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Dr. Stefan Wogawa

fraktionslos 07.10.2026 Sitzungen 8/56

a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, die GKV-Reform, das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, ist ein Thema, das uns zu Recht auch nach der Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat weiter beschäftigt. Und weil von der Fraktion Die Linke hier Kritik geäußert worden ist – zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass Ihr Antrag sehr spät eingebracht worden ist, zu einem Zeitpunkt, als wesentliche inhaltliche Debatten schon stattgefunden hatten und als Thüringen im ersten Bundesratsdurchgang seine Kritik bereits deutlich gemacht hatte und auch was erreicht hat. Machen wir uns nichts vor, die 1 Milliarde Euro Soforthilfe für die Krankenhäuser wäre nicht gekommen, wenn hier nicht einige Bundesländer Druck gemacht hätten. Das muss man ganz klar so sagen. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos) Wie sieht es jetzt nach Verabschiedung aus? Die Einzigen, die diese Reform positiv bewerten, sind Vertreter der Bundesregierung. Sonst herrscht nahezu einhellig Kritik vor. Meine Damen und Herren, das ist schon ein Superlativ, den man erst einmal im Gesetzgebungsverfahren hinbekommen muss – ein negativer Superlativ. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Stehen Sie auf der Seite der Regierung oder der Opposition?) Ich rede für Deine Stimme zählt und dieses Schubladendenken, Frau Muhsal, ist, glaube ich, überholt. (Heiterkeit AfD) Ja, wir sind ein eigenständiger politischer Akteur und alles Weitere zur gegebenen Zeit. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos) Das Gesetz trägt einen Anspruch im Namen, den es aus unserer Sicht überhaupt nicht einlösen kann, nämlich Beitragsstabilität. Die entscheidende Frage lautet doch: Wer trägt am Ende die Lasten? Die Antwort ist viel zu häufig: die Versicherten. Das ist leider auch bei diesem Gesetz so. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, aber die politische Antwort darf doch nicht darin bestehen, die Belastung immer weiter an Versicherte und damit an Beitragszahler weiterzugeben. Wenn Beiträge und Zusatzbeiträge steigen, sinkt zugleich das verfügbare Einkommen vor allem der Menschen, die ohnehin Monat für Monat genau rechnen müssen. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos) Gleichzeitig wächst der Druck auf die Krankenhäuser. Kostensteigerungen, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheit treffen insbesondere die Häuser, die für die Versorgung in der Fläche unverzichtbar sind. Wer hier nur auf kurzfristige Ausgabenbegrenzung setzt, riskiert langfristig Versorgungssicherheit. Das gilt ebenso für die Pflege. Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn Personal gehalten und Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen, wenn Pflegebedürftige und ihre Familien entlastet werden sollen, ist eine nachhaltige Finanzierung nötig, keine Politik, die Probleme lediglich verschiebt. Schließlich müssen wir über die strukturelle Ursache sprechen. Die GKV finanziert immer noch Aufgaben, die eigentlich gesamtgesellschaftlich getragen werden müssten. Versicherungsfremde Leistungen, meine Damen und Herren, gehören nicht dauerhaft in die Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn der Staat gesellschaftspolitische Aufgaben übernimmt, muss er dafür auch eine entsprechend auskömmliche Finanzierung aus Steuermitteln sicherstellen. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos) Deshalb ist mehr als kurzfristige Stabilisierung auf dem Papier nötig, nämlich eine nachhaltige Reform der Finanzierungsstrukturen, eine faire Lastenverteilung und verlässliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser, den ambulanten Sektor und die Pflege. Jeder Mensch, meine Damen und Herren, muss unabhängig von Wohnort, Alter oder Einkommen Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben. Das ist ein Ziel, dem wohl kaum jemand hier im Raum widersprechen wird. Beitragsstabilität darf deshalb nicht bedeuten, dass die Probleme bei den Versicherten, den Ärzten, den Krankenhäusern und der Pflege abgeladen werden. Zu letztgenannten Bereich werden wir anschließend detaillierter in einem weiteren Tagesordnungspunkt debattieren. Beitragsstabilität, meine Damen und Herren, muss bedeuten, dass unser Gesundheitssystem dauerhaft solide finanziert und verlässlich organisiert ist. Angesichts dessen löst das Gesetz der Bundesregierung, vom Bundestag und Bundesrat beschlossen, diese Aufgaben, die die Gesellschaft ihm gestellt hat, nicht. Vielen Dank. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos)

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