Christoph Zippel
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir gehört haben, die AfD-Fraktion fordert, die Pflegereform dürfe nicht zulasten Thüringer Pflegebedürftiger gehen. Zulasten der Pflegebedürftigen wird aber auch vor allem eins gehen: nichts tun. Der Antrag – wir haben gerade die Ausführungen gehört – stützt sich auf Medienberichte und spricht von Befürchtungen. Konkret wird er letztlich an genau einer einzigen Stelle, dem Pflegegrad 1. Dabei liegen die Eckpunkte des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung vor, sprechen wir also darüber, was darin steht. Beginnen wir mit der Ausgangslage, denn sie erklärt, warum diese Reform nötig ist. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von 2,8 Millionen im Jahr 2016 auf 6,4 Millionen im Jahr 2025 gestiegen. Die Demografie allein hätte nur etwa 100.000 zusätzliche Fälle pro Jahr bedeutet. Die Ausgaben der Pflegeversicherung wachsen von rund 60 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf rund 74 Milliarden Euro im Jahr 2025. Der Beitragssatz stieg von 2,55 Prozent auf 3,6 Prozent und reicht dennoch nicht. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet, für 2028 schon 15,4 Milliarden Euro und bis 2035 rechnet man mit 8,3 Millionen Leistungsbeziehenden. Zugleich steigen die Eigenanteile. Ein System, das finanziell nicht trägt, schützt niemanden. Es gefährdet am Ende genau die Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Familien brauchen. Und was setzt der Entwurf nun dagegen? Erstens den Grundsatz Prävention und Rehabilitation zur Vorpflege. Dazu gehören ein Check-up 60plus und ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege. Zweitens weniger Bürokratie. Einzelleistungen werden zu Budgets gebündelt, ein digitales Pflegecockpit bündelt die Informationen und ein Überbrückungsbudget greift, wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt. Das sind Verbesserungen, die im Alltag ankommen. Dazu soll es ab 2029 jährlich die Anpassung der Leistungsbeträge geben, damit sie nicht länger an Wert verlieren. Das schafft auch Planungssicherheit. Aber nun noch zum Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag entfällt. Das ist ein Einschnitt und so sollte man ihn auch klar benennen. Im Gegenzug entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegebegleitung, bis Ende 2028 auf zusätzliche Beratungsbesuche. Die Überlegung dahinter ist simpel. Bei Pflegegrad 1 geht es um geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Dort ist aktive Begleitung, die Selbstständigkeit erhält und Pflegebedürftigkeit verlangsamt, wirksamer als ein pauschaler Betrag. Wie gut das in der Praxis gelingt, werden wir im weiteren Verfahren genau beobachten. Zur Ehrlichkeit gehört auch, die Schwellenwerte der Pflegebegutachtung sollen auf die Werte zurückgeführt werden, die der Expertenbeirat 2013 empfohlen hat. Und es sollte verstärkter von der Möglichkeit einer befristeten Einstufung in Pflegegrade Gebrauch gemacht werden. Das soll den Anstieg bremsen. Umso wichtiger ist, dass die Begutachtung fair und nachvollziehbar bleibt. Entscheidend ist außerdem, die Last liegt nicht allein auf der Ausgabenseite. Auf der Einnahmenseite wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, der Zuschlag für Kinderlose steigt, auch Arbeitgeber sollen künftig für ihre Minijobber Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird angepasst. Davon ausgenommen bleiben unter anderem Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, pflegende Angehörige und Rentner. Der Bund verschiebt zudem die Darlehnsrückzahlung und nimmt ab 2029 den Bundeszuschuss wieder auf. Die Lasten verteilen sich also auf mehrere Schultern. Und Thüringen? Die Länder sind aufgerufen, durch die Übernahme von Investitionskosten die Eigenanteile zu senken. Mit unserem Koalitionsantrag „Zuhause alt werden“ haben wir den Fokus ohnehin auf die Pflege zu Hause gelegt und dazu passen Pflegebegleitung und Überbrückungsbudget. Wir werden uns im weiteren Verfahren konstruktiv einbringen, ebenso bei der Pflegestrukturkommission, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für langfristig bezahlbare Systeme vorlegen soll. Meine Damen und Herren, niemand muss diese Reform gut finden, nur weil sie notwendig ist. Aber wer sie ablehnt, sollte auch sagen, welche Alternativen er hat, und nicht nur mit Prüfvorschlägen kommen. Der Antrag der AfD liefert eben nur diese und weiter nichts. Wir wollen eine Pflegeversicherung, die auch in zehn Jahren noch trägt. Dafür braucht es Reformen statt Reformverweigerung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
