Christoph Zippel
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Stabilität und Augenmaß, an diesen beiden Maßstäben sollten wir die GKV-Finanz- und da sage ich nicht -reform, sondern -sicherung messen. Wir sollten aufpassen, hier mit dem Begriff „Reform“ zu arbeiten, denn die eigentlichen Reformmaßnahmen stehen noch an. Hier ging es vor allem darum, die Beiträge zu stabilisieren. Es ging um schlichtweg Notmaßnahmen. Und das ist mir bei der ganzen Diskussion hier etwas zu kurz gekommen, auch bei den Ausführungen der Kollegin Güngör gerade eben. Ich will es beim Thema „Kinderkranktage“ nur festmachen. Hier ist es zum Beispiel so, dass einfach eine gesetzliche Regelung schlichtweg ausgelaufen ist, die nicht verlängert wurde, und jetzt einfach die Regeln gelten wie vor Corona. Es gibt schlichtweg keinen Grund, es gab keinen Grund, die Coronaregeln weiter fortzuführen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sozial ungerecht ist das!)
Manche Dinge müssen einfach auch mal wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden. Ich will, wenn wir auf die Fakten schauen, einfach mal grundsätzlich vier Dinge festhalten. Zunächst einmal sprechen wir nicht mehr über Pläne. Das ist deutlich geworden. Der Bundestag hat das Gesetz Mitte Juli beschlossen. Der Bundesrat hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt und seit dem 30. Juli ist es nun überwiegend in Kraft. Zweitens will ich festhalten: Der Handlungsdruck ist real. Das habe ich schon mit meinen einleitenden Worten versucht auszudrücken. Für das kommende Jahr ging es um ein notwendiges Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro – 19 Milliarden! Weitere deutliche Beitragssprünge würden die Versicherten, Beschäftigten und Betriebe belasten und sie wären eben keine dauerhafte Lösung. Das haben auch die Länder anerkannt. Über die Notwendigkeit herrschte länderübergreifend Einigkeit. Nichtstun war keine Option. Das war allen klar. Drittens ist es so, dass sich Thüringen natürlich eingebracht hat. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat Thüringen gefordert, versicherungsfremde Leistungen aus Steuern zu finanzieren. Zudem sollten Krankenhäuser von Bürokratie entlastet werden. Im Kern ging es darum, dass es nicht wichtig ist, Versicherte und Leistungserbringer stärker zu belasten, während gesamtgesellschaftliche Aufgaben weiter aus Beitragsmitteln bezahlt werden. Und viertens, das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Dieser Einsatz hat auch Wirkung gezeigt. Der Bund hat sich bewegt. Für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger stellte er 2027 zusätzlich 1 Milliarde Euro bereit, ansteigend auf 2,75 Milliarden Euro ab 2031. Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses fällt mit 1,35 statt 2 Milliarden Euro auch geringer aus. Bei den Krankenhäusern werden die pflegeentlastenden Maßnahmen nicht komplett gestrichen und die Pflegepersonaluntergrenzen entfallen als zusätzliche Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen. Darüber hinaus hat der Bund zugesagt, 550 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, Nachweispflichten abzubauen, ab Mitte des Jahres 2027 die Datenmeldungen zur Pflege zu vereinheitlichen und die Folgen früh zu überprüfen. Genau hier liegt der für mich entscheidende Punkt. Bevor Leistungen eingeschränkt werden, müssen wir Effizienzreserven, Verwaltungsaufwand und unnötige Vorgaben angehen. Bürokratieabbau ist eben keine Randnotiz, es ist genau der Hebel, der Geld und Zeit wieder dorthin bringt, wo behandelt und gepflegt wird. Der Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht fragt, ob die Maßnahmen die Beiträge nachhaltig stabilisieren. Da muss man einfach sagen: Seriös beantworten lässt sich das erst mit belastbaren Zahlen aus der Umsetzung. Genauso falsch, wie zu behaupten, das System könne ohne Konsolidierung einfach weiterlaufen, wäre es, jede Einsparung automatisch als Angriff auf die Versorgung zu werten. Entscheidend ist, wo gespart wird. Reines Schlechtreden verunsichert Patienten und Beschäftigte, ohne eine einzige Behandlung zu verbessern. Deshalb erinnern wir an das, was zugesagt wurde, den Abbau von Bürokratie, die frühe Überprüfung der Auswirkungen auf die Kliniken und die Frage, wie gesamtgesellschaftliche Aufgaben fair finanziert werden. Die Debatte darüber ist mit diesem Gesetz allerdings nicht beendet. Wir brauchen finanzielle Stabilität, weil dauerhaft steigende Beiträge keine Lösung sind. Wir brauchen ebenso Augenmaß. Eine Reform, die auf dem Papier Milliarden einspart, zugleich aber notwendige Versorgungsstrukturen insbesondere im ländlichen Raum schwächt, wäre am Ende weder wirtschaftlich noch gesundheitspolitisch nachhaltig. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
