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Dr. Thadäus Rudolf König

07.10.2026 Sitzungen 8/56

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben heute die israelische Flagge vor dem Parlament gehisst, um an die Opfer des antisemitischen Anschlags der Terrororganisation Hamas auf Jüdinnen und Juden in Israel zu erinnern. Mehr als 1.200 Menschen wurden am 7. Oktober 2023 getötet und Hunderte Geiseln verschleppt. Bis heute leiden die Menschen in Israel und dem Gazastreifen unter dem daraufhin erneut ausgebrochenen Krieg. Wir beobachten seitdem ein Erstarken des Antisemitismus in Deutschland und bei uns in Thüringen. Das ist zutiefst erschütternd und besorgt mich und viele Menschen in Thüringen. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen politischen, völkischen oder religiösen Motiven sich dieser Antisemitismus speist. Wer hier lebt, kann sich der Geschichte Deutschlands nicht entziehen, egal woher er kommt oder wovon er überzeugt ist. Es ist die industrielle Vernichtung von Jüdinnen und Juden, die für immer unsere Beziehung zu unseren jüdischen Mitbürgern prägt. Aus diesem Grund haben wir auch eine besondere Beziehung zu Israel und wir werden sie immer haben. Das ist mit historischer Verantwortung gemeint. Gerade am Jahrestag des Hamas-Anschlags dürfen wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass ein Frieden für das jüdische Volk in Israel auch Frieden und Sicherheit für Palästinenser und die arabischen Nachbarn bringt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im Hause) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Frau Abgeordnete Stark betraut. Wiederum entschuldigt hat sich für die 56. Sitzung Frau Abgeordnete König-Preuss. Ich möchte nun allgemeine Hinweise zur heutigen Sitzung geben. Aufgrund der Vorgabe in § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags liegt zu jeder Sitzung des Landtags eine Anwesenheitsliste aus. Die Anwesenheitsliste für die vorangegangene außerplanmäßige Sitzung des Landtags liegt jetzt nicht mehr aus. Stattdessen finden Sie am Eingang des Plenarsaals eine neue Anwesenheitsliste für diese Sitzung. Ich bitte Sie, sich auch in die neue Anwesenheitsliste einzutragen. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Unternehmens Mitteldeutsche Medienförderung GmbH statt, zu dem ich Sie herzlich einlade. Wir kommen nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Für heute wurde die Festlegung getroffen, als Erstes Tagesordnungspunkt 35, Aktuelle Stunde, und danach Tagesordnungspunkt 34, Regierungsbefragung, aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/4491 bereitgestellt. Die Punkte 3 und 13 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse ihre jeweilige Beratung nicht abgeschlossen haben. Zu Tagesordnungspunkt 15 liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4476 in einer korrigierten Fassung vor. Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 21 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 30 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch dieser Punkt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Unter Berücksichtigung der Absetzung des Tagesordnungspunkts 30 findet eine geheime Wahl aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung nur zu dem Tagesordnungspunkt 31 statt. Würde hier nicht widersprochen werden, kann zu den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32 und 33 offen per Handzeichen abgestimmt werden. Gibt es hierzu Widerspruch? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Zu Tagesordnungspunkt 33 liegt von jeder Fraktion ein Wahlvorschlag vor, sodass die Wahl, die eine Verhältniswahl ist, durchgeführt werden könnte. Soll die Wahl planmäßig am Donnerstag stattfinden, bedarf es zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 8/4501 einer Fristverkürzung. Erhebt sich Widerspruch gegen die Fristverkürzung? Sollte das der Fall sein und würde die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden, könnte die Wahl insgesamt erst am Freitag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Regt sich hier Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Muhsal.

Alle Reden von Dr. Thadäus Rudolf König Protokoll ↗