Schenk
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, jetzt wurde ja hinlänglich immer wieder darüber gesprochen, dass wir hier eine Reform diskutieren wollen und die Auswirkungen einer Reform. Da, muss ich sagen, bin ich erst mal ein bisschen irritiert gewesen. Ich kann mich gar nicht erinnern, dass im Bundesrat eine Reform Thema gewesen ist, sondern es ging um die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, und das, glaube ich, aus einem hinreichend hier dargestellten Grund, nämlich das Steigen von Beitragssätzen. Jetzt, glaube ich, ist man eigentlich relativ simpel unterwegs, wenn man erst mal feststellt, es ist keine gute Nachricht für gesetzlich Versicherte – und ich bin froh und glücklich, mich zu diesen Menschen zählen zu können –,
(Beifall SPD)
dass man irgendwie auf den Gedanken kommen könnte, es ist erst mal eine gute Sache, dass die Beiträge steigen. Erst mal ist doch nachvollziehbar, die Analyse, zu sagen, man will nicht, dass diese Beiträge steigen. Und dann sieht man sich nachvollziehbarerweise mit einem anderen Problem konfrontiert, nämlich mit der Frage: Warum steigen die Beiträge? Und da kann man natürlich nun zu ganz unterschiedlichen Ansichten kommen. Man kann zu der Ansicht kommen, dass eigentlich immer alles teurer wird, weil medizinisches Behandlungsniveau steigt. Man kann inzwischen Leuten eine Hüfte einoperieren, die früher gar nicht bis zu diesem Lebensalter gekommen wären. Man kann das sogar zwei-, dreimal machen. Es gibt wesentlich mehr Möglichkeiten, überhaupt Krankheiten zu therapieren. Dann werden wir auch alle gemeinsam immer älter. Natürlich kann man auch feststellen, dass sich das Gehalt, die Materialien, viele andere Dinge und der Anspruch auf Leistungen anders entwickelt haben. Ich glaube, das ist erst mal ein No-Brainer. Die relevante Frage ist doch: Was wäre eigentlich eine GKV-Reform, über die wir hier diskutieren sollten? Da kommt man natürlich zur Erkenntnis, eine Reform tritt dann ein, wenn nicht ein bestehendes Gut – Menschen sind gesetzlich krankenversichert und können dadurch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen –, wenn man dieses Gut sichern kann und dafür eine Veränderung in Kauf nimmt. Das ist hier überhaupt nicht passiert. Es gibt gegenwärtig keine GKV-Reform. Es gibt gegenwärtig ein GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – und jetzt kommen wir zu dem Grund, über den man sich hier unterhalten kann, und darauf hat die Abgeordnete Güngör zu Recht hingewiesen, auch schon unterhalten haben –, nämlich: Führt diese Beitragsstabilisierung dazu, dass sich die Versorgung in Thüringen verschlechtern wird? Jetzt habe ich bedauerlicherweise nicht die Profession, ein Wahrsagerzelt auf dem Markt zu betreiben, aber natürlich kann man trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass es Versorgungsverschlechterungen geben könnte. Dass das so ist, ist auch keine Erkenntnis, die ich habe, sondern lautstark vor dem Landtag haben aus meiner Sicht nicht nur die Psychotherapeuten, aber diese insbesondere, demonstriert und haben – da waren ja auch einige von Ihnen anwesend – darauf hingewiesen, bevor dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wurde und als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz den Bundesrat passiert hat – wenn wir schon hier über Bundesratsbefassung reden, wäre es schön, wenn wir auch alle darauf achten, wo man eigentlich ein Einspruchs- und wo man ein Zustimmungsgesetz hat –, wurde also hinreichend darauf hingewiesen, dass natürlich damit zu rechnen ist, dass eine Versorgungsverschlechterung eintritt. Denn sonst gäbe es ja gar keine Kritik an dieser Reform, die eben keine Reform ist, sondern die Stabilisierung eines Beitrags. Wie erreichte man also jetzt die Stabilisierung des Beitrags? Durch Einsparungen. Da will ich mal ein Beispiel herausgreifen, um diese Frage, die Thüringen.Gerecht hier stellt – nämlich, gibt es jetzt eine Versorgungsverschlechterung –, zu erklären. Die Erklärung versteckt sich hinter dem großen Wort „Fixkostendegression“. Da könnte man ja erst mal fragen: Was ist denn da nun eigentlich gemeint? Normalerweise ist es so, wenn ich mehr arbeite, habe ich danach auch, wenn ich es als Arzt tue, mehr Termine. Wenn ich länger in meiner Praxis bin, können mehr Patientinnen und Patienten kommen und ich kann die da versorgen. Wenn dieser Mehraufwand aber nicht zu einer Mehrvergütung führt, habe ich naturellerweise nicht einen allzu großen Anreiz, das auch zu tun, denn da habe ich ja nur mehr Kosten, aber nicht mehr Einnahmen. Man kann also – ohne lange drüber nachzudenken – zum Ergebnis kommen: Natürlich führt diese Beitragsstabilisierung in einem zweiten Schritt dazu, dass sich nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, wo ich jetzt hier beispielhaft die Fixkostendegression genannt habe, sondern auch für alle anderen, die in Ihren Redebeiträgen eine Rolle gespielt haben, für die Krankenhäuser, für die Psychotherapeuten, für die Leistungserbringer der Heil- und Hilfsmittel, die Lage verschlechtert, im Wesentlichen dadurch, dass sie eine Einsparung generieren müssen, die nun im Wesentlichen dazu führt, dass die gesetzliche Versicherten keine höheren Beiträge leisten müssen. Die eigentliche Frage sollte aus meiner Sicht also sein: Wann kommt denn jetzt eigentlich die Reform und wie kann man eine qualitativ medizinische Versorgung erreichen, die wohnortnah und transparent ist, die aber auch für diejenigen, die in dieser Branche arbeiten, so ist, dass dieser Beruf noch attraktiv ist und Menschen sich nicht aus der Versorgung zurückziehen? Da gibt es dann eine ganz einfache Antwort. Es gibt von der Bundesregierung eine Antwort. Es wurde nämlich angekündigt, dass man erstens noch eine Notfallreform macht, dass man zweitens noch ein Primärversorgungssystem auf den Weg bringen will und – ganz zentral – dass die GKV-Reform im Wesentlichen auf den Erarbeitungen der Strukturkommission, der FinanzKommission Gesundheit, basiert, und die eigentliche Reform noch aussteht. Das ist aus meiner Sicht auch genau der Punkt, denn darüber muss man sprechen: Was ist denn für uns als Land eine akzeptable Reform? Diese Landesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, wann es für uns eine akzeptable Reform ist: Eben dann, wenn neben der Beitragsstabilität auch das 20-Minuten-Land, Apothekerinnen und Hausärzte, noch erreicht werden kann. Das ist ja im Prinzip eine Chiffre für eine gute wohnortnahe qualitative Versorgung. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein bisschen unredlich, jetzt hier in den Raum zu stellen, dass es hier bei der Frage der Versorgungssicherheit in Thüringen darum geht, ob im Bundesrat im Juni diese Landesregierung nun dafür oder dagegen gestimmt hat. Man kann das ganz transparent machen und sagen: Nein, wir haben uns enthalten, und zwar genau aus diesem Grund, weil man innerhalb der Regierung natürlich fachlich zum Ergebnis kommen kann, dass dieses GKV Stabilisierungsgesetz natürlich zu Verschlechterungen ‑ für die Krankenhäuser, für die Ärztinnen und Ärzte, für die Psychotherapeuten, für die Hilfsmittelerbringer und für die Heilmittelerbringer führt, dass aber genauso übel ist, wenn die GKV-Beiträge steigen, weil das nämlich jeder Arbeitnehmer und jeder andere erbringen muss. Da muss man einfach mal feststellen, dass es natürlich sachlich korrekt ist, hier darauf zu verweisen, dass versicherungsfremde Leistungen usw. ein Grund dafür sind, warum mehrere Milliarden im System fehlen, aber man muss auch anerkennen, dass die Lösung dieses seit Jahrzehnten bestehenden Problems innerhalb eines halben Kalenderjahres zwar ein nachvollziehbarer, aber doch kein realistischer Wunsch ist. Deswegen muss man beim Bundesratsbefassen, was wir hier neuerdings häufiger tun, was mich persönlich freut, mal darauf hinweisen: Was hat Thüringen denn getan? Liegt die Lösung für die Frage, ob die Versorgungssicherheit erreicht wird, darin, zu sagen, wir hätten dort den Vermittlungsausschuss anrufen müssen? Ja, natürlich kann man das machen. Aber hätte das an der Versorgung irgendwas geändert? Wäre der Vermittlungsausschuss gekommen, wenn Thüringen dafür gestimmt hätte? Ich persönlich hätte ihn gern angerufen. Aber zur Wahrheit gehört doch, er wäre auch nicht angerufen worden, wenn wir uns diesem saarländischen Antrag angeschlossen hätten, denn die Stimmen hätten trotzdem nicht gereicht. Ein Vermittlungsausschuss kann auch nur im Rahmen dessen, was möglich ist, Korrekturen erreichen. Wir als Thüringen haben – das hat der Abgeordnete Zippel dargestellt – in vielen Punkten zwischen erster und zweiter Bundesratsbefassung unendliche Mühe reingesteckt, Veränderungen zu erreichen: ein Einstieg in die Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung, eine Änderung der Personalbemessung in den Krankenhäusern, eine Anpassung bei der Kieferorthopädie, wo es um die Regelung zur Fachzahnarztweiterbildung geht, eine Änderung beim Zweitmeinungsverfahren, eine Änderung bei der Pflege im Krankenhaus und noch viele andere Dinge mehr. Jetzt kann man den Kopf in den Sand stecken und sagen: Schade, jetzt ändert sich hier die Versorgungslage, aber Gott sei Dank ist der Beitrag vorerst stabil geblieben. Nein, die eigentliche Aufgabe ist, in den kommenden gesetzlichen Verfahren zum Primärversorgungssystem, zur Notfallreform, zu dem, was FinanzKommission Gesundheit für die GVK-Reform vorlegen wird, wachsam zu bleiben und endgültig das zu tun, was eine Reform verlangt: eine strukturelle Veränderung der Finanzierung. Da hat aus meiner Sicht der Abgeordnete Kalthoff die eigentliche Frage aufgeworfen: Wer soll denn die finanziellen Lasten tragen, wenn es um gute medizinische Versorgung für gesetzlich Versicherte geht? Es ist momentan so, dass die volle Belastung diejenigen tragen müssen, die gesetzlich versichert sind, weil sie allein die Bürgergeldempfänger finanzieren, und diejenigen, die in diesem System arbeiten. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass die Menschen, die in diesem System arbeiten, Nutznießerinnen und Nutznießer sind, sondern die Menschen, die in diesem System arbeiten, sind die Menschen, die für unsere Versorgung stehen. Deswegen wird Thüringen den bewährten Kurs weitergehen und natürlich dafür sorgen, dass die Reformen qualifiziert werden und dass unsere Änderungsanträge, wo wir uns zwischen dem ersten und dem zweiten Durchgang im Bundesrat schon stückweise bewegen konnten, genau das tun, was eine demokratische Regierung tun sollte: Im System kleine Fortschritte erreichen, statt hier die Reform zu geißeln, die es gar nicht gibt, und hinterher zu beklagen, dass dieses Land nicht besser dasteht als vorher. Regierungsarbeit bemisst sich darin, in einem System, das funktioniert, grundsätzliche Änderungen schrittweise anzustreben. Alles andere ist Umsturz.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
