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Gruhner

07.10.2026 Sitzungen 8/56

Frage des Abgeordneten Herzog (Thüringen.Gerecht)

Herr Abgeordneter Herzog, danke für die Frage. Zum Thüringer Ehrenamtsgesetz und zur Thüringer Ehrenamtsförderung will ich zunächst einmal sagen, das Thüringer Ehrenamtsgesetz ist das größte Demokratieförderprogramm in der Geschichte des Freistaats Thüringen. Wir reden sehr oft auch über Demokratieförderung. Ich glaube, wenn man einmal auf ein Programm und auf ein Gesetz schaut, was den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert, dann ist es genau das Thüringer Ehrenamtsgesetz. Deswegen will ich dem Haushaltsgesetzgeber, Ihnen als Abgeordneten, danken, dass auch im Thüringer Landeshaushalt eine so große Summe zur Förderung des Ehrenamts zur Verfügung gestellt wird. 18,5 Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Nun konkret zum derzeitigen Sachstand, zur derzeitigen Förderperiode und dem Bearbeitungsstand: Ich bin zunächst einmal sehr froh, dass wir mit Stand heute ca. 900 bewilligte Anträge aussenden konnten, also 900-mal Unterstützung für das Ehrenamt im Freistaat Thüringen. Eine Fördersumme von über 7 Millionen Euro zeigt zunächst erst einmal, dass wir im großen Maße das Ehrenamt auch in diesem Jahr konkret mit unserem entsprechenden Landesprogramm unterstützen. Es sind noch so um die 100 Anträge gegenwärtig offen. Das hat unterschiedliche Gründe: Rückfragen, es fehlen Unterlagen und Ähnliches. Aber man sieht an der Zahl, dass der Großteil bearbeitet ist. Wir haben ungefähr eine Genehmigungsquote von rund 60 Prozent in diesem Förderjahr. Das ist etwas mehr noch als im vergangenen Jahr. Gleichzeitig ist natürlich aber auch die Zahl der Anträge, die absolute Anzahl der Anträge angestiegen, sodass es logischerweise auch Ablehnungen gibt. Ich will aber sagen, dass die restlichen 40 Prozent sich nicht pauschal aus Ablehnungen zusammensetzen, sondern oftmals ist es auch so, dass Anträge wieder zurückgezogen werden. Was man aber sagen kann, ist, dass wir eine Bewilligungsquote von rund 60 Prozent haben, über 900 Anträge sind derzeitig beschieden und insofern sind wir im Kern mit der Bescheidung in diesem Jahr durch. Wie gesagt, es ist noch eine Zahl um die 100, leicht drunter, offen, wo es noch Klärungsbedarfe gibt. Wir werden jetzt – und das ist das Gute – das erste Mal in der dritten Förderrunde, seit das Ehrenamtsgesetz gestartet ist, in die Situation kommen, dass bereits die Beantragung läuft. Wir hatten bei der ersten Förderperiode und jetzt bei der zweiten Förderperiode die Situation, da wir so überlappend beim ersten Mal gestartet sind, dass erst relativ spät die Anträge beschieden wurden. Wir sind jetzt im September. Deswegen haben wir aber auch die Regelung, dass man bei Fördersummen von unter 50.000 Euro vorzeitigen Maßnahmenbeginn realisieren kann, und werden aber jetzt das erste Mal die Situation haben, dass also jetzt die Beantragung läuft und wir im Jahr 2027 in jedem Fall im 1. Halbjahr, vielleicht sogar im I. Quartal – da will ich mich gar nicht festlegen; ich lege mich mal fest mit dem 1. Halbjahr – dann auch für 2027 viel eher die Bescheide aussenden können. Das zeigt, dass wir im Verfahren in den besseren Rhythmus kommen, und gleichzeitig wird es auch eine Aufgabe bleiben – das haben wir uns auch vorgenommen –, die Verfahren noch einfacher zu machen. Aber noch einmal, es ist vorhin vom Abgeordneten Geibert bei der Aktuellen Stunde zur Exzellenz-Uni schon gesagt worden, wir reden über etwas Positives. Und noch mal: Das ist etwas ausdrücklich Positives und ein großer Gewinn für den Freistaat. Deswegen bin ich auch froh, dass wir das in der Staatskanzlei verantworten dürfen.

Protokoll ↗