Nadine Hoffmann
Herr Präsident, auch wenn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar noch zur Unwirksamkeit des Sachlichen Teilplans Windenergie Ostthüringen nicht rechtskräftig ist, so wirft es doch im Speziellen die Frage nach der Reglementierung der Windenergie in der Planungsregion Ostthüringen auf und es wirft die Frage grundsätzlich nach dem Umgang mit der Windenergie auf. Wir haben unseren Antrag eingereicht, bevor dieses Urteil gefällt wurde, und dieses Urteil wurde veröffentlicht während oder nach der letzten Sitzung des Ältestenrats. Deswegen hatten wir da nicht die Möglichkeit, ihn dort zu platzieren. Ich erwähne das deswegen, weil wir in unserem Antrag – Frau Muhsal hat schon gesagt, wie er heißt: „Thüringen vor der Windindustrie schützen – Planungsmacht des Landes stärken und Ausbaustopp auf Bundesebene einleiten“ –, weil wir genau darin die Planungsmacht des Landes berufen und Handlungen auf Bundesebene einleiten wollen. Insofern erfährt unser Antrag durch das Gerichtsurteil eine gewisse Dringlichkeit und wir bitten deswegen darum, ihn auf jeden Fall in dieser Plenarsitzungswoche zu beraten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
