Sigrid Hupach
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne, die AfD hat diese Aktuelle Stunde unter einen Titel gestellt, dem zunächst wohl kaum jemand widersprechen kann. Eine Pflegereform darf nicht zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Familien gehen. Nur, wer es mit den Pflegebedürftigen Thüringen ernst meint, muss mehr liefern als nur eine gute Überschrift. In der Begründung Ihres Antrags heißt es: Es steht zu befürchten, dass Leistungen gekürzt würden. Ausdrücklich nennen Sie den Pflegegrad 1. Genau an diesem Punkt muss man sauber bleiben. Befürchtungen sind noch keine beschlossenen Tatsachen, das wurde heute schon mehrfach gesagt. Der Kabinettsbeschluss liegt vor. Deshalb sollten wir heute nicht über Gerüchte reden, sondern über das, was tatsächlich auf dem Tisch liegt. Ja, es gibt Kritik an dieser Reform, auch von unserer Seite. Diese Kritik ist keineswegs auf die AfD beschränkt. Sozialverbände und Pflegeorganisationen haben deutliche Nachbesserungen verlangt. Der VdK Hessen-Thüringen hat vor Belastungen für häuslich Gepflegte und ihre Angehörigen gewarnt. Auch Thüringer Wohlfahrtsverbände haben öffentlich auf strukturelle Probleme hingewiesen. Dafür braucht es nicht die AfD, die sich hier selbst als Anwältin der Pflege ernennt. Denn die entscheidende Frage lautet doch: Wie sichern wir Pflege in Thüringen dauerhaft? Wie halten wir Pflegekräfte im Beruf? Wie sichern wir ambulante Dienste, gerade im ländlichen Raum? Wie entlasten wir die Angehörigen? Wie verhindern wir, dass Eigenanteile Menschen finanziell überfordern? Und wie finanzieren wir ein System, in dem inzwischen bundesweit mehr als 6 Millionen Menschen pflegebedürftig sind? Die Zahlen wurden heute schon mehrfach genannt. Wer heute den Eindruck erweckt, man müsse einfach nur jede Veränderung ablehnen und schon seien alle Probleme gelöst, macht es sich zu einfach. Denn auch Nichtstun hat Konsequenzen. Nach Angaben der Bundesregierung drohte der sozialen Pflegeversicherung ohne Gegenmaßnahmen bereits 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 mehr als 15 Milliarden. Auch diese Zahlen wurden hier schon genannt. Das kann man kritisieren. Man kann auch die vorgeschlagene Reform kritisieren. Man kann an ihr arbeiten. Man kann auch über Finanzierungswege streiten. Und man kann und muss sogar Nachbesserungen fordern. Die Zahlen können wir nicht ignorieren. Meine Damen und Herren von der AfD, besonders interessant wird es aber dann, wenn man nach Berlin zu Ihrer eigenen Bundestagsfraktion schaut. Sie kritisiert den jetzt beschlossenen Entwurf nämlich unter anderem deshalb, weil Kinderlose stärker belastet werden, die Beitragsbemessungsgrenze steigt und Änderungen bei der Mitversicherung vorgesehen sind. Sie fordert stattdessen eine grundlegende Reform und mehr Bürokratieabbau. Die Reform ist sicherlich sinnvoll, auch die Forderung nach Bürokratieabbau sollte man sich anschauen. Aber ansonsten sagen Sie nichts. Frau Güngör hat eben schon die Frauen benannt, die die Hauptlast tragen, also einmal erst bei der Kindererziehung, bei der Kinderpflege, wenn sie krank sind, und dann auch in der Altenpflege.
(Zwischenruf Abg. Luhn, AfD: Weil wir keine Unterschiede machen!)
Das thematisieren Sie gar nicht. Das interessiert Sie gar nicht.
(Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Weil es Männer auch gibt! Das ist doch gar nicht schwer!)
Ja, die gibt es, das leugne ich nicht, aber der Anteil ist so gering. Altersarmut ist vor allen Dingen ein Thema für Frauen.
