Vivien Rottstedt
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Ja. Politische Standortbestimmung scheint in Thüringen inzwischen schwieriger zu sein, als die Suche nach einem Termin, als die Suche nach einem Hausarzt. Wer gerade Regierung trägt, wer Opposition spielen möchte und was vom ursprünglichen Wählerwillen eigentlich noch übrig ist, bleibt erstaunlich unklar. Bei der Gesundheitsversorgung können sich die Bürger aber eine solche Unklarheit nicht leisten. Wer jeden Monat mehr und mehr für seine Krankenversicherung bezahlt, darf erwarten, dass er im Krankheitsfall auch versorgt wird. Er darf erwarten, einen Hausarzt zu finden, einen Facharzttermin in vertretbarer Zeit zu bekommen und im Ernstfall ein Krankenhaus zu erreichen, das ihn versorgen kann. Er darf erwarten, dass medizinische und notwendige Versorgung nicht zunehmend davon abhängt, wie viel er noch zusätzlich aus der eigenen Tasche bezahlen kann. Gemessen an diesem Anspruch passen für immer mehr Menschen in der Praxis der Preis, den sie bezahlen für ihre Versorgung, und das, was sie tatsächlich am Ende als Versorgung erhalten, nicht mehr zusammen. Beiträge steigen, Ausgaben steigen. Das System benötigt immer mehr Geld und schafft es trotzdem nicht, seine finanziellen Probleme dauerhaft zu lösen. Jeder Beitragszahler fragt sich daher zu Recht, wie ein Gesundheitssystem immer teurer werden kann, während die Versorgung gleichzeitig immer schwieriger erreichbar wird. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist inzwischen beschlossen, verkündet und in wesentlichen Teilen in Kraft. Das Ziel, die Beiträge stabil zu halten, ist richtig, aber der eingeschlagene Weg ist es nicht, denn dieses Gesetz setzt den Rotstift genau dort an, wo Versorgung erbracht wird. Es begrenzt die Vergütung, die die Praxen und Kliniken trotz der steigenden Kosten erhalten. Das gefährdet langfristig Personalangebot und Versorgungsstandorte. Das Finanzierungsproblem verschwindet daher keinen Zentimeter. Die Rechnung wird nur an Krankenhäuser und Leistungserbringer weitergereicht. Irgendwann landet sie beim Patienten. Was in Berlin dann als Einsparung verbucht wird, bedeutet in Thüringen schnell eine Praxis weniger und ein Weg mehr. Im Ballungsraum mag sich ein Ausfall vielleicht noch auffangen lassen. In der Rhön oder im Thüringer Wald können das schnell 10 bis 20 Kilometer werden. Genau deshalb sind eine andere Prioritätensetzung und eine Analyse unnötiger Kostentreiber notwendig. So gehören beispielsweise gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht auf die Rechnung der Beitragszahler. Der Bund darf diese Aufgaben nicht länger auf die Beitragszahler abwälzen und muss insbesondere die bislang nicht kostendeckend finanzierten Aufwendungen für Bürgergeldempfänger vollständig finanzieren.
(Beifall AfD)
Für Thüringen muss jede Reform zugleich daran gemessen werden, was sie für Krankenhäuser, Praxen und Versorgung im ländlichen Raum bedeutet. Einsparungen auf Bundesebene dürfen nicht dazu führen, dass vor Ort Angebote verschwinden und die Wege länger werden. Und auch im System selbst gibt es genug zu tun. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld. Ärzte, Pflegekräfte und Heilmittelerbringer sollen am Patienten arbeiten. Der Bund kann nicht Milliardenlasten bei der gesetzlichen Krankenversicherung abladen und gleichzeitig dann dort den Rotstift ansetzen, wo die Patienten versorgt werden. Beitragsstabilität darf kein Buchungstrick sein. Der Beitragszahler ist keine stille Reserve für politische Versäumnisse und der Patient kein Sparposten für einen Bund, der seine eigenen Finanzen nicht im Griff hat.
(Beifall AfD)
Am Ende entscheidet sich der Wert dieser Reform daran, ob der Patient in Thüringen noch einen Arzt findet. Denn Beitragsstabilität ohne Versorgungssicherheit ist keine Stabilität.
(Beifall AfD)
