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Schenk

07.10.2026 Sitzungen 8/56

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will der ganzen Debatte zum Thema „Pflege“ eine Sache voranstellen. An allen Redebeiträgen, insbesondere an zweien, fand ich doch befremdlich, dass wir uns schon wieder in der Phase befinden, in der wir nicht so richtig über das Thema reden, das das Thema der Aktuellen Stunde ist. Da geht es um die Pflegereform und das Pflegeneuordnungsgesetz. Wir haben bei der Gelegenheit noch mal gefragt, wo denn das Gutachten bliebe, das die Landesregierung doch vorlegen wolle. Ja, ist irritierend, denn im Juni habe ich erklärt, das Gutachten wird Ende des Jahres vorliegen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Als ich gerade auf meinem Telefon den Kalender konsultierte, war da Oktober. Das ist nicht Ende des Jahres, ist also alles in Ordnung, müssen wir uns nicht streiten. Der Nächste hat sich dann darüber echauffiert, dass das eigentlich nur eine kosmetische Korrektur ist. Das passt irgendwie auch nicht richtig, weil wir hier über Einsparungen reden, die drastische Auswirkungen haben, nämlich im Gegensatz zur GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzdebatte über eine Reform, die grundlegend etwas ändert. Wenn man die jetzt als Kosmetik bezeichnet, dann bin ich irgendwie ein bisschen verwirrt. Außerdem haben wir uns dann noch aus den Reihen der AfD-Fraktion angehört – vom ersten Redner war das –, dass das auch alles jetzt nichts bringt, dass wir die Pflegenachbarschaftshilfe entbürokratisieren, weil der Bund. Ich finde, man muss sich mal ein bisschen entscheiden, was wir denn jetzt eigentlich wollen. Natürlich muss man sich auch als Landesregierung zu Recht mit der Pflegereform befassen. Ob man dann jetzt eine Aktuelle Stunde braucht, damit die Landesregierung mal tätig wird, das obliegt Ihnen als frei gewählte Abgeordnete, das zu entscheiden. Ich denke, in der Öffentlichkeit habe ich für die Landesregierung nicht den Eindruck erweckt, dass uns das Thema „Pflege“ völlig neu ist und ich dringend mal den Hinweis bräuchte, dass man sich da mit den strukturellen Veränderungen befassen muss. Ich war übrigens im Gegensatz zum Antragsteller auf der Demonstration und habe dort sehr intensiv mit denjenigen gesprochen, die diese Veränderung eingefordert haben, von denen sich auch einige im neuen PNOG-Entwurf wiederfinden. Es gibt auch sonst keinen Mangel an Rücksprachen der Landesregierung mit den ambulanten Pflegenden, mit den pflegenden Angehörigen oder anderen. Die relevante Frage ist doch: Was kann an welcher Stelle erreicht werden? Da finde ich schon – und das hat Abgeordnete Güngör, finde ich, fair herausgearbeitet –, dass man erst mal feststellen kann, dass der sehr, sehr schlechte Entwurf, den wir von Frau Warken hatten, sich jetzt immerhin verbessert hat, wenn wir mal an die Rentenpunkte denken und auch an andere Dinge. Man kann aber auch zu Recht darauf hinweisen, dass immer noch sehr viele problematische Dinge in diesem Reformentwurf drin sind. Ich finde es zum Beispiel richtig, zu sagen, bei Pflegegrad 1 wird jetzt momentan zwar irgendwie eine Begleitung in Aussicht gestellt, – da haben Sie zu Recht darauf hingewiesen – die kommt aber viel später, als der Entlastungsbetrag wegfällt. Das ist ein Riesenproblem. Deswegen haben wir für diese unbürokratische Hilfe hier in Thüringen gesorgt, die man ab sofort in Anspruch nehmen kann. Natürlich besteht die Tatsache, dass ich irgendwie zu dieser Unterstützung kommen muss, wenn ich in meiner eigenen Häuslichkeit Unterstützung brauche. Da sind die Nachbarschaftshilfe und der Entlastungsbetrag ein ganz wesentliches Momentum. Deswegen wird es auch weiterhin ein Vorhaben der Landesregierung sein, im Bundesrat diese Kritikpunkte vorzutragen. Wir sind hier aber an der gleichen Stelle wie auch am GKV-Stabilisierungsgesetz. Es gibt eben einen Unterschied zwischen dem Vortag von Punkten und dem Erreichen unmittelbarer Änderungen. Da hätte man sich ein anderes Berufsziel suchen müssen. Das wäre dann in dem Fall Bundestagsabgeordneter gewesen, dann kann man unmittelbar Einfluss auf das Gesetzesvorhaben nehmen. Der Unterschied zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen liegt ganz klar darin, dass der Bundestag diesen Einspruch zurückweisen kann. Deswegen ist es meine Aufgabe – da fühle ich mich gar nicht aufgefordert, weil es meiner aktuellen Tätigkeit entspricht –, diese Kritikpunkte, die wir haben, und da könnte man hier viele aufführen, immer und immer wieder in die bundesgesetzliche Diskussion einzuspeisen. Denn natürlich müssen wir hier aktuell analog zur GKV erreichen, dass die Pflege ein finanziell stabiles System ist, damit die Menschen, die darauf angewiesen sind – und das werden wir hier alle zusammen mal gemeinsam sein –, irgendwie dazu kommen, dass wir am Ende ein tragbares System haben. Wesentlich interessanter ist aber die Frage, was wir eigentlich vor unserer eigenen Haustür tun können, um dazu beizutragen, dass Pflege eigentlich ein Reformprojekt ist, bei dem wir am Ende ein belastbares System haben. Da können wir eben auch im Land mit einem Pflegeentwicklungsgesetz, das wir erarbeiten, aber auch mit der Bereitstellung von Investitionskosten etwas tun. Deswegen freue ich mich, dass hier alle so brennend auf dieses Gutachten warten, denn das Gutachten wird Sie als Gesetzgeber zu der wesentlichen Tatsache auffordern, einen hohen zweistelligen Millionenbetrag zur Verfügung zu stellen, um genau dieses hehre Ziel zu erreichen. Fakt ist doch, am Ende muss jede Rechnung von irgendjemandem bezahlt werden. So ist es eben auch für die Leute, die momentan im Pflegeheim sind. Natürlich kriegen wir am Ende eine Rechnung für eine hervorragend erbrachte Dienstleistung in einem Pflegeheim. Natürlich wollen wir, dass die Pflegefachkräfte, die dort arbeiten, gut bezahlt sind. Natürlich wollen wir, dass das Pflegeheim auf einem hohen Standard ist. Wenn wir also Investitionskosten dort zu Recht nicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen wollen, sondern die Verpflichtung beim Land sehen, ist das am Ende eine Rechnung, die sich jährlich im Landeshaushalt wiederfindet. Ich finde, an der Stelle kann man zum Beispiel auch mal festhalten, dass es vielleicht eine gute Idee ist, da auch mal die Klimaanpassungsmaßnahmen in den Fokus zu rücken, und festzustellen, dass die Überhitzung in Pflegeheimen auch ein Problem ist, das man durch investive Maßnahmen begleiten könnte. Es war deswegen vielleicht eine gute Idee des Umweltministers Carsten Schneider, zu sagen, das müsste wohl eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern sein, denn sonst kommen wir schlicht und ergreifend nicht dazu, die Rechnung zu begleichen, denn das Konto ist am Zahltag leer. Deswegen fände ich das zwar begrüßenswert, dass wir über das PNOG sprechen – ich denke, ich habe öffentlich ausgeführt, welche Kritikpunkte da zu sehen sind –, wir müssen aber vor allem auch die eigenen Hausaufgaben in die Hand nehmen und schauen, dass wir die Möglichkeiten, die wir zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, aber auch von Menschen im Pflegeheim haben, vollständig ausschöpfen. Welche Erwartungen sollte man nun aber haben, wenn man das PNOG als Reform kritisiert? Aus meiner Sicht, wie gesagt, ist die Rücknahme der Kürzungspläne bei Renten für pflegende Angehörige ein wichtiger Teilerfolg. Dieser Teilerfolg ist übrigens nicht durch eigene Einsicht gekommen, sondern durch Demonstrationen und Vorträge der Länder. Genau deswegen ist das ein richtiger Weg. Es ist aber immer noch so, dass am Ende ein Problem dann gelöst wird, wenn man die grundsätzliche Finanzierungsfrage stellt, wer in den Topf einzahlt und wer am Ende etwas aus dem Topf rausnimmt. Deswegen ist es aus meiner Sicht gar nicht so bedenklich, dass die Pflegekommission nun später tagt. Und tatsächlich werden die Zusammensetzung der Kommission und der Kommissionsgegenstand ganz maßgeblich darüber entscheiden, was am Ende die Kommissionsergebnisse sein werden. Aus meiner Sicht ist es immer noch richtig, über den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch zu sprechen. Es ist aus meiner Sicht ein struktureller Webfehler einer Versicherung, dass man am Ende gar nicht sein Risiko versichert, sondern nur einen festen Betrag irgendwie von der Versicherung bekommt. Deswegen werden wir weiter für die Landesregierung für diesen Sockel-Spitze-Tausch oder den Pflegedeckel, wie immer Sie das nennen wollen, werben. Am Ende wäre eine Reform nämlich tatsächlich das, was ich vorhin bei der GKV schon gesagt habe, das Beibehalten eines guten Ziels, nämlich Pflege für jeden wohnortnah, qualitativ hochwertig zugänglich zu machen, egal ob in der eigenen Häuslichkeit, in der Tagespflege oder vollstationär, und dabei trotzdem im System etwas zu ändern. Und was können wir dort ändern? Die Finanzierungsfrage. Nicht immer nur nach der Logik, wir haben dafür kein Geld, sondern das Geld ist ja nicht weg, das Geld ist woanders. Wer muss eigentlich ins System einzahlen, damit diese wirksame Deckelung möglich wird? Deswegen finde ich das zwar richtig, dass wir hier auch die Punkte aufzählen, versicherungsfremde Leistungen wie die Coronahilfen usw. Aber der eigentliche Systemfehler liegt darin, zu fragen, wer finanziert solidarisch die Pflege unserer älter werdenden Bevölkerung oder, wie die Abgeordnete darauf hingewiesen hat, vielleicht auch von Kindern, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Und das ist dann vielleicht schon ein Anspruch, den man an die Landesregierung formulieren kann, das in die Kommissionsdebatte einzubringen. Ich freue mich aber auch über jeden Abgeordneten, der heute hier gesprochen hat, denn ich bin sicher, das ist ein Abgeordneter, eine Abgeordnete, die bei der Haushaltsgesetzgebung dann an diesen zweistelligen Millionenbetrag denken wird, um uns als Landesregierung überhaupt finanziell zu ermöglichen, Investitionskosten zu übernehmen. Die Zahl, die wir da brauchen, die entnehmen Sie dem Gutachten, das wie geplant Ende des Jahres vorliegen wird. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)

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