Gruhner
Frage des Abgeordneten Herzog (Thüringen.Gerecht)
Ja, vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Also zwei konkrete Antworten. Antwort Nummer 1 ist: Wir ermöglichen ja den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, der ist aber – das weiß ich – immer auf eigenes Risiko. Das heißt, logischerweise weiß man nicht immer zu 100 Prozent, ob man die volle Fördersumme genehmigt bekommt. Aber diese Möglichkeit gibt es. Antwort Nummer 2 ist, dass man ehrlicherweise individuell sich das dann angucken muss und auf Antrag beispielsweise dann auch überjährig agieren kann. Aber das ist nicht pauschal so geregelt. Deswegen will ich noch mal sagen, wir werden jetzt letztmalig in diesem Jahr durchaus so eine herausfordernde Situation haben und dann mit der nächsten Förderperiode wird es einfacher. Aber das liegt einfach daran, dass wir im Anfangsjahr durch die Regierungsbildung, bis der Haushalt kam, erst im Herbst starten konnten. Deswegen haben wir sozusagen jetzt zweimal diese Überlappungen. Das wird in 2027 viel besser sein. Aber in der Tat ist es für manche ein Problem. Deswegen spielt im Übrigen auch bei den Förderkriterien, bei den Kriterien, die auch über die Förderung entscheiden, immer eine Rolle: Hat jemand schon mal beispielsweise im Jahr zuvor entsprechende Mittel bekommen oder nicht? Selbst wenn jetzt einzelne Projekte daran scheitern sollten, was nie schön ist, dann gibt es ja die Möglichkeit, wenn die nächste Antragsperiode läuft, dann für das Folgejahr Geld zu beantragen.
