Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, wir gratulieren ganz herzlich Frau Abgeordneter Güngör zur Geburt ihres Kindes.
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Maurer betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Kießling, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Stefan Möller, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Abgeordnete Dr. Wagler und Herr Minister Maier. Für die Zuschauerinnen: Man sieht also, das sind auch hier im Landtag sehr viele krankheitsbedingte Ausfälle. Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für folgende Journalistinnen, folgende Journalisten für die Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt: Herrn Christof Hößler, Kameramann beim Westdeutschen Rundfunk, Herrn Jürgen Filter, Tontechniker beim Westdeutschen Rundfunk, Frau Julia Regis, Redakteurin beim Westdeutschen Rundfunk für das Politmagazin „Monitor“ und Herrn Matthias Spieß, Kameramann beim Fernsehsender des regionalen Anzeigenmagazins „Oscar am Freitag“. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER statt, der gegen 19.00 Uhr beginnen soll und wo man sich sehr auf den Besuch durch die Abgeordneten freut. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Tagesordnungspunkte 3, 4 a bis 4 d, 46, 57 und 58 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der Tagesordnung genannt werden: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/9160, zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/9148, zu Tagesordnungspunkt 11 die 7/9175, zu Tagesordnungspunkt 12 die 7/9176 und zu Tagesordnungspunkt 45 die 7/9194. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/9161, zu Tagesordnungspunkt 36 die 7/9162, zu Tagesordnungspunkt 38 a die 7/9163, zu Tagesordnungspunkt 39 die 7/9164 und zu Tagesordnungspunkt 40 die 7/9165. Zu den Tagesordnungspunkten 33, 34, 35, 37 a und 37 b sowie 38 b liegen keine Wahlvorschläge vor, sodass ich davon ausgehe, dass diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das wird durch Nicken auch bestätigt. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe haben sich im Ältestenrat auf eine Reihe von Platzierungen verständigt, die unter den Vorbehalt gestellt wurden, dass die Tagesordnungspunkte 4 a bis d im Haushalts- und Finanzausschuss nicht abschließend beraten werden. Nunmehr liegen zu den genannten Tagesordnungspunkten keine Beschlussempfehlungen vor, sodass für die Abarbeitung der Tagesordnung folgende Maßgaben gelten sollen: Die Tagesordnungspunkte 7 und 29 sollen am Donnerstagvormittag aufgerufen werden. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 33, 34, 35, 37 a und 37 b sowie 38 b sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32, 36, 38 a, 39 und 40 wie üblich morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Während der Auszählung der Stimmen soll die Fragestunde durchgeführt werden. Zulässige Wahlwiederholungen sollen am Freitag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Die Fragestunde würde bei verbliebenen Mündlichen Anfragen während der Auszählung der Stimmen am Freitag fortgesetzt werden. Im Ältestenrat wurde die Übereinkunft erzielt, den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 5 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu verhandeln. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern nicht Ausschussüberweisung beantragt wurde. Herr Bühl, bitte.
Ich will für uns bereits ankündigen, dass wir zumindest für Artikel 1 des angesprochenen Gesetzes die Ausschussüberweisung beantragen werden. Bei Artikel 2 und 3 könnten wir uns erste und zweite Beratung direkt vorstellen, bei Artikel 1 würden wir die Ausschussberatung beantragen.
Das würden wir entsprechend so aufnehmen, zur Kenntnis nehmen. Ich betrachte das nicht als Widerspruch, sondern als Ergänzung. Wir werden morgen entsprechend dazu handeln. Kann ich davon ausgehen, dass niemand widerspricht, dass morgen die Tagesordnungspunkte 7 und 29 als erste Punkte aufgerufen werden und sich daran aufgrund ihrer Haushaltsrelevanz der Aufruf der Tagesordnungspunkte 5, 9 und 10 anschließt? Das ist so. Danke. Dann frage ich: Gibt es Ergänzungen, Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens der Gruppe der FDP, den Tagesordnungspunkt 45, Thüringer Krebsregistergesetz, in Drucksache 7/8066 am Freitag nach den Wahlen aufzurufen, danach dann den Tagesordnungspunkt 59, Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren, in Drucksache 7/7710 am Freitag direkt nach dem Tagesordnungspunkt 45, dem Krebsregistergesetz, aufzurufen und den Tagesordnungspunkt 44, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, Drucksache 7/6811, am Freitagvormittag aufzurufen.
Ich rufe das getrennt auf. Zunächst besteht der Wunsch von Herrn Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP, den Tagesordnungspunkt 45 am Freitag nach den Wahlen aufzurufen. Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann können wir in einfacher Stimmenmehrheit darüber abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Antrag angenommen, Freitag nach den Wahlen TOP 45 aufzurufen. Der zweite Antrag von Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP, den Tagesordnungspunkt 59 am Freitag direkt nach dem Tagesordnungspunkt 45 aufzurufen. Widerspruch? Herr Abgeordneter Blechschmidt, Widerspruch, das heißt, wir müssen hier mit einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln darüber befinden. Wer also dem seine Zustimmung geben möchte, Tagesordnungspunkt 59 am Freitag nach TOP 45 aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Schütze. Damit ist der Antrag abgelehnt. Es gibt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 44 am Freitagvormittag abzuarbeiten. Es wird mir gerade mitgeteilt, dass das Gutachten für dieses Gesetz noch nicht fertig ist, das liegt also noch nicht vor. Das also als Hinweis dafür. Der Antrag lautet, TOP 44 am Freitagvormittag zu behandeln. Widerspruch hierzu? Das ist der Fall. Damit stimmen wir ab – nötig dafür ist eine Zweidrittelmehrheit. Wer damit einverstanden ist, Tagesordnungspunkt 44 am Freitagvormittag zu behandeln, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Koalition. Damit ist die Stimmenmehrheit von zwei Dritteln nicht erreicht. Entschuldigung, das habe ich jetzt verwechselt. Wir brauchen nur eine einfache Mehrheit. Gut. Die einfache Mehrheit ist erreicht, also wird der Tagesordnungspunkt 44 am Freitagvormittag behandelt. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Dann bleibt mir noch der Hinweis: Ich werbe aufgrund der besonderen Verfassungsrechtsposition dafür, dass sichergestellt wird, dass der Antrag zu Tagesordnungspunkt 30 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen wird, gegebenenfalls am Freitag als letzter Punkt. Wir nehmen das hier in der Sitzungsleitung entsprechend auf. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über die geänderte Tagesordnung ab. Wer dem seine Zustimmung gibt – Herr Abgeordneter Montag noch zur Tagesordnung, bitte.
Es liegt dem Parlament ein Dringlichkeitsantrag vor: „Notlage im ambulanten Bereitschaftsdienst abwenden – keine Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst“. Dafür bitte ich um Behandlung in der Tagesordnung.
Das würde also neu in die Tagesordnung aufgenommen. Damit erhält der Antragende das Wort zur Begründung. Herr Montag, bitte schön, zur Dringlichkeit, nur zur Dringlichkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Schon
ist die Dringlichkeit nicht mehr gegeben!) dass Poolärzte nicht automatisch selbstständig sind und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wir wissen, dass hier die Ausfertigung des Urteils noch aussteht und erste KVs in Baden-Württemberg, in Schleswig-Holstein und darüber hinaus bereits diese Verträge mit den Poolärzten gekündigt haben, und nicht nur das, sondern auch bereits erste Dienste eingeschränkt sind. Was sind Poolärzte? Das sind diejenigen, die die Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Sinn im Bereitschaftsdienst freiwillig entlasten. Das führt dazu, dass zukünftig nur noch eingeschränkt Personal zur Verfügung steht, beispielsweise bei Krankheiten. In anderen Bundesländern hat es schon zu ersten Angebotsengpässen geführt. Das heißt auch, dass andere Landtage sich schon auf den Weg gemacht haben, hier darüber abstimmen zu wollen, dass eine Änderung erfolgt und die §§ 23 Abs. 2 SGB V und 23c Abs. 3 SGB V analog der Regelung für Notärzte, die dieses Problem ehedem auch hatten, angepasst werden sollen. Die Länder haben sich im Rahmen des ALBVVG bereits auf einen Hinweis an die Bundesregierung verständigt. Allerdings hat dies in dieses Gesetzgebungsverfahren keinen Eingang gefunden, weswegen der Druck stetig steigt, diese Sozialversicherungspflicht zu ändern, wie wir es heute auch in der Presse haben lesen können. Deswegen möchte unser Antrag die Landesregierung auffordern, selbst tätig zu werden, im Rahmen einer Bundesratsinitiative auf die von mir angesprochene Gesetzesänderung hinzuwirken. Ich bitte dafür um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das war die Begründung zur Dringlichkeit. Möchte sich jemand gegen die Dringlichkeit äußern? Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte anwesende Damen und Herren und Zuhörende und Zugeschaltete, ich möchte gern gegen die Dringlichkeit sprechen. Es gibt im Grunde genommen zwei wichtige Gründe. Das eine ist: Die Konferenz der Arbeitsund Sozialministerien tagt heute und morgen, um sich unter anderem auch genau mit diesem Problem und dem Bundessozialgerichtsurteil zu befassen. Da gibt es auch aus Nordrhein-Westfalen einen Antrag, in dem es auch verschiedene Alternativmodelle gibt, die dort vorgetragen und diskutiert werden. Ziel soll sein, eine bundeseinheitliche Lösung zu haben, und dann sollten wir auch darauf vertrauen, dass diese Konferenz zu einem sinnvollen Ergebnis im Sinne aller Beteiligten kommt, denn – das muss ich auch noch mal unterstreichen – Sozialversicherung ist erst mal per se eine gute Sache, dass wir in einem solidarischen Sozialsystem leben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der andere Punkt ist, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat es ja auch noch mal festgestellt: Es entsteht jetzt keine Versorgungsnot aufgrund dieses Gerichtsurteils. Die Versorgungssicherheit auch im Notdienst in Thüringen ist gegeben. Deswegen ist die Dringlichkeit zurückzuweisen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Es gibt hier den Antrag auf Zustimmung zur Aufnahme des Antrags „Notlage im ambulanten Bereitschaftsdienst“ in der Drucksache 7/9187 in die Tagesordnung. Die Vorlage wurde nicht in der erforderlichen Frist eingereicht. Erhebt sich Widerspruch zur Aufnahme? Das ist der Fall. Damit sind wir jetzt aber richtig bei zwei Dritteln. Wer der Aufnahme in die Tagesordnung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen der anderen Parlamentsmitglieder einschließlich des fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Antrag zur Aufnahme abgelehnt. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Dann stimmen wir nun über die Tagesordnung in geänderter Fassung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der Gruppe und des Fraktionslosen. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann können wir nach der Tagesordnung so verfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 42 Mit Ausnahme der Fraktion der SPD haben alle Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit 5 Minuten, die auf die Themen aufgeteilt werden kann. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9069 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Prof. Voigt für die Fraktion der CDU.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, dauerhaft 7 Prozent müssen bleiben,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Wie die CDU!) gerechte Steuern für unsere Gastronomen, damit sie überleben können, aber gleichzeitig auch, damit das Kinderessen in Kindertagesstätten und in der Schule auch weiterhin für Familien bezahlbar bleibt – darum geht es heute in dieser Aktuellen Stunde.
(Beifall CDU)
Wir erleben wirtschaftlich schwierige Zeiten, in denen für viele Menschen der Monat manchmal länger ist als das Geld im Portemonnaie, und zum 01.01.2024 werden die Kosten weiter steigen. Es wird alles teurer: Lebensmittel, Benzin, Gas, höhere CO -Bepreisung, Ausweitung der Mautpflicht für 2 Lastkraftwagen. All das beeinflusst die Preise und eigentlich muss unser Anspruch doch sein, dass das Leben der Menschen wieder einfacher wird. Wenn wir uns anschauen, was jetzt ansteht mit dem Anstieg der Mehrwertsteuer auf Speisen, in Kantinen, Kindergärten, Schulen und der Gastronomie von 7 auf 12 Prozent, dann sehen wir, dass das ein weiterer Schlag ins Gesicht von ehrlich arbeitenden Familien ist, vor allem eine Preis- und Kostensteigerung, die unsere Gastronomen in unserem Land trifft und die dazu führt, dass die Kosten Gastronomen in Thüringen gefährden und damit Betriebe wirklich an den Rand der Existenz gebracht werden. Das muss gestoppt werden. Sehr geehrte Landesregierung, heute ist genau zu dieser Frage unter anderem ein Gespräch im Vermittlungsausschuss gewesen. Wir fordern Sie auf, dass Sie sich für die dauerhafte Beibehaltung von 7 Prozent in den Restaurants und der Gastronomie einsetzen. Nur so werden wir Thüringer Gastlichkeit und Kultur erhalten können, das muss Aufgabe der Landesregierung sein.
(Beifall CDU)
Worum geht es? Es geht erstens um Verlässlichkeit. Unsere Gastronomen haben eine Bundesregierung, insbesondere einen Bundeskanzler erlebt, der in öffentlichen Debatten, sogar im Fernsehen gesagt hat: Das wird dauerhaft so bleiben. Das jetzt wieder zu verändern, das bedeutet: versprochen und gebrochen. Das ist wieder ein Konjunkturprogramm für Politikverdrossenheit und genau deswegen klare Haltung: 7 Prozent müssen bleiben.
(Beifall CDU)
Das Zweite: Es ist auch kluge Wirtschaftspolitik. Die Gastronomie in Thüringen hat in den letzten Jahren stark gelitten. Seit 2019 mussten fast 20 Prozent unserer Betriebe schließen, die Pandemie hat tiefe Narben hinterlassen und viele Gastronomen kämpfen ums Überleben. Da geht es nicht nur um Wirtschaftlichkeit, da geht es auch um sozialen und kulturellen Verlust, weil Gaststätten und Kneipen in Thüringen nicht nur Orte zum Essen sind, sondern sie sind vor allen Dingen auch wichtige Treffpunkte, ja, öffentliche Wohnzimmer. Genau deswegen müssen im Vermittlungsausschuss auch die Thüringer Interessen vertreten werden. 7 Prozent für die Gastronomie sind entscheidend, die müssen bleiben.
(Beifall CDU)
Und natürlich geht es auch um den wirtschaftlichen Dominoeffekt, weil weniger Umsatz in der Gastronomie gleichzeitig weniger Absatz von Speisen und Getränken bedeutet, was wiederum den Großhandel und die Lebensmittel- und Getränkeindustrie betrifft. Diesen Negativeffekt müssen wir stoppen. Wir als CDU-Fraktion setzen uns seit Monaten vehement für die Beibehaltung der Senkung der Gastromehrwertsteuer auf 7 Prozent ein. Wir hatten vor der Sommerpause dazu schon einen entsprechenden Antrag eingebracht. Der wurde hier im September im Haus mit breiter Mehrheit beschlossen. Parallel werben wir in einer Petition für unsere Position unter unsere-gastro-retten.de und gleichzeitig geht es für uns natürlich auch darum, dass bei dem, was jetzt im Bundesrat ansteht, nämlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vermittlungsausschuss zu besprechen, sich eine Landesregierung an die Seite der Gastronomen stellt. Wir als größte Oppositionsfraktion sagen: 7 Prozent müssen bleiben. Das ist eine Frage der Verlässlichkeit, ist eine Frage kluger Wirtschaftspolitik, aber ist vor allen Dingen auch eine Frage Thüringer Gastlichkeit. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Für die Fraktion der SPD erhält Frau Abgeordnete Merz das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Kollege Voigt hat es eingangs schon gesagt, wir haben dieses Thema bereits in der Septembersitzung des Thüringer Landtags ausführlich debattiert. Vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsdebatte im Bund kann man das hier sicherlich auch noch mal aufgreifen. Die Feststellung der zurückliegenden Debatte, dass es sich zunächst um reines Bundesrecht handelt, an dem wir selbst nichts ändern können, bleibt freilich bestehen. Ich schätze, auch in den verbleibenden Wochen werden bei der Suche nach Geld für den Bundeshaushalt keine wegweisenden Änderungen zu erwarten sein. Insofern handelt es sich bei dieser Aktuellen Stunde um ein symbolisches Erinnern an einen gemeinsam in diesem Landtag getroffenen Beschluss. In diesen Beschluss ist durch einen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün auch eine wesentliche steuerpolitische Komponente eingeflossen: die grundlegende Reform des § 12 in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes, in dem die zahlreichen Ausnahmen für die ermäßigte Umsatzsteuer geregelt sind. Denn aus unserer Sicht geht es nicht allein darum, Unternehmen mit geringen Steuern zu beglücken, sondern dass das deutsche Umsatzsteuerrecht eine sozial ausgewogene Komponente erhält, dass tatsächliche Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Medikamente dem ermäßigten Steuersatz unterliegen sollen. Dazu zählt aus unserer Sicht natürlich auch die Essensversorgung in Kantinen, Schulküchen, Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern oder auch den Mensen, die für sehr viele Menschen den Teil der alltäglichen Versorgung darstellen. Auch das ist Teil der Gastronomiebranche, das ist korrekt. Ich sage auch ganz ausdrücklich: Alkohol gehört für mich nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs, die einem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen sollten, auch nicht in der Gastronomie. Beendet wird die Diskussion um den 7-ProzentUmsatzsteuersatz sicherlich nie. Es wird immer wieder berechtigte oder auch unberechtigte Forderungen nach Steuererleichterungen geben. Auch zur Rettung der Gastronomiebranche trägt es nur zu einem kleinen Teil der Wahrheit bei. Unbestritten würde die Senkung des Steuersatzes eine finanzielle Entlastung hervorbringen. Auf der anderen Seite sind die Gründe für Schließungen der Gaststätten und Kneipen aber vielschichtiger. Fachkräftemangel, oft auch durch geringere Löhne, Überalterung der Inhaber sowie fehlende Nachfolger in bestimmten Regionen, gesunkene Nachfrage oder schwache Kaufkraft spielen ebenso eine große Rolle. Um die Krise der Gastronomie abzuwenden, braucht es also mehr als eine Umsatzsteuerdebatte. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Braga das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, es wurde ja schon festgestellt, nicht nur vom Einbringer der Aktuellen Stunde, sondern auch von Kollegin Merz: Das Thema ist nicht neu und deshalb wird diese Debatte, glaube ich, so ein bisschen auch daran kranken, dass sie sicherlich für alle Fraktionen Gelegenheit sein wird, noch mal ihre Position in dieser Frage kundzutun. Allerdings ist da, glaube ich, kaum mit großen Kontroversen zu rechnen. Der Landtag hat, das wurde ebenfalls erwähnt, sogar einstimmig – erst vor wenigen Wochen, nämlich Mitte September – einem Antrag zugestimmt in Form eines Appells bzw. einer Handlungsanweisung an die Landesregierung, dem entsprechend im Bundesrat damals vorliegenden Antrag – ich möchte meinen, aus Mecklenburg-Vorpommern – in diesem Sinne zuzustimmen. Damals war der Stand der Debatte, dass alle Bundestags- oder jedenfalls die Ampelfraktionen für sich allein an der reduzierten Mehrwertsteuer im Gastrobereich festgehalten haben. Aus verschiedenen Gründen lässt sich das jetzt offensichtlich nicht mehr umsetzen bzw. die Diskussion wird ja innerhalb der Bundesregierung geführt, auch im Bundestag, allerdings ist mit wirklichen Neuerungen in der Sache nicht so wirklich zu rechnen. Ich habe damals gesagt und kann das auch gern und guten Gewissens hier wiederholen, dass meine Fraktion diesem Antrag damals zugestimmt hat, gern zugestimmt hat, guten Gewissens zugestimmt hat, weil es auch die AfDFraktion im Bundestag und auch in verschiedenen Landtagen war, die immer wieder diese Debatte forciert hat und ihr mit entsprechenden Initiativen Nachdruck verliehen hat. Verschiedene Redebeiträge schon in der Debatte im September haben aber gezeigt, dass das Problem im Bereich der Umsatzbesteuerung im Gastronomiesektor viel tiefer geht und von einer ganzen Reihe von Anachronismen gekennzeichnet ist: unterschiedliche Mehrwertsteuersätze im Bereich des Schulessens, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, je nachdem ob eine Speise oder ein Getränk am Imbissstand verzehrt oder ein paar Meter weiter mitgenommen wird und, ja, die durchaus – das hat der Ministerpräsident, glaube ich, damals zu Recht festgestellt – absurde Krönung des Ganzen: 7 Prozent für Hundekekse und 19 Prozent bei Kinderkeksen. Dem Ministerpräsidenten ist – das kommt auch vor, dass die AfD das feststellen muss – hier auf jeden Fall zuzustimmen. Er hat das als „gaga“ bezeichnet, diese Einschätzung teile ich ausdrücklich. Es ist jedenfalls schwer nachvollziehbar, dass bei den an der Bundesregierung beteiligten Parteien, die sich einerseits eine besonders soziale Politik, andererseits auch Bürokratieabbau und Vereinfachung im Steuerrecht auf die Fahnen geschrieben haben, in dieser Frage der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze absoluter Stillstand herrscht. Das ist natürlich bedauerlich, aber die Ampel beschäftigt sich nun mal seit einigen Jahren nur noch mit sich selbst. Die Entscheidung aus Karlsruhe zur Schuldenbremse hat dieser Tendenz natürlich mehr Konjunktur verliehen. Ich habe noch vor einigen Wochen durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion diese Frage der reduzierten Mehrwertsteuer im Gastrobereich für seine Partei jedenfalls so zum Ausdruck gebracht hat, dass sie da eine Beibehaltung befürworten; Finanzminister Lindner sei damals die Bremse an der Entwicklung gewesen. Inzwischen ist die Entwicklung eine andere. Vor einigen Wochen hat Finanzminister Lindner gesagt: Na ja, die SPD und die Grünen seien es, die an ihren Forderungen im Bundeshaushalt zu fest hielten, und die entsprechenden Einnahmeausfälle im Bundeshaushalt seien nicht mehr zu kompensieren. Nun ja, die Ampelparteien schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Die Leidtragenden sind die ohnehin bereits durch die Coronapolitik und Inflation gebeutelten Gastronomen und Verbraucher. Ich möchte also auch von meiner Seite an diese Debatte vor einigen Wochen anknüpfen. Es braucht eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuer in unserem Land. Das steht außer Frage, das wird aber vor Weihnachten 2023 und mit dieser Ampelregierung wohl nicht zu leisten sein. Es bleibt also ein Appell an die Ampelparteien, zumindest im Bereich der Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Die Gastronomiebranche verdient es, dass die Politik ihr besonders unter die Arme greift, vor allem auch als Gebot des Anstands einen Ausgleich für den Schaden der Coronamaßnahmen und den Imageverlust der Branche zu leisten, den die Politik selbst zu verursachen hat – ist jedenfalls die Auffassung meiner Partei –, aber auch aufgrund der Bedeutung dieser Branche für die wirtschaftliche Entwicklung und das gesellschaftliche Zusammenleben in unserem Land. Das wurde auch von der einbringenden Fraktion bereits richtigerweise festgestellt. An dieser Entlastung hängt also einiges mehr als nur ein niedriger Steuersatz für Speisen im Gastronomiegewerbe. Hoffentlich bleiben die Beschlüsse auch dieses Hauses in Berlin nicht ungehört. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bekanntlich hat der Thüringer Landtag in seiner Sitzung am 15. September die Landesregierung einmütig aufgefordert, sich im Bundesrat für eine grundlegende Reform des Umsatzsteuergesetzes einzusetzen. Ziel sollte sein, neben anderem auch für Lebensmittel inklusive deren Zubereitung einen ermäßigten Steuersatz festzulegen. Der ursprüngliche Antrag – ebenfalls von der CDU – war wie die heutige Aktuelle Stunde ausschließlich auf die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Gastronomiegewerbe gerichtet. Bereits in der Debatte im September wurden ausführlich die Gründe erörtert, die gegen die Beibehaltung einer einzelnen Vergünstigung sprechen, die für eine Ausnahmesituation gedacht war. Denn das Problem bei der Mehrwertsteuer ist ein grundsätzliches, das schon seit vielen Jahren auf eine Lösung wartet. Ich will hier jetzt die Diskussion von damals nicht noch mal wiederholen. Eines aber hat sich geändert, und das ist die Haushaltslage im Bund nach dem durch die CDU angestrebten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie würde die Einnahmen des Bundeshaushalts um weitere ca. 3,3 Milliarden Euro mindern. Mit keinem Wort gehen Sie von der CDU in Ihrer Begründung für die Aktuelle Stunde darauf ein und auch nicht auf die daraus resultierenden Mindereinnahmen, die für den Landeshaushalt und in der Folge bei den Kommunen entstehen könnten, wenn die Ausnahmeregelung nicht wie erwartet endet. Kein einziges Wort auch dazu, wie diese Mindereinnahmen kompensiert werden sollen. Wir waren uns im September hier im Landtag weitgehend einig, dass die Probleme in der Gastronomie nicht nur ein Preisproblem sind. Befürchtete Auswirkungen auf den Tourismus können am ehesten durch besseres Standortmarketing und eine weitere Verbesserung der Servicequalität verhindert werden. Ein weiteres, viel drängenderes Problem ist das der fehlenden Fachkräfte. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssen vor allem ordentliche Löhne gezahlt werden, denn die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie sind bekanntermaßen schwierig. Nur wer angemessen bezahlt wird, weicht nicht auf andere Arbeitsstellen aus. Gesondert betrachtet werden muss aus meiner Sicht die Versorgung in Schulen und Kindergärten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier zeigen Untersuchungen, dass das Problem für viele Familien eher bei der Qualität des Essens liegt als beim Preis. Viele Eltern sind bereit und durchaus auch in der Lage, einen angemessenen Preis für die Mittagsversorgung ihrer Kinder zu bezahlen, wenn nur die Qualität stimmen würde. Wir sollten also unser Augenmerk verstärkt auf die Verbesserung des Angebots legen, wie es in einem gemeinsamen Projekt der Verbraucherzentrale Thüringen mit dem Verbraucherschutzministerium hier und dem zuständigen Bundesministerium bereits geschieht. Denn dann ist auch eine gesunde, abwechslungsreiche Mittagsversorgung zu einem vernünftigen Preis möglich und dabei muss auch nicht auf die Verwendung regionaler und nachhaltig erzeugter Lebensmittel verzichtet werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen der CDU, abschließend möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt Ihres Antrags eingehen, der eine ganz besondere Aktualität hat. Sie befürchten, dass sich gerade einkommensschwache Familien das Mittagessen für ihre Kinder in Kindergarten und Schule nicht mehr leisten können. Wenn aber Realität wird, was Ihre Parteifreunde in Berlin gerade fordern, werden sich einkommensschwache Familien bald ganz andere Dinge nicht mehr leisten können. In Berlin fordert Ihre CDU doch tatsächlich, die verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des Bürgergeldes zu verschieben bzw. zu reduzieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Unruhe CDU)
Und zur Begründung wird die zurückgehende Inflation angeführt, wohl wissend, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich die Berechnung der existenzsichernden Grundversorgung nicht auf die zu erwartende Preissteigerung, sondern auf Preissteigerungen in den vergangenen Monaten bezieht. Hören Sie also auf, hier immer wieder dieselbe Forderung zu stellen, und tragen Sie dazu bei, dass auch einkommensschwache Familien eine angemessene Grundsicherung erhalten, die ihnen eine Teilhabe ermöglicht, wie es das Bundesverfassungsgericht vorschreibt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Korschewsky das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem mein Kollege Müller hier gesprochen hat, brauche ich eigentlich gar nicht mehr allzu viel zu sagen. Er hat genau das angesprochen, was tatsächlich die wichtigsten Dinge an dieser Stelle sind. Ja, es ist richtig: Diese 7 Prozent bewegen die Leute. Sie bewegen vor allen Dingen die Gastronomen, die Gastronominnen, aber nicht nur die, sondern vor allen Dingen natürlich auch Eltern, die mit ihren Kindern in den Kindereinrichtungen sind – wie wird es sich entwickeln mit dem Mittagessen etc. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, sehr geehrter Herr Voigt – Sie sind im Moment nicht da –, ich finde, und das wurde hier schon mehrfach gesagt, wir haben hier in diesem Thüringer Landtag im September zur Landtagssitzung eine einheitliche Auffassung vertreten. Diese einheitliche Auffassung ist im Übrigen auch von der Landesregierung mit vertreten worden. Nicht umsonst ist der Ministerpräsident Herr Ramelow hier an dieses Pult gegangen und hat an diesem Pult genau auch dieses mit vertreten, was die Fraktionen hier vertreten haben, und deutlich gesagt, dass es nicht sein kann, dass es diese Unterschiede gibt, gerade in der Frage von Medikamenten sowie Babybrei 19 Prozent und Hundefutter 7 Prozent. Deswegen brauchen Sie, glaube ich, Herr Prof. Voigt, den Ministerpräsidenten nicht aufzufordern, auch in diese Richtung zu agieren. Er hat in diese Richtung hier an diesem Pult schon agiert, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Genau das ist es, was Sie eigentlich wollen: Sie wollen suggerieren, dass die Landesregierung nicht die Beschlüsse des Landtags umsetzt und sich nicht nach den Beschlüssen des Landtags verhält. Das stimmt eben nicht, das will ich noch mal ganz deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will es Ihnen auch noch mal sagen: Diese Aktuelle Stunde ist aus meiner Sicht – so wichtig wie diese Frage ist – eine Aktuelle Stunde, die eigentlich sinnlos ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben einen Beschluss gefasst und wir haben uns in den letzten zwei Wochen geäußert. Sie haben sich in den Medien geäußert, die anderen Fraktionen haben sich in den Medien geäußert, ich war in den Medien vertreten mit den Positionen unserer Fraktion. Warum dann dieses hier heute noch mal? Es ist eine rein populistische Frage, die Sie hier aufwerfen, um die Landesregierung wieder in den Zugzwang zu bringen und die Landesregierung zu diskreditieren, sehr geehrter Herr Voigt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will es Ihnen auch noch mal aus Ihrer Begründung heraus sagen. Ich zitiere: „Die Bundesregierung hat entschieden, die Mehrwertsteuer für Speisen in Kantinen, Kindergärten, Schulen und in der Gastronomie wieder von 7 auf 19 Prozent zu erhöhen. Der Landtag hatte sich einstimmig anders positioniert.“ Genau das ist es, was wir hier die ganze Zeit sagen. Warum müssen wir das dann hier noch mal an dieser Stelle hochholen? Trotzdem ist es dringend notwendig, dass wir eine grundlegende Reform des Steuerrechts vornehmen, nicht nur für die Gastronomie, nicht nur für das Schulessen, nicht nur für die Kantinen, sondern es ist doch schon wirklich Idiotie, wenn man sich das ansieht. Ich gebe Ihnen mal ein paar Beispiele. Leitungswasser bzw. Mineralwasser wird mit 7 Prozent versteuert, Tee und Kaffee mit 7 Prozent, aber Mineralwasser mit Kohlensäure mit 19 Prozent. Oder aber Kuhmilch mit 7 Prozent, aber Sojamilch mit 19 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ist ja auch keine Milch!) Obst mit 7 Prozent, Obstsaft mit 19 Prozent, Kartoffeln 7 Prozent und Süßkartoffeln 19 Prozent, Schnittblumen 7 Prozent, aber Topfblumen 19 Prozent. Und ganz absurd wird es, wenn man an den Kauf von Reitpferden geht. Wenn Sie ein Reitpferd kaufen wollen, zahlen Sie 7 Prozent Steuer. Warum? Weil man theoretisch davon ausgehen kann, dass man das Reitpferd auch essen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch absurd, diese ganze Frage in dieser Steuer. Hier muss sich etwas ändern. Hier müssen wir in der nächsten Zeit, glaube ich, gemeinsam ran, da es um eine grundlegende Reform der Steuern geht und nicht um populistische Anträge bzw. Aktuelle Stunden der CDU hier in diesem Landtag. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Kemmerich das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und insbesondere die betroffenen Gastronomen und auch Betreiber von Kantinen, die sich um die Versorgung von Kitas und Schulen bemühen! Es ist innerhalb der Coronapandemie beschlossen worden, den ermäßigten Steuersatz auf Teile dieser Tatbestände anzuwenden. Insbesondere in der Gastronomie hat es einen signifikanten Effekt erzielt, aber sicherlich auch bei Kitas und Schulessen. Das ist einmalig bis zum 31.12. dieses Jahres fortgeführt worden und dieser Tatbestand wird jetzt nicht weiter fortgeführt. Nun kann man das mit zwei Sachen beantworten. Jeder Kaufmann musste sich darauf einstellen, dass er keinen Anspruch auf die Verlängerung hat. Auf der anderen Seite – und das ist das Dilemma –, ich habe mich auch immer dafür ausgesprochen, diesen Tatbestand zu entfristen. Also es dauerhaft fortzusetzen, halte ich auch für gut, werde ich gleich erklären. Noch viel schlimmer: Viele haben im politischen Raum den Eindruck erweckt, ja, wir setzen uns dafür ein, und haben damit bei den Gastronomen die Erwartung geweckt, dass das auch passiert. Das hat dieser Landtag getan. Das hat Olaf Scholz in einer Fernsehdebatte getan, sehr öffentlichkeitswirksam. Aber hier und da erinnert er sich nicht an die Dinge, die er vorher getan hat. Das Schlimmste ist enttäuschtes Vertrauen, wenn man eben diesen Tatbestand geschaffen hat. Das müssen wir uns alle vorhalten lassen, dass man hier zu lange den Eindruck erweckt hat, den Gastronomen tatsächlich zur Seite zu springen. Die Gastronomie ist Herberge vielfältigen Lebens in unserer Kultur. Ich sehe es immer mit Bedauern, wenn ich vor gastronomische Einrichtungen treten muss und dort steht das Schild: Geschlossen – sei es teilweise oder dauerhaft. Insbesondere in kleineren Städten fällt es immer schwerer, zur Mittagszeit einen Mittagstisch zu buchen und abends auch etwas länger oder etwas später noch mit Essen versorgt zu werden. Immer häufiger höre ich auf dem Land: Wir machen jetzt nur noch Donnerstag bis Sonntag auf. Aber die Probleme sind vielfältig. Es ist genannt worden: Personal. Gerade in der Coronazeit ist da ein großer Aderlass zu verzeichnen gewesen. Das hat aber auch mit Arbeitszeiten zu tun, dass man mit dem Personal nicht mehr so lange in einer Schicht arbeiten durfte, wie es die Feier erfordert hat. Man muss Personal wechseln. Auch die Energiekosten sind hier sehr stark zu Buche geschlagen. Im Einkaufen lag ein großes Problem und natürlich kommt jetzt in der Zeit eine sehr signifikante Zurückhaltung der Konsumenten hinzu, die an allen Ecken merken, wie das Portemonnaie bzw. die verfügbare Masse Geld kleiner wird. Insofern wäre es ein steuerstrukturelles Bekenntnis gewesen, zur Gastronomie zu sagen: Wir entfristen die Tatbestände dauerhaft und lassen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent. Was auch damit zu tun hat: Außer-Haus-Verkäufe sind nach wie vor hier privilegiert. Den Unterschied kann mir keiner erklären, auch keiner in der Gastronomie.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern sollten wir nicht wieder die alten Kalauer von Eselsfleisch gegen Pferdefleisch oder von Tannenbaumschmuck bemühen. Nein, wir haben es alle ein bisschen mit in der Hand. Die CDU kann mit den Ministerpräsidenten der CDU-geführten Länder sprechen, Herrn Wüst, Herrn Günther und dem Kollegen Haseloff, oder in Sachsen, die SPD kann das genauso machen mit Herrn Weil und Frau Dreyer, denn auch die müssen ihren Beitrag leisten. Der Finanzminister in Schleswig-Holstein wurde nämlich zitiert, er ist nicht weiter bereit, die Auswirkungen aus der Mehrwertsteuersenkung …
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Finanzministerin! Von den Grünen!) Okay, danke für die Aufklärung. Das war jetzt kein vertanes Gendern, nur einfach die Missachtung, dass es eine Dame ist, die in Schleswig-Holstein für die Finanzen verantwortlich ist. Jedenfalls kann man auch mit der reden und der waren die 50 Millionen Euro, die das in dem Haushalt ausmachen, nicht weiter hinnehmbar. Also rundherum eine Aufgabe für uns und die endet ja nicht am heutigen Tage, nicht mit dem 31.12. des Jahres 2023, sondern ist eine sehr lohnende Diskussion für die Zukunft der Gastronomie, die wir auch in Zukunft fortsetzen können. Wir ringen gerade in Berlin um haushalterische Spielräume. Lasst sie uns gemeinsam schaffen, liebe Kollegen von CDU, SPD und Grünen, um hier Spielräume zu haben, um auch der Gastronomie in Zukunft vielleicht den ermäßigten Steuersatz gewähren zu können! Und bevor das irgendwie untergeht und hier die CDU allein beschimpft wird: Ja, ich finde die Erhöhung des Bürgergelds um 12 Prozent netto auch völlig unangemessen und als einen Schlag ins Gesicht derjenigen, die ordentlich arbeiten gehen, denn die kommen nicht an eine Lohnerhöhung von 12 Prozent heran.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Un-
glaublich!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Dann kämpfen Sie doch mit für die Tariferhöhung! Heute auf der Straße!) Und wir wissen inzwischen alle, dass eine Untersetzung für die Anhebung bei einer Inflation von 9,9 Prozent lag und die nicht stattgefunden hat. Wir haben zurzeit eine Inflationsquote von 3,2/3,6 Prozent.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Dann kritisieren die doch die Arbeitgeber, die das Geld einstecken!) Ich widerhole es noch mal: Ich halte diese Bürgergelderhöhung für unangemessen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Also
Bürgergeldempfänger dürften nicht in Gaststätten gehen?!)
(Unruhe DIE LINKE)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Taubert das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist schon erwähnt worden: Wir haben hier im Landtag über alle Lager hinweg der Landesregierung einen Auftrag mitgegeben, den die Landesregierung natürlich erfüllt hat, indem wir diese Debatte auch im Bundesrat geführt haben. Es war nicht möglich, Einigkeit unter den Ländern herzustellen. Ich will zumindest denen, die nicht wissen, warum das nicht gelungen ist, sagen: Es liegt natürlich an diesen 3,5 Milliarden Euro, die in den Länderhaushalten und Kommunalhaushalten fehlen würden. Für uns sind das 35 Millionen Euro. Und wer ganz laut schreit, der müsste natürlich sagen, was wir dafür nicht tun würden. Das gehört einfach zur Wahrheit dazu. Wir haben 2009 – Sie können sich entsinnen, da ging es um die Hotelübernachtungen, die sind auf 7 Prozent gesunken. In dieser Zeit durfte ich das erste Mal hier im Landtag als Abgeordnete sitzen und ich habe die damalige Finanzministerin Frau Diezel gefragt, ob sie denn nicht in der Lage wäre, diese unterschiedlichen Dinge gerade im Bereich der Kindertagesstätten, Pflegeheime und dergleichen zu ändern.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Gute Frage!) Ja, aber daraufhin hat sie mir gesagt, das könne sie nicht, das geht nicht. Und es ist in der Tat so, weil über die vielen Jahre sehr viele Ausnahmen gemacht wurden, das ist es doch: Warum ist denn so ein Pferd? Ich meine, es ist nur ein Beispiel, dass wir so nicht verstehen, warum ganz notwendige Dinge 7 Prozent haben und nicht so notwendige Dinge, die nicht zum Grundverständnis von Leben dazu gehören, eben auch. Deswegen ist es tatsächlich so: Man müsste eine Einigkeit erzielen. Aber zur Wahrheit, Herr Prof. Voigt, gehört auch: Die CDU hat in ihrer 16-jährigen Regierungszeit im Bund diese Bereinigung, sage ich mal, auch nicht hinbekommen. Sie hat es einfach nicht hinbekommen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: SPD auch
nicht!)
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Schon wie-
der vergessen!) Was denn, was regt ihr euch denn so auf? Man darf doch wohl noch sagen, dass die CDU das in ihrer Regierungsverantwortung nicht hinbekommen hat. Was ist denn so schlecht daran?
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Sie haben eben auch die Kompliziertheit des Steuerrechts nicht so verändern können, dass es jetzt genauso ist, wie Sie es heute hier wünschen. Das ist doch ein Fakt. Das ist doch nicht gelogen, das ist gar kein Bashing, gar nichts. Es ist einfach ein Fakt, ein Umstand, dass es nicht gelungen ist, in keiner Konstellation. Richtig oder falsch?
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Machen Sie
es doch mal!) Richtig oder falsch? Es ist doch unredlich, wenn man darauf pocht, dass diese Landesregierung hier es regeln soll, Sie es aber in Beteiligung beim Bund – und natürlich hatten Sie eine große Beteiligung – nicht geschafft haben, das hinzubekommen. Da wird doch diese Landesregierung sagen dürfen, dass das auch so gewesen ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen, wenn wir uns gemeinsam anstrengen, kriegen wir da vielleicht auch eine Bereinigung hin.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht sehen. Damit schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9118 Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, was für ein Debakel! Wir schreiben heute den 6. Dezember 2023 und wir wissen weder, wann der gemeinsame Gefängnisbau in Zwickau fertig wird, noch wissen wir, wie hoch die Kosten am Ende sein werden. Der Besuch der JVA Zwickau durch zwei Ausschüsse des Thüringer Landtags war wichtig, er hinterlässt aber bislang mehr Fragen als Antworten. Meine Damen und Herren, ich finde durchaus beschämend, welche Bedeutung die Landesregierung dieser Informationsfahrt beigemessen hat: nicht eine Ministerin, nicht eine Staatssekretärin und das passt ja ins Gesamtbild.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was wir hier erleben, ist der Scherbenhaufen eines Staatsvertrags, den gegen die Stimmen der Freien Demokraten alle anderen Fraktionen des 5. Thüringer Landtags beschlossen haben.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das
stimmt nicht!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Stimmt nicht!) Doch, da können wir das Protokoll rausziehen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ha-
be heute früh nachgeguckt, es stimmt nicht!) Das ziehen wir nachher noch einmal raus. Wenn es so sein sollte, würde ich mich entschuldigen, aber ich hätte mir damals Ihre Unterstützung gewünscht und bin von Ihrer Seite sehr verdroschen worden. Das habe ich auch aus dem Protokoll noch mal rausgezogen. Und zwar ist er beschlossen worden entgegen unserer Mahnung, noch obendrein ohne irgendeine Rücktrittsklausel für den Fall, dass Kosten massiv aus dem Ruder laufen, Termine signifikant nicht gehalten werden und dass für die Thüringer Bediensteten keine Klärung herbeigeführt wird. Das heißt, Thüringen hat ohne Not das Werkzeug aus der Hand gegeben und der Verdacht, den wir damals geäußert hatten und der meiner Meinung nach immer noch richtig ist, wenn man die Zahl der Bediensteten, die von Hohenleuben an Sachsen abgebeben werden sollten, mit dem Personalabbaupfad vergleicht, ging es lediglich darum, den Personalabbaupfad des Justizministeriums zu schaffen, ohne einen Beamten aus dem Ministerium einzusparen. Das Ganze hat ja eine Vorgeschichte. Das Auswahlverfahren zum Standort will ich jetzt hier nicht weiter erwähnen, weil die Zeit nicht reicht. Aber den Zuschlag erhielt Zwickau, und zwar für ein anderes Grundstück, als eigentlich in dem Verfahren drin gewesen wäre. Bei einer ordnungsgemäßen Ausschreibung hätte das alles wieder aufgehoben werden müssen. Spätestens da, meine Damen und Herren, begann die Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Völlig überraschend wurden auf dem Gelände des Reichsbahnausbesserungswerks Altlasten gefunden, auch das habe ich damals vorhergesagt, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wir
auch!) Das mag sein, das habe ich auch nie anders behauptet, aber ich kann mich jedenfalls an meine Äußerungen erinnern, Frau Kollegin. Das brachte eine Verzögerung, das brachte Kostenmehrung gegenüber der ursprünglichen Annahme. Es ist im Augenblick, glaube ich, auch müßig, ob man von einer Verdreifachung der ersten Kostenannahme ausgeht oder einer Verdopplung, nachdem dann eine Kostenberechnung durch das Planungsbüro vorgelegt worden ist. Denn – das sagte ich eingangs – wir wissen noch lange nicht, wo wir ankommen werden. Mir ist am Montag da, ehrlich gesagt, auch die Kinnlade runtergeklappt, als einer der Sachsen sagte, dass es ja schön ist, dass die öffentliche Hand diese Altlasten saniert habe, weil es andere nicht gekonnt hätten. Ja, mein Gott, aber bitte nicht mit dem Thüringer Geld, was wir für unseren Strafvollzug brauchen – eine Reichsbahnfläche in Sachsen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dann kam es zum Generalplaner und offensichtlich wurde bei der Eignungsprüfung, bei den Erfahrungen nicht darauf geschaut, ob die auch mit Einzelvergaben klarkommen. Auch das haben wir hier offensichtlich als Problem vor uns. Dann ist die Ausschreibung an ein Generalunternehmen gescheitert, völlig abgesehen davon, dass Mittelstandsförderung eigentlich von vornherein Einzelvergabe als Standard ansieht, meine Damen und Herren. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand kann ich nur sagen: Die Projektsteuerung, die eigentlich Bauherrenaufgabe ist, ist vorn und hinten nicht ausreichend. Und wenn es so eine große Bauverwaltung eines Freistaats nicht schafft, dann kann man dafür auch jemanden beschäftigen, der damit sein Geld verdient. Es gibt professionelle Projektsteuerer, die das sicherlich besser hinbekommen hätten, meine Damen und Herren. Aber was mich an der Stelle auch umtreibt, ist die Aussage der Sachsen, dass regelmäßig Abordnungen aus Thüringen an den Baurunden teilgenommen haben. Da ist für mich die Frage: Was lag den Thüringern dabei an Informationen vor? Was haben sie unternommen, als erkennbar war, dass es aus dem Ruder läuft, meine Damen und Herren? Wir reden hier nämlich von Steuergeldern, und zwar von verdammt vielen, und da gehört sich ein sorgfältiger Umgang.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir sehen in der Folge viel Klärungsbedarf, der natürlich in einer Aktuellen Stunde allein nicht abgearbeitet werden kann. Für uns ist die Frage: Welcher Schaden ist bereits entstanden? Was für Folgen hat das für den Thüringer Strafvollzug? Besteht eine Kündigungsmöglichkeit für Thüringen, wenn ja, mit welchen Folgen? Was tut Thüringen, um den Ablauf in der Folge zu professionalisieren, damit diese Serie von Pleiten, Pech und Pannen nicht das wird, was ich damals schon dem Justizminister gesagt habe, nämlich der Thüringer Flughafen mit Blick auf Berlin? Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Bilay das Wort.
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, dass Sie gesprochen haben, das ist ja authentisch, denn zu der Zeit, als der Staatsvertrag hier im Parlament beraten und beschlossen wurde, waren Sie damals Bürgermeister in Hohenleuben, wo die JVA noch ist, und Sie waren zu dem Zeitpunkt auch Abgeordneter in der 5. Legislatur. Deswegen ist es auch folgerichtig, dass Sie hier dazu gesprochen haben. Aber die Historie – im Übrigen: Die Linke hatte sich damals bei der Abstimmung der Stimme enthalten, es war eine namentliche Abstimmung.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Ich muss mich korrigieren, Sie haben recht!) Jetzt haben wir beide eine Übereinstimmung hergestellt. Aber die Geschichte auf dem Weg dahin, zu diesem Staatsvertrag, ist ja ein bisschen länger. Ich habe noch mal nachgeschaut bzw. nachschauen lassen. Am 17. Dezember 2013 eine Pressemitteilung des Sächsischen Finanzministeriums, die erklärt hat, dass man jetzt gemeinsam eine Justizvollzugsanstalt bauen will. Warum ist das wichtig, dass das Sächsische Finanzministerium das erklärt? Die waren federführend für den Staatsvertrag. Damals war Dr. Wolfgang Voß Finanzminister in Thüringen. Der war vorher, bevor er in Thüringen Finanzminister wurde, einen Tag – liebe CDU, hören Sie zu! – Staatssekretär in Thüringen
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Bestenauslese!) und davor Finanzstaatssekretär in Sachsen. Wenn sich jetzt die Thüringer Öffentlichkeit die Frage stellt, warum dieser Staatsvertrag so nachteilig für Thüringer Interessen gewesen ist, dann liegt das daran, dass ausschließlich Augen aus Sachsen auf diesen Staatsvertrag geschaut haben,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) dieser Staatsvertrag am Ende 2014, kurz vor der damaligen Landtagswahl im Mai/Juni, durch dieses Parlament gepeitscht worden ist, in einem Affentempo. Im Übrigen, Herr Bergner, Sie werden es vielleicht noch wissen, Sie wollten ja dazu noch eine Anhörung damals im Justizausschuss. Die ist ja dann nicht durchgeführt worden, weil man gesagt hat, mit Blick auf das anstehende Ende der Legislaturperiode und da schon sehr viel Zeit ins Land gegangen ist, müsse man jetzt diesen Staatsvertrag möglichst schnell unterschreiben und verabschieden. Und der Änderungsantrag meiner damaligen Fraktion, der die Rechte des Parlaments sichern sollte, dass man sagen wollte, man will einzelne Elemente später unter den Zustimmungsvorbehalt dieses Parlaments stellen, was weitere Verwaltungsvereinbarungen usw. für die Bediensteten, für den Vollzug anbetraf, ist dann abgelehnt worden. Das hat am Ende dazu geführt, dass die Linke sich damals, 2014, der Stimme enthalten hat, mit dem Verweis darauf: Wir brauchen einen modernen Strafvollzug. Es geht um diejenigen, die verurteilt wurden, Strafgefangene, die ein Anrecht darauf haben, auch menschlich untergebracht zu werden. Deswegen wollte die Linke damals hier keine weiteren Steine in den Weg legen. Thüringen sollte damals mit einem Anteil von knapp 67 Millionen Euro am Neubau beteiligt werden. Wir wissen, dass sich dieser Anteil heute auf mehr als 130 Millionen Euro verdoppelt hat. Dr. Voß hat damals – die CDU guckt schon ganz bedröppelt oder die, die noch da sind – als Finanzminister im Parlament öffentlich erklärt: Wir brauchen diesen gemeinsamen Staatsvertrag mit Sachsen, weil es im Vergleich zu einer Alternativbetrachtung für einen Neubau in Thüringen 7 Millionen Euro billiger wäre. Jetzt kostet das Ding 130 statt 67 Millionen Euro. Die 7 Millionen Euro hätten wir locker rausgeschwitzt, locker.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe darauf hingewiesen, wer hier welche politische Verantwortung trägt, Rot-Rot-Grün und diese Landesregierung haben diesen Staatsvertrag nur geerbt. Die sind daran gebunden, rechtlich gebunden, Herr Schard, und müssen das vollziehen. Die politische Verantwortung liegt bei Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich sage Ihnen als CDU eines: Wenn Sie noch mal die Sau eines Untersuchungsausschusses durch diesen Landtag treiben, dann hat diese Geschichte, der Staatsvertrag zum Neubau einer Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit Sachsen, alles dafür; das Drehbuch ist von der CDU geschrieben, die handelnden Hauptdarsteller sind alle CDU-Parteibuchinhaber.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben die Probleme geschaffen, Rot-Rot-Grün setzt sich damit auseinander, muss sich damit auseinandersetzen.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Und löst es
vorzüglich, wie man sieht!) Auf Ihren Beitrag bin ich nachher noch gespannt.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Biss-
chen mehr Demut wäre angebracht!)
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist richtig, mein Kollege Bilay hat gerade die Geschichte erinnert, die uns heute teuer zu stehen kommt, und es gehört zur Wahrheit dazu, sich damit auseinanderzusetzen. Sascha Bilay hat bereits eine Pressemitteilung vom 17. Dezember 2013 erwähnt, aus der ich mir auch genau ein Zitat herausgesucht habe. Diese wurde damals gemeinsam von vier Ministerien herausgegeben, nämlich dem Thüringer Finanzministerium, dem Thüringer Justizministerium, dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und dem Sächsischen Justizministerium. Zitiert wird dort der Finanzminister Dr. Wolfgang Voß. Ich will das Zitat hier kurz verlesen: „In Zeiten zurückgehender Einnahmen ist es wichtig, jede Entlastung auf der Ausgabenseite zu nutzen. Mit der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt gelingt es, Synergieeffekte zu erschließen und damit für Thüringen rund 6,7 Millionen Euro Kosten zu sparen. Die gemeinsame JVA mit Sachsen ist ein wichtiger Baustein im Verwaltungsreformkonzept 2020, mit dem ein weiterer Stellenabbau umgesetzt und damit eine Absenkung der Personalkosten erreicht werden kann.“ Es ging also nicht nur um die Kosten, wie Sascha Bilay eben schon benannt hat, und wo wir übrigens jetzt in der Planung voraussichtlich eine hundertprozentige Kostensteigerung haben werden – das weiß noch niemand genau, was der Bau tatsächlich kostet –, sondern Herr Voß hat mit dieser gemeinsamen Initiative auch einen Personalabbau angestrebt. Wer also jetzt hier auch noch Krokodilstränen zulasten der Beschäftigten abgeben will, möge sich doch ein wenig zurückhalten, wenn er einfach mal die Geschichte erinnert. Worum aber muss es uns gehen? Es muss darum gehen, dass wir selbstverständlich unseren gesetzlichen Vorgaben im Strafvollzug nachkommen, auch als Land Thüringen. Wie gesagt, das ist ein teures Erbe, was wir da mit uns herumschleppen, und ja, es ist gerade für Thüringen denkbar schlecht verhandelt. Das muss man einfach so deutlich sagen. Und wo die Verantwortungsträger dafür sitzen, ist, glaube ich, auch deutlich geworden: Das war die CDU. Da kann man sich jetzt nicht so rausstehlen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, das ist schlichtweg nicht redlich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die entscheidende Frage ist doch aber: Wie erfüllen wir unsere gesetzlichen Voraussetzungen und wie gehen wir mit der jetzigen Situation um? Es gibt eine klare Vorgabe beispielsweise für die Zellenbelegung. Manche wissen das vielleicht nicht. Ab 2024 dürfen maximal drei Personen in einem Haftraum sein. Es geht um die Frage: Wie bringen wir die Gefangenen dann tatsächlich adäquat unter? In Thüringen haben wir durchaus eine Möglichkeit, nämlich in der Jugendstrafanstalt in Arnstadt, weil wir sagen, dort haben wir in den letzten Jahren zum einen keine so hohe Auslastung, und auch Möglichkeiten der Resozialisierung sind hier besser möglich. Wir wollen die vorhandenen Ressourcen nutzen. Klar ist aber auch, dass wir einen sehr genauen Blick auf das haben müssen, was in Zwickau passiert. Der neue Generalplaner soll überhaupt erst ausgeschrieben werden. Ich will gar nicht wissen, was der dann vielleicht alles sieht. Ich habe mir einige Fotos von der Besichtigung am Montag angeschaut und ich habe gedacht: Wenn mein Mann mit mehr technischem Sachverstand hier einige Bilder, insbesondere von Kabelschächten etc., gesehen hätte, dann würde ich mir wahrscheinlich die Antwort anhören müssen, dass alles noch sehr viel länger dauert als bisher erwartet. Aber ich sage auch ganz deutlich: Eine realistische Kostenvoraussage ist vermutlich erst mit einem neuen Generalplaner tatsächlich möglich. Wir dürfen uns hier nicht wegducken. Aber ganz klar ist, dass wir nie wieder einen solchen Staatsvertrag abschließen dürfen, der faktisch für ein Land keinerlei Einflussnahme vorsieht.
(Beifall DIE LINKE)
Und genau das ist hier passiert. Das ist ein teurer Fehler aus der Vergangenheit, den uns die CDU an dieser Stelle eingebrockt hat. Und ich bitte doch darum, dass wir diese Suppe dann auch gemeinsam auslöffeln im Sinne derjenigen, die wir im Strafvollzug vernünftig unterbringen müssen, selbstverständlich, aber auch im Sinne der Beschäftigten, die Tag für Tag einen ganz wichtigen Dienst leisten, die im Moment noch nicht so richtig planen können, die sich aber bereit erklärt haben, selbstverständlich auch in Zwickau tätig zu sein. Dafür bin ich den Beschäftigten extrem dankbar, das muss man an dieser Stelle einfach auch einmal sagen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Für die Fraktion der CDU erhält Herr Abgeordneter Schard das Wort.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Jetzt sind wir alle gespannt!)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass in Zwickau die Situation alles andere als gut ist, das bestreitet an dieser Stelle niemand. Aber wie man auf die Idee kommen kann, den abgeschlossenen Kooperationsvertrag für gestiegene Baupreise, für Folgeprobleme in der Ausführung, die auch nicht gerade ideal sind, verantwortlich zu machen, das erschließt sich nur Ihnen. Wenn wir über Bauten reden und Sie vollmundig erklären, dass das alles mit dem Vertrag natürlich angefangen hat – das mag ja sein –, aber dass der Vertrag daran schuld ist, dass die Ausführung nicht klappt, dann lassen Sie uns auch mal über das Landgericht Erfurt reden, das Sie im Prinzip alleine in der Verantwortung haben, wie dort die Preissteigerung ist etc.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist meist ein schöner Versuch der Ablenkung!) Und ja, Sachsen und Thüringen sind natürlich vor massive Probleme gestellt. Das hat auch mit der mangelnden Ausführung zu tun und natürlich auch mit den gestiegenen Preisen. Das ist nicht ideal, das habe ich gesagt. Umso mehr ist es doch jetzt angezeigt, nach Lösungen zu suchen, damit wir den Vollzug der Freiheitsstrafe, die in den Gefängnissen abgeleistet werden soll, damit in Zukunft nicht wieder Straftaten verübt werden, so wie es im Strafvollzugsgesetz steht, an dieser Stelle sicherstellen können und damit wir diesen Kernbereich – darum muss es hier gehen – des Rechtsstaats natürlich auch an dieser Stelle weiter gut und richtig bearbeiten können. Der FDP-Antrag hat es richtig dargestellt: Beim Bau der JVA in Zwickau gibt es riesige Probleme. Das habe ich schon gesagt. Es gibt verpatzte Vergabeverfahren, es gibt Kostenexplosionen, es gibt Bauverzögerungen und natürlich auch die hier schon besprochene Kündigung des Generalplaners, auch das haben wir heute schon gehört. Wie das alles ausgeht, das kann ich an dieser Stelle auch nicht sagen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Justizvollzug, und das ist der Kern der Sache, steht im allgemeinen Rampenlicht immer im Zusammenhang mit negativen Titeln. Da geht es oft um Suizide, da geht es oft um Drogenschmuggel und natürlich auch um den Ausbruch von Häftlingen. Umso mehr ist es doch jetzt wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, damit Zwickau ans Netz kommt. Und ich sehe da überhaupt keine andere Möglichkeit, als dass wir Zwickau so schnell wie möglich ans Netz bringen, weil wir diese Aufgabe natürlich in Zukunft auch weiter gut und solide hier in Thüringen bearbeiten wollen. Es bedarf dafür zum einen der Zu-Ende-Führung dieses Baus, aber es bedarf des Weiteren auch einer verbesserten Sicherheitsausstattung in Anbetracht der zugenommenen Gewaltbereitschaft der Häftlinge in den einzelnen Einrichtungen. Auch da – auch wenn es ein bisschen vom Thema abschweift –
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ganz
schön!) ist der Einsatz von Tasern am Ende natürlich ein Mittel, was wir mit im Blick haben müssen. Insgesamt sehe ich keine Alternative, meine Damen und Herren, so hart das klingt, als diesen Bau nun schnellstmöglich effektiv und vor dem Hintergrund eines zu rechtfertigenden Kostenrahmens – natürlich im Rahmen dieser gesamten Steigerung – fertigzustellen. Es ist auch wichtig, dass Sachsen als ausführendes Bundesland schnellstmöglich geeignete Leute gewinnt, die das Heft des Handelns in die Hand nehmen und diesen Bau fertigstellen, damit der Strafvollzug auch in Thüringen auf gestärkte Beine gestellt werden kann. Mein Appell, Frau Ministerin, da Sie jetzt ein bisschen mehr Zeit haben, ist,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Was soll denn das?) dass Sie dem bisher völlig vernachlässigten Bereich des Justizvollzugs wieder mehr Aufmerksamkeit und auch Wertschätzung widmen. Dafür ist es natürlich notwendig, sich hier für diese Sache einzusetzen, uns an dieser Stelle auch zu berichten, damit diese wichtige Aufgabe in Zukunft in Thüringen weiter erfüllt werden kann. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Und jetzt hat Frau Abgeordnete Marx das Wort. Bitte schön.
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Ich darf doch sehr bitten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade überlegt, ich sehne mich jetzt nach der Lüftungspause zurück. Die bräuchten einige hier vielleicht gerade.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Die Versprecher waren auch nett. Der Letzte von Ihnen, Herr Schard, Sie sehen der Tatsache entgegen, dass Sie sich gern berichtigen lassen würden. Das tue ich gern, weil unser Problem jetzt für jede Justizministerin oder jeden Justizminister ist, dass das tatsächlich damals – und das müssen wir einfach eingestehen – schlecht gelaufen ist bei diesem Vertrag, denn wir haben null Einflussmöglichkeiten auf den Bau.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Vertrag, der damals abgeschlossen worden ist, sah vor: Sachsen baut und wir ziehen da ein und freuen uns – so möchte ich das jetzt mal etwas untechnisch zusammenfassen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich hof-
fe nicht, wir alle!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Das hat überhaupt nicht funktioniert. Wir sind da als Land Thüringen richtig schön auf die Nase gefallen und haben jetzt mit Mehrkosten in doppelter Höhe – Stand jetzt – zu kämpfen. Ich fürchte auch, das ist noch nicht das Ende des Schreckens. Denn wenn man das mit dem Projekt BER vergleicht, da war dann das Austauschen des Generalplaners oder Generalunternehmers auch nicht so die richtige Lösung, denn da kam dann jemand komplett Neues rein, der erst mal gar nicht wusste, was da überhaupt schon passiert ist. Da waren die Baufehler teilweise schon zugebaut. Und dann hat man hinterher auch noch überlegt: Oh, vielleicht hätten doch ein paar von den alten Fehlbauern irgendwie noch dabeistehen müssen, damit man das schneller korrigieren kann. Also das ist eine sehr schlimme Situation, von der wir vollkommen ausgeschlossen sind, vertraglich darauf Einfluss zu nehmen, wie die sich jetzt lösen lässt. Wir können nur auf die Rationalität der Beteiligten in Sachsen hoffen, die die Verfügungsgewalt über diesen Bauvertrag, über diese Errichtung dieses Gebäudes haben, dass die noch was Vernünftiges hinbekommen. Was wir natürlich machen müssen, ist zu schauen, dass unser Strafvollzug hier in Thüringen nicht zusätzlich darunter leidet, dass diese Entlastungskapazität oder die Neubaukapazität, die ja längst hätte zur Verfügung stehen sollen, nicht da ist. Da haben wir, ich sage mal, Glück im Unglück dadurch gehabt, dass die Zahl derjenigen, die in Haft sind, in Thüringen aufgrund zurückgehender Kriminalitätszahlen und zurückgehender Bevölkerungszahlen rückläufig ist und wir deswegen noch kein so massives Unterbringungschaos haben, wie wir es gehabt hätten, wenn wir uns die damaligen Häftlingszahlenprognosen noch mal anschauen würden. Es ist schon von Kollegin Rothe-Beinlich gesagt worden: Es gibt jetzt zum Beispiel ein Experiment oder es läuft im Rahmen eines Versuchs, weil es rechtlich nicht anders möglich ist, dass wir in dieser Haftanstalt in Arnstadt auch junge Erwachsene unterbringen, die auch nur zu einer guten Hälfte ausgelastet ist, wo also freie Plätze da sind. Bei Hohenleuben, was in der Tat auch unser Sorgenkind ist, was die Überbelegung angeht – nicht die Überbelegung an sich von den Zahlen der dort untergebrachten Menschen in Haft, sondern der Haftunterbringung pro Zelle –, hoffen wir sehr – das war eine Auskunft aus dem Ministerium aus dem Oktober –, dass es Anfang des Jahres klappt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zahl erreicht werden kann, dass es nicht mehr als drei Menschen im Haftraum sein dürfen. Das sind alles Dinge, um die wir uns hier in Thüringen natürlich auch kümmern müssen. Die Frage, wie gesagt, dass wir da alle zusammen das Beste suchen müssen, ziehe ich mir natürlich gern hier auch an, auch im Sinne der FDP. Aber die Verantwortung für das Fiasko an diesem Bau: Das ist damals leider nicht in den Brunnen gefallen, sondern vielleicht sogar von der Seite in den Brunnen geworfen worden, die hier rechts im Hause sitzt und das aber jetzt nicht so gern erinnern möchte; aber es gehört zur historischen Wahrheit auch dazu. Deswegen, wie gesagt, hoffen wir alle, dass das mit dem Bau jetzt zu einem guten Ende kommt. Aber wir haben null Einfluss darauf und das ist Mist. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Denstädt das Wort.
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende hier auf den Rängen und auch am Livestream, die bisherigen Wortmeldungen zur Anmeldung dieser Aktuellen Stunde durch die Parlamentarische Gruppe der FDP möchte ich abschließend für die Landesregierung noch einmal einordnen. Gestatten Sie mir zunächst ein paar allgemeine Vorbemerkungen zu diesem Themenkomplex, bevor ich für die Landesregierung auf den aktuellen Stand des Neubaus und die Auswirkungen auf den Thüringer Justizvollzug zu sprechen komme. Der Staatsvertrag zur Errichtung und Inbetriebnahme einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal wurde durch die im Frühjahr 2014 Regierungsverantwortlichen beschlossen und zuvor ausgehandelt. Das wurde jetzt hinreichend dargestellt, wer damals beteiligt war. Im Ergebnis eines Auswahlverfahrens hatten sich die damaligen Landesregierungen auf Zwickau-Marienthal als Standort der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt festgelegt. Mit der gemeinsamen großen Anstalt sollten gegenüber dem Bau und dem Betrieb von zwei kleineren Anstalten erhebliche Einsparungen erzielt werden – auch das haben wir gerade schon gehört. Ferner wurde eine Steigerung der Qualität des Justizvollzugs erwartet, da in einer großen Justizvollzugsanstalt ein breiteres Behandlungsangebot vorgehalten werden kann. Der Staatsvertrag erhielt nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen im Juni 2014 auch die Zustimmung hier im Landtag. Dabei ist festzustellen, dass der Vertrag damals ohne Sicherheitsklauseln und offensichtlich aus einer schlechten Verhandlungsposition für Thüringen heraus vereinbart wurde. So hatte Thüringen seinerzeit auf wesentliche hoheitliche Einflussnahmen auf diese Anstalt und auch den Bau verzichtet. Es wurde vereinbart, dass der Freistaat Sachsen Bauherr ist. Die Beteiligung des Freistaats Thüringen an den baulichen und vollzuglichen Abläufen ist in verschiedenen Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Mit diesen damals festgesetzten Rahmenbedingungen muss nunmehr auch in der aktuellen Lage umgegangen werden. Ich danke den Bediensteten des Infrastrukturministeriums für die bauliche Begleitung der Abstimmung und insbesondere den Bediensteten meines Hauses und des Justizvollzugs für das Engagement und den klaren Kopf, mit welchem sie auf die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Gestaltung des Thüringer Vollzugs reagieren. Damit komme ich zum aktuellen Stand der Neubaumaßnahme und die Auswirkungen auf den Thüringer Justizvollzug für die Thüringer Landesregierung. Abgeordnete verschiedener Ausschüsse des Thüringer Landtags konnten sich am 4. Dezember 2023 im Rahmen der Informationsreise nach Zwickau vom Stand der Baustelle ein Bild machen und im Anschluss Fragen an die sächsische Bauverwaltung stellen, auch zum weiteren Vorgehen. Seit Anfang des Jahres sind die Rohbauten weitgehend fertiggestellt, die Fassadenarbeiten an den Häusern sind überwiegend abgeschlossen. Durch die zunehmend mangelhafte Leistungserbringung des Generalplaners hat sich die Bauausführung vieler Gewerke, insbesondere des Innenausbaus, auf der Baustelle erheblich verzögert. Infolgedessen sah sich der Freistaat Sachsen als Bauherr veranlasst, den Generalplaner zunächst abzumahnen und anschließend zu kündigen. Diese Vorgehensweise ist zwischen den beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen abgestimmt, um weiteren Schaden von dem gemeinsamen Vorhaben abzuwenden. Die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt sollte im I. Quartal des Jahres 2025 erfolgen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann nunmehr durch den Freistaat Sachsen belastbar erst nach Erstellung eines neuen Bauablaufplans durch den neuen Generalplaner eingeschätzt werden. Aufgrund der beschriebenen Situation in der Bauausführung ist eine Kostenerhöhung ebenfalls zu erwarten. Eine konkrete Kostenprognose jedoch ist dem Bauherrn Sachsen zurzeit nicht möglich. Nach Kündigung des Generalplaners wurde durch den Bauherrn Sachsen eine Bauleitung vertraglich befristet gebunden, sodass der Abschluss und die leistungsgerechte Abrechnung der laufenden Arbeiten gewährleistet sind. Parallel wird die schnellstmögliche Neuvergabe der Planungsleistungen mit detaillierten Erfassungen der Mängel und Leistungsstände vor Ort und unter Beachtung verschiedener Szenarien durch den Bauherrn Sachsen vorbereitet. Zur rechtlichen Auseinandersetzung mit dem bisherigen Generalplaner werden von der sächsischen Seite aus Verfahrensgründen keine Ausführungen gemacht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2014 wurden die Gesamtbaukosten in Höhe von 149,5 Millionen Euro prognostiziert. Die grobe Kostenaussage der sächsischen Bauverwaltung basierte auf Kostendaten des vom Freistaat Sachsen realisierten Neubaus der Justizvollzugsanstalt in Dresden. Entsprechend den Regelungen des Staatsvertrags trägt Thüringen von den entstandenen Gesamtbaukosten entsprechend dem Verteilungsschlüssel rund 45,12 Prozent. Der auf Thüringen entfallende Kostenanteil ergab demnach damals rund 67,5 Millionen Euro. Zwischenzeitlich haben sich die voraussichtlichen Gesamtbaukosten auf 302,8 Millionen Euro verdoppelt. Als kostensteigernde Faktoren sind neben der allgemeinen Preisentwicklung auch baufachlich bedingte zusätzliche Aufwendungen zu nennen wie etwa geänderte gesetzliche Vorgaben, technische Konkretisierungen, Mehraufwendungen infolge vorgefundener Baugrundsituationen und coronabedingte Liefer- und Personalengpässe mit daraus folgenden Preisaufschlägen, die sich im Zuge der fortschreitenden Planungs- und Bauprozesse ergeben haben. Die Bauverzögerung und die damit einhergehende verzögerte Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Zwickau-Marienthal machen wegen des grundsätzlichen gesetzlichen Anspruchs auf Einzelunterbringung der Gefangenen ab 01.01.2025 zwingend Kompensations- und Entlastungsmaßnahmen für den Thüringer Justizvollzug erforderlich, die umfassend geprüft und nunmehr durch mein Haus teilweise bereits in die Wege geleitet wurden. Als erste Kompensations- und Entlastungsmaßnahme soll die Umwidmung der Jugendstrafanstalt Arnstadt in eine Justizvollzugsanstalt für Jungtäter mit einer Abteilung Strafvollzug erfolgen. Seit dem 1. September 2023 werden in der JSA Arnstadt im Rahmen einer mehrmonatigen Pilotphase neben dem Jugendstrafvollzug auch junge erwachsene Gefangene im Erstvollzug untergebracht, die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 30 Jahre sind und zu nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt sind. Die Anstalt bietet als hochmoderne Justizvollzugseinrichtung auch für die Gefangenengruppe nicht nur eine zeitgerechte Unterbringung im Sinne einer Einzelunterbringung, Turnhalle, Sportplatz und einen großen Hofbereich im Freien. Sie bietet auch mit zahlreichen Behandlungsangeboten – einer eigenen sozialtherapeutischen Abteilung und Angeboten der Schul- und auch Berufsausbildung, deren Plätze ebenfalls seit Jahren nicht ausgelastet sind – beste Möglichkeiten für eine günstige Sozial- und Legalprognose. Unter anderem durch diese Maßnahmen sollen auch die Unterbringungssituationen in der JVA Hohenleuben entspannt werden. Eine Mehrfachbelegung der dortigen Hafträume soll bis Jahresende nur noch bis maximal vier Gefangene vorgenommen werden. Für das Jahr 2024 ist eine maximale Dreierbelegung der dortigen Hafträume angestrebt, ebenso soll es in der JVA Untermaßfeld vonstattengehen. Darüber hinaus wurde begleitend eine zweite Kompensations- bzw. Entlastungsmaßnahme in Form einer Modifikation der Übergangsbestimmung des § 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch initiiert und durch dieses Hohe Haus das Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs am 1. November 2023 beschlossen. So wird künftig eine gemeinschaftliche Unterbringung von bis zu drei Personen in einem Haftraum anstatt – wie zuvor geregelt – von bis zu zwei Personen auch über den 31. Dezember 2024 hinaus in Anstalten möglich sein, mit deren Einrichtung vor dem 3. Oktober 1990 begonnen wurde, solange die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern. Weitere mögliche Entlastungsmaßnahmen werden aktuell geprüft und bedürfen noch der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Hinsichtlich möglicher personeller Auswirkungen der verzögerten Inbetriebnahme der JVA ZwickauMarienthal ist schließlich Folgendes zu bemerken: Die Verzögerung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den grundsätzlichen Personalbedarf der Thüringer Justizvollzugsanstalten. Mit der Eröffnung der JVA Zwickau hat der Thüringer Justizvollzug unabhängig vom Datum ein Kontingent von 172 Bediensteten zu stellen. Zugleich hat der Vollzug eine entsprechende Anzahl von Planstellen abzubauen. Die personellen Vorbereitungen zur Eröffnung der JVA Zwickau, im Wesentlichen die Ausschreibungen der herausgehobenen Dienstposten, die Ausschreibungen der nicht herausgehobenen Dienstposten, Hospitationen und Schulungen werden unabhängig von der Verzögerung der Eröffnung weiterbetrieben. Zeitliche Verschiebungen nach hinten sind durch das Projektteam nicht beabsichtigt. Mittlerweile sind erste Auswahlverfahren abgeschlossen und den ausgewählten Bediensteten entsprechende Dienstposten zugewiesen. Diese Bediensteten werden bei der Einrichtung ihrer Arbeitsplätze aktiv beteiligt und in die Einrichtung ihrer Arbeitsbereiche eingebunden. Gleiches gilt für die Arbeit der Projektgruppen, in denen viele Bedienstete der JVA Hohenleuben eingebunden sind. Diese wird ohne Verzögerung fortgeführt. Eine Auswirkung der verzögerten Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal wird es in personeller Hinsicht daher nur dahin gehend geben, dass sich der Personalkörper insgesamt verändert. Es werden weitere Bedienstete im Zeitraum der Verzögerung in den Ruhestand gehen, andere beenden jedoch ihre Ausbildung und treten in diese Lücke ein. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Zahl an Bediensteten, die zum Zeitpunkt der Schließung der JVA in Hohenleuben tätig sind, ausreicht, um die personellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bediensteten der JVA Hohenleuben sind über die aktuelle Entwicklung der verzögerten Inbetriebnahme informiert und werden auch künftig über die verzögerte und weitere Entwicklung informiert werden. Ebenfalls sind sie in den weiteren Prozess sehr eng eingebunden. Mit der verzögerten Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal wird die JVA Hohenleuben entsprechend länger betrieben werden müssen, weshalb sich die Thematik der Nachnutzung der JVA Hohenleuben ebenfalls weiter nach hinten verschiebt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Es gibt Redezeit für die Fraktionen und die Gruppe. Gibt es Wortmeldungen darüber hinaus? Das kann ich nicht erkennen.
(Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Frau
Präsidentin!) Entschuldigung. Ja, Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP. Die Redezeit ergibt sich durch die Überziehung durch die Ministerin. 2 Minuten, bitte schön.
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Danke, Frau Präsidentin. Ich will es auch nicht weiter ausdehnen. Erstens will ich richtigstellen: Es stimmt, dass sich die Linke damals enthalten hat. Ich hatte mich daran erinnert, wie die Kollegin der Linken, die gesprochen hat, nämlich Frau Berninger, mich verdroschen hat, nachdem ich hier geredet hatte, und das deswegen ein bisschen anders in der Erinnerung gehabt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie hat
es bestimmt lieb gemeint!) Ich will das nur damit noch mal klarstellen und sagen: Jawohl, die Linke hat sich enthalten, was aber natürlich den Staatsvertrag nicht verhindert hat. Da ist nun auch mal die Union nicht alleine schuld. Das hätte die Mehrheit des Hauses verhindern können. Und wir haben auch genau diese Mängel des Staatsvertrags angesprochen. Auch das will ich noch mal klar und deutlich sagen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Frau Ministerin, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar, dass Sie über die Bediensteten der JVA Hohenleuben gesprochen haben. Und da sind wir an einem Punkt: Ich bin natürlich als ehemaliger Hohenleubener Bürgermeister froh, je länger diese Anlage betrieben wird. Aber die Bediensteten sagen mir schon: Sie wüssten inzwischen gern mal, wie sie ihre Lebensplanung gestalten können, denn das ist schon ein Unterschied, wo man sich dann von der Wohnung her niederlässt, wo man vielleicht ein Grundstück kauft, wo man vielleicht versucht, ein Häuschen zu bauen. Inzwischen haben die gestrichen die Nase voll, dass sie nicht wissen, was sie ihren Familien erzählen sollen. Auch da sind wir in der Verantwortung. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Damit schließe ich den zweiten Teil und rufe nun den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9124 Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann.
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, die rot-gelb-grüne Bundesregierung hat 2021 als Reaktion auf die stark angestiegenen Energiepreise mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz diese Steuer für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die rot-gelbgrüne Ampel will die Steuern aber nun früher als angekündigt wieder auf 19 Prozent anheben, also eine Steuererhöhung durchführen – wortbrüchig. Dabei sind die Energiepreise nach wie vor hoch und die Heizsaison geht nach Rechtsprechung bis zum 30. April. Die Wirtschaft und die Bürger ächzen jedenfalls unter der Last der allgemeinen Energieverteuerung. In dieser Situation die Steuern anzuheben, birgt ein enormes Armutsrisiko für Privathaushalte und fördert Pleitewellen in der Wirtschaft.
(Beifall AfD)
Statt einer weiteren Belastung ist eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen gefordert. So fordern wir es unter anderem in unserem Antrag in Drucksache 7/9101, der leider auf Tagesordnungsplatz 80 steht, weil die dringende Behandlung abgelehnt wurde. Daher will ich die von uns beantragte Aktuelle Stunde nutzen, um aus diesem Antrag zu zitieren: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat und in der Finanzministerkonferenz, 1. gegen die […] Wiederanhebung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas und Fernwärme von sieben auf 19 Prozent und 2. für die Entfristung des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent auf Gas und Fernwärme einzusetzen.“ Die Landesregierung soll sich zudem auf Bundesebene für die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für alle anderen Energie-, Brenn-, Heiz- und Kraftstoffe auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, für die Abschaffung der CO -Bepreisung, für 2 die Aussetzung der Energiesteuer und für die Aussetzung der Stromsteuer einsetzen.
(Beifall AfD)
Aktuell befindet sich die frühzeitige Steueranhebung jedenfalls versteckt im Wachstumschancengesetz, das zwar im Bundestag mit den AmpelStimmen erst durchgewunken wurde, aber im Bundesrat scheiterte und nun im Vermittlungsausschuss ruht. Die Landesregierung widersprach im Bundesrat diesem Gesetz – aber nicht um die Erhöhung der Umsatzsteuer von Gas und Fernwärme zu stoppen, sondern aus anderen Gründen. Ich zitiere dazu den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow: „Das geplante Wachstumschancengesetz der Bundesregierung greift den Ländern in unakzeptabler Weise in die Tasche.“
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Recht hat er!) Dann weiß ja nun Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow, wie sich die Steuerzahler und Verbraucher fühlen, wenn ihnen die linken und grünen Genossen in die Taschen greifen,
(Beifall AfD)
in die Taschen von Menschen, die den Staat tragen, wobei sie zunehmend unter der Abgabenlast leiden. Immer mehr Bereiche gehen dabei in die Knie, Stichwort „Gastronomie“. Und es ist ja nicht nur die Mehrwertsteuer bei einem Produkt, denn die Verbraucher zahlen die CO -Steuer, die jetzt 2 wieder angehoben wird, sie zahlen die Konzessionsabgabe und Energiesteuern, ein Großteil besteht aus Abgaben, hinzu kommen noch Netzentgelte beim Strom. Und für Thüringen kommt es besonders dicke. Dazu zitiere ich aus der TLZ vom 01.12.2023: „Gas und Strom sind in“ Thüringen „am teuersten. Und es kann sogar noch teurer werden: Denn ab Januar steigt die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wieder von derzeit 7 auf 19 Prozent. Außerdem erhöht sich die CO -Umlage. Der Verband der Thürin2 ger Wohnungswirtschaft hatte deshalb bereits vor deutlichen Preisschritten […] gewarnt.“ Und weiter: „Für die Fernwärme-Kunden sei die Situation am schwersten“. Thüringen ist, wie bei Stromausfällen übrigens, besonders betroffen. Privathaushalte und Unternehmen in Thüringen haben im vergangenen Jahr etwa rund 20 Milliarden Kilowattstunden Gas verbraucht. Gas ist bei den Unternehmen Energieträger Nummer 1 und jeder Vierte in Thüringen heizt mit Fernwärme – eine Menge Menschen also. Und diese Menschen, denen man wieder mal in die Tasche langt, quittieren hoffentlich bei der nächsten Gelegenheit das Aus der Ampel und am 01.09.2024 das Aus für Rot-Rot-Grün. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher hier und am Livestream, die AfD zeigt mit ihrem Antrag vor allen Dingen eines: dass sie auch gut im Abschreiben ist. Ich freue mich ja, dass Sie ein Thema von uns aufgegriffen haben, denn wir als einzige soziale Alternative im Deutschen Bundestag haben schon seit Langem die Beibehaltung einer niedrigen Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Gas und Fernwärme gefordert. In den Bundestag gehört die Forderung übrigens auch hin, hier im Landtag ist sie – wie so oft Dinge von Ihnen – bei Aktuellen Stunden eigentlich deplatziert. Ich möchte auch feststellen, dass es unser Thüringer Abgeordneter Ralph Lenkert war, der sich vor der damaligen Senkung sinnvollerweise und auch erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass der ermäßigte Satz auch für Fernwärme gilt. Das ist übrigens auch ein großer Unterschied der Opposition im Bundestag: Die AfD liebt die Opferrolle, wir verteidigen konkret die Interessen der Menschen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, und auch die Interessen des Ostens, denn wie man bei dem Thema „Fernwärme“ sieht, hat das eine besondere Relevanz, weil wir in den neuen Bundesländern eben einen starken Grad an Fernwärme haben. Dass die AfD die Opferrolle lebt, sieht man vor allen Dingen auch daran, worüber sie als einreichende Fraktion dieser Aktuellen Stunde nicht redet. Wie schaffen wir es denn langfristig, dass die Menschen im Freistaat ihre Wohnungen kostengünstig und krisenfest heizen können? Da reicht es eben nicht zu sagen, dass wir einfach wieder Nord Stream 1 oder 2 in Betrieb nehmen, und dann ist wieder alles wie vorher. Nein, die Lehre aus der aktuellen Krise kann nur sein, eine unabhängige Energieversorgung und eine unabhängige Wärmeversorgung zu schaffen. Wie geht das? Weder mit Gas aus despotischen Regimen wie Russland oder Katar noch mit Gas, das in den USA schmutzig gefrackt wird. Es geht vor allen Dingen mit regenerativen Energien hier vor Ort. Wir schaffen das nur, wenn wir die in Thüringen zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen: Wind, Sonne, Wasser und Geothermie. Ich stimme Ihnen ja zu, dass die Mehrwertsteuer dauerhaft gesenkt werden sollte. Aber warum sind wir überhaupt in dieser verzwickten Lage? Auch weil wir hier im Thüringer Landtag seit drei Jahren keinen richtigen Fortschritt machen können und immer wieder Rückschritte erfahren bei dem Ausbau der Erneuerbaren Energien – auch aufgrund der unheilvollen Stimmengemeinschaft zwischen AfD, CDU und FDP.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wahrscheinlich sind die Schlagworte von Ihnen: „zu neu“, „zu fortschrittlich“, „zu sauber“, „zu links“ oder „zu grün“. Wir treten auf der Stelle. Argumente zählen wenig, und wenn man ein wenig auf die da oben schimpfen kann und dann so tut, als wenn alles wieder so werden kann wie vorher, dann ist alles gut für Sie – für uns nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was wir wirklich brauchen, sind die Umstellungen der Fernwärmenetze auf regenerative Energien und der Bau von Nahwärmenetzen. Nahwärmenetze sorgen dafür, dass sich nicht jeder Einzelne teures Erdgas kaufen oder eine Wärmepumpe einbauen lassen muss, sondern dass die Wärme an einer Stelle im Ort gewonnen werden kann. Das ist für alle ökonomisch und ökologisch sinnvoller. Wir denken das auch noch weiter: Diese Wärmenetze sollten von den Gemeinden oder von lokalen Genossenschaften betrieben werden. Die Daseinsvorsorge muss rekommunalisiert werden und in Bürgerhand bleiben oder wieder kommen. In Thüringen haben wir dafür mit der TEAG schon sehr gute Ausgangsvoraussetzungen. Wir wollen, dass sich alle Menschen Wärme leisten können, egal ob die weltweiten fossilen Energiemärkte erschüttert werden oder nicht, mit einer zentralen Wärmepumpe, einem zentralen Biomasse-Blockheizkraftwerk oder einer zentralen Solarheizung, mit der Nutzung von Abwärme aus Glasindustrie oder Rechenzentren. Und was wir wirklich brauchen entgegen Ihrem Antrag, der eigentlich nur ein Rückschritt in die fossile Vergangenheit ist, ist ein Blick nach vorn in eine klimaneutrale und sozial gerechte Zukunft.
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Es geht
um die Mehrwertsteuersenkung!) Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Für die Fraktion der CDU erhält Herr Abgeordneter Bühl das Wort.
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Gleichmann, ich habe mich gerade mit meinem Kollegen Thomas Gottweiss ein bisschen verwundert angeschaut, als Sie hier vorn als großer Kämpfer des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgetragen haben, und wir haben uns gemeinsam gefragt: Was haben Sie denn die letzten Jahre in Thüringen geschafft, seitdem RotRot-Grün dran ist, und was hat eine CDU-geführte Regierung davor geschafft? Da mussten wir leider feststellen: So richtig viel war das in den letzten Jahren nicht, was Sie gemacht haben. Da scheinen mir hier Anspruch und Wirklichkeit doch ziemlich weit auseinanderzuliegen.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Das ist aber jetzt eine verlogene Debatte!) Nichtsdestotrotz ist das, was heute hier die AfDFraktion als Thema angemeldet hat, ein Thema, das sehr viele Menschen im Land sehr massiv beschäftigt und das auch bei uns nur für Kopfschütteln sorgt, wenn man im Bundestag von der Bundesregierung völlig unvermittelt sehr kurzfristig die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme auslaufen lassen will, ohne sich augenscheinlich der Folgen so richtig bewusst zu sein. Diese kurzfristige Änderung ist aus unserer Sicht sehr problematisch und das hat eine ganze Reihe von Gründen, auf die ich in der kurzen Zeit auch nur bedingt eingehen kann. Erstens: der Mangel an Planungssicherheit, der sich dadurch ergibt. Wenn man so kurzfristig das Datum ändert, auf das sich viele eingestellt haben, dann sorgt das natürlich auch mit Blick auf die aktuelle Heizsaison für massive Verwerfungen. Leute haben sich darauf eingestellt, wie die Kostenentwicklung sich einstellt, und nun werden sie durch die Erhöhung im wahrsten Sinne des Wortes kalt erwischt und könnten damit auch zu Kostensteigerungen kommen, die nicht eingeplant sind. Zweitens: der falsche Zeitpunkt. Im Winter könnte sich die Energiesituation noch mal zuspitzen, auch das ist von der Bundesregierung immer wieder betont worden. Eine Zusatzbelastung mitten im Winter ist deshalb mit großer Sicherheit das falsche Signal, was man hier entsprechend auch ausbringt. Januar und Februar sind die heizintensivsten Monate und genau dann sollen nun die Kosten pro Heizeinheit erhöht werden, wenn die Menschen den höchsten Verbrauch haben. Das haben schon jetzt die Experten als großes Problem und auch als Schwierigkeit identifiziert. Drittens und das ist, glaube ich, noch mal besonders wichtig herauszustellen: der innere Widerspruch, der sich in dieser Änderung vollzieht. Als Versicherung für den Fall eines unerwarteten Preisanstiegs plant der Bund, die Energiepreisbremse bis Ende April 2024 weiterlaufen zu lassen. Dabei ist es doch besonders absurd, zeitgleich die Energiepreisbremse auf Gas zu verlängern und die Mehrwertsteuer auf Gas zu erhöhen. Das ist ein Widerspruch in sich und keine nachvollziehbare Politik. Aber was sollten wir sonst von der Ampel in Berlin erwarten?!
(Beifall CDU)
Das Finanzministerium sagt, dass mittlerweile die Gaspreise wieder deutlich gesunken sind. Wenn die Preise gesunken sind, dann kann man über den Sinn der Preisbremse allerdings nachdenken. Aber gerade die will die Regierung erhalten, obwohl sie selbst angibt, sie sei unnötig. Statt eines unerwarteten Preisanstiegs kommt es zu einem von der Regierung selbst herbeigeführten sicheren Preisanstieg. Das kann nicht im Sinne der Verbraucher und der Menschen in diesem Land sein. Viertens: die Inflation. Die Menschen im Land haben große Sorge und vor allen Dingen die Menschen mit geringerem Einkommen haben große Sorge, wie sie die Kosten in diesem Land noch bezahlen sollen. Die Kosten steigen insbesondere im Bereich der Lebensmittel – im Übrigen auch bedingt durch den Anstieg der Maut, das ist auch noch mal so ein Thema, wie kann man in diesen Zeiten jetzt dort so einen Anstieg machen, wo die Menschen andere Probleme haben – und auf der anderen Seite auch bei den Wohnkosten und dort insbesondere bei den Heizkosten. Man schafft damit gerade bei niedrigen Einkommen gravierende soziale Verwerfungen und das kann nicht im Sinne sein und deswegen lehnen wir das ab. Fünftens: die Umsetzung, die die Regierung damit plant. Die Regierung will die Erhöhung zum Teil im Wachstumschancengesetz machen. Eine Erhöhung der Energiekosten als Teil eines Gesetzes, das Wachstumschancen schaffen will, das scheint mir eher ein schlechter Scherz zu sein und das kann man tatsächlich nicht ernst nehmen. Die deutsche Wirtschaft bricht unter der Energiekostenentwicklung fast zusammen. Wir alle hören regelmäßig, jetzt erst wieder bei Michelin, dass dort die Verlagerung von Wirtschaft ins Ausland geplant ist, weil man mit den Energiekosten hier nicht klarkommt. Und hier verpackt man in ein Wachstumschancengesetz eine Steuererhöhung. Das kann wirklich nicht ernst gemeint sein. Man kann den Verantwortlichen nur empfehlen, die Hinweise der Fachverbände ernst zu nehmen. Ich will vielleicht zum Schluss ein Zitat der deutschen Energiewirtschaft sagen: „[Es] wäre ein Unding, zumal weitere Preisrisiken aufgrund der geopolitischen Lage entstanden sind.“ Die kommunalen Unternehmen lassen sich zitieren mit: „Diese Steuererhöhung würde die Gas- und Wärmepreise ab 01.01.2024 um 12 Prozentpunkte verteuern und damit die Bürgerinnen und Bürger mitten in der Heizsaison belasten.“ Der Verband appelliert deshalb an die Abgeordneten des Bundestags, diese Steuererhöhung im Bundestag zu stoppen. Dem können wir uns nur anschließen, das darf so nicht kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum, ich will zu Beginn auf Herrn Bühl eingehen, und zwar auf zwei entscheidende Punkte. Herr Bühl, zum einen haben Sie etwas höhnisch – so habe ich das empfunden – die Frage gestellt, was Rot-Rot-Grün dazu geleistet hat, sozusagen die erneuerbaren Energien hier in Thüringen auszubauen.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU)
Herr Gottweiss, was Sie gerade dazu leisten, das ist wirklich hanebüchen, das stimmt, aber das werden wir am Freitag thematisieren bei der Frage zum Windkraftausbau im Wald oder auch nicht. Die Verunsicherung, die Sie gerade in die Wirtschaftslandschaft in Thüringen bringen, Sie als CDU mit Ihrem Agieren bei dem Thema der Verhinderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, das ist schon wirklich bezeichnend, Herr Bühl.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist Ihrer Partei auch wirklich unwürdig. Ein zweites unwürdiges Thema, was ich Ihnen noch mal sehr deutlich sagen will. Ich will mal Herrn KarlJosef Laumann zitieren, der vor einigen Tagen sagte: Die Anpassung der Regelsätze beim Bürgergeld war dringend notwendig, ist er überzeugt, denn allein die Lebensmittelpreise sind seit 2021 über 27 Prozent gestiegen. Doch immer mehr Stimmen fordern ein Aussetzen der Erhöhung. Laumann hält dagegen: „Es ist falsch, in der aktuellen Haushaltslage […] die Sozialleistungen zu kritisieren.“ „Niemand darf denken, die CDU stehe nicht an der Seite der kleinen Leute.“ Und das Gegenteil, Herr Bühl, haben Sie gerade wieder gesagt. Und das Gegenteil wird hier seit Tagen durch diese Republik organisiert. Wenn Sie hier vorne stehen und sagen, Sie wollen insbesondere den Leuten mit geringem Einkommen die Angst nehmen vor Kostensteigerungen, dann dürfen Sie nicht gleichzeitig gegen das Bürgergeld sein, weil das betrifft viele Menschen in diesem Land mit geringem Einkommen. Und solange Sie das nicht einsehen wollen und versuchen, Bürgergeldempfänger erster und zweiter Klasse zu machen, Herr Bühl, solange Sie das versuchen, Bürgergeldempfänger erster und zweiter Klasse auseinanderzudividieren, so lange müssen Sie sich auch anhören, dass Sie dieses Land spalten.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es geht gera-
de nicht um die, die Bürgergeld bekommen, sondern um diejenigen, die jeden Tag arbeiten gehen!) Meine Damen und Herren, das Problem, was durch die AfD hier aufgezeigt wird, ist bekannt. Doch im Gegensatz zur AfD arbeiten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten spürbar an sozial gerechten Entlastungen und investieren, dass wir in Zukunft nicht mehr am Tropf der fossilen Energieimporte hängen. Nachdem Russland im Sommer 2022 die Gaslieferung an Deutschland über die Nord-Stream-Pipeline eingestellt hat, stiegen die Preise für Gas rasant an. Inzwischen sinken sie wieder auf das Niveau vor der Gaskrise, die mit zunehmenden Spannungen zwischen Russland und der Ukraine bereits ein Jahr davor, 2021, begonnen hat.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es geht um
die Steuererhöhung, das passt gut zusammen!)
(Unruhe Gruppe der FDP)
Und das stimmt. Also warten Sie bitte ab, Herr Kemmerich, bis ich fertig bin, bevor Sie bewerten. Die Bundesregierung hat schnell und umfassend mit drei Entlastungspaketen reagiert. Da war die FDP auch dabei und hat staatspolitische Verantwortung gezeigt, was sie in letzter Zeit leider immer wieder vermissen lässt, besonders hier im Parlament. Am langfristigen Vergleich zum Vorkrisenjahr 2020 zeigen sich allerdings bei Strom und Fernwärme doch massive Preisaufschläge. Wir wissen, gut ein Drittel sind seitdem die Preise gestiegen. Jedoch seit 2022, also jetzt in den letzten zwölf Monaten, sehen wir die Preise stagnieren. Wir sehen also: Die Maßnahmen des Bundes wirken. Die Preise steigen nicht mehr rasant an. Vielmehr müssen wir uns mit einem dauerhaften Preisniveau von ca. einem Drittel Mehrkosten gegenüber vor der Energiekrise auseinandersetzen, da der Markt sich diesem Preisniveau angepasst hat. Nun fällt die Mehrwertsteuersenkung, die temporäre Senkung ab 01.01. weg, das heißt zum Beispiel für einen dreiköpfigen Haushalt pro Jahr ca. 200 Euro Mehrkosten. Dem entgegen stehen Entlastungsmaßnahmen des Bundes. Mehrere hundert Milliarden Euro sind bereits durch die Entlastungspakete ausgezahlt worden, Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen. Die Veränderung des Einkommensteuertarifs für 2024 führt zu deutlich spürbaren Entlastungen. Entlastungen bei nicht leitungsgebundenen Hilfen wurden kaum in Anspruch genommen, da die Preisdynamik zum Glück nicht so hoch war. Und wir haben seit 01.12.2022 die Zufallsgewinne abgeschöpft und die endeten im Juni 2023; knapp 500 Millionen Euro hat der Bund dafür eingenommen. Leider kam die Umsetzung der Gewinnabschöpfung zu spät, um die meisten Gewinne abzuschöpfen. Vollständiger Abzug der Rentenbeiträge bei der Einkommensteuer und, und, und. Die Entlastungen, die diese Bundesregierung auf den Weg geführt hat, sind vielfältig und sie zeigen eins: Der Bundeskanzler hält Wort. Wir lassen niemanden im Stich. Dafür arbeiten wir auf Höhe der Zeit und Tag für Tag. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Kemmerich das Wort.
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem hier auf der Tribüne und auch an den hoffentlich zahlreichen Endgeräten, die es ermöglichen, dieser Debatte zu folgen! Wir diskutieren augenscheinlich um eine Mehrwertsteuerfrage, aber eigentlich diskutieren wir über das Desaster der Energiepolitik ja fast der letzten Jahrzehnte, seitdem jemand mal behauptet hat, das Ganze kostet nur eine Kugel Eis.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die
Steuererhöhung der Ampel diskutieren wir!) Jetzt sind wir bei dem Dilemma, dass es etwas teurer geworden ist. Ja, zugegebenermaßen, die Ampelkoalitionäre haben sich entschlossen, im Angesicht der sehr explodierenden Energiepreise temporär – und das war das Versprechen, solange diese Gaspreis-, Strompreisentwicklung angehalten hat – die Mehrwertsteuer abzusenken.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bis
nächstes Jahr!) Jetzt wird sie zum 01.01. wieder angepasst. In diesen drei Monaten wird aber keiner auf Basis der Preise und des Beschlusses zu den Preisen, die heute in den Märkten verlangt werden, einen negativen Effekt haben. Das soll das aber nicht geringspielen, wir haben nach wie vor gerade beim Strom die weitaus höchsten Energiekosten in ganz Europa, ja nahezu weltweit. Aber was ist der Grund? Schauen wir uns die Gaspreise an. Es ist gerade schon mal gesagt worden: Mitte des Jahres 2021 waren wir bei einem Niveau von etwa 2 bis 3 Cent. Dieses Niveau haben wir heute wieder erreicht. Was war zwischenzeitlich passiert? Schon im Jahr 2021 stiegen die Gaspreise immens an, einmal durch die weggefallenen Einflüsse der Pandemie, die weltweite Nachfrage ist gestiegen, es wurde mehr und mehr Gas verstromt, anstatt Kohle zu verstromen, was Sinn macht im Zuge der CO -Belastung. In Deutschland wurde da 2 schon aus der Atomenergie ausgestiegen. Auch das brachte schon eine erhöhte Nachfrage nach Gas. Es wird nach wie vor nicht auf die heimischen Schiefergasvorräte zurückgegriffen. Auch das treibt die Preise für die deutschen Importe. All das ist hier zu nennen. Dann kam der Gaspreisschock durch den Ausbruch der Ukraineauseinandersetzung. Da haben die Märkte sehr unnachsichtig gehandelt, aber die Bundesregierung noch uneinsichtiger und nahezu blind, denn sie haben die damals nicht gefüllten Gasspeicher – das war ein Resultat aus dem Jahr 2021, Habeck hat eben nicht seine ersten Hausaufgaben gemacht und die Gasspeicher nicht schon im Herbst 2021 gefüllt, sondern man stellte dann Mitte 2022 fest: Oh Gott, wie leer sind die denn?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist so ein Quatsch, was Sie da erzählen!) Das sind die Versäumnisse der Vorzeit und auch der Stromexporte nach Frankreich, um deren Lücken zu schließen, die durch die Wartung und die Niedrigwassersituation bei den Atommeilern in Frankreich entstanden sind. All das sind Situationen, die wir heute auszubaden haben mit nach wie vor zu hohen Preisen. Wir importieren zurzeit eine große Menge an Strom. Das macht im Monat fast eine halbe Milliarde Euro aus. Den importierten Strom bezahlen wir mit 27 Cent, den verkauften Strom mit 20 Cent. All das muss man hier ins Feld führen. Nach wie vor haben wir das Merit-Order-Prinzip bei der Strompreisermittlung nicht gebrochen. Da braucht man ein Prinzip, aber dass nach wie vor die teuerste Energieform letztlich den Strompreis bestimmt, ist völlig anachronistisch. Das muss geändert werden, weil hier natürlich dazu aufgefordert wird, Strom auch teuer zu produzieren, denn ich kriege ihn auf jeden Fall bezahlt. Das ist ein nicht marktkonformes Verhalten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer
ist denn in der Bundesregierung?) All das befeuert das. Und letztlich: Der unsinnige Ausstieg aus der Kernenergie führt dazu, dass Deutschland zurzeit den Strom nach Polen am zweitdreckigsten in ganz Europa produziert. Auch das ist kaum hinnehmbar, das müssen sich die Akteure hier zur Linken mal gefallen lassen. Dann schauen wir mal auf den 1. Dezember. Das war nicht nur der 2. Advent, sondern es war auch ein Tag, an dem die Stromgewinnung wie folgt aussah: Aus Strom gewannen wir am Sonntag, dem 1. Dezember, 400 Gigawatt aus Gas, ungefähr 400 Gigawatt aus Kohle, 150 Gigawatt aus importiertem Strom, sprich aus Frankreich, aus Biomasse immerhin 70 Gigawatt, aus Strom und Wind keine 50 Gigawatt.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Der 1. De-
zember war ein Freitag und kein Sonntag!) Auf jeden Fall war es am 1. Dezember. Das können Sie jedenfalls gern nachlesen, was das heißt. Wir haben 23 Jahre zugebracht, den Fetisch der Kugel Eis damit zu verbringen und mehrere Hundert Milliarden Euro, um immer noch eins festzustellen: Wir können Energie nicht bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Und das ist der Irrweg, den wir beenden müssen, sonst kommt es die Energienutzer teuer zu stehen. Das ist die eigentliche Aufgabe, nicht die Diskussion: drei Monate niedrigere Mehrwertsteuer. Wenn Sie heute auf Verivox schauen, sie ist eine deutliche Entlastung, für alle Haushalte sichtbar, erst recht für die Unternehmen. Es ist eine Erhöhung da. Deren Gründe habe ich gerade zitiert. Wir müssen uns einfach ehrlich machen. Gas ist ein internationaler Markt. Das Gas, das wir zurzeit in Russland nicht abnehmen, wird von Russland an andere Märkte verkauft, die dort natürlich ihre zur Verfügung stehenden Märkte nutzen und uns das Gas teuer weiterverkaufen – am besten über amerikanische Tanker mit LNG gefüllt. Dafür zahlen wir teilweise den dreifachen Preis. Das sind die Ursachen für die wirklichen Anstiege. Die Mehrwertsteuer ist nur ein Nebeneffekt davon. Lassen Sie uns an die Ursachen gemeinsam herangehen, dann tun wir im Sinne der Verbraucher wirklich ein gutes Werk. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Abgeordneten Müller auf.
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste – ein paar sind noch da –, ja, schon wieder Mehrwertsteuer, schon wieder die Forderung, eine Ausnahmeregelung dauerhaft beizubehalten, daher fasse ich mich an dieser Stelle kurz. Die Bundesregierung hat bereits im September beschlossen, die Ausnahmeregelung anders als geplant schon Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Grund dafür war, dass sich die durch den verbrecherischen Angriff Russlands auf die Ukraine verursachten Preisspitzen an den Gasmärkten inzwischen gelegt haben. Das entschiedene Eingreifen der Bundesregierung – und hier in Person des Wirtschaftsministers – hat dazu geführt, dass sich die Preise erfreulicherweise schneller als erwartet wieder normalisiert haben. Es gibt wieder einen Markt, der dem von 2021 vergleichbar ist. Daran hat sich seit diesem Beschluss der Bundesregierung auch nichts Gravierendes geändert. Es besteht also keine Notwendigkeit für die Beibehaltung der Absenkung der Mehrwertsteuer. Auch hier haben wir wieder das Problem, dass hier etwas gefordert wird, ohne auf die Folgen der Forderung auch nur mit einem Wort einzugehen. Das Ende der vorübergehenden Absenkung der Mehrwertsteuer ist bereits im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 berücksichtigt. Die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer hätte also auch negative Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt und wirkt sich zudem darüber dann auch möglicherweise negativ auf die Finanzausstattung der Kommunen aus. Die Frage, die ich mir an der Stelle tatsächlich stelle, ist: Wo sind die Vorschläge Ihrerseits dazu, um diese Ausfälle zu kompensieren? Wieder einmal keine Folgenabschätzung oder Bewertung – wie üblich bei der AfD –, an der Stelle populistische Forderungen ohne Lösungsvorschläge. Weitere Ausführungen erspare ich mir.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Vielen Dank, Herr Müller. Ich schaue in Richtung der Landesregierung, da ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten habe. Herr Minister Stengele, wünschen Sie das Wort? Sie müssen nicht.
(Zuruf Taubert, Finanzministerin: Herr Präsi-
dent, ich möchte!) Entschuldigung, Frau Ministerin, jetzt habe ich nicht in Ihre Richtung geschaut. Da war noch eine Wortmeldung? Meines Wissens nicht. Nein, Frau Ministerin, und Entschuldigung, dass ich das nicht mitbekommen habe. Selbstverständlich haben Sie das Wort. Alles gut. Ich habe wieder einen gut bei Ihnen, Herr Bergner. Meine Damen und Herren, was Herr Kemmerich gesagt hat, daraus kann man ja die Frage ableiten – und da haben wir wahrscheinlich unterschiedliche Auffassungen –: Ist es tatsächlich gut, dass der Markt das richten muss, gerade bei solchen elementaren Sachen?
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Immer!) Ja, ich weiß, dass Sie der Auffassung sind, dass es der Markt immer richten muss. Aber wenn es der Markt richtet, dann haben wir auch diese Verwerfung. Dann ist die Frage – denn das, was wir heute bereden, ist ja eine Subvention, die auf einen bestimmten Zeitraum ausgebracht wurde, damit man die größten und schlimmsten Spitzen abmildern kann, und man kann nicht dauerhaft eine Subvention vornehmen. Trotz alledem – das ist auch in unterschiedlichen Reden angesprochen worden – hat natürlich die Bevölkerung ein großes Interesse daran, dass sie solche Preissprünge nicht mitmacht. Und die Industrie ist natürlich sehr darauf aus, obwohl sie sonst keine Subventionen irgendwohin möchte, dass sie dafür dauerhafte Subventionen bekommt. Das kennen Sie aus der Bundesdiskussion. Es ist angesprochen worden: Die Inflation ist wieder weiter zurückgegangen, im Oktober auf 3,2 Prozent. Auch der Großhandelspreis für Erdgas ist zurückgegangen. Wir hatten in einem Jahr sogar 140 Euro. Das ist auf 40 Euro pro Megawattstunde zurückgegangen, also doch eine starke Entlastung. Warum hat die Bundesregierung das zurückgenommen, warum war das so? Man muss ja durchaus nach der Ursache fragen. Da habe ich so einen kleinen Zettel, da steht drauf: Wachstumschancengesetz. Da ist natürlich die Frage gewesen bei so starken Entlastungen: Wo werden auch Belastungen abgefangen? Das war der Grund gewesen. Weil das eine steuerliche Belastung für Länder, Bund und Kommunen bedeutet, hat man gesagt: Wenn wir noch mehr Belastungen auf Bund, Länder und Kommunen ausbringen wollen, indem wir mit dem Wachstumschancengesetz doch erhebliche Summen bewegen wollen – ich will das noch mal sagen: Das sind für 2024 für Länder und Kommunen, weil wir das letztlich mit ausgleichen müssen, 1,5 Milliarden Euro, das sind 2025 schon 5 Milliarden Euro, 2026 6,6 Milliarden Euro, dann geht es wieder runter auf 4,8 und 2,3 Milliarden Euro. Das sind also immense Summen, die Gemeinden und Bundesländer in den nächsten Jahren an Mindereinnahmen haben. Insofern muss man diesen Zusammenhang, denke ich, stemmen, wenn man davon redet. Es ist so: Wir haben uns als Bundesrepublik Deutschland mit gewählten Bundesregierungen spätestens 2011 entschlossen, manifestiert aus der Atomkraft auszusteigen. Manifestiert! Haben alle mitgemacht! Deswegen, denke ich, müssen wir jetzt schauen, dass wir besser in die erneuerbaren Energien einsteigen. Das, was Herr Kemmerich gesagt hat zur Frage, welchen Anteil die erneuerbare Energie an der Gesamtenergiebereitstellung hat, hängt natürlich auch damit zusammen, dass man bei den Erneuerbaren nicht so vorankommt und sie auch nicht so …
(Zwischenruf aus dem Hause)
Doch, das ist so. Das ist genau so!
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Es gibt keine Leitungen und keine Speicher!) Wir kommen bei der erneuerbaren Energie nicht so voran. Aber das sehen wir doch in Thüringen: Wer ist denn dagegen? Wer ist denn dagegen, dass Windkraft ans Netz kommt? Wer ist denn dagegen, dass Leitungen gelegt werden? Insofern – denke ich – müssen wir uns hier auch im Landtag Gedanken machen, wie wir besser ermöglichen, dass wir erneuerbare Energien, die uns in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden – nämlich relativ kostenfrei, zumindest ist der Wind nicht kostenpflichtig, zumindest noch nicht –, auch nutzen können. Wie bitte?
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Beschreien
Sie es bitte nicht, Frau Ministerin!) Na ja, ich denke schon. Wir haben ja noch einen guten Draht nach oben. Danke.
(Beifall SPD)
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Keine Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme – Thüringen muss sich im Bundesrat für die dauerhafte Beibehaltung von sieben Prozent einsetzen“
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit schließe ich jetzt tatsächlich den dritten Teil und rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9128 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, aktuell läuft die 28. UN-Klimakonferenz in Dubai. Im Mittelpunkt steht die erste Bestandsaufnahme zum Pariser Klimaschutzabkommen, also die Frage: Wo stehen wir eigentlich gerade in puncto Klimaziele? Zur Erinnerung: 2015 wurde beschlossen, die weltweite Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Acht Jahre später fällt die Bestandsaufnahme sehr ernüchternd aus. Machen wir so weiter wie bisher, dann wird sich unsere Erde um 3 Grad erwärmen, trotz aller auf Papier festgehaltenen Absichtserklärungen. Die desaströsen Folgen einer solchen Erwärmung sind in unzähligen Klimamodellen berechnet und die Auswirkungen in unterschiedlichen Szenarien beschrieben. Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass der Temperaturanstieg auf 2 Grad begrenzt werden muss, um das Erdsystem im Gleichgewicht zu halten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Selbst bei einem Temperaturanstieg von nur 2 Grad, gibt es unwiderrufliche Schäden, deren wirtschaftliche und soziale Folgen noch nicht absehbar sind. Die Auswirkungen auf Thüringen konnten wir als Abgeordnete erst letzte Woche wieder im Umweltausschuss erleben. Dort wurden die Prognosen zu Trockenperioden und deren Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft eindrücklich dargelegt. Allein schon um die Trinkwasserversorgung gewährleisten zu können, werden wir erhebliche Summen in Thüringen investieren müssen. Meine bisherigen Ausführungen sind nichts weiter als die nüchterne Wiederholung von längst bekannten Fakten zum menschengemachten Klimawandel – Fakten, die allerdings von vielen Mitgliedern dieses Landtags immer noch ignoriert werden. Ein Beispiel dafür ist der CDU-Fraktionsvorsitzende. Er meinte, uns Grünen kürzlich in einem Interview mit der „Super-Illu“ vorwerfen zum müssen, dass wir Politik mit Angst statt mit Argumenten machen würden. Es gehe statt um Klimaschutz darum – Zitat –, „die echten, ganz konkreten Probleme der Leute anzupacken“. In dieser Aussage, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt die gesamte Klimakrisenignoranz der CDU zum Ausdruck und auch der damit einhergehende Irrglaube, dass wir uns als Gesellschaft nicht an ein paar mehr Radwege oder Windräder gewöhnen könnten, uns aber ganz einfach an eine 3 Grad wärmere Welt anpassen sollten. Das ist die Art von Ignorieren, welche die Dauerblockade der Thüringer CDU in Klimaschutzfragen erklären lässt. Es ist allerdings auch die Art von Ignorieren, die sich mittlerweile zu einem handfesten Standortnachteil für die Thüringer Wirtschaft auswächst. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen bekennen sich zum Ziel der Klimaneutralität. Sie wollen in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse investieren, sie sehen die Notwendigkeit und die Chancen für ihre klimaneutralen Produkte auf internationalen Märkten. Bezeichnend hierfür ist das Beispiel der Glasindustrie. Gerade aus dieser Branche wollen Thüringer Unternehmen in erneuerbare Energien investieren, um sauberen und lokalen Strom nutzen zu können. Derzeit sind sie auf der Suche nach Flächen für Windenergieanlagen – eine Suche, die allerdings im forstreichen Südthüringen erfolglos bleiben wird, wenn das erneute Windkraftverbot im Waldgesetz hier im Landtag am Freitag eine Mehrheit finden sollte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir appellieren deshalb an dieser Stelle noch einmal eindringlich an CDU und FDP: Beenden Sie Ihre Blockadepolitik beim Ausbau der Erneuerbaren! Und wenn Sie es schon nicht im Interesse des Klimaschutzes tun wollen, dann tun Sie es wenigstens im Interesse der Thüringer Wirtschaft!
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für eine effektive Klimaschutzpolitik braucht es aber auch eine andere Fiskalpolitik. Die notwendigen Investitionen in unsere Energieinfrastruktur für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen lassen sich nicht aus jährlichen Haushalten finanzieren. Wir brauchen sowohl im Bund als auch in Thüringen einen Zukunftsfonds, mit dem für die Generationenaufgabe Klimagerechtigkeit verlässlich Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Zur Gegenfinanzierung kann eine ganze Reihe umweltschädlicher Subventionen herangezogen werden. Es ist höchste Zeit, endlich auch Maßnahmen zu nutzen, die nichts kosten, aber sofort zu einer Treibhausgasminderung beitragen – Stichwort „Tempolimit“. Meine Damen und Herren, die Klimakonferenz verdeutlicht uns erneut den wachsenden Handlungsdruck beim Klimaschutz. Für Thüringen bedeutet das vor allem: Hemmnisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien endlich abbauen und vor allem keine neuen aufbauen. Das sollten sich vor Freitag bitte alle noch mal vor Augen führen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank, Frau Wahl. Für die CDU-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Gottweiss das Wort.
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, die Weltklimakonferenz tagt noch bis nächste Woche, sodass es kaum möglich ist, hier eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Daher ist es schon verwunderlich, dass heute hier eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt wurde. Aber nun gut, einiges ist ja auch schon passiert, das man hier einmal einordnen kann. Zum Beispiel ist es doch bemerkenswert, dass 22 Staaten eine neue Atomallianz schmieden wollen. Bis zum Jahr 2050 sollten die Kapazitäten der Kernkraft verdreifacht werden, heißt es in der Erklärung. Der USA-Klimagesandte John Kerry sagte, man könne nicht ohne einen nuklearen Teil bis 2050 CO -neutral werden. Frankreichs Präsident Emma2 nuel Macron betonte, die Kernkraft sei eine unverzichtbare Lösung im Kampf gegen die Erderwärmung. Zu den Unterzeichnern zählen neben den USA und Frankreich auch Belgien, Finnland, Großbritannien, Kanada, Japan, die Niederlande, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Südkorea, die Tschechische Republik, Ungarn und die Ukraine. Ich möchte insbesondere darauf hinweisen, dass Japan unter den Unterzeichnern ist, also der Staat, in dem sich die Nuklearkatastrophe von Fukushima ereignet hat. Wenn man auf die internationalen Zahlen schaut, weiß man, dass die Kernenergie nur einen kleinen Baustein zur Lösung beitragen kann. Im letzten Jahr sind gerade einmal sechs Reaktorblöcke neu ans Netz gegangen, fünf wurden gleichzeitig stillgelegt. Die Leistung stieg dabei um gerade einmal 4 Gigawatt. Zum Vergleich: In diesem Jahr 2023 sind weltweit 413 Gigawatt an Photovoltaikanlagen neu zugebaut worden, wie BloombergNEF gemeldet hat, also eine hundertmal höhere Kapazität. Die Kernkraft macht insgesamt knapp 10 Prozent der globalen Stromproduktion aus, Tendenz deutlich sinkend. Wenn man sich aber die Unterzeichner einmal genauer anschaut, sieht man wirtschaftliche Schwergewichte der Industriestaaten des Westens und insbesondere Europas. Innerhalb Europas ist die Kernkraft nach wie vor eine Leittechnologie im Energiebereich. Sie wird dauerhaft eine wichtige Funktion im europäischen Stromnetz haben und daher immer eine wesentliche Bedeutung auch für Deutschland besitzen. Die Unterzeichnerstaaten werden in Innovation und Technologie investieren und wir in Deutschland sollten daran arbeiten, dass wir durch Wissenschaft, Forschung und technologische Innovation an dieser Entwicklung teilhaben. Leider stellt die Bundesregierung die Weichen genau in die entgegengesetzte Richtung. Es besteht sicher Einigkeit darin, dass der eigentliche Schwerpunkt der Weltklimakonferenz auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien liegen sollte. Das ist natürlich auch der Fall. Über 120 Staaten haben sich bereits zu Beginn der Weltklimakonferenz in Dubai in einer gemeinsamen Erklärung dazu bekannt, die weltweite Kapazität erneuerbarer Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienzverbesserungsrate zu verdoppeln. Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Auch hier stellt sich aber die strategische Frage, wie Deutschland und Thüringen an den damit verbundenen Investitionen und der technologischen Innovation teilhaben können. Dafür ist es wichtig, auch vor Ort konkrete Projekte umzusetzen. Die Dekarbonisierung der Industrie muss daher im Fokus der Politik stehen. Leider macht die rot-rot-grüne Landesregierung genau in diesem Politikfeld Abstriche.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ihre Fraktion verhindert das konkret!) Die CDU hatte im Haushalt 2023 für die Erstellung gemeinsamer Transformationskonzepte in Industrie- und Gewerbegebieten 500.000 Euro eingestellt. Dieses Programm wurde nun im Haushalt 2024 gestrichen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das Konzept braucht kein Windrad!) Diese rückwärtsgewandte Politik der rot-rot-grünen Landesregierung zeigt, dass Sie konzeptionell am Ende sind. Zum Glück wird dieser Spuk nächstes Jahr ein Ende haben. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank, Herr Gottweiss. Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Schubert für die Fraktion Die Linke das Wort.
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer heute hier im Hohen Haus und am Livestream! Herr Gottweiss, vielleicht schicken Sie Ihre Rede noch einmal an die Bundeskanzlerin a. D. Merkel und freuen sich auf die Antwort, die Sie dann von dort bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Klimawandel hat sich einem UN-Bericht zufolge rasant beschleunigt. Forscher warnen immer mehr, dass die Treibhausgasemissionen eine turbogetriebene, dramatische Beschleunigung der Eisschmelze und des Meeresspiegelanstiegs zur Folge haben. Es wird dieses Jahr einen neuen Höchstwert an CO -Emissionen in der Welt geben. Die Gefahr, 2 unsere Lebensgrundlage dauerhaft zu zerstören, war nie größer als heute. Schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb müssten wir unsere Wirtschaft vollständig und schnellstmöglich auf Klimaneutralität umbauen, die Energiewende weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien forcieren, die Kreislaufwirtschaft genauso stärken wie die Energie und Rohstoffeffizienz. Es ist doch völlig klar: Wenn auch zukünftig Flaschen von Wiegand-Glas aus Schleusingen, Fillinchen aus Apolda oder Stahl aus Unterwellenborn auf dem Markt eine Chance haben sollen, dann wird das davon abhängen, wie schnell der CO 2 Fußabdruck gesenkt werden kann – nicht nur wegen der Herstellungskosten, sondern auch wegen der Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher am Markt. Es ist also eine entscheidende Zukunftsfrage für Unternehmen und ihre Arbeitsplätze, wie schnell wir die sozial-ökologische Transformation bewältigen. Diejenigen, die jetzt wieder im Waldgesetz gegen die Wirtschaft – siehe den Brief von Wiegand-Glas – die Möglichkeiten zur schnellen Dekarbonisierung verhindern wollen, sind die Totengräber der Zukunftsperspektiven der Thüringer Industrie.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In Thüringen können wir in verschiedenen Bereichen unseres Handlungskompetenzspielraums Ergebnisse vorweisen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Reparaturbonus, der auf Ressourcenschonung abstellt. Auch das Vergabegesetz mit sozial-ökologischen Standards stärkt die Nachhaltigkeit. Aber es gibt natürlich auch in Thüringen noch Potenzial in den gesetzlichen Regelungen, Optimierungen vorzunehmen, zum Beispiel die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Warum höre ich von Kollegen in den Kommunen, dass Solarzellen auf Dächern von Schulen im Sommer abgeschaltet werden? Weil man Angst hat, dass man dann als wirtschaftliche Betätigung dort steuerliche finanzielle Nachteile bekommt. Warum gibt es in Thüringen immer noch Hunderttausende öffentliche Beleuchtungspunkte, die längst hätten auf LED umgestellt werden können? Zu Recht verweisen die Grünen in der Begründung auf die Notwendigkeit, globale Abkommen auf allen staatlichen Ebenen umzusetzen. Warum passiert das dann aber nicht bzw. viel zu langsam? Ist Klimaschutz wirklich Priorität eins in unserem Land? Zweifel sind begründet. Warum ist die öffentliche Hand nicht Vorreiter bei der Dekarbonisierung der Gebäude? Auch das wäre doch ein Sondervermögen wert gewesen, gleich auch als Konjunkturprogramm, das sich langfristig selbst finanziert. Die Linke schlug schon im April vergangenen Jahres ein solches Sondervermögen mit Verfassungsrang vor, wie übrigens auch der Klimaschutz. Allein, das gibt es bis heute nicht. Stattdessen wurde ein Sondervermögen allein zur Aufrüstung geschaffen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ausrüstung, nicht Aufrüstung!) Und Klimaschutz braucht einen weiteren Aspekt, nämlich die Akzeptanz in der Bevölkerung. Deswegen fragen wir: Wo ist denn die Zusage, die längst hätte erfüllt sein müssen – das steht ja auch im Koalitionsvertrag der Ampel –, dass bei einer Verteuerung des CO -Ausstoßes mit einem sogenannten 2 Klimageld sozial abgefedert wird? Das Klimageld sollte Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit verknüpfen und deswegen ist es dringend notwendig, dass diese Zusage auch eingelöst wird, damit wir auch einen Beitrag für die Umverteilung der finanziellen Lasten für den Klimaschutz leisten, und zwar müssten die Lasten nach unserer Überzeugung von unten nach oben umverteilt werden. Klimaschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht nur sozial gerecht. Er muss endlich auf Priorität eins in unserem Land gesetzt werden, denn wir haben keine Zeit mehr, wie uns die aktuelle Klimaschutzkonferenz in Dubai vor Augen führt. Das wäre dann tatsächlich ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit, für den sich doch auch hier immer alle aussprechen. Wir müssen endlich liefern und nicht nur reden. Es ist höchste Zeit! Nutzen wir die Chancen, die wir jetzt noch haben, ansonsten wird es deutlich teurer und deutlich schlimmer! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank, Kollege Schubert. Ich rufe für die AfDFraktion Frau Abgeordnete Hoffmann auf.
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, seit Bestehen des Erdklimas ist dieses im Wandel. Der Klimawandel ist real, die sogenannte Klimapolitik aber ist es nicht. Wie weltfremd die Klimapolitik der Grünen ist, beweist abermals diese Aktuelle Stunde.
(Beifall AfD)
Erstens: Die grüne Klimapolitik ist verlogen. Sie benennen die 28. Weltklimakonferenz, eine Konferenz mit 70.000 Teilnehmern im bekannten Menschenrechtsparadies Dubai, dem El Dorado der fossilen Brennstoffe. Wie sind diese 70.000 Teilnehmer da hingekommen? Nicht mit dem Lastenfahrrad, eher so: mal kurz nach Dubai jetten und die Welt retten. Wobei, einige haben es nicht pünktlich geschafft, denn ihr Flieger fror in München wegen des Schnees fest.
(Beifall AfD)
Zweitens: Die grüne Klimapolitik ist eine globale Geisterfahrt; wir haben es gerade schon gehört. 22 Staaten, darunter Frankreich, Tschechien, Großbritannien, Belgien, Finnland, Japan, Polen, Schweden und die Ukraine, haben eine globale Atomallianz gegründet. Ihr Ziel ist es, die Kernenergie bis 2050 zu verdreifachen, denn Atomenergie ist klimafreundlich. Der Sondergesandte der USA, John Kerry, sagte dazu – ich zitiere –: Ohne Atomkraft ist Klimaneutralität nicht erreichbar.
(Beifall AfD)
Deutsche Kernkraftwerke werden vom Netz genommen, um dann Atomstrom aus den Nachbarländern zu einem höheren Preis zu importieren, als ihn heimische Kraftwerke hätten produzieren können. So geht grün! Nur in einer Sache können sich Grüne für Kernenergie erwärmen, nämlich dann, wenn es um Waffenlieferungen in Kriegsgebiete geht, wie Joschka Fischer kürzlich in einem Interview bekräftigte.
(Beifall AfD)
Drittens: Die grüne Klimapolitik ist irrational, sie schafft eine sichere Energieversorgung ab und provoziert Stromausfälle. Die Glasindustrie wird sich sicherlich freuen, wenn die Glaswanne mal aus und dann wieder angeht. Dazu ein Beispiel: Am Morgen des 3. Dezember lag der Anteil der Solaranlagen an der Stromerzeugung in Deutschland bei 0,28 Prozent. Das entspricht 0,15 Gigawattstunden bei einer installierten Leistung bundesweit von 69 Gigawatt. Die Kohleverstromung hingegen machte mehr als 20 Gigawatt an der Energieversorgung aus. Viertens: Die grüne Klimapolitik ist wirtschafts- und verbraucherfeindlich und ein hoch subventioniertes Verlustgeschäft. Sie deindustrialisiert die Wirtschaft und vernichtet Arbeitsplätze. Daran ändert auch Ihr Framing nichts. So sind die 30.000 Arbeitsplätze in der Thüringer Zulieferindustrie durch grüne Klimapolitik bedroht. Firmen schließen wegen dieser Klimapolitik oder sie flüchten vor der Klimapolitik, wie Hellma Materials aus Jena. Denn diese Klimapolitik bewirkt horrende Energiepreise, enteignet Hausbesitzer, Stichwort „Heizungsgesetz“, und versucht dann, die selbst geschaffenen Probleme notdürftig mit Steuergeldern abzudecken.
(Beifall AfD)
Hinzu kommen CO -Steuer, Maut, Sanierungs2 zwang, frühzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme plus die üblichen verdächtigen Abgaben wie Energiesteuern und Netzentgelte.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Einer
seriösen Berechnung hält das aber nicht stand!) Von wegen eine Kugel Eis! Die Verbraucher verarmen, während hier Lobbyisten der Windindustrie den großen Reibach machen. Die Euphorie für Solarmodule hat aber immerhin den ersten Milliardär in der Volksrepublik China geschaffen, wie ausländische Journalisten süffisant kommentieren.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Freie Rede!) Ja, ja. – Und dass Robert Habeck sich in einem Interview vor der Wirklichkeit fürchtet, spricht auch Bände. Fünftens: Die grüne Klimapolitik ist umweltschädlich. Bodenversiegelung, Vogelschlag, Barotrauma bei Fledermäusen werden beim Windindustrieausbau in Kauf genommen. Schadflächen in Wäldern sollen nicht aufgeforstet werden, sondern industrialisiert. Vor Rügen werden Naturschutzregeln ausgehebelt, um Frackinggas zu verladen, Agrarflächen werden mit Photovoltaikflächen zugepflastert. Das alles nennt sich grüne Klimapolitik.
(Beifall AfD)
Während Deutschland Steuergelder in die Welt verteilt, um seinen Klimaschutz zu vermarkten, wird die Natur im Land bewusst zerstört. Nachhaltig ist das nicht und auch nicht realistisch. Denn genauso wenig, wie aus der Energiewende ein Wirtschaftswunder wird, genauso wenig wird aus einer Windanlage im Wald eine CO -Senke, ein sauerstoffpro2 duzierender Baum. Fazit: Ampel und Landesregierung wähnen sich als Vorreiter, reiten aber ein totes Pferd. All die Maßnahmen, die die Grünen mit dem Klimawandel begründen und als Transformation, als Klimapolitik verkaufen, sind gegen Natur und Artenschutz, gegen Menschen und Wirtschaft gerichtet. Nur Ideologen erkennen das nicht und bestaunen des Habecks neue Kleider. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Als Nächstes erhält Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion das Wort.
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne und am Livestream, das Erste, was wirklich einfällt, außer zu polemisieren, Frau Hoffmann, ist nun noch mal deutlich geworden. Ich weiß nicht, wenn Sie das hier so vortragen, wem Sie damit helfen wollen, außer Ihre eigenen Geschichten selbst zu glauben.
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Den Bür-
gern da draußen!) Aber hier darzustellen, dass wir davon ausgehen, dass wir die Wälder nicht wieder beforsten wollen, die Forstwälder, das ist doch schlicht und ergreifend gelogen. Wir wollen nur sozusagen mithilfe von Windenergieanlagen auch das Geld dazu erwirtschaften. Das ist der Unterschied, das ist nämlich auch eine Lösung – im Gegensatz dazu, dass Sie nicht eine Lösung hier formuliert haben.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe AfD)
Das Zweite, meine Damen und Herren: Herr Gottweiss, das müssen Sie jetzt wirklich mal erklären. Kennen Sie den Unterschied zwischen Japan und Thüringen? Der Unterschied liegt nicht in der Demografie, aber in Thüringen gibt es nicht ein Atomkraftwerk, nicht eins. Ich weiß nicht, warum wir seit anderthalb Jahren in der Frage, was wir im Thüringer Parlament, was wir hier in Thüringen voranbringen können, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken, um erneuerbare Energien voranzubringen, immer wieder die Atomkraft ziehen. Nicht ein: Was hat das damit zu tun! Oder Sie sagen hier vorn endlich mal, Sie wollen eins in Thüringen bauen. Dann sagen Sie mir, wie Sie investieren wollen und wohin und wie Sie das politisch umsetzen wollen. Das ist doch die Wahrheit, über die wir hier mal ernsthaft reden müssen, meine Damen und Herren!
(Beifall DIE LINKE)
Darüber hinaus – und das will ich auch noch mal sehr deutlich sagen – geht es darum, dass wir mit unserer Politik und mit dieser Aktuellen Stunde eine Sache noch mal deutlich machen müssen, denn die Veränderung des Klimas ist menschengemacht und das ist auch wissenschaftlich erwiesen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Herr Kollege,
ein Gläubiger!) Dass Sie nur über Heilige reden, Herr Höcke, das ist mir klar, aber über Tatsachen können Sie leider nicht sprechen, weil Sie nicht über Tatsachen sprechen wollen, weil Tatsachen Ihrer Ideologie nämlich schaden würden und auch der Frage, wie es in unserer Zukunft, unserer Gesellschaft weitergehen kann. Diese Antworten haben Sie nicht. Ein verantwortungsvolles Handeln gegenüber der Umwelt ist nämlich kein Luxusproblem, sondern die Verpflichtung für den Erhalt der Lebensgrundlagen der nachfolgenden Generation. Scheinbar ist es der AfD egal. Uns ist es das nicht. Lange Zeit zeigten sich die Auswirkungen unserer Lebensweise auf die natürlichen Ressourcen nur bedingt. Zum Teil waren sie nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sichtbar. Doch die letzten Jahre haben es auch in Thüringen deutlich direkt fühlbar werden lassen. Die Umwelt und vor allem das Klima wandeln sich in einem so rasanten Tempo, dass wir besser gestern als morgen die Ursachen und die Folgen angehen müssen. Wir, die wir hier im Hohen Haus Verantwortung über 2,1 Millionen Menschen tragen, sind hier in der Pflicht, notwendige Entscheidungen nicht auf die lange Bank zu schieben und auch nicht weiter Chaos in die Diskussion zu führen, wie das gerade die FDP mit ihrem Verhinderungsgesetz im Wald versucht.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Abwägungsgesetz!) Denn das zeigt sich neben den zahlreichen internationalen Erfolgen der Klimakonferenz auch: Aufschieben heißt noch lange nicht, dass es aufgehoben ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Allein in den vergangenen 20 Jahren haben die Folgen des Klimawandels allein in Thüringen im Schnitt jährlich rund 180 Millionen Euro zusätzliche Kosten verursacht. Nach einer aktuellen Studie werden bis in das Jahr 2050 jährlich allein auf das Land Thüringen zwischen 240 Millionen bis über 700 Millionen Euro pro Jahr an Folgekosten hinzukommen. Erst in der letzten Woche hat das zuständige Landesamt im Umweltausschuss – wir haben es gerade schon gehört – über die Wasserversorgung der Gegenwart und Zukunft ausgeführt. Ganz nüchtern zeigen die in Thüringen erhobenen Daten, was sich vor unser aller Haustür gerade für ein Wandel vollzieht. Allein in den Wäldern des Freistaats ist jeder zweite Baum bereits stark geschädigt, gar 20 Prozent der Fläche sind aufgrund des Wassermangels nahezu entwaldet worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Transformationsprozess insgesamt kann in Thüringen gelingen und er wird gelingen, wenn wir Mut für wichtige Entscheidungen haben und diese gemeinsam mit den Menschen in Thüringen auch zeitnah umsetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Jetzt
kommt das nächste Atomkraftwerk!)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wieder einmal beschäftigen wir uns hier im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Klima“ auf Antrag der Grünen und wieder einmal werden hier weltpolitische Forderungen im Thüringer Landtag diskutiert, auf die wir als Landespolitiker nur bedingt Einfluss haben. Wieder einmal fordern Sie die Umstellung der Stromerzeugung auf 100 Prozent Erneuerbare mit der üblichen einseitigen Priorisierung von Windkraft – so weit, so bekannt, meine Damen und Herren. Aber zur Sache: Seit dem 30.11.2023 tagt in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten, einem der größten Exporteure von Öl und Gas, die 28. Weltklimakonferenz, und dies unter der Leitung von Sultan Ahmed Al Jaber, im Hauptberuf Leiter eines der größten Öl- und Gasunternehmen der Welt. Klingt merkwürdig, ist aber so. Schauen wir uns die Fakten an: Im letzten Jahr ist der weltweite CO -Ausstoß um etwa 1 Prozent 2 gestiegen. Europa kommt in diesem Zeitraum auf eine Reduktion von rund 7 Prozent. Also können wir doch festhalten: Ja, es bewegt sich etwas. Das Mantra der Grünen-Blase, nichts würde passieren, ist eindeutig falsch. Nur wird die positive Entwicklung auf unserem Kontinent zunichte gemacht durch die Erhöhung der Emissionen in Indien und China. Auch die Leistungen des GrünenKlimaministers auf Bundesebene sind doch eher durchwachsen: das Heizungsgesetz, das Wiederanfangen von Braunkohlekraftwerken bei gleichzeitiger Abschaltung CO -freier Kernkraftwerke, Import 2 von Frackinggas vom anderen Ende der Welt und gleichzeitig die heimische Gasförderung verteufeln. Mittlerweile, meine Damen und Herren, muss man die Umwelt vor den Grünen schützen. Seit geraumer Zeit kritisieren wir Freien Demokraten den aus unserer Sicht zu langsamen Ausbau der Wasserstoffversorgung in Deutschland.
(Beifall CDU)
Ablehnende Diskussionen des Thüringer Umweltministers, der Wasserstoff als Champagner-Lösung bezeichnete, halten wir deswegen für falsch.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wo soll er denn herkommen?) Manche Dinge merkt man sich. Aber weil wir als Opposition natürlich nicht nur kritisieren, sondern vor allem auch sagen, wie es laufen kann, haben wir den Entwurf eines Thüringer Wasserstoffzukunftsgesetzes vorgelegt, das zurzeit im Landtag auf seine Behandlung wartet. Auch im Bereich Biogas, meine Damen und Herren, sind in unseren Augen längst nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Auch in unserer Region wird nicht alle anfallende Gülle über Biogasanlagen verarbeitet, da ist durchaus noch Luft nach oben. Mehr noch bewegt uns aber als Freie Demokraten bei der Diskussion zu erneuerbarer elektrischer Energie hier im Lande der in Thüringen stiefmütterliche Umgang mit Wasserkraft, zumal sie mit Ausnahme großer Trockenheiten anders als Windenergie und Solarenergie grundlastfähig ist, egal ob Wind weht oder Sonne scheint.
(Beifall CDU)
Nur in rund 6 Prozent der in Thüringen als Talsperre zur Zeit meiner damaligen Kleinen Anfrage gelisteten Gewässer wurde auch elektrische Energie gewonnen. Und dass dieser Prozentsatz sich erhöht hat, hat nichts damit zu tun, dass signifikant mehr Wasserkraft ausgebaut worden wäre, sondern dass die Talsperren zurückgebaut worden sind – in meinen Augen eine Fehlentwicklung, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen, Frau Kollegin Wahl, wenn Sie von Blockade bei Erneuerbaren reden, reden wir von Blockade bei der erneuerbaren Wasserkraft, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir Freien Demokraten setzen uns indes auch weiter für das Thema „Wasserkraft“ ein und werben dafür, bei bestimmten Problemen wie der Schädigung von Fischbeständen oder der Beeinträchtigung der Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen nach Lösungen zu suchen anstatt zu verhindern. Das im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu erörtern, reicht nicht. Als Bauingenieur kann ich Ihnen da vor allem aus dem Tiefbau gern einiges dazu erzählen. Fakt ist eins: Wer Windkraft im vernünftigen Rahmen will, der darf das nicht gegen die Menschen im Lande tun, der darf das nicht gegen die allgemeinen Empfindungen der Menschen tun, sondern mit ihnen, und zwar mit Augenmaß und vor allem ohne das Klimagas SF , das 22-mal so schädlich 6 ist wie CO . Auch das wird hier leider immer noch 2 zu wenig diskutiert, meine Damen und Herren. Noch eine Bemerkung: Zurzeit läuft über die FUNKE-Gruppe wieder mal eine Onlinebefragung zum Thema „Windkraft im Wald“. Bei gestern über 20.000 abgegebenen Stimmen waren 73 Prozent klar gegen Windkraft im Wald. Deswegen sagen wir: konkrete Arbeit vor Ort statt unzählige neue Papiere, egal ob Übersee oder hier im Lande. Es geht darum, im Land etwas zu bewegen, sodass das mit den Menschen geschieht, dass es für die Menschen geschieht. Und, Herr Schubert – 10 Sekunden habe ich noch –, warum die Kommunen nicht schneller vorankommen, kann ich Ihnen sagen. Das ist die Frage der kommunalen Finanzausstattung in Thüringen. Ich hätte gern seinerzeit als Bürgermeister viel mehr in Sachen Klimaschutz investiert – konnten wir nicht, weil wir das Geld nicht hatten. In diesem Sinne: mehr tun für die Menschen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank. Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Bergner das Wort.
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Weltklimakonferenz Dubai: Dass sich die Gesamtteilnehmerzahl im ägyptischen Sharm El-Sheikh verdoppelt hat, ist für mich ein Zeichen von Masse statt Klasse. Übrigens wird mit der größten Privatflugzeugflotte der Welt angereist, sodass RTL „CO -Wahnsinn in Dubai“ titelte. 2 Dass die deutsche Regierungsdelegation mehr als 250 Teilnehmer stark ist, ist weder der Relation der Weltbevölkerung noch dem anteiligen CO -Ausstoß 2 angemessen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir können doch Sie schicken, Frau Dr. Bergner! Dann wäre das Problem gelöst!) Aus Sicht unserer Regierenden soll am deutschen Wesen bekanntlich wieder mal die Welt genesen. Nur dass sich die Welt gar nicht darum schert, was wir in Deutschland mit unserer Energiewende treiben, und munter weiter Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke baut. Schauen wir uns das Thema mal nüchtern an.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir sind
nüchtern! Sie auch?) Klimawandel findet statt, hat immer stattgefunden. Wir können feststellen, dass das Erdklima sich in einem Auf und Ab befindet, unabhängig davon, was Menschen so treiben. Es war bereits vor Jahrtausenden deutlich wärmer als jetzt, was übrigens zu einer Blütezeit auf der Nordhalbkugel geführt hat. Und auch Grönland war mal Weideland.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Erzäh-
len Sie das mal den Menschen aus dem Ahrtal!) Was hat das alles mit CO zu tun? Nehmen wir 2 mal Zahlen, Daten, Fakten. Zwischen 1910 und 1940 stieg die globale Temperatur um 0,5 Grad, von 1990 bis 2020 ebenfalls, allerdings war der CO -Ausstoß in dem Betrachtungszeitraum sieben2 mal höher als in dem vergangenen. Wenn es tatsächlich am CO liegen würde, sollte sich die Erde 2 doch bei einem siebenfach höheren Anstieg auch deutlich schneller erwärmen. Schauen wir uns doch mal die physikalischen Grundlagen der CO -Hypothesen an. So findet 2 man, dass sowohl Carl Sagan mit seinem Treibhauseffekt als auch Manabe in seinen Modellen erhebliche Denkfehler haben und auch falsche Berechnungen zugrunde gelegt haben. Diese fehlerhaften Aussagen sind Grundlage für alle aktuellen Schlussfolgerungen. Wenn ich Entscheidungen auf falscher Grundlage treffe, kommen auch falsche Ergebnisse raus. Und im Übrigen konnte mir noch kein Physiker sagen, in welchem Experiment bewiesen worden ist, dass 0,02 Prozent Erhöhung der CO -Konzentration in einem Gasgemisch – wie 2 zum Beispiel unserer Atmosphäre – die IR-Absorption so dramatisch erhöht. Der gesamte Klimaalarmismus beruht auf falschen Annahmen. Ja, es gibt eine Korrelation zwischen CO -Konzentration und mittleren Temperaturen auf 2 der Erde, aber keine Beweise für Kausalitäten und schon gar nicht dafür, dass die Temperatur der CO -Konzentration folgt. 2
(Beifall AfD)
Es gibt eine ganze Zahl von hochkarätigen Wissenschaftlern weltweit, die um diesen Umstand wissen und zunehmend damit an die Öffentlichkeit gehen. Nur ist ein wissenschaftlicher Meinungsstreit in unserer Gesellschaft leider verpönt. Wenn sich nun die Klimahysteriker auf die angeblich einhellige Meinung der Wissenschaft zur Treibhaustheorie berufen, ist das wie zu Galileos Zeiten, als es eine einhellige Meinung war, dass die Erde eine Scheibe ist.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: „Einhellig“ heißt das Wort!) Wer wie Galileo eine andere Meinung vertrat, war damals Ketzer, heute wird er als Klimaleugner diffamiert.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Och, Gottchen! Sie vergleichen sich mit Galileo? Nicht Ihr Ernst!) Über den Einfluss der Sonnenaktivitäten auf unser Erdklima redet niemand. Ich bleibe bei meiner Aussage: CO ist kein Schadstoff, CO ist ein Rohstoff, 2 2 der in den Kreislauf gehört. Ich werde dafür kämpfen, dass wissenschaftlicher Meinungsstreit wieder ohne Diffamierung möglich wird und wir für Thüringen die richtigen Schlussfolgerungen ziehen, um unser Land gesund und ökologisch zu entwickeln. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Stengele?
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, 2023 wird das wärmste Jahr seit den Wetteraufzeichnungen gewesen sein. Die Modellierungen der Wissenschaft kommen nicht mehr hinterher bei den Ereignissen, die dieses Jahr stattgefunden haben. Ich könnte jetzt lange über diese Dinge reden, ich will aber nur auf ein paar – weil Sie mir so freundlich zugelächelt haben: Champagner – Wasserstoff, ist eben so. Champagner ist ja ein gutes Getränk,
(Beifall Gruppe der FDP)
es ist nur wahnsinnig wertvoll und man sollte es nicht verhökern. Das bedeutet, um grünen Wasserstoff herzustellen, braucht man einfach sehr viele Teile an Strom. Deshalb ist die irrige Prognose oder dass man die Leute glauben machen will, dass man Wasserstoff verheizen kann, wie man bisher Gas verheizt hat. Das ist einfach eine Irreführung der Bevölkerung. Eine H2-ready-Gasheizung ist eine Unverschämtheit für Leute, die wenig Geld haben, denn Wasserstoff wird dauerhaft immer sehr viel teurer sein als Strom. Das ist das, was ich damit meine, wenn ich sage, dass Wasserstoff der Champagner ist. Ich will mich heute vor allem auf einen Aspekt konzentrieren: Klimaschutz ist Wirtschaftspolitik, Wärmewende ist Wirtschaftspolitik, Energiewende ist Wirtschaftspolitik. Das ist die Wirklichkeit. Unsere Ideologie heißt Wirklichkeit.
(Beifall DIE LINKE)
2021 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss deutlich gemacht, dass Klimaschutz Verfassungsrang hat und dass es mit den Grundrechten unvereinbar ist, die Erreichung der Klimaschutzziele zu vernachlässigen – aus Verantwortung gegenüber der Zukunft, aus Verantwortung gegenüber unseren Kindern. Kürzlich urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die bisher von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zum Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrsbereich nicht ausreichend sind. Damit sind unter anderem die Gesetze gemeint, die Teile dieses Hauses noch immer als überzogen oder Habecks „Heizungshammer“ verteufeln. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Klimatransformationsfonds aufhebt, das ja gern genutzt wird, um die Sinnhaftigkeit von Klimaschutz und Transformation infrage zu stellen, sagt im Kern Folgendes: Klimawandel und Klimaschutz sind keine plötzlich auftretenden, unvorhersehbaren Notlagen, sondern eine langfristige, epische Krise, an der sich politische Maßnahmen und finanzielle Schwerpunkte dauerhaft ausrichten müssen. Damit kommen wir zu den Investitionen. Das Institut für Wirtschaftsforschung kommt 2020 in der Studie „Öffentliche Investitionen als Triebkraft privatwirtschaftlicher Investitionstätigkeit“ zum Ergebnis, dass aus 1 Euro Investition 1,50 Euro werden. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium hat diese Woche zur Finanzierung von strukturellen Aufgaben, zu denen auch der ökologische Umbau gehört, ein Gutachten veröffentlicht, in dem er eine Neuausrichtung der Finanzpolitik empfiehlt. Insbesondere plädiert der Beirat für eine weitreichende Reform der Schuldenbremse hin zu einer goldenen Regel plus. Damit könnte der Staat Schulden für Investitionen aufnehmen, die nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Weil mich das jetzt schon seit Wochen, im Grunde seit Jahren, tierisch nervt: Die schwäbische Hausfrau
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Hat ihre Berechtigung!) in Person meiner Großmutter ist fast verrückt geworden über den Geiz ihres Ehemanns und die Wutanfälle, mit denen sie sich konfrontiert sah, wenn sie mit dem Geld, das er ihr gegeben hat, nicht auskommen konnte.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das kennt ihr ja nicht!) Dieses Bild der schwäbischen Hausfrau kommt aus einer Zeit, wo Männer ihren Frauen zu wenig Geld gegeben haben und sie, wie es zum Beispiel in unserer Familie war, mit Schlägen gedroht haben, wenn sie mit dem Geld nicht ausgekommen sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was ist denn das für ein abartiges sexistisches Bild, das da benutzt wird!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Großmutter hat meinen Vater, also ihren Sohn …
(Unruhe Gruppe der FDP)
Meine Großmutter hat ihren Sohn, also meinen Vater, dringlich darum gebeten: Bitte versuche nicht immer, Geld zu sparen. Er hat es sich zu Herzen genommen. Er hat Geld aufgenommen und aus einer völlig ärmlichen, winzigen Schreinerei, in der man aus Sparsamkeitsgründen am Sonntag nach dem Gottesdienst krumme Nägel wieder gerade klopfte, daraus wurde dann ein Betrieb, der heute 250 Mitarbeiterinnen hat. So viel zum Thema „Schwäbische Hausfrau“.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir müssen handeln und zum Wohle des Freistaats geht das in unserer besonderen Situation nur gemeinsam. Es geht nicht mit ideologischer Zeitvergeudung darüber, ob es einen menschengemachten Klimawandel gibt. Es geht um Fakten. Fakt ist: Fossile Energie ist auf Dauer weder sicher noch bezahlbar. Die geopolitische Lage hat uns in den letzten beiden Jahren sehr deutlich gezeigt, wozu unsere Abhängigkeit von der fossilen Energie anderer Staaten geführt hat. Damit wir nicht länger erpressbar sind, stellen wir unsere Energieversorgung um. Das müssen wir übrigens auch deshalb, weil die Klimaneutralität bis 2045 national und international verpflichtend ist. Auch das ist Fakt. Pacta sunt servanda – das ist doch eine wertkonservative Haltung. So zu tun, als könne man den Klimaschutz als lästige Option abtun, führt in die Sackgasse der politischen und wirtschaftlichen Isolation. Die Thüringer Wirtschaft steht vor großen Investitionsentscheidungen und sie wird durch unseriöse und populistische Äußerungen verunsichert. Das hat unter anderem auch Wiegand-Glas neulich sehr deutlich gemacht – für die Herren der FDP. Die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Thüringen hängt davon ab, dass die Thüringer Politik verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Wir haben die Grundlagen dafür in den letzten Jahren gelegt. Mit Forschungsverbünden wie „GREAT H “ 2 zur Entwicklung von grün erzeugtem Wasserstoff, „ZO.RRO“ zur Entwicklung von Leuchtturmprojekten zur CO -freien Energieversorgung der Industrie 2 wurden Strategien und Maßnahmen dafür entwickelt, wie Unternehmen ihre konkreten Dekarbonisierungspläne auf- und umsetzen können. Gewerbegebiete wie der TRIDELTA Campus oder der Industrie- und Gewerbepark B 87 bei Apolda erarbeiten mit Unterstützung des Landes Transformationspläne, um ihre Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sicher in die Zukunft zu führen. Immer dabei ist übrigens die ThEGA, unsere Thüringer Energieagentur, ein wichtiger Ansprechpartner für Klimaschutz und Energieeffizienz für jedes Unternehmen. Sie ist im ganzen Land unterwegs und steht dabei immer auch für das Credo der Thüringer Energiepolitik: Klimaschutz bedeutet Wertschöpfung. Wir sollen und müssen dabei nicht nur den Strom auf Erneuerbare umstellen, sondern auch die Wärme. Auch da handeln wir. In diesen Tagen ist das Thüringer Klimagesetz – das erste seiner Art – fünf Jahre in Kraft. Ein wichtiges Anliegen dieses Gesetzes war und ist die Transformation der Wärme, insbesondere der Fernwärme. Die Wärmenetzbetreiber haben ihre Transformationspläne für eine grüne Fernwärme in Thüringen bereits vorgelegt, wie der Energiekommissar in Brüssel bewundernd und erstaunt feststellen konnte. Dabei haben wir nicht nur eine wichtige Grundlage für die anstehende kommunale Wärmeplanung, sondern auch die Erkenntnis gewonnen, dass rund ein Drittel der Wärme in Zukunft strombasiert produziert wird. Wir brauchen Strom bezahlbar. Das können wir hinkriegen, indem wir ihn dabei in Größenordnungen vor Ort produzieren. Und, Herr Bergner, wo immer wir mehr Biogas erzeugen können, ohne dass wir deshalb in unsinniger Weise nur noch Energiepflanzen anbauen, oder wo wir Wasserkraft gewinnen können, wollen wir es tun. Da können wir wirklich gut zusammenarbeiten, denn wir brauchen jede Form der regenerativen Energiegewinnung. Also lassen Sie uns endlich aufhören, darüber zu diskutieren, wo Windräder nicht stehen dürfen – aber wenn ich es richtig mitgekriegt habe, müssen wir am Freitag schon wieder darüber diskutieren –, sondern arbeiten wir auf allen Ebenen dafür, dass in Thüringen endlich investiert wird. Wir müssen die Herausforderungen auch themenübergreifend betrachten. Dafür hat das Thüringer Energieministerium im September den Stakeholderprozess „‚NET.Work‘ – Integrierte Netzplanung Thüringen“ aufgesetzt. Einig sind sich Energieversorger, Unternehmer und Verbände in einem: Die Politik muss in Gänze endlich die Notwendigkeit und zeitliche Brisanz einer echten Energie- und Wärmewende erkennen und den Weg frei machen. Alle Akteure, die Thüringen als Wirtschaftsstandort und als Lebensmittelpunkt befördern wollen, sollten dafür an einem Strang ziehen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“
Vielen Dank, Herr Minister Stengele. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Damit schließe ich den vierten Teil und rufe den fünften und damit den letzten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9150 Das Wort erhält Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke.
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer hier im Hohen Haus und an den Endgeräten, Deutschland im Spätherbst 2023 ist ein Land in der Rezession, kein Land im Aufbruch, sondern ein Land mit einem riesigen Investitionsstau in vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur und seit letztem Monat ein Land in Verunsicherung über die Investitionsbedingungen gerade jetzt in der entscheidenden Phase des Umbaus hin zur Klimaneutralität, ein Land nicht auf der Überholspur, sondern ein Land auf der Standspur im Ergebnis des Versagens der Bundesregierung der letzten Jahre, ja, Jahrzehnte. Um dieses unser Land zukunftsfest zu machen, es zu modernisieren, umzubauen hin zu Klimaneutralität, braucht es vieles, aber mit Sicherheit keine Schuldenbremse, die der Politik fast jede Reaktionsmöglichkeit auf externe Krisen, auf Gegensteuern bei Pandemie, bei Kriegsfolgen, bei Naturkatastrophen nimmt. Und weil das offensichtlich auch die Bundesregierung so gesehen hat, wurde in Berlin die Idee von neuen Fonds kreiert, dem Klima- und Transformationsfonds, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Umgehungstatbestand der ökonomisch so fatalen Schuldenbremse, die wir als Linke von Anfang an abgelehnt haben. An die leidenschaftliche Rede des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow damals als Abgeordneter des Deutschen Bundestags bei deren Einführung sei hier nur erinnert. Aber durch die Klage der CDU sind am Ende alle Fans der Schuldenbremse einschließlich der CDU zu Verlierern geworden. Sie sind in ihre selbst gestellte Falle gelaufen, denn das Verfassungsgericht urteilt nicht nach ökonomischen Wirkmechanismen, sondern entscheidet danach, was im Grundgesetz steht, und zwar egal ob es ökonomisch sinnvoll und nachhaltig ist oder nicht. Wie sinnfrei die Regelungen tatsächlich konstruiert sind, sieht man schon an dem Fakt, dass Notlagen, die die Schuldenbremse ausnahmsweise aussetzen, nur jährlich festgestellt werden können – als ob sich alle Notlagen an unseren Kalender halten und im Jahresrhythmus regelmäßig zum 31.12. beseitigt werden. Die Schuldenbremse, meine sehr geehrten Damen und Herren, verhindert dringend notwendige Investitionen und ist damit eine Zukunftsbremse für unser Land.
(Beifall DIE LINKE)
Wer das bis jetzt nicht verstanden hat, sollte es spätestens mit dem Urteil aus Karlsruhe verstehen und deshalb gehört sie abgeschafft – je eher desto besser.
(Beifall DIE LINKE)
Ein schuldenfreies Land ist nicht per se generationengerecht. Ein Land mit moderner Infrastruktur, mit modernen Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen, mit klimaneutraler Wirtschaft bedeutet Zukunft für unsere Kinder. Nachhaltigkeitsinvestitionen sind Zukunftschancen. Das ist generationengerecht. Wer das der Linken nicht glauben kann oder will, sollte doch wenigstens den Wirtschaftsforschern, den Wirtschaftsredaktionen oder den Ministerpräsidenten bis hin zur CDU oder dem gesunden Menschenverstand glauben. Wenn das alles noch nicht hilft, sollte doch wenigstens das Abschauen in der Schule verstanden worden sein. So frage ich: Welches Land außer Deutschland hat denn noch solch eine fiskalische Übervorsicht in seine Verfassung geschrieben und was machen eigentlich unsere Konkurrenten auf dem Weltmarkt in den USA, in Großbritannien, wo die Erneuerung des Wirtschaftsstandorts mit milliardenschweren Subventionsprogrammen vorangetrieben wird? Die größte öffentliche Subventionsschleife unter der Überschrift „Inflation Reduction Act“ läuft in den USA mit 370 Milliarden US-Dollar. Dieses Subventionsprogramm hat man nicht aufgelegt, weil man dort Freude am reinen Geldausgeben hat, sondern weil man es durchgerechnet hat. Je eher die Investitionen in den Strukturwandel zur Klimaneutralität, umso effektiver, und nicht nur weil es später teuer wird, sondern weil auch die Effekte später eintreten, die man sich verspricht. Wer langsamer unterwegs ist, kommt nicht schneller ans Ziel. Und bei uns so? Die Verunsicherung ist überall zu spüren. Der wirtschaftlichen Entwicklung ist schon allein dadurch ein maximaler Schaden entstanden, auch in Thüringen. Zwei von vier Projekten im Bereich der Mikroelektronik sind noch nicht beschieden. Wie der Wirtschaftsminister sich in der Presse zitieren ließ, steht auch die Bescheidung in den Sternen. Viele Bund-Länder-Programme werden später zur Bescheidung kommen. Das führt zu Verzögerungen, mindestens wird es damit teurer, wenn nicht Projekte und Vorhaben völlig gestrichen werden wie zum Beispiel der Aufbau eines Wasserstoff-Pipeline-Netzes. Die Folgen wären für Ostdeutschland fatal. Anstatt jetzt weiter einer schwarzen Null hinterherzurennen, wäre es höchste Zeit, dass unser Land bei der Energiewende, der Dekarbonisierung der Wirtschaft endlich Fahrt aufnimmt. Das betrifft auch die Modernisierung der Infrastruktur insgesamt, von Verwaltung über Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur. Dafür müssen jetzt verlässliche Rahmenbedingungen mit Investitionsanreizen geschaffen werden, damit endlich Planungssicherheit für Unternehmen und Menschen hier in Thüringen und in Deutschland hergestellt wird. Jeder Monat Verzögerung ist ein Sargnagel für die Zukunft des Industriestandorts und damit für die Arbeitsplätze in Thüringen. Deswegen sage ich: Wer an der Schuldenbremse festhält, wird zur Zukunftsbremse für unser Land. Mit Generationengerechtigkeit hat das nichts zu tun. Ohne Zukunftsinvestitionen keine Zukunft. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schubert – und das gilt sicherlich auch für viele aus der Linksfraktion, auch bei SPD und Grünen –, es wird Sie nicht verwundern, dass unsere Ansichten und Überzeugungen zu dem Thema „Generationengerechtes und nachhaltiges Haushalten mit dem Geld des Staats“ sehr weit auseinanderklaffen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die Schuldenbremse ist nicht generationengerecht!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Schauen Sie in die USA!) Ich bin weit davon entfernt, Vorwürfe zu erheben, aber Sie müssen schon zugestehen, Herr Schubert, dass man die Dinge ganz anders sehen kann, denn das Geld fällt unserer Meinung nach nicht vom Himmel. Es wird von den Menschen in diesem Freistaat, in Deutschland hart erarbeitet. Egal ob es jetzt Arbeitnehmer sind, ob es Selbstständige sind, ob es Unternehmer oder Angestellte sind, sie alle müssen hart arbeiten und ihre Steuern abführen. Deshalb muss Politik sich als verantwortungsbewusster Sachverwalter der Staatsausgaben verstehen.
(Beifall CDU)
Es ist so, dass auf Bundesebene mittlerweile schon 40 Milliarden Euro im Jahr für Zinsausgaben für die Schulden draufgehen, die bis jetzt schon bestehen. In Thüringen ist der Stand: Laut Plan für nächstes Jahr sollen 256 Millionen Euro für Zinsen ausgegeben werden. Das ist Geld, mit dem man ganz andere Dinge tun könnte, wenn man nicht die Schulden mitschleppen würde. Deswegen sage ich ganz klar für uns: Schulden gibt es nicht zum Nulltarif. Die aktuelle Zinswende wird unseren Haushalt in den nächsten Jahren zunehmend erschweren. Angesichts der Steuerschätzung für 2025, die im Bund von Steuereinnahmen von mehr als 1 Billion Euro ausgeht, wird doch ganz klar: Wir haben hier kein Einnahmeproblem in Deutschland, sondern wir haben ein Ausgabeproblem.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Genauso würde ich das auch für unseren Landeshaushalt definieren. In unserem Freistaat sind die Einnahmen aus Steuern, aus EU-Mitteln, aus Bundesmitteln, die wir zugewiesen bekommen, in den letzten Jahren stetig gestiegen. Wir befinden uns hier auf einem Höchstniveau. Vorgeschlagen sind für das nächste Haushaltsjahr fast 13,8 Milliarden Euro, vor ein paar Jahren waren wir noch bei 9 Milliarden Euro und sind damit auch ausgekommen. Nun gibt es natürlich Steigerungen, aber wir haben auch die Steigerung des Staatshaushalts jenseits der Teuerungsrate und anderen Dingen nach oben gefahren und dürfen uns jetzt die Frage stellen, ob das auf diesem Niveau so weitergehen kann und ob man seine Ausgaben wirklich mit Kreditaufnahmen bei den Banken tätigen will oder ob man mal ernsthaft darangeht, die Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und mit dem auszukommen, was man hat.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In-
vestitionen, Herr Emde!) Es ist ganz einfach so, dass diese Regierung mit Unterstützung der rot-rot-grünen Fraktionen in den letzten Jahren immer wieder nur deswegen einen Haushaltsausgleich geschafft hat, weil man auf Rücklagen zurückgegriffen hat. Das gipfelt nun in dem Vorschlag für dieses Jahr. Ich sage Ihnen was: Mit Blick auf den Konsolidierungsbedarf von über 1 Milliarde Euro, den Sie für nächstes Jahr schon allein hinterlassen wollen,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
stimmt doch überhaupt nicht!) müssen Sie uns mal sagen, wie Sie dann die künftigen Haushalte absichern wollen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
haben wir doch schon gesagt!) Wollen Sie das wirklich durch Kreditaufnahmen ermöglichen? Ich bin ja froh, dass keine Notlage für Thüringen erklärt wurde und so die Frage gar nicht erst im Raum steht, ob wir Kredite aufnehmen können. Von der Frage, ob man die Schuldenbremse in Thüringen aufhebt, sind wir weit entfernt und dafür bin ich auch sehr dankbar. Das können Sie in Aktuellen Stunden nicht herbeireden. Wir wollen in den aktuellen Gesprächen zum Haushalt darauf drängen, dass der Konsolidierungspfad bereits jetzt eingeleitet wird, dass man die Rücklage schont, damit in den nächsten Jahren überhaupt noch Handlungsfähigkeit herrscht. Anders als Sie, Herr Schubert, sehe ich es so: Zukunft sichert man in einer älter werdenden Gesellschaft in Thüringen, bei einer sinkenden Einwohnerzahl in Thüringen nicht durch die Aufnahme von Krediten bei Banken, sondern durch den sparsamen Einsatz vorhandener Mittel. Dazu kann ich uns nur auffordern. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die Schuldenbremse mag unter dem Eindruck der Finanzkrise ihre Berechtigung gehabt haben. Auf den ersten Blick scheint sie als Grundlage vermeintlich solider Haushaltspolitik im Raum zu stehen. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sie sich jedoch als Fessel, die notwendige Investitionen in eine nachhaltige Zukunft blockiert. Eine flexible Reaktion auf aktuelle Herausforderungen ist mit einer Schuldenbremse in dieser Form nicht möglich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Um unsere Wirtschaft und Gesellschaft mit Blick auf Digitalisierung, Verkehrsinfrastruktur, Klima und demografischen Wandel zukunftsfähig zu machen, müssen wir investieren. Wir sehen das auch beim Bund, wo jetzt nachgeholt werden muss, was in den 16 Jahren CDU-Kanzlerschaft versäumt wurde. In einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft wird ein zusätzlicher Investitionsbedarf von jährlich rund 45 Milliarden Euro bundesweit gesehen, und zwar über einen mindestens zehn Jahre andauernden Zeitraum. Mit den insgesamt gut 450 Milliarden Euro könnte man bis 2030 nicht nur den Investitionsstau in den Kommunen auflösen, sondern auch dringend nötige Fortschritte bei der Qualität des Bildungssystems, Daten und Verkehrsnetzen sowie der Dekarbonisierung des Landes, also der Umstellung auf klimaschonende Technologien erzielen. Derartige Investitionen würden deutliche wirtschaftliche Vorteile über Jahrzehnte bringen, etwa weil teure Energieimporte wegfallen oder weil eine höhere Produktivität durch bessere Bildung und effektivere Technik den Arbeitskräftemangel in einer alternden Gesellschaft teilweise ausgleichen kann. Es kann keine Lösung sein, die Schuldenbremse auf Kosten des Sozialhaushalts zu verteidigen, wie es im Bund gerade von der CDU und der FDP propagiert wird. Ein zunehmendes Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich hätte gravierende Auswirkungen auf das Zusammenleben in unserem Land. Da künftige Generationen von diesen Investitionen profitieren, ist es sinnvoll und gerecht, sie zumindest zum Teil über Kredite zu finanzieren. Die Regelungen zur Schuldenbremse sollten so schnell wie möglich modifiziert werden, um den notwendigen Spielraum zu schaffen. In diesem Zusammenhang spricht sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium in einem Gutachten für weitreichende Anpassungen der Schuldenbremse aus. Es wird darin festgestellt, dass die Schuldenbremse in ihrer jetzt aktuellen Form gewisse Fehlanreize enthalte. Der Beirat schlägt mehrere Änderungen vor, die zwei wichtigsten sind: Der Staat kann Schulden für Investitionen aufnehmen, die nicht unter die Schuldenbremse fallen, und die Schaffung einer Investitionsfördergesellschaft. Diese Gesellschaft erhält jährlich einen festen Betrag zur Verfügung, sie setzt das Geld dann ausschließlich für Investitionen ein. Es sei höchste Zeit, die über zwei Jahrzehnte praktizierte Investitionstätigkeit nach Kassenlage und die einseitige Fokussierung auf möglichst geringe Schulden zugunsten einer strategischen, auch längerfristig berechenbaren Investitionspolitik zu beenden. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade im Sinne der Generationengerechtigkeit ist ein Strategiewechsel wichtig. Es gibt keinen Grund, die gegenwärtige Generation zu benachteiligen und den künftigen Generationen Handlungsspielräume nicht zu erschließen. Das Unterlassen der gebotenen Investitionen seitens des Staats würde die Generationengerechtigkeit deutlich verletzen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe noch wenige Gäste hier im Saal und, ich hoffe, ein paar mehr an den Möglichkeiten, diese Debatte zu verfolgen! Ja, die Schuldenbremse wird wieder heiß diskutiert, weil es immer noch nicht gelingt, dass die Verantwortlichen für die Haushaltsführung mit dem Geld auskommen, das ihnen der Steuerzahler relativ üppig zur Verfügung stellt. Im Bund wird das im Jahr 2024 die 100-Billionen-Grenze reißen – alle Einnahmen, die wir in den öffentlichen Körperschaften erzielen. In Thüringen sind wir nach den Prognosen des Finanzministeriums auch bei einem Betrag von knapp 13 Milliarden Euro. Diese knapp 13 Milliarden Euro hätten vor wenigen Jahren noch ausgereicht, um die Haushalte mehr als auskömmlich aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Jetzt legt uns aber diese Regierung einen Entwurf vor, der im Jahre 2023 ein Defizit von 770 Millionen Euro auftürmt, das wir aus Rücklagen bedienen und sage und schreibe für das Jahr 2024 eine Entnahme aus der Rücklage von 1.000 Millionen, also 1 Milliarde Euro, also nicht aus Einnahmen gedeckten Ausgaben, vorsieht. Das alles, was hier gesagt wird, zeigt, wenn man jetzt in irgendeiner Form darüber nachdenken würde, diese Schuldenbremse wieder zu lockern, wenn man davon Abstand nehmen würde, tatsächlich Einnahmen und Ausgaben in Ausgleich zu bringen, dann wird doch nur wieder eins passieren: das völlig unkontrollierte Ausgeben von Geld, sei es für Investitionen, aber vor allen Dingen für Konsum. Das Problem ist doch, dass wir permanent hier nur noch über Investitionen reden, die wir zurzeit nicht tätigen können, weil der konsumtive Anteil in den Haushalten überbordet ist. Es wundert mich, dass es noch keiner angesprochen hat: Unser nicht anwesender Ministerpräsident der Minderheitsregierung hat sich Anfang der Woche bemerkenswert geäußert – ich hoffe, das können jetzt genug hören –, er hat gesagt: Langfristige Investitionen sind keine Schulden. Wenn ich jetzt einen Berufsschüler frage, der diese Unterrichtsstunde in VWL hat, dann weiß der schon mal ganz genau, dass wir auf der einen Seite zwischen Eigenkapital, also Geld, das wir aus Steuern und anderen Einnahmen generieren, und dem Fremdkapital unterscheiden, das sind die Schulden, das nennt man die Quelle der Finanzierung, und auf der anderen Seite die Sachen, für die wir Geld investieren und das Geld ausgeben. Da unterscheiden wir zwischen konsumtiven Ausgaben und investiven Ausgaben. Insofern hat das überhaupt nichts damit zu tun, was ich mit dem Geld mache, sondern wo das Geld herkommt. Wenn ich langfristig investieren will, dann sagt natürlich ein Banker: Das kann auf keinen Fall aus Krediten finanziert werden.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Bei
dem einen ist das Geld weg, bei dem anderen kann man es in … umwandeln!) Das kann man aus Krediten finanzieren, wenn denn die finanziellen Spielräume da sind.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
erzählen einen Schwachsinn!) Aber die finanziellen Spielräume haben wir in Thüringen relativ stark eingeengt durch schon angehäufte 14 Milliarden Euro Schulden, einen entsprechend hohen Schuldendienst, sodass die Haushaltsmittel auch da enger werden. Die Finanzministerin wird sicherlich sagen, wie sich allein die Zinslast aus den angehäuften Schulden in den nächsten Jahren entwickeln wird. Insofern ist die Schuldenbremse mehr als wichtig und richtig und sie ist im Gegensatz zu dem, was eben behauptet worden ist, auch generationengerecht.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Al-
tes Denken ist das!) Ich weiß, dass Sie mir bei anderen Sachen immer erzählen, wir haben den Planeten auch nur von der nächsten Generation geliehen. Ja, das gilt auch für diesen schönen Freistaat und für unsere Bundesrepublik Deutschland. Auch da stehen wir in der Verantwortung, den nächsten Generationen keine Schuldenberge zu hinterlassen, sondern ein Land mit einem guten Bildungssystem, mit einer gut entwickelten Infrastruktur und einer Sicherheitsarchitektur, die funktioniert. Und die vernachlässigen wir permanent, insbesondere hier in Thüringen, für irgendwelche rot-rot-grüne Fantasieprojekte. Dort geht das Geld nämlich konsumtiv weg. Und dann ist es einfach W wie weg. Zwar ist Geld nie weg, sondern meist hat es nur jemand anderes, aber das hilft uns in diesem Punkt nicht, weil – nochmals –: Sie hinterlassen dieses Land nach der nächsten Wahl, wenn wir eine neue Regierung bilden werden, in einem katastrophalen Zustand. Und das ist und bleibt die Wahrheit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wie wirksam oder wie sinnvoll die Schuldenbremse in den letzten Jahren war, zeigt doch gerade die Entwicklung, die Deutschland genommen hat. Die Gesamtschuldenlast hat sich vom Ende der EuroLehman-Krise entwickelt, wo wir fast bei 80 Prozent standen, und ist jetzt wieder auf einen Wert nahe 60 Prozent gesunken. Sehr wichtig, um die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organisationen und Institutionen zu erhalten, ist, dass wir nicht Haushalte haben, die versteinert sind, sondern Haushalte haben, in denen wir noch agieren können. Das merken Sie gerade schmerzlich. Gott sei Dank ist jetzt bei Entnahme der Rücklage Schluss gewesen, sonst hätten Sie uns einen Haushalt von 14,5 Milliarden Euro vorgelegt. Gott sei Dank verhindern das die einen oder anderen Punkte. Nochmals: Wir werden noch eine sehr intensive Diskussion um den Haushalt haben. Wir bekräftigen von dieser Stelle aus noch mal, dass wir es nicht zulassen, dass Sie uns mit 4 Milliarden Euro – 4.000 Millionen Euro – Defizit in eine Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 jagen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie machen ja gar nicht mit!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Wo sind denn Ihre Vorschläge, Herr Kemmerich?) Das ist verantwortungslos, nicht generationengerecht. Das ist verantwortungslos für die nächsten Generationen in Thüringen, aber auch für die Generation, die zurzeit hier aktiv ist. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Vielen Dank, Herr Kemmerich. Jetzt rufe ich für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Cotta auf.
(Unruhe im Hause)
Moment bitte, meine Damen und Herren, der Abgeordnete Cotta hat jetzt das Wort. Wer hier eine allgemeine Debatte führen möchte, kann dabei gern einen Kaffee trinken gehen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Draußen gibt es keinen Kaffee mehr! Da steht nur noch ein Automat!) Noch mal, Herr Cotta hat jetzt das Wort.
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, Maggie Thatcher hat einmal treffend formuliert: Das Problem am Sozialismus ist, dass ihm irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht.
(Beifall AfD)
Was wir hier diskutieren, ist einfach nur ein weiteres Kapitel in diesem ewigen Fortsetzungsroman. Warum wurde vor 15 Jahren die Regelung der Schuldenbremse eingeführt? Ja, richtig, weil es Regierungen gibt, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln einfach nicht umgehen können. Offensichtlich hatte man im Bundestag und Bundesrat einen lichten Moment und hat die Verfassungsänderung durchgesetzt. Und fürs Protokoll: Auch der Freistaat Thüringen hat damals diesem Gesetz zugestimmt. In dieser Aktuellen Stunde spricht Die Linke in ihrer Begründung explizit den Bundeshaushalt an. Ja, man hat bei der Finanzierung des Haushalts gegen die Verfassung verstoßen und man hat es vom zuständigen Gericht schwarz auf weiß präsentiert bekommen. Was wir jetzt sehen, ist der typische Kater nach einem Gelage. Mit Notlagen und geborgtem Geld regiert es sich halt gut. Erst hat man die Wirtschaft völlig unnötig mit der Coronamaßnahmenpolitik abgewürgt, um sich dann komplett mit dem Lieferanten billiger Energie zu überwerfen. In Berlin begnügt man sich aber nicht damit, die Grundlagen unseres Wohlstands zu zerstören. Nein, gleichzeitig startet eine Ausgabenorgie sondergleichen. Allein Asyl und Entwicklungshilfe schlagen aktuell mit über 100 Milliarden Euro zu Buche – im Jahr wohlgemerkt. In Peru finanzieren wir für 315 Millionen Euro Bus- und Radwege. Moldawien bekommt 40 Millionen Euro zur Entlastung der Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten. Indien – ja, genau das Land, das kürzlich eine Mondmission erfolgreich durchgeführt hat – wird stolze 10 Milliarden Euro für grünes Wachstum erhalten. Im Senegal wird mit 170 Millionen Euro eine sozial gerechte Energiewende finanziert. In Serbien soll mit 184 Millionen Euro unter anderem die Korruption bekämpft werden, was ja nichts anderes heißt, als dass wir Geld in ein korruptes System kippen in der Hoffnung, dass die Korruption geringer wird. Das ist genau mein Humor.
(Beifall AfD)
Die Taliban in Afghanistan erhalten 371 Millionen Euro. Ja, Sie haben richtig gehört. Die Taliban, das sind genau die, denen wir über 50 tote deutsche Soldaten und Hunderttausende Neubürger zu verdanken haben. Ich könnte diese bizarre Aufzählung stundenlang fortführen, das würde aber den zeitlichen Rahmen sprengen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns stattdessen lieber auf die konkreten Auswirkungen für die Bürger schauen. Wird die Schuldenbremse ausgesetzt, werden die Regierungen die Chance nutzen und Kredite aufnehmen oder, wie man heutzutage euphemistisch sagt, Sondervermögen auflegen. In der Folge steigt die Geldmenge und historisch hat das immer zu Inflation geführt. Inflation, also Geldentwertung, ist natürlich ein tolles Instrument für den Staat, um sich seiner Schulden zu entledigen. Für den Bürger ist es allerdings eine Katastrophe und der sicherste Weg in die Verarmung.
(Beifall AfD)
Wirtschaftswissenschaftler wie die Professoren Potrafke und Sinn vom ifo Institut haben in Studien ermittelt, dass Länder mit einer Schuldenbremse oder vergleichbaren Regularien im Verhältnis längere Wachstumsphasen haben, was wiederum zu höheren Löhnen und damit zu Wohlstand führt. Vergessen sollten wir auch nicht einen weiteren wichtigen Aspekt: Wird es Regierungen zu leicht gemacht, Schulden aufzunehmen, haben sie die Angewohnheit, nicht mehr notwendige Investitionen zu tätigen. Ausgegeben wird das Geld dann für Konsum, für Soziales und für Ideologieprojekte. Und genau das ist auch hier zu beobachten. Neben den oben genannten 100 Milliarden Euro für Asyl- und Entwicklungshilfe versucht das kleine Deutschland, das Weltklima im Alleingang zu retten. Die versprochenen Arbeitsplätze in grüner Technologie haben angesichts falscher Fördermodelle und hoher Lohnund Energiekosten lange das Land verlassen. Auch die aktuellen Förderprogramme heizen munter die Industrieproduktion in China an, schaffen aber keinen Wohlstand hierzulande. Ausländische Investoren schauen nur noch kopfschüttelnd auf unser Land, weil die Regierung einfach nicht in der Lage ist, die eingenommene Geldschwemme effektiv zu nutzen. Und weil es neben all den ideologischen Weltrettungsmissionen dann nicht mehr für die Sozialprojekte im Inland reicht, sollen neue Schulden die Lücke schließen. Im Moment sehen wir von der AfD in der Schuldenbremse einfach ein wirksames Mittel, um den Ausgabenwahn diverser linksgrüner Regierungen im Land zu begrenzen. Unser Land hat kein Einnahmeproblem, denn die Bürger werden so hoch belastet wie noch nie. Um es ganz klar zu betonen: Sollte die Politik in diesem Land wieder vernünftige Entscheidungen treffen, die den Wohlstand im Land langfristig mehren würden, sind wir gern bereit, für tatsächliche Investitionen über eine temporäre Aussetzung der Schuldenbremse zu diskutieren. Sollten wir zum Beispiel Kernkraftwerke der modernsten Generation bauen wollen, würden Sie mit uns durchaus einen stabilen Partner finden. Für Asyl, Konsum, Soziales oder Entwicklungshilfe wird es mit uns keine Finanzierung auf Pump geben. Das sind wir zukünftigen Generationen schuldig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer! „Es besteht ein riesiger Bedarf“ oder „Wir stehen vor enormen Herausforderungen“, „Es ist eine gewaltige Zukunftsaufgabe“, „Vor uns liegt ein massiver Investitionsstau“ und „Wir haben unabweisbare Bedarfe“ – das sind klassische Redewendungen, die mir als Haushaltspolitikerin gerade während der Haushaltsberatungen in den letzten Wochen immer wieder entgegenschlagen. Das ist ein kleiner Auszug aus unserem Debattenbingo bei Verhandlungen, will ich es mal nennen. Viel entscheidender aber ist: Diese Aussagen kommen mittlerweile aus allen Richtungen der verschiedenen Ministerien oder auch der Fachabgeordneten. Krankenhäuser, Schulgebäude, Sportstätten, Straßen, Schienennetz, Glasfaserausbau, erneuerbare Energien, wirtschaftliche Transformation: An allen Ecken wachsen mittlerweile seit Jahren die nachvollziehbaren Bedarfe, ohne dass die verfügbaren Mittel damit Schritt halten können. Alle Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker in diesem Haus können davon ein Lied singen. Herausforderungen und Krisenbewältigung der Zukunft aber mit alten Konzepten zu bekämpfen – das höre ich dazu gerade jetzt von den konservativen und rechten Kräften. Die Aktuelle Stunde der Fraktion Die Linke richtet das Augenmerk allerdings auf den richtigen Aspekt. Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form ist überholt. Sie enthält Fehlanreize. Und zum Geburtsfehler gehört, dass die Regel nicht zwischen laufenden und investiven Ausgaben unterscheidet. Oder in den Worten des Wirtschaftshistorikers Adam Tooze ausgedrückt: Die Schuldenbremse ist die Angst der Politik vor der Freiheit, Angst vor der Verantwortung, selbst zu entscheiden, wie viel Geld benötigt wird und wie es eingesetzt werden soll. Das jüngste Verfassungsgerichtsurteil zeigt, dass die Schuldenbremse unflexibler und investitionsfeindlicher ist, als viele in Deutschland gedacht haben. „Die Welt brennt – und Deutschland mäht den Rasen“, titelte gestern „DER SPIEGEL“. „Deutschlands Haushaltsregeln sind dysfunktional.“,
(Beifall DIE LINKE)
so wird darin der internationale Währungsfonds zitiert und das meint auch ein Großteil der Fachleute weltweit. Die Schuldenbremse gehört also reformiert, aber nicht gänzlich abgeschafft. In Teilen erfüllt sie einen wichtigen Zweck, denn die Versuchungen bei Konsum- und Transferausgaben sind mit Blick auf die Finanzierungslasten zu groß, als dass man sie einfach gänzlich entfallen lassen kann.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Angst vor Freiheit!) Der Staat sollte zukünftig Kredite für Nettoinvestitionen aufnehmen können, die nicht unter die Schuldenbremse fallen. Nur so können wir immensen Verzerrungen zulasten künftiger Generationen durch den bewussten Verfall von Infrastruktur und ausbleibende Modernisierung entgegenwirken, sonst bleiben wir weiterhin im Reformstau stecken. Erst vorgestern hat Monika Schnitzer, die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, genau diesen Ansatz gefordert. Dieses Gremium ist nun wahrlich nicht für seine mangelnde ordnungspolitische Sicht bekannt. Wir brauchen eine Neuausrichtung der Finanzpolitik in Deutschland und wir brauchen mehr Mut und weniger Bürokratie, um unsere riesigen Bedarfe, enormen Herausforderungen, gewaltigen Zukunftsaufgaben und massiven Investitionsstaus bewältigen zu können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Vielen Dank, Frau Merz. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die bisherige Diskussion hat es gezeigt: Sie wird sehr emotional geführt. Für ein finanzpolitisches Thema ist das eigentlich ungewöhnlich, aber ich finde es ausgesprochen gut, dass den Themen „Schulden“ und „Zukunft“ eine so große Aufmerksamkeit zukommt. Sie gehören beinahe untrennbar zusammen. Warum, mag man sich fragen. Wir streiten ja darüber, wie wir die Zukunft unseres Landes angehen wollen und wen wir damit wie belasten wollen. Grundsätzlicher kann eine Frage für eine Gesellschaft meines Erachtens kaum sein. Wenn Sie die bisherigen Äußerungen verfolgt haben, gibt es im Grunde genommen zwei Positionen, wenn wir die Aktuelle Stunde nehmen: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse“, und wenn Sie so wollen und etwas überspitzt das Gegenteil: Keine Zukunft ohne Schuldenbremse. Interessant ist, dass wir die unterschiedlichsten Positionen quer durch die Gesellschaft von Wirtschaft und Wissenschaft hören, unabhängig von der politischen Ausrichtung. Beispielhaft und besonders deutlich ist es gerade zwischen verschiedenen CDU-Ministerpräsidenten und der Union auf Bundesebene zu erleben. Das zeigt, dass es die richtige Antwort, die eine Wahrheit nicht gibt. Ich habe aber das Gefühl, dass in der Debatte einige Dinge vermischt werden. Ich möchte Sie daher zuvorderst bitten, dass wir die Begriffe sauber trennen und auf dieser Basis unsere nächsten Schritte überlegen. Zunächst: Was sind Zukunftsinvestitionen? Nicht jede Investition, auch nicht in vermeintliche Zukunftsbereiche, ist in meinen Augen eine Zukunftsinvestition. Und umgekehrt können wir auch nicht investive Ausgaben als Zukunftsfestigkeit und Zukunftsfähigkeit bezeichnen. Denken Sie an die Personalausgaben für Lehrerinnen und Lehrer oder für die frühkindliche Bildung. Ökonomisch gesehen sind Zukunftsausgaben also zunächst solche staatlichen Leistungen, die unser Produktionspotenzial erhöhen, indem wir zum Beispiel Anreize für mehr Erwerbsbeteiligung setzen oder die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern, ohne beispielsweise die Ziele der Dekarbonisierung und Begrenzung des Klimawandels zu gefährden. Natürlich muss der Staat auch seine eigenen Hausaufgaben machen, etwa in den Bereichen des Erhalts und des Ausbaus der staatlichen Infrastruktur, der Digitalisierung, des Bürokratieabbaus sowie der Verwaltungsvereinfachung. Wenn Sie mich fragen, ob wir mehr zielgerichtete Ausgaben in die Zukunft unseres Landes benötigen, dann ist meine Antwort klar: Ja. Wir stehen vor enormen Herausforderungen. Wenn wir unseren Wohlstand dauerhaft sichern und erhöhen wollen, müssen vermutlich mehr Mittel als bisher in die von mir benannten Bereiche fließen. Nun zur zweiten Frage: Verhindert die Schuldenbremse diese Zukunftsausgaben? Sie kennen dazu meine Position. Ich bin eine Unterstützerin der Schuldenbremse. Sie wissen aber auch, dass es innerhalb der Landesregierung zur Schuldenbremse ein breites Meinungsspektrum gibt. In meinen Augen ist es Aufgabe der Politik, in erster Linie mit dem Geld auszukommen, das uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Verfügung stellen, seien sie privat oder auch Unternehmen. Sie kennen meinen Spruch: Die Herkunft unserer Mittel zwingt uns zu äußerster Sparsamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Immer abwarten!
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Reicht schon!) Wir haben einen Etat von beinahe 14 Milliarden Euro und unsere Investitionsausgaben liegen bei über 2 Milliarden Euro – also doch ganz anständig. Erst wenn wir die Aufgaben bewältigt haben – Ausgabenpriorisierung wird immer angesprochen, das ist schwer genug – und dann immer noch zu der Einschätzung kommen, dass es nicht ausreicht, dann müssen wir uns über weiterreichende Möglichkeiten Gedanken machen. Im Zuge der Coronapandemie haben wir neue Schulden aufgenommen, aber auch nicht mehr als benötigt. Wir erleben gerade, wie schwer uns die Tilgung trotz alledem fällt. Nun, wo auch wieder erhebliche Zinsen anfallen, ist unsere Verantwortung gegenüber der Begrenzung der Schuldenaufnahme noch einmal gewachsen. Heute geben wir circa 250 Millionen Euro im Jahr für Zinsen aus. Und ich will an das Jahr 2006 erinnern, das war sogar noch vor der Finanzkrise, da hatten wir bei etwa gleichem Schuldenstand über 700 Millionen Euro Zinsausgaben zu tätigen. Unsere Zinsausgaben werden mittelfristig auch wieder steigen. Ich hatte auch berichtet, dass wir versucht haben, die Kredite so aufzunehmen, dass das nicht gleich abrupt geht, aber irgendwann wird es auch nicht mehr zu verhindern sein. Da das so ist, ist es natürlich, wenn wir eine Neuverschuldung vergrößern, auch mit den Zinsausgaben noch mal ein Problem mehr.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Mit
mehr Wachstum gibt es mehr Einnahmen! Das muss man doch auch sehen, Frau Ministerin!) Ja, es muss mehr Wachstum geben, damit es mehr Einnahmen gibt. Ich teile gar nicht Ihre Auffassung, Herr Schubert. Sie haben ja selbst gesagt, dass es uns ganz fürchterlich geht. Also können wir gar nicht von wachsenden Einnahmen sprechen. Ich teile die Auffassung gar nicht. So schlecht, wie wir uns manchmal selbst machen, sind wir in Deutschland nicht. Das zeigen auch die Prognosen. Wenn Sie die Oktober-Steuerschätzung gesehen haben, dann haben wir zumindest gleichbleibende Steuereinnahmen, sodass das Thema der Rezession in dem Moment noch nicht so angesprochen werden kann, wie Sie das auch getan haben. Aber erlauben Sie mir zu der Thematik der Zukunftsfrage noch folgende Einordnung. Die Investitionsquote des Staats gemessen am Bruttoinlandsprodukt war in den Jahren seit der Schuldenbremse – also 2020 ist sie eingeführt worden – so hoch wie seit 1994 nicht mehr. Natürlich sind auch Krisenund Sondereffekte darin enthalten, aber die Schuldenbremse an sich ist keine Investitionsbremse. Meine Damen und Herren, häufig wird die „Goldene Regel“ als Königsweg gesehen, also Schulden in Höhe der veranschlagten Investitionen. Auch mit der „Goldenen Regel“ sind unsere Staatsschulden jedoch stetig angewachsen, ohne dass das Investitionsniveau deutlich höher gewesen wäre, als es in den Jahren der Schuldenbremse war. Das ist natürlich deswegen der Umstand, weil wir selbst die Schulden nie getilgt haben. Die Kredite sind ja in den vergangenen Jahrzehnten kaum abgetragen worden im Gegensatz zu den Kommunen, die dann natürlich auch schon die Tilgung mit einbeziehen müssen, wenn sie einen Kredit aufnehmen. Insofern gibt es solche Effekte, die ich gerade benannt habe. Dennoch ist die Schuldenbremse natürlich nicht alternativlos. Es gibt auch nachvollziehbare Ansätze, etwa zu einer modifizierten sogenannten „Goldenen Regel“. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte diese Woche eine Stellungnahme, in der grundsätzlich die Sinnhaftigkeit der schuldenbegrenzenden Regelung betont wird. Gleichzeitig skizziert er jedoch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, etwa wonach die Schuldenbremse zu einer „Goldenen Regel Plus“ weiterentwickelt werden könnte. Danach würden öffentliche Nettoinvestitionen, die schuldenfinanziert sind, nicht auf die maximale Nettokreditaufnahme der Schuldenbremse angerechnet werden, wenn, ja wenn deren investiver Charakter durch eine unabhängige Institution bestätigt wird. Letztlich müssen wir aber bedenken, dass es für substanzielle Änderungen der Schuldenregeln einer Grundgesetzänderung bedarf und damit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf einen Punkt hinweisen, der in der Debatte um Änderungen der Schuldenbremse gern etwas beiseitegewischt wird. Die Schuldenregeln des Grundgesetzes müssen natürlich auch mit den Vorgaben der europäischen Ebene bedacht werden und in die Haushaltsüberwachung eingebettet werden. Herr Schubert, Sie hatten vorhin gesagt, die anderen haben das alles nicht, was wir so haben. Aber ganz ehrlich, wenn ich an die USA denke, die wird immer so gelobt mit diesen tollen Fonds: Aber wenn Shutdown ist, ist Shutdown, dann gehen alle nach Hause – ohne Geld.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und das sind Dinge, da müssen wir schon ganz sorgsam hinschauen. Wir haben gerade das Thema „Schuldenbremse“ auch im europäischen Kontext selbst als Deutschland ein Stück weit vorangetrieben, weil wir gesehen haben, wie andere Länder sich sehr in Bezug auf das BIP verschuldet haben und mit der Einführung des Euro natürlich die Frage der Stabilität auch der Wirtschaft in Europa eine gewichtige Rolle gespielt hat. Ich denke, dass auch wir, die Thüringer Landesregierung, in der Schuldenbremse keine Zukunftsbremse sieht. Das heißt nicht, dass wir die Schuldenbremse in der Form, wie wir sie jetzt haben, für alle Zeiten so haben müssen. Aber wir müssen mit Augenmaß schauen, wie wir Investitionen, die für die Zukunft wichtig sind, auch tatsächlich als solche Investitionen ausbringen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 1 auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6771 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migraon, Justiz und Verbrauti cherschutz - Drucksache 7/9160 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die Berichterstattung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, der Gesetzentwurf mit dem Titel „Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften“ – die Abkürzung spare ich mir jetzt – in Drucksache 7/6771 wurde von der Landesregierung eingebracht und vom Plenum in seiner 102. Sitzung am 3. Februar 2023 in der ersten Beratung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 45. Sitzung am 10. März 2023, seiner 46. Sitzung am 21.04.2023, seiner 49. Sitzung am 30.06. und seiner 55. Sitzung am 01.12.2023 beraten. Es wurde ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Stellungnahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörungen begrüßten mehrheitlich die Bestrebung, wesentliche Vorgaben für die Struktur der Informations- und Kommunikationstechnik im Bereich der Justiz gesetzlich zu regeln. Dennoch wurden von einigen der Angehörten – darunter der Thüringer Datenschutzbeauftragte, der Thüringer Rechnungshof, das Thüringer Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft – Änderungen am Gesetzentwurf für notwendig erachtet, teils – so zum Beispiel in der Zuschrift des Thüringer Oberverwaltungsgerichts – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Infolge der Ergebnisse der Anhörungen und der intensiven Beratung wurde durch die Parlamentarische Gruppe der FDP am 12.09.2023 ein Änderungsantrag eingebracht, der am 23.11.2023 und nochmals am 29.11.2023 neu gefasst wurde. Geändert wurden unter anderem die jeweiligen Zuständigkeiten und das Zusammenwirken des Justizministeriums, des IT-Lenkungskreises und der IT-Kontrollkommission. Die Fraktion der CDU brachte am 25.10.2023 ebenfalls einen Änderungsantrag ein. In seiner Sitzung am 01.12.2023 hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrheitlich den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in seiner zweiten Neufassung angenommen und legt den so geänderten Gesetzentwurf nun mit positiver Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9160 dem Plenum dieses Hauses zur zweiten Beratung und hoffentlich zur Beschlussnahme vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Sehr geehrter Herr Präsident, jetzt ist natürlich hier mein Plan gescheitert. Ich wollte mich auf die Ausführungen der anderen beziehen und mich dann kurzfassen wegen der fortgeschrittenen Zeit.
(Heiterkeit DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Jetzt muss ich doch noch ein bisschen was dazu sagen. Dieses Gesetz, das wir mit vollem Herzen heute hier verabschieden, worüber ich mich auch freue, ist ein sehr gutes Beispiel einer gelungenen parlamentarischen Zusammenarbeit. Wir haben hier ganz intensiv – vor allen Dingen mit Frau Baum von der FDP –, sehr gut zusammengearbeitet und haben auch zahlreiche Änderungen aufgenommen, die uns bei der Anhörung zugetragen worden sind. Prominent dabei waren auch die Stellungnahmen aus der Justiz selbst, aus der Richterschaft, für die es sehr wichtig ist, dass die Datenverarbeitung nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen soll. Da finden wir jetzt im letzten Änderungsvorschlag, der dann auch Bestandteil des jetzt zur Annahme empfohlenen Gesetzes ist, auch noch einmal eine Präzisierung, wie genau dieser IT-Beirat aussehen soll – Lenkungsgruppe heißt es ja –, der dann auch mitzusprechen hat bei der Art und Weise, wie die Daten verwaltet werden. Etwas länger gab es dann noch einmal etwas Diskussionsbedarf über die Frage: Sollen denn die Daten der Justiz oder dürfen die überhaupt im Thüringer Landesrechenzentrum aufbewahrt und verwaltet werden oder müsste man nicht gänzlich aus Landesstrukturen rausgehen? Aber da konnten Vorurteile dann doch zerstreut werden. Mir war die Diskussion jetzt auch keine Zumutung – muss ich jetzt mal sagen –, weil wir uns auch als Fraktion vor einigen Jahren Gedanken gemacht haben, wo wir unsere Daten künftig aufheben – da hatten wir auch eine zersplitterte Datenaufhebungs- und Verarbeitungslandschaft, und wir uns ja letztlich auch für das Thüringer Landesrechenzentrum entschieden haben. Da gab es dann auch entsprechende Konsultationen und Diskussionen unter Fachleuten und schließlich haben wir da jetzt auch eine sehr interessengerechte Lösung gefunden, die mit der vorgeschriebenen Einbeziehung der Lenkungsgruppe auch dafür garantiert, dass da keine Über- und Zugriffe erfolgen können, die datenschutzwidrig wären und irgendwie Veranlassung geben könnten zu vermuten, dass da irgendwie Einflussnahme auf die Art und Weise juristischer Entscheidungen geübt wird. Von daher freue ich mich jetzt, wie ich schon am Anfang gesagt habe, dass wir dieses Gesetz – es hat ja auch eine Weile gedauert, aber Qualität geht vor Schnelligkeit –, das bereits im Februar hier das Licht des Parlaments erblickt hat, noch rechtzeitig vor dem Jahresende in Kraft setzen können. Ich denke, das wird gut funktionieren, und bedanke mich noch einmal bei allen für die gute Zusammenarbeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wünsche mir noch 20 Sekunden extra bitte, die werde ich brauchen, tut mir leid. Erlauben Sie mir deswegen, gleich zu Beginn der Rede einen ausdrücklichen Dank auszusprechen, bevor mir das durch die Redezeit am Ende wieder davonläuft, an alle beteiligten Akteure in den Fraktionen und auch in dem Ministerium, vor allem auch erst mal für die Gesprächsbereitschaft zu diesem Gesetzentwurf und dann vor allem auf Arbeitsebene für die doch sehr fusselige Detailarbeit, glaube ich, die an diesem Gesetz notwendig war. Das Gesetz regelt die Ausgestaltung der Informations- und Kommunikationstechnik an den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, und damit geht es im Grunde quasi um die Daten der Justiz, also vereinfacht gesprochen: die Akteninhalte aller Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der Gesetzentwurf regelt quasi so dieses Drumherum um genau diese Daten, also wer trifft unter Mitwirkung von wem die Entscheidung, welche Technik oder welche Software kommt zum Einsatz, wo stehen die Server, wer administriert sie, welcher Dienstleister kann beauftragt werden, was braucht man in Zukunft noch, wer organisiert die Abläufe, trifft die Vereinbarungen mit Dienstleistern, wer übt die Aufsicht aus, gerade bei Personaldienstleistern, aber auch bei der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben, die beim Datenschutz ziemlich relevant sind. Das klingt jetzt möglicherweise erst mal ein bisschen langweilig und spröde, für Staatswissenschaftler und Juristen ist es aber ein spannendes Thema, vor allem weil es an dem Beispiel auch exemplarisch um die Abgrenzung der unterschiedlichen Staatsgewalten geht. Unsere Verfassung sieht die Verwirklichung der Demokratie durch drei Staatsgewalten vor. Historisch gewachsen ist jedoch keine absolute Trennung. Gerade die Judikative ist mit der Exekutive insoweit verschränkt, als der Exekutive in Form eines Justizministeriums überhaupt die Aufgaben der Personalverwaltung und der haushalterischen Belange der Gerichte zugewiesen sind. Wir haben also in Deutschland keine reine Selbstverwaltung der Justiz. Das hat Vorteile, hat aber auch Nachteile. Ein großer Nachteil ist, dass möglicherweise die Unabhängigkeit dieser dritten Staatsgewalt beeinträchtigt werden könnte. Da reicht es schon aus, dass es beim Bürger auch nur den Anschein hat. Deswegen sind wir an der Stelle als Rechtsstaatspartei auf den Plan gekommen, weil sich in der digitalen Welt bei den Prozessen und bei den Strukturen die Frage stellt: Wie unabhängig kann die Justiz arbeiten? Wir hatten bereits in der ersten Beratung ein paar Unsicherheiten formuliert und angebracht, und in der Anhörung hat sich gezeigt, dass auch mehrere Vertreter aus der Justiz den Entwurf kritisch sahen. So war ein Punkt, dass entscheidende Weichenstellungen für die IT-Struktur der Thüringer Justiz bereits im Vorfeld im Ministerium entschieden werden sollten und die Akteure der Justiz sich erst später daran anpassen sollten. Da ist viel diskutiert worden. Für uns las sich das so und auch für einige der Richter, was dann natürlich die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Justiz gefährdet hätte. Unabhängig davon wurde auch an einigen anderen Stellen die gerichtliche Praxis wohl nicht ganz abgebildet. Deswegen sind wir an der Stelle mit unserem Änderungsantrag aktiv geworden. Für uns Freie Demokraten ist ziemlich wichtig, dass auch in der digitalen Welt die Unabhängigkeit der Justiz nicht infrage gestellt werden darf – und da ist es umso schwieriger, weil sich digitale Prozesse zentralisiert immer einfacher strukturieren lassen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen müssen die Gerichte und die Richter genau da entscheidend mitwirken können, wo sie in ihrer richterlichen Unabhängigkeit betroffen sind. Dazu gehören auch die Fragen: Welche IT wird eingesetzt? Wer hat Zugriff auf die Daten? Wie sind die digitalen Abläufe zu gestalten? Wir konnten mit unserem Änderungsantrag die richterlichen Gremien, den IT-Lenkungskreis und die IT-Kontrollkommission in ihren Zuständigkeiten und ihrer Arbeitsfähigkeit bestmöglich im Gesetz festschreiben. Im IT-Lenkungskreis sind die Richter der Fachgerichte und die Staatsanwaltschaft durch ihre jeweiligen Obergerichtspräsidenten vertreten, und diesem Kreis konnte tatsächlich eine lenkende Mitwirkung an den grundlegenden Entscheidungen zur IT der Gerichte und Staatsanwälte gesichert werden. Auch die IT-Kontrollkommission wurde aufgewertet. Sie stellt insbesondere die Unabhängigkeit der Richter sicher. Diese Kommission kontrolliert, wo und wie mit den Daten der Justiz umgegangen wird, wie dabei die Sicherheitsstandards und die Zugriffsrechte eingehalten werden. Wir sind überzeugt, dass mit dieser geänderten Fassung die Interessen und Bestrebungen sowohl der Ministerialverwaltung als auch der Richterschaft und damit des Rechtsstaats insgesamt in einen optimalen Ausgleich gebracht werden konnten. Deswegen freue ich mich, wenn wir das Gesetz hier mit einer breiten Mehrheit verabschieden und damit die Organisation der IT- und Kommunikationstechnik an den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf gesetzlich saubere Füße stellen. Ich danke recht herzlich.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle zunächst meinen Dank ausdrücken, und zwar zum einen natürlich an unsere Referentinnen, die, glaube ich, hier wirklich sehr gut zusammengearbeitet haben, aber auch an alle, die sich an der Anhörung beteiligt haben – es gab eine mündliche und eine schriftliche Anhörung, Frau Baum hatte darauf verwiesen –, und natürlich nicht zuletzt auch an die FDP, mit der wir hier an der Stelle tatsächlich sehr gut in persona von Frau Baum zusammenarbeiten konnten und auch einen sehr guten Änderungsantrag auf den Weg gebracht haben, der sich jetzt auch in der Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf wiederfindet. Ich will ein paar wenige Sätze zu dem Gesetzentwurf sagen, der nämlich die Lücke im Bereich „Digitalisierung für Gerichte und Staatsanwaltschaften“ schließt. Wie gesagt, es wurde sehr ausführlich dazu diskutiert, auch fachlich und spezifisch. Mit dem Änderungsantrag wird den aufgeworfenen Problemen der Anhörung begegnet, auch und gerade mit Blick auf Fragen von Unabhängigkeit beispielsweise von Justiz, was natürlich immer ein Ziel ist, diese zu wahren. Auf der anderen Seite ging es aber auch darum – und das hat Frau Baum eben auch schon dargestellt –, die Zukunftsfestigkeit im Bereich der Digitalisierung ein Stück weit zu sichern. Mit dem Gesetzentwurf werden nämlich zum einen verbindliche Regeln für den Umgang mit Dokumenten geregelt – das sind auch die Inhalte, die eben schon angesprochen wurden –, aber auch die Frage, wie administrative Zugänge zu gestalten sind, aber auch beschränkt werden müssen, und dann natürlich auch die Frage, wie die durchaus sicherheitsrelevanten Vorgaben an hard- und softwareseitige Ausstattung umgesetzt und gewährleistet werden können. Nicht zu vergessen ist selbstverständlich auch, wie auf künftige bundeseinheitliche Vorhaben reagiert werden kann. Das betrifft ja nicht nur die Debatte, die wir hier in Thüringen führen, sondern die ist im Prinzip gerade in allen Bundesländern aktuell. Mit dem Ausbau der Befugnisse und Einflussmöglichkeiten des IT-Lenkungskreises und auch der ITKontrollkommission können jetzt auch diejenigen ihre Expertise zu einer gelingenden Umsetzung der Digitalisierung beitragen, die tagtäglich im betreffenden Bereich tätig sind. Das war uns auch wichtig. Außerdem werden strategische Entscheidungen nicht über die unabhängige Richterschaft drübergebügelt, wenn ich das mal so lapidar sagen darf, sondern den speziellen Bedürfnissen angepasst und auch entsprechend umgesetzt. Damit haben wir insgesamt eine erforderliche gesetzliche Kodifizierung vornehmen können, wie es immer so schön heißt, und jetzt auch hier ins Plenum zurückbringen können. Wir werben um eine Zustimmung in der Fassung des Änderungsantrags, wie es sich auch in der Beschlussfassung des Ausschusses widerspiegelt. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist zumindest im Ansatz schon sehr deutlich geworden, dass der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik natürlich auch nicht vor der Justiz haltmacht, und das ist auch gut so. Die Justiz geht auch mit der Moderne und insbesondere in Verbindung mit der Einführung der elektronischen Akte, die wir auch in Thüringen umsetzen müssen, muss die IT-Infrastruktur der Justiz sicher und leistungsfähig sein und sie muss natürlich auch jederzeit verfügbar sein. Wenn das erfüllt ist, nur dann kann die Justiz ihrem wichtigen gesetzlichen Auftrag nachkommen und diesen auch annehmen. Deshalb soll mit diesem Gesetz, das hier zur Abstimmung vorliegt, der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Thüringen geregelt werden. Das Ziel ist, die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen und letztendlich natürlich auch ihre ganz besonderen Belange zu schützen. Mit den bestehenden Regelungen, die wir abseits dieses Gesetzes haben, die wir für die Exekutive bereits haben, können die Herausforderungen der Digitalisierung der Justiz nicht bewältigt werden. Das ist auch schon angeklungen und deshalb ist es natürlich auch notwendig, ein eigenes Gesetz für die Judikative, E-Justice, auf den Weg zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein bisschen Wasser muss ich dann doch in den Wein gießen, aber wirklich nur ein bisschen. Das Gesetz regelt unter anderem die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten innerhalb der Justiz. Das ist klar. Die Einbindung externer Dienstleister wird auch geregelt, wie zum Beispiel auch des Thüringer Landesrechenzentrums, auch die Einrichtung eines ITLenkungskreises und des Weiteren auch die Errichtung einer unabhängigen IT-Kontrollkommission zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutz- und der Sicherheitsbestimmungen. Ich habe bereits damals in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf betont, dass der Gesetzentwurf dem Schutz der Verfahren und der Unabhängigkeit der Justiz nicht entgegenstehen darf. Das ist mittlerweile überhaupt auch Konsens. Und es ist deshalb zwingend notwendig, ein Anhörungsverfahren durchzuführen, was wir auch im Ausschuss gemacht haben. In diesem Anhörungsverfahren wurden dann die inhaltlichen Schwächen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs deutlich gemacht. Im Wesentlichen konzentrierte sich die Kritik auf zwei Punkte. Zum Ersten: Der Gesetzentwurf integriert die Judikative zu stark in die E-Government-Struktur des Landes, also in die Exekutive, obwohl die Justiz im Thüringer E-Government-Gesetz ausdrücklich ausgenommen ist, und insofern sei der Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich; das als Ergebnis der Anhörung. Zum Zweiten sieht der Gesetzentwurf keine nennenswerten Einfluss- oder Gestaltungsmöglichkeiten des IT-Lenkungskreises vor. Das könnte gegen das Prinzip der organisatorischen Selbstständigkeit der Gerichte und den Gewaltenteilungsgrundsatz verstoßen. Auf diese Schwächen wurde dann auch mit Änderungsanträgen reagiert. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses findet sich nun der von der FDP eingereichte Änderungsantrag wieder. Wir als CDU müssen an dieser Stelle feststellen, dass bedauerlicherweise nicht alle Kritikpunkte angemessen berücksichtigt worden sind. Unser alternativer Änderungsantrag sah gegenüber dem, was wir jetzt vorliegen haben, zusätzlich eine deutliche Stärkung der Rechte des angesprochenen Lenkungskreises vor. Im ursprünglichen Gesetzentwurf wurde die Rolle des Ministeriums auch deutlich überbetont. Dies war und ist nach unserer Auffassung mit dem Gewaltenteilungsprinzip kaum vereinbar und missachtet auch weiter die richterliche Unabhängigkeit. Durch die Stärkung des Lenkungskreises wäre es auch möglich gewesen, der Judikative einen deutlich besseren Zugriff auf ihre eigene Entwicklung im Bereich der IT zu geben. So wollten wir dann auch in Übereinstimmung mit den Anregungen aus der Anhörung den Lenkungskreis an der Erstellung der Haushaltsansätze und auch der Ausstattungsvorhaben beteiligen. Der Entwurf der FDP geht nun in die richtige Richtung – ja, das unterstreichen wir an dieser Stelle auch –, greift aber aus unserer Sicht zumindest partiell zu kurz. Da der Entwurf – wie gerade festgestellt – zumindest in der Tendenz in die richtige Richtung geht, werden wir ihn hier und heute als CDU-Fraktion auch nicht ablehnen. Aber wir können ihm aufgrund der geschilderten Einschränkung und aufgrund der Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz auch nicht zustimmen und kündigen bereits jetzt an, dass wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nun schon sehr viel zu dem Inhalt des Gesetzentwurfs gesagt worden, ich will mich deshalb jetzt nur auf wenige Schwerpunkte konzentrieren. Es geht darum, eine gesetzliche Grundlage für die voranschreitende Digitalisierung in der Thüringer Justiz zu schaffen, die deren besonderen Anforderungen gerecht wird, wie es im Gesetzentwurf heißt. Was sind diese besonderen Anforderungen? Frau Baum hat explizit darauf hingewiesen: Es geht um die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit. Es geht weiterhin darum, die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu sichern. Und es geht darum, das für die Staatsanwaltschaft geltende Legalitätsprinzip zu wahren. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf vor – auch das ist schon angeklungen –, wie die Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der entsprechenden zuständigen Gremien geregelt werden sollen, nämlich das Zusammenwirken und die Zuständigkeit des für die Justiz zuständigen Ministeriums, der IT-Stelle, der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften, des IT-Lenkungskreises und der IT-Kontrollkommission. Vor allem diese Zuständigkeitsregelungen des Gesetzentwurfs wurden von den im Justizausschuss angehörten Akteuren aus der Thüringer Justiz zum Teil heftig kritisiert; auch darauf haben meine Vorrednerinnen und Vorredner hingewiesen. Der Gesetzentwurf insgesamt fand von seinem Anliegen her allerdings allgemeine Zustimmung. Kritikpunkt in der Anhörung war vor allem, dass den besonderen Schutzbedürfnissen der Justiz nicht ausreichend Rechnung getragen wird, etwa indem die Einflussmöglichkeiten der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer der Informations- und Kommunikationstechnik, also der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, auf Entscheidungen zur IT in ihrem Arbeitsbereich gering bzw. gänzlich unbedeutend geregelt sind. Der Gesetzentwurf legt etwa die zentralen Entscheidungsvorgänge bei der Planung im IT-Bereich gänzlich in die Hand des Justizministeriums und damit in die Hand der Exekutive. Das sei verfassungsrechtlich bedenklich, wie es vonseiten der Angehörten aus der Richterschaft verlautete. Moniert werden dabei insbesondere die Kompetenzzuweisungen an den sogenannten IT-Lenkungskreis; auch das ist zum Teil schon angesprochen worden. Dieser Lenkungskreis, dem die Präsidentinnen und Präsidenten aller Gerichtsbarkeiten sowie der Generalstaatsanwalt bzw. die Generalstaatsanwältin angehören, ist das wohl wichtigste Mitwirkungsgremium der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich. Gleichwohl werden diesem Gremium mit dem Gesetzentwurf lediglich Anhörungs- und Empfehlungsrechte eingeräumt. Von den Angehörten werden daher zu Recht echte Mitwirkungsrechte eingefordert, das heißt, Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsrechte, um den besonderen Anforderungen der Justiz, auf die ich eingangs hingewiesen hatte, Rechnung zu tragen, da die Adressaten des Gesetzes selbst diese Anforderungen am besten kennen. Dementsprechend wurden mit dem vorliegenden Änderungsantrag diesbezüglich Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und dem Lenkungskreis völlig berechtigt wesentlich umfassendere Kompetenzen und Rechte zugewiesen. So wird dem IT-Lenkungskreis mit dem Änderungsantrag nunmehr ein eigenes Entscheidungsrecht für die IT-Ausstattungsbedarfe der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuerkannt – anstelle des bisherigen Rechts, dazu nur Empfehlungen abgeben zu dürfen. Außerdem ist anders als bisher nun ein entsprechendes Benehmen mit dem IT-Lenkungskreis vorgesehen, soweit der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Nutzung des zentralen Dienstleisters für IT der Landesverwaltung vorsieht. Neu ist auch, dass vor Inanspruchnahme justizexterner ITStellen für die Bereitstellung und Betreuung von justiziellen Fachverfahren und/oder der E-Akte das Einvernehmen mit dem IT-Lenkungskreis herzustellen ist. Insgesamt greift der Änderungsantrag die in der Anhörung geäußerten Bedenken auf und stärkt den IT-Lenkungskreis und damit die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Richterschaft und Staatsanwaltschaft in erheblichem Maße. Der Änderungsantrag beinhaltet darüber hinaus Präzisierungen von Begriffsdefinitionen, Schärfungen von Formulierungen, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, die weitgehend aus sich heraus verständlich sind, und deshalb möchte ich darauf hier auch nicht weiter eingehen. Alles in allem werbe ich für dieses Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und hoffe auf eine breite Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Vielen Dank, Frau Dr. Martin-Gehl. Ich schaue jetzt mal kurz in Richtung AfD-Fraktion. Da liegt mir keine Wortmeldung vor. Das ist so in Ordnung? Gut, in Ordnung. Dann habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Denstädt, bitte schön.
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Interessierte am Livestream und auf der Tribüne, das geplante Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften soll für den Bereich der Justiz das Gegenstück zum Thüringer E-Government-Gesetz bilden, weil dieses natürlich nur für Verwaltungsbehörden gilt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Belange und Interessen von Justiz und Verwaltung und regelt dabei nicht nur, unter welchen Voraussetzungen die Daten der Justiz bei Stellen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere beim Thüringer Landesrechenzentrum, und auch bei privaten Dienstleistern gehalten und durch diese verarbeitet werden dürfen. Mit diesem Gesetz werden insbesondere auch wesentliche Einflussmöglichkeiten der Richterschaft im Bereich des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik geregelt, und damit wird der richterlichen Unabhängigkeit Rechnung getragen. Die hier zu regelnde Materie bewegt sich insgesamt im Spannungsfeld zwischen richterlicher Unabhängigkeit und der im Bereich der Justiz praktizierten Ministerialverwaltung. Dazu haben wir ausreichend Ausführungen gehört. Angesichts dieser Gewaltenverschränkung zwischen Exekutive und Judikative und im Lichte haushaltsrechtlicher Vorgaben gestaltet sich dieses Vorhaben als sehr komplex. So trägt einerseits die oder der Beauftragte des Haushalts für das Ressort die Haushaltsverantwortung für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, weshalb der Justizverwaltung durchaus Entscheidungsbefugnisse verbleiben müssen, zumal gerade keine vollumfängliche Selbstverwaltung der Gerichte gefordert oder praktiziert wird. Solche Entscheidungsbefugnisse sind ferner zum Zweck der Verfolgung von Länderverbundlösungen sowie Zentralisierungs- und Vereinheitlichungsbestrebungen und damit zur Schonung der begrenzten Ressourcen erforderlich. Andererseits sind es die jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften, die über die notwendigen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen, welche technischen Anforderungen an eine sachgerechte und effiziente Aufgabenerledigung durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu stellen sind. Da ist dem Inhaber der rechtsprechenden Gewalt ein maßgeblicher Einfluss auf die Entscheidungen über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik einzuräumen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich ganz herzlich bei den Ausschussmitgliedern dafür bedanken, dass sie mit der nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlung diese komplexe Herausforderung einer Lösung zugeführt haben, welche die Interessen nach richterlicher Einflussnahme einerseits und der Wahrung von Entscheidungsbefugnissen der Justizverwaltung andererseits unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu einem praxistauglichen Ausgleich bringt. Darüber hinaus schafft das Gesetz gewissermaßen im Vorgriff auf die anstehenden Neustrukturierungen des Thüringer Landesrechenzentrums rechtzeitig die gesetzliche Grundlage für gegebenenfalls erforderliche Änderungen der IT-Infrastruktur der Justiz und führt damit zu Planungssicherheit. Der Gesetzentwurf formuliert schließlich die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die Digitalisierung der Thüringer Justiz konsequent weiter voranzutreiben, und stärkt hierbei die Einflussmöglichkeiten der Richterschaft maßgeblich. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Sehr geehrte Frau Ministerin, da ich Ihnen in der letzten Plenarsitzung als Justizministerin eine Frage gestellt habe und ich nicht weiß, ob Sie morgen zu dem Thema noch als Migrationsministerin reden, würde ich gern nachfragen, wo meine zugesicherte Antwort auf meine Frage aus dem letzten Plenum bleibt.
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Das ändert aber daran nichts. Die Frage lasse ich jetzt nicht zu. Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit sehe ich jetzt tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/9160. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD- und CDU-Fraktion. Fraktionslose sehe ich gerade nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen ab – zweitens – über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6771 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind wiederum Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Und wir stimmen jetzt zum Dritten über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Diejenigen, die dafür sind, bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Und jetzt die Enthaltungen. Das sind wiederum die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Ich bedanke mich. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und damit übereinstimmend mit den Fraktionen auch die heutige Sitzung, meine Damen und Herren. Ich erinnere an den Parlamentarischen Abend der LEADER-Gruppen und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen!