Olaf Müller
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bekanntlich hat der Thüringer Landtag in seiner Sitzung am 15. September die Landesregierung einmütig aufgefordert, sich im Bundesrat für eine grundlegende Reform des Umsatzsteuergesetzes einzusetzen. Ziel sollte sein, neben anderem auch für Lebensmittel inklusive deren Zubereitung einen ermäßigten Steuersatz festzulegen. Der ursprüngliche Antrag – ebenfalls von der CDU – war wie die heutige Aktuelle Stunde ausschließlich auf die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Gastronomiegewerbe gerichtet. Bereits in der Debatte im September wurden ausführlich die Gründe erörtert, die gegen die Beibehaltung einer einzelnen Vergünstigung sprechen, die für eine Ausnahmesituation gedacht war. Denn das Problem bei der Mehrwertsteuer ist ein grundsätzliches, das schon seit vielen Jahren auf eine Lösung wartet. Ich will hier jetzt die Diskussion von damals nicht noch mal wiederholen. Eines aber hat sich geändert, und das ist die Haushaltslage im Bund nach dem durch die CDU angestrebten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie würde die Einnahmen des Bundeshaushalts um weitere ca. 3,3 Milliarden Euro mindern. Mit keinem Wort gehen Sie von der CDU in Ihrer Begründung für die Aktuelle Stunde darauf ein und auch nicht auf die daraus resultierenden Mindereinnahmen, die für den Landeshaushalt und in der Folge bei den Kommunen entstehen könnten, wenn die Ausnahmeregelung nicht wie erwartet endet. Kein einziges Wort auch dazu, wie diese Mindereinnahmen kompensiert werden sollen. Wir waren uns im September hier im Landtag weitgehend einig, dass die Probleme in der Gastronomie nicht nur ein Preisproblem sind. Befürchtete Auswirkungen auf den Tourismus können am ehesten durch besseres Standortmarketing und eine weitere Verbesserung der Servicequalität verhindert werden. Ein weiteres, viel drängenderes Problem ist das der fehlenden Fachkräfte. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssen vor allem ordentliche Löhne gezahlt werden, denn die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie sind bekanntermaßen schwierig. Nur wer angemessen bezahlt wird, weicht nicht auf andere Arbeitsstellen aus. Gesondert betrachtet werden muss aus meiner Sicht die Versorgung in Schulen und Kindergärten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier zeigen Untersuchungen, dass das Problem für viele Familien eher bei der Qualität des Essens liegt als beim Preis. Viele Eltern sind bereit und durchaus auch in der Lage, einen angemessenen Preis für die Mittagsversorgung ihrer Kinder zu bezahlen, wenn nur die Qualität stimmen würde. Wir sollten also unser Augenmerk verstärkt auf die Verbesserung des Angebots legen, wie es in einem gemeinsamen Projekt der Verbraucherzentrale Thüringen mit dem Verbraucherschutzministerium hier und dem zuständigen Bundesministerium bereits geschieht. Denn dann ist auch eine gesunde, abwechslungsreiche Mittagsversorgung zu einem vernünftigen Preis möglich und dabei muss auch nicht auf die Verwendung regionaler und nachhaltig erzeugter Lebensmittel verzichtet werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen der CDU, abschließend möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt Ihres Antrags eingehen, der eine ganz besondere Aktualität hat. Sie befürchten, dass sich gerade einkommensschwache Familien das Mittagessen für ihre Kinder in Kindergarten und Schule nicht mehr leisten können. Wenn aber Realität wird, was Ihre Parteifreunde in Berlin gerade fordern, werden sich einkommensschwache Familien bald ganz andere Dinge nicht mehr leisten können. In Berlin fordert Ihre CDU doch tatsächlich, die verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des Bürgergeldes zu verschieben bzw. zu reduzieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
Und zur Begründung wird die zurückgehende Inflation angeführt, wohl wissend, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich die Berechnung der existenzsichernden Grundversorgung nicht auf die zu erwartende Preissteigerung, sondern auf Preissteigerungen in den vergangenen Monaten bezieht. Hören Sie also auf, hier immer wieder dieselbe Forderung zu stellen, und tragen Sie dazu bei, dass auch einkommensschwache Familien eine angemessene Grundsicherung erhalten, die ihnen eine Teilhabe ermöglicht, wie es das Bundesverfassungsgericht vorschreibt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
