Franziska Baum
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wünsche mir noch 20 Sekunden extra bitte, die werde ich brauchen, tut mir leid. Erlauben Sie mir deswegen, gleich zu Beginn der Rede einen ausdrücklichen Dank auszusprechen, bevor mir das durch die Redezeit am Ende wieder davonläuft, an alle beteiligten Akteure in den Fraktionen und auch in dem Ministerium, vor allem auch erst mal für die Gesprächsbereitschaft zu diesem Gesetzentwurf und dann vor allem auf Arbeitsebene für die doch sehr fusselige Detailarbeit, glaube ich, die an diesem Gesetz notwendig war. Das Gesetz regelt die Ausgestaltung der Informations- und Kommunikationstechnik an den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, und damit geht es im Grunde quasi um die Daten der Justiz, also vereinfacht gesprochen: die Akteninhalte aller Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der Gesetzentwurf regelt quasi so dieses Drumherum um genau diese Daten, also wer trifft unter Mitwirkung von wem die Entscheidung, welche Technik oder welche Software kommt zum Einsatz, wo stehen die Server, wer administriert sie, welcher Dienstleister kann beauftragt werden, was braucht man in Zukunft noch, wer organisiert die Abläufe, trifft die Vereinbarungen mit Dienstleistern, wer übt die Aufsicht aus, gerade bei Personaldienstleistern, aber auch bei der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben, die beim Datenschutz ziemlich relevant sind. Das klingt jetzt möglicherweise erst mal ein bisschen langweilig und spröde, für Staatswissenschaftler und Juristen ist es aber ein spannendes Thema, vor allem weil es an dem Beispiel auch exemplarisch um die Abgrenzung der unterschiedlichen Staatsgewalten geht. Unsere Verfassung sieht die Verwirklichung der Demokratie durch drei Staatsgewalten vor. Historisch gewachsen ist jedoch keine absolute Trennung. Gerade die Judikative ist mit der Exekutive insoweit verschränkt, als der Exekutive in Form eines Justizministeriums überhaupt die Aufgaben der Personalverwaltung und der haushalterischen Belange der Gerichte zugewiesen sind. Wir haben also in Deutschland keine reine Selbstverwaltung der Justiz. Das hat Vorteile, hat aber auch Nachteile. Ein großer Nachteil ist, dass möglicherweise die Unabhängigkeit dieser dritten Staatsgewalt beeinträchtigt werden könnte. Da reicht es schon aus, dass es beim Bürger auch nur den Anschein hat. Deswegen sind wir an der Stelle als Rechtsstaatspartei auf den Plan gekommen, weil sich in der digitalen Welt bei den Prozessen und bei den Strukturen die Frage stellt: Wie unabhängig kann die Justiz arbeiten? Wir hatten bereits in der ersten Beratung ein paar Unsicherheiten formuliert und angebracht, und in der Anhörung hat sich gezeigt, dass auch mehrere Vertreter aus der Justiz den Entwurf kritisch sahen. So war ein Punkt, dass entscheidende Weichenstellungen für die IT-Struktur der Thüringer Justiz bereits im Vorfeld im Ministerium entschieden werden sollten und die Akteure der Justiz sich erst später daran anpassen sollten. Da ist viel diskutiert worden. Für uns las sich das so und auch für einige der Richter, was dann natürlich die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Justiz gefährdet hätte. Unabhängig davon wurde auch an einigen anderen Stellen die gerichtliche Praxis wohl nicht ganz abgebildet. Deswegen sind wir an der Stelle mit unserem Änderungsantrag aktiv geworden. Für uns Freie Demokraten ist ziemlich wichtig, dass auch in der digitalen Welt die Unabhängigkeit der Justiz nicht infrage gestellt werden darf – und da ist es umso schwieriger, weil sich digitale Prozesse zentralisiert immer einfacher strukturieren lassen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen müssen die Gerichte und die Richter genau da entscheidend mitwirken können, wo sie in ihrer richterlichen Unabhängigkeit betroffen sind. Dazu gehören auch die Fragen: Welche IT wird eingesetzt? Wer hat Zugriff auf die Daten? Wie sind die digitalen Abläufe zu gestalten? Wir konnten mit unserem Änderungsantrag die richterlichen Gremien, den IT-Lenkungskreis und die IT-Kontrollkommission in ihren Zuständigkeiten und ihrer Arbeitsfähigkeit bestmöglich im Gesetz festschreiben. Im IT-Lenkungskreis sind die Richter der Fachgerichte und die Staatsanwaltschaft durch ihre jeweiligen Obergerichtspräsidenten vertreten, und diesem Kreis konnte tatsächlich eine lenkende Mitwirkung an den grundlegenden Entscheidungen zur IT der Gerichte und Staatsanwälte gesichert werden. Auch die IT-Kontrollkommission wurde aufgewertet. Sie stellt insbesondere die Unabhängigkeit der Richter sicher. Diese Kommission kontrolliert, wo und wie mit den Daten der Justiz umgegangen wird, wie dabei die Sicherheitsstandards und die Zugriffsrechte eingehalten werden. Wir sind überzeugt, dass mit dieser geänderten Fassung die Interessen und Bestrebungen sowohl der Ministerialverwaltung als auch der Richterschaft und damit des Rechtsstaats insgesamt in einen optimalen Ausgleich gebracht werden konnten. Deswegen freue ich mich, wenn wir das Gesetz hier mit einer breiten Mehrheit verabschieden und damit die Organisation der IT- und Kommunikationstechnik an den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf gesetzlich saubere Füße stellen. Ich danke recht herzlich.
(Beifall Gruppe der FDP)
