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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 06.12.2023 Sitzungen 7/122

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle zunächst meinen Dank ausdrücken, und zwar zum einen natürlich an unsere Referentinnen, die, glaube ich, hier wirklich sehr gut zusammengearbeitet haben, aber auch an alle, die sich an der Anhörung beteiligt haben – es gab eine mündliche und eine schriftliche Anhörung, Frau Baum hatte darauf verwiesen –, und natürlich nicht zuletzt auch an die FDP, mit der wir hier an der Stelle tatsächlich sehr gut in persona von Frau Baum zusammenarbeiten konnten und auch einen sehr guten Änderungsantrag auf den Weg gebracht haben, der sich jetzt auch in der Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf wiederfindet. Ich will ein paar wenige Sätze zu dem Gesetzentwurf sagen, der nämlich die Lücke im Bereich „Digitalisierung für Gerichte und Staatsanwaltschaften“ schließt. Wie gesagt, es wurde sehr ausführlich dazu diskutiert, auch fachlich und spezifisch. Mit dem Änderungsantrag wird den aufgeworfenen Problemen der Anhörung begegnet, auch und gerade mit Blick auf Fragen von Unabhängigkeit beispielsweise von Justiz, was natürlich immer ein Ziel ist, diese zu wahren. Auf der anderen Seite ging es aber auch darum – und das hat Frau Baum eben auch schon dargestellt –, die Zukunftsfestigkeit im Bereich der Digitalisierung ein Stück weit zu sichern. Mit dem Gesetzentwurf werden nämlich zum einen verbindliche Regeln für den Umgang mit Dokumenten geregelt – das sind auch die Inhalte, die eben schon angesprochen wurden –, aber auch die Frage, wie administrative Zugänge zu gestalten sind, aber auch beschränkt werden müssen, und dann natürlich auch die Frage, wie die durchaus sicherheitsrelevanten Vorgaben an hard- und softwareseitige Ausstattung umgesetzt und gewährleistet werden können. Nicht zu vergessen ist selbstverständlich auch, wie auf künftige bundeseinheitliche Vorhaben reagiert werden kann. Das betrifft ja nicht nur die Debatte, die wir hier in Thüringen führen, sondern die ist im Prinzip gerade in allen Bundesländern aktuell. Mit dem Ausbau der Befugnisse und Einflussmöglichkeiten des IT-Lenkungskreises und auch der ITKontrollkommission können jetzt auch diejenigen ihre Expertise zu einer gelingenden Umsetzung der Digitalisierung beitragen, die tagtäglich im betreffenden Bereich tätig sind. Das war uns auch wichtig. Außerdem werden strategische Entscheidungen nicht über die unabhängige Richterschaft drübergebügelt, wenn ich das mal so lapidar sagen darf, sondern den speziellen Bedürfnissen angepasst und auch entsprechend umgesetzt. Damit haben wir insgesamt eine erforderliche gesetzliche Kodifizierung vornehmen können, wie es immer so schön heißt, und jetzt auch hier ins Plenum zurückbringen können. Wir werben um eine Zustimmung in der Fassung des Änderungsantrags, wie es sich auch in der Beschlussfassung des Ausschusses widerspiegelt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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