Denstädt
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu dem Thema: „‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende hier auf den Rängen und auch am Livestream, die bisherigen Wortmeldungen zur Anmeldung dieser Aktuellen Stunde durch die Parlamentarische Gruppe der FDP möchte ich abschließend für die Landesregierung noch einmal einordnen. Gestatten Sie mir zunächst ein paar allgemeine Vorbemerkungen zu diesem Themenkomplex, bevor ich für die Landesregierung auf den aktuellen Stand des Neubaus und die Auswirkungen auf den Thüringer Justizvollzug zu sprechen komme. Der Staatsvertrag zur Errichtung und Inbetriebnahme einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal wurde durch die im Frühjahr 2014 Regierungsverantwortlichen beschlossen und zuvor ausgehandelt. Das wurde jetzt hinreichend dargestellt, wer damals beteiligt war. Im Ergebnis eines Auswahlverfahrens hatten sich die damaligen Landesregierungen auf Zwickau-Marienthal als Standort der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt festgelegt. Mit der gemeinsamen großen Anstalt sollten gegenüber dem Bau und dem Betrieb von zwei kleineren Anstalten erhebliche Einsparungen erzielt werden – auch das haben wir gerade schon gehört. Ferner wurde eine Steigerung der Qualität des Justizvollzugs erwartet, da in einer großen Justizvollzugsanstalt ein breiteres Behandlungsangebot vorgehalten werden kann. Der Staatsvertrag erhielt nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen im Juni 2014 auch die Zustimmung hier im Landtag. Dabei ist festzustellen, dass der Vertrag damals ohne Sicherheitsklauseln und offensichtlich aus einer schlechten Verhandlungsposition für Thüringen heraus vereinbart wurde. So hatte Thüringen seinerzeit auf wesentliche hoheitliche Einflussnahmen auf diese Anstalt und auch den Bau verzichtet. Es wurde vereinbart, dass der Freistaat Sachsen Bauherr ist. Die Beteiligung des Freistaats Thüringen an den baulichen und vollzuglichen Abläufen ist in verschiedenen Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Mit diesen damals festgesetzten Rahmenbedingungen muss nunmehr auch in der aktuellen Lage umgegangen werden. Ich danke den Bediensteten des Infrastrukturministeriums für die bauliche Begleitung der Abstimmung und insbesondere den Bediensteten meines Hauses und des Justizvollzugs für das Engagement und den klaren Kopf, mit welchem sie auf die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Gestaltung des Thüringer Vollzugs reagieren. Damit komme ich zum aktuellen Stand der Neubaumaßnahme und die Auswirkungen auf den Thüringer Justizvollzug für die Thüringer Landesregierung. Abgeordnete verschiedener Ausschüsse des Thüringer Landtags konnten sich am 4. Dezember 2023 im Rahmen der Informationsreise nach Zwickau vom Stand der Baustelle ein Bild machen und im Anschluss Fragen an die sächsische Bauverwaltung stellen, auch zum weiteren Vorgehen. Seit Anfang des Jahres sind die Rohbauten weitgehend fertiggestellt, die Fassadenarbeiten an den Häusern sind überwiegend abgeschlossen. Durch die zunehmend mangelhafte Leistungserbringung des Generalplaners hat sich die Bauausführung vieler Gewerke, insbesondere des Innenausbaus, auf der Baustelle erheblich verzögert. Infolgedessen sah sich der Freistaat Sachsen als Bauherr veranlasst, den Generalplaner zunächst abzumahnen und anschließend zu kündigen. Diese Vorgehensweise ist zwischen den beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen abgestimmt, um weiteren Schaden von dem gemeinsamen Vorhaben abzuwenden. Die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt sollte im I. Quartal des Jahres 2025 erfolgen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann nunmehr durch den Freistaat Sachsen belastbar erst nach Erstellung eines neuen Bauablaufplans durch den neuen Generalplaner eingeschätzt werden. Aufgrund der beschriebenen Situation in der Bauausführung ist eine Kostenerhöhung ebenfalls zu erwarten. Eine konkrete Kostenprognose jedoch ist dem Bauherrn Sachsen zurzeit nicht möglich. Nach Kündigung des Generalplaners wurde durch den Bauherrn Sachsen eine Bauleitung vertraglich befristet gebunden, sodass der Abschluss und die leistungsgerechte Abrechnung der laufenden Arbeiten gewährleistet sind. Parallel wird die schnellstmögliche Neuvergabe der Planungsleistungen mit detaillierten Erfassungen der Mängel und Leistungsstände vor Ort und unter Beachtung verschiedener Szenarien durch den Bauherrn Sachsen vorbereitet. Zur rechtlichen Auseinandersetzung mit dem bisherigen Generalplaner werden von der sächsischen Seite aus Verfahrensgründen keine Ausführungen gemacht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2014 wurden die Gesamtbaukosten in Höhe von 149,5 Millionen Euro prognostiziert. Die grobe Kostenaussage der sächsischen Bauverwaltung basierte auf Kostendaten des vom Freistaat Sachsen realisierten Neubaus der Justizvollzugsanstalt in Dresden. Entsprechend den Regelungen des Staatsvertrags trägt Thüringen von den entstandenen Gesamtbaukosten entsprechend dem Verteilungsschlüssel rund 45,12 Prozent. Der auf Thüringen entfallende Kostenanteil ergab demnach damals rund 67,5 Millionen Euro. Zwischenzeitlich haben sich die voraussichtlichen Gesamtbaukosten auf 302,8 Millionen Euro verdoppelt. Als kostensteigernde Faktoren sind neben der allgemeinen Preisentwicklung auch baufachlich bedingte zusätzliche Aufwendungen zu nennen wie etwa geänderte gesetzliche Vorgaben, technische Konkretisierungen, Mehraufwendungen infolge vorgefundener Baugrundsituationen und coronabedingte Liefer- und Personalengpässe mit daraus folgenden Preisaufschlägen, die sich im Zuge der fortschreitenden Planungs- und Bauprozesse ergeben haben. Die Bauverzögerung und die damit einhergehende verzögerte Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Zwickau-Marienthal machen wegen des grundsätzlichen gesetzlichen Anspruchs auf Einzelunterbringung der Gefangenen ab 01.01.2025 zwingend Kompensations- und Entlastungsmaßnahmen für den Thüringer Justizvollzug erforderlich, die umfassend geprüft und nunmehr durch mein Haus teilweise bereits in die Wege geleitet wurden. Als erste Kompensations- und Entlastungsmaßnahme soll die Umwidmung der Jugendstrafanstalt Arnstadt in eine Justizvollzugsanstalt für Jungtäter mit einer Abteilung Strafvollzug erfolgen. Seit dem 1. September 2023 werden in der JSA Arnstadt im Rahmen einer mehrmonatigen Pilotphase neben dem Jugendstrafvollzug auch junge erwachsene Gefangene im Erstvollzug untergebracht, die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 30 Jahre sind und zu nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt sind. Die Anstalt bietet als hochmoderne Justizvollzugseinrichtung auch für die Gefangenengruppe nicht nur eine zeitgerechte Unterbringung im Sinne einer Einzelunterbringung, Turnhalle, Sportplatz und einen großen Hofbereich im Freien. Sie bietet auch mit zahlreichen Behandlungsangeboten – einer eigenen sozialtherapeutischen Abteilung und Angeboten der Schul- und auch Berufsausbildung, deren Plätze ebenfalls seit Jahren nicht ausgelastet sind – beste Möglichkeiten für eine günstige Sozial- und Legalprognose. Unter anderem durch diese Maßnahmen sollen auch die Unterbringungssituationen in der JVA Hohenleuben entspannt werden. Eine Mehrfachbelegung der dortigen Hafträume soll bis Jahresende nur noch bis maximal vier Gefangene vorgenommen werden. Für das Jahr 2024 ist eine maximale Dreierbelegung der dortigen Hafträume angestrebt, ebenso soll es in der JVA Untermaßfeld vonstattengehen. Darüber hinaus wurde begleitend eine zweite Kompensations- bzw. Entlastungsmaßnahme in Form einer Modifikation der Übergangsbestimmung des § 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch initiiert und durch dieses Hohe Haus das Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs am 1. November 2023 beschlossen. So wird künftig eine gemeinschaftliche Unterbringung von bis zu drei Personen in einem Haftraum anstatt – wie zuvor geregelt – von bis zu zwei Personen auch über den 31. Dezember 2024 hinaus in Anstalten möglich sein, mit deren Einrichtung vor dem 3. Oktober 1990 begonnen wurde, solange die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern. Weitere mögliche Entlastungsmaßnahmen werden aktuell geprüft und bedürfen noch der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Hinsichtlich möglicher personeller Auswirkungen der verzögerten Inbetriebnahme der JVA ZwickauMarienthal ist schließlich Folgendes zu bemerken: Die Verzögerung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den grundsätzlichen Personalbedarf der Thüringer Justizvollzugsanstalten. Mit der Eröffnung der JVA Zwickau hat der Thüringer Justizvollzug unabhängig vom Datum ein Kontingent von 172 Bediensteten zu stellen. Zugleich hat der Vollzug eine entsprechende Anzahl von Planstellen abzubauen. Die personellen Vorbereitungen zur Eröffnung der JVA Zwickau, im Wesentlichen die Ausschreibungen der herausgehobenen Dienstposten, die Ausschreibungen der nicht herausgehobenen Dienstposten, Hospitationen und Schulungen werden unabhängig von der Verzögerung der Eröffnung weiterbetrieben. Zeitliche Verschiebungen nach hinten sind durch das Projektteam nicht beabsichtigt. Mittlerweile sind erste Auswahlverfahren abgeschlossen und den ausgewählten Bediensteten entsprechende Dienstposten zugewiesen. Diese Bediensteten werden bei der Einrichtung ihrer Arbeitsplätze aktiv beteiligt und in die Einrichtung ihrer Arbeitsbereiche eingebunden. Gleiches gilt für die Arbeit der Projektgruppen, in denen viele Bedienstete der JVA Hohenleuben eingebunden sind. Diese wird ohne Verzögerung fortgeführt. Eine Auswirkung der verzögerten Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal wird es in personeller Hinsicht daher nur dahin gehend geben, dass sich der Personalkörper insgesamt verändert. Es werden weitere Bedienstete im Zeitraum der Verzögerung in den Ruhestand gehen, andere beenden jedoch ihre Ausbildung und treten in diese Lücke ein. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Zahl an Bediensteten, die zum Zeitpunkt der Schließung der JVA in Hohenleuben tätig sind, ausreicht, um die personellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bediensteten der JVA Hohenleuben sind über die aktuelle Entwicklung der verzögerten Inbetriebnahme informiert und werden auch künftig über die verzögerte und weitere Entwicklung informiert werden. Ebenfalls sind sie in den weiteren Prozess sehr eng eingebunden. Mit der verzögerten Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal wird die JVA Hohenleuben entsprechend länger betrieben werden müssen, weshalb sich die Thematik der Nachnutzung der JVA Hohenleuben ebenfalls weiter nach hinten verschiebt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
