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Dorothea Marx

SPD 06.12.2023 Sitzungen 7/122

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)

Sehr geehrter Herr Präsident, jetzt ist natürlich hier mein Plan gescheitert. Ich wollte mich auf die Ausführungen der anderen beziehen und mich dann kurzfassen wegen der fortgeschrittenen Zeit. (Heiterkeit DIE LINKE, Gruppe der FDP) Jetzt muss ich doch noch ein bisschen was dazu sagen. Dieses Gesetz, das wir mit vollem Herzen heute hier verabschieden, worüber ich mich auch freue, ist ein sehr gutes Beispiel einer gelungenen parlamentarischen Zusammenarbeit. Wir haben hier ganz intensiv – vor allen Dingen mit Frau Baum von der FDP –, sehr gut zusammengearbeitet und haben auch zahlreiche Änderungen aufgenommen, die uns bei der Anhörung zugetragen worden sind. Prominent dabei waren auch die Stellungnahmen aus der Justiz selbst, aus der Richterschaft, für die es sehr wichtig ist, dass die Datenverarbeitung nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen soll. Da finden wir jetzt im letzten Änderungsvorschlag, der dann auch Bestandteil des jetzt zur Annahme empfohlenen Gesetzes ist, auch noch einmal eine Präzisierung, wie genau dieser IT-Beirat aussehen soll – Lenkungsgruppe heißt es ja –, der dann auch mitzusprechen hat bei der Art und Weise, wie die Daten verwaltet werden. Etwas länger gab es dann noch einmal etwas Diskussionsbedarf über die Frage: Sollen denn die Daten der Justiz oder dürfen die überhaupt im Thüringer Landesrechenzentrum aufbewahrt und verwaltet werden oder müsste man nicht gänzlich aus Landesstrukturen rausgehen? Aber da konnten Vorurteile dann doch zerstreut werden. Mir war die Diskussion jetzt auch keine Zumutung – muss ich jetzt mal sagen –, weil wir uns auch als Fraktion vor einigen Jahren Gedanken gemacht haben, wo wir unsere Daten künftig aufheben – da hatten wir auch eine zersplitterte Datenaufhebungs- und Verarbeitungslandschaft, und wir uns ja letztlich auch für das Thüringer Landesrechenzentrum entschieden haben. Da gab es dann auch entsprechende Konsultationen und Diskussionen unter Fachleuten und schließlich haben wir da jetzt auch eine sehr interessengerechte Lösung gefunden, die mit der vorgeschriebenen Einbeziehung der Lenkungsgruppe auch dafür garantiert, dass da keine Über- und Zugriffe erfolgen können, die datenschutzwidrig wären und irgendwie Veranlassung geben könnten zu vermuten, dass da irgendwie Einflussnahme auf die Art und Weise juristischer Entscheidungen geübt wird. Von daher freue ich mich jetzt, wie ich schon am Anfang gesagt habe, dass wir dieses Gesetz – es hat ja auch eine Weile gedauert, aber Qualität geht vor Schnelligkeit –, das bereits im Februar hier das Licht des Parlaments erblickt hat, noch rechtzeitig vor dem Jahresende in Kraft setzen können. Ich denke, das wird gut funktionieren, und bedanke mich noch einmal bei allen für die gute Zusammenarbeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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