Birgit Pommer
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, wir gratulieren ganz herzlich Frau Abgeordneter Güngör zur Geburt ihres Kindes.
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Maurer betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Kießling, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Stefan Möller, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Abgeordnete Dr. Wagler und Herr Minister Maier. Für die Zuschauerinnen: Man sieht also, das sind auch hier im Landtag sehr viele krankheitsbedingte Ausfälle. Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für folgende Journalistinnen, folgende Journalisten für die Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt: Herrn Christof Hößler, Kameramann beim Westdeutschen Rundfunk, Herrn Jürgen Filter, Tontechniker beim Westdeutschen Rundfunk, Frau Julia Regis, Redakteurin beim Westdeutschen Rundfunk für das Politmagazin „Monitor“ und Herrn Matthias Spieß, Kameramann beim Fernsehsender des regionalen Anzeigenmagazins „Oscar am Freitag“. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER statt, der gegen 19.00 Uhr beginnen soll und wo man sich sehr auf den Besuch durch die Abgeordneten freut. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Tagesordnungspunkte 3, 4 a bis 4 d, 46, 57 und 58 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der Tagesordnung genannt werden: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/9160, zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/9148, zu Tagesordnungspunkt 11 die 7/9175, zu Tagesordnungspunkt 12 die 7/9176 und zu Tagesordnungspunkt 45 die 7/9194. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/9161, zu Tagesordnungspunkt 36 die 7/9162, zu Tagesordnungspunkt 38 a die 7/9163, zu Tagesordnungspunkt 39 die 7/9164 und zu Tagesordnungspunkt 40 die 7/9165. Zu den Tagesordnungspunkten 33, 34, 35, 37 a und 37 b sowie 38 b liegen keine Wahlvorschläge vor, sodass ich davon ausgehe, dass diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das wird durch Nicken auch bestätigt. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe haben sich im Ältestenrat auf eine Reihe von Platzierungen verständigt, die unter den Vorbehalt gestellt wurden, dass die Tagesordnungspunkte 4 a bis d im Haushalts- und Finanzausschuss nicht abschließend beraten werden. Nunmehr liegen zu den genannten Tagesordnungspunkten keine Beschlussempfehlungen vor, sodass für die Abarbeitung der Tagesordnung folgende Maßgaben gelten sollen: Die Tagesordnungspunkte 7 und 29 sollen am Donnerstagvormittag aufgerufen werden. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 33, 34, 35, 37 a und 37 b sowie 38 b sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32, 36, 38 a, 39 und 40 wie üblich morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Während der Auszählung der Stimmen soll die Fragestunde durchgeführt werden. Zulässige Wahlwiederholungen sollen am Freitag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Die Fragestunde würde bei verbliebenen Mündlichen Anfragen während der Auszählung der Stimmen am Freitag fortgesetzt werden. Im Ältestenrat wurde die Übereinkunft erzielt, den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 5 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu verhandeln. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern nicht Ausschussüberweisung beantragt wurde. Herr Bühl, bitte.
