Olaf Müller
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse für Thüringen“
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die Schuldenbremse mag unter dem Eindruck der Finanzkrise ihre Berechtigung gehabt haben. Auf den ersten Blick scheint sie als Grundlage vermeintlich solider Haushaltspolitik im Raum zu stehen. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sie sich jedoch als Fessel, die notwendige Investitionen in eine nachhaltige Zukunft blockiert. Eine flexible Reaktion auf aktuelle Herausforderungen ist mit einer Schuldenbremse in dieser Form nicht möglich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Um unsere Wirtschaft und Gesellschaft mit Blick auf Digitalisierung, Verkehrsinfrastruktur, Klima und demografischen Wandel zukunftsfähig zu machen, müssen wir investieren. Wir sehen das auch beim Bund, wo jetzt nachgeholt werden muss, was in den 16 Jahren CDU-Kanzlerschaft versäumt wurde. In einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft wird ein zusätzlicher Investitionsbedarf von jährlich rund 45 Milliarden Euro bundesweit gesehen, und zwar über einen mindestens zehn Jahre andauernden Zeitraum. Mit den insgesamt gut 450 Milliarden Euro könnte man bis 2030 nicht nur den Investitionsstau in den Kommunen auflösen, sondern auch dringend nötige Fortschritte bei der Qualität des Bildungssystems, Daten und Verkehrsnetzen sowie der Dekarbonisierung des Landes, also der Umstellung auf klimaschonende Technologien erzielen. Derartige Investitionen würden deutliche wirtschaftliche Vorteile über Jahrzehnte bringen, etwa weil teure Energieimporte wegfallen oder weil eine höhere Produktivität durch bessere Bildung und effektivere Technik den Arbeitskräftemangel in einer alternden Gesellschaft teilweise ausgleichen kann. Es kann keine Lösung sein, die Schuldenbremse auf Kosten des Sozialhaushalts zu verteidigen, wie es im Bund gerade von der CDU und der FDP propagiert wird. Ein zunehmendes Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich hätte gravierende Auswirkungen auf das Zusammenleben in unserem Land. Da künftige Generationen von diesen Investitionen profitieren, ist es sinnvoll und gerecht, sie zumindest zum Teil über Kredite zu finanzieren. Die Regelungen zur Schuldenbremse sollten so schnell wie möglich modifiziert werden, um den notwendigen Spielraum zu schaffen. In diesem Zusammenhang spricht sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium in einem Gutachten für weitreichende Anpassungen der Schuldenbremse aus. Es wird darin festgestellt, dass die Schuldenbremse in ihrer jetzt aktuellen Form gewisse Fehlanreize enthalte. Der Beirat schlägt mehrere Änderungen vor, die zwei wichtigsten sind: Der Staat kann Schulden für Investitionen aufnehmen, die nicht unter die Schuldenbremse fallen, und die Schaffung einer Investitionsfördergesellschaft. Diese Gesellschaft erhält jährlich einen festen Betrag zur Verfügung, sie setzt das Geld dann ausschließlich für Investitionen ein. Es sei höchste Zeit, die über zwei Jahrzehnte praktizierte Investitionstätigkeit nach Kassenlage und die einseitige Fokussierung auf möglichst geringe Schulden zugunsten einer strategischen, auch längerfristig berechenbaren Investitionspolitik zu beenden. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade im Sinne der Generationengerechtigkeit ist ein Strategiewechsel wichtig. Es gibt keinen Grund, die gegenwärtige Generation zu benachteiligen und den künftigen Generationen Handlungsspielräume nicht zu erschließen. Das Unterlassen der gebotenen Investitionen seitens des Staats würde die Generationengerechtigkeit deutlich verletzen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
