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Robert-Martin Montag

FDP 06.12.2023 Sitzungen 7/122

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Schon ist die Dringlichkeit nicht mehr gegeben!) dass Poolärzte nicht automatisch selbstständig sind und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wir wissen, dass hier die Ausfertigung des Urteils noch aussteht und erste KVs in Baden-Württemberg, in Schleswig-Holstein und darüber hinaus bereits diese Verträge mit den Poolärzten gekündigt haben, und nicht nur das, sondern auch bereits erste Dienste eingeschränkt sind. Was sind Poolärzte? Das sind diejenigen, die die Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Sinn im Bereitschaftsdienst freiwillig entlasten. Das führt dazu, dass zukünftig nur noch eingeschränkt Personal zur Verfügung steht, beispielsweise bei Krankheiten. In anderen Bundesländern hat es schon zu ersten Angebotsengpässen geführt. Das heißt auch, dass andere Landtage sich schon auf den Weg gemacht haben, hier darüber abstimmen zu wollen, dass eine Änderung erfolgt und die §§ 23 Abs. 2 SGB V und 23c Abs. 3 SGB V analog der Regelung für Notärzte, die dieses Problem ehedem auch hatten, angepasst werden sollen. Die Länder haben sich im Rahmen des ALBVVG bereits auf einen Hinweis an die Bundesregierung verständigt. Allerdings hat dies in dieses Gesetzgebungsverfahren keinen Eingang gefunden, weswegen der Druck stetig steigt, diese Sozialversicherungspflicht zu ändern, wie wir es heute auch in der Presse haben lesen können. Deswegen möchte unser Antrag die Landesregierung auffordern, selbst tätig zu werden, im Rahmen einer Bundesratsinitiative auf die von mir angesprochene Gesetzesänderung hinzuwirken. Ich bitte dafür um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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