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Franziska Baum

FDP 06.12.2023 Sitzungen 7/122

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG)

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, der Gesetzentwurf mit dem Titel „Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften“ – die Abkürzung spare ich mir jetzt – in Drucksache 7/6771 wurde von der Landesregierung eingebracht und vom Plenum in seiner 102. Sitzung am 3. Februar 2023 in der ersten Beratung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 45. Sitzung am 10. März 2023, seiner 46. Sitzung am 21.04.2023, seiner 49. Sitzung am 30.06. und seiner 55. Sitzung am 01.12.2023 beraten. Es wurde ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Stellungnahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörungen begrüßten mehrheitlich die Bestrebung, wesentliche Vorgaben für die Struktur der Informations- und Kommunikationstechnik im Bereich der Justiz gesetzlich zu regeln. Dennoch wurden von einigen der Angehörten – darunter der Thüringer Datenschutzbeauftragte, der Thüringer Rechnungshof, das Thüringer Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft – Änderungen am Gesetzentwurf für notwendig erachtet, teils – so zum Beispiel in der Zuschrift des Thüringer Oberverwaltungsgerichts – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Infolge der Ergebnisse der Anhörungen und der intensiven Beratung wurde durch die Parlamentarische Gruppe der FDP am 12.09.2023 ein Änderungsantrag eingebracht, der am 23.11.2023 und nochmals am 29.11.2023 neu gefasst wurde. Geändert wurden unter anderem die jeweiligen Zuständigkeiten und das Zusammenwirken des Justizministeriums, des IT-Lenkungskreises und der IT-Kontrollkommission. Die Fraktion der CDU brachte am 25.10.2023 ebenfalls einen Änderungsantrag ein. In seiner Sitzung am 01.12.2023 hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrheitlich den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in seiner zweiten Neufassung angenommen und legt den so geänderten Gesetzentwurf nun mit positiver Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9160 dem Plenum dieses Hauses zur zweiten Beratung und hoffentlich zur Beschlussnahme vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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