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Janine Merz

SPD 06.12.2023 Sitzungen 7/122

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Sieben Prozent müssen bleiben – Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Kollege Voigt hat es eingangs schon gesagt, wir haben dieses Thema bereits in der Septembersitzung des Thüringer Landtags ausführlich debattiert. Vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsdebatte im Bund kann man das hier sicherlich auch noch mal aufgreifen. Die Feststellung der zurückliegenden Debatte, dass es sich zunächst um reines Bundesrecht handelt, an dem wir selbst nichts ändern können, bleibt freilich bestehen. Ich schätze, auch in den verbleibenden Wochen werden bei der Suche nach Geld für den Bundeshaushalt keine wegweisenden Änderungen zu erwarten sein. Insofern handelt es sich bei dieser Aktuellen Stunde um ein symbolisches Erinnern an einen gemeinsam in diesem Landtag getroffenen Beschluss. In diesen Beschluss ist durch einen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün auch eine wesentliche steuerpolitische Komponente eingeflossen: die grundlegende Reform des § 12 in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes, in dem die zahlreichen Ausnahmen für die ermäßigte Umsatzsteuer geregelt sind. Denn aus unserer Sicht geht es nicht allein darum, Unternehmen mit geringen Steuern zu beglücken, sondern dass das deutsche Umsatzsteuerrecht eine sozial ausgewogene Komponente erhält, dass tatsächliche Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Medikamente dem ermäßigten Steuersatz unterliegen sollen. Dazu zählt aus unserer Sicht natürlich auch die Essensversorgung in Kantinen, Schulküchen, Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern oder auch den Mensen, die für sehr viele Menschen den Teil der alltäglichen Versorgung darstellen. Auch das ist Teil der Gastronomiebranche, das ist korrekt. Ich sage auch ganz ausdrücklich: Alkohol gehört für mich nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs, die einem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen sollten, auch nicht in der Gastronomie. Beendet wird die Diskussion um den 7-ProzentUmsatzsteuersatz sicherlich nie. Es wird immer wieder berechtigte oder auch unberechtigte Forderungen nach Steuererleichterungen geben. Auch zur Rettung der Gastronomiebranche trägt es nur zu einem kleinen Teil der Wahrheit bei. Unbestritten würde die Senkung des Steuersatzes eine finanzielle Entlastung hervorbringen. Auf der anderen Seite sind die Gründe für Schließungen der Gaststätten und Kneipen aber vielschichtiger. Fachkräftemangel, oft auch durch geringere Löhne, Überalterung der Inhaber sowie fehlende Nachfolger in bestimmten Regionen, gesunkene Nachfrage oder schwache Kaufkraft spielen ebenso eine große Rolle. Um die Krise der Gastronomie abzuwenden, braucht es also mehr als eine Umsatzsteuerdebatte. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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