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Plenarprotokoll 7/99

31.01.2023 · 137 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (12)Die Linke (11)FDP (11)CDU (9)SPD (8)GRÜNE (6)fraktionslos (3)

Dorothea Marx

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, liebe Gäste auf der Tribüne und am Internet-Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir mit der heutigen Sitzung beginnen, bitte ich noch in einem besonderen Anlass um Ihre Aufmerksamkeit. Mit Bestürzung haben wir am 9. Januar die Nachricht vom Tod von Thomas Kretschmer aufgenommen. Thomas Kretschmer war ein Demokrat der ersten Stunde dieses Parlaments. Er war von 1990 bis 2008 Mitglied des Thüringer Landtags, bis 1994 Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und von 2004 bis 2008 Mitglied des Ältestenrats. Thomas Kretschmer war auch kommunalpolitisch aktiv. Er war Kreistagsmitglied im Unstrut-Hainich-Kreis und seit Februar 2015 auch der Vorsitzende des dortigen CDU-Kreisverbands. Sein politisches Engagement für den Unstrut-Hainich-Kreis und für das Land Thüringen bleibt uns unvergessen. In vielen Nachrufen konnten Sie lesen, Thomas Kretschmer war viel mehr als nur ein Vollblutpolitiker. Er war eine starke Persönlichkeit und nahe bei den Menschen. Ob als Kommunal-, als Landespolitiker oder ganz persönlich, Thomas Kretschmer lag das Wohl seiner Mitmenschen am Herzen, und das haben alle gespürt, die ihn in Politik und Ehrenamt erleben durften. Der Thüringer Landtag wird Thomas Kretschmer nicht vergessen und wir alle werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dann heiße ich Sie nun formell herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Heym, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Schütze entschuldigt. Und Herr Minister Maier, der hier als entschuldigt steht, sitzt aber hier, er ist nicht entschuldigt. Zunächst allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 die Vereinbarung getroffen, beginnend mit der heutigen Plenarsitzung keine Lüftungs- bzw. Erholungspausen mehr durchzuführen. Um auch weiterhin den erhöhten Anforderungen an den Infektionsschutz Rechnung zu tragen, wurde gleichzeitig vereinbart, den Einsatz der Lüftungsanlage wieder zu verstärken. Eine Evaluation zu diesem geänderten Lüftungsverhalten wurde für die nächste planmäßige Sitzung des Ältestenrats verabredet. Weiterhin sind die Mitglieder des Ältestenrats übereingekommen, dass in der heutigen und in der Plenarsitzung am Freitag nach 18.00 Uhr sowie in der morgigen und in der Plenarsitzung am Donnerstag nach 19.00 Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen werden soll. Jetzt noch ein technischer Hinweis zur Übertragung der heutigen Plenarsitzung über den Fernsehhauskanal: Dort liegt bedauerlicherweise eine Störung vor, die kurzfristig nicht behoben werden kann. Deswegen bitte ich Sie alle, die Möglichkeit des Internet-Livestreams zu nutzen, wenn Sie sich nicht im Plenarsaal aufhalten. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Wie Sie den Hinweisen zur Einladung schon entnehmen können, wurden im Ältestenrat folgende Festlegungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten getroffen, die ich chronologisch geordnet vortragen möchte: Im Anschluss an die heutige Feststellung der Tagesordnung wird der Tagesordnungspunkt 38 – Aktuelle Stunde – aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 1 wird morgen als erster Punkt aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 23 wird morgen Vormittag aufgerufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28 bis 31 und 33 bis 36 sollen am Donnerstag nach der Mittagspause und gegebenenfalls erneut am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 27 und 32 sollen am Freitag als erste Punkte aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 7 wird am Freitagvormittag aufgerufen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 5 die 7/7174 und zu Tagesordnungspunkt 47 die 7/7165. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 28 die 7/7208, zu Tagesordnungspunkt 29 die 7/7175, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/7206, zu Tagesordnungspunkt 32 die Nummern 7/7171, 7/7173, 7/7177, 7/7207 und 7/7237, zu Tagesordnungspunkt 33 die 7/7212, zu Tagesordnungspunkt 34 die 7/7176 und zu Tagesordnungspunkt 36 die 7/7209. Zu den Tagesordnungspunkten 27 und 30 liegen noch keine Wahlvorschläge vor. Nachdem im Ältestenrat vereinbart wurde, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 27 am Freitag als ersten Punkt aufzurufen, kann der Wahlvorschlag bis morgen um 9.00 Uhr fristgemäß eingereicht werden. Bei Tagesordnungspunkt 30 gehe ich davon aus, dass dieser wie zuletzt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Das ist der Fall. Zu Tagesordnungspunkt 29 liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke für die Wahl einer Schriftführerin vor. Die Fraktion der AfD, die für vier Schriftführerinnen und Schriftführer vorschlagsberechtigt ist, hat erneut auf die Einbringung eines dahin gehenden Wahlvorschlags verzichtet. Ich nutze die Gelegenheit, erneut an die Fraktion der AfD zu appellieren, die Funktionsfähigkeit des Landtags durch die Einbringung von Wahlvorschlägen entsprechend ihrer Stärke mit abzusichern. (Beifall CDU) Dieser Appell bezieht sich konkret auf die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern sowie auf die Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2. Wie ich bereits erläutert habe, soll die Wahl zu Tagesordnungspunkt 33 am Donnerstag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Hier haben wir einen Wahlvorschlag. Nachdem dieser jedoch nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist eingebracht wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Sollte die Fristverkürzung nicht beschlossen werden, könnte die Wahl erst am Freitag durchgeführt werden. Auch dort hat der Ältestenrat das Zeitfenster für Wahlen nach der Mittagspause vorgesehen. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspricht jemand? Das sehe ich nicht. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Fristverkürzung dieser Wahlvorschläge. Ich lasse abstimmen. Wer dafür ist, dass die Frist verkürzt wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehe, Stimmen aus allen Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe, nicht jedoch aus der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die AfDFraktion enthält sich. Damit ist aber die Fristverkürzung dennoch beschlossen und die Wahl kann am Donnerstag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Weitere Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktion der AfD hat ihre Anträge zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 sowie ihren Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 47 zurückgezogen. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 44 soll nach Mitteilung der Fraktion der AfD auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen verschoben werden. Ich gehe davon aus, dass dieser Verschiebung niemand widerspricht. Das ist so, dann wird das so gemacht und in der nächsten Tagesordnung der nächsten Plenartage wird der Tagesordnungspunkt 44 aufgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 52 wird eine Neufassung des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5974 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat ihren Antrag zu Tagesordnungspunkt 78 zurückgezogen. Und damit sind wir jetzt bei dem Punkt, bei dem ich Sie frage: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Gibt es weitere Vorschläge? Herr Bühl, der Antrag liegt ja auch schon hier. Bitte, Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Genau, das liegt ja schon auf den Plätzen aus, ein weiterer Antrag von uns mit dem Titel „Gleiche Bedingungen für alle: Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung bis zum 31. März 2023 verlängern!“ Der liegt Ihnen vor. Ich würde darum bitten, den noch in die Tagesordnung aufzunehmen. Um die Dringlichkeit zu begründen, würde dann der Kollege Maik Kowalleck sprechen.

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Dorothea Marx

Okay, der Antrag liegt Ihnen bereits vor. Herr Kowalleck erhält das Wort zur Begründung der Dringlichkeit.

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Maik Kowalleck CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Bayern verlängert die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate. Eigentlich müssen die Unterlagen bis heute Mitternacht eingereicht werden. Sie sehen, wir sind ganz aktuell mit unserem heutigen Antrag. Was in Bayern möglich ist, sollte auch in Thüringen gelten, (Beifall CDU) deshalb an dieser Stelle unser Antrag „Gleiche Bedingungen für alle: (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alle außer Bayern!) Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. März 2023 verlängern!“ Meine Damen und Herren, aktuell sind nur 70 Prozent aller zu erwartenden Grundsteuererklärungen bei den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Ursächlich dafür, dass rund ein Drittel aller Thüringer Grundsteuererklärungen bislang nicht eingereicht worden sind, sind die hohe Komplexität des Verfahrens und die unzureichende Bürgerorientierung und Unterstützung vonseiten der Finanzverwaltung. Wir als CDU-Fraktion haben an dieser Stelle schon oft darauf hingewiesen. Vor allem für ältere Bürgerinnen und Bürger oder all diejenigen, die keine Möglichkeit zur digitalen Abgabe und Recherche haben, sind die Komplexität des Verfahrens und die Fülle der benötigten Informationen eine kaum zumutbare Herausforderung. Das kann auch jeder bestätigen, der selbst über Elster den Antrag bearbeitet und eingereicht hat und die entsprechenden Bedingungen kennt. Das Thüringer Finanzministerium kann den Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Fragen nicht weiterhelfen und leitet seine Servicetelefone deshalb auf die zuständigen Finanzämter im Land um. Dies trägt zur Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Hier an dieser Stelle haben wir auch schon auf den Wegfall der Servicestellen in Thüringen hingewiesen, was aus unserer Sicht gerade im Hinblick auf die Servicebereitstellung für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen ein Fehler war. Meine Damen und Herren, Instrumente zur Hilfestellung wie der digitale Thüringen Viewer waren zeitweise überlastet und nicht erreichbar. Steuerberater und Steuerhilfevereine haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und sind überlastet, sodass hierüber aktuell nur noch bedingt Hilfestellungen geleistet werden können. Es ist auch ein Fehler im System, dass die Bearbeitung und die Anträge für manche Bürgerinnen und Bürger so schwierig sind, dass sie den Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine einschalten müssen. Auch der Freistaat Thüringen konnte bis zum 31. Januar dieses Jahres für die im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke die selbst gesetzte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht einhalten. Das haben wir auch kritisiert und das zeigt sich auch mit Blick auf die Grundstücke beim Bund. Es muss nach unserer Meinung gleiches Recht für alle gelten. Es darf keine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern einerseits und staatlichen Behörden andererseits geben. (Beifall CDU) Angesichts der Tatsache, dass der Freistaat Thüringen für seine eigenen Grundstücke die Frist nicht einhalten kann, ist es nicht vermittelbar, den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabefrist zum 31. Januar 2023 zuzumuten. Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf den 31. März dieses Jahres zu verlängern, sich selbst an die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für die im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke zu halten sowie auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu verzichten. In diesem Sinne handeln wir für die Thüringerinnen und Thüringer, für die Grundstücksbesitzer in unserem Land und bitten um Unterstützung für unseren Antrag und die Fristverlängerung. Danke schön. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Vielen Dank. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Hande.

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Ronald Hande Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, heute ist der 31. Januar. Ihnen ist ebenfalls bekannt, heute endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung und nun liegt ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion vor, ebenfalls mit dem heutigen Datum. Und das ist, sehr geehrter Herr Kowalleck, auch schon das Einzige, was an Ihrem Antrag inhaltlich begründet ist oder zutreffend. Wie Sie alle wissen, ab Juli letzten Jahres war Zeit oder ist Zeit gewesen, die Grundsteuererklärung abzugeben. Das wurde im Oktober noch mal verlängert, eben, wie gesagt, bis zum heutigen Tag. Nun ist es so, dass die Realität dann doch mal manchmal eine etwas andere ist. Erlauben Sie mir, das an einem Beispiel festzumachen. Seit August letzten Jahres veranstalte ich nahezu jede Woche in meinem Wahlkreisbüro entsprechende Bürgergespräche zu eben genau diesem Thema „Grundsteuererklärung“. (Beifall DIE LINKE) Das waren seither über 70, bei 200 Bürgerinnen und Bürgern. Jetzt darf ich Ihnen sagen, im August letzten Jahres hatte ich genau drei Termine. Im September waren es so fünf oder sechs Termine, das weiß ich nicht mehr ganz genau. Und dann plötzlich im Oktober war auf meiner Terminliste die Anmeldung von über 30 Interessenten oder Bürgerinnen und Bürgern, die entsprechend Termine wollten. Dann kam die Fristverlängerung. Und dreimal dürfen Sie raten, wie viele Gespräche ich dann danach im Oktober hatte, nämlich genau null. Das ging dann wieder entsprechend weiter im November, das waren dann auch so fünf, sechs, und Ende Dezember und Anfang dieses Monats schnellte diese Anmeldungsliste wieder nach oben. Ich möchte das jetzt gar nicht irgendwie menschlich bewerten, das ist scheinbar alles ganz normal, wenn etwas eher unangenehm ist, dann neigt man sicherlich dazu, das ab und an mal nach hinten zu schieben. Ganz persönlich, darf ich sagen, bin ich auch mit überschaubarer Motivation da rangegangen. Aber Frist ist nun mal Frist und sie wurde schon fast verdoppelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es gibt Hinderungsgründe, diese Erklärung abzugeben. Für diese Hinderungsgründe gibt es zahlreichende Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen, sei es bei Abgeordneten, sei es bei Steuerberaterinnen oder Steuerberatern oder eben auch bei den Finanzämtern. Und wenn tatsächlich harte Hinderungsgründe vorliegen, so besteht auch nach wie vor jetzt auch noch die Möglichkeit, eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Thüringer Finanzämter da entsprechend auch mit einem guten Augenmaß herangehen werden. Von daher, sehr geehrte CDU-Fraktion, ist es unbegründet, diesen Antrag in Dringlichkeit zu beraten. Es ist ein Stück weit polemisch und natürlich auch, und das muss man ganz klar sagen, ein Antrag für das Schaufenster Ihrerseits. Erlauben Sie mir zwei Bemerkungen. Sie haben Bayern mit der heutigen Meldung, die ja um drei Monate verlängern, zitiert bzw. genannt. Es ist schon interessant, dass dieses Bundesland, das eben für das Elster-Verfahren zuständig ist, jetzt die Frist verlängert. Man kann überlegen, warum das so ist; vielleicht hängt es ja auch mit dem Wahlkampf in Bayern zusammen, das weiß ich nicht. Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Ihr Antrag, die Dringlichkeit zur Beratung dieses Antrags, ist, wie gesagt, für das Schaufenster, ist inhaltlich überhaupt nicht begründet und deshalb ist die Dringlichkeit damit abzulehnen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Da der Antrag nicht in der normalen Frist eingereicht wurde, ist über die Fristverkürzung zu beschließen. Das könnte mit einfacher Mehrheit geschehen, sofern sich kein Widerspruch erhebt. Gibt es Widerspruch? Den gibt es. Dann bräuchten wir dazu eine Zweidrittelmehrheit. Ich darf um Abstimmung bitten. Wer diesen Antrag auf die Tagesordnung setzen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von CDU-Fraktion und AfD-Fraktion und die Abgeordneten der Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Antrag ist nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Gibt es weitere Hinweise, Anregungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage mit Blick auf den Tagesordnungspunkt 26 „Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen“ die Verschiebung auf das MärzPlenum.

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Dorothea Marx

Gibt es Widerspruch dagegen, dass die Beratung dieses Antrags verschoben wird? Das sehe ich nicht. Dann machen wir das so. Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage, den Antrag „Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen“ in Drucksache 7/5974 zusammen mit dem Antrag „Planungsund Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen“ in Drucksache 7/7156 im Tagesordnungspunkt 23 gemeinsam zu beraten.

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Dorothea Marx

Vielen Dank. Wie lautet die Nummer des ersten Tagesordnungspunkts, den Sie genannt hatten?

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Robert-Martin Montag FDP

Das ist die 7/5974.

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Dorothea Marx

Nein, ich meine die bisherige Platzierung?

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Robert-Martin Montag FDP

Das ist, glaube ich, 53 oder 52.

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Dorothea Marx

52, aha. Also haben wir jetzt 52 und

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Robert-Martin Montag FDP

Gemeinsam mit 23.

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Dorothea Marx

23. Da ist beantragt, diese beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Dann müssen wir darüber abstimmen, das ist in einer einfachen Mehrheit möglich. Wer der Zusammenlegungsbitte des Abgeordneten Montag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist für die Zusammenlegung nicht die erforderliche Mehrheit erreicht und es bleibt bei der ursprünglichen Platzierung. Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann ist die Tagesordnung so weit festgestellt und wir können in die Abarbeitung kommen. Wir beginnen wie angekündigt mit dem Aufruf des Die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktionen der CDU, der AfD, Die Linke und der SPD haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Parlamentarische Gruppe der FDP haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema, bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit 5 Minuten, die bei mehreren Themen auf die Themen aufgeteilt werden kann. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7117 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich. Sie sind der Erste für die antragstellende Gruppe.

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Thomas L. Kemmerich FDP

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, Zuhörer an den diversen Endgeräten! Am 12. Januar dieses Jahres konnten wir nachlesen, dass jetzt die Praxis der Regierung bei der Besetzung in der Landesverwaltung auch Gegenstand einer Überprüfung des Rechnungshofs geworden ist. Über dem Regierungswechsel 2014 stand das Motto „Alles besser machen“. 56 Seiten des Prüfberichts des Rechnungshofs belegen scheinbar etwas anderes. Dieser Bericht stammt aus dem Frühjahr des Jahres 2022, ist also ca. ein Jahr her und hat zum Gegenstand die Bereiche der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des Umweltministeriums eben bei der Praxis, Einstellungen in die Landesverwaltung vorzunehmen. Nach diesem Bericht sind insgesamt 64 Stellen vom Rechnungshof unter die Lupe genommen worden und 35 sollen ohne Ausschreibung erfolgt sein und ohne das Kriterium der Bestenauslese zu berücksichtigen. 11 Besetzungen scheint es an der entsprechenden Qualifikation zu mangeln. Zwei Drittel der untersuchten Einstellungen sind unbefristet vorgenommen worden, der Rest nach einer gewissen Zeit. Der Vorschlag des Rechnungshofs, dass Stellen nur auf Grundlage einer Stellenausschreibung vergeben werden dürfen, wurde seitens der Landesregierung nach diesem Bericht völlig ignoriert. Auch wurden außertarifliche Bezahlungen ohne Bindung an die entsprechende Aufgabe vorgenommen. Auch das entspricht nicht den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Ich zitiere hier an der Stelle Artikel 33 Grundgesetz: „Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Zu beachten sind bei der Einstellung die Gesetze Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenstatusgesetz. Nach § 60 des Bundesbeamtengesetzes dienen Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk und nicht einer Partei. Dementsprechend haben sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch bei einer politischen Betätigung, hinsichtlich deren sie Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, insoweit sich diese aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Pflichten des Amtes ergeben. Folgende Forderungen verbinden wir mit unserer Aktuellen Stunde: Als Erstes unbedingte sofortige Transparenz, nicht nur – das werden wir in der zweiten Aktuellen Stunde noch mal besprechen – in puncto Staatssekretäre, sondern auch an dieser Stelle ist die Öffentlichkeit mehr als interessiert und um auch den Vorwurf der Ämterpatronage zu entkräften, sicherlich ist es ein ganz wichtiger Tatbestand, wirklich Transparenz zu wahren und die Fälle offenzulegen. (Beifall Gruppe der FDP) Auch ist ein Bedürfnis aus der Bevölkerung zu sehen, dass, wenn diese Einstellungen rechtswidrig vorgenommen sein sollten, dann diese Gelder, diese Steuergelder zurückgewährt werden sollten wie in anderen Tatbeständen. Es gibt den Vorwurf von gravierenden Verletzungen der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ämterpatronage habe ich gelernt. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren – Herr Hoff wird später dazu sicherlich reden –, legen Sie die Sachen offen, damit wir agieren können. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es liegt doch gar nichts offen!) Und ich erinnere an den Spruch, Frau Rothe-Beinlich, der Grünen im Wahlkampf: „Vetternwirtschaft kann einpacken!“ Anspruch und Wirklichkeit scheinen hier sehr weit auseinanderzugehen. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausgerechnet Sie!)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Sesselmann von der AfD-Fraktion das Wort. (Unruhe im Hause) Ich bitte mal um Ruhe! Das Wort hat Herr Abgeordneter Sesselmann.

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Robert Sesselmann AfD

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs! Der Minister/Staatskanzleichef Prof. Dr. Hoff hat im Ausschuss seine Worte zu diesem Themenbereich mit Bedacht gewählt, weil er genau erkannt hat, dass er sich auf einem schmalen Grat befindet, nämlich auf dem schmalen Grat, ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind für eine Strafbarkeit dieses Verhaltens, was uns jetzt gerade dargelegt worden ist, im Wege der Untreue und des Betrugs. Der Anfangsverdacht, meine Damen und Herren, der ist gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittlungen kommen in Fahrt und da lassen wir uns mal überraschen, was da alles noch Schönes dabei rauskommt. Ja, meine Damen und Herren, die Spitzenkandidaten der jeweiligen Parteien kritisieren, Herr Prof. Dr. Voigt, das Verhalten der rot-rot-grünen Koalition. Aber Sie haben auch in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm geglänzt. Gegen Sie laufen auch leider strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit. Zu Regierungszeiten der CDU gab es eine Staatssekretär-Affäre – Stichwort: vorzeitiger Ruhestand des Herrn Staatsekretär Zimmermann – unter Lieberknecht. Gegen Staatskanzleichef Jürgen Gnauck, CDU, ist wegen Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen ermittelt worden. Das nur als ein ganz kleiner Ausschnitt, ohne jetzt hier auf die Sache von Dr. Dr. Siegfried Liebezeit der SPD aus den Zweitausendern noch mal zurückzugreifen. Ebenfalls Spitzelwirtschaft der SPD – 14 Monate auf Bewährung hat dies den Landrat gekostet, Strafe auf Bewährung ausgesprochen, und den Verlust seines Amtes. Die Staatsanwaltschaft hat hier viel zu tun. Es gibt viel zu ermitteln. Wir haben es gehört: zu Unrecht eingestellte Staatssekretäre, IM Maier hat sogar zwei Staatssekretäre. Er spricht von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, fordert das von den Kommunen ein und selbst hält er sich nicht an diesen Grundsatz, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wir haben den Stellenaufwuchs in den jeweiligen Beamtenlaufbahngruppen. Da sehen wir bereits, dass da auch nicht alles oder nicht hundertprozentig funktioniert. Wir haben die Probleme, dass eine Ministerin von den Grünen zur Lobbyistin wird. Da fragt man sich natürlich, warum das der Fall ist. Ist sie möglicherweise einer Strafbarkeit vorausgeeilt und hat das Amt deshalb niedergelegt? Deswegen kann man eigentlich nur eines sagen: Willkommen bei den Chaostagen im Landestheater Ramelow. (Beifall AfD) Der freud- und glücklose Minister Adams musste gehen, weil er nicht die richtige Hautfarbe und das richtige Geschlecht hat. Eiskalt und skrupellos, meine Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Der ist doch nicht ganz sauber!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Unfassbar!) (Unruhe DIE LINKE) serviert die Kriegspartei unter Vorsitz des Klimaschauspielers zusammen mit der geistig minderbemittelten grünen Spitze ihren einzigen Realo ab und demontiert die Landesregierung damit. Meine Damen und Herren, Quote vor Qualität – willkommen im Irrenhaus Thüringen. Leider handelt es sich nicht um einen Faschingsscherz. (Beifall AfD) Untreue und Betrugsvorwürfe liegen in der Luft. Der Rechnungshof kann sie förmlich riechen. Wozu die SED 40 Jahre gebraucht hat, meine Damen und Herren, das schafft die Nachfolgeorganisation bereits in acht Jahren Regierungstätigkeit. Vetternwirtschaft und Vitamin B scheinen hier die Aufgabe der Regierung zu sein. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt deshalb nur eine einzige Konsequenz, meine Damen und Herren, um Schaden vom Freistaat und der Politik und vom Steuerzahler abzuwenden: Herr Ministerpräsident Ramelow, treten Sie zurück und machen Sie den Weg frei für Neuwahlen! (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Herr Sesselmann, ich würde dringend um Mäßigung in Ihren Reden und auch darum bitten, persönliche Angriffe auf Regierungsmitglieder bzw. andere Abgeordnete des Hauses zu unterlassen. Das Problem ist, dass die Abkürzung „IM“ tatsächlich teilweise für „Innenminister“ benutzt wird. Ich werte das aber bei Ihnen so, als würden Sie hier eine Verbindung zwischen Herrn Maier und einer inoffiziellen Mitarbeit zu DDR-Zeiten herstellen. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ihre Inter- pretation!) Ich weise Sie jetzt darauf hin, dass Sie das bitte zu unterlassen haben. Wenn Sie das nicht tun, würde ich Ihnen damit im Folgenden auch mit einem Ordnungsruf oder einer Rüge begegnen. Als Nächstes rufe ich jetzt Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD) Herr Abgeordneter Czuppon, ich rufe Sie jetzt hier noch einmal zur Ordnung. Das hat nichts damit zu tun, dass hier ein Minister zart besaitet ist – und wenn Sie sich nicht zusammenreißen, dann bekommen Sie von mir einen Ordnungsruf –, sondern es hat etwas damit zu tun, dass Sie sich hier bitte respektvoll zu begegnen haben. Das gilt für Sie genauso wie für alle anderen des Hauses auch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx SPD

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedauere es außerordentlich, dass die ersten beiden Aktuellen Stunden, die hier von der Gruppe der FDP wie auch dann nachfolgend von der Fraktion der CDU eingereicht worden sind, erneut so tun, als gäbe es einen fertigen Bericht des Landesrechnungshofs, aus dem sich die vermeintlichen Fakten ergeben, die Sie hier glauben schildern zu können. Es gibt keinen Prüfbericht. Wir befinden uns in einem laufenden internen Verfahren. Das ist bei allen Ausschusssitzungen, in denen das Thema schon eine Rolle gespielt hat, schon erörtert worden. Es gibt nichts Ersichtliches, was hier noch mal eine Aktuelle Stunde rechtfertigt. Das Thema wurde in mehreren Sondersitzungen in den Ausschüssen besprochen, so im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 6. Dezember, anschließend in der öffentlichen HuFA-Sitzung am 8. Dezember und schließlich gab es noch einmal eine Befassung mit den Mündlichen Anfragen im Plenum am 15. Dezember. Auch in diesem Plenum wiederum werden Fragen gestellt. Welche Rechtfertigung für eine Behandlung wir heute haben, muss man suchen. Noch mal: Es handelt sich um eine interne Vorabprüfung. Es gibt keinen feststehenden Bericht. Dass Sie trotzdem mit diesem Thema immer wieder die Sau durchs Dorf treiben, also das machen wir mit Ihnen ja auch nicht. (Heiterkeit CDU) Wohin das führt, haben Sie jetzt eben gerade bei meinem Vorredner gesehen. Es lädt dazu ein, auch andere Unterstellungen als vermeintlich feststehende Tatsachen hier vorn irgendwie ins Rund zu rufen und zu sagen: Guckt euch diesen korrupten Haufen an! Wie gesagt, Sie nehmen Bezug auf den nicht öffentlichen Entwurf einer Prüfmitteilung des Thüringer Rechnungshofs, zu der auch die Präsidentin bisher keine öffentliche Auskunft im Hinblick darauf, dass das Prüfverfahren nicht abgeschlossen ist, erteilt hat. Die politischen Wertungen, die in den einleitenden Ausführungen hier auch wieder getroffen werden, das sind Meinungen, die aber gar nicht das unterschiedliche fachliche Geschehen wiedergeben, das derzeit noch läuft. Wenn wir mal irgendwann einen abschließenden Bericht haben werden und darin sind irgendwelche Fehler festgestellt, dann sind wir wirklich die Ersten, die dann auch darauf drängen werden, dass Mängel abgestellt werden. Aber dass man jetzt wieder mit halbgaren Tatsachenbehauptungen unter Missachtung der Entscheidungsfindung verfassungsrechtlicher Institutionen hier im trüben Brei herumrührt, also damit wird, finde ich, dem Parlament und auch den Institutionen großer Schaden zugefügt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sollten Sie sich nicht geben. Wir fangen doch auch nicht an und gucken, ob – meinetwegen, tut mir jetzt leid, weil Herr Voigt jetzt vor mir sitzt – irgendwo seine Ermittlungsakte mal vom Lkw fällt und dann fangen wir an, hier lauter Sitzungen zu veranstalten, was Herr Voigt angeblich gemacht hat. Das gehört sich nicht. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Machen Sie doch gerade!) Nein, das gehört sich nicht. Das gehört sich nicht. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Natürlich ha- ben Sie das!) Habe ich nicht! (Unruhe CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ein Prüfbericht dient doch der Aufklärung!) Aber es gibt doch noch gar keinen Prüfbericht. (Unruhe Gruppe der FDP) Also dann noch mal zurück in die Geschichte: Es hat nie eine Rolle gespielt, Bestenauslese. Dann gab es die Affäre Zimmermann, nachfolgend wurde vom Rechnungshof gesagt, da muss man mal Regeln aufstellen. Das ist passiert und ob gegen diese Regeln verstoßen wurde oder nicht, ist äußerst fraglich. Dass Mitglieder, Staatssekretäre, aber auch Mitarbeitende in Ministerbüros keine klassischen Beamten sind, die nur eine Karriere im Hause selbst oder in einem Ministerium oder überhaupt im öffentlichen Dienst, dazu (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Hat- ten die alle die Qualifikation?) (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hatten sie!) befähigt. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Außertarifliche Bezahlung!) (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hatten sie! Alle!) Regen Sie sich doch nicht so auf!

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Madeleine Henfling

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Moment hat noch die Abgeordnete Marx das Wort und ich würde darum bitten, dass sich alle ein wenig runterkochen.

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Dorothea Marx SPD

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Regen Sie sich doch hier nicht so auf! Aber eins möchte ich noch mal klarstellen, auch im Sinne der Menschen, um die es hier letztendlich geht. Wenn sozusagen grundsätzlich in Abrede gestellt wird, dass Menschen, (Unruhe Gruppe der FDP) die jahrelang als examinierte Akademiker auch in Fraktionen gute Fach- und Sacharbeit geleistet haben, sozusagen unfähig wären, in einem Ministerium Dienst zu tun, dann ist das eine grob menschenverachtende Unterstellung, die ich hier auch mal zurückweisen möchte zum Schutz dieser Menschen, die hier gut arbeiten. Also, wie gesagt, das kommt ja gleich noch mal von der CDU, aber hören Sie doch auf, mit halbgaren Tatsachenbehauptungen in der Welt herumzumarschieren. Das bringt niemandem etwas außer der Seite hier ganz rechts, die sich entsprechend schon geäußert hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Bühl das Wort.

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Andreas Bühl CDU

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Verehrte Kollegin Marx, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist doch so, dass wir heute dringenden Gesprächsbedarf haben und das können Sie natürlich versuchen zu relativieren und das verstehe ich sogar aus Ihrer Sicht. Aber wenn wir erst gestern lesen konnten, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall Ermittlungen aufgenommen hat, dann ist es eben nicht nur so, dass es Presseverlautbarungen gibt, dass es einen nicht öffentlichen Bericht gibt. Es gibt ja auch die Veröffentlichung, die Sie selbst gemacht haben, die auf der Seite der Staatskanzlei veröffentlicht wurde zu der Erwiderung des Berichts. Auch dort sind einzelne Personen der Landesregierung schon beleuchtet worden und auch dort kann man sich fragen: Ist die Befähigung vorhanden oder nicht? Es gibt Gesprächsbedarf in diesem Land und deswegen ist auch heute diese Aktuelle Stunde und die danach eine wichtige. (Beifall CDU) Mal abseits von den rechtlichen Mängeln, die gegebenenfalls bestehen, bestehen in jedem Fall moralische Mängel in dem, was Sie besetzt haben. Sie können nicht davon weg, als sich irgendwo auch einzugestehen, dass Sie sich dieses Land in bestimmten Punkten zur Beute gemacht haben und hier verteilt haben. Das muss man ganz klar so feststellen und das ist auch unser Petitum heute in dieser Aktuellen Stunde. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Die Dreistigkeit, mit der zum Teil Besetzungen vorgenommen worden sind und mit denen man vor allen Dingen immer versucht, das in der Vergangenheit zu beleuchten und zu sagen, was früher alles falsch gemacht wurde, die Dreistigkeit, mit der Sie in den letzten neun Jahren hier Besetzungen vorgenommen haben, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Staats- sekretäre ernannt!) ist wirklich kaum zu überbieten. Das muss man hier auch noch mal ganz klar feststellen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das gilt vor allen Dingen für die vielen Beamtinnen und Beamten in diesem Land und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung. Ich weiß, wovon ich spreche, weil ich auch in diesem Land meine Ausbildung gemacht habe und ich weiß, wie Besetzungen hier vonstattengehen, wie lange oft Dinge dauern, ehe man Besetzungen hat, mal ganz davon abgesehen, was man, wenn man eine Übergruppierung oder vielleicht sogar einen Laufbahnwechsel haben möchte, hier in diesem Land für eine Strecke hinter sich bringen muss. Da müssen Sie sich bei den Besetzungen, die Sie vollzogen haben, mal fragen, welche Strecke denn diese Leute hinter sich gebracht haben, um die Position zu besetzen: eine viel kürzere, nämlich im Federstrich eines Ministers. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das muss man denen sagen, die in diesem Land Lehramtsanwärter sind, die monatelang darauf warten, dass sie ihren Vertrag endgültig bekommen, Verwaltungsmitarbeiter, die zum Teil – das weiß ich auch aus eigener Erfahrung von Kollegen – fünf bis zehn Jahre auf Beförderungen warten, Polizisten, die sich fragen, ob die Vergütung für Dienst zu ungünstigen Zeiten, die ihnen angeboten wird, wirklich der Ernst sein kann, oder eben die Laufbahnaufstiege, die in diesem Land zum Teil überhaupt nicht funktionieren oder wenn, dann nur mit riesigen Voraussetzungen. Das alles ist bei Ihnen nicht gegeben. Ihr Argument der Bestenauslese ist die richtige Gesinnung und so haben Sie das hier in vielen Fällen vollzogen. Da müssen Sie sich auch fragen: Wäre denn jemand, den Sie hier in den Ministerbüros eingestellt haben – da gibt es auch Fälle, bei denen ich auch eindeutig belegen könnte, dass die in Bewerbungsgesprächen in diesem Land für Positionen im höheren Dienst überhaupt nicht eingeladen worden wären. Das muss man ganz klar so sagen. Der moralische Zeigefinger, den Sie hier in verschiedenen Punkten hochrecken, ist wirklich ziemlich lang, gerade von Linken und von Grünen. Sie sind wirklich ein Musterbeispiel für Hypermoralisierung. Wenn es dann darum geht, dass Sie selbst mal mit dem Zeigefinger bezeigt werden, dann werden Sie ganz laut, wie wir es eben schon bei Frau Marx gehört haben, und dann soll das alles so nicht stimmen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: War ja ganz, ganz laut!) Überbezahlte Posten, unberechtigte Sprungbeförderung, Doppel- und Dreifachbesetzung und immenser Aufwuchs von Posten und Pöstchen in den Verwaltungen der Ministerien, gerade um die Minister herum, das soll Teil des Berichts sein, der uns bald hoffentlich hier auch im Landtag erreicht, damit wir ihn auch in voller Breite diskutieren können. Aber das, was wir bis jetzt schon gehört haben, ist eigentlich schon ausreichend genug, dass man sich fragt, wie man denn die Aufklärung zu diesem Fall auch noch weitertreiben kann. Wir verlangen volle Aufklärung. Diese Aufklärung muss alle Mittel umfassen, im Zweifel auch einen Untersuchungsausschuss, um das hier wirklich auf den Tisch zu bringen, was nötig ist. (Beifall CDU) Wenn die Staatsanwaltschaft gegen unbekannt ermittelt, dann frage ich mich: Unbekannt ist mir das eigentlich nicht, denn zum Schluss ist klar, wer diese Ernennungsurkunden unterschrieben hat. Das ist entweder der Ministerpräsident oder das sind die Minister. Deswegen ist eine Ermittlung gegen unbekannt eigentlich nicht das Richtige, sondern das ist bekannt, wohin man ermitteln müsste. (Beifall CDU) Wenn in diesem Land 12 Staatssekretäre vom Landtag genehmigt werden und zum Schluss 13 Staatssekretäre eingestellt werden, so wie es im Bericht zu lesen ist, und die dann auch noch von Praktikantenvergütungen bezahlt werden, dann ist das sehr bezeichnend, fast schon amüsant, aber eigentlich auch sehr traurig. (Beifall CDU) Von daher verlangen wir, dass es hier klare Aufklärung gibt, dass hier nicht gemauert wird und dass wir uns bald mit allen Fakten intensiv beschäftigen können. Dazu dient auch diese Aktuelle Stunde am heutigen Tag. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Als nächste Rednerin hat sich Abgeordnete RotheBeinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Aktuelle Stunden haben wir zu Themen vorliegen, von denen offenkundig nur einige tatsächlich wissen, worüber eigentlich geredet wird. Woran liegt das? Es liegt daran, dass es in der Tat noch gar keinen Prüfbericht gibt. Es gibt wohl eine Vorabprüfung. Ich sage Ihnen ganz offen: Was mir – ehrlich gesagt – am meisten Sorge bereitet, ist nicht, dass hier wild spekuliert wird, ist nicht, dass hier wild mit dem Zeigefinger auf Einzelne gezeigt wird, sondern ist auch die Sorge darum, welche Rolle hier eigentlich der Rechnungshof hat und haben sollte. Sehr geehrte Frau Präsidentin Butzke, Sie sind heute auch hier für den Rechnungshof. Wir wissen alle, dass der Rechnungshof eine schier unschätzbar wichtige Arbeit leistet. Der Rechnungshof soll prüfen, und zwar überall dort, wo er es richtig und wichtig findet, und seine Entscheidungen trifft er in einem Kollegialorgan. Der Rechnungshof macht seine Prüfberichte auch immer dann öffentlich, wenn sie so weit vorliegen, dass sie tatsächlich – ich sage es mal so – Hand und Fuß haben. Aber was ist hier passiert? Hier sind angeblich Vorberichte öffentlich geworden. Herr Kemmerich weiß von 56 Seiten, auf denen über einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr detailgetreu berichtet wird. Herr Bühl versteigt sich sogar dazu, zu sagen, dass der moralisierende Zeigefinger von uns sehr hoch ginge, ohne dass wir offenkundig darüber nachdenken, dass Sie hier über Papiere reden, die es so offenkundig gar nicht gibt. Denn wenn es Ihnen so sehr um Transparenz geht, wie Sie behaupten, dann lassen Sie uns von der Opposition doch mal teilhaben an Ihrem Wissen. (Unruhe CDU) Ich kenne bisher weder eine Vorprüfung noch Vorberichte. Mir ist weder in der Straßenbahn noch vom Lkw irgendwo zufällig eine Akte – wie auch immer – in die Hände geraten, über die ich nun stückchenweise die Zeitungen oder wen auch immer füttere – ganz offenkundig mit politischem Interesse. Und da ist meine andere Sorge – da bin ich ganz bei meiner Kollegin Dorothea Marx – die Sorge um die Demokratie und die Sorge auch um den Umgang miteinander in einem Parlament. (Unruhe CDU) Dass es der AfD nur darum geht, die parlamentarische Demokratie verächtlich zu machen, ist hinlänglich bekannt. Und ich sage mal, die Quote derjenigen, die aus Ihren Reihen auch schon rechtsstaatlich verurteilt sind – ich verweise nur mal auf Frau Wiebke Muhsal beispielsweise –, weil sie Gelder veruntreut haben, ist auch bekannt. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Gerade aus Ihrer Partei solche Vorwürfe, gerade aus Ihrer Partei!) Aus Ihrer Partei. Frau Wiebke Muhsal stammt aus Ihrer Partei. (Zwischenruf aus dem Hause: Mario Voigt kommt aus Ihrer Partei!) Herr Voigt kommt nicht aus meiner Partei, nicht, dass ich wüsste – aber egal. Entscheidend ist doch, wie wir miteinander umgehen, und entscheidend ist, dass wir unsere eigenen Regeln ernst nehmen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und jetzt komme ich noch mal zu den Regeln des Rechnungshofs. Ja, die gelten natürlich auch für uns. Sobald wir einen Prüfbericht haben, können wir uns mit dem gern auseinandersetzen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: 25 Monate Karenzzeit!) Es macht es nicht besser, dass es Vorgängerregierungen vermutlich vielleicht noch schlimmer oder nicht besser gemacht haben. Wo Fehler passiert sind, müssen diese aufgearbeitet werden. Das ist doch überhaupt gar keine Frage. (Heiterkeit CDU) Aber was mich wirklich ärgert, ist, wenn ich auf die Seite des Thüringer Rechnungshofs gehe und dort das Leitbild lese, dass dieses gerade mit Füßen getreten wird, und zwar von allen Seiten. Im Leitbild des Rechnungshofs heißt es zum Beispiel unter Selbstverständnis und Werte: „Dabei arbeiten wir mit den zu prüfenden Stellen vertrauensvoll zusammen. Die Qualität unserer Arbeit ist entscheidend für ihre Wirkung und für unsere Glaubwürdigkeit. Wir sind bereit, neue Wege zu gehen und uns den sich ständig ändernden Anforderungen anzupassen.“ (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie wollen wohl den Rechnungshof unter Druck setzen?!) Ich setze den Rechnungshof nicht unter Druck, liebe Frau Tasch. (Unruhe CDU) Wer macht denn hier Berichte öffentlich? (Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Getrof- fene Hunde bellen!) Sie von der Opposition müssen sich fragen lassen: Wer hat denn hier Berichte durchgestochen, die es offenkundig noch gar nicht gab? Wer macht denn hier Politik mit halbgaren Spekulationen und Äußerungen? Wir sind das nicht. Ich warte gern ab, bis ein Prüfbericht vorliegt. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir sind die Opposition!) Auch wenn Sie Opposition sind, können Sie nicht den Rechnungshof für Ihre Zwecke instrumentalisieren. Das geht so einfach nicht. (Unruhe CDU) Sie können noch eine Weile schreien, ich habe nur noch 10 Sekunden.

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Ich darf mal um Ruhe bitten.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Ich sage Ihnen, wir können gern in der Sache reden, sobald etwas vorliegt. Wo Fehler gemacht wurden, müssen natürlich auch diese besprochen werden. Aber das, was Sie machen, ist Zweifel säen und Fake News verbreiten. Das halte ich für absolut unredlich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „soll geschehen sein“, „scheinbar“, „könnte sein“, „Vorwürfe stehen im Raum“, „liegt in der Luft“ – alles Aussagen vom heutigen Tag von meinen Vorrednern aus der Opposition. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na dann klä- ren Sie doch mal auf!) Ist es seriös und verantwortungsvoll, als Abgeordneter eine Debatte über Informationen zu führen, die auf – in Anführungszeichen – Hörensagen beruhen, also aus zweiter Hand? Hinsichtlich des Entwurfs zum Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Einstellungspraxis der Landesregierung sind aus den Medien keine zusammenhängenden Fakten zu diesem eigentlichen Sachverhalt bekannt. Alles andere sind Wertungen, die angesichts der nicht vollständig bekannten Faktenlage im wahrsten Sinne des Wortes nur Vorurteile produzieren. Welchen Wert für eine belastbare Informationsgrundlage und einen brauchbaren Meinungsbildungsprozess in der Öffentlichkeit soll eine solche Debatte hier im Thüringer Landtag haben? Auch wenn Sie vonseiten der FDP und CDU durch wiederholten Aufruf des Themas – es ist genannt worden, im Dezember war es eine Sondersitzung des Justizausschusses – versuchen, den Eindruck zu erwecken, da wird etwas vertuscht, es ist – und das wissen Sie genau – ein falscher Eindruck, schlicht gelogen. Jetzt kommt sogar noch die Zielsetzung, es wird einen Untersuchungsausschuss geben. Wir wollen etwas wissen, was noch gar nicht bekannt ist – nach dem Motto: Wir schmeißen mal ein wenig mit Dreck und ein bisschen wird schon irgendwo kleben bleiben. Nicht mit uns, liebe Voigt- und Kemmerich-Opposition, nicht mit uns! Oder, meine Damen und Herren, haben Sie der (Zwischenruf aus dem Hause) – ja genau, richtig erkannt, völlig richtig erkannt – Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs in der Sondersitzung des Ausschusses am 6. Dezember nicht zugehört? Oder haben Sie die Information einfach wieder verdrängt, weil diese in Ihre Skandalisierungsstrategie nicht reinpasst? (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es ist ein Skandal!) Die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs formuliert wie folgt: „Richtig ist – das haben wir gehört –, dass es dieses Prüfverfahren gibt, das heißt insgesamt die Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und Teil 2 umfasst die Staatssekretäre. Dieser Bericht“ – weiter die Präsidentin – „– das ist auch richtig dargestellt worden – ist mit Schreiben vom 25. Februar versandt worden, Teil 2 ausschließlich an die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Finanzministerium.“ Hier steht – das ist ein Einwurf von mir – nicht der Kollege Kemmerich als Adresse. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Zitieren Sie etwa aus dem Ausschuss?) Weiter als Zitat: „Nun ist es leider so – oder was heißt leider, es ist nicht leider so, es hat einen guten Grund –, dass die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrens mir es hier heute nicht erlaubt, Sie inhaltlich zu informieren. Konkret bestimmt das Gesetz für den Thüringer Rechnungshof in seinem § 10 Abs. 1 Nr. 7“, die Präsidentin sagt „– ich zitiere –: ‚Das Kollegium entscheidet […] über Auskünfte zu Prüfungsfragen gegenüber Landtag, Landesregierung und Presse.‘ Entscheidender zweiter Satz: ‚Diese werden jedoch nicht vor Abschluss des Prüfverfahrens erteilt.‘.“ Und das Prüfverfahren ist noch nicht zu Ende, das Prüfverfahren läuft noch. Trotz dieser eindeutigen, unmissverständlichen Aussagen des Thüringer Rechnungshofs selbst, dass sich das Prüfverfahren in einer Phase befindet, in der es noch keine Information an die Öffentlichkeit geben darf (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ist das jetzt aus dem Protokoll?) – geben darf –, versuchen Sie vonseiten der FDP und der CDU, die verbindlichen Vorgaben des Rechnungshofgesetzes erneut bewusst und zielgerichtet mit aller politischen Konsequenz und dabei anzurichtendem Schaden zu unterlaufen. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es darf aber nicht zitiert werden aus dem Ausschuss!) (Unruhe CDU) Davon abgesehen, dass der Landtag Landesgesetze mit entsprechender Mehrheit ändern kann – das können wir –, gilt es aber, dass auch die Abgeordneten diese gesetzlichen Vorgaben aus dem Rechnungshofgesetz zu respektieren haben. Das tun Sie hier nicht. Ich kann nur sagen, diese Debatte entspricht nicht dem Auftrag, ist unserer Arbeit als Abgeordnete unwürdig und ich kann nur sagen, das ist kein guter Stil. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich muss Sie leider noch mal darauf hinweisen, dass es nicht zulässig ist, dass Sie aus einem Protokoll des Justizausschusses … (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Es ist ja ein Wortprotokoll gewesen!) Es ist ein Wortprotokoll, macht aber eine Sitzung noch nicht zur öffentlichen Sitzung. Das ist jetzt der Denkfehler. Ich meine, es gab die Behandlung der Angelegenheit auch noch im HuFA, der war öffentlich. Es kann ja sein, dass Frau Butzke da vielleicht auch noch mal ausgeführt hat. Aber da bitte ich, das künftig zu unterlassen. Ich habe jetzt keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Möchte die Landesregierung das Wort? Herr Minister Hoff, bitte schön.

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Prof. Dr. Hoff

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es sind zu diesem Thema des Rechnungshofberichts – das ist hier dargestellt worden in den Diskussionen – bereits zwei Ausschusssitzungen beantragt und durchgeführt worden, eine öffentliche Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und eine nicht öffentliche Sitzung des Justizausschusses. Es hat eine umfangreiche einstündige Befragung vor Jahresende in einer Plenarsitzung gegeben, in der ich zu dem Berichtsentwurf zu den Staatssekretärinnen und Staatssekretären ausführlich auch Rede und Antwort gestanden habe, und ich stehe den Abgeordneten auch am Donnerstag zur Verfügung, wenn erneut Mündliche Anfragen zu diesem Thema gestellt werden. Ich führe das deshalb so ein, weil ich auch in dieser Diskussion noch mal daran erinnern will, auch mit Blick auf andere Länder, dass das, was wir hier machen, tatsächlich ein Wert demokratischer Institutionen ist. Ein Rechnungshof kann hier in Thüringen genauso wie in Deutschland unabhängig prüfen. Seine Rechte sind verfassungsrechtlich abgesichert. Eine Staatsanwaltschaft kann unabhängig ermitteln, und zwar auf eigenem Betreiben oder durch entsprechende Anzeige, die erstattet wird. Sie kann sich dabei unter anderem auch auf eine öffentliche Berichterstattung von Medien stützen, die ebenfalls ohne Einschränkungen zu diesem Thema kritisch selbst recherchieren und entsprechend auch publizieren können. Und ein Landtag kontrolliert. Es ist auch das gute Recht einer Opposition, hier Fragen zu stellen. Es ist auch das Recht einer Opposition, Spekulationen zu formulieren auf Basis der Informationen, die sie hat. Und es ist das gute Recht einer Landesregierung, in dem Rahmen bei einem nicht abgeschlossenen, auch nicht öffentlichen Prüfverfahren – weil es erst dann öffentlich wird, wenn es abgeschlossen ist und die Unterlagen allen vorliegen – entsprechend Position zu beziehen, soweit ihr das möglich ist. Und das mache ich gerne. Das habe ich in der Vergangenheit in den zwei Ausschusssitzungen, in der Plenarsitzung gemacht, auch bei Fragen, die von Journalistinnen und Journalisten gestellt wurden, und ich bin auch proaktiv auf Abgeordnete der Opposition beispielsweise zugegangen, um auch die Bereitschaft zu erklären, für entsprechende Informationen zur Verfügung zu stehen. Und wenn sich die Opposition an einem bestimmten Punkt – und ich enthalte mich jeder Spekulation. Ich war auch einige Jahre Abgeordneter einer Oppositionsfraktion, ich weiß auch, welches Erkenntnisinteresse und welches politische Interesse es geben kann, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Wenn die Opposition dies tun will, dann soll sie es tun, nicht nur, weil es ihr Recht ist, sondern weil ich sage: Wir haben als Landesregierung nichts zu verbergen. Es gibt keinen Grund für uns, einen Untersuchungsausschuss, eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung oder ein Prüfverfahren des Rechnungshofs zu scheuen, denn wir haben auf den Entwurf des Prüfberichts, der Prüfungsmitteilung, eine ausführliche Stellungnahme zu den Staatssekretärinnen und Staatssekretären abgegeben. Ich habe darüber hier im Landtag ausführlich berichtet. Ich weiß nicht, welche dieser Hinweise, die wir als Landesregierung als Stellungnahme zu dem ersten Entwurf des Rechnungshofs gegeben haben, der Rechnungshof sich dann auch in seiner abschließenden Mitteilung zu eigen machen wird, wo er abwägen wird und sagt: Das mag eine legitime Position der Landesregierung sein, gleichwohl bleiben wir bei unserer Auffassung. All das ist möglich, ich weiß es nicht, und es ist das Recht des Rechnungshofs, sich da entsprechend auch zu äußern. Wir haben als Landesregierung, und zwar sowohl die Staatskanzlei für die Ressorts zu dem Prüfbericht I, der sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Leitungsbüros befasst, als auch jedes Ressort zu seinen eigenen Punkten, dort auch noch mal Positionen geäußert. Insofern kann ich auf den Wunsch, den Herr Kemmerich hier geäußert hat, dass Transparenz hergestellt werden soll, nur sagen: Ich bin auch zum jetzigen Zeitpunkt schon bereit, so viel wie möglich Transparenz zu geben. Ich habe das, glaube ich, auch in der Vergangenheit auch hier in den Plenarsitzungen deutlich gemacht. Aber was ich nicht machen kann, ist die wiederholte Aufforderung von Herrn Schard, dass wir den Prüfbericht des Rechnungshofs eigenständig als Landesregierung veröffentlichen sollen, also den Entwurf des Prüfberichts veröffentlichen sollen. Ich habe Herrn Schard hier im Plenum auch schon mal deutlich gemacht: Ich bin nicht bereit, mich vom rechtspolitischen Sprecher der CDU auffordern zu lassen, eine Handlung zu begehen, die das Recht des Rechnungshofs, das verfassungsrechtlich normiert ist, beschneidet. Ich bitte erneut, lieber Herr Abgeordneter Schard, das zu respektieren, und zwar sowohl meine Herangehensweise zu respektieren als auch die Rechte des Rechnungshofs zu respektieren, und insbesondere auch an Sie adressiert als rechtspolitischer Sprecher der CDU. (Beifall DIE LINKE) Das Zweite: Ich sage ganz deutlich – wir haben das auch gestern noch mal öffentlich gemacht, ich habe das auch der Präsidentin in der direkten Kommunikation gesagt –, es wäre mir lieb, dass dieser Rechnungshofbericht lieber gestern als heute abgeschlossen wird, damit wir alle gemeinsam in einem gemeinsamen Gespräch über Fakten sprechen können. Gleichwohl sagt die Präsidentin des Rechnungshofs auch: Ich höre Ihr Interesse, und gleichwohl haben wir unsere eigenen Verfahren, unsere eigenen Regularien, und die werden wir entsprechend umsetzen. Ich gehe davon aus, dass der Rechnungshof natürlich nicht das Verfahren verzögert, sondern – auch, weil es eine entsprechende öffentliche Diskussion gibt – eine sehr genaue Abwägung vornimmt. Das ist richtig und das ist gut, und es wird uns allen auch dann, wenn der Bericht da ist, helfen, zu einer wirklich sachgemäßen Bewertung zu kommen. Insofern liegt es mir fern, hier Wiederholungen einer Inszenierung seitens der AfD-Fraktion vorzunehmen oder auch respektlose Formulierungen gegenüber dem verehrten Kollegen Innenminister Maier, die ich tatsächlich auch überhaupt nicht angemessen finde. Der Respekt, den wir uns gegenseitig entgegenbringen sollten, gebührt allen, auch dem Minister Maier. Ich will einen letzten Punkt ansprechen, weil er mir in dieser Diskussion hier wichtig ist. Ich habe in der Staatskanzlei eine ganze Reihe von klugen Referatsleiterinnen und Referatsleitern, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Referenten sind, die ursprünglich mal in Leitungsbüros vorhergehender Regierungen eingestellt worden sind. Ich bin, ehrlich gesagt, nicht bereit, die nachträglich – selbst dann, wenn sie ohne Ausschreibung in diese Funktionen gekommen sind und nach ihrer Tätigkeit in einem Leitungsbüro weitere Verwendung in der Staatskanzlei oder in anderen Ressorts gefunden haben – alle unter den Generalverdacht der Patronage- oder Pöstchenwirtschaft oder Ähnliches zu stellen. Das sind Kolleginnen und Kollegen, die eine gute, loyale Arbeit machen. Der Abgeordnete Kemmerich hat vorhin aus dem Beamtenrecht und den Anforderungen an Beamtinnen und Beamte zitiert. Insofern kann ich nur sagen: Wir werden, wenn der Rechnungshofbericht vorliegt, ein gemeinsames Gespräch darüber führen, welche Regelungen im Lichte einer Rechnungshofberichterstattung möglicherweise oder möglicherweise auch nicht anzupassen sind. Dies gilt für all diejenigen, die jetzt in der Regierung sind, die nach einer Wahl und einem möglichen späteren Wechsel – Kabinett Ramelow IV oder so – mal in die Landesregierung kommen. Gleichwohl will ich darauf hinweisen, die Regeln, die diese Landesregierung auf sich anwendet, sind Regelungen, die auch vorhergehende Landesregierungen verwendet haben. Insofern brauchen wir tatsächlich dieses Gespräch, um gemeinsam festzustellen, welche Regelungen sind richtig, welche sind möglicherweise nicht richtig, und wenn es Regelungen gibt, die nicht richtig sind, dann müssen wir die anpassen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“

Vielen Dank. Ich schließe damit den ersten Teil der Aktuellen Stunde. Ich rufe den zweiten Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7119 Das Wort hierzu erhält Herr Abgeordneter Schard von der CDU-Fraktion.

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Stefan Schard CDU

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werter Herr Hoff, ja, wir machen das zur Aktuellen Stunde, weil es in der Öffentlichkeit ist und weil wir das auch als Abgeordnete machen können. Da brauche ich im Prinzip jetzt auch keine Maßregeln, was wir dürfen und was wir nicht dürfen. (Beifall CDU) Und, Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich brauche auch keine Informationen über Spielregeln, wenn Sie hier wirklich in Länge und Breite aus nicht öffentlichen Ausschüssen zitieren, was mindestens nicht regelkonform ist. Da brauche ich auch wirklich keine weiteren Erläuterungen. (Beifall CDU) Ich denke, es gibt in diesem Haus auch mittlerweile niemanden mehr, der die Vorwürfe zwischenzeitlich nicht kennt. Die Zeitungsberichte sind vielleicht auch hinlänglich bekannt. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Aber nicht die Debatte, das ist das Verwerfliche!) Danach sollen etliche Staatssekretäre nicht nach geltendem Recht eingestellt worden sein. Rechtswidrig, fehlerhaft, schlichtweg intransparent, nicht nachvollziehbar, unzureichende und nicht erkennbare Qualifikationen, (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Woher nehmen Sie denn das?) so lautet nach Medienberichten (Heiterkeit DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ja, nach Medienberichten, aber nicht die Debatte!) die vernichtende Einschätzung des Thüringer Rechnungshofs. Ein Großteil hätte nicht mal in weit geringer dotierten Tätigkeiten antreten dürfen. Hinzu kommen Anstellungen außer Tarif, weil sich Verbeamtungen offensichtlich und vielleicht nicht mehr konstruieren ließen. Wenn eine Stelle fehlte, soll mal eben der Praktikantentopf geplündert worden sein – na ja. Von Bestenauslese und dem Leistungsgedanken offenbar überhaupt keine Spur, nicht mal ansatzweise. Mit anderen Worten: Als Staatssekretär oder Spitzenbeamter braucht man weder Fachkenntnis noch Erfahrung, denn ein Ministerium leitet man nicht mit Geschick und Können, sondern mit politischer Überzeugung. (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Un- glaublich!) (Beifall CDU) Wie man auch nur auf die Idee kommen kann, dass der Steuerzahler für üppige Monatsgehälter, Übergangsgehälter und Pensionen so was wie Leistung, Befähigung erwarten können soll, ist in den Augen der Landesregierung offenbar schleierhaft. Und weil die Rechtslage das alles momentan verbietet, soll jetzt mal schnell ein Gesetz an die tatsächlichen Umstände angepasst und rechtswidriges Handeln im Nachhinein legitimiert werden. Was für eine Farce, meine Damen und Herren, und was für eine Selbstbedienung. Und weil das alles nicht genug war, ging es offenbar in den Ministerien munter weiter, mit dem willkürlichen Selbstbedienungsladen und der Versorgung von Parteimitgliedern, das haben wir gehört. Es geht um zu hohe Vergütungen, nicht durchgeführte Ausschreibungen, Aufblähen der Stellenzahl mitunter um das Dreifache. Im Hause von Frau Ministerin Siegesmund, die jetzt die Flucht ergreift, um als Lobbyistin anzuheuern, soll die Anzahl der Leitungsstellen von 11 auf 29 erhöht worden sein, obwohl die Bevölkerungszahl in Thüringen massiv sinkt. Da werden auf der einen Seite mit Tamtam Transparenzgesetze gefordert und auf der anderen Seite wird sich der Staat zur Beute gemacht, meine Damen und Herren. Das passt nicht zusammen. (Beifall CDU) Es ist vorhin schon mal angeklungen: Was hat RotRot-Grün nicht alles versprochen – vieles besser machen wollten sie. In einem Punkt hat Rot-RotGrün offenbar auch geliefert. Der Rechnungshof soll ihnen attestieren, in Sachen Vetternwirtschaft, Günstlingswirtschaft, Ämterpatronage und Selbstbedienung (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Haben Sie auch nur einen Anhaltspunkt für den Begriff „Vetternwirtschaft“? Einen Anhaltspunkt? Das ist wirklich eine verleumderische Aussage! Wissen Sie, worum es bei Vetternwirtschaft geht?) keine Vergleiche zu finden. Und ja, offensichtlich sind Sie zumindest nach den Berichten Spitze darin und darin macht Ihnen auch so schnell niemand etwas vor. (Beifall CDU) Ihnen ist nicht bewusst, dass das Land nicht für die Regierung und für eigene Parteimitglieder da ist, sondern die Regierung für das Land. Ich frage mich, wenn dieser Bericht dann natürlich auch so ausfällt, wie Sie das alles den Steuerzahlern erklären wollen, und ich frage mich auch, wer für diesen immensen Schaden aufkommen wird. Da kommen mitunter Millionenbeträge zusammen, die so hätten nicht geleistet werden dürfen oder an die Falschen ausgezahlt worden sind. Auch die Staatsanwaltschaft hat bekanntlich ihre Ermittlungen aufgenommen, vorerst gegen unbekannt, aber irgendwer wird ja die Urkunden unterschrieben haben. Nachdem der bisherige Minister Adams vom Hof gejagt wurde, weil er keine Frau ist und ab und zu mal so was wie Vernunft hat durchklingen lassen, sollen morgen in diesem Hause zwei neue Minister vereidigt werden. (Unruhe DIE LINKE) Herr Stengele hat in der Pressekonferenz von einem Zeichen gesprochen und ich frage mich, ob es nicht ein gutes Zeichen wäre, Minister mit geeigneten Qualifikationen zu ernennen. Ich kenne weder Frau Denstädt und ich kenne auch Herrn Stengele persönlich nicht, insofern erlaube ich mir auch kein persönliches Urteil über die beiden Personen, aber keine Leitungserfahrung, kein beruflicher Hintergrund in Sachen Justiz und Migrationsbewältigung, keine geeigneten politischen Erfahrungen – wie soll denn die Bevölkerung unseres Freistaats die Politik oder die Landesregierung überhaupt noch ernst nehmen (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: 25 Jahre CDU-Regierung!) und wo soll die Autorität in einem Ministerium überhaupt noch herkommen? Der Steuerzahler, der sich bei jeder Stelle mit geeigneten Qualifikationen bewerben muss, kommt mit erheblichen Summen für die Bezahlung der Minister auf, für Übergangsgelder, für Pensionen. Er muss dafür auch Kompetenz, Expertise und Erfahrungen verlangen können.

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Madeleine Henfling

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Schard.

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Stefan Schard CDU

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ich komme zum Schluss. Herr Ramelow, je nachdem, wie der Bericht natürlich ausfällt, würde ich Sie gern an Ihr Zitat aus dem Jahr 2013 erinnern.

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Madeleine Henfling

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Herr Schard, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Stefan Schard CDU

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Dann empfehle ich allen Handelnden, sich den Amtseid noch mal vor Augen zu führen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Als Nächste erhält Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD das Wort.

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Dorothea Marx SPD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Neues Spiel – neues Glück! Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch hier spricht die Formulierung des Antrags der Aktuellen Stunde schon eine deutliche Sprache, von wegen vorläufige Untersuchung und da ist was in der Presse und Konjunktiv und da könnte sein. Da steht nämlich: Der Thüringer Rechnungshof kritisiert die Einstellungs- und Beförderungspraxis aufs Schärfste. – Vorläufiger Prüfbericht – aufs Schärfste! Da steht auch noch gar nicht fest, was rausgekommen ist, aber aufs Schärfste. Dann geht es eben weiter. Statt die Stellen auszuschreiben, wurden sie demnach im Stile der Ämterpatronage an politisch genehme Personen vergeben. – Feststehende Tatsache nach Ihrem eigenen Antrag! Außerdem seien viele von ihnen rechtswidrig zu hoch – da haben Sie den Konjunktiv verwendet. Und dann kommt: Der Rechnungshof gelangt zu der Einschätzung, dass Umfang und Ausmaß der Verstöße für einen Fehler im System sprechen. – Darauf komme ich gleich noch mal zurück, denn das finde ich lustig, dass Sie diesen Satz verwendet haben. Aber was heißt lustig, eigentlich haben Sie ja gar nicht so viel Humor, wie ich Ihnen gerade zugestehen möchte. Aber jetzt haben Sie auch gesagt, Herr Schard, es wäre ganz furchtbar, dass die Ministerin Siegesmund ihren Leitungsstab erhöht hätte auf soundso viele Personen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: 29!) Das haben Sie gemacht. Jetzt frage ich mal Sie und, Herr Kemmerich, wenn Sie dazwischenrufen, auch Sie: Wissen Sie, wie das passiert ist? Durch das Haushaltsgesetz des Landes Thüringen. Da stehen diese Stellen nämlich alle einzeln und ganz genau drin und die sind hier Gegenstand der Debatten im Landtag und darüber wird beschlossen. Aber wenn man natürlich den Haushalt nicht anguckt und sagt, der geht erst mal hier return to sender, macht mal was ganz anders, und dann erst mal eine Woche vor der Beschlussfassung das erste Mal das Blatt zur Hand nimmt, dann kommt man natürlich auf die Idee, dass man heimlich Leitungsstellen sich irgendwie erhöhen könnte. Das ist alles transparent und das ist alles Gegenstand parlamentarischer Kontrolle. Wenn jetzt Sie in Ihrem eigenen Antrag reinschreiben: Der Rechnungshof gelangt zu der Einschätzung … (Unruhe DIE LINKE, CDU)

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Madeleine Henfling

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Meine sehr geehrten Herren, ich bitte um Ruhe. Das Wort hat Frau Marx.

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Dorothea Marx SPD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ja, wenn Sie mir dann nachher wieder sagen, ich sei laut geworden, obwohl Sie versucht haben, mich nicht zu Wort kommen zu lassen, finde ich es auch lustig. Ich leiste mir hier übrigens immer noch Humor. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte hier noch mal auf einen Satz eingehen, den ich gerade schon zitiert habe: Der Rechnungshof gelangt zu der Einschätzung – obwohl ja noch nichts dazu gelangt ist, der Bericht ist noch nicht fertig und er wird genau dann fertig, wenn die Präsidentin in der Struktur, in der Autonomie, weil sie auch einem Verfassungsorgan vorsteht, nämlich dem Rechnungshof, zum Schluss gelangt. Bisher ist er noch zu keinem Schluss gelangt, aber laut CDU schon: Der Rechnungshof gelangt zu der Einschätzung, dass Umfang und Ausmaß der Verstöße für einen Fehler im System sprechen. – Wenn es einen Fehler im System gibt, dann ist es immer etwas, was auf das Regelungswerk zurückzuführen wäre. Ein Fehler im System, der weist eigentlich immer weg von den persönlichen Verantwortlichen, die Sie jetzt aber hier schon alle in Sack und Asche gestellt haben. Wenn ein Fehler im System vorliegt, dann muss man möglicherweise Regeln ändern, aber vielleicht gar nicht Leute anklagen am Ende. Das wissen wir noch nicht. Wir sind gespannt auf den endgültigen Bericht. In dem Zusammenhang fand ich es ja schon stark, Herr Bühl, dass Sie in Ihrer Rede vorhin am Ende auch noch die Staatsanwaltschaft beschimpft haben. Sie haben gesagt: Jetzt ermitteln die gegen unbekannt. Warum denn eigentlich? Es steht doch schon fest, wer der Böse war. – Also das fand ich ja auch noch mal einen oben draufgesetzt. Das reicht nicht allein, ein Verfassungsorgan schon vorweg zu nehmen, die Staatsanwaltschaft ist auch böse. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was solche Strafanzeigen im politischen Geschäft bedeuten, das müssten Sie, aber vielleicht Herr Bühl noch nicht, weil Sie noch so jung sind, aus der Vergangenheit wissen. In der Staatssekretärsaffäre Zimmermann gab es ja dann auch recht schnell eine Strafanzeige gegen die verdiente Ministerpräsidentin dieses Landes, Christine Lieberknecht, bei der herausgekommen ist: Nichts! Und deswegen: Rüsten Sie doch mal ein bisschen ab und warten Sie es ab, bis der Bericht vorliegt, und beschädigen Sie nicht weiter Verfassungsorgane. Also das sollten Sie doch der eigenen Achtung schuldig sein, dass Sie hier nicht immer nur auf solchen dünnen Füßen herumstolpern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung, der Antrag der CDU-Fraktion, der ist richtig und scheinheilig zugleich. Richtig ist natürlich, die Ämterpatronage und Vetternwirtschaft im Freistaat stinken zum Himmel. Scheinheilig ist es deshalb, weil es bei der CDU nicht anders war und sie die Vetternwirtschaft auch heute noch meist mit deckt. Um das zu erkennen, brauche ich keinen Konjunktiv und brauche ich auch keinen Rechnungshofbericht. Das zieht sich in Thüringen durch die gesamte Geschichte. Das fängt an 2015 bei der Landesregierung mit Stephan Kramer, der als Chef des Verfassungsschutzes eingestellt wurde, obwohl er die Stellenvoraussetzungen dafür nicht hat (Beifall AfD) und obwohl die Defizite dieses Mannes selbst in der SPD bekannt sind, nicht wahr, Herr Hey? Dann haben wir die aktuelle Gesundheitsministerin, die hat Marxismus-Leninismus studiert, dann hat sie es abgebrochen, dann hat sie Erziehungswissenschaften und Soziologie studiert, dann hat sie es abgebrochen. Und das ist die Kompetenz von Frau Werner, mit der sie über die Umsetzung des Impfzwangs hier in Thüringen entscheidet. (Beifall AfD) Dann haben wir jetzt einen westdeutschen Schauspieldirektor, der Energieminister wird, und wir haben eine einfache Sachbearbeiterin, die Justizminister wird. Und die einzige Qualifikation, das hat mein Kollege Robert Sesselmann schon erwähnt, ist die politische Loyalität bei diesen Leuten. Die Tatsache, dass Dirk Adams gehen musste, das liegt auch nicht an seiner mangelhaften Performance, die wurde nie kritisiert, sondern daran, dass er nicht nur das falsche Geschlecht hat, er ist ein Mann, er ist auch noch ein weißer Mann und zu seinem Unglück ist er auch heterosexuell, also kann er auch da keine Pluspunkte sammeln. Das sind Ihre Maßstäbe, Frau Rothe-Beinlich. Das ist Ihr Umgang mit Menschen, selbst in der eigenen Partei. (Beifall AfD) (Heiterkeit CDU) (Unruhe DIE LINKE) Wenn also irgendjemand hier in diesem Freistaat erzählt, dass die Besetzung hochrangiger Positionen in Ministerien nach Eignung und Befähigung läuft, liebe Zuschauer, dann lachen Sie den bitte aus. Aber: War es unter der CDU anders? Nein! Michael Panse, 2009 abgewählter Landtagsabgeordneter, wurde auf den Monat genau nach Auslaufen seines Übergangsgelds von der CDU-geführten Landesregierung als Generationsbeauftragter eingestellt, Vergütungsgruppe A 16 übrigens, und das Arbeitsgericht Erfurt schrieb dann angesichts eines Rechtsstreits über dieses Anstellungsverhältnis Folgendes ins Urteil, ich zitiere: „Die Kammer kann nachvollziehen, dass die ursprüngliche Einstellung des Klägers zum 01.10.2010 ausschließlich aufgrund seiner vorherigen parteipolitischen Betätigung erfolgte, da andere fachliche Befähigungen des Klägers für eine mit der Besoldungsgruppe A 16 dotierte Stelle nicht vorlagen. Das Missverhältnis zwischen Vergütung und fachlicher Eignung war dem Beklagten auch vollumfänglich bekannt. [...] Die Kammer hält die Zweckbefristung eines Versorgungspostens bis zum möglichen Machtverlust der versorgenden Partei für zulässig“. Das ist doch wohl ziemlich eindeutig, meine Damen und Herren. Das haben selbst die Gerichte erkannt, was hier für eine Vetternwirtschaft unter Ihnen herrschte. Der Staat als Raub der Parteien, liebe Kollegen von der CDU, das ist eine Erfindung Ihrer Partei, die anderen machen es nur nach. (Beifall AfD) Und Sie tragen auch heute noch dazu bei – Frau Marx hat es eben schon schön erwähnt –, Sie haben doch die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür gelegt, dass diese Vetternwirtschaft im Hause Siegesmund überhaupt möglich war. Sie hätten es doch nicht gemusst. Sie mussten doch die Minderheitsregierung nicht unterstützen, Sie haben es aber trotzdem getan. (Beifall AfD) Das ist keine Korruption, was da geschieht, das ist auch keine politische Korruption, das ist alles unanständig. Unanständig ist es auch, wenn eine Ministerin aus dem Ministeramt in eine Vorstandsetage oder eben in eine Lobbyorganisation wechselt und dort dann das Doppelte oder Dreifache verdient. Unanständig ist es übrigens auch, wenn Gäste eines Abendessens mit einem CDU-Gesundheitsminister 9.999 Euro an dessen Wahlkreis spenden sollen, wenn ab 10.000 Euro verschärfte Transparenzpflichten gelten. Das ist keine Untreue, aber es ist unanständig. Es ist Patronage, es ist Vetternwirtschaft. Das geht weiter bei der Bundesaußenministerin, die 136.500 Euro fürs Pudern, Schminken und Stylen ausgibt, alles Steuergeld, und der Bundeswirtschaftsminister 500.000 Euro für seine fotografische Vermarktung. All das ist unanständig, dahinter steckt das Prinzip organisierter Verantwortungslosigkeit und das kann man nicht mit Mitteln des Strafrechts beenden, denn es wird ergänzt um ein weiteres Prinzip, egal welche Partei in den Führungsgremien der verantwortlichen Ministerien das Sagen hat. Sie alle wissen, dass auch die anderen von den Leichen im eigenen Keller wissen. Die traurige Wahrheit für den Bürger ist: An einer echten Aufarbeitung dieses Missstands besteht jenseits von 5 Minuten Aktueller Stunde leider kein Interesse. Danke schön. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den diversen Endgeräten, gleichwohl hier der Eindruck erweckt wird, dass das alles Zeit hätte und nicht so wichtig ist, merke ich in der Öffentlichkeit ein sehr hohes Interesse an der Aufklärung oder an den Hintergründen dieser Angelegenheit. Oft, zu oft, höre ich den Vorwurf, den lapidaren Satz: Ach, das gibt’s doch immer schon so. Wunderst du dich darüber? Oder Ähnliches. Und genau das ist das, was die Aufklärung dieses Sachverhalts so wichtig und drängend macht. (Beifall Gruppe der FDP) Wir stehen hier im Lichte, dass unser politisches System weiter Blessuren erlangt, und insofern ist hier Transparenz und Aufklärung tatsächlich geboten, und das unabhängig, das noch mal ganz ausdrücklich. Der Thüringer Rechnungshof kommt seiner verfassungsgemäßen Aufgabe nach. Da steht es hier keinem in diesem Hause zu, dieses zu kritisieren. Ich bitte, das auch zu respektieren, dass sie nach Recht und Gesetz ihre Aufgaben machen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Aber gleichwohl ist die Regierung – Herr Ramelow, Sie haben das gemacht in einem Blog. Am 17.01. dieses Jahres unter dem Titel „Von Sherpas und Kofferträgern“ haben Sie sich zu diesem Sachverhalt geäußert. Der Regierung steht es jederzeit frei, Vorwürfe, die hier gemacht werden, auch zu entkräften, und zwar so, dass die Öffentlichkeit nicht auf Formalien „Das ist ein vorläufiger Bericht“, nein, nach dem alten Spruch, wo Rauch ist, ist auch Feuer, mal zu sagen, was ist denn nun daran dran. 35 fehlbesetzte Personen, ein Staatssekretär mehr als erlaubt, Staatssekretär aus Praktikantengeldern bezahlt. Das sind doch ganz transparente, einfache Vorwürfe, wo ich sagen kann, nein, da wurde nicht aus Praktikantengeldern bezahlt, nein, es sind nicht 35 Fehlbesetzungen. Aber hier zu schweigen und darauf zu setzen, dass der Rechnungshof dann seinen Bericht vorlegt, das ist zu wenig, erst recht, meine sehr verehrten Damen und Herren und liebe Zuhörer und Zuschauer, wenn ich aus meinem politischen Umfeld Personen auswähle und sie der Bestenauswahl und dem Beamtendienst in unserem Freistaat Thüringen empfehle. Wenn ich die also aus dem persönlichen Umfeld hier wähle, dann sollte ich besondere Sorgfaltspflichten bei den gesamten Verfahren berücksichtigen: Aktenführung, Einstellungsvoraussetzungen, Zeugnisse, all das scheint ja lückenhaft zu sein. Und was machen Sie? Scheinbar besondere Unachtsamkeit, gerade bei diesem Vorfall, bei dem natürlich als Erstes in den Fokus der Öffentlichkeit gerät: Ist das hier mit sauberen Dingen gelaufen? (Beifall Gruppe der FDP) Natürlich müssen wir auch über die Praxis sehen, wie diejenigen, die getitelt haben, Vetternwirtschaft kann einpacken, hier mit unseren Ämtern umgehen. Ich wiederhole es gerne, Frau Ministerin Siegesmund, die jetzt nach Berlin strebt, auch wenn sie sagt, das hat Zeit bis September. September sind keine 24 Monate Abkühlzeit. Und Frau Rothe-Beinlich hat hier gesagt, es sollten eigentlich 36 sein. Frau Siegesmund hat genau abgewartet, bis die Bezüge aus ihrer Abgeordnetentätigkeit voll erlangt waren und hat dann ihr Abgeordnetenmandat zurückgegeben. (Beifall CDU) Genauso wird hier genau darauf geachtet, wie sie eben ihre Karriere plant. Nichts dagegen zu sagen, wenn man das aus sich und aus einem privaten Antrieb macht. Aber in einem öffentlichen Amt mit dem moralischen Anspruch, wie das hier gemacht wird, hat die Öffentlichkeit ein Recht, genau dorthin zu schauen. Die Öffentlichkeit hat auch ein Recht, zu hinterfragen, welche Qualifikation haben die Minister, die uns morgen vorgeschlagen werden. Und es ist unterirdisch, was die AfD sagt. (Unruhe AfD) Frau Denstädt ist im gehobenen Dienst vernünftig ausgebildet, da ist überhaupt nichts zu sagen. Die Frage ist, hat sie die Befähigung, als Justizministerin für diesen Freistaat zu agieren? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hatten Sie denn die Befähigung, Ministerpräsident zu werden?) Und bei einem Theaterdirektor, der selbst über sich sagt, ich war einmal die Woche im Ministerium – ja, da muss man sich die Frage stellen, ich hoffe, er kennt mehr als den Weg zur Kantine. Die Frage muss erlaubt sein. Die Frage wird öffentlich diskutiert. Dem muss man entgegentreten. Sie nicht totschweigen, denn – noch mal –, das desavouiert unser gesamtes politisches System. Und dazu sind wir als Opposition auch da, das anzusprechen. Da wollen wir auch nicht beleidigt werden und moralisch in die Ecke gestellt werden. Nein, klären Sie auf mit dem Sachverhalt, mit Fakten. Das hat die Thüringer Öffentlichkeit verdient. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ja, Herr Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion Die Linke.

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André Blechschmidt Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ja, das ist wohl richtig, aber was wahr ist, darf auch manchmal an die Luft kommen. Ich will auf drei Gedanken noch mal eingehen. Kollege Kemmerich, ich versuche es noch mal zu erklären, was es mit dem Prüfverfahren des Rechnungshofs und den scheinbaren – nach Ihren Worten – Formalien, die dabei ablaufen, für eine Bewandtnis hat. Der Rechnungshof ist frei, ausdrücklich – das ist heute von diesem Pult aus schon mal formuliert worden –, in der Entscheidung, was er prüft. Das hat der Rechnungshof getan und gesagt, wir nehmen jetzt mal die Landesregierung, die Führungsebenen und die Staatssekretäre unter die Lupe und prüfen das. Dann wird das geprüft. Dann gibt es den berühmtberüchtigten – wo wir jetzt an dieser Stelle stehen – Prüfbericht. Und ich komme noch mal darauf zurück – nur gedanklich darauf zurück, ich zitiere jetzt nicht, aber auch das würde ich wiederholen. Das ist die Problematik, dass dieser Prüfbericht dann dem Betroffenen zugesandt wird, damit der Betroffene sich positionieren kann. Das sagt das Gesetz. Und demzufolge kommt dann die entsprechende Antwort – offen, transparent. Jetzt will ich gar nicht davon reden, was die Staatskanzlei mittlerweile schon getan hat. Aber das geht dann zurück an den Rechnungshof und der Rechnungshof beschließt in einer Beratung – so gehe ich davon aus – des Kollegiums, dass er sagt: Nehmen wir uns einigen Begründungen des Betroffenen an oder bestehen wir auch weiterhin auf unserer Position, die wir im Prüfbericht festgehalten haben? Damit kann der vorläufige Prüfbericht – er nennt sich wohl Entwurf-Prüfbericht – noch mal geändert werden. Er kann geändert werden und dann tritt er an die Öffentlichkeit – natürlich, so ist das und nicht anders. Dann erst wird im Grunde genommen die Öffentlichkeit – so habe ich auch die Aussage der Präsidentin im Ausschuss verstanden – durch den Rechnungshof informiert. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das müs- sen Sie auch den Zeitungen erzählen!) (Heiterkeit DIE LINKE) Ja. Und Ihnen, der in der Legislative tätig ist und die Gesetze beachten soll. Das war vorhin mein Einwurf, der gesagt hat, wir haben hier eine Verantwortung, indem wir das Gesetz, das wir selber verabschiedet haben, das Rechnungshofgesetz, auch einhalten. Das tun Sie nicht. Sie stellen sich hier vorne hin und sagen – ich hatte es vorhin gesagt –: „könnte sein“, „scheinbar“, „vielleicht“ usw. usf. Das ist doch keine vernünftige, für die Öffentlichkeit als Grundlage für Meinungsbildung geeignete Debatte – Punkt eins. Punkt zwei, damit auch hier kein Missverständnis auftaucht: Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün, die Koalitionsfraktionen werden sich mit diesem Prüfbericht, der dann öffentlich wird, natürlich inhaltlich auseinandersetzen, und das – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – auch ausführlich, und wenn es nötig ist, sich auch kritisch damit auseinandersetzen. Aber – und das wiederhole ich auch noch mal ausdrücklich – die Fraktionen von Rot-Rot-Grün werden diese kritische Analyse durchführen, wenn nach Abschluss der vollständigen Prüfung der endgültige Schlussbericht auf dem Tisch liegt. Dann werden wir mit Ihnen eine vernünftige, sachliche, kritische, gegebenenfalls auch vehemente Diskussion führen. Das ist jetzt wirklich Zahnstocherei, was hier betrieben wird, und das halte ich nicht für geeignet. Jetzt noch als Letztes hinsichtlich der Funktion der Staatssekretärin bzw. des Staatssekretärs folgende allgemeine Anmerkung: Diese Funktionen haben eine sehr spezielle Ausgestaltung. Sie sind das unverzichtbare – würde ich mal beschreiben –, verbindende Scharnier zwischen politischer Funktion, Entscheidungsbereich und dem ausführenden Aufgaben- und Funktionsbereich der Landesregierung und der Ministerien. Deshalb sind sie zu Recht politische Beamte, und das sind sie nicht erst seit der Zeit der Ramelow-Regierung, wie es so schön von der Opposition formuliert wird, sondern es ist schon immer so. Angesichts eines solchen laufenden Prüfverfahrens glauben wir, dass sich diese Scharnierfunktion ausdrücklich von den allgemeinen Landesbediensteten unterscheidet. Eine weitere Debatte zu diesem Thema bin ich gern bereit zu führen, wenn dieser Abschlussbericht vorliegt. Allerletzte Bemerkung: Die CDU verknüpft in ihrem Antrag auch noch gleich das Thema „Ministerwechsel“ und entsprechende Kompetenzfragen. Gegenfrage an die CDU: Sie haben sich in Ihrer Regierungszeit doch auch nicht reinreden lassen beim Ministerwechsel, die gar im seltensten Falle nicht ganz so wenig gewesen sind. Es ist mir nur eine in Erinnerung, ich will es nur mal sagen, die Kollegin Walsmann möge es mir dann verzeihen.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Herr Blechschmidt, Ihre Redezeit ist gleich zu Ende.

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André Blechschmidt Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ich komme zum Ende. Finanzministerin wurde sie mit der Begründung, weil sie wie eine schwäbische Hausfrau handeln kann. Das war die Kompetenz, um Finanzministerin in Thüringen zu werden. (Unruhe CDU) Ich sehe den Kollegen Montag schon an: Das ist auch eine Voraussetzung. Aber wie gesagt, die CDU möge bitte vor

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Herr Blechschmidt, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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André Blechschmidt Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

ihrer eigenen Tür kehren. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Jetzt haben wir noch eine Wortmeldung, und zwar die Frau Abgeordnete Dr. Bergner wünscht das Wort und bekommt es auch. Und ich darf erneut um Ruhe bitten.

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Ute Bergner fraktionslos

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! (Unruhe CDU)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ich darf um Ruhe bitten. Wenn Sie sich mit Herrn Tischner irgendwie lustig unterhalten wollen, draußen gibt es sogar Kaffee. Bitte, Frau Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ich hatte eigentlich nicht vor, zu dieser Debatte etwas zu sagen, habe aber jetzt zugehört und muss sagen, es ist eines Parlaments nicht würdig, wie wir uns untereinander Vorwürfe machen, gegenseitig Beschuldigungen machen. Es ist eine Beschäftigung mit sich selbst. Auf die Menschen, die uns als Abgeordnete bezahlen, wirkt das richtig katastrophal. Und ich muss sagen, ja, an der Stelle ist das Volksbegehren, was ich angezettelt habe, (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und das jetzt läuft zur Unterschrift, Parlamente nicht nur wählen, sondern auch abwählen zu können, eigentlich die richtige Antwort auf die zwei Stunden, die wir jetzt hinter uns haben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bürger für Thüringen sind hier überhaupt nicht gewählt!) Und ich denke, es gibt hinreichend viele Thüringer, die das honorieren werden. Danke.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Möchte die Landesregierung erneut das Wort ergreifen? Bitte, Herr Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich versuche zu vermeiden, meine Ausführungen zu der ersten Aktuellen Stunde, die heute hier stattgefunden hat, noch mal zu wiederholen. Lieber Herr Schard, Sie haben in Ihrem Redebeitrag meinen Hinweis darauf, dass ich Ihrer Aufforderung, die Sie mehrfach medienöffentlich geäußert haben, nicht nachkommen kann, als Maßregelung empfunden. Dies steht mir natürlich absolut fern; ich würde nie auf die Idee kommen, Sie zu maßregeln, aber Sie darauf hinzuweisen, ebenso wie den Abgeordneten Kemmerich, der sich davon bitte auch nicht gemaßregelt fühlt, dass aus der richterlichen Unabhängigkeit der Mitglieder des Thüringer Rechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 1 Satz 2 unserer Verfassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Rechnungshofgesetz die Unabhängigkeit als eigene verfassungsrechtliche Instanz äußert und sich eben darin auch eine Dispositionsfreiheit des Rechnungshofs äußert, die eben nicht bedeuten kann, dass wir als Landesregierung quasi zur Transparenz beitragen, indem wir die Dokumente, die der Rechnungshof bearbeitet, die der Rechnungshof von uns verlangt hat, eigenständig veröffentlichen, um damit die Arbeit des Rechnungshofs zu umgehen. Das können wir eben nicht. Und es ist Ihnen unbenommen, sich weiterhin hinzustellen und zu sagen, das ist das Interesse der Landesregierung, zu verschleiern, nicht transparent zu sein etc. Ich sage weiterhin, wenn die Rechtslage eine andere wäre, würden wir anders agieren, aber so sind wir alle gemeinsam gehalten, auf den Abschluss dieses Verfahrens zu warten und dann miteinander in Austausch darüber zu treten, welche Schlussfolgerungen vorliegen. Und der Abgeordnete Bühl hat heute in seiner Rede, die ja von dpa auch diesbezüglich aufgegriffen ist, davon gesprochen, dass volle Transparenz her muss, im Zweifel auch durch einen Untersuchungsausschuss. Ich kann hier nur noch wiederholen: Ich habe vor einem Untersuchungsausschuss keine Sorge, ich sage nur, das Instrument braucht es nicht, weil wir alles dafür tun, diese Transparenz, die notwendig ist, die Sie sich wünschen, auch herzustellen. Gleichzeitig ist es Ihre Entscheidung, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wenn Sie das wollen, sind Sie herzlich eingeladen, dies zu tun. Dann werden wir im Ergebnis zu den gleichen Fakten, zu dem gleichen Gespräch kommen, das wir auf Basis des Rechnungshofberichts auch haben werden. Ich will dann auch, weil Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schard, nun, obwohl wir zwei Ausschusssitzungen gemeinsam miteinander bestritten haben – ach so, stimmt, Sie waren beim Haushaltsausschuss nicht da –, also, nachdem wir die Justizausschusssitzung miteinander bestritten haben, Sie das Wortprotokoll, aus dem heute schon zitiert worden ist, auch zur Kenntnis genommen haben, indem Sie die Fragestunden verfolgt haben, indem Sie mir selbst auch Fragen gestellt haben, die Antworten gelesen haben, stehen Sie hier und – nun muss ich das wirklich auch, intellektuell finde ich das nicht redlich – stellen Sie sich hin und ohne auch nur irgendeinen einzigen Punkt die Ihnen dargestellten Fakten, beispielsweise im Hinblick auf das Transformationsamt des Staatssekretärs oder der Staatssekretärin, das sich eben darin ausdrückt, dass politische Beamtinnen und Beamte den gleichen Auswahlkriterien, Eignung und Leistung und Befähigung, nach Artikel 33 Grundgesetz unterliegen, aber der Unterschied zu den regulären Beamtinnen und Beamten darin besteht, dass diese eine Neutralitätspflicht haben, während die politischen Beamten eine Loyalitätspflicht haben, dass Sie das so völlig ignorieren und die Unterstellung hier in den Raum argumentieren, dass diese Landesregierung und offensichtlich alle anderen Landesregierungen und die Bundesregierung ja auch, die sich an das gleiche Recht halten, Staatssekretärinnen und Staatsekretäre, (Zwischenruf aus dem Hause) die dadurch auch unter einen Pauschal… – Ich kann Sie nicht hören, weil ich gerade rede, sehr geehrter Herr Vorsitzender – (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie wollen es nicht hören!) Also, ich höre auf, Herr Vorsitzender. Sie wollen offensichtlich einen Zwischenruf machen, ich will Sie daran nicht hindern. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es gibt im Bund Parlamentarische und verbeamtete Staatssekretäre, das ist ein Unterschied! Das müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen!) Das ist ein interessanter Einwurf, dass es im Bund Parlamentarische Staatssekretäre gibt. Ich verweise hierzu übrigens auf meine Ausführungen in den Fragestunden. Nur hat das mit dem Punkt, den ich angesprochen habe, nichts zu tun, weil wir hier, sehr geehrter Herr Vorsitzender, der mir – das können Sie im Livestream nicht sehen – den Rücken zudreht und mir auch nicht zuhört, weil er mit einem Abgeordnetenkollegen spricht. Soweit zu dem Interesse an einer wirklichen Sachdebatte hier. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: So eine Heulsuse!) Ist der Begriff „Heulsuse“ ein parlamentarischer Begriff? Ich frage Sie nur, Frau Präsidentin?

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Nein, ist er nicht.

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Prof. Dr. Hoff

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Okay. Danke, Herr Zippel.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass das bei Ihnen jemandem einfällt. Aber gut.

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Prof. Dr. Hoff

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ich will nur, weil wir ja hier über die Art der parlamentarischen Debatte sprechen und ich sage: Sie stellen alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Bund wie in den Ländern, die nach diesen Regelungen – und sehr geehrter Herr Abgeordneter, da geht es eben gerade nicht um die Parlamentarischen Staatssekretäre, sondern um die verbeamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – einer Loyalitätspflicht unterliegen. Und Sie tun so, als ob die alle pauschal inkompetent seien. Das finde ich nicht redlich. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das unter- stellen Sie mir!) Dann will ich zu den Ausführungen, die hier zu den Kabinettsmitgliedern gemacht worden sind, etwas sagen. Ich will von dieser Stelle aus ganz deutlich Anja Siegesmund für acht Jahre hervorragende Arbeit in dieser rot-rot-grünen Landesregierung danken. Sie hat Umwelt, Naturschutz, Energie nach vorne gebracht, die Energiewende gestaltet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern ganz herzlichen Dank an Frau Siegesmund und ihre Arbeit in diesem Kabinett, die heute die letzte Kabinettssitzung als Ministerin mit uns gemeinsam absolviert hat. Ich will auch dem früheren Abgeordneten Dirk Adams für seine Tätigkeit in der Fraktion – er hat als Fraktionsvorsitzender in der vergangenen Wahlperiode großen Anteil an der Funktionsfähigkeit und auch dem Entstehen von Rot-Rot-Grün gehabt – ganz herzlich danken, auch für seine Arbeit, die er in seiner politischen Tätigkeit in Thüringen hatte. Und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Doreen Denstädt und Bernhard Stengele, die morgen ernannt und dann auch hier im Landtag vereidigt werden. Ich habe nicht genug Redezeit, die ehrliche, kompetente und auch erfolgreiche Arbeit jedes Kabinettsmitglieds dieser Landesregierung zu würdigen und würde mir nur wünschen, dass wir auch in der politischen Debatte respektieren, dass die formale Qualifikation, die hier am Beispiel von Frau Ministerin Werner thematisiert worden ist und die völlig außer Acht lässt, was die politische Arbeit von Frau Werner in den letzten acht Jahren, davor eine über Jahre hinweg andauernde Tätigkeit in verantwortungsvoller Funktion auch im Sächsischen Landtag ist. Dass hier pauschal einem Mitglied der Landesregierung die Kompetenz für die Führung des Amtes abgesprochen wird, finde ich in der Sache unangemessen, inhaltlich nicht adäquat und für die politische Kultur in unserem Freistaat auch nicht gut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will darüber hinaus noch mal daran erinnern, weil diese Debatte über formale Qualifikation auch immer wieder hoch- und runtergeredet wird, ich meine, das hat schon einen Bart über Generationen. 1998 – vielleicht können sich die einen oder anderen noch erinnern – ist Edelgard Bulmahn zur Bundesforschungsministerin berufen worden. Da ging das über Wochen, dass sie nur Berufsschullehrerin sei und deshalb für das Amt einer Bundesministerin für Bildung und Forschung ungeeignet sei. Das war schon damals Quatsch und es ist genauso Quatsch, wie das, was heute hier auch aus meiner Sicht völlig unangemessen über Ministerin Werner gesagt worden ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will einen weiteren Punkt ansprechen und damit auch zum Ende kommen. Es ist hier vom Abgeordneten Möller über einen Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei gesprochen worden. Herr Panse hat überhaupt keine Chance, sich in einem adäquaten öffentlichen Raum der Vorwürfe zu erwehren, die hier in diesem Plenum des Thüringer Landtags ihm gegenüber gemacht werden und der Persönlichkeit, die ihm hier abgestritten wird. Es geht darum, wie hier namentlich über Menschen gesprochen wird, die keine Möglichkeit haben, sich in einem ähnlichen Forum (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist sonst auch so!) dieser Debatte zu stellen. Ich als Amtschef der Thüringer Staatskanzlei stelle mich vor alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben aber über einen Mitarbeiter meiner Thüringer Staatskanzlei gesprochen. Und ich kann nur sagen, dass … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das werde ich auch weiterhin tun, Herr Minister!) Auch das ist Ihr gutes Recht, verfassungsrechtlich abgesichert, aber es ist auch mein Recht, hier vor dem Plenum des Thüringer Landtags deutlich zu machen, dass Herr Panse als Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei eine faire, eine überparteiliche, eine kompetente Arbeit als Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen leistet. Ich appelliere an Sie, ich bitte Sie, hier nicht einzelne Personen durch die Öffentlichkeit zu zerren, die keine Möglichkeit haben, sich dem in einem ähnlichen Forum zu erwehren. Wenn Sie für die Thüringer Staatskanzlei jemanden in Haftung nehmen wollen und mal jemanden richtig an die Kandare nehmen wollen, stehe ich Ihnen für diese Art politischer Debatte gern zur Verfügung. Aber lassen Sie uns auch an dieser Stelle fair sein und im Übrigen auch gegenüber jemandem fair sein, der sich beispielsweise auch als Stadtratsmitglied in Erfurt wirklich für das Wohl dieser Stadt einsetzt, in der Sie, Herr Abgeordneter Möller, glaube ich, auch wohnhaft sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“

Ich schließe damit den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den dritten Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7159 Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Mühlmann von der AfD-Fraktion das Wort, bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und auch ein herzliches Willkommen an die Zuschauer vor allem am Livestream! Linksextremismus in Thüringen: Glaubt man denen, die hier links im Plenum sitzen, gibt es so was überhaupt nicht und gab es beispielweise bei der Serie von Brandanschlägen, die vorher von der sogenannten Zivilgesellschaft markiert wurden, angeblich auch nur ganz wenige Zusammenhänge zum Linksextremismus. Glaubt man denen, die hier links im Plenum sitzen, gab es auch keine kriminelle Vereinigung einer Linksextremistin, die laut Bundesanwaltschaft in Eisenach mehrfach Anschläge begangen hat. Genau diese Leute hier drüben links wehren sich, linksextremistische Zusammenhänge bei dem brutalen Angriff auf ein Pärchen in einer Wohnung hier in Erfurt oder bei dem Überfall auf ein Bekleidungsgeschäft am helllichten Tag mitten in der Erfurter Innenstadt zu sehen. Selbst bei dem jüngsten Angriff von acht Personen mit Äxten und Totschlägern auch wieder mitten in der Landeshauptstadt Erfurt plädiert ausgerechnet die linke Seite hier drüben, man solle doch bitte erst einmal die Ermittlungen abwarten, bevor man überhaupt Bezüge zum Linksextremismus bemüht. Unglaublich! Währenddessen setzt sich dieses Trauerspiel im Wahlkampfinstrument der CDU, dem Untersuchungsausschuss „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“, fort. Anträge der AfD werden im Scharmützel der Weigerung zur Sacharbeit von angeblichen Demokraten zerrieben und die CDU stellt sich regelrecht einfältig an. Erst setzt sie zu Wahlkampfzwecken einen Untersuchungsausschuss für die Untersuchung des Linksextremismus ein und dann schaut diese Partei stillschweigend und vor allem unterstützend zu, wie deren Ausschuss von einer Linksextremistin zum Rechtsextremismusausschuss gemacht wird. Was für eine Farce! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt reicht es aber!) Dabei haben die Thüringer Behörden im Bereich „Linksextremismus“ tatsächlich ein erhebliches Defizit. Dieses Defizit führt beispielsweise dazu, dass wir seit Jahren einen deutlichen Anstieg linksmotivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hier im Land haben. Dieses Defizit führt auch dazu, dass wir seit Jahren unterirdische Aufklärungsquoten bei linksextremistischen Gewaltdelikten haben. Wenn die Millionen, die jedes Jahr hier im Rund im Haushalt für den sogenannten Kampf gegen rechts beschlossen werden, überhaupt irgendwo ein Ergebnis zeigen, dann wahrscheinlich dort. 2021 lag die Aufklärung rechts bei 85 Prozent – das ist gut so – und bei den linken Gewaltdelikten bei beschämenden 31 Prozent. Und das geht so seit Jahren, dass sich linksextremistische Straftäter beruhigt zurücklehnen können und die Strafverfolgung in Thüringen kaum fürchten müssen. (Beifall AfD) Immerhin hat sich selbst unser Besserwessi im Innenministerium im Nachgang des letzten Überfalls vor zwei Wochen klar gegen diese Tat positioniert – hinter verschlossenen Türen, wo es keiner mitkriegt, aber selbst das ist mehr, als von ihm zu erwarten war. Denn unmittelbar danach ist er wahrscheinlich – sehr wahrscheinlich jedenfalls – wieder zu seinem Abteilungsleiter im Innenministerium und hat diesen bei einem Kaffee angewiesen, endlich aus der Exekutive heraus noch intensiver die parlamentarische Opposition hier im Land zu schädigen. (Beifall AfD) Und was macht die haltungsunsichere Presse im Freistaat? Die ist sich nicht so richtig sicher, wie sie mit den Vorgängen umgehen soll, denn einerseits will man ja en vogue sein, will man ja den geliebten linken Zeitgeist bedienen, andererseits hat die CDU, die ja dann auch Ziel wäre, wenn der linke Zeitgeist bedient wird, genau diese Presse seit Jahrzehnten gepäppelt. Und derweil steht die AfD hier im Plenum zum wiederholten Mal für eine klare und vor allem unmissverständliche Position ein: Jeder Extremismus ist zu verurteilen, jede extremistische Tat ist eine Tat zu viel, völlig unerheblich, ob rechts, links oder von sonst wo. (Beifall AfD) Der einseitige Fokus auf rechts schadet unserer Demokratie, weil er nämlich dem aufsteigenden und zunehmend organisierten und zunehmend brutaler agierenden Linksextremismus im Land nicht ganz unabsichtlich den Weg ebnet. (Beifall AfD) Aber auch dieser erneute und wiederholte Appell von mir wird zumindest von den beiden Kaffeetrinkern ignoriert, denn beim Agieren gegen die Opposition mithilfe der Exekutive stören solche Bekenntnisse nur, und es wird nicht einmal der Versuch unternommen, wenn ich an den letzten Verfassungsschutzbericht denke, angebliche und unterstellte extremistische Bestrebungen neutral zu bewerten, was ihre Aufgabe wäre. (Beifall AfD) So bleibt alles beim Alten: Im Osten gibt es in Bezug auf eine verschärfte Problemanalyse hinsichtlich des Linksextremismus nichts Neues. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Volksmund sagt so schön: Wer schreit, hat unrecht. Wenn man sich diesen Satz zu eigen macht, was sagt das dann über Menschen aus, die Gewalt gegenüber anderen Menschen anwenden? Wir als Freie Demokraten verurteilen Gewalt. Gewalt ist für uns kein Mittel der diskursiven Auseinandersetzung, (Beifall Gruppe der FDP) und zwar – das sage ich ganz deutlich – egal aus welcher politischen Richtung sie kommt. Politische Gewalt hat eine einschüchternde Wirkung auf alle, die am politischen Leben teilnehmen oder teilnehmen wollen. Das erkennt man auch daran, dass es immer schwieriger wird, Menschen zu finden, die sich politisch engagieren wollen. Daher möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um meinen Dank auszusprechen. Mein Dank gilt all jenen, die sich engagieren in der kommunalen Politik, in Parteien, Verbänden und Vereinen, in der Politik insgesamt, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Haben wir gern gemacht!) und bei all jenen, für die nicht die Gewalt, sondern der Diskurs das Mittel der Wahl ist. Sie halten unsere Demokratie lebendig. (Beifall Gruppe der FDP) Ein paar Worte zum Thema „Rechtsstaat“: In einem Rechtsstaat ist es die Aufgabe der Gerichte, Straftaten zu be- und zu verurteilen. Auch hier möchte ich meinen Dank den Polizisten, den Staatsanwälten und Richtern aussprechen, die dafür sorgen, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Wir als Freie Demokraten verurteilen jede Form der Gewalt. Einzelne Straftaten abzuurteilen, ist jedoch nicht unsere Aufgabe, sondern die der Justiz. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Richtig!) Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung. Es wäre – und das bezieht sich ganz konkret auf den Titel und auch den Ansatz der Aktuellen Stunde – ein Fehler, so zu tun, als sei Linksextremismus das einzige Problem, das wir in dieser Gesellschaft haben. Deshalb werben wir Freien Demokraten ganz klar und deutlich dafür, jede politische Gewalt im Auge zu behalten, und zwar egal, welcher Couleur, und egal, welchen sonstigen Hintergrunds. (Beifall Gruppe der FDP) Es muss darum gehen, einen vernünftigen, respektvollen Diskurs miteinander hinzubekommen. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Henfling von den Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, nach den letzten knapp zwei Stunden weiß ich nicht, wie sehr wir uns hier eigentlich noch in einer parlamentarischen Debatte bewegen oder ob das schon jenseits irgendwelcher Showeinlagen ist, die wir hier machen. Ich will nur meiner Rede vorausschicken, dass ich glaube, dass sich hier alle im Hause mal überlegen sollten, insbesondere die CDU-Fraktion, was das, was sie hier macht, eigentlich mit Demokratie macht und dass Sie vielleicht endlich lernen sollten – das gilt auch für die FDP –, dass das, was Sie hier tun, vor allen Dingen mit der AfD nach Hause geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das nur vorweg, weil es vielleicht auch einen leichten Bezug dazu hat. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was soll das denn?) Herr Montag, ich glaube nicht, dass es Ihnen zusteht, mir zu sagen, was ich hier vorn zu sagen habe. Wir diskutieren heute auf den Antrag der extrem rechten AfD-Fraktion über Linksextremismus. Das ist jetzt nicht so wahnsinnig überraschend. Es geht um einen Überfall auf zwei bekannte Angehörige der rechten Szene zu Anfang des Jahres, und da fantasiert die AfD eine Gefahr für den Rechtsstaat herbei. Erneut wird suggeriert, die Landesregierung fördert vermeintlichen Linksextremismus. Anhaltspunkte dafür bleibt die Fraktion erwartungsgemäß eben aber auch schuldig. Die Aktuelle Stunde ist ebenso durchschaubar wie perfide. In einem Bundesland, wo rechte und rassistische Gewalt an der Tagesordnung sind, wird ein einzelner Vorfall aufgebläht, bis das rechte Bedrohungsszenario in den Hintergrund rückt. Die Täter sollen „Nazischweine“ gerufen haben, weshalb eine Einstufung als PMKlinks- erfolgte. Im Zusammenhang mit der Tat bleibt vieles offen, was in den Ermittlungen geklärt werden muss. Wilde Spekulationen helfen hier tatsächlich nicht weiter. Zu den Spekulationen gehört auch, dass ein Outing zum Selbstschutz von Anwohnerinnen und Anwohnern ein Aufruf zu Gewalt gewesen sei. Das Schreiben enthielt eine veraltete Adresse, zudem einen Erfurter Stadtteil Ilversgehofen und nicht den Tatort. Dort gab es im vergangenen Sommer eine Welle rechter Gewalt. Ins Reich der Behauptung gehört auch, dass wir es mit zunehmender linksextremer Gewalt zu tun hätten. Fälle, die in dem Zusammenhang medial diskutiert wurden, sind allesamt noch nicht aufgeklärt oder anhängige Gerichtsverfahren laufen noch. Daher hat auch der Untersuchungsausschuss 7/3 quasi keine Unterlagen dazu. Wie auch aus der Berichterstattung hervorging, konnte beispielsweise das OLG Dresden im Zusammenhang mit Lina E. keine Hinweise auf aus Thüringen ausgehende initiale Aktivitäten im Sinne gewaltbereiter politischer Kriminalität erkennen. Zuletzt klärt sich sogar ein Brandanschlag auf 15 Polizeifahrzeuge auf, der anfangs der linken Szene zugeschrieben wurde, jedoch von einem Täter aus dem Umfeld der NPD begangen wurde. Trotz aller Unzulänglichkeiten spiegelt das tatsächlich auch die PMK-Statistik wider, die im Jahr 2021 genau 195 Fälle der Gewaltkriminalität erfasst. Davon entfallen 163 Fälle auf PMK-rechts- und „nicht zuzuordnen“, Letztere insbesondere durch Angriffe von Reichsbürgern oder Übergriffe auf Journalistinnen durch Pandemieleugnerinnen. Von 29 Fällen PMKlinks- besteht der Großteil aus Widerstandsdelikten und nicht aus Übergriffen gegen politische Gegnerinnen. Hier wird auch wieder das Vorgehen der AfD aus meiner Sicht relativ deutlich, wenn Sie gestern in ihrer Pressemitteilung die Aufklärungsquoten anführt, um eine linksextreme Bedrohung herbeizureden. Denn mit der tatsächlichen Anzahl an Delikten müsste man sich ja eingestehen, dass das Problem rechts zu finden ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verfestigte linksterroristische Strukturen in Thüringen, die Gewalt begehen, sind nicht erkennbar. Dagegen gibt es hier eine lange Historie rechter Gewalt und Strukturen, aus denen solche Taten erwachsen bis hin zum Nationalsozialistischen Untergrund. Nächste Woche jährt sich zum Beispiel der queer-feindliche Mord an Mario K. in Altenburg zum dritten Mal. Von den laufenden Verfahren – Stichwort: Staatskanzlei und Herrenberg – ganz zu schweigen. Allein im letzten halben Jahr gab es unzählige Vorfälle, unter anderem wurden innerhalb von elf Tagen zweimal Personen aus dem AJZ in Erfurt angegriffen, zudem weitere Übergriffe über die ganze Stadt verteilt. Aus Sömmerda, Mühlhausen, Ilmenau oder Gotha werden weitere rassistische Angriffe bekannt, auch auf Familien, auf Jugendliche und auf Kinder. In Apolda brannte es in der Nähe einer Geflüchtetenunterkunft. In Straußfurt wurde ein zündfähiger Sprengsatz mit Hakenkreuzsymbolik gefunden. Rechte und rassistische Gewalttaten sind Alltag in Thüringen und anstatt ohne Anhaltspunkt über linksterroristische Zellen zu spekulieren, wie es auch die CDU gerne macht, braucht es die Aufklärung rechter Strukturen, die konsequente Entwaffnung der Rechten und eine Strafverfolgung, die rechte und rassistische Motive ordentlich ausermittelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es interessant, dass sich in den letzten Tagen immer alle von Gewalt distanzieren. Ich dachte irgendwie, es wäre demokratischer Konsens, dass wir Gewalt ablehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen muss ich mich davon gar nicht distanzieren, weil, ich mache mich mit nichts gemein, das ich im demokratischen Konsens schon als abzulehnen sehe. Demokratie und Gewaltausübung gehen niemals zusammen. Dass Sie sich distanzieren müssen, finde ich immer wieder interessant. Ich erwarte immer die Distanzierung von Gewalt, wenn es um rechte Anschläge geht, die erlebe ich irgendwie ganz selten. Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die CDUFraktion hat sich der Abgeordnete Mohring zu Wort gemeldet.

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Mike Mohring CDU

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Anlass für die Aktuelle Stunde ist ja der Überfall in der Erfurter Pestalozzistraße am 12.01. mutmaßlich durch linksextreme Gewalttäter auf offenkundig rechtsextreme Personen. Es ist wichtig, dass wir im Thüringer Landtag zu der Debatte vorhin, aber auch zu dem Tagesordnungspunkt jetzt einen öffentlichen Diskurs führen. Das ist weder peinlich für das Parlament noch ist es unanständig noch ist es beschämend, sondern es ist notwendiger Teil unserer Demokratie, dass wir die Fragen, die auch die Bevölkerung, unsere Wählerinnen und Wähler bewegen, hier diskutieren, mit dem Für und Wider abwägen miteinander. (Beifall CDU) Deswegen ist es wichtig für uns, dass egal, ob ein Nazi einen Migranten überfällt, ob ein Islamist Anschläge verübt oder offenkundig Linksextremisten mit einem Beil auf Nazis einprügeln, wir mit gleichermaßen öffentlicher Empörung, mit gleicher Aufmerksamkeit, mit wachem Auge, mit allem Gewaltmonopol des Staates die Aufklärung betreiben und jede dieser Taten ächten, egal ob sie von dem, von dem oder von dem begangen werden. (Beifall CDU, AfD) Was wir aber spüren, auch in der Rede eben, ist, dass es eine Art von Relativierung gibt. Aber das steht überhaupt nicht im Raum. Jeder Tat eines Rechtsextremisten muss in diesem Land mit größter Empörung begegnet werden. Mit größter Empörung! Da sind die Lichterketten genauso wichtig wie die öffentliche Berichterstattung im ARD-Brennpunkt. Aber wenn in Erfurt zum wiederholten Male offensichtlich methodisch mit gleicher Art und Weise drei Anschläge hintereinander verübt werden, wo einerseits die Personen öffentlich zunächst geoutet werden, dann findet eine Beobachtung statt und dann findet ein Überfall statt, wo vor öffentlichem Auge mit dem Beil auf Köpfe von Menschen eingeschlagen wird: Diese Eskalation der Gewaltspirale muss genauso die öffentliche Beachtung und Empörung finden wie die Taten der anderen. (Beifall CDU, AfD) Es gibt auch keine Rechtfertigung, nur, weil ich einem Nazi mit dem Beil den Kopf einschlage, dass diese Tat gerechtfertigter sei oder demokratischer sei oder antifaschistischer sei. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist genauso falsch und sie muss genauso von öffentlicher Empörung begleitet werden und sie muss genauso untersucht werden. (Beifall CDU, AfD) Das ist unsere Aufgabe als Demokraten. Wir spüren doch in unserem Land, dass es sozusagen eine Schweigespirale gibt, dass kein öffentlicher Diskurs mehr stattfindet, dass keiner dem anderen mehr zuhört, dass es schwarz oder weiß gibt und von vornherein feststeht, wer eine Meinung hat. Und wenn einer eine andere Meinung hat, dann wird der Diskurs verweigert und es wird lieber aus dem Plenarsaal gegangen, als dem Argument des anderen zuzuhören. Das ist falsch. Unsere Demokratie lebt von der Stärke des Austausches und von dem Ringen um das beste Argument. Aber unsere Demokratie lebt nicht davon, dass wir in einer Schweigespirale unseren Argumenten nicht mehr zuhören. Diese Schweigespirale, dieses Schwarz und Weiß, dieses harte Aufeinandertreffen, das führt im Übrigen auch zu politisch motivierter Gewalt. Die findet nur dann einen Ausdruck, wenn vorher in der Mitte der Gesellschaft nicht mehr miteinander gerungen wird, sondern die Extreme die Möglichkeit haben, ihr Potenzial zum Ausdruck zu bringen. Noch schlimmer ist es, wenn dadurch das Gewaltmonopol des Staats missachtet wird, weil man meint, man kann seine Rechte und seine Ziele besser mit Gewalt durchsetzen, als auf das Gewaltmonopol des Staates zu vertrauen. Das findet vor unser aller Augen in Thüringen, in Erfurt statt und deshalb muss es auch zur politischen Debatte gemacht werden. (Beifall CDU, AfD) Natürlich haben der Innenminister wie auch der Präsident des Verfassungsschutzes schon im Jahr 2021 gesagt – bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses haben wir genau darüber gesprochen –, dass es sich abzeichnet, dass linksterroristische Ansätze und Gruppierungen mittlerweile genauso in Gesamtlage zu sehen sind, wie, dass durch die Überfälle eine neue Eskalationsstufe erreicht wird, die Gefahren für Leib und Leben billig in Kauf genommen werden. So hat es der Innenminister dieses Freistaats Thüringen im Mai 2021 gesagt. Und weil das so ist, müssen wir uns im Untersuchungsausschuss natürlich mit beiden Fragen beschäftigen, wie es zu politischer Gewalt in diesem Land gekommen sein kann. Das Entscheidende ist doch bei diesen Strukturen, die wir untersuchen müssen: Sind sie in Thüringen entstanden oder wurden sie außerhalb von Thüringen entwickelt und strahlen nach Thüringen hinein? Das ist doch offensichtlich der Punkt, der bisher gar nicht beachtet wird, welche Netzwerke außerhalb von Thüringen dazu führen, dass hier Tätergruppen, möglicherweise neue Zellen, ursächliche Täterstrukturen schaffen für die Anschläge, die wir seit Mai 2021 in Thüringen erleben. Das muss uns interessieren, das darf uns nicht wegschauen lassen. Deswegen gilt vor allen Dingen: weder auf dem rechten Auge blind noch auf den islamistischen Augen, die ich mir gar nicht vorstellen kann, noch auf dem linken Auge blind. Gleichermaßen müssen wir uns diesen Aufgaben stellen und untersuchen, was da stattfindet und wer möglicherweise welche Strukturen geschaffen hat. Um das beim Verfahren um Lina E. nur abschließend zu sagen: Zwölf Personen umfassen diese Tätergruppe, vier davon sind angeklagt, einer davon ist untergetaucht. Was machen die restlichen? Sind die möglicherweise die Täter, die wir jetzt in Erfurt sehen? Sind es neue Zellen, die entstanden sind, neue Gruppen, die hier ihr Unwesen treiben, wo die Polizei noch nicht zum Ergebnis der Verhandlung gekommen ist? Das muss uns interessieren. Wir wollen ein Land, das friedfertig miteinander umgeht, wo die Argumente ausgetauscht werden, aber nicht, wo den Menschen mit Axt und Beil auf die Köpfe eingeprügelt wird. Diese Gewalt ist abzulehnen, egal ob von links, von rechts oder von Islamisten. Vielen Dank. (Beifall CDU, AfD)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank, Herr Kollege Mohring. Für die SPDFraktion erhält jetzt Abgeordneter Möller das Wort.

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Denny Möller SPD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und hier auf der Tribüne! Herr Mohring, vielleicht, weil es hier um die Debatte und den Austausch von Argumenten geht – das haben Sie gerade eingefordert –, will ich zu Beginn tatsächlich sofort auf Ihre Rede eingehen. „Gleichermaßen“ – das ist, was Sie jetzt hier rhetorisch dargestellt haben, um es dann zuzuspitzen auf den aktuellen Gewaltakt in Erfurt – hat aber eine sehr große Ungleichheit, nämlich die Ungleichheit darin, dass hier tagtäglich Menschen rassistisch, Menschen aufgrund von homophoben Vorurteilen, Menschen aufgrund ihrer Herkunft angegriffen werden – tagtäglich. Reden Sie mit Betroffenen, reden Sie mit denen, die von einigen politisch als „nicht erwünscht“ klassifiziert werden und die dann hier jeden Tag rohe Gewalt aushalten müssen – mitten unter uns in Thüringen. Das ist ein Problem und da fehlt viel zu lange schon der Aufstand. Da fehlen viel zu lange schon der gemeinsame Aufschrei und die Solidarität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und in irgendeiner Form meiner Kollegin Henfling hier abzureden, was sie zum Schluss hier deutlich gesagt hat, was unter uns Demokraten auf jeden Fall gilt, dass von welcher politischen Couleur auch immer und mit welcher politischen Motivation auch immer Gewalt unter Demokraten grundsätzlich abzulehnen ist, weil sie kein Mittel von demokratischer Politik ist, das finde ich wirklich schwierig. Schwierig finde ich das. Das ist eine Behauptung, die Sie aufstellen, die mit den Tatsachen nichts zu tun hat. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hat ein Mike Mohring überhaupt nicht gemeint, nein!) Natürlich haben Sie das getan, Herr Mohring. Die AfD möchte hier nämlich – und das ist der eigentliche Punkt, und darauf müssen wir gemeinsam eingehen – ein bisschen wie ein trojanisches Pferd heute über Übergriffe sprechen, die mutmaßlich von Tätern aus der linksextremen Szene durchgeführt wurden. Sie schreibt selbst in ihrem Antrag das Wörtchen „mutmaßlich“. Das heißt, Sie wollen hier über Übergriffe debattieren, die ihrer Meinung nach vom Rechtsstaat zu wenig beachtet werden, zu denen es aber noch nicht einmal gesicherte Erkenntnisse gibt, gleichwohl aber dieser Rechtsstaat sofort reagiert hat und gleichwohl die Polizei sofort sehr öffentlich und sehr klar auf diesen Vorfall reagiert hat. Oder haben Sie das nicht im Innenausschuss auch debattiert? Also, was soll diese Mär von ungleicher Behandlung einer Gewalttat? Schon allein an diesem Fall zeigt sich doch, dass die hier wirklich herbeigeredet wird. Denn das heißt, wenn wir über das Thema „Rechtsstaat in Gefahr“ debattieren, müssen wir eben zuallererst über die tagtäglichen Gefahren sprechen, die Gefahr für unsere offene und plurale Gesellschaft reden, die eben – und das zeigen die Zahlen – von der extremen Rechten ausgeht. Das letzte Jahr hat wieder einmal verdeutlicht, dass Thüringen der Hotspot der extremen Rechten ist. Es gab mehrere Razzien, unter anderem gegen militante Neonazi-Gruppierungen wie „Knockout 51“ aus Eisenach oder die Turonen, die in Verbindung mit der organisierten Kriminalität stehen. Im Dezember 2022 gab es schließlich die deutschlandweite Razzia gegen die „Patriotische Union“, einer Reichsbürgergruppierung, die konkret einen Umsturz inklusive der Beseitigung von Politikerinnen plante. Und dass Sie diese Akte in irgendeiner Form runterspielen wollen, das möchte ich Ihnen nicht unterstellen, Herr Mohring, aber dass Sie dazu nichts sagen, wenn wir über politisch motivierte Gewaltkriminalität und über die Gefahren, um die es geht, sprechen, halte ich zumindest für bemerkenswert. Wenn wir wirklich über Politik und Parteien reden, die Extremismus wohlwollend gegenüber eingestellt sind, dann müssen wir hier im Parlament ganz klar über eine Partei sprechen, das ist die AfD, die selbst vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird und darüber hinaus als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus Kontakte zu verschiedensten extrem rechten Gruppierungen hat und dabei gerade die Thüringer AfD keinerlei Berührungsängste gezeigt hat, noch zeigt. Die gute Vernetzung der AfD zu solchen Akteuren und Gruppierungen zeigte sich zuletzt deutlich bei den Protesten in der Coronapandemie oder auch in der Energiekrise, beispielsweise die Demo am 12.11. in Erfurt, die unter anderem von dem Rechtsextremisten Christian Klar organisiert wurde. Auf der Demo sprachen neben Björn Höcke Martin Kohlmann von der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Kleinstpartei „Freie Sachsen“, Jürgen Elsässer, Herausgeber vom ebenso eingestuften „Compact“-Magazin. Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist zu Ende, aber ich will es noch mal sehr deutlich sagen: Das Manöver der AfD ist hier durchschaubar. Ich will ganz klar sagen: Der Feind der Demokratie sitzt in Thüringen insbesondere rechts, das ist die AfD. Das sollten wir uns merken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank, Herr Kollege Möller. Für die Fraktion Die Linke hat sich jetzt Frau Abgeordnete KönigPreuss zu Wort gemeldet.

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Katharina König-Preuss Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die AfD hat die Aktuelle Stunde eingereicht, ich muss mal den Titel vorlesen: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“ Eigentlich könnte man diese Aktuelle Stunde relativ schnell beenden, Rechtsstaat in Gefahr – nein, der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten – nein, und könnte damit theoretisch das Ganze hier beenden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Völlig reali- tätsfern!) Jetzt haben hier allerdings in den bisherigen Redebeiträgen – ich bin das ja schon gewohnt, dass die AfD, sobald ich hier vorn ans Pult gehe, ihre komplette rechte Emotionalität hochfährt und versucht, mich mit Zwischenrufen rauszubringen, das funktioniert nicht, das müssten Sie eigentlich auch schon in den vergangenen Jahren erkannt haben – der anderen Fraktionen, aus der CDU insbesondere und zum Teil auch in dem Redebeitrag von der rechten AfD, plötzlich noch ganz andere Punkte eine Rolle gespielt, nämlich der Untersuchungsausschuss PMK – politisch motivierte Gewaltkriminalität –. Vielleicht ganz vorweg, ich danke Frau Henfling für die ganz klare Position zum Thema „Was bedeutet eigentlich Demokratie und was bedeutet im Kontext Demokratie auch der Umgang bzw. das Verhältnis zu Gewalt?“. Das war so eineindeutig, dass ich mich da nur für die Fraktion der Linken anschließen kann. Aber ich möchte insbesondere, da Herr Mohring meinte, sich hier vorn zu positionieren als einer derjenigen, genauso wie die AfD, die sich immer gegen jeden Extremismus wehren, mal kurz drauf hinweisen, wann sie es nicht waren. Als das siebenjährige Mädchen aus rassistischen Motiven hier in Erfurt erst vor wenigen Monaten mit einer Glasflasche beschmissen und schwer verletzt wurde, da habe ich keine Empörung vernommen, weder von der AfD noch von der CDU. Als im August 2022 im Erfurter Stadtteil Ilversgehoven die Neue Stärke Partei, eine militante Neonazipartei – ja, Resterampe von Neonazis, nichtsdestotrotz sind sie militant und gefährlich –, immer wieder Menschen angegriffen hat, unter anderem auch gedroht hat, das Autonome Jugendzentrum (AJZ) anzugreifen und abzubrennen, habe ich keine Empörung gehört, weder aus der CDU noch aus der AfD. Sie stellen sich hier vorn hin und tun so, als ob Sie schon immer, jederzeit, gegen jede Form von Extremismus wären, dabei sind Sie nur dann laut, wenn Sie vermeintlich linken Extremismus thematisieren könnten und können. Dann übertreiben Sie sogar noch, weil – Herr Mohring, nehmen Sie es mir nicht übel, aber sich hier vorn hinzustellen und davon zu sprechen, dass offenkundig Linksextremisten mit einem Beil auf Nazis einprügelten und dabei auf den Kopf einschlugen, das ist weder medial noch über den Innenausschuss bisher so in irgendeiner Form bestätigt worden, dass das der Fall gewesen ist. Ich glaube, wir alle waren sehr geschockt, als wir gehört haben, dass mit einer Axt vorgegangen wurde, dass allerdings mit einer Axt auf den Kopf eingeschlagen wurde, das habe ich weder über den Innenausschuss vernommen noch über Medien vernommen noch über andere Formen der öffentlichen Berichterstattung bisher mitbekommen. Mit der Axt auf einen Kopf, also entschuldigen Sie mal, ich glaube, es ist wirklich wichtig an der Stelle a) Ermittlungsergebnisse auch abzuwarten und b) nicht selber noch in irgendeiner Form zu eskalieren, weil man darüber gegen links vorgehen kann. Ich will aber auch – da ja hier die AfD sich so mit dem Untersuchungsausschuss „Politisch motivierte Kriminalität“ beschäftigt und sich ärgert, dass es ihnen bis heute nicht gelungen ist, über diesen Untersuchungsausschuss deutlich zu machen, dass ja das eigentliche Problem in Thüringen links wäre –, ein paar Punkte dazu mal erwähnen. Sogar die Sachverständigen, die von der AfD in den Untersuchungsausschuss geladen wurden, haben sehr deutlich ausgesagt, was das Problem in Thüringen ist, nämlich das Problem ist rechts, das Problem sind militante Neonazistrukturen, auch die von Ihnen benannten Sachverständigen. Anstelle das zur Kenntnis zu nehmen, anstelle auch zumindest dann an dem Punkt mit zu erkennen, wo wir uns als Untersuchungsausschuss hinbewegen müssen, um dagegen vorzugehen, versuchen Sie es jetzt erneut hier im Plenum, eine Gefahr in Thüringen zu konstruieren, die einfach nicht besteht. Das nimmt ja nichts davon, dass Gewalttaten zu verurteilen sind, aber Sie schwafeln von linksterroristischen Zellen, Sie schwafeln über linksextreme Strukturen, sodass manchmal fast der Eindruck entsteht, Sie wünschen sich diese regelrecht herbei, um sich selber freisprechen zu können von den Verbindungen zu rechtsterroristischen Strukturen, mit denen Sie Kontakte haben. Ich will nur ein Beispiel nennen, nämlich die Verbindung zum Mörder von Walter Lübcke. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Jetzt kommt die Falschbehauptung wieder!) Nein, es ist einfach ein Fakt, dass die AfD Thüringen Verbindungen zum Mörder von Herrn Lübcke hatte, dass dieser sogar an die AfD Thüringen Geld gespendet hat.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Frau Abgeordnete König-Preuss, Ihre Redezeit ist zu Ende!

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Katharina König-Preuss Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Ja, ich komme zum Ende. Und, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und meinen (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Es stimmt nicht!) sich gegen jeden Extremismus aussprechen zu können und das ehrlich meinen, dann gibt es eine ganz einfache Möglichkeit: Lösen Sie sich auf, verlassen Sie die Parlamente, das würde uns allen sehr gut helfen, um gegen rechts vorzugehen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Es gab jetzt noch den Wunsch zu einer persönlichen Erklärung, das werden wir heute am Ende der Aktuellen Stunde insgesamt machen im Einklang mit der Geschäftsordnung. Ich schließe jetzt zunächst den dritten Teil der Aktuellen Stunde. Entschuldigung, Herr Minister. Selbstverständlich, Herr Minister, auf Ihren Beitrag wollen wir auf keinen Fall verzichten.

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Georg Maier

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der AfD hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“ beantragt. Lassen Sie mich zunächst die Fallzahlen zur Straftatenentwicklung darstellen, wobei ich einschränkend sagen muss, dass die aktuelle PMK-Statistik, also die Statistik der Politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2022 derzeit noch erstellt wird. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -linkswar für das Jahr 2021 ein leichter Anstieg auf insgesamt 443 Straftaten festzustellen. Die Fallzahlen bewegen sich damit seit Jahren auf einem relativ konstanten Niveau mit einem durch das Wahljahr 2019 bedingten Ausreißer nach oben. Ähnlich stellt sich die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Politisch motivierten Gewaltkriminalität -links- dar. Auch hier ist die Anzahl der registrierten Delikte seit Jahren relativ konstant und bewegt sich um die 30 linke Gewaltstraftaten pro Jahr. Wie bereits dargestellt, liegen die aktuellen statistischen Angaben für das Jahr 2022 noch nicht qualitätsgesichert vor. Es ist jedoch sowohl bei der Gesamtzahl der registrierten Straftaten der politisch motivierten Straftaten als auch bei den dort verorteten Gewaltdelikten von einem Rückgang auszugehen. So weit zu den statistischen Zahlen. In der Vergangenheit waren jedoch auch in Thüringen einige herausragende Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -links- festzustellen, die in der Statistik naturgemäß quantitativ, jedoch nicht adäquat qualitativ abgebildet wurden. Ich möchte jetzt darauf verzichten, die verschiedenen Brandstiftungen und Sachbeschädigungen an rechten Szeneobjekten sowie die gezielten Angriffe auf tatsächlich oder vermeintlich der rechten Szene zugehörigen Personen erneut detailliert darzustellen. Jedoch möchte ich exemplarisch auf den aktuellen Fall, nämlich den gezielten Angriff auf zwei junge Männer, die der rechten Szene zugerechnet werden können, am 12. Januar 2023 in Erfurt verweisen und exemplarisch die ergriffenen polizeilichen Maßnahmen darstellen. Zunächst wurde unverzüglich der Tatort von der Polizei weiträumig abgesperrt. Im Rahmen der ersten Maßnahmen wurden mehrere Zeugen vernommen, umfangreiche Spuren gesichert und ein Fährtenhund zum Einsatz gebracht. Die Ermittlungen der zunächst örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektion Erfurt wurde von der Tatortgruppe des Landeskriminalamts unterstützt. Zur weiteren Erkenntnisgewinnung wurden unverzüglich eine Öffentlichkeitsfahndung mittels Tatvideo und Phantombild eingeleitet und ein Fahndungsaufruf in unmittelbarem Umfeld des Tatorts als Briefwurfsendung durchgeführt. Wegen der Bedeutsamkeit der Straftat hat das Landeskriminalamt Thüringen zwischenzeitlich die Ermittlungen von der Kriminalpolizeiinspektion Erfurt übernommen und eine Besondere Aufbauorganisation zur Bearbeitung des Sachverhalts eingerichtet, in der Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Polizeidienststellen intensiv zusammenarbeiten. Dabei werden selbstverständlich auch zurückliegende, ähnlich gelagerte Sachverhalte in die Betrachtung einbezogen. Am konkreten Fall ist also ganz klar ersichtlich, dass die Thüringer Polizei alle Maßnahmen ergreift, um Straftaten aufzuklären. Dabei ist völlig unbeachtlich, ob die Gewaltdelikte von linken oder rechten Straftätern begangen werden. Dass der Rechtsstaat mit aller Konsequenz gegen politisch motivierte Straftaten oder extremistische Bestrebungen vorgeht, gilt übrigens für alle Sicherheitsbehörden gleichermaßen. Der Antrag der AfD soll jedoch den Eindruck vermitteln, dass der Rechtsstaat vor linken Straftaten zurückweicht, ja, sie geradezu fördert. Diese Unterstellung wird auf das Schärfste zurückgewiesen und es wird auf die vorgenannten Ausführungen verwiesen. Im Übrigen, Herr Mühlmann, habe ich mich öffentlich dazu geäußert. Das kann man auf Twitter nachlesen. Sie haben hier also die Unwahrheit behauptet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn sich dies eigentlich von selbst versteht, möchte ich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Landesregierung alle Straftaten, insbesondere aber die der Politisch motivierten Kriminalität und extremistische Bestrebungen verurteilt und mit der gleichen Intensität verfolgt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt hat sich noch einmal Abgeordneter Braga zu Wort gemeldet. Sie haben 10 Sekunden.

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Torben Braga AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Rede des Abgeordneten Möller zwingt zum Widerspruch. Er spricht davon, dass Gewalt unter Demokraten – Zitatende – kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein darf. Was er verschweigt, ist: Wer Demokrat ist, wollen Sie bestimmen, und Sie schließen ganz große Teile des politischen Spektrums aus.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Torben Braga AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Und, Frau Abgeordnete König-Preuss, wenn Sie bemängeln, dass es keine Distanzierung meiner Partei von Gewalttaten gebe,

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Ihre Redezeit, Herr Braga, ist zu Ende.

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Torben Braga AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

die gibt es sehr wohl. Das kann Ihnen ausführlich belegt werden.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Herr Braga!

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Torben Braga AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Und wenn nicht, dann setzen Sie einfach die Maßstäbe Ihrer geschätzten Kollegin Henfling an.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Torben Braga AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Ich muss mich nicht von dem distanzieren, was für mich nicht zum Mittel der Demokratie gehört.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Herr Braga, ich entziehe Ihnen das Wort!

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Torben Braga AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Danke schön. (Beifall AfD)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Meine Damen und Herren, ich schließe damit den dritten Teil der Aktuellen Stunde, mache noch mal darauf aufmerksam, es gibt auch jetzt den Wunsch einer persönlichen Bemerkung, das machen wir in Einklang mit § 32 am Ende des Tagesordnungspunkts. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7166 Jetzt erhält Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Karola Stange Die Linke

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne oder am Livestream, das Thema „Renten-Härtefallfonds – Gerechtigkeit für Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“: Ich hätte mir heute von dieser Stelle aus vorstellen können, endlich ein positives Signal, ein positives Ergebnis für viele Thüringerinnen und Thüringer, aber auch andere Betroffene aus dem Gebiet der ehemaligen DDR zu verkünden. Leider ist das nicht so, das muss man an der Stelle eindeutig sagen. Seit dem 18. November 2022 wurden die rechtlichen Grundlagen für den Härtefall geschaffen, seit Mitte Januar können betroffene Bürgerinnen und Bürger die Anträge stellen und sie haben bis 30. September dieses Jahres Zeit. Schon allein dieser Zeitraum ist für mich ein viel zu kurzer Zeitraum für diejenigen, die hochbetagt sind und nicht die Möglichkeit haben, mit Internet und anderen neuen technischen Medien umzugehen, um eventuell die Anträge zu stellen. Aber gut, ich sage an der Stelle auch ausdrücklich für meine Fraktion, Gerechtigkeit beim Thema „Rente“ wird es mit diesem Härtefallfonds nicht geben und das sage ich sehr ausdrücklich, denn in den zurückliegenden Tagen haben mehrfach vor allem in der DDR geschiedene Frauen in meinem Büro angerufen, sich bitter darüber beklagt, dass sie von der Härtefallregelung ausgeschlossen sind, weil sie einfach nicht in das Schema passten, das sich vielleicht Männer in Berlin ausgedacht haben, die einfach keine Ahnung von der Thematik haben. Nach 32 Jahren herrscht keine Rentengerechtigkeit in Deutschland, auch das muss an der Stelle noch mal hart und deutlich formuliert werden. Der geplante Fonds zur Abmilderung der Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung sowie der Spätaussiedler und der Kontingentflüchtlinge ist kein wirkliches Signal für die Lebensleistung der heute noch rund 500.000 ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner. Die Bundesregierung wurde gefragt, wie viele es denn betrifft, die eventuell Anspruch haben, aus diesem Härtefallfonds Geld zu bekommen. Die Anzahl ist schockierend, es sind 50.000 bis 70.000 Bürgerinnen und Bürger, für Thüringen runtergerechnet sind das 9.000 bis 11.000. In 30 Jahren haben unzählige Menschen dafür gekämpft, endlich ihre Lebensleistung anerkannt zu bekommen. 17 weitere Berufsgruppen sind überhaupt nicht benannt und werden in dem Fonds weiterhin keine Rolle spielen. Das ist beschämend für mich, die seit vielen Jahrzehnten für Rentengerechtigkeit kämpft. Da sage ich nur, es sind ausgenommen die Reichsbahner, die Angestellten der Post, im Gesundheitsund Sozialwesen Arbeitende, aber auch Balletttänzerinnen/Balletttänzer, Personen, die Familienangehörige gepflegt haben usw. usf. Es ist nicht zu fassen, welche weiteren Ungerechtigkeiten mit diesem Fonds geschaffen worden sind. Ich sage, der Begriff „Härtefall“ ist in meinen Augen eine Abqualifizierung für die Menschen, die jahrelang gearbeitet haben und dafür gekämpft haben, dass sie eine gerechte Lösung erhalten. Ich sage auch ganz deutlich für meine Fraktion, wir brauchen einen Gerechtigkeitsfonds, mit dem genau diese Personengruppen, die nicht beachtet und bedacht worden sind, in den nächsten Jahren endlich eine gerechte Rente und einen gerechten Ausgleich erfahren. Dafür sollten wir uns gemeinsam starkmachen und kämpfen. (Beifall DIE LINKE) Meine Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie jetzt vielleicht in den wenigen Minuten, die uns noch verbleiben, darüber reden, ob das Land noch 2.500 Euro dazugibt und in den Fonds einzahlt, das wird keine Gerechtigkeit für die, die überhaupt nicht bedacht werden, bringen. Ich kann nicht erklären, warum eine in der DDR geschiedene Frau mindestens zehn Jahre verheiratet sein musste und wenigstens ein Kind erzogen haben musste. Was ist mit der Frau, die nur acht Jahre verheiratet war und drei Kinder erzogen hat, warum wird die nicht bedacht? All das sind Fragen, die sind nicht beantwortet und die werden sicher auch nicht in weiteren Anfragen, die im Bund gestellt worden sind, positiv beantwortet werden können. Und eins regt mich besonders auf: 500 Millionen Euro sind jetzt im Rentenfonds drin, noch in der Vorgängerregierung waren es wenigstens 1 Milliarde Euro. Man hat sich jetzt einen schlanken Fuß in der Bundesregierung der Ampel gemacht und hat die Rententhematik wieder auf die neuen Bundesländer übertragen. Ich finde, Rentengerechtigkeit hat was mit bundesrepublikanischen Themen zu tun und das ist unbedingt weiterhin zu verfolgen und kann nicht Aufgabe eines einzelnen Bundeslands sein. (Beifall DIE LINKE) Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns für Rentengerechtigkeit kämpfen, dann haben wir noch genug zu tun in den kommenden Jahren. Danke schön. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Vielen Dank, Frau Kollegin Stange. Und das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Aust.

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René Aust AfD

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor gut 30 Jahren feierte unser Vaterland die Wiedervereinigung. Mit dieser Wiedervereinigung waren viele Herausforderungen verbunden. Viele dieser Herausforderungen wurden sehr gut gemeistert. Ich glaube, trotz der vielen Probleme, die im Nachhinein aufgetaucht sind, kann man denjenigen, die damals die Verhandlungen führten, bei diesem einzigartigen Werk keinen Vorwurf machen, dass auch Fehler passiert sind. Man kann allerdings sehr wohl denjenigen einen Vorwurf machen, die nicht frühzeitig darauf reagiert haben, als diese Fehler aufgetaucht sind. Seit Mitte der 90erJahre reden wir mittlerweile darüber, dass es bei der Problematik der Rentenüberleitung zu enormen Rentenungerechtigkeiten gekommen ist. Es ist eine Schande, dass es 30 Jahre lang gedauert hat, bis wir diese Härtefalllösung überhaupt bekommen haben, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Über viele andere Herausforderungen reden wir auch bereits seit vielen Jahrzehnten, so beispielsweise das Thema der ökonomischen Wiedervereinigung, die wir bis zum heutigen Tage aufarbeiten, beispielsweise mit unserem Treuhandausschuss oder jedenfalls mit dem Treuhandausschuss, der eingesetzt worden ist. Doch wir sollten uns bei all diesen Themen nichts darüber vormachen, dass damit die Wiedervereinigung in der Form gelungen sei, dass alle Themen und alle Problematiken in den vergangenen Jahrzehnten abgearbeitet worden sind. Nach wie vor gibt es viele Gefühle darüber, dass diese Wiedervereinigung ungerecht abgelaufen ist und dass viele Menschen schlicht und ergreifend vergessen worden sind. Deswegen ist auch die Kritik derzeit so groß an diesem sogenannten Hilfsfonds. Denn wieder einmal sind viele Betroffene vergessen worden. Nur etwa 10 Prozent derjenigen, die betrogen worden sind, denen Ungerechtigkeiten zugeführt worden sind, sind in diesem Härtefallfonds überhaupt bedacht worden. Deswegen muss man es deutlich sagen, dieser Härtefallfonds, ja, besser spät als nie, aber doch zu spät und zu wenig. Hier muss deutlich nachgebessert werden. (Beifall AfD) Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz besonders unfair und ungerecht ist es natürlich, dass es beispielsweise nur denjenigen zugutekommen soll, die heute einen Rentenanspruch von unter 830 Euro habe. Hier wird nur denjenigen geholfen, die tatsächlich nahe am Existenzminimum sind, aber eine wirkliche Anerkennung von Lebensleistung derjenigen, die beispielsweise als Reichsbahner gearbeitet haben, ist hier nicht zu erkennen. Die AfD-Fraktion hat es deswegen, als sie in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, zu ihren wichtigsten Themen gemacht, genau diese Ungerechtigkeit auch in den Mittelpunkt ihrer sozialen Arbeit zu stellen. Ausdruck dessen sind zwei Anträge vom 9. Mai 2019 und 16. Oktober 2019, wo wir bereits umfangreiche Forderungen aufgestellt haben, dieses Thema auch wirklich noch mal auf die Tagesordnung zu heben. Wir sind froh darüber, dass auch mit den Thüringer AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl, Marcus Bühl oder auch Stephan Brandner diese Themen behandelt worden sind und eben auch Druck auf die aktuelle Bundesregierung gemacht worden ist, jetzt endlich mit einem Härtefallfonds das Problem anzugehen. Wie gesagt, das alles kann nur ein erster Schritt gewesen sein, es muss deutlich nachgebessert werden und ich kann Ihnen versprechen, die AfD im Deutschen Bundestag wird dazu auch weitere Vorschläge vorlegen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Vielen Dank, Herr Aust. Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Möller zu Wort gemeldet.

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Denny Möller SPD

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auf der Besuchertribüne! Ganz besonders möchte ich Heike Debertshäuser, die heute von der Tribüne aus die Debatte sehr aufmerksam verfolgt, begrüßen. Frau Debertshäuser engagiert sich seit vielen Jahren unter anderem für die rentenrechtlichen Belange von den in der DDR geschiedenen Frauen. Heute ist sie wahrscheinlich in Fragen der Ost-Rente eine der sachkundigsten Aktivistinnen in ganz Thüringen und hält engste Kontakte zur Bundesebene. Danke, dass Sie heute hier dabei sind! (Beifall CDU) Und es ist sicherlich ganz im Sinne von Frau Debertshäuser und ihren Gruppen, wenn ich nach den bisherigen Reden eines klarstellen möchte und das unmissverständlich klarstellen möchte. Es geht in der aktuellen Debatte um diesen Härtefallfonds eben nicht um die Suche nach einer allumfassenden gerechten Lösung für die rentenrechtlichen Folgen der Wiedervereinigung. Das ist nicht so und das ist auch weder der Anspruch des Härtefallfonds noch das, was wir sozusagen positiv wollen. Es geht um die Abmilderungen von besonderen Härten. Und das ist sozusagen der entscheidende Punkt. Es gibt nämlich eine ganz konkrete Entscheidung auf dem Tisch, zu der wir uns in Thüringen in den nächsten acht Wochen eindeutig positionieren müssen. Will der Freistaat Thüringen der Stiftung „Härtefallfonds“ beitreten, ja oder nein? Wir von der SPD sagen ganz klar: Ja. Denn damit würden wir für gut 12.000 Anspruchsberechtigte – und um die geht es jetzt, um die möglichen 12.000 Anspruchsberechtigten in Thüringen, um die geht es jetzt, Frau Kollegin Stange; es geht bei diesem Härtefallfonds um 12.000 Anspruchsberechtigte – die einmalige Auszahlung verdoppeln oder nicht. Ich meine, gerade angesichts der Inflation, gerade angesichts der Energiekrise und der hohen Belastung können und sollten wir das für die, die wenig aufgrund der Ungerechtigkeit der Rentenanpassung von Ost zu West haben, auch das verdient haben, tun. Das müssen wir tun! Denn Thüringen kann sich das leisten und wir sehen das als SPD als absolut wichtiges Zeichen an. (Beifall SPD) Lieber Herr Minister Hoff, Sie hatten vor einem halben Jahr an dieser Stelle nur halb rhetorisch formuliert und ich zitiere: Wir müssen uns als Landesregierung die Frage stellen: Wird es eine bessere Lösung geben als die, die jetzt vorliegt? Das fragten Sie in den Raum und ich muss aus heutiger Sicht gestehen, und das gehört zur Ehrlichkeit dazu, auch wenn ich sie nicht positiv finde und immer meine, es lohnt sich, politisch zu kämpfen, um mehr Gerechtigkeit ins Land zu bringen. Und bei der Frage nach Gerechtigkeit muss man auch immer aufpassen, geht es um Gerechtigkeit tatsächlich, die man erreichen kann, oder geht es um Rechthaberei. Das ist hier ganz offensichtlich in der Debatte notwendig zu klären. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Natür- lich geht‘s um Gerechtigkeit!) Die Antwort auf die Frage, was jetzt aktuell möglich ist, heißt schlicht und ergreifend: Nein. Das ist die Realität. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: 40 Milliarden Euro!) Denn noch mal sehr deutlich, was man sagen muss, sehr deutlich sagen muss, Frau Stange, da müssen Sie auch ein bisschen bei der Sache bleiben: Die Bundesregierung hat 2019 unter SchwarzRot die halbe Milliarde im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Eine Milliarde!) Eine halbe Milliarde hat sie zur Verfügung gestellt und hat immer gesagt, die Länder sollen das verdoppeln. Sie können das anders darstellen, aber es entspricht dann leider nicht der Wahrheit. Deswegen sehe ich im Moment keine bessere Lösung als diesen Rentenhärtefallfonds. Er ist nicht in Sicht. Wir wissen alle, wie lange diese zähen Verhandlungen nötig waren, um überhaupt diese vorliegende Vereinbarung des Bundes zu bekommen. Daran werden wir höchstwahrscheinlich bis zum 31.03. auch als Freistaat Thüringen nichts ändern, wenngleich ich jede Initiative hier unterstütze und für richtig halte, weil gerade aus den betroffenen OstLändern das für unsere Bevölkerung schlicht und ergreifend wichtig ist; es sind viel mehr betroffen, die sind heute alle aufgezählt worden, die davon nicht profitieren, leiden, und diese Ungerechtigkeit, die im Zuge der Wiedervereinigung entstanden ist, setzt sich fort. Jedoch – und das ist mein Appell – kann ich nicht verstehen, warum wir für die 12.000, um die es jetzt geht, in dieser Frage keine Entscheidung herbeiführen oder sie verstreichen lassen oder sie mit Nein beantworten, weil wir sagen, es sind auch noch andere, die wegen der Ungerechtigkeit bei der Rentenübertragung eigentlich eine Unterstützung benötigen. Hier geht es um eine soziale Frage und diese soziale Frage ist zu beantworten. Ich appelliere an alle: Lassen Sie uns dieser Stiftung beitreten und lassen Sie diese 12.000 Betroffenen mit einer Einmalzahlung von 5.000 Euro zumindest eine kleine Widergutmachung erfahren. Alles Weitere haben wir vorgeschlagen, können wir gemeinsam politisch auch erkämpfen, aber dafür müssen wir es konkret tun und hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Danke, Herr Kollege Möller. Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Dr. König das Wort.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich denke, an den vorangegangenen Rednern hat man deutlich gemerkt, wie tief die Spaltung bei diesem Thema auch innerhalb der Minderheitskoalition ist. Das ist dann dem geschuldet, dass einzelne Fraktionen oder Parteien der Minderheitsregierung auch an der Bundesregierung beteiligt sind. Deswegen möchte ich auch als Erstes vorwegstellen, dass ich die gesamte Diskussion zu diesem Thema gerade mit Blick auf die Betroffenen mittlerweile im höchsten Maße unwürdig finde. (Beifall CDU) Es ist beschämend, wie mit den Benachteiligten umgegangen wird, wie um Entschädigungssummen gefeilscht wird. Es ist beschämend, dass das Thema immer wieder verschleppt wurde, (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Auch unter Merkel!) es ist beschämend, dass der Bund seiner Verantwortung nicht so gerecht wird, wie es eigentlich sein müsste. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Es ist doch Ihre Partei gewesen, die das verhandelt hat!) Wir hatten jetzt an dieser Stelle, nachdem es wirklich viele Jahre gedauert hat, die Chance besessen, dass das Thema endlich zu einem guten Ende geführt wird. Denn wo kommen wir eigentlich her? Wir kommen daher, dass der Bund nach dem Ende der DDR ein wichtiges Rentenüberleitungsgesetz geschaffen hatte, aber dort gerade durch das kleinteilige DDR-Rentensystem mit vielen Personengruppen-Zusatzrenten nicht für alle eine gute Lösung gefunden hatte. Wir haben von 27 Personengruppen gesprochen, 17 sind übrig geblieben, nachdem zehn Personengruppen erfolgreich vor Gericht für Gerechtigkeit gestritten hatten. Zum Beispiel wurde heute auch schon mehrfach genannt, die DDR-geschiedenen Frauen sind nicht berücksichtigt worden oder auch Mitarbeiter der Reichsbahn oder der Post, wie gesagt, insgesamt 17 Personengruppen. Die empfinden diese fehlende Gerechtigkeit bis heute als schmerzlich, was absolut nachzuvollziehen ist. Der nun durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Fonds zur Abmilderung von Härtefällen der Ost-West-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, eine Art Härtefallfonds – es ist übrigens gut, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im November noch mal einen Antrag eingebracht hatte, um auch die Koalition, die Ampel auf Bundesebene daran zu erinnern, dass so etwas im Koalitionsvertrag steht, der hier umgesetzt wird –, ist vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber es ist kein Schritt für mehr Gerechtigkeit. Aus unserer Sicht ist es ein Skandal, dass die aktuelle Bundesregierung das Volumen für den Härtefallfonds – Frau Stange hat es angesprochen –, der mit 1 Milliarde Euro beziffert wurde, schon 2021, damals noch unter der schwarz-roten Bundesregierung, auf die Hälfte reduziert hat. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Bleiben Sie bei der Wahrheit, bleiben Sie bei der Wahrheit!) Und wenn man dann in die Anfrage an die Bundesregierung schaut, dann wird das – Herr Möller – vom Arbeitsminister, Herrn Heil, damit begründet, dass man das reduziert hat, damit es einfacher für die Länder ist, dem beizutreten, weil die Länder diese 1 Milliarde Euro, die eingestellt wurde – diese sollten ja noch mit 1 Milliarde Euro kofinanziert werden –, sicherlich nicht bezahlen wollte. Deswegen ist man runtergegangen auf die 500 Millionen Euro, was natürlich zu wenig ist. Aus unserer Sicht ist es ein Fehler, dass hier keine Lösung für alle Opfergruppen gefunden wurde. Es sind zwar – nicht wie Frau Stange gesagt hat – aus meiner Sicht die 17 Personengruppen nicht ausgeschlossen worden, sondern es ist ein anderes Ausschlusskriterium eingeführt worden, dass nur diejenigen Unterstützung erhalten, deren Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter liegen, das heißt knapp 800 Euro. Die darunterliegen, bekommen erst diese Zahlung aus dem Härtefallfonds, das heißt 2.500 Euro pauschal im Monat. Wenn man die ganze Leidensgeschichte sieht, sind 2.500 Euro – denke ich – nichts weiter als ein Tropfen auf einen heißen Stein und keinesfalls in irgendeiner Form Gerechtigkeit, die den betroffenen Gruppen widerfährt. (Beifall CDU) Außerdem sollen die Ost-Länder die Hälfte der Kosten tragen, indem sie der Stiftung beitreten sollen. Hier schiebt der Bund für uns ganz klar die Verantwortung auf die Länder ab. Der Bund hat hier die Aufgabe. Wir haben als Länder gerade im Osten vielfältige Aufgaben, was die Renten in der Überleitung angeht, wo viele Zahlungen stattfinden. Hier wäre der Bund in der Verantwortung gewesen und deswegen hätte auch die 1 Million Euro eingestellt werden müssen von Bundesseite. Ministerpräsident Ramelow hat gesagt, dass er gerade die ostdeutschen Länder hinter sich versammeln will, um eine einheitliche Position gegenüber dem Bund zu kreieren. Das hat nicht stattgefunden. Da hätten wir uns mehr Engagement erhofft. Am Ende möchte ich noch sagen, es ist irgendwie für mich das Gefühl, man hat das Thema jetzt auf die Tagesordnung genommen, man hat ein bisschen was gemacht und damit soll es auch gut sein. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Das bringt keine Gerechtigkeit. Deswegen muss der Bund hier schnellstens nachbessern und mindestens die 1 Milliarde Euro an Geldern einstellen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Danke, Herr Dr. König. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Pfefferlein das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, fangen wir doch mal mit dem Guten an. Ab sofort können Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten Anträge auf Hilfe aus einem Härtefallfonds stellen. Nach einem ewigen Ringen hat die Große Koalition in Berlin die dafür zuständige Stiftung auf den Weg gebracht. Damit kann wenigstens einem Teil der Versäumnisse begegnet werden, denn 1990 wurde versäumt, diese und andere Ungerechtigkeiten in einem vernünftigen und gerechten Einigungsvertrag zu regeln. Als 1997 mit dem Rentenüberleitungsgesetz die Anwendung des sogenannten Westrentenrechts in Kraft trat, wurden damit gleich auch die Alterssicherungsansprüche von Frauen aus DDR-Zeiten beseitigt. Nun hat sich endlich etwas bewegt, auch wenn das jetzt vorliegende Ergebnis der Kompromiss mit dem wohl kleinsten gemeinsamen Nenner ist. Das beendet die finanzielle und rechtliche Benachteiligung nicht, erkennt aber verschiedene berechtigte Ansprüche an. Dieses Parlament hat sich im Juni 2021, also noch zu Zeiten der großen Koalition in Berlin, mit diesem Härtefallfonds befasst. Damals reichte die CDU-Fraktion einen Antrag ein, mit dem die finanzielle und rechtliche Benachteiligung von den in der DDR geschiedenen Frauen beendet werden sollte. Scheinbar war hier bei den Kolleginnen und Kollegen in Vergessenheit geraten, dass diese Ungerechtigkeit jahrzehntelang von der CDU-geführten Bundesregierung nicht angefasst wurde. Zwar hatte 2021 die damalige Bundesregierung einen Fonds in Höhe von 1 Milliarde Euro beschlossen – das haben wir eben schon gehört –, die Auszahlung scheiterte aber an der Beteiligung der Länder. Natürlich haben wir damals 2021 mit einem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nachgelegt und die Landesregierung gebeten, darauf hinzuwirken, dass Lösungen für alle betroffenen Personen und Berufsgruppen gefunden werden, sich dafür einzusetzen, dass die Lebensrealitäten aller Personen- und Berufsgruppen berücksichtigt werden und damit der Bund seiner Finanzierungsverpflichtung für den Ausgleich der rentenrechtlichen Probleme und Benachteiligungen nachkommt. Das ist leider die Wahrheit, dass durch die unzureichende Überführung der zahlreichen DDR-Zusatzversorgungssysteme, Sonderversorgungen und Sachlagen in das westdeutsche Rentensystem Missverhältnisse und daraus resultierende Ungerechtigkeiten entstanden sind. Nun wurde vom Bundeskabinett zur Abmilderung aus der Ost-West-Rentenüberleitung ein Härtefallfonds in Höhe von 500 Millionen Euro freigegeben. Dieser Fonds wird von einer Stiftung betreut, die ihren Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen soll. Menschen, deren zu DDR-Zeiten erworbene Rentenansprüche nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden, sollen vom Bund eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Unter diesen Umständen ebenfalls begünstigt werden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion und deren Angehörige. Das ist zumindest ein Anfang und damit hat die jetzige Regierung in Berlin in kurzer Zeit viel mehr geschafft als ihre Vorgängerregierungen in Jahrzehnten. Allerdings sind die bildenden Künstlerinnen und Künstler, Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler und Leistungssportlerinnen und Leistungssportler nicht berücksichtigt. Ein Gerechtigkeitsfonds ist das so nicht. Fürs Erste müssen noch einmal die Diskussionen über die Länderbeteiligung geführt werden, um den Topf noch aufzufüllen. Der Appell zur Solidarität kommt auch von der BündnisgrünenBundestagsfraktion. Aber natürlich ist das in erster Linie eine Bundesangelegenheit und darf und kann nicht allein auf die Länder abgewälzt werden. Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Fonds mit mehr Geld einem größeren Empfängerkreis zur Verfügung stehen würde – und zwar schnell. Da dürfen wir nicht noch einmal Jahre vergehen lassen. Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Vielen Dank, Frau Pfefferlein. Jetzt steht noch Herr Kollege Montag von der Gruppe der FDP auf meiner Liste.

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Robert-Martin Montag FDP

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Verehrter Herr Präsident, lieber Kollege König, man kann sich natürlich immer beschweren, aber man braucht auch einen Gegenstand, über den man sich beschweren kann. Insofern hat die Ampel schon mehr geschafft als die CDU in 16 Jahren Regierung. (Beifall SPD) Das ursächliche Problem – das ist ja heute auch schon besprochen worden – ist natürlich das Gesetz zur Überleitung der DDR-Renten in das gesamtdeutsche Rentensystem. Dort sind Ungerechtigkeiten vor mehr als 30 Jahren entstanden. Im Zentrum der Debatte stehen ja seitdem die insgesamt 27 Zusatzrentensysteme, die in der Regelungswut der damaligen DDR entstanden sind. Zehn sind mittlerweile durch Gerichtsentscheidungen in das bundesdeutsche Rentensystem überführt worden, für die verbliebenen sollten andere Regelungen gefunden werden. Die aktuelle Bundesregierung schiebt hier auch etwas an, nämlich die Einmalzahlung von 2.500 Euro von Bundesseite zu finanzieren und auch die Länder dabei eben mit in die Verantwortung zu nehmen. Das begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Aber wer profitiert aktuell von dem Härtefallfonds? Das sind die ehemaligen Beschäftigten bei der Deutschen Reichsbahn, die Pflegenden von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben haben, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit, Ehefrauen, wenn für einen dienstlichen Aufenthalt im Ausland mit dem Ehegatten die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe, Balletttänzer, Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Gleichzeitig haben wir natürlich auch Verständnis für die Ernüchterung von einigen Betroffenen, denn richtig ist, das Ziel des Härtefallfonds ist nicht, die entstandenen Ungerechtigkeiten allesamt aus der Welt zu schaffen, sondern die entstandenen absoluten Härten abzufedern. Genau darum geht es ja in diesem Härtefallfonds auch von der Bundesebene. So ist es klar geregelt, dass die gesetzliche Rente der Betroffenen, die diese Zahlungen zukünftig erhalten sollen, in der Nähe der Grundsicherung liegt. Der Härtefallfonds ist ein erster, aber eben ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der 30 Jahre währenden Ungerechtigkeit zu begegnen. Sie haben es selber angesprochen, liebe Frau Stange, die Frage ist, wir diskutieren aktuell nur über 50 Prozent des Fonds, den der Bund füllt. Für die anderen 50 Prozent sind die Länder zuständig. Einige haben auch schon erklärt, diese Einmalzahlung leisten zu wollen. Bis zum 31. März 2023 können die Länder der Stiftung beitreten, wenn sie hälftig ihren finanziellen Anteil einbringen und damit die Leistungen mit 2.500 Euro erhöhen. Es ist also an der hiesigen Landesregierung, wenn sie das denn möchte, dem Haushaltsgesetzgeber einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, den der dann diskutieren kann. Möglicherweise gibt es dafür dann auch eine entsprechende Mehrheit. Sich selbst an die Nase packen, auch die eigene Verantwortung zu kennen, ist hier das Motto, und nicht nur auf den Bund zu zeigen, denn die Beseitigung von Ungerechtigkeit ist nicht nur die Aufgabe der Bundesebene, sondern wir sind ein Gemeinwesen, ein Staatswesen, wo es nicht nur die Bundesebene gibt, sondern auch die Länderebene. Deswegen rufen wir hier auch die Länder auf, ihren Teil dazu beizutragen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Vielen Dank, Herr Montag. Damit sehe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten erst mal keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Prof. Hoff, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

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Prof. Dr. Hoff

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier, glaube ich, bei der gesamten Diskussion einen weitgehenden Konsens in diesem Thüringer Landtag. Der Konsens besteht darin, dass es gut und richtig ist, dass Ungerechtigkeiten in der Rentenüberleitung bewältigt werden. Es ist ein Schritt dazu in diesem Fonds geschafft worden. Es besteht gleichzeitig Konsens darin, dass die Regelungen, die in diesem Fonds gefunden worden sind, für viele Gruppen nicht ausreichen und dass diese Gruppen berechtigt darauf hinweisen, dass das eigentliche Ziel, die Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung mit einem solchen Fonds zu bewältigen, aus zwei Gründen nicht ausreichend umgesetzt werden. Erstens, weil die Regelungen, die gefunden worden sind, dazu führen, dass eine ganze Reihe von Akteurinnen und Akteuren, die quasi mit ihrer Rente zu nah an der Fondsgrenze sind, eigentlich aus der Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen, rausfällt, das heißt, dass ihre soziale Situation nicht adäquat berücksichtigt ist, und eine ganze Reihe von Gruppen – ich muss die jetzt nicht alle wiederholen, weil sie hier in der Diskussion schon genannt worden sind – in diesem Fonds bislang nicht enthalten ist. Ich habe niemanden gehört, der hier im Thüringer Landtag gesagt hat, dass es richtig ist, dass sie da nicht drin sind und die da auch auf keinen Fall reindürfen. Die Konstituierung dieses Fonds hat viel Zeit, für viele Betroffene viel zu lange Zeit gebraucht. Ich glaube, es ist für die Betroffenen auch ein Stück weit unerheblich, wer seit 1990 in der Bundesregierung gewesen ist. Das sind hier drei Fraktionen und eine Gruppe, wir können uns hier gegenseitig immer Verantwortung zuschieben, aber wir stehen hier gemeinsam als politische Akteure in einer Verantwortung. Es ist jetzt ein Fonds geschaffen worden. 1875 hat Marx mal in einem Begleitschreiben an Wilhelm Bracke zu den Randglossen zum Gothaer Programm die Formulierung gefunden: „Jeder Schritt wirklicher Bewegung ist wichtiger als ein Dutzend Programme.“ So ist ein Teil dieser Diskussion hier durchaus zu verstehen, nämlich anzuerkennen, dass es diesen Fonds jetzt gibt. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, zwei Entscheidungen zu treffen. Die erste Entscheidung muss auf Bundesebene getroffen werden. Der Ministerpräsident hat sich in einem Schreiben auch noch mal an den Bundessozialminister gewendet und gesagt, welcher Spielraum auch auf Bundesebene gesehen wird, um entsprechend diesen Fonds auch zu erweitern. Wir wissen, dass die Chancen dafür viel zu gering sind. Die Forderung aufzumachen und darum zu werben und dafür zu kämpfen, dass es getan werden soll, ist trotzdem wichtig. Und das spricht sich hier auch, glaube ich, niemand im Raum gegenseitig ab, genauso wie auf der anderen Seite auch nicht behauptet wird, dass das gesamte Fondsmodell, nur weil es aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend ist, nicht in Ordnung wäre. So hat auch, glaube ich, hier niemand argumentiert. Die zweite Entscheidung ist – darauf hat der Abgeordnete Montag hingewiesen: Es ist durch den Haushaltgesetzgeber und die Landesregierung gemeinsam die Entscheidung zu treffen und die Rahmenbedingungen zu setzen, ob selbst dann, wenn es von der Bundesseite die Mitteilung gibt, dass es keine Erweiterung dieses Fonds gibt, wir uns als Freistaat Thüringen wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern an diesem Fonds beteiligen wollen und uns damit tatsächlich unterscheiden von beispielsweise dem Freistaat Sachsen, der ultimativ durch den Ministerpräsidenten dort ausgeschlossen hat, dass sich Sachsen an einem solchen Fonds beteiligt. Eine solche Positionierung gibt es von Thüringen nicht, sondern wir haben gesagt: Wir wollen die Entscheidung über die Beteiligung auch vor dem Hintergrund treffen, dass wir noch mal dafür werben wollen, dass der Fonds erweitert wird, und wenn es eine Entscheidung gibt, dass er nicht erweitert wird, müssen wir für uns die Entscheidung treffen, ob wir das machen wollen. Da sehe ich in der Landesregierung niemanden, der sagt: Nein, das darf auf keinen Fall passieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich dann den vierten Teil und rufe den fünften und damit heute letzten Teil der Aktuellen Stunde auf. Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7172 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Lehmann.

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Diana Lehmann SPD

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Geburtsurkunde sagt, dass ich in einem Land geboren bin, das es nicht mehr gibt. Das ist ein Schicksal, das ich mit vielen hier im Raum teile. Für mich persönlich bedeutet das, dass es viele Orte, die es in meiner Kindheit gegeben hat, schlicht und ergreifend nicht mehr gibt. Der Kindergarten, in den ich gegangen bin, ist kein Kindergarten mehr, die Eisdiele, der Spielzeugladen und viele Spielplätze gibt es nicht mehr. Meine Eltern haben ihre Arbeit verloren, sich über viele Jahre durchgekämpft und das waren keine einfachen Jahre, weder für die Generation meiner Eltern noch für meine Generation. Ich bin dennoch immer dankbar dafür gewesen, in Freiheit aufzuwachsen, und dafür, dass meine Eltern mir das Gefühl gegeben haben, dass ich jetzt alles werden kann, weil ich als Erste in meiner Familie studieren konnte, weil ich als Erste in meiner Familie ein Abitur machen konnte, dass ich studieren, leben, arbeiten könnte, wo immer ich das möchte. Ich habe über viele Jahre gedacht, dass es keinen Unterschied macht, wo ich geboren bin, weil ich dachte, in einem vereinten Deutschland aufgewachsen zu sein, ich dachte, wie viele Menschen in meiner Generation, dass diese Freiheit tatsächlich bedeutet, auch alle Chancen zu haben, aber es macht eben doch noch einen Unterschied, wo man geboren ist. Das ist eine Erfahrung, die viele Ostdeutsche machen mussten, ob mein ostdeutsches Abitur, mein Studium an einer ostdeutschen Hochschule, der Ausbildungsabschluss meiner Freundin an einem ostdeutschen Betrieb tatsächlich gleichwertig sind mit einem westdeutschen – das ist etwas, was über viele Jahre infrage gestellt wurde, weil man ganz oft und aus westdeutscher Perspektive davon ausging, dass eine ostdeutsche Bildungsbiografie weniger Wert ist als die eines Westdeutschen. Auch wenn ich den Aufschrei schon höre, möchte ich an der Stelle noch auf eines hinweisen: Die Art und Weise, wie Herr Kemmerich sich heute über die designierte Justizministerin geäußert hat, ist genau das, was viele Ostdeutsche über viele Jahre erlebt haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Genau dieser Umgang, diese Form der Debatte sind der Grund, warum es auch nicht folgenlos bleibt, wenn solche Diskussionen geführt werden. Darauf hat jetzt der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider, noch mal hingewiesen und ich bin ihm sehr dankbar dafür, dass er es gemacht hat, denn es gibt Zahlen, die uns wirklich alle nachdenklich machen sollten. Wenn nur zwei von 247 DAX-Vorständinnen aus dem Osten kommen, wenn nur eine der 16 Bundesverfassungsrichterinnen aus dem Osten kommt, wenn von den 100 größten Hochschulen in Deutschland lediglich eine von einem Ostdeutschen geleitet wird, dann ist das etwas, was uns als ostdeutsche Politikerinnen und Politiker in einem ostdeutschen Parlament nachdenklich machen muss. Es setzt sich fort, weil selbst in den ostdeutschen Unternehmen der Anteil der Führungskräfte, die einen ostdeutschen Hintergrund haben, gerade mal bei 33,5 Prozent liegt. Und je höher man in der Führungsetage kommt, je höher man in der Hierarchieebene kommt, umso höher ist der Anteil von Westdeutschen. Das gleiche Bild zeichnet sich ab bei Hochschulen, bei Medien, bei Gerichten, auch hier stellen Ostdeutsche oft nur einen geringeren Anteil der Führungskräfte dar. Es geht jetzt gar nicht darum, infrage zu stellen, dass Menschen, die in Westdeutschland sozialisiert sind, hier nicht auch arbeiten dürfen und Karriere machen dürfen. Aber die Chancen dafür sind extrem unterschiedlich verteilt und das sieht man zum Beispiel auch, wenn man sich anschaut, woher Ministerinnen und Minister in den Ländern kommen. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man – ich habe der Einfachheit halber Berlin mal rausgenommen, weil das immer so eine Frage ist, wo die zuzuordnen sind: In den ostdeutschen Ländern kommen 55 Prozent der Ministerinnen aus Ostdeutschland und 45 Prozent aus Westdeutschland. In den westdeutschen Kabinetten gibt es genau einen ostdeutschen Minister von über 100 Ministerinnen und Ministern. Ich sage es an der Stelle noch mal, es gibt keine Neiddebatte, aber wir müssen sensibler dafür sein, wir müssen sichtbar machen, wie unterschiedlich Wege in Hierarchien und in Karriereplanung sind. Ich bin sehr froh, dass sich die Bundesregierung da jetzt auf den Weg gemacht hat, und ich hoffe und bin zuversichtlich, dass die Landesregierung diese Bemühungen aufnimmt, denn ich glaube, wir brauchen das auch hier in Thüringen, wir brauchen einen Bericht darüber, erstens, wie die Repräsentanz in der Landesverwaltung in nachgeordneten Behörden, in Hochschulen, aber auch in der Wirtschaft, in Führungsebenen aussieht, um eine valide Datengrundlage zu haben. Wir brauchen zweitens auf dieser Basis ein Konzept mit konkreten Handlungsoptionen, das die Landesregierung verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen und einzuleiten. Wir brauchen drittens eine Evaluation, ob diese Maßnahmen greifen, denn wenn sie es nicht tun, werden wir früher oder später auch über eine Ostquote sprechen und diskutieren müssen. Denn an dieser Stelle sage ich selbstbewusst als Ostdeutsche – ohne uns fehlt etwas. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. Jetzt hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Unterrepräsentation Ostdeutscher in Thüringens Führungsetagen ist seit Jahrzehnten bekannt. Auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2020 antwortete mir allerdings der Staatssekretär Schubert von der SPD damals: „Bei der Einstellungs- und Beförderungspraxis des Freistaats ist die Herkunft der Bediensteten nicht relevant. […] vielmehr Eignung, Leistung, Befähigung“ seien die entscheidenden Aspekte. (Beifall AfD) Ja, das hätte er besser wissen können, der Herr Schubert von der SPD, auch vor der Besetzung des Energieministeriums mit einem westdeutschen Schauspieldirektor. (Heiterkeit und Beifall AfD) Schon die Zahlen damals 2020 – 30 Jahre nach der Wende – zeigten beispielsweise bei der Justiz – bei Richtern und Staatsanwälten –, dass die dortigen Positionen fast zu zwei Dritteln von Westdeutschen besetzt sind. Das ist nicht bedeutungslos. Die Chance, dass beispielsweise ich wegen meiner politischen Äußerungen demnächst irgendwann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren machen muss, ist gar nicht mal so gering. (Beifall AfD) Dass ich dann auf einen Richter treffe, der meine Sozialisation versteht, dem die gleichen Werte vermittelt worden sind wie mir, der weiß, wie wichtig einem Ostdeutschen Meinungsfreiheit und Selbstbestimmung sind – die bestehen zwar grundsätzlich auch bei einem Westdeutschen, aber sie sind eben deutlich geringer. (Beifall AfD) Folge dieser Schlagseite der Justiz ist beispielsweise auch jetzt schon die Rechtsprechung. So gibt es einen bekannten Fall, in dem ein ostdeutscher Bewerber, der sich in Westdeutschland beworben hat – in Baden-Württemberg war das meines Wissens –, seinen Lebenslauf mit dem Vermerk „minus Ossi“ zurückgeschickt bekommen hat und dagegen natürlich wegen Diskriminierung geklagt hat. Er bekam kein Recht. Und das ist auch in gewisser Weise logisch, weil westdeutsche Richter diese Ausgrenzungserfahrung niemals machen mussten. Wie sollen sie es nachvollziehen? Wie die Reaktionen der Gerichte ausgefallen wären und auch der Gesellschaft, wenn ein Afrikaner betroffen gewesen wäre, das kann sich jeder Bewohner dieses an Doppelstandards reichen Landes sehr wohl ausmalen. Bei der Verwaltung ist es übrigens nicht anders. Auch da sind zwei Drittel der höheren Besoldungsgruppen hier in Thüringen – also von B 2 bis B 10 – mit Westdeutschen besetzt. Am krassesten ist es übrigens bei den Professoren in Thüringen: Da gibt es weniger als ein Drittel Professoren aus Ostdeutschland. Selbst die Erinnerungspolitik, meine Damen und Herren, ist fest in westdeutscher Hand. Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora wurde stets von Westdeutschen geführt. Westdeutsche entscheiden, wie wir uns erinnern, an was wir uns erinnern und welcher Ostdeutsche an der Erinnerung und am Gedenken teilnehmen darf. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie haben einen westdeutschen Führer!) Unser Freistaat, meine Damen und Herren, ist in der Führungsebene westdeutsch sozialisiert und auch bestimmt. Warum ist das so? Das hat diverse Gründe. Ein Grund ist aus meiner Sicht, dass westdeutsch sozialisierte Chefs oft bei der Auswahl von Nachwuchsführungskräften Bewerber mit ähnlicher Sozialisation bevorzugen. Und da unterscheiden sich Ostdeutsche von Westdeutschen. Viele Ostdeutsche, die beispielsweise nach beruflichem Erfolg streben, haben diese Erfahrung gemacht: Man verlässt sich auf seine gute Ausbildung, auf sein Können und missachtet ein Stück weit Präsenz und Erscheinung. Man schätzt das in gewisser Weise geringer ein. Mehr sein als scheinen. Das ist ein Grundsatz, der hat in der DDR funktioniert, in Westdeutschland oder in Deutschland, jetzt in der Bundesrepublik, funktioniert das aber nicht mehr. Das ist durchaus ein Nachteil. Ein zweiter Grund ist aus meiner Sicht, dass es überhaupt kein Interesse daran gibt, an der Dominanz Westdeutscher in den Führungsetagen etwas zu ändern. Das hängt nach meiner Überzeugung mit der ostdeutschen Identität zusammen. Die ist nicht tolerant, die ist nicht divers genug, sie ist eigensinnig, mancher linksextremer Ideologin ist sie auch wortwörtlich zu weiß – Stephan Kramer vom Verfassungsschutz weiß genau, von wem ich spreche, der kennt die Dame sehr gut. Deswegen wird die ostdeutsche Identität jenseits von Trachtenvereinen ein Stück weit leider auch bekämpft. Man will sie gar nicht in Führungsetagen haben. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was ist denn die ostdeutsche Identität?) Das ist ein langes Thema, das kann ich Ihnen jetzt nicht in den verbleiben 28 Sekunden erklären. Aber wenn Sie das wirklich interessiert, Herr Montag, dann kommen Sie einfach auf mich zu, dann erkläre ich Ihnen als Ostdeutscher, was den Ostdeutschen wirklich ausmacht. Vielen Dank. (Beifall AfD) Wenn Sie das nicht wissen, tut es mir wirklich leid. (Unruhe Gruppe der FDP)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Vielen Dank. Herr Kollege Montag, auch Sie stehen noch auf der Rednerliste. Deswegen bitte ich, die Diskussion doch hier vorn am Pult zu führen. Jetzt ist erst mal Frau Kollegin Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dran.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind hier in der Aktuellen Stunde der SPD, die ein sehr großes Thema anschneidet. Der Begründungstext lässt das jetzt nicht so durchblicken. Und es muss sich ja auch – mit Verlaub – direkt auf Thüringen beziehen. Dennoch gibt es mir hier die Gelegenheit, ein wichtiges Thema anzusprechen. Denn hier geht es doch um die Unterschiede der Lebensverhältnisse und Einstellungen in Ost und West. Heute reden wir über einen Teil dieser Unterschiede, die mehr als 30 Jahre nach dem Zusammenschluss Deutschlands 1990 noch ziemlich deutlich sind. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland hat der Bundesverwaltung das Konzept „Ostdeutsche in Führungspositionen“ vorgelegt, eine Initiative zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen. Erwartungen, dass sich die ungleiche Verteilung in den Führungspositionen erledigen wird, haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil, das seit Jahren erwartete Nachrücken Ostdeutscher in Führungspositionen bzw. ein Ansteigen der Anteile findet in den relevanten gesellschaftlichen Bereichen nicht statt. In den 100 größten ostdeutschen Unternehmen sank der Anteil von Ostdeutschen in Leitungspositionen sogar. War im Jahr 2004 noch wenigstens mehr als die Hälfte der Ostdeutschen in den genannten Positionen tätig, ist es 2021 nur noch etwas mehr als ein Viertel. Waren 1990 viele davon ausgegangen, dass sich Unterschiede mit der Zeit, spätestens aber in einer Generation erledigen werden, so ist heute klar, diese Transformation ist nicht gelungen. Wir sind heute im Alltag noch immer sehr weit von dem Ziel der inneren Einheit, die sozial und wirtschaftlich alle mitnimmt, entfernt. Eventuell kann eine Initiative zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen bei der Bundesverwaltung oder die Aufforderung der SPD-Fraktion an die Thüringer Landespolitik, sich für eine Stärkung der Repräsentanz Ostdeutscher in Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarkts einzusetzen, dazu ein Quentchen beitragen. Auf jeden Fall wird aber dadurch ernsthaft deutlich, wie weit wir von vorhandenen Ungleichheiten entfernt sind. Womöglich wird durch diesen Prozess auch die notwendige Anerkennung der Erfahrung der Ostdeutschen deutlicher, denn diese brauchen wir für die weiteren Transformationsprozesse in Deutschland, nicht nur in Thüringen oder in anderen ostdeutschen Bundesländern. Das Thema „OstWest“ ist eben noch lange nicht erledigt, zumindest aus der Wahrnehmung vieler ostdeutscher Menschen. Deshalb ist es richtig, die Debatte darum immer wieder neu zu beginnen. Und auch das Thema „Ostdeutsche in Führungspositionen“ ist viel zu komplex, um das hier heute in der Aktuellen Stunde zu Ende zu diskutieren. Die Frage, woran es liegt, dass der Weg in die Eliteetagen für Ostdeutsche eben länger dauert als gedacht, ist auch noch lange nicht beantwortet. Empirische Studien und sozialstrukturelle Erklärungsansätze konnten diese Fragen auch noch nicht beantworten. Abgesehen von der Schwierigkeit der Definition von ostdeutsch, wer gehört denn überhaupt zu den Ostdeutschen: Immerhin die, die in der DDR oder nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland sozialisiert wurden, also die, die vor 1990 in der DDR geboren oder aufgewachsen sind, aber auch die, die nicht in der DDR geboren wurden, aber dort bis 1990 den größten Teil ihres Lebens verbracht haben, ebenso wie die Menschen, die nach 1989 bis zum Erreichen des Erwachsenenalters den überwiegenden Teil ihres Lebens in Ostdeutschland verbracht haben, da auch hier nach der allgemeinen Definition die frühe ostdeutsche Sozialisierung bleibt. Doch sogar diese Kriterien sind in Wissenschaft und Gesellschaft strittig. Fakt ist aber, dass die Repräsentation von Ostdeutschen im gesellschaftlichen gesamtdeutschen Leben stärker werden muss. Ob daran Quoten etwas ändern oder die Aufforderung an Landesregierung und Bundesverwaltung, diese Diskussion möchte ich hier jetzt nicht aufmachen. Doch die Unterrepräsentation muss solange als Problem in den öffentlichen Debatten bleiben, solange es noch existiert. Die Ostdeutschen sind da noch in der eigenen Verantwortung, das deutlich zu artikulieren, mit einem gesunden Selbstbewusstsein auf die Unterschiede aufmerksam zu machen und vor allem auch daran mitzuwirken, dass kulturelle und politische Unterschiede und ökonomische Belange nicht mehr zu Benachteiligung führen. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. König.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Ostdeutsche sind in Spitzenpositionen unterrepräsentiert – dies ist ein Fakt, der immer wieder in Studien belegt wird. Da gibt es nichts zu beschönigen. Gegen diesen Zustand müssen endlich Maßnahmen ergriffen werden. Dabei helfen immer neue Konzepte und Sonntagsreden nichts; es muss konkret gehandelt werden, gerade in den Bereichen, die direkt durch Regierungshandeln beeinflusst werden können. Die SPD-Fraktion hat nun die Vorstellung des Konzepts „Ostdeutsche in Führungspositionen“ des Ostbeauftragten der Bundesregierung zum Anlass genommen, die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarkts zu thematisieren. Ich habe eben gesagt, dass gerade in den Bereichen, wo eine Regierung oder ein Regierungschef direkt handeln kann, dann auch gehandelt werden muss. Da sind wir direkt bei der aktuellen Bundesregierung, die weitestgehend westdeutsch geprägt ist, lediglich zwei Ministerinnen, das ist die Grünen-Umweltministerin Steffi Lemke und die sozialdemokratische Bauministerin Klara Geywitz, stammen aus dem Osten. An dieser Stelle sei die Frage gestattet, warum die Bundesregierung, statt neue Konzepte vorzulegen, hier nicht den Ankündigungen hat Taten folgen lassen. (Beifall CDU) Warum wurde beispielsweise nicht ein Fünftel – so ist ja ungefähr der Anteil der ostdeutschen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung – der Ministerien mit Ostdeutschen besetzt? (Beifall CDU) Oder warum wurde die Nachbesetzung der Bundesverteidigungsministerin nicht mit jemandem aus dem Osten durchgeführt? (Beifall CDU) Wenn wir nun in den vorgestellten Konzeptionen des Ostbeauftragten schauen, der von niederschwelligen Maßnahmen wie Selbstverpflichtung spricht, fehlt mir der Glaube daran, dass es um mehr als Schaufensterpolitik geht. Auch sagt der Ostbeauftragte oder unterstreicht diese Wahrnehmung noch mit der Aussage, bei Bedarf gegen Ende der Legislatur weitere Schritte einleiten zu wollen. Damit sieht man schon, welche Ernsthaftigkeit hier dahintersteht. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zurück zur Aktuellen Stunde der SPD. Aus Sicht der CDU-Fraktion greift der Titel der Aktuellen Stunde für die eigentlich dahinterstehende wichtige Thematik zu kurz. Vielmehr verdeutlicht er, dass hier das Thema der Bundesebene einfach nur auf unser Bundesland heruntergebrochen wurde. Das ist auch ein bisschen deutlich geworden an der Rede von Frau Lehmann. Gerade, wenn wir über die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher sprechen, gibt es da bei uns auch einige Fragezeichen. Wenn wir von der Landesebene sprechen, sollten wir doch eher über die Repräsentanz von Thüringern in den Spitzenpositionen sprechen, denn diese ist noch mangelhafter, (Beifall CDU) gerade mit Blick auf die Spitzenämter, als die von Ostdeutschen. Gerade beim Stichwort „Landeskinder oder Thüringer in Spitzenpositionen“ haben wir mehrere Vorschläge gemacht, wo es auch gerade von der Seite von Rot-Rot-Grün immer negative Voten in der Bevorzugung von Landeskindern gab, zum Beispiel bei Lehrerbesetzungen. (Beifall CDU) Und – das hat Frau Pfefferlein auch angesprochen – allein auf das Kriterium „geboren im Osten“ abzustellen, greift aus unserer Sicht auch gerade für diejenigen, die nach 1990 geboren wurden, zu kurz, denn wir haben natürlich auch durch die Binnenmigration die Situation, dass viele nach 1990 in die alten Bundesländer gegangen sind, ihre Kinder dort geboren wurden und sie auch wieder zurückgegangen sind. Wir müssen vielmehr auf die Sozialisation abstellen, ob die in Thüringen ihren Schulabschluss gemacht haben, und sie dann mit als Landeskinder hinzurechnen. Hinzu kommt, dass auch in einigen Teilen, wie auch in meinem Wahlkreis, Kinder im benachbarten Bundesland geboren wurden. Da steht in der Geburtsurkunde zum Beispiel: Duderstadt in Niedersachsen. Also, wie gesagt, nur darauf abzustellen, gerade für die Generation nach 1990, greift auch zu kurz. Gucken wir nun in die einzelnen Differenzierungen in den Bereichen, wo wirklich Dinge verändert werden können. In der Wirtschaft haben wir das Problem, dass viele Unternehmenszentralen noch in den alten Bundesländern sind und dort natürlich auch in den Hierarchien gearbeitet wird, man sich in den Hierarchien bewegt und Ostdeutsche sich dort weniger wiederfinden. Deswegen brauchen wir mehr Unternehmenszentralen hier im Osten. (Beifall CDU) Dann blicken wir auf das Thema „Rechtsprechung“. Die erste Generation der Richter und Staatsanwälte geht in den Ruhestand. Jetzt haben wir die Chance, gut ausgebildete Juristen aus den neuen Ländern in den Staatsdienst zu integrieren, und darauf muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Bei den Universitäten – das wurde auch schon heute angesprochen – haben wir ein sehr großes Problem, dass natürlich auch Professoren sich abstimmen, dass es geschlossene Kreise teilweise sind bei den Ernennungen von Professoren, die durchbrochen werden müssen und wo auch hier eine stärkere Berücksichtigung von Landeskindern stattfinden muss. Dann kommen wir am Schluss noch zur Landesregierung, zum politischen Spitzenpersonal in Thüringen. Jetzt haben wir hier stark auf „ostdeutsch“ abgestellt, aber wenn wir auf „thüringisch“ schauen, dann wird es noch weniger, weil hier auch immer die Netzwerke im Vordergrund stehen, der Linken zum Beispiel von Sachsen-Anhalt und Sachsen nach Mecklenburg, wo Leute nachgezogen werden, in Thüringen natürlich auch was Spitzenkandidaten für 2024 angeht, die weitestgehend aus den alten Bundesländern kommen. Da gibt es eine Ausnahme, die ist bei der CDU-Fraktion. (Beifall CDU) Das zeigt schon, welche Rolle für uns Thüringen spielt und wie wir Thüringen auch wahrnehmen. (Beifall CDU)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Vielen Dank, Herr Dr. König. Und für die Fraktion Die Linke hat sich jetzt Frau Kollegin Güngör zu Wort gemeldet.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit der heutigen Aktuellen Stunde der SPD wird die Dringlichkeit hervorgehoben, endlich angemessen viele Ostdeutsche in Führungspositionen zu berücksichtigen. Dafür möchte ich mich erst mal herzlich bedanken, es ist, denke ich, an der Zeit, dass wir heute darüber sprechen. Die Datenlage – auf die ist auch schon mehrfach rückgestellt worden – vom Ostbeauftragten der Bundesregierung zeigt deutlich, Ostdeutsche, je nach Messung, sind bei ca. 20 Prozent der Gesamtgesellschaft und auf der Führungsebene nur mit 13,5 Prozent bzw. ohne Berlin nur mit 7,4 Prozent vertreten. Es ist aber auch leider keine Neuigkeit mehr, dass nach der Wiedervereinigung viele Führungsposten in Ostdeutschland eben gezielt und bewusst von westdeutschen Personen besetzt und übernommen wurden und ostdeutsche Perspektiven so systematisch ausgegrenzt wurden. Die politische Annahme, dass sich dieser Prozess innerhalb einer Generation auflöst, ist nicht eingetreten, ganz im Gegenteil. Eher verfestigen sich die Prozesse noch. In Ostdeutschland werden immer noch zwei Drittel der Unternehmen von Westdeutschen geführt und diese strukturellen Ungleichheiten ergeben sich eben aus einem einseitigen Transformationsprozess. Und ich finde, in der Debatte wird ganz oft diese grundlegende Frage nicht genug betont, wieso sich eigentlich wer an wen integrieren sollte, wer an wem orientierten, wer an wen assimilieren, denn das zeigt immer noch das Normverständnis, dass sich der Osten irgendwie in allen Daten an den Westen anzugleichen habe. Wenn wir uns den Niedriglohnsektor in Ostdeutschland angucken, der etwa ein Drittel der Vollzeitbeschäftigten im Osten 2019 beinhaltete, im Westen waren es eben nur 16 Prozent. Und selbst für die gleiche Arbeit werden Ostdeutsche immer noch mit weniger Entlohnung versehen als ihre westdeutschen Kollegen. Aber – und das finde ich wichtig –, wenn wir diesen Status quo darstellen in den aktuellen tariflichen Auseinandersetzungen nicht nur um Lohn, auch um Arbeitsbedingungen und insbesondere um Arbeitszeit, sehen wir, dass die Ostdeutschen in ihrem Selbstbild weg vom Bild des Arbeitsspartaners gehen und ganz selbstbewusst Forderungen an ihren Arbeitsplatz stellen und ganz selbstbewusst Forderungen stellen, wie sie sich eine zukunftsfähige Arbeit wünschen. Es lohnt sich also festzuhalten, dass das Thema der heutigen Aktuellen Stunde schon eine Weile aktuell ist. Für mich stellt sich dann schon die Frage, wieso die Bundesregierung sich erst jetzt damit beschäftigt. Immerhin ist auch die SPD seit der Wiedervereinigung bereits 21 Jahre an der Regierung beteiligt gewesen, hat also diese Entwicklungsprozesse zumindest teilweise auch mit verantwortet. Im Gegensatz dazu ist die Linke insbesondere auf Bundesebene seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten Verfechterin ostdeutscher Interessen. Und ich nehme nur das aktuellste Beispiel: Die Linke hat auf Bundesebene zuletzt 2019 in einem Antrag gefordert, endlich gleichwertigen Zugang zu Spitzenpositionen in Verwaltungsbehörden zwischen Ost und West zu schaffen und eine Ostquote einzuführen. Damals lehnte die SPD ab und führte dazu aus, dass juristisch nicht zu definieren sei, wer denn ost- und wer westdeutsch wäre. Diese Bedenken sind scheinbar nicht mehr aktuell, das mindestens finde ich sehr gut. Ich glaube, das vorgelegte Konzept von Carsten Schneider zur Besetzung ostdeutscher Arbeitnehmerinnen in den Führungspositionen kann natürlich nicht alles auf einen Schlag lösen, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten für Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gelaufen sind, aber es ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ich denke, er ist insofern nicht entschlossen genug, als dass nur die Bundesverwaltung paritätisch mehr mit Ostdeutschen besetzt werden soll und wir haben hier schon im Rund über die Repräsentation in der Wirtschaft, in den Medien, in der Wissenschaft und in der Justiz gesprochen. Hier greift der Vorschlag bisher zu kurz. Ich glaube, dass wir dabei unseren Fokus und unser politisches Handeln auch auf weitere Gruppen richten müssen, die sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland auf dem Arbeitsmarkt deutlich benachteiligt werden. Während wir als Frauen immerhin 50 Prozent der Gesellschaft darstellen, sind wir in Führungspositionen weiterhin nur mit 30 Prozent vertreten. Und während wir als Migrantinnen 26 Prozent der Bevölkerung stellen, sind wir in Führungsposten mit 9,2 Prozent vertreten. Und Richtung AfD kann ich zum „Thema Doppelstandards“ nur sagen: Das waren einige lächerliche Aussagen, aber das war die lächerlichste Aussage in Ihrer Rede. Wenn wir das ernst nehmen, wie diese verschiedenen Personengruppen ineinandergreifen, dann müssen wir alle Maßnahmen, die auch die Bundesregierung jetzt vorschlägt, intersektional denken. So verstehe ich auch die Maßnahmenziele, die vorgestellt wurden. Das finde ich erst mal sehr gut und wichtig. Abschließend bleibt festzuhalten, dass ich sehr gespannt bin auf die im Bundeskonzept benannten Eckpunktepapiere, die in Zusammenarbeit mit den ostdeutschen Bundesländern und Bundesregierung erstellt werden sollen. Auch hier würde ich empfehlen, die Kolleginnen und Kollegen der westdeutschen Bundesländer nicht zu schnell aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Vielen Dank, Frau Kollegin Güngör. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich über die Debatte schon ein bisschen wundern. (Beifall Gruppe der FDP) Also bei allem Respekt, aber diese Debatte krankt an einem ganz entscheidenden Punkt, an einem Fehler, den ich für fundamental halte, weil hier über Identität gesprochen wird. Identität, die Zuschreibung von Dingen, die eine Gruppe ausmacht und sie separiert von anderen Gruppen, ist kollektivistisch. Wir schaffen es in diesem Land, dass wieder über die Frage der Herkunft diskutiert wird, der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe, weil wir Gruppen bilden. Wir gucken nicht mehr auf das Individuum. Wir fragen nicht: Wer bist du und wo willst du gemeinsam mit uns hin? Sondern wir fragen: Wie siehst du aus? Welche sexuelle Orientierung hast du? Und wir fragen nicht mehr: Was kannst du? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie das Thema „Diskriminierung“ nicht verstanden?) Diese Frage spiegelt sich ja sofort darin wider, dass Sie gar nicht definieren können, was ein Ostdeutscher ist. Schon allein in Thüringen streitet man sich über Bratwurst mit Kümmel oder ohne Kümmel. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist primi- tiv!) Nein, das ist nicht primitiv. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Na klar!) Herr Möller, es ist nicht primitiv. Schauen Sie auf die individuelle Qualität von Menschen, dann können Sie auch gucken, was Sie dann an Wegen öffnen müssen. Da ist die Frage, was überhaupt die Grundlage der Statistik ist. Was sind denn die Grundlagen der Statistik? Herr Möller, was sind die Grundlagen der Statistik, abgesehen von der Frage der öffentlichen Verwaltung, wo Sie auch genau wissen, dass es Nachbesetzungsverfahren gibt? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wie sind denn die Kriterien? Wie sind denn die Kriterien für die Nachbesetzung?) Herr Möller, in diesem Land haben wir keine großen Unternehmen oder wenig große Unternehmen. Die Ursache dafür, dass das so ist, liegt an 40 Jahren Sozialismus. (Beifall Gruppe der FDP) Die Menschen hier und die Bürgerinnen und Bürger haben sich hier ihre neue Zukunft aufgebaut und jeder Handwerksmeister, jeder, der einen Betrieb gründet, ist eine Führungsperson. (Beifall Gruppe der FDP) Aber wenn Sie natürlich nur Konzernstrukturen betrachten, dann finden Sie von der Herkunft her eine andere Führungsbesetzung als vielleicht erhofft. Und die Frage der politischen Konsequenzen daraus ist doch: Wie schaffen wir es, dass wir unsere Unternehmerinnen und Unternehmer in die Lage versetzen, dass sie in Thüringen die Bedingungen vorfinden, damit ihr Unternehmen wachsen und eben anderen Konzernstrukturen irgendwann eines Tages Konkurrenz machen kann? (Beifall Gruppe der FDP) Das ist die Frage von politischer Rahmensetzung. Die diskutieren Sie gar nicht. Sie verweilen lieber bei der Frage der Identität. Herr Möller, das können Sie als zu oberflächlich betrachten, aber wenn wir schauen, was die Grundlagen der individuellen Bildungskarriere sind, dann müssen wir auch gucken, wie sich das verändert, wenn wir PISA anschauen. Das kritisieren Sie wie wir genauso, dass Thüringen da absteigt. Aber die Grundlage von sozialem Aufstieg ist die Chance, ein gutes Bildungssystem zu genießen. Da werden die Grundsteine gelegt für eine erfolgreiche Arbeit oder, wie Sie sagen, Führungskarriere. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern kommt es nicht darauf an, wo jemand geboren ist, und nicht auf die Frage, wessen Identität er ist oder welcher er sich zugehörig fühlt, sondern was er kann, wo er hinkann. Da, meine Damen und Herren, sehe ich überhaupt nicht schwarz. Gerade jetzt, wenn so viele Arbeitskräfte geführt werden, bin ich zutiefst davon überzeugt, dass die individuelle Qualität viel stärker eine Berücksichtigung findet als die Herkunft. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Außer es geht um die Ministerin der Grünen, dann ist es scheißegal!)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

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Prof. Dr. Hoff

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das, was wir hier diskutieren, daran sollten wir uns, glaube ich, erinnern, wenn wir das nächste Mal über den Thüringen-Monitor sprechen, weil der Thüringen-Monitor seit rund 20 Jahren genau diese Fragestellungen aufruft, die wir hier auch besprechen, nämlich das Selbstverständnis von Thüringerinnen und Thüringern, auch die Selbstvergewisserung, wer sie als Thüringerinnen und Thüringer sind, als was sie sich verstehen, als Thüringerinnen und Thüringer, Ostdeutsche, Deutsche, Europäer, all diese Fragen. Darüber ist den vergangenen Jahren auch im Rahmen des Thüringen-Monitors gesprochen worden. Der Begriff der ostdeutschen Identität ist tatsächlich ein spannender Begriff, weil es im Kern darum geht, wann sich eigentlich ein Selbstverständnis als Ostdeutsche herausbildete. Vor 1989 hat es dieses Selbstverständnis als Ostdeutsche nicht gegeben. Da fühlten sich Menschen als Deutsche in der DDR – viele, die darüber nicht reden durften, dass sie sich eigentlich als Gesamtdeutsche fühlen, dass sie in diesem Land nicht leben wollen, dass sie daran gehindert werden, dieses Land zu verlassen. Auch diese Diskussionen haben wir in diesem Landtag oft zu Recht geführt, insbesondere dann, wenn wir uns beispielsweise an Erinnerungstage wie den 17. Juni 1953, den Mauerbau etc. oder eben auch die Öffnung der Mauer erinnert haben. Einen Beitrag zur ostdeutschen Identität hat durchaus in negativer Hinsicht Otto Graf Lambsdorff 1992 geleistet. Da sprach er nämlich unter der Überschrift „Arbeiten wie bei Honecker, Leben wie bei Kohl, das geht nicht“ und äußerte sich dann über das Selbstverständnis der Ostdeutschen, über ein mangelndes Arbeitsethos, unterstellte eine mangelnde Leistungsbereitschaft, gleichzeitig Unselbstständigkeit und eine Neigung zum Selbstmitleid. Dieses Bild des Ostdeutschen, das vom Westdeutschen geprägt wurde und eben auch verlängert wurde, das bildete eine Erfahrungswahrnehmung aus in einer Gesellschaft, die durch radikale Umbrüche, durch eine Massenarbeitslosigkeit, die, glaube ich, jede ostdeutsche Familie – die Entwertung von Erwerbsbiografien, das Themenfeld der über Jahrzehnte Pendelei, die Angst vor Arbeitslosigkeit etc. Wir haben im Zusammenhang mit dem ThüringenMonitor festgestellt, dass ab dem Jahr 2017/2018 in Ostdeutschland die Zahl derjenigen, die optimistisch auf die eigene finanzielle Perspektive schauen, zugenommen hat und dass das durchaus korreliert mit der Zahl der im relevanten Maße in die Rente gehenden Ostdeutschen, die diese Transformationserfahrung, die im Prinzip für sich gesagt haben, ich weiß jetzt – also ich rede auch über meine eigenen Eltern –, was ich als Rente habe, I’m a survivor, ich habe das überlebt, diesen Kampf, 25 Jahre, knapp 30 Jahre Angst vor Arbeitslosigkeit etc. Das ist ein Teil unserer ostdeutschen Erfahrung. Ich würde aber dem Abgeordneten Möller von der AfD widersprechen, dass es eine ostdeutsche Identität gibt. Eine Identität sind Kollektivbilder. Und selbst Carsten Schneider und ich, um jetzt mal ein Beispiel zu nennen, sind jahrgangsmäßig ziemlich nahe beieinander. Wir haben ähnliche ostdeutsche Erfahrungen gemacht und trotzdem auch sehr unterschiedliche ostdeutsche Erfahrungen. Das hat was mit Sozialisation, das hat auch was mit den Hintergründen, aus welchen sozialen Beziehungen man kommt, etc., ob man aus einem Akademikerhaushalt ... (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das schließt sich nicht aus!) Nein, es schließt sich nicht aus, aber es bedeutet auch nicht, dass es eine ostdeutsche Identität gibt. Ich komme gleich noch mal darauf. Ob man eben aus der Arbeiterklasse kommt oder aus einem Akademikerhaushalt, macht in der Frage – auch in der DDR – von gesellschaftlicher Teilhabe etc. schon was aus. Selbst wenn bestimmte Strukturen von Segregation etc. sich dort anders dargestellt haben, wird Akademikerkind auch neben dem Arbeiterkind in der gleichen Schulklasse sein. Trotzdem gab es diese sozialen Schranken, die ein Habitus – ich muss jetzt nicht länger über Bourdieu sprechen. Insofern sage ich, ob eine ostdeutsche Identität das Selbstverständnis ist, dass man irgendwie Bundesdeutscher mit sozialistischem Migrationshintergrund ist ober ob man eben aus einem Haushalt kommt, in dem man aus der Bürgerrechtsbewegung eine völlig andere Erfahrung mit den DDR-Staat-Repressionen gemacht hat etc., das sind sehr unterschiedliche Dinge. Die wirken auch bis heute nach, so wie wir auch – ich habe darüber an anderer Stelle schon mal gesprochen – aus der Traumaforschung wissen, dass auch Erfahrungen beispielsweise von Menschen, die in den 50er-Jahren traumatische Erfahrungen in diesem Land gemacht haben, es dann verdrängt haben und bei der Kindergeneration sich dieses Trauma dann in den Nachwendejahren wieder ausgeprägt hat – all diese Punkte. Ich will aber auch ganz deutlich sagen: Ich habe in den frühen 90er-Jahren viel von dem erlebt, was dann unter dem Begriff der Baseballschlägerjahre thematisiert worden ist. Und vielen von denjenigen, die die Täter dieser Baseballschlägerjahre waren, sage ich: Ich habe nicht die gleiche ostdeutsche Identität wie diese, mit denen ich zusammen in Ostdeutschland gelebt habe etc., selbst, wenn wir ähnliche biografische Erfahrungen gemacht haben. Insofern gebe ich dem Abgeordneten Montag recht. Eine Identität ist die Vorstellung einer kollektiven Gemeinschaftserfahrung, die aber durch die Subjekte dieser sehr, sehr vielfältigen Gesellschaft dann eben wieder durchbrochen werden. Insofern gibt es gemeinsame ostdeutsche Erfahrungen – ich habe das genannt –: Arbeitslosigkeit, die Umbruchsituation, all diese Punkte. Und es gibt ähnliche Erzählungen, die aber eben in sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen sich danach ausprägen und auch dankenswerterweise unsere Gesellschaft so vielfältig machen. Wenn wir nur eine Identität hätten, dann wäre es in dem Land auch ziemlich langweilig. Und dass wir hier so streiten, dass wir uns wirklich massiv in vielen Fragen wirklich widerstreitende Positionen geben und an manchen Punkten auch sehr einig sein können, ist eben genau das Spannungsverhältnis zwischen kollektiven ähnlichen Erfahrungen, die aber subjektiv ganz unterschiedlich auch übersetzt werden etc. Insofern, wenn wir in den nächsten zehn Jahren 225.000 Beschäftigte in Thüringen in den Altersruhestand verabschieden, wenn aus dem öffentlichen Dienst 49.000 Beschäftigte in den nächsten zehn Jahren ausscheiden, dann stehen wir vor der Verantwortung, wie erstens unser Arbeitsmarkt, unser öffentlicher Dienst, unsere Gesellschaft strukturiert wird, selbstverständlich, wie auch die Chancen, die dieses Land bietet, sich eben auch daran ausprägen, dass es viel stärkere auch ostdeutsche Beteiligung, auch Thüringer Beteiligung gibt, immer unter dem Maßstab von Eignung, Leistung und Befähigung – das ist ja selbstverständlich –, und dass wir gleichzeitig vor der Herausforderung stehen – und das ist der Gegenstand dessen, worüber wir an den unterschiedlichsten Punkten unter dem Gesichtspunkt Bildungsdebatte, Fachkräftediskussion, die Perspektiven beruflicher und dualer Ausbildung, all diese Punkte, diskutieren –, dass es zu einer Existenzfrage unseres Freistaats wird, uns auf die 30er-Jahre und auf diesen Generationswechsel in unserem Land vorzubereiten. Ich möchte abschließen mit einem Zitat von Carsten Schneider, der es aus meiner Sicht auch in einem entscheidenden Punkt – und da nehme ich Bezug auf das, was die Abgeordnete Lena Güngör gesagt hat – auf den Punkt bringt: „Dass zu wenige Ostdeutsche, aber auch Menschen mit Migrationsgeschichte und Arbeiterkinder in Führungspositionen vertreten sind, untergräbt das Vertrauen in unsere Demokratie. Wer sich nicht repräsentiert fühlt, entwickelt Distanz zum Gemeinwesen. Ohne Chancengerechtigkeit“ – ich spreche anders als Carsten Schneider von Chancengleichheit – „und Teilhabe gibt es keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Und das ist der Gegenstand der Diskussion, die wir hier führen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“

Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Der von mir angekündigte Antrag auf eine persönliche Bemerkung nach § 32 Geschäftsordnung wurde zurückgezogen und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5567 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/6839 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Berichterstattung. Bitte schön.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream, der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes“ vom 01.06.2022 der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5567 wurde in der 83. Plenarsitzung am 9. Juni 2022 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Ausschussberatungen fanden in nicht öffentlicher Sitzung statt. In der 30. Ausschusssitzung am 10.06.2022 wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Am 06.12.2022 wurde ein Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 7/3882 durch den Antragsteller eingebracht. Dieser wurde mit 7 zu 6 Stimmen angenommen. In der 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 7. Dezember 2022 wurde der Änderungsantrag mit 7 zu 6 Stimmen sowie der Gesetzentwurf mit 6 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6839 die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Danke.

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kemmerich. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Korschewsky.

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Knut Korschewsky Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass sich beim Thema „Thüringer Spielhallengesetz“ im letzten und vorletzten Wirtschaftsausschuss aus meiner Sicht durchaus denkwürdige Szenen abgespielt haben. CDU-Fraktion und FDPGruppe haben aus meiner Sicht ein Verständnis von Wirtschaftspolitik offenbart, dass den Thüringerinnen zu denken geben sollte. Ich möchte das deshalb noch mal chronologisch aufführen. Bereits im April 2022 haben wir uns im Ausschuss mit dem Thema befasst und über die Zertifizierung von Thüringer Spielhallen diskutiert. Dabei ging es um die Veränderung zu § 3 – Anforderungen an Spielhallen und ähnliche Unternehmen – und § 12 – Verordnungsermächtigung. Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass es hierzu Probleme mit der Akkreditierungsstelle gäbe und es sich intensiv mit der Verordnung auseinandersetzen würde. Der TOP ist damals im Ausschuss beendet worden. Im Juni 2022 – so wie Kollege Kemmerich hier dargestellt hat – erreichte uns dann der Gesetzentwurf der FDP-Gruppe, in dem konkret § 3 und § 12 geändert werden sollten. O-Ton der Begründung: Es sei bei den Zertifizierungsstellen ein Bürokratiemonster geschaffen worden, welches für die Glücksspielunternehmen so nicht mehr umzusetzen sei, und in der Folge müssten Betriebe geschlossen werden. Hört, Hört! In der Sitzung am 10. Juni 2022 haben wir uns diesbezüglich zu der Anhörung verständigt. Kollege Kemmerich hatte vorgeschlagen, die Anhörungsfrist möglichst kurz zu halten, um die Auswertung noch vor der Sommerpause zu gewährleisten. Nun wissen wir alle, die hier im Parlament sind, dass es kaum möglich ist, innerhalb von zehn Tagen überhaupt eine sinnvolle Anhörung durchzuführen, also ein ernstzunehmendes Anhörungsverfahren. Dafür sind wir aber verantwortlich, dass auch Anhörungsverfahren verantwortlich durchgeführt werden und die bestehenden Fragen beantwortet werden können. Bereits hier kann man davon ausgehen, dass die FDP-Gruppe und die CDU-Fraktion – ich möchte festhalten, ich persönlich hatte das Gefühl – gar nicht an einem seriösen Vorgehen interessiert waren, sondern ihre eigenen Positionen möglichst schnell durchdrücken wollten, um den Spielhallen so viel Freiraum wie möglich einzuräumen – ohne Rücksicht auf Verluste und besonders nicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Letztlich konnte der verabredete Zeitraum der Anhörung im nächsten Ausschuss verlängert werden, weil die Duldungsklausel bis zum Frühjahr 2023 – konkret bis zum 30.04. – verlängert wird, weil die Verlängerung so wichtig war und somit keine Dringlichkeit mehr bestand, das kurzfristig durchzudrücken. So weit, so gut. Zur Auswertung der Zuschriften hatten damit alle Mitglieder des Ausschusses ausreichend Zeit. Die Thüringer Landesstelle für Suchtfragen hat als Anzuhörende beide vorgeschlagene Änderungswünsche der Gruppe der FDP mit Blick auf den Spielerinnenschutz abgelehnt. Erstens: „Mit der Streichung [...] aus dem § 3 Abs. 3 wird der Handlungsspielraum der Kommunen so weit eingeschränkt, dass sie jeder Spielhalle, welche eine Zertifizierung vorweisen kann, eine Ausnahme vom Abstandsgebot von 500 m gewähren muss, ohne den Einzelfall zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass kleine Spielhallen zugunsten von Mehrfachkonzessionen weichen müssen“, die Sie, liebe FDP-Gruppe, wahrscheinlich retten wollten. Und zweitens: „Mit der beabsichtigten Aufhebung des § 12 wird die geplante Spielhallenverordnung nicht in Kraft treten. Diese soll jedoch die aus Verwaltungssicht nötigen Rahmenbedingungen für die Zertifizierung von Spielhallen in Thüringen definieren. Mit der Aufhebung des Paragrafen würde es keine eindeutigen Rahmenbedingungen geben und der Spieler:innenschutz in den zertifizierten Spielhallen zur Farce verkommen. Darüber hinaus würde eine Zertifizierung zu einem ‚Freifahrtschein‘ für Großspielhallen gemacht“ und kleine, nicht zertifizierte Spielhallen hätten im Frühjahr schließen müssen. So weit zur Zuschrift der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen. Wenn Sie die Zuschriften vernünftig gelesen hätten, wäre es am 7. Dezember im Wirtschaftsausschuss nicht zu solchen – ich sage jetzt wirklich – denkwürdigen Diskussionen gekommen, denn aus meiner Sicht waren Sie wirklich schlecht vorbereitet und über den Sachverhalt scheinbar gar nicht informiert. Dann hat Ihnen glücklicherweise ein Mitarbeiter aus dem TMWWDG noch einmal erklärt: Würde also die Verordnungsermächtigung gestrichen – das wurde Ihnen übrigens im letzten Ausschuss noch einmal erklärt –, könne die Verordnung nicht mehr geändert werden, dann wären ab dem 1. Mai 2023 nicht genehmigte Spielhallen illegal und müssten geschlossen werden. Spielhallen und ihre Anliegen sind wahrscheinlich aber nun wirklich nicht unser Steckenpferd. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie Spielhallen schützen wollen. Das wird aber mit diesem Gesetzentwurf nicht der Fall sein. Ich hätte mir beileibe niemals vorstellen können, dass ich als Linker hier an diesem Pult einmal dafür streiten würde, dass Spielhallen weiter geöffnet bleiben können, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Aber wir sind faktisch gezwungen. Denn wenn dieser Gesetzentwurf beschlossen werden würde, dann würde Folgendes passieren: Dass die Spielhallen mit dem 1. Mai, die keine Zertifizierung haben, die nicht durchzertifiziert sind, entweder schließen müssten oder Sie würden sie in die Illegalität treiben, wenn sie weiterbetrieben werden. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wurde Ihnen – Sie haben im vergangenen Ausschuss im Januar das Thema extra noch einmal aufgerufen – noch einmal vom Wirtschaftsministerium deutlich gesagt, dass genau diese Konsequenz folgen wird, dass die Spielhallen, die nicht zertifiziert sind – und sie können bis dahin nicht zertifiziert sein, weil es derzeit diese Zertifizierungsstelle noch gar nicht gibt, weil der Bund da in der Pflicht ist, das zu erbringen –, dann schließen müssen oder illegal sind. Das ist doch nun mal nicht im Interesse aller – und das vonseiten der FDP –, die Arbeitsplätze sichern wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach mehrmaligen Reden darüber, nach mehrmaligen Hinweisen des Wirtschaftsministeriums ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass die Gruppe der FDP nicht wenigstens diesen Gesetzentwurf am heutigen Tage geschoben hätte. Es wäre nichts passiert. Auch das ist die Aussage des Wirtschaftsministeriums: An den derzeitigen Bedingungen würde sich überhaupt nichts ändern. Das Ministerium hätte die Möglichkeit, die Verordnungsermächtigung weiterzuführen, sodass möglicherweise, wie es in anderen Bundesländern gemacht wird, diese Verordnungsermächtigung bis zum 31.12. verlängert werden könnte. Wird dieser Gesetzentwurf beschlossen, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr und damit ist einem Teil der Spielhallen die Konzession faktisch durch Sie entzogen worden. Ich hoffe, dass das nicht passiert. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Herr Korschewsky. Ich rufe jetzt die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner auf.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Ich möchte zu Beginn auf die außergewöhnliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7. Dezember eingehen. Um die Novelle des Spielhallengesetzes zu verhindern, wurde von einem Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums vor der Abstimmung zum Gesetzentwurf und nach Abstimmung des Änderungsantrags der FDP eine Nebelkerze gezündet, die zu erheblicher Verunsicherung der anwesenden Abgeordneten führte. Und die Folge dessen war: Anders als beim zuerst verhandelten Änderungsantrag wurde mit einer Stimme Enthaltung der Abgeordneten Kniese nicht für den Gesetzentwurf gestimmt. Der Versuch, eine positive Beschlussvorschlage zu verhindern, war gelungen. Richtig ist, dass die Abschaffung des Ermessensspielraums zugunsten eindeutiger gesetzlicher Regelungen zur Zulassung von Spielhallen allen Beteiligten Rechtssicherheit bietet. Denn durch die Notwendigkeit einer Zertifizierung wird ein Qualitätssiegel für die Spielhallenbetreiber vergeben, die sich mit Engagement und Fachkunde auch der Spielsucht und deren Folgen entgegenstellen. Diese Zertifizierung hilft durchaus, ein Abdriften von gefährdeten Spielern in die Illegalität zu verhindern. Wir sollten hier auch mal eher nach den wahren Ursachen der Spielsucht suchen. Sie liegen nicht in der Existenz von Spielhallen, sondern in unserem gesellschaftlichen System, welches diesen Menschen keine Möglichkeit für ein erfülltes Leben bietet. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Na, wenn ich solche Reden höre, kann ich das verstehen!) Qualifizierte Spielhallenbetreiber sind neben dem Wirtschaftsfaktor auch ein wichtiger sozialer Faktor. Wer an dieser Stelle einen Schutz der Spieler als Vorwand vorgibt, spielt seinerseits mit gezinkten Karten. Richtig ist vielmehr, dass in zertifizierten Spielhallen aufgrund der Ausbildung der Mitarbeiter der Spielsucht deutlich begegnet werden kann. Und die Steuereinnahmen unseres Haushalts profitieren doch enorm von dem Glücksspiel. Auch hier sehe ich eine Doppelzüngigkeit. Die Schwächung von Wirtschaftsfaktoren durch Drohung und Angst scheint eine Stärke des Thüringer Wirtschaftsministeriums zu sein, wie der Mitarbeiter im Ausschuss unter Beweis stellte. Nach Aussage des Mitarbeiters des Ministeriums könnte allen Spielhallen nach dem 30. April die Schließung drohen, da es keine Zertifizierungsbehörden gibt. Es gäbe ja keinen Ermessensspielraum mehr. Nach unseren anschließenden Recherchen ist es ausreichend, wenn sich die Spielhallenbetreiber für die kommende Zertifizierung angemeldet haben. Wenn der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen dafür nicht schaffen kann, ist das nicht zulasten der Betreiber auslegbar. Außerdem verfügen diese zertifizierten Spielhallenbetreiber und ihre Mitarbeiter über eine solide Ausbildung, um die sensiblen Themen rund um die Spielsucht zu kennen und ihnen zu begegnen. Diese Zertifizierung beurkundet letztendlich vor allem die fachliche Eignung. Dies kann und darf nicht durch behördliche Willkür torpediert und bestraft werden. Es geht vordergründig vor allem darum, dass Unternehmer ihr Recht auf Berufsausübung wahrnehmen können, wenn sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz bewegen. Daher werde ich auch in Übereinstimmung mit meiner Partei Bürger für Thüringen dem Gesetzentwurf der FDP hier im Plenum zustimmen. (Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie sind Ex-FDP-Abgeordnete und keine Abgeordnete der Bürger für Thüringen!) Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Ich bitte jetzt trotzdem um etwas Ruhe im Saal. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Müller.

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Olaf Müller GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kemmerich, was sagen denn eigentlich die Betreiber von Spielhallen in Thüringen, zu deren Vertreter Sie sich hier aufschwingen, zu Ihrem Gesetzentwurf? Und was werden sie erst sagen, wenn der Gesetzentwurf der FDP angenommen wird und viele ihre Läden am 30. April für unabsehbare Zeit schließen müssen? Ich habe ja bis zuletzt gedacht, dass Sie den Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen, insbesondere, nachdem Ihnen in der letzten Ausschusssitzung zum wiederholten Male erklärt wurde, welche Folgen die von Ihnen vorgeschlagene Streichung der Verordnungsermächtigung im Spielhallengesetz hätte. Dabei ist es wirklich einfach. Zahlreiche Spielhallen in Thüringen bedürfen zum Betrieb einer speziellen Zertifizierung oder müssen nachweisen, dass ein Antrag auf Zertifizierung gestellt wurde. Nun gibt es aber bisher weder ein Zertifizierungsverfahren noch eine zuständige Stelle, denn der Bund hat diese Stelle bisher noch nicht geschaffen. Um deshalb zwingend notwendige Schließungen zu vermeiden, enthält die Spielhallenverordnung eine Duldungsregelung. Herr Kemmerich, vielleicht sollten Sie mal ein Stückchen weit zuhören, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) denn es ist Ihr Gesetzentwurf und Sie wollen vermutlich die entsprechenden Spielhallen zum Schließen bringen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Belehren Sie mich nicht, Herr Müller!) Diese Duldungsregelung ist befristet bis zum 30.04. dieses Jahres. Wenn wir jetzt, wie von Ihnen, Herr Kemmerich, gewünscht, die Verordnungsermächtigung aus dem Gesetz streichen, müssen zahlreiche Spielhallen – mein Kollege Herr Korschewsky hat das schon erwähnt – zum 30. April schließen, denn ohne Verordnungsermächtigung kann das zuständige Ministerium die Verordnung nicht mehr ändern und dementsprechend auch die Duldungsfrist nicht verlängern. Wenn Ziel Ihres Antrags die Schließung einer Vielzahl von Spielhallen gewesen sein sollte, können Sie das gern gleich noch ausführen, vielleicht kann ich meine Fraktion dann auch noch dazu überreden, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. In der jetzigen Fassung können wir es jedenfalls nicht machen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Herr Müller. Jetzt hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Laudenbach das Wort.

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Dieter Laudenbach AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Gesetz soll Rechtssicherheit für die von eben diesem Gesetz Betroffenen schaffen. Doch mit dem Thüringer Spielhallengesetz, wie es sich in seiner aktuellen Fassung präsentiert, wurde das genaue Gegenteil erreicht. Die im Antrag der FDP zur Streichung vorgesehene Verordnungsermächtigung macht im Grunde jede der zuvor aufgeführten Regelungen überflüssig, weil sich dort das Ministerium selbst das letzte Wort in der Sache zubilligt wie ein absolutistischer Herrscher. Wozu debattieren wir hier über Monate, wenn dann eine staatliche Stelle das im Parlament mühselig Beschlossene mit einem Federstrich wieder außer Kraft setzen kann? Und genau dies ermöglicht jener § 12 und deswegen muss er weg. (Beifall AfD) Er nimmt uns, den Abgeordneten, sowie denen, die uns hierhergeschickt haben, dem Wähler also, in diesem speziellen Fall die Entscheidungsbefugnis aus der Hand und ermächtigt wen auch immer, in Zukunft nach Gutdünken darüber zu entscheiden, was passiert. Dies ist für uns nicht akzeptabel. Andernfalls soll das Gesetz weiterhin wie ein Damoklesschwert über den Spielhallenbetreibern hängen, die nicht wissen können, ob ihr Geschäft und damit ihre Existenzgrundlage in einem halben Jahr noch bestehen darf oder ob die irgendjemandem, den sie nicht einmal kennen, nicht gefällt. Dasselbe gilt für den im FDP-Entwurf ebenfalls zur Streichung vorgesehenen § 3. Es soll nicht die Aufgabe eines Gesetzgebers sein, den Betreibern von Spielhallen das Leben so schwer wie möglich zu machen, indem man ihnen jede Rechts- und Planungssicherheit nimmt. Dies führt letztlich nur dazu, dass die sich auf dem Boden des Rechtsstaats bewegenden Marktteilnehmer früher oder später aufgeben und sich das gesamte Geschäft in die Illegalität verlagert, wo sich die Szene dann endgültig jeder Kontrolle zu entziehen versucht und außerdem keinen Pfennig Steuern mehr abführt, zumindest nicht an den Staat. Das wollen wir nicht. Wir wollen hier in Thüringen keine Berliner Verhältnisse. (Beifall AfD) Im Übrigen aber stelle ich mir schon seit längerer Zeit die Frage, ob die ganze Diskussion, die wir hier seit fast einem Jahr führen, der Zeit- und Personalaufwand, den wir betreiben, ob all dies wirklich noch verhältnismäßig im Jahr 2023 ist. Letztlich soll es ja um den Schutz von gefährdeten Gruppen, besonders von den Jugendlichen gehen. Ist es da aber nicht doch reichlich angestaubt, sich über Monate mit einer Regelung zu befassen, in der geklärt wird, auf welcher Grundlage ein mit Bandmaß und Zollstock bewaffneter städtischer Mitarbeiter in seiner kleinen Welt hinauszieht, während sich in Sachen Glücksspiel im Internet seit einem Vierteljahrhundert Dinge entwickeln, von denen die meisten von uns vermutlich überhaupt keine Vorstellung haben, frei von jeder Kontrolle durch den Staat und ohne einen roten Heller abzuführen. Hier zu praktikablen Lösungen zu finden, wäre sicher eine lohnenswertere Aufgabe für die Parlamente, die Ministerialbürokratie und die vollziehenden Stellen, als die hier wieder und wieder gewälzte Thematik. Auch vor diesem Hintergrund werden wir von der AfD dem Änderungsgesetzentwurf der FDP zustimmen und hoffen, dass sich eine entsprechende Mehrheit findet, um endlich Sicherheit für die Spielhallenbetreiber herzustellen und die Sache selbst zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Herr Laudenbach. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lehmann zu Wort gemeldet.

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Diana Lehmann SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt ja immer mal wieder Tagesordnungspunkte hier im Plenum, die einen besonders fordern. Manchmal liegt es am Gegenstand der Beratung. Manchmal liegt es an den Debattenbeiträgen. Heute liegt es definitiv an beidem. Ich kann mich in vielen Punkten – der Abgeordnete Korschewsky hatte ja schon die Genese des Gesetzentwurfes und zwar auch schon der vorangegangenen Gesetzesänderung dargestellt – anschließen, weil es natürlich nicht sein kann, dass wir sagen, wir bringen solange neue Gesetzentwürfe ein, bis das dabei rauskommt, was uns hier gefällt, sondern es geht natürlich grundsätzlich darum, zu sagen: Wir beraten Gesetze hier gründlich, auch mit einer entsprechenden Frist anzuhören, mit einer entsprechenden Frist sich darauf vorzubereiten, um dann auch eine saubere Beratung durchzuführen. Der Abgeordnete Kemmerich hat vorhin selber dargestellt: Einen Tag vor dem entsprechenden Ausschuss hat die FDP den Änderungsantrag eingereicht. Das heißt aber, das wissen Sie auch, dass der uns am selben Tag vorlag und wie gründlich die Beratung im Ausschuss war, das wissen Sie selber, dass das nicht der Fall war. Das kann man noch mal infrage stellen. Ich will aber auf einen Punkt noch mal eingehen, und das ist der, wo ich sage, das fordert mich tatsächlich inhaltlich besonders. Das ist der Punkt, wenn die FDP sagt, sie will eigentlich die Spielhallenbetreiber stärken, und mit dem Gesetzentwurf, den sie vorlegt, mit dem Änderungsantrag, den sie vorlegt, genau das Gegenteil macht. (Beifall DIE LINKE) Jetzt können Sie sagen, Sie teilen die Rechtsauffassung des Ministeriums nicht, Sie akzeptieren die Rechtsauffassung des Ministeriums nicht, aber wenn sich eine Abgeordnete hier in den Landtag stellt und quasi auch in Ihrem Namen sagt, dass diese Rechtsauffassung eine Drohung wäre, mit der Abgeordnete unter Druck gesetzt werden sollen, dann wird es doch zumindest einigermaßen absurd und dann würde ich auch von Ihnen erwarten, dass Sie da noch mal klarstellen, was Sie eigentlich damit machen wollen. Mit dem, was Sie jetzt vorlegen, und mit dem, was Sie hier heute beschließen wollen, schießen Sie sich ein Eigentor. Es wird dazu führen, dass die Duldungen auslaufen, dass es Spielhallen in Thüringen gibt, die geschlossen werden sollen, bei denen wir uns hier in diesem Rund darauf verständigt haben, dass sie den Status – und da bin ich bei Herrn Korschewsky; dass Sie dafür sprechen, wundert mich auch – behalten können, dass sie Sicherheit haben und dass ihnen eben genau das nicht passiert, was Sie ihnen jetzt androhen. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Frau Lehmann. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Kemmerich zu Wort gemeldet. (Zwischenrufe aus dem Hause)

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zwischenrufer von der linken Seite, vielleicht machen wir das, was unserer Überzeugung entspricht und nicht Ihrem Willen. Thüringer Spielhallengesetz, unser Änderungsantrag – ich will es auch relativ kurzfassen, aber erst noch einmal zu dem Beratungsgegenstand: Spielhallen sind das mit Abstand am stärksten reglementierte Glücksspiel. Sie tragen neben Ausbildungsleistungen, dass sie Arbeitsplätze bevorraten, dass sie Innenstädte verschönern, auch dazu bei, dass manche Kämmerer … (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, lachen Sie ein bisschen lauter, weil das ist das, was die Betreiber hören möchten, wie Sie über die denken. Eine vernünftig ausgestattete Spielhalle braucht sich hinter nichts zu verstecken. Am Ende freut sich auch jeder Kämmerer darüber, wenn sie einen Beitrag dazu leisten, dass die städtischen Finanzen besser sind. Darüber reden wir hier gerade. Insgesamt sind sechs Bundes- und Landesgesetze Gegenstand der Regelungswut für die Spielhallen: Glücksspielstaatsvertrag, Spielverordnung, Thüringer Glücksspielgesetz, Thüringer Spielhallengesetz, Thüringer Spielhallenverordnung, Gewerbeordnung. All das wird doch geregelt. Zu anderen Glücksspielen: Es gibt keinerlei Abstandsgebote bei Wettbüros oder belastbare Angaben bei Wettbüros, Spielbanken zueinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Das können wir in den Innenstädten sehen. Online-Casinos, Online-Poker, Online-Sportwetten, jedes mobile Endgerät ist ein eigenständiger Glücksspielraum – keine Regulierung, keine Kontrollmöglichkeiten, kein Ende nach 22.00 Uhr, rund um die Uhr ist es zugänglich. Und zu der Diskussion, die wir gerade führen – und das steht in § 12 der Verordnung drin, dieser Übergangsverordnung –, sagt uns der TÜV Rheinland, ich zitiere wörtlich: Wir sind befugt, Audits gemäß des bei der DAkkS hinterlegten Standards Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement durchzuführen. – Anmeldung ist ausreichend bis zum 30.04. dieses Jahres. Ein Abschluss der Zertifizierung ist nicht sicherzustellen, aber darauf kommt es hier nicht an nach übereinstimmender Gesetzgebung. Insofern ist die Streichung und die Willkür, die damit verbunden war, die seit Monaten der Duldung, die weit über das Gesetz hinaus ja notwendig war, weil der Gesetzgeber hier seiner gesetzgeberischen Pflicht nicht nachgekommen ist, damit gewährleistet. Wir haben die Diskussion alle geführt, jetzt ist das Parlament insoweit gefragt. Ich danke Ihnen, dass Sie meinen Ausführungen dann später mit Aufmerksamkeit gelauscht haben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Jetzt schaue ich in Richtung Landesregierung. Herr Minister Tiefensee, bitte.

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Wolfgang Tiefensee

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der Debatte haben wir zwei Dimensionen, das habe ich jetzt gelernt. Das eine ist die sachliche Auseinandersetzung darüber, was mit der Annahme eines Gesetzes, wie es jetzt wieder auf dem Tisch liegt, für Folgen verbunden sind, und das andere ist die Begleitmusik. Frau Bergner, wir diskutieren im Kern hier nicht um die Fragen Spielsucht und Steuereinnahmen und es geht absolut nicht, dass Sie in diesem Hohen Haus einen Vorfall, eine Aussage eines Mitarbeiters meines Hauses, der nichts anderes macht, als die Rechtsauffassung des Hauses darzustellen, disqualifizieren und so tun, als hätte er gedroht. Was um Gottes willen soll ein Mitarbeiter eines Ministeriums für einen Grund haben, was sollte ihn als guten Beamten veranlassen, mit irgendetwas zu drohen, also Sie quasi in die Enge zu treiben oder was auch immer Sie damit meinen? Es geht nachher in dem zweiten Teil, den ich besprechen werde, um nichts anderes als um die Frage: Welche Rechtsauffassung haben wir, welche Konsequenzen folgen aus dem, was Sie heute beschließen? Das Gleiche gilt auch in Richtung AfD-Fraktion. Wenn der Gesetzgeber eine Verordnungsermächtigung gibt, dann ist es ein ganz legitimer Vorgang, denn nicht in allen Gesetzen wird alles ins Detail geklärt. Das ist weit entfernt davon, dass irgendetwas – ich entsinne mich jetzt nicht genau, wie Sie es formuliert haben – eine Art, was weiß ich, Diktatur oder dergleichen ist. Eine Verordnungsermächtigung wird vom Gesetzgeber gegeben, damit die Feinheiten der Ausführungen geklärt werden können und ein gewisses Maß an Flexibilität da ist, um auf die Gegebenheiten zu reagieren. Es gibt den schönen Film „…denn sie wissen nicht, was sie tun“. Ich sage nur: Wenn Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben, wissen Sie, was Sie tun, denn es ist mehrfach ausgeführt worden, dass wir im Ausschuss Gelegenheit zur fachlichen, ja, auch zur juristischen Diskussion gehabt haben. Ich schließe mich denen an, die eigentlich gehofft hatten, dass der Gesetzentwurf heute nicht eingebracht wird. Wir haben, Herr Montag, als es heute um die Frage der Tagesordnung ging, alle darauf gewartet, dass Sie sich melden und sagen, wir ziehen den Tagesordnungspunkt 2 zurück. Nun sind nicht alle Mitglieder der Fraktionen, die geneigt sind, zuzustimmen, in der Fachmaterie so tief drin. Wenn wir aber mal die Frage außer Acht lassen, was dieser oder jener von Spielsucht hält und wie notwendig Steuern sind und wie schön Spielhallen sind, alles nicht Gegenstand der heutigen Debatte, wenn wir das mal außen vor lassen, dann müssen diejenigen, die heute für dieses Gesetz die Hand heben, gewärtig sein, dass sie den Spielhallenbetreibern nicht etwa eine größere Sicherheit geben, wie oftmals gesagt wird, sondern sie beschließen heute etwas, was die Unsicherheit erhöht. Ich denke, dass allen Beteiligten der Diskussion deutlich geworden ist, dass das Beibehalten der Verordnungsermächtigung in § 12 Thüringer Spielhallengesetz für den Vollzug sowie für die Betreiberinnen und Betreiber, also sowohl für die, die das Gesetz durchzusetzen haben, als auch für die, die davon betroffen sind, von wesentlicher Bedeutung ist. Das, was wir also heute beschließen sollen/wollen, ist wesentlich, gravierend. Nach § 3 Thüringer Spielhallengesetz kann die zuständige Behörde von den dort normierten Abstandsgeboten abweichen und eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem eine Zertifizierung der Spielhalle. Das Zertifizierungsverfahren kann derzeit jedoch nicht ausgeführt werden, da es noch keine akkreditierende Stelle in Deutschland gibt, welche die entsprechenden Verfahren durchführen kann. Die hierfür zuständige – man merke auf – Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, eine Gesellschaft des Bundes, hat die Akkreditierungsverfahren für die zur Zertifizierung vorgesehenen Stellen bis jetzt noch nicht zum Abschluss bringen können. Die Thüringer Spielhallenverordnung enthält daher in § 12 eine Übergangsvorschrift, nach der die Spielhallen, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde, zu dulden sind. Diese Vorschrift sieht ein Auslaufen der Duldung zum 30.04.2023 vor. Hierdurch soll Rechtssicherheit für die Vollzugsbehörden und die Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber bis zur tatsächlichen Möglichkeit zur Durchführung der Zertifizierungsverfahren und in der Folge die mögliche Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hergestellt werden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH kann nach wie vor keine Auskunft geben, wann die Akkreditierungsverfahren abgeschlossen werden können. Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP sieht nun die Streichung des § 12, also der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Thüringer Spielhallenverordnung, vor. Bei Wegfall der Verordnungsermächtigung würde die Thüringer Spielhallenverordnung zwar weiter gelten, da sie zum Zeitpunkt ihres Erlasses auf der geltenden Ermächtigungsgrundlage des § 12 beruhte. Allerdings könnte die Verordnung dann nicht mehr geändert und zum Beispiel die Duldungsfrist nicht mehr verlängert werden. Die Folgen sind mehrfach angesprochen worden. Man kann das rechtlich anders sehen. Man kann meinen, dass eine reine Anmeldung reicht. Alles das können Sie durchaus in Ihre Entscheidung einbeziehen. Unsere Rechtsauffassung ist, dass das zur Folge hat, dass ab den 01.05.2023 sämtliche Spielhallen zu schließen wären, für die derzeit keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Ohne diese Übergangsregelung wäre jede Spielhalle, welche ohne eine Erlaubnis betrieben wird, illegal und würde unter den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels fallen. Und das, Frau Bergner, noch mal ganz klar, ist keine Drohung, sondern es ist einfach eine rechtliche Tatsache aus unserer Sicht. Außerdem sieht der Gesetzentwurf keine Folgeänderungen im Thüringer Spielhallengesetz für den Wegfall der Verordnungsermächtigung vor. Der § 10a Abs. 3 des Thüringer Spielhallengesetzes beinhaltet, dass Verbundspielhallen unter anderem nur dann genehmigt werden können, wenn das Personal im Sinne der Rechtsverordnung des § 12 geschult wurde. Entfällt durch Annahme des Gesetzentwurfs die Verordnungsermächtigung, läuft der Verweis ins Leere. Ich will nicht noch einmal zusammenfassen, was mehrfach gesagt worden ist. Ich kann all denjenigen, die sich mit der Materie nicht befasst haben und gegebenenfalls nur auf diejenigen verweisen oder auf diejenigen hören, die im Wirtschaftsausschuss gesessen haben, nur dringend bitten, sich das noch mal zu überlegen. Es hätte keine Folgen gehabt, den Gesetzentwurf erneut zu verschieben. Meine Bitte wäre, geben Sie keine Pressemitteilung raus, die im Ansatz den Tenor hat, dass Sie den Spielhallenbetreibern was Gutes tun wollten. Das wäre eine Farce. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Und damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5567 in zweiter Beratung. Wer stimmt dafür? Dann bitte ich um Stimmenauszählung. Und dann bitte die Gegenstimmen. Wiederum Bitte um Auszählung. So, das waren 40 zu 32. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, erhebt sich jetzt bitte von den Plätzen. Mit dem gleichen Ergebnis. Danke. Dagegen? Wiederum mit dem gleichen Ergebnis. Enthaltungen? Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und mit diesem Tagesordnungspunkt auch die heutige Sitzung und freue mich auf eine weiterhin konstruktive Woche miteinander. Danke schön.

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