Dr. Thadäus Rudolf König
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich denke, an den vorangegangenen Rednern hat man deutlich gemerkt, wie tief die Spaltung bei diesem Thema auch innerhalb der Minderheitskoalition ist. Das ist dann dem geschuldet, dass einzelne Fraktionen oder Parteien der Minderheitsregierung auch an der Bundesregierung beteiligt sind. Deswegen möchte ich auch als Erstes vorwegstellen, dass ich die gesamte Diskussion zu diesem Thema gerade mit Blick auf die Betroffenen mittlerweile im höchsten Maße unwürdig finde.
(Beifall CDU)
Es ist beschämend, wie mit den Benachteiligten umgegangen wird, wie um Entschädigungssummen gefeilscht wird. Es ist beschämend, dass das Thema immer wieder verschleppt wurde,
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Auch
unter Merkel!) es ist beschämend, dass der Bund seiner Verantwortung nicht so gerecht wird, wie es eigentlich sein müsste.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Es ist doch
Ihre Partei gewesen, die das verhandelt hat!) Wir hatten jetzt an dieser Stelle, nachdem es wirklich viele Jahre gedauert hat, die Chance besessen, dass das Thema endlich zu einem guten Ende geführt wird. Denn wo kommen wir eigentlich her? Wir kommen daher, dass der Bund nach dem Ende der DDR ein wichtiges Rentenüberleitungsgesetz geschaffen hatte, aber dort gerade durch das kleinteilige DDR-Rentensystem mit vielen Personengruppen-Zusatzrenten nicht für alle eine gute Lösung gefunden hatte. Wir haben von 27 Personengruppen gesprochen, 17 sind übrig geblieben, nachdem zehn Personengruppen erfolgreich vor Gericht für Gerechtigkeit gestritten hatten. Zum Beispiel wurde heute auch schon mehrfach genannt, die DDR-geschiedenen Frauen sind nicht berücksichtigt worden oder auch Mitarbeiter der Reichsbahn oder der Post, wie gesagt, insgesamt 17 Personengruppen. Die empfinden diese fehlende Gerechtigkeit bis heute als schmerzlich, was absolut nachzuvollziehen ist. Der nun durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Fonds zur Abmilderung von Härtefällen der Ost-West-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, eine Art Härtefallfonds – es ist übrigens gut, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im November noch mal einen Antrag eingebracht hatte, um auch die Koalition, die Ampel auf Bundesebene daran zu erinnern, dass so etwas im Koalitionsvertrag steht, der hier umgesetzt wird –, ist vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber es ist kein Schritt für mehr Gerechtigkeit. Aus unserer Sicht ist es ein Skandal, dass die aktuelle Bundesregierung das Volumen für den Härtefallfonds – Frau Stange hat es angesprochen –, der mit 1 Milliarde Euro beziffert wurde, schon 2021, damals noch unter der schwarz-roten Bundesregierung, auf die Hälfte reduziert hat.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Bleiben Sie
bei der Wahrheit, bleiben Sie bei der Wahrheit!) Und wenn man dann in die Anfrage an die Bundesregierung schaut, dann wird das – Herr Möller – vom Arbeitsminister, Herrn Heil, damit begründet, dass man das reduziert hat, damit es einfacher für die Länder ist, dem beizutreten, weil die Länder diese 1 Milliarde Euro, die eingestellt wurde – diese sollten ja noch mit 1 Milliarde Euro kofinanziert werden –, sicherlich nicht bezahlen wollte. Deswegen ist man runtergegangen auf die 500 Millionen Euro, was natürlich zu wenig ist. Aus unserer Sicht ist es ein Fehler, dass hier keine Lösung für alle Opfergruppen gefunden wurde. Es sind zwar – nicht wie Frau Stange gesagt hat – aus meiner Sicht die 17 Personengruppen nicht ausgeschlossen worden, sondern es ist ein anderes Ausschlusskriterium eingeführt worden, dass nur diejenigen Unterstützung erhalten, deren Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter liegen, das heißt knapp 800 Euro. Die darunterliegen, bekommen erst diese Zahlung aus dem Härtefallfonds, das heißt 2.500 Euro pauschal im Monat. Wenn man die ganze Leidensgeschichte sieht, sind 2.500 Euro – denke ich – nichts weiter als ein Tropfen auf einen heißen Stein und keinesfalls in irgendeiner Form Gerechtigkeit, die den betroffenen Gruppen widerfährt.
(Beifall CDU)
Außerdem sollen die Ost-Länder die Hälfte der Kosten tragen, indem sie der Stiftung beitreten sollen. Hier schiebt der Bund für uns ganz klar die Verantwortung auf die Länder ab. Der Bund hat hier die Aufgabe. Wir haben als Länder gerade im Osten vielfältige Aufgaben, was die Renten in der Überleitung angeht, wo viele Zahlungen stattfinden. Hier wäre der Bund in der Verantwortung gewesen und deswegen hätte auch die 1 Million Euro eingestellt werden müssen von Bundesseite. Ministerpräsident Ramelow hat gesagt, dass er gerade die ostdeutschen Länder hinter sich versammeln will, um eine einheitliche Position gegenüber dem Bund zu kreieren. Das hat nicht stattgefunden. Da hätten wir uns mehr Engagement erhofft. Am Ende möchte ich noch sagen, es ist irgendwie für mich das Gefühl, man hat das Thema jetzt auf die Tagesordnung genommen, man hat ein bisschen was gemacht und damit soll es auch gut sein. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Das bringt keine Gerechtigkeit. Deswegen muss der Bund hier schnellstens nachbessern und mindestens die 1 Milliarde Euro an Geldern einstellen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
