Ronald Hande
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, heute ist der 31. Januar. Ihnen ist ebenfalls bekannt, heute endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung und nun liegt ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion vor, ebenfalls mit dem heutigen Datum. Und das ist, sehr geehrter Herr Kowalleck, auch schon das Einzige, was an Ihrem Antrag inhaltlich begründet ist oder zutreffend. Wie Sie alle wissen, ab Juli letzten Jahres war Zeit oder ist Zeit gewesen, die Grundsteuererklärung abzugeben. Das wurde im Oktober noch mal verlängert, eben, wie gesagt, bis zum heutigen Tag. Nun ist es so, dass die Realität dann doch mal manchmal eine etwas andere ist. Erlauben Sie mir, das an einem Beispiel festzumachen. Seit August letzten Jahres veranstalte ich nahezu jede Woche in meinem Wahlkreisbüro entsprechende Bürgergespräche zu eben genau diesem Thema „Grundsteuererklärung“.
(Beifall DIE LINKE)
Das waren seither über 70, bei 200 Bürgerinnen und Bürgern. Jetzt darf ich Ihnen sagen, im August letzten Jahres hatte ich genau drei Termine. Im September waren es so fünf oder sechs Termine, das weiß ich nicht mehr ganz genau. Und dann plötzlich im Oktober war auf meiner Terminliste die Anmeldung von über 30 Interessenten oder Bürgerinnen und Bürgern, die entsprechend Termine wollten. Dann kam die Fristverlängerung. Und dreimal dürfen Sie raten, wie viele Gespräche ich dann danach im Oktober hatte, nämlich genau null. Das ging dann wieder entsprechend weiter im November, das waren dann auch so fünf, sechs, und Ende Dezember und Anfang dieses Monats schnellte diese Anmeldungsliste wieder nach oben. Ich möchte das jetzt gar nicht irgendwie menschlich bewerten, das ist scheinbar alles ganz normal, wenn etwas eher unangenehm ist, dann neigt man sicherlich dazu, das ab und an mal nach hinten zu schieben. Ganz persönlich, darf ich sagen, bin ich auch mit überschaubarer Motivation da rangegangen. Aber Frist ist nun mal Frist und sie wurde schon fast verdoppelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es gibt Hinderungsgründe, diese Erklärung abzugeben. Für diese Hinderungsgründe gibt es zahlreichende Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen, sei es bei Abgeordneten, sei es bei Steuerberaterinnen oder Steuerberatern oder eben auch bei den Finanzämtern. Und wenn tatsächlich harte Hinderungsgründe vorliegen, so besteht auch nach wie vor jetzt auch noch die Möglichkeit, eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Thüringer Finanzämter da entsprechend auch mit einem guten Augenmaß herangehen werden. Von daher, sehr geehrte CDU-Fraktion, ist es unbegründet, diesen Antrag in Dringlichkeit zu beraten. Es ist ein Stück weit polemisch und natürlich auch, und das muss man ganz klar sagen, ein Antrag für das Schaufenster Ihrerseits. Erlauben Sie mir zwei Bemerkungen. Sie haben Bayern mit der heutigen Meldung, die ja um drei Monate verlängern, zitiert bzw. genannt. Es ist schon interessant, dass dieses Bundesland, das eben für das Elster-Verfahren zuständig ist, jetzt die Frist verlängert. Man kann überlegen, warum das so ist; vielleicht hängt es ja auch mit dem Wahlkampf in Bayern zusammen, das weiß ich nicht. Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Ihr Antrag, die Dringlichkeit zur Beratung dieses Antrags, ist, wie gesagt, für das Schaufenster, ist inhaltlich überhaupt nicht begründet und deshalb ist die Dringlichkeit damit abzulehnen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
