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Georg Maier

31.01.2023 Sitzungen 7/99

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der AfD hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“ beantragt. Lassen Sie mich zunächst die Fallzahlen zur Straftatenentwicklung darstellen, wobei ich einschränkend sagen muss, dass die aktuelle PMK-Statistik, also die Statistik der Politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2022 derzeit noch erstellt wird. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -linkswar für das Jahr 2021 ein leichter Anstieg auf insgesamt 443 Straftaten festzustellen. Die Fallzahlen bewegen sich damit seit Jahren auf einem relativ konstanten Niveau mit einem durch das Wahljahr 2019 bedingten Ausreißer nach oben. Ähnlich stellt sich die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Politisch motivierten Gewaltkriminalität -links- dar. Auch hier ist die Anzahl der registrierten Delikte seit Jahren relativ konstant und bewegt sich um die 30 linke Gewaltstraftaten pro Jahr. Wie bereits dargestellt, liegen die aktuellen statistischen Angaben für das Jahr 2022 noch nicht qualitätsgesichert vor. Es ist jedoch sowohl bei der Gesamtzahl der registrierten Straftaten der politisch motivierten Straftaten als auch bei den dort verorteten Gewaltdelikten von einem Rückgang auszugehen. So weit zu den statistischen Zahlen. In der Vergangenheit waren jedoch auch in Thüringen einige herausragende Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -links- festzustellen, die in der Statistik naturgemäß quantitativ, jedoch nicht adäquat qualitativ abgebildet wurden. Ich möchte jetzt darauf verzichten, die verschiedenen Brandstiftungen und Sachbeschädigungen an rechten Szeneobjekten sowie die gezielten Angriffe auf tatsächlich oder vermeintlich der rechten Szene zugehörigen Personen erneut detailliert darzustellen. Jedoch möchte ich exemplarisch auf den aktuellen Fall, nämlich den gezielten Angriff auf zwei junge Männer, die der rechten Szene zugerechnet werden können, am 12. Januar 2023 in Erfurt verweisen und exemplarisch die ergriffenen polizeilichen Maßnahmen darstellen. Zunächst wurde unverzüglich der Tatort von der Polizei weiträumig abgesperrt. Im Rahmen der ersten Maßnahmen wurden mehrere Zeugen vernommen, umfangreiche Spuren gesichert und ein Fährtenhund zum Einsatz gebracht. Die Ermittlungen der zunächst örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektion Erfurt wurde von der Tatortgruppe des Landeskriminalamts unterstützt. Zur weiteren Erkenntnisgewinnung wurden unverzüglich eine Öffentlichkeitsfahndung mittels Tatvideo und Phantombild eingeleitet und ein Fahndungsaufruf in unmittelbarem Umfeld des Tatorts als Briefwurfsendung durchgeführt. Wegen der Bedeutsamkeit der Straftat hat das Landeskriminalamt Thüringen zwischenzeitlich die Ermittlungen von der Kriminalpolizeiinspektion Erfurt übernommen und eine Besondere Aufbauorganisation zur Bearbeitung des Sachverhalts eingerichtet, in der Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Polizeidienststellen intensiv zusammenarbeiten. Dabei werden selbstverständlich auch zurückliegende, ähnlich gelagerte Sachverhalte in die Betrachtung einbezogen. Am konkreten Fall ist also ganz klar ersichtlich, dass die Thüringer Polizei alle Maßnahmen ergreift, um Straftaten aufzuklären. Dabei ist völlig unbeachtlich, ob die Gewaltdelikte von linken oder rechten Straftätern begangen werden. Dass der Rechtsstaat mit aller Konsequenz gegen politisch motivierte Straftaten oder extremistische Bestrebungen vorgeht, gilt übrigens für alle Sicherheitsbehörden gleichermaßen. Der Antrag der AfD soll jedoch den Eindruck vermitteln, dass der Rechtsstaat vor linken Straftaten zurückweicht, ja, sie geradezu fördert. Diese Unterstellung wird auf das Schärfste zurückgewiesen und es wird auf die vorgenannten Ausführungen verwiesen. Im Übrigen, Herr Mühlmann, habe ich mich öffentlich dazu geäußert. Das kann man auf Twitter nachlesen. Sie haben hier also die Unwahrheit behauptet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn sich dies eigentlich von selbst versteht, möchte ich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Landesregierung alle Straftaten, insbesondere aber die der Politisch motivierten Kriminalität und extremistische Bestrebungen verurteilt und mit der gleichen Intensität verfolgt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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