Olaf Müller
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kemmerich, was sagen denn eigentlich die Betreiber von Spielhallen in Thüringen, zu deren Vertreter Sie sich hier aufschwingen, zu Ihrem Gesetzentwurf? Und was werden sie erst sagen, wenn der Gesetzentwurf der FDP angenommen wird und viele ihre Läden am 30. April für unabsehbare Zeit schließen müssen? Ich habe ja bis zuletzt gedacht, dass Sie den Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen, insbesondere, nachdem Ihnen in der letzten Ausschusssitzung zum wiederholten Male erklärt wurde, welche Folgen die von Ihnen vorgeschlagene Streichung der Verordnungsermächtigung im Spielhallengesetz hätte. Dabei ist es wirklich einfach. Zahlreiche Spielhallen in Thüringen bedürfen zum Betrieb einer speziellen Zertifizierung oder müssen nachweisen, dass ein Antrag auf Zertifizierung gestellt wurde. Nun gibt es aber bisher weder ein Zertifizierungsverfahren noch eine zuständige Stelle, denn der Bund hat diese Stelle bisher noch nicht geschaffen. Um deshalb zwingend notwendige Schließungen zu vermeiden, enthält die Spielhallenverordnung eine Duldungsregelung. Herr Kemmerich, vielleicht sollten Sie mal ein Stückchen weit zuhören,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) denn es ist Ihr Gesetzentwurf und Sie wollen vermutlich die entsprechenden Spielhallen zum Schließen bringen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Belehren Sie mich nicht, Herr Müller!) Diese Duldungsregelung ist befristet bis zum 30.04. dieses Jahres. Wenn wir jetzt, wie von Ihnen, Herr Kemmerich, gewünscht, die Verordnungsermächtigung aus dem Gesetz streichen, müssen zahlreiche Spielhallen – mein Kollege Herr Korschewsky hat das schon erwähnt – zum 30. April schließen, denn ohne Verordnungsermächtigung kann das zuständige Ministerium die Verordnung nicht mehr ändern und dementsprechend auch die Duldungsfrist nicht verlängern. Wenn Ziel Ihres Antrags die Schließung einer Vielzahl von Spielhallen gewesen sein sollte, können Sie das gern gleich noch ausführen, vielleicht kann ich meine Fraktion dann auch noch dazu überreden, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. In der jetzigen Fassung können wir es jedenfalls nicht machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
