Dieter Laudenbach
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Gesetz soll Rechtssicherheit für die von eben diesem Gesetz Betroffenen schaffen. Doch mit dem Thüringer Spielhallengesetz, wie es sich in seiner aktuellen Fassung präsentiert, wurde das genaue Gegenteil erreicht. Die im Antrag der FDP zur Streichung vorgesehene Verordnungsermächtigung macht im Grunde jede der zuvor aufgeführten Regelungen überflüssig, weil sich dort das Ministerium selbst das letzte Wort in der Sache zubilligt wie ein absolutistischer Herrscher. Wozu debattieren wir hier über Monate, wenn dann eine staatliche Stelle das im Parlament mühselig Beschlossene mit einem Federstrich wieder außer Kraft setzen kann? Und genau dies ermöglicht jener § 12 und deswegen muss er weg.
(Beifall AfD)
Er nimmt uns, den Abgeordneten, sowie denen, die uns hierhergeschickt haben, dem Wähler also, in diesem speziellen Fall die Entscheidungsbefugnis aus der Hand und ermächtigt wen auch immer, in Zukunft nach Gutdünken darüber zu entscheiden, was passiert. Dies ist für uns nicht akzeptabel. Andernfalls soll das Gesetz weiterhin wie ein Damoklesschwert über den Spielhallenbetreibern hängen, die nicht wissen können, ob ihr Geschäft und damit ihre Existenzgrundlage in einem halben Jahr noch bestehen darf oder ob die irgendjemandem, den sie nicht einmal kennen, nicht gefällt. Dasselbe gilt für den im FDP-Entwurf ebenfalls zur Streichung vorgesehenen § 3. Es soll nicht die Aufgabe eines Gesetzgebers sein, den Betreibern von Spielhallen das Leben so schwer wie möglich zu machen, indem man ihnen jede Rechts- und Planungssicherheit nimmt. Dies führt letztlich nur dazu, dass die sich auf dem Boden des Rechtsstaats bewegenden Marktteilnehmer früher oder später aufgeben und sich das gesamte Geschäft in die Illegalität verlagert, wo sich die Szene dann endgültig jeder Kontrolle zu entziehen versucht und außerdem keinen Pfennig Steuern mehr abführt, zumindest nicht an den Staat. Das wollen wir nicht. Wir wollen hier in Thüringen keine Berliner Verhältnisse.
(Beifall AfD)
Im Übrigen aber stelle ich mir schon seit längerer Zeit die Frage, ob die ganze Diskussion, die wir hier seit fast einem Jahr führen, der Zeit- und Personalaufwand, den wir betreiben, ob all dies wirklich noch verhältnismäßig im Jahr 2023 ist. Letztlich soll es ja um den Schutz von gefährdeten Gruppen, besonders von den Jugendlichen gehen. Ist es da aber nicht doch reichlich angestaubt, sich über Monate mit einer Regelung zu befassen, in der geklärt wird, auf welcher Grundlage ein mit Bandmaß und Zollstock bewaffneter städtischer Mitarbeiter in seiner kleinen Welt hinauszieht, während sich in Sachen Glücksspiel im Internet seit einem Vierteljahrhundert Dinge entwickeln, von denen die meisten von uns vermutlich überhaupt keine Vorstellung haben, frei von jeder Kontrolle durch den Staat und ohne einen roten Heller abzuführen. Hier zu praktikablen Lösungen zu finden, wäre sicher eine lohnenswertere Aufgabe für die Parlamente, die Ministerialbürokratie und die vollziehenden Stellen, als die hier wieder und wieder gewälzte Thematik. Auch vor diesem Hintergrund werden wir von der AfD dem Änderungsgesetzentwurf der FDP zustimmen und hoffen, dass sich eine entsprechende Mehrheit findet, um endlich Sicherheit für die Spielhallenbetreiber herzustellen und die Sache selbst zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
