Prof. Dr. Hoff
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier, glaube ich, bei der gesamten Diskussion einen weitgehenden Konsens in diesem Thüringer Landtag. Der Konsens besteht darin, dass es gut und richtig ist, dass Ungerechtigkeiten in der Rentenüberleitung bewältigt werden. Es ist ein Schritt dazu in diesem Fonds geschafft worden. Es besteht gleichzeitig Konsens darin, dass die Regelungen, die in diesem Fonds gefunden worden sind, für viele Gruppen nicht ausreichen und dass diese Gruppen berechtigt darauf hinweisen, dass das eigentliche Ziel, die Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung mit einem solchen Fonds zu bewältigen, aus zwei Gründen nicht ausreichend umgesetzt werden. Erstens, weil die Regelungen, die gefunden worden sind, dazu führen, dass eine ganze Reihe von Akteurinnen und Akteuren, die quasi mit ihrer Rente zu nah an der Fondsgrenze sind, eigentlich aus der Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen, rausfällt, das heißt, dass ihre soziale Situation nicht adäquat berücksichtigt ist, und eine ganze Reihe von Gruppen – ich muss die jetzt nicht alle wiederholen, weil sie hier in der Diskussion schon genannt worden sind – in diesem Fonds bislang nicht enthalten ist. Ich habe niemanden gehört, der hier im Thüringer Landtag gesagt hat, dass es richtig ist, dass sie da nicht drin sind und die da auch auf keinen Fall reindürfen. Die Konstituierung dieses Fonds hat viel Zeit, für viele Betroffene viel zu lange Zeit gebraucht. Ich glaube, es ist für die Betroffenen auch ein Stück weit unerheblich, wer seit 1990 in der Bundesregierung gewesen ist. Das sind hier drei Fraktionen und eine Gruppe, wir können uns hier gegenseitig immer Verantwortung zuschieben, aber wir stehen hier gemeinsam als politische Akteure in einer Verantwortung. Es ist jetzt ein Fonds geschaffen worden. 1875 hat Marx mal in einem Begleitschreiben an Wilhelm Bracke zu den Randglossen zum Gothaer Programm die Formulierung gefunden: „Jeder Schritt wirklicher Bewegung ist wichtiger als ein Dutzend Programme.“ So ist ein Teil dieser Diskussion hier durchaus zu verstehen, nämlich anzuerkennen, dass es diesen Fonds jetzt gibt. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, zwei Entscheidungen zu treffen. Die erste Entscheidung muss auf Bundesebene getroffen werden. Der Ministerpräsident hat sich in einem Schreiben auch noch mal an den Bundessozialminister gewendet und gesagt, welcher Spielraum auch auf Bundesebene gesehen wird, um entsprechend diesen Fonds auch zu erweitern. Wir wissen, dass die Chancen dafür viel zu gering sind. Die Forderung aufzumachen und darum zu werben und dafür zu kämpfen, dass es getan werden soll, ist trotzdem wichtig. Und das spricht sich hier auch, glaube ich, niemand im Raum gegenseitig ab, genauso wie auf der anderen Seite auch nicht behauptet wird, dass das gesamte Fondsmodell, nur weil es aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend ist, nicht in Ordnung wäre. So hat auch, glaube ich, hier niemand argumentiert. Die zweite Entscheidung ist – darauf hat der Abgeordnete Montag hingewiesen: Es ist durch den Haushaltgesetzgeber und die Landesregierung gemeinsam die Entscheidung zu treffen und die Rahmenbedingungen zu setzen, ob selbst dann, wenn es von der Bundesseite die Mitteilung gibt, dass es keine Erweiterung dieses Fonds gibt, wir uns als Freistaat Thüringen wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern an diesem Fonds beteiligen wollen und uns damit tatsächlich unterscheiden von beispielsweise dem Freistaat Sachsen, der ultimativ durch den Ministerpräsidenten dort ausgeschlossen hat, dass sich Sachsen an einem solchen Fonds beteiligt. Eine solche Positionierung gibt es von Thüringen nicht, sondern wir haben gesagt: Wir wollen die Entscheidung über die Beteiligung auch vor dem Hintergrund treffen, dass wir noch mal dafür werben wollen, dass der Fonds erweitert wird, und wenn es eine Entscheidung gibt, dass er nicht erweitert wird, müssen wir für uns die Entscheidung treffen, ob wir das machen wollen. Da sehe ich in der Landesregierung niemanden, der sagt: Nein, das darf auf keinen Fall passieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
