Thomas L. Kemmerich
a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, Zuhörer an den diversen Endgeräten! Am 12. Januar dieses Jahres konnten wir nachlesen, dass jetzt die Praxis der Regierung bei der Besetzung in der Landesverwaltung auch Gegenstand einer Überprüfung des Rechnungshofs geworden ist. Über dem Regierungswechsel 2014 stand das Motto „Alles besser machen“. 56 Seiten des Prüfberichts des Rechnungshofs belegen scheinbar etwas anderes. Dieser Bericht stammt aus dem Frühjahr des Jahres 2022, ist also ca. ein Jahr her und hat zum Gegenstand die Bereiche der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des Umweltministeriums eben bei der Praxis, Einstellungen in die Landesverwaltung vorzunehmen. Nach diesem Bericht sind insgesamt 64 Stellen vom Rechnungshof unter die Lupe genommen worden und 35 sollen ohne Ausschreibung erfolgt sein und ohne das Kriterium der Bestenauslese zu berücksichtigen. 11 Besetzungen scheint es an der entsprechenden Qualifikation zu mangeln. Zwei Drittel der untersuchten Einstellungen sind unbefristet vorgenommen worden, der Rest nach einer gewissen Zeit. Der Vorschlag des Rechnungshofs, dass Stellen nur auf Grundlage einer Stellenausschreibung vergeben werden dürfen, wurde seitens der Landesregierung nach diesem Bericht völlig ignoriert. Auch wurden außertarifliche Bezahlungen ohne Bindung an die entsprechende Aufgabe vorgenommen. Auch das entspricht nicht den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Ich zitiere hier an der Stelle Artikel 33 Grundgesetz: „Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Zu beachten sind bei der Einstellung die Gesetze Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenstatusgesetz. Nach § 60 des Bundesbeamtengesetzes dienen Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk und nicht einer Partei. Dementsprechend haben sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch bei einer politischen Betätigung, hinsichtlich deren sie Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, insoweit sich diese aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Pflichten des Amtes ergeben. Folgende Forderungen verbinden wir mit unserer Aktuellen Stunde: Als Erstes unbedingte sofortige Transparenz, nicht nur – das werden wir in der zweiten Aktuellen Stunde noch mal besprechen – in puncto Staatssekretäre, sondern auch an dieser Stelle ist die Öffentlichkeit mehr als interessiert und um auch den Vorwurf der Ämterpatronage zu entkräften, sicherlich ist es ein ganz wichtiger Tatbestand, wirklich Transparenz zu wahren und die Fälle offenzulegen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Auch ist ein Bedürfnis aus der Bevölkerung zu sehen, dass, wenn diese Einstellungen rechtswidrig vorgenommen sein sollten, dann diese Gelder, diese Steuergelder zurückgewährt werden sollten wie in anderen Tatbeständen. Es gibt den Vorwurf von gravierenden Verletzungen der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ämterpatronage habe ich gelernt. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren – Herr Hoff wird später dazu sicherlich reden –, legen Sie die Sachen offen, damit wir agieren können.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es liegt doch gar nichts offen!) Und ich erinnere an den Spruch, Frau Rothe-Beinlich, der Grünen im Wahlkampf: „Vetternwirtschaft kann einpacken!“ Anspruch und Wirklichkeit scheinen hier sehr weit auseinanderzugehen. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ausgerechnet Sie!)
