Dorothea Marx
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, liebe Gäste auf der Tribüne und am Internet-Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir mit der heutigen Sitzung beginnen, bitte ich noch in einem besonderen Anlass um Ihre Aufmerksamkeit. Mit Bestürzung haben wir am 9. Januar die Nachricht vom Tod von Thomas Kretschmer aufgenommen. Thomas Kretschmer war ein Demokrat der ersten Stunde dieses Parlaments. Er war von 1990 bis 2008 Mitglied des Thüringer Landtags, bis 1994 Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und von 2004 bis 2008 Mitglied des Ältestenrats. Thomas Kretschmer war auch kommunalpolitisch aktiv. Er war Kreistagsmitglied im Unstrut-Hainich-Kreis und seit Februar 2015 auch der Vorsitzende des dortigen CDU-Kreisverbands. Sein politisches Engagement für den Unstrut-Hainich-Kreis und für das Land Thüringen bleibt uns unvergessen. In vielen Nachrufen konnten Sie lesen, Thomas Kretschmer war viel mehr als nur ein Vollblutpolitiker. Er war eine starke Persönlichkeit und nahe bei den Menschen. Ob als Kommunal-, als Landespolitiker oder ganz persönlich, Thomas Kretschmer lag das Wohl seiner Mitmenschen am Herzen, und das haben alle gespürt, die ihn in Politik und Ehrenamt erleben durften. Der Thüringer Landtag wird Thomas Kretschmer nicht vergessen und wir alle werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dann heiße ich Sie nun formell herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Heym, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Schütze entschuldigt. Und Herr Minister Maier, der hier als entschuldigt steht, sitzt aber hier, er ist nicht entschuldigt. Zunächst allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 die Vereinbarung getroffen, beginnend mit der heutigen Plenarsitzung keine Lüftungs- bzw. Erholungspausen mehr durchzuführen. Um auch weiterhin den erhöhten Anforderungen an den Infektionsschutz Rechnung zu tragen, wurde gleichzeitig vereinbart, den Einsatz der Lüftungsanlage wieder zu verstärken. Eine Evaluation zu diesem geänderten Lüftungsverhalten wurde für die nächste planmäßige Sitzung des Ältestenrats verabredet. Weiterhin sind die Mitglieder des Ältestenrats übereingekommen, dass in der heutigen und in der Plenarsitzung am Freitag nach 18.00 Uhr sowie in der morgigen und in der Plenarsitzung am Donnerstag nach 19.00 Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen werden soll. Jetzt noch ein technischer Hinweis zur Übertragung der heutigen Plenarsitzung über den Fernsehhauskanal: Dort liegt bedauerlicherweise eine Störung vor, die kurzfristig nicht behoben werden kann. Deswegen bitte ich Sie alle, die Möglichkeit des Internet-Livestreams zu nutzen, wenn Sie sich nicht im Plenarsaal aufhalten. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Wie Sie den Hinweisen zur Einladung schon entnehmen können, wurden im Ältestenrat folgende Festlegungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten getroffen, die ich chronologisch geordnet vortragen möchte: Im Anschluss an die heutige Feststellung der Tagesordnung wird der Tagesordnungspunkt 38 – Aktuelle Stunde – aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 1 wird morgen als erster Punkt aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 23 wird morgen Vormittag aufgerufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28 bis 31 und 33 bis 36 sollen am Donnerstag nach der Mittagspause und gegebenenfalls erneut am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 27 und 32 sollen am Freitag als erste Punkte aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 7 wird am Freitagvormittag aufgerufen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 5 die 7/7174 und zu Tagesordnungspunkt 47 die 7/7165. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 28 die 7/7208, zu Tagesordnungspunkt 29 die 7/7175, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/7206, zu Tagesordnungspunkt 32 die Nummern 7/7171, 7/7173, 7/7177, 7/7207 und 7/7237, zu Tagesordnungspunkt 33 die 7/7212, zu Tagesordnungspunkt 34 die 7/7176 und zu Tagesordnungspunkt 36 die 7/7209. Zu den Tagesordnungspunkten 27 und 30 liegen noch keine Wahlvorschläge vor. Nachdem im Ältestenrat vereinbart wurde, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 27 am Freitag als ersten Punkt aufzurufen, kann der Wahlvorschlag bis morgen um 9.00 Uhr fristgemäß eingereicht werden. Bei Tagesordnungspunkt 30 gehe ich davon aus, dass dieser wie zuletzt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Das ist der Fall. Zu Tagesordnungspunkt 29 liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke für die Wahl einer Schriftführerin vor. Die Fraktion der AfD, die für vier Schriftführerinnen und Schriftführer vorschlagsberechtigt ist, hat erneut auf die Einbringung eines dahin gehenden Wahlvorschlags verzichtet. Ich nutze die Gelegenheit, erneut an die Fraktion der AfD zu appellieren, die Funktionsfähigkeit des Landtags durch die Einbringung von Wahlvorschlägen entsprechend ihrer Stärke mit abzusichern.
(Beifall CDU)
Dieser Appell bezieht sich konkret auf die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern sowie auf die Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2. Wie ich bereits erläutert habe, soll die Wahl zu Tagesordnungspunkt 33 am Donnerstag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Hier haben wir einen Wahlvorschlag. Nachdem dieser jedoch nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist eingebracht wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Sollte die Fristverkürzung nicht beschlossen werden, könnte die Wahl erst am Freitag durchgeführt werden. Auch dort hat der Ältestenrat das Zeitfenster für Wahlen nach der Mittagspause vorgesehen. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspricht jemand? Das sehe ich nicht. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Fristverkürzung dieser Wahlvorschläge. Ich lasse abstimmen. Wer dafür ist, dass die Frist verkürzt wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehe, Stimmen aus allen Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe, nicht jedoch aus der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die AfDFraktion enthält sich. Damit ist aber die Fristverkürzung dennoch beschlossen und die Wahl kann am Donnerstag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Weitere Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktion der AfD hat ihre Anträge zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 sowie ihren Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 47 zurückgezogen. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 44 soll nach Mitteilung der Fraktion der AfD auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen verschoben werden. Ich gehe davon aus, dass dieser Verschiebung niemand widerspricht. Das ist so, dann wird das so gemacht und in der nächsten Tagesordnung der nächsten Plenartage wird der Tagesordnungspunkt 44 aufgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 52 wird eine Neufassung des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5974 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat ihren Antrag zu Tagesordnungspunkt 78 zurückgezogen. Und damit sind wir jetzt bei dem Punkt, bei dem ich Sie frage: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Gibt es weitere Vorschläge? Herr Bühl, der Antrag liegt ja auch schon hier. Bitte, Herr Bühl.
