Maik Kowalleck
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Bayern verlängert die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate. Eigentlich müssen die Unterlagen bis heute Mitternacht eingereicht werden. Sie sehen, wir sind ganz aktuell mit unserem heutigen Antrag. Was in Bayern möglich ist, sollte auch in Thüringen gelten,
(Beifall CDU)
deshalb an dieser Stelle unser Antrag „Gleiche Bedingungen für alle:
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Alle außer Bayern!) Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. März 2023 verlängern!“ Meine Damen und Herren, aktuell sind nur 70 Prozent aller zu erwartenden Grundsteuererklärungen bei den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Ursächlich dafür, dass rund ein Drittel aller Thüringer Grundsteuererklärungen bislang nicht eingereicht worden sind, sind die hohe Komplexität des Verfahrens und die unzureichende Bürgerorientierung und Unterstützung vonseiten der Finanzverwaltung. Wir als CDU-Fraktion haben an dieser Stelle schon oft darauf hingewiesen. Vor allem für ältere Bürgerinnen und Bürger oder all diejenigen, die keine Möglichkeit zur digitalen Abgabe und Recherche haben, sind die Komplexität des Verfahrens und die Fülle der benötigten Informationen eine kaum zumutbare Herausforderung. Das kann auch jeder bestätigen, der selbst über Elster den Antrag bearbeitet und eingereicht hat und die entsprechenden Bedingungen kennt. Das Thüringer Finanzministerium kann den Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Fragen nicht weiterhelfen und leitet seine Servicetelefone deshalb auf die zuständigen Finanzämter im Land um. Dies trägt zur Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Hier an dieser Stelle haben wir auch schon auf den Wegfall der Servicestellen in Thüringen hingewiesen, was aus unserer Sicht gerade im Hinblick auf die Servicebereitstellung für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen ein Fehler war. Meine Damen und Herren, Instrumente zur Hilfestellung wie der digitale Thüringen Viewer waren zeitweise überlastet und nicht erreichbar. Steuerberater und Steuerhilfevereine haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und sind überlastet, sodass hierüber aktuell nur noch bedingt Hilfestellungen geleistet werden können. Es ist auch ein Fehler im System, dass die Bearbeitung und die Anträge für manche Bürgerinnen und Bürger so schwierig sind, dass sie den Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine einschalten müssen. Auch der Freistaat Thüringen konnte bis zum 31. Januar dieses Jahres für die im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke die selbst gesetzte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht einhalten. Das haben wir auch kritisiert und das zeigt sich auch mit Blick auf die Grundstücke beim Bund. Es muss nach unserer Meinung gleiches Recht für alle gelten. Es darf keine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern einerseits und staatlichen Behörden andererseits geben.
(Beifall CDU)
Angesichts der Tatsache, dass der Freistaat Thüringen für seine eigenen Grundstücke die Frist nicht einhalten kann, ist es nicht vermittelbar, den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabefrist zum 31. Januar 2023 zuzumuten. Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf den 31. März dieses Jahres zu verlängern, sich selbst an die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für die im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke zu halten sowie auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu verzichten. In diesem Sinne handeln wir für die Thüringerinnen und Thüringer, für die Grundstücksbesitzer in unserem Land und bitten um Unterstützung für unseren Antrag und die Fristverlängerung. Danke schön.
(Beifall CDU)
