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Robert-Martin Montag

FDP 31.01.2023 Sitzungen 7/99

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „RentenHärtefallfonds Gerechtigkeit – für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“

Verehrter Herr Präsident, lieber Kollege König, man kann sich natürlich immer beschweren, aber man braucht auch einen Gegenstand, über den man sich beschweren kann. Insofern hat die Ampel schon mehr geschafft als die CDU in 16 Jahren Regierung. (Beifall SPD) Das ursächliche Problem – das ist ja heute auch schon besprochen worden – ist natürlich das Gesetz zur Überleitung der DDR-Renten in das gesamtdeutsche Rentensystem. Dort sind Ungerechtigkeiten vor mehr als 30 Jahren entstanden. Im Zentrum der Debatte stehen ja seitdem die insgesamt 27 Zusatzrentensysteme, die in der Regelungswut der damaligen DDR entstanden sind. Zehn sind mittlerweile durch Gerichtsentscheidungen in das bundesdeutsche Rentensystem überführt worden, für die verbliebenen sollten andere Regelungen gefunden werden. Die aktuelle Bundesregierung schiebt hier auch etwas an, nämlich die Einmalzahlung von 2.500 Euro von Bundesseite zu finanzieren und auch die Länder dabei eben mit in die Verantwortung zu nehmen. Das begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Aber wer profitiert aktuell von dem Härtefallfonds? Das sind die ehemaligen Beschäftigten bei der Deutschen Reichsbahn, die Pflegenden von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben haben, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit, Ehefrauen, wenn für einen dienstlichen Aufenthalt im Ausland mit dem Ehegatten die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe, Balletttänzer, Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Gleichzeitig haben wir natürlich auch Verständnis für die Ernüchterung von einigen Betroffenen, denn richtig ist, das Ziel des Härtefallfonds ist nicht, die entstandenen Ungerechtigkeiten allesamt aus der Welt zu schaffen, sondern die entstandenen absoluten Härten abzufedern. Genau darum geht es ja in diesem Härtefallfonds auch von der Bundesebene. So ist es klar geregelt, dass die gesetzliche Rente der Betroffenen, die diese Zahlungen zukünftig erhalten sollen, in der Nähe der Grundsicherung liegt. Der Härtefallfonds ist ein erster, aber eben ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der 30 Jahre währenden Ungerechtigkeit zu begegnen. Sie haben es selber angesprochen, liebe Frau Stange, die Frage ist, wir diskutieren aktuell nur über 50 Prozent des Fonds, den der Bund füllt. Für die anderen 50 Prozent sind die Länder zuständig. Einige haben auch schon erklärt, diese Einmalzahlung leisten zu wollen. Bis zum 31. März 2023 können die Länder der Stiftung beitreten, wenn sie hälftig ihren finanziellen Anteil einbringen und damit die Leistungen mit 2.500 Euro erhöhen. Es ist also an der hiesigen Landesregierung, wenn sie das denn möchte, dem Haushaltsgesetzgeber einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, den der dann diskutieren kann. Möglicherweise gibt es dafür dann auch eine entsprechende Mehrheit. Sich selbst an die Nase packen, auch die eigene Verantwortung zu kennen, ist hier das Motto, und nicht nur auf den Bund zu zeigen, denn die Beseitigung von Ungerechtigkeit ist nicht nur die Aufgabe der Bundesebene, sondern wir sind ein Gemeinwesen, ein Staatswesen, wo es nicht nur die Bundesebene gibt, sondern auch die Länderebene. Deswegen rufen wir hier auch die Länder auf, ihren Teil dazu beizutragen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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