Ute Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Ich möchte zu Beginn auf die außergewöhnliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7. Dezember eingehen. Um die Novelle des Spielhallengesetzes zu verhindern, wurde von einem Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums vor der Abstimmung zum Gesetzentwurf und nach Abstimmung des Änderungsantrags der FDP eine Nebelkerze gezündet, die zu erheblicher Verunsicherung der anwesenden Abgeordneten führte. Und die Folge dessen war: Anders als beim zuerst verhandelten Änderungsantrag wurde mit einer Stimme Enthaltung der Abgeordneten Kniese nicht für den Gesetzentwurf gestimmt. Der Versuch, eine positive Beschlussvorschlage zu verhindern, war gelungen. Richtig ist, dass die Abschaffung des Ermessensspielraums zugunsten eindeutiger gesetzlicher Regelungen zur Zulassung von Spielhallen allen Beteiligten Rechtssicherheit bietet. Denn durch die Notwendigkeit einer Zertifizierung wird ein Qualitätssiegel für die Spielhallenbetreiber vergeben, die sich mit Engagement und Fachkunde auch der Spielsucht und deren Folgen entgegenstellen. Diese Zertifizierung hilft durchaus, ein Abdriften von gefährdeten Spielern in die Illegalität zu verhindern. Wir sollten hier auch mal eher nach den wahren Ursachen der Spielsucht suchen. Sie liegen nicht in der Existenz von Spielhallen, sondern in unserem gesellschaftlichen System, welches diesen Menschen keine Möglichkeit für ein erfülltes Leben bietet.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Na, wenn ich solche Reden höre, kann ich das verstehen!) Qualifizierte Spielhallenbetreiber sind neben dem Wirtschaftsfaktor auch ein wichtiger sozialer Faktor. Wer an dieser Stelle einen Schutz der Spieler als Vorwand vorgibt, spielt seinerseits mit gezinkten Karten. Richtig ist vielmehr, dass in zertifizierten Spielhallen aufgrund der Ausbildung der Mitarbeiter der Spielsucht deutlich begegnet werden kann. Und die Steuereinnahmen unseres Haushalts profitieren doch enorm von dem Glücksspiel. Auch hier sehe ich eine Doppelzüngigkeit. Die Schwächung von Wirtschaftsfaktoren durch Drohung und Angst scheint eine Stärke des Thüringer Wirtschaftsministeriums zu sein, wie der Mitarbeiter im Ausschuss unter Beweis stellte. Nach Aussage des Mitarbeiters des Ministeriums könnte allen Spielhallen nach dem 30. April die Schließung drohen, da es keine Zertifizierungsbehörden gibt. Es gäbe ja keinen Ermessensspielraum mehr. Nach unseren anschließenden Recherchen ist es ausreichend, wenn sich die Spielhallenbetreiber für die kommende Zertifizierung angemeldet haben. Wenn der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen dafür nicht schaffen kann, ist das nicht zulasten der Betreiber auslegbar. Außerdem verfügen diese zertifizierten Spielhallenbetreiber und ihre Mitarbeiter über eine solide Ausbildung, um die sensiblen Themen rund um die Spielsucht zu kennen und ihnen zu begegnen. Diese Zertifizierung beurkundet letztendlich vor allem die fachliche Eignung. Dies kann und darf nicht durch behördliche Willkür torpediert und bestraft werden. Es geht vordergründig vor allem darum, dass Unternehmer ihr Recht auf Berufsausübung wahrnehmen können, wenn sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz bewegen. Daher werde ich auch in Übereinstimmung mit meiner Partei Bürger für Thüringen dem Gesetzentwurf der FDP hier im Plenum zustimmen.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie sind
Ex-FDP-Abgeordnete und keine Abgeordnete der Bürger für Thüringen!) Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
