Plenarprotokoll 17/24
17.12.2021 · 90 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (12)AfD (9)GRÜNE (9)CDU (8)SPD (7)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 24. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Blenke, Herr Abg. Cuny, Herr Abg. Eisenhut, Herr Abg. Goßner, Herr Abg. Hockenberger, Herr Abg. Hahn, Herr Abg. Hörner, Herr Abg. Pix, Frau Abg. Schwarz, Herr Abg. Stein und Herr Abg. Waldbüßer. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt Herr Ministerpräsident Kretschmann, Herr Minister Strobl, Herr Minister Hermann, Herr Minister Hauk, Herr Staatssekretär Hoogvliet, bis 11 Uhr Frau Ministerin Schopper, ab 11 Uhr Frau Ministerin Walker und ab 13 Uhr Herr Minister Lucha. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Vertrauenskrise – Wortbruch bei der Impfpflicht – beantragt von der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion der AfD erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Gögel das Wort.
Bernd Gögel AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Wortbruch bei der Impfpflicht“ und der Verlust des Vertrauens der Bürger in die Regierenden, in die Handelnden sind das Thema. Wichtig wären in einer solchen Krise, wie sie aktuell besteht, Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der handelnden Akteure. Beides ist aktuell nicht vorhanden. Wir haben bei einer aktuellen Umfrage, einer aktuellen Studie der Körber-Stiftung gesehen, wie es um das Vertrauen in die Politik aktuell bestellt ist. Nur noch 50 % der Bundesbürger vertrauen der Demokratie in unserem Land. Nur noch 30 % vertrauen dem Bundestag und der Bundesregierung, und nur noch 20 % vertrauen den Parteien. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Und null Prozent der AfD! – Vereinzelt Heiterkeit – Beifall der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE – Unruhe) – Herr Schwarz, ich weiß nicht, ob diese Zahlen tatsächlich Anlass bieten, Scherze zu machen. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 tokoll vom 17. Dezember 2021 9:31 Uhr (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Das war kein Scherz! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das war überhaupt kein Scherz! Voller Ernst!) Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich, was Ihre Regierung, Ihre neue Bundesregierung betrifft. Wir müssen aber wissen: Woher kommen diese Zahlen? Diese heterogene Gesellschaft hat sich von vielen Handelnden abgewandt und hat kein Vertrauen mehr in die Akteure. Begründet wurde das Ganze eigentlich schon 2008 in der Finanzkrise, (Zurufe) 2010 in der Eurokrise und 2015 in der Migrationskrise. Hier haben die Bürger den letzten Respekt vor Handelnden in diesem Land verloren, und das zu Recht, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Sie treiben doch die Respektlosigkeit vo- ran!) Dieser Zustand ist besorgniserregend und sollte in keinem Fall anhalten. Ich denke, alle Akteure sind aufgerufen, hier entgegenzuwirken und die Gesamtsituation zu verbessern, meine Damen und Herren. (Zurufe, u. a.: Fangen Sie doch mal an!) In diesen Umfragen der Körber-Stiftung haben wir auch gesehen, wie man das Vertrauen tatsächlich mittelfristig wiederherstellen könnte. Und siehe da: Die von der AfD immer propagierte direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild wäre eine Maßnahme, die bei den Bürgern das Vertrauen vielleicht wieder zurückbringen könnte. (Beifall bei der AfD) Das, meine Damen und Herren, wollen Sie nicht. Sie wollen den Bürger nicht mehr einbinden. Sie wollen auch die einzelnen Interessengruppen, die sich zum Teil auch in Parteien widerspiegeln, z. B. in der AfD, ausgrenzen und hier nicht demokratisch an Prozessen mitwirken lassen. Die neuesten Beispiele aus dem Berliner Bundestag sprechen für sich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist beschämend!) (Bernd Gögel) Das, was sich der Bundestag vorgestern erlaubt hat, widerspricht sämtlichen demokratischen Gepflogenheiten. Einen unbescholtenen Demokraten, einen Polizeibeamten aus dem höheren Dienst in Baden-Württemberg, nicht zum Vorsitzenden des Innenausschusses zu machen (Abg. Ruben Rupp AfD: Dafür haben wir eine Kom- munistin!) und dafür einer Linksradikalen die vorübergehende Führung dieses Instruments, dieses Ausschusses zu übertragen, das ist ein Skandal, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Die vorgesehene Einführung einer Impfpflicht und die bereits verabschiedete Impfpflicht für Berufsgruppen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind, kommt einem Berufsverbot für Menschen gleich, die sich nicht impfen lassen können oder nicht impfen lassen wollen. Denn hier unterscheiden Sie ja nicht. Sie sprechen insgesamt von Menschen, die sich aus Ihrer Sicht asozial verhalten, und differenzieren nicht, warum und weshalb sich diese 17 Millionen Menschen aktuell nicht impfen lassen. Das wäre eine Grundvoraussetzung, um festzustellen, wie wir einzelne Gruppen davon überzeugen können, sich vielleicht doch den Schutz über eine Impfung zukommen zu lassen. Die Impfpflicht, die Sie insgesamt einführen möchten, wäre die Jahrzehntlüge der Politik, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Alle politischen Akteure – natürlich mit einer Ausnahme, nämlich der AfD, die sich generell und von Anfang an gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hat –, (Abg. Carola Wolle AfD: Und auch dabei bleibt!) die sich zu Beginn der Pandemie und auch zu Beginn dieses Jahres noch gegen eine Impfpflicht ausgesprochen haben, sind inzwischen umgefallen. Der größte Umfaller in dieser Geschichte – für uns besonders enttäuschend – war die FDP. (Abg. Anton Baron AfD: Was? Das ist nicht enttäu- schend! Das ist Kontinuität!) Die ehemals freiheitliche demokratische Partei, die noch bis kurz vor den Bundestagswahlen felsenfest davon überzeugt war, dass eine Impfpflicht mit ihr nicht umzusetzen wäre, ist, wie schon vormals in einer ehemaligen Regierung, wiederum umgefallen und hat ihr Freiheitsdenken über Bord geworfen. Das ist für uns sehr traurig und auch nicht nachvollziehbar. Ich bin gespannt, ob Herr Rülke zumindest heute hier im Parlament mal seine persönliche innerste Überzeugung zur Impfpflicht vortragen wird, auch wenn sie eventuell gegen die Bundespartei gerichtet sein sollte. Die vorgesehene Impfpflicht hat dazu geführt – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich habe es schon zwei Mal gesagt! Vielleicht haben Sie jeman- den, der Ihnen das Plenarprotokoll mal vorlesen kann!) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 – Herr Rülke, ich weiß, Sie sind natürlich besonders getroffen und betroffen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nicht ge- troffen! Ich stelle bloß fest, dass Sie gewisse Proble- me mit dem Hören und dem Verstehen haben! – Weitere Zurufe) Sie werden hoffentlich heute hier im Parlament endlich mal zugeben, wo Sie stehen, ob Sie auch umgefallen sind und ob Sie inzwischen auch für die Einführung dieser Impfpflicht sind. (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe) Da sind wir wirklich sehr, sehr gespannt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Dann las- sen Sie sich das Plenarprotokoll von vorgestern vor- lesen, wenn Sie selber nicht hören können!) Die Akteure hier im Haus – – Ich führe den Ministerpräsidenten an, der sich hier noch im Januar zu dem Vorstoß von Herrn Söder ganz klar geäußert hat. Er hat sich stets dagegen ausgesprochen, für die Landesregierung und die grüne Partei: „Das ändern wir jetzt nicht mittendrin.“ Nach der Landtagswahl gab es natürlich eine andere Situation. Inzwischen ist er einer der Vorreiter, jemand, der sich vehement für die Einführung der Impfpflicht einsetzt. Die Unzufriedenheit von Millionen von Bürgern hat dazu geführt, dass diese Bürger ihren Protest auf die Straße tragen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie und Frau Baum und die Jungen Nationaldemokraten und die Identitäre Bewegung und andere Extremisten!) Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Wir setzen uns für friedliche Proteste ein. Nach unserem Grundgesetz sind Demonstrationen ein ganz wichtiges Gut, um seinen Willen kundzutun. Das muss aber immer gewaltfrei, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das tun Sie ja nicht! Genau das tun Sie ja nicht!) ohne physische oder psychische Gewalt vonstattengehen. Dafür steht die AfD ganz klar ein. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist nicht wahr! Das ist die Unwahrheit!) Dafür steht auch die Landtagsfraktion ganz klar ein. Es muss gewaltfrei stattfinden. (Beifall bei der AfD) Das gilt übrigens für beide Parteien. Gewaltfreiheit bezieht sich dann nicht nur auf die Demonstranten, sondern selbstverständlich auch auf die Organe, die sie begleiten und überwachen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Und wie heißen diese Organe? – Gegenruf des Abg. Anton Ba- ron AfD: Ihre Vorfeldorganisation Antifa! – Gegenruf: Halten Sie doch mal Ihren vorlauten Mund!) (Bernd Gögel) Denn hier ist von beiden Seiten dieses Demonstrationsrecht zu schützen. Jeder Teilnehmer an einer Demonstration hat zu sehen, wer neben ihm läuft, ob er da mitlaufen kann und möchte oder nicht. Wer sich nicht demokratisch verhält, den sollte man auch aus dieser Gemeinschaft ausschließen. Dafür stehen wir, die AfD-Fraktion, selbstverständlich. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Hans-Ul- rich Sckerl GRÜNE: Also Frau Baum z. B.! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und so gewaltfrei wie Herr Räpple! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Und Herr Fiechtner! Ihr alter Freund! – Weitere Zurufe) – Sie können Frau Baum anführen; ich führe aber heute Morgen auch nicht Frau Roth an, die hinter Plakaten mit der Aufschrift „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ herläuft. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Sie kommt demnächst wieder nach Baden-Württemberg. Meine Damen und Herren von der Regierung, es helfen auch keine Gefälligkeitsgutachten auf Kosten der Steuerzahler. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Sehr richtig!) Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei, die auch sonst die Landesregierung vertritt, hier ein Gutachten zur Legitimität der Impfpflicht erstellt, (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) wenn jede Interessengruppe ein solches Gutachten in Auftrag gibt, das dann genau das Ergebnis liefert, das gewünscht wurde, sodass die Interessen der Auftraggeber vertreten werden, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Ist das bei der AfD so?) dann ist das völlig überzogen und völlig an der Realität vorbei. Ich glaube, solche Dinge auf Kosten der Steuerzahler muss man nicht einführen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur zum Schluss noch ein Wort von Friedrich Nietzsche mit auf den Weg geben: (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Haben Sie den gelesen? – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Der passt zu Ihnen!) Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und diesen Eindruck haben wir im Moment, den haben viele Menschen in diesem Land im Moment, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ausgerechnet Nietz- sche! – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜ- NE) dass die Handelnden zum Ungeheuer werden. Lassen Sie das nicht zu, und ändern Sie Ihr Verhalten. Werden Sie Ihrer poriode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 litischen Verantwortung gerecht, dann wird sicherlich auch die Spaltung in dieser Gesellschaft überbrückbar sein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Da haben Sie doch gar kein Interesse dran!)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Knopf.
Norbert Knopf GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Europa wüteten Seuchen wie die Pocken über Jahrhunderte (Abg. Ruben Rupp AfD: Ach, der Vergleich ist falsch! Völlig absurd!) und rafften Millionen Menschen dahin. Der wissenschaftliche Durchbruch mit der ersten Schutzimpfung kam dann endlich im Jahr 1796. Die Impfung hat seither Millionen Menschenleben gerettet, auch in Deutschland. Als 1871 hierzulande eine schwere Pockenepidemie ausbrach, starben daran rund 180 000 Menschen. In der Folge führte der Staat unter Otto von Bismarck 1874 mit dem Reichsimpfgesetz eine Impfpflicht ein. Im Jahr 1976 wurde die Pflicht zur Erstimpfung gegen Pocken in Westdeutschland aufgehoben. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) 1979 wurden die Pocken schließlich für ausgerottet erklärt – der Impfung sei Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Kommen wir zu heute. Als Anfang 2020 das Coronavirus ausbrach, gab es zunächst eine ungläubige Lage. Was für ein Virus ist das? Was macht es mit unserer Gesundheit? Hier in Deutschland, speziell in Baden-Württemberg, konnten wir das Schlimmste bisher abwehren: Hygiene, Kontaktreduzierungen, Schutzmasken. Die Maßnahmen der Landesund der Bundesregierung, umsichtig und verhältnismäßig, wurden dabei vom allergrößten Teil der Bevölkerung mitgetragen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Herr Abg. Knopf, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle von der AfD-Fraktion zu?
Norbert Knopf GRÜNE
Die AfD hatte eben Gelegenheit, ihre Sachen zu erklären. (Abg. Anton Baron AfD: Die Zeit ist weg! – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten schnell einen Impfstoff entwickeln, der bereits milliardenfach verabreicht wurde. Das ist phänomenal. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) (Norbert Knopf) Doch leider entwickelt sich auch das Virus. Zunächst kam der Wildtyp, abgelöst von der Alpha-Variante. Wer erinnert sich noch daran? Diese wurde hinweggefegt von der Delta-Variante. Nun klopft in Form von Omikron eine weitere, noch unbekannte Variante an unserer Tür. Mit jeder neuen Variante bekommen wir neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese müssen jeweils neu beurteilt und vor allem auch verifiziert werden, damit neue Maßnahmen zum Gegensteuern entwickelt werden können. Haben Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der AfD, das Prinzip ernsthaft noch nicht verstanden? (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist wohl ein Witz! –
Carola Wolle AfD
Sie auch nicht!) Die Aufgabe der Politik ist es, aus ebendiesen wissenschaftlichen Erkenntnissen die strategisch richtigen Entscheidungen zu treffen. Darum geht es hier. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf) Auf der Grundlage der Erfahrungen mit den ersten Varianten galt, dass wir eine Impfquote von 70 % für die Herdenimmunität brauchen. Auch war die Annahme, dass Geimpfte das Virus nicht weitergeben können. Auf der Grundlage dieses Wissens wurde eine Impfpflicht schlicht als nicht notwendig angesehen. Bei der Wahl der Mittel gilt zunächst das Gebot der Verhältnismäßigkeit. (Abg. Anton Baron AfD: Das galt schon damals nicht!) Inzwischen wissen wir, dass dieses Vorgehen mit den neuen Varianten nicht mehr funktioniert. Die Ansteckungsgefahr ist inzwischen deutlich höher. Aber damals wie heute gilt: Impfen ist die zentrale Stellschraube. Impfen schützt nach wie vor vor schweren Krankheitsverläufen. (Beifall bei den Grünen – Abg. Bernd Gögel AfD: Kein Widerspruch!) Die Bilder von vollen Intensivstationen, vor allem mit ungeimpften Patientinnen und Patienten, haben mittlerweile auch bei einer großen Mehrheit der Bevölkerung (Abg. Ruben Rupp AfD: Haben Sie dazu Zahlen? Sie haben keine Erhebung!) zu der Vorstellung geführt, dass eine Impfpflicht die Pandemie in die Schranken weisen kann. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist eine Behauptung!) Inzwischen wissen wir nämlich, dass es eine Impfquote von 90 % braucht, um das Infektionsgeschehen für das Gesundheitswesen erträglich zu halten. (Zurufe, u. a. des Abg. Anton Baron AfD) Eine Neueinschätzung ist daher nötig. Das hat etwas mit der Veränderung der Lage zu tun. Genau das ist Politik; genau darum geht es hier. (Beifall bei den Grünen) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Nun ist die Bundespolitik am Zug. Wir müssen breit diskutieren, und zwar auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Daten, ob wir eine generelle Impfpflicht einführen wollen. Das Thema Impfpflicht ist eine Bundesaufgabe, dies obliegt nicht der Landeskompetenz. Die Pflicht zur Impfung für Menschen in Gesundheitsberufen ist bereits beschlossen. Hier geht es in erster Linie neben dem individuellen Gesundheitsschutz auch um den Schutz von Patientinnen und Patienten. In der Pflege ist es nun einmal nicht möglich, Abstände einzuhalten. Außerdem wird eine Personengruppe betreut, die oftmals vorerkrankt ist und daher anfällig ist für schwerste Krankheitsverläufe. Das Argument an dieser Stelle, dass bei einer Impfpflicht Pflegekräfte aus den Pflegeberufen fliehen, ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen. (Zuruf von der AfD: Aha!) Doch der eigentliche Grund für die Personalflucht liegt tiefer: Das ist die generell hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte. Bereits vor der Pandemie gab es aus diesem Grund schon viele Kündigungen. Ja, in der Pflege müssen wir besser werden. Sollte sich die aktuelle Situation nicht ändern, werden weiterhin Kündigungen erfolgen, auch ganz ohne Impfpflicht. Aus anderen Ländern ist bekannt, dass eine Impfpflicht in den Pflegeberufen nur sehr wenig Fluktuation verursacht hat. Ein weiteres Element in der Diskussion ist die Frage, was mit Personen passiert, die sich nicht impfen lassen wollen, Personen, die bereit sind, Sanktionen hinzunehmen. Ich möchte hier eine Gegenfrage in die Diskussion werfen: Glauben Sie, dass es noch viele Personen geben wird, die sich nicht infizieren? Glauben Sie, dass es größere Gruppen geben wird, die nicht mit dem Virus in Berührung kommen? Nach Meinung vieler Experten wird sich über kurz oder lang jeder infizieren. Mit einer Impfpflicht haben wir somit nicht nur weniger schwere Verläufe, sondern auch eine signifikante Verkürzung der Pandemiedauer zu erwarten; denn eine Durchseuchung braucht eine viel längere Zeitdauer. Das ist der jetzige Istzustand. Ich möchte nicht ausschließen, dass auch ich im Laufe der Pandemie meine Meinung ändern muss. Das hat etwas mit Erkenntnisgewinn und Einsicht zu tun. Das ist Politik, liebe AfD. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Ministers Manfred Lucha – Abg. Ruben Rupp AfD: Dann sollte man keine Versprechen geben!) Noch einmal: Wenn es neue Erkenntnisse gibt, dann muss die Politik die Taktik ändern. (Abg. Ruben Rupp AfD: Leere Versprechen! Das ist ein Unterschied!) Klar, solche Maßnahmen – eine Impfpflicht als Ultima Ratio – müssen gut begründet sein. Die Debatte dazu findet in unserem Parlament auch statt. (Norbert Knopf) Ob es allerdings in den kommenden Wochen und Monaten genügt, allein auf die „Ärmel hoch!“-Plakate zu setzen, ist fraglich. Der Staat hat am Ende auch eine Daseinsfürsorge für seine Bürgerinnen und Bürger zu leisten. Darum müssen wir nun neu über eine Impfpflicht diskutieren, weil die aktuelle Lage es erfordert. (Beifall bei den Grünen und auf der Regierungsbank – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Preusch das Wort.
Dr. Michael Preusch CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anknüpfend an meinen Vorredner Knopf: Es ist vielleicht ganz gut oder ganz interessant, sich einmal zu überlegen, welche Entwicklungen in der Medizingeschichte denn bisher die meisten Menschenleben gerettet haben. Das war – erstens – die Entdeckung des Schimmelpilzes Penicillium durch Alexander Fleming im Jahr 1928 und der Beginn der Antibiotikatherapie. Das zweite Standbein ist eben die Beschreibung des Prinzips der Wirkung der Impfung durch Edward Jenner. Dies führte – Kollege Knopf, Sie hatten es erwähnt – schlussendlich 1980 auch zur Ausrottung der Pocken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schon als wir im Frühjahr 2020 die ersten schweren coronabedingten Lungenentzündungen auf den Intensivstationen in unserem Land behandelten, war jedem Experten klar: Der Weg aus der Pandemie führt über Testung und Impfung. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Ich erinnere mich noch gut an die Aussage der Kolleginnen und Kollegen aus der Virologie, dass mit einem Impfstoff vor Mitte 2021 nicht zu rechnen sei. Ich kann wohl sagen, dass eine allgemeine Erleichterung entstand, als die ersten Impfungen im Dezember 2020 erfolgten. Mittlerweile konnten weltweit 8,5 Milliarden Impfdosen verabreicht werden. Diese Zahl verdeutlicht übrigens, auch bezogen auf mögliche Nebenwirkungen, dass wir – Stand heute – mit der sichersten Impfung arbeiten, die, seit Jenner den Kampf gegen die Kuhpocken begonnen hat, je initiiert wurde. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie auf der Regierungsbank) Es ist unstrittig, dass mit einer zunehmenden Anzahl immunisierter Menschen die Häufigkeit der symptomatischen, aber insbesondere der schweren Verläufe deutlich abgenommen hat. Diese Entwicklung ist übrigens keine Erstbeschreibung, sondern lässt sich bei einer Reihe von Infektionskrankheiten über die letzten 200 Jahre nachweisen. Deshalb wundert mich manche Diskussion, in der das immer wieder infrage gestellt wird. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Entwicklung, Testung und Anpassung des Impfstoffs gehören in die Hände von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern; Verteilungskonzepte müssen durch die Politik entwickelt werden. Es ist unstrittig, dass, retrospektiv betrachtet, manches hätte besser laufen können. Bezogen auf die Gesamtentwicklung der Pandemie in Deutschland wird man uns aber – davon bin ich fest überzeugt – in der Zukunft ein positives Zeugnis ausstellen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Oh!) Mit einer Politik auf Sicht und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Möglichkeiten haben wir in Baden-Württemberg ein Stufenkonzept entwickelt, welches transparent und medizinisch begründet ist und von Fachleuten als beispielhaft bezeichnet wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir haben es übrigens im Unterschied zu anderen Ländern insbesondere geschafft, die Versorgungsstrukturen der Kliniken in unserem Land aufrechtzuerhalten und dabei eine Versorgung anderer Notfälle und schwerer Erkrankungen wie beispielsweise Herzinfarkte, Schlaganfälle und Tumorerkrankungen zu sichern. Ich stelle rückblickend fest, dass eine Impfpflicht möglicherweise eine gute Ergänzung unserer Eskalationsmatrix hätte sein können. Diese ist eben auch ein Pfeil im Köcher der Pandemiebekämpfung, wenngleich sicherlich einer der letzten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir, die CDU-Landtagsfraktion, haben immer klargestellt, dass die Impfpflicht für uns keine Erstlinienmaßnahme ist. Sie war und ist aber als eine logische Konsequenz auf eine im internationalen Vergleich enttäuschende Impfquote und die daraus resultierende Belastung unseres Gesundheitssystems nie kategorisch ausgeschlossen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Gernot Gruber SPD) Ihre Einführung ist daher aus meiner Sicht weder Wort- noch Vertrauensbruch, sondern vielmehr Teil (Lachen des Abg. Rüdiger Klos AfD) von Fürsorge – das ist ein neues Wort für Sie – (Lachen bei Abgeordneten der AfD) und Verantwortung (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) für eine Gesellschaft, die sich selbst auch braucht – (Abg. Bernd Gögel AfD: Tragen Sie mal Fürsorge! –
Anton Baron AfD
Herr Spahn hat es doch als Verschwörungstheorie abgetan!) (Dr. Michael Preusch) übrigens ein ganz spannendes Konzept gegen die Spaltung der Gesellschaft. Es gehört eben auch zur Wahrheit, dass wir mit einer höheren freiwilligen Impfquote die Diskussion um das Thema Impfpflicht wohl gar nicht hätten führen müssen. Da hätten Sie sehr aktiv werden können, Herr Gögel und Truppe. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Die Entwicklung der Infektionszahlen und insbesondere der Zahl der stationären Behandlungen geben aktuell zwar Grund zu vorsichtigem Optimismus. Wir brauchen aber unbedingt auch Konzepte für die nächsten Wochen, Monate und Jahre. Die Verbreitung der neuen Mutante Omikron, die mit derzeit 40 % bald der vorherrschende Typ in Großbritannien sein wird, muss mit größter Aufmerksamkeit verfolgt werden. Hierfür sind regelmäßige Sequenzierungen beim Nachweis einer Neuinfektion wesentlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Die bisherigen Studien weisen auf einen deutlich besseren Impfschutz nach der dritten Impfung hin. Auch vor diesem Hintergrund hat der Bundestag die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich ab dem 15. März 2022 beschlossen. Die Rationale einer Impfpflicht für bestimmte Bereiche gibt zu Recht Grund zur Diskussion. Der Großteil der Ungeimpften ist eben nicht in den Kliniken beschäftigt, sondern sitzt u. a. in Bus und Bahn neben der Pflegerin, die morgens früh zur Arbeit fährt. (Zuruf) Ich darf daher als Vertreter meiner Fraktion, aber auch als ein Vertreter der internistischen Fachgesellschaften signalisieren, dass wir der Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht für Erwachsene aufgeschlossen gegenüberstehen und deren Unterstützung nicht versagen werden, wenn sie medizinisch geboten und rechtlich zulässig ist. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Voraussetzung dafür sind allerdings auch ein entsprechendes Angebot und verfügbarer Impfstoff. Die Landesregierung hat über die letzten Monate vielfältige Möglichkeiten zur Impfung geschaffen und wird diese noch weiter ausbauen. Mobile Impfteams, Betriebsärzte und niedergelassene Kolleginnen und Kollegen bilden das Rückgrat. Die beiden Letzteren sind fester Bestandteil eines Konzepts, welches über Monate und Jahre Standbein einer Infektionsprävention sein muss. Mit unserer Initiative, auch angestellte Ärztinnen und Ärzte einzubinden, sehen wir uns personell auf dem richtigen Weg. Dies erscheint mir im Übrigen sinnvoller, als – Frau Aschhoff möge mir das verzeihen – den Tierarzt in die Impfung einzubinden. (Vereinzelt Heiterkeit) Der Fokus muss nun insbesondere auf dem Bezug von Impfstoff liegen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Aha!) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 In den nächsten Wochen werden wohl neue, oft als Totimpfstoff bezeichnete Präparate eine Zulassung erhalten. Sie komplettieren ein Angebot, welches den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes eine Auswahl ermöglichen soll. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Wir sehen dann die Wirk- samkeit gegen Omikron!) Lassen Sie mich aber feststellen, dass aufgrund der derzeitigen Entwicklung und der neuen Variante diejenige Impfung die beste ist, die zeitnah erhalten werden kann. Dies gilt übrigens auch über Baden-Württemberg hinaus. Pandemiebekämpfung ist eine weltweite Aufgabe. Unsere Pflicht ist es, Impfstoff weltweit verfügbar zu machen. Die Entwicklung neuer Virusmutationen wird entscheidend von der weltweiten Impfquote beeinflusst werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Lassen Sie mich abschließend zur Diskussion über eine mögliche medikamentöse Behandlung etwas sagen: Sämtliche derzeit verfügbaren Therapien gegen das Virus oder dessen Organschäden sind weitaus schlechter wirksam als die Impfung und in der Regel nur in bestimmten Phasen der Infektion einsetzbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Aufklärung ist die beste Antwort auf Unsicherheit und Ängste. Sie setzt allerdings auf Wissen und Grundkenntnisse, und diese werden idealerweise in der Schule vermittelt. Bei manchen Diskussionen denke ich mir hin und wieder, wir brauchen in der Schule vielleicht doch etwas mehr Biologie als Philosophie, um ein Grundverständnis für biologische Abläufe entwickeln zu können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD) Lassen Sie uns, basierend auf den Erkenntnissen international anerkannter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und deren Fachgesellschaften, die Maßnahmen ergreifen, die zur Bekämpfung der Pandemie sinnvoll und notwendig sind. Die Impfpflicht kann eine solche Maßnahme sein, wenn die Alternativen nicht funktionieren. Schließen darf ich mit einem Zitat des bereits erwähnten Paul Ehrlich, Nobelpreisträger: Tatsachen haben bei mir immer gestimmt. Wer dem nicht folgen kann, darf sich auch gern weiterhin in Alufolie hüllen. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Wahl.
Florian Wahl SPD
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche haben meine Kollegin Dr. Dorothea Kliche-Behnke und ich die Intensivstation eines der größten Krankenhäuser des Landes besucht. Ein Satz aus den Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten auf der Station lässt mich, ehrlich gesagt, nicht mehr los: „Wissen Sie, Herr Wahl, seit der Delta-Variante hat keine einzige Person über 60 diese Station wieder lebend verlassen.“ Wir (Florian Wahl) haben nachgefragt: Niemand? – Niemand! Keine einzige Person, die wegen Corona auf diese Intensivstation kam, hat sie wieder lebend verlassen. Und danach haben wir noch gefragt, wie viele eigentlich geimpft waren oder wie viele momentan geimpft sind. Da sagte man uns: Niemand. Kein Einziger hatte einen Impfschutz. Sehr geehrte Damen und Herren, in mehr als der Hälfte aller Betten auf dieser Intensivstation liegen Covid-Erkrankte, und niemand davon ist geimpft. Viele werden Corona voraussichtlich nicht überleben. Viele werden jahrelang mit Langzeitfolgen zu kämpfen haben. Dieses Krankenhaus ist keine Ausnahme. Die Situation im Rest des Landes stellt sich nicht besser dar. Fast 30 % aller theoretisch betreibbaren Intensivbetten in Baden-Württemberg sind momentan mit Covid-19-Fällen belegt. Ein weit überwiegender Teil dieser Patienten ist nicht geimpft. Dabei müssen wir eines verstehen: Diese Betten sind nicht einfach zu Beginn der Pandemie aus dem Nichts entstanden. Im Gegenteil, all diese Betten fehlen momentan für Patienten mit anderen Krankheiten, auch für die Behandlung von Menschen, die stets vorsichtig waren, die sich an alles gehalten haben, die Abstand gehalten haben, die zum Impfen gegangen sind, die alles getan haben, um kein Corona zu bekommen, die aber jetzt plötzlich in dieser Pandemie das Pech haben, eine andere Krankheit zu bekommen, z. B. einen Schlaganfall zu erleiden, und die jetzt richtige Probleme haben, in ihrer Nähe ein freies Intensivbett zu bekommen. Denn aktuell bleibt für den Normalbetrieb einer Intensivstation vielerorts nur die Hälfte aller Kapazitäten, und das sind übrigens Kapazitäten, die auch außerhalb einer Pandemie stets gut ausgelastet sind. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Teil der Wahrheit in diesen Zeiten ist – und das muss man auch aussprechen –: Es gibt Menschen, die zwar nicht mit Corona, auch nicht an Corona oder durch Corona sterben, die aber – und das ist unerträglich – momentan w e g e n Corona sterben, und zwar deshalb, weil unser Gesundheitssystem an manchen Stellen überlastet ist. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU) Wir dürfen so etwas als Gesellschaft nicht hinnehmen. In unserem Gespräch auf der Intensivstation wurde klar: Selbst wenn die Zahl der Coronakranken auf den Stationen wieder zurückgeht, bedeutet das nicht, dass das Personal dort durchatmen könnte. Denn dann gehen die ganzen Behandlungen, die Operationen los, die während der jetzigen Welle gerade so noch aufgeschoben werden konnten. Werte Herren von der AfD und die Dame, sprechen Sie mit den Ärztinnen und Ärzten! Hören Sie den Pflegekräften zu. Die sind am Ende! (Abg. Emil Sänze AfD: Das liegt doch an Ihrem Ma- nagement!) Seit inzwischen fast zwei Jahren sind sie es, die weit über ihre Grenzen hinausgehen, (Abg. Emil Sänze AfD: Das liegt doch an Ihnen!) die sich jeden Tag zusammenreißen, um ihre Station, ihr Krankenhaus und unser Gesundheitssystem am Laufen zu halten. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Abg. Bernd Gögel AfD: Sie haben es doch zugelas- sen!) Reden Sie mit denen! Dann bekommen Sie die Realitäten in diesem Land mit. (Beifall bei der SPD und den Grünen, Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/ DVP) Deswegen dürfen wir nicht zulassen, dass alle paar Monate eine neue Infektionswelle mit einer neuen Virusmutante losbricht, die Tausende Menschenleben fordert und unser Gesundheitssystem an den Rand des Zusammenbruchs bringt. (Abg. Emil Sänze AfD: Sie haben doch dafür gesorgt, dass es massenhaft Krankenhausschließungen gab! Sie schützen Ihr Versagen im Gesundheitssektor, nicht die Menschen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der aktuellen Situation wäre es völlig verantwortungslos, nicht alle denkbaren Instrumente abzuwägen, mit denen wir, die Gesellschaft, diese Pandemie besiegen können. Ja, es ist richtig, dass viele von uns – ich glaube, über alle Fraktionen und Parteien hinweg – vor einigen Monaten noch jede Form einer Impfpflicht ziemlich kategorisch ausgeschlossen haben. Ich schließe mich da persönlich nicht aus. Aber wir müssen erkennen, dass sich die Situation verändert hat. Es gehört einfach zur Wahrheit dazu, dass die Intensivstationen nicht überlastet wären, wenn deutlich mehr Menschen schon geimpft wären. Vermutlich könnten wir alle miteinander eine ziemlich normale Adventszeit erleben. Wir könnten auf den Weihnachtsmarkt gehen, wir könnten Weihnachtsfeiern veranstalten, wir könnten unsere Familie treffen und Gemeinschaft erleben. Diese Impfung rettet Menschenleben. Das wurde uns in der vergangenen Woche noch einmal ganz deutlich. Auch wenn sie nicht alle Infektionen verhindert, ist doch klar: Die Impfung schützt in den allermeisten Fällen vor schweren Verläufen. Diese Impfung schützt vor dem Tod. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Damit schützt sie auch unser Gesundheitssystem und alle Personen, die in irgendeiner Form darauf angewiesen sind. Ja, das kategorische Ausschließen einer allgemeinen Impfpflicht war ein Fehler. Wir waren zu optimistisch, was die Impfquote anging. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen – das ist mir sehr wichtig! –, lassen Sie uns jetzt nicht den Fehler begehen, die Situation erneut zu unterschätzen. Es ist unsere Aufgabe als Volksvertreterinnen und Volksvertreter, ob im Land oder im Bund, die Menschen zu schützen. Es ist unsere Aufgabe, alles Denkbare zu tun, um diese schreckliche Pandemie endlich hinter uns zu lassen. Wenn es keinen anderen Weg gibt, dann muss auch eine allgemeine Impfpflicht ins Auge gefasst werden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) (Florian Wahl) Dabei möchte ich auch hier betonen: Jede Form von Impfpflicht, ob nun einrichtungsbezogen oder allgemein, ist ein weitgehender Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen im Land. (Abg. Anton Baron AfD: Aber gerade in diesen Zei- ten!) Eine solche Entscheidung darf niemals überstürzt getroffen werden, (Abg. Anton Baron AfD: Gerade in diesen Zeiten!) und sie muss gut begründet werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den höchsten Gütern in unserer freiheitlichen Gesellschaft. Ob eine Impfpflicht eingeführt werden muss, muss daher unbedingt als Gewissensfrage im Bundestag behandelt werden. Ich halte das für sehr, sehr wichtig. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Allerdings möchte ich sagen, dass ein Großteil der Menschen bereits geimpft sind und diese Menschen dennoch aufgrund von individuellen Entscheidungen von ein paar Leuten, die in der Minderheit sind, noch immer massiven Freiheitseinschränkungen unterworfen sind. Es ist unser Job als Abgeordnete, alle Menschen in diesem Land zu vertreten und abzuwägen, wie die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte aller am besten gewahrt werden können. Dazu gehört auch, ehrlich gesagt, die Landesregierung weiterhin in die Verantwortung zu nehmen. Die Coronapolitik in den letzten Monaten war kein gutes Beispiel dafür. Vertrauen geht ja nicht dann verloren, wenn Politikerinnen und Politiker erkennen, dass sie ihre Meinung ändern müssen, (Abg. Ruben Rupp AfD: Nette Beschreibung!) Vertrauen geht nicht dann verloren, wenn man versucht, pragmatische Lösungen zu finden. Vertrauen geht verloren, wenn Impfungen versprochen, aber nicht organisiert werden oder wenn das Sozialministerium ein solches Verordnungschaos anzettelt, dass niemand mehr weiß, was gilt und was nicht. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Muhterem Aras
Herr Abg. Wahl, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos von der AfD-Fraktion zu?
Florian Wahl SPD
Nein. Er kann in der zweiten Runde reden, wenn Herr Gögel das möchte. Worum es Ihnen in der AfD nicht geht – jetzt komme ich zu Ihnen – – Wir haben keine Vertrauenskrise, wie Sie es gern bezeichnen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Haben Sie die Studien ge- lesen?) Nein, das, was wir hier gerade erleben, ist keine Vertrauenskrise. Das ist ein ehrliches Ringen um die besten Vorschläge im Kampf gegen diese Pandemie. Das ist genau das, weshalb wir hier zusammenkommen. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist Wortbruch!) Ihnen geht es doch gar nicht um die Frage der Impfpflicht. Ihnen geht es nicht um Corona. Auch das Gerede von einer Vertrauenskrise bedient doch wieder einmal nur Ihre grundsätzliche Demokratiefeindlichkeit, (Lachen bei der AfD – Abg. Bernd Gögel AfD: Bis jetzt waren Sie noch sachlich! Lassen Sie es dabei!) Ihre Ablehnung unserer freiheitlichen Gesellschaft, unserer parlamentarischen Demokratie. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ruben Rupp AfD: Wir sind immerhin nicht wortbrüchig! Im Gegensatz zu Ihnen!) Dass Ihnen der Umgang mit solch einer schwierigen ethischen Frage, wie wir sie behandeln, schwerfällt, das wundert überhaupt nicht. Denn Ihr Problem liegt tiefer. Es liegt grundsätzlich darin, dass in diesem Haus demokratisch um Meinungen gerungen wird und Sie nicht einfach Ihr Weltbild durchsetzen können. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zurufe, u. a. des Abg. Ruben Rupp AfD) Werte Herren, auch Ihr Mantra von der gespaltenen Gesellschaft ist nichts anderes als der Versuch, diese Gesellschaft mit Ihrem demokratiefeindlichen Gedankengut zu unterminieren. (Abg. Ruben Rupp AfD: Sie spalten die Gesellschaft! Wortbruch und Lügen!) Sie, Damen und Herren von der AfD – Ihr Wortbeitrag in der Debatte hat das gezeigt –, sind der parlamentarische Arm einer kleinen, einer aggressiven, einer extremistischen und radikalen Minderheit. (Abg. Ruben Rupp AfD: Fünf Millionen Wähler! Ganz klein! Es ist interessant, wie alle Wortbruch um- schreiben!) Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fraktionsvorsitzender Gögel, ich habe Ihnen heute Morgen aufmerksam zugehört. (Abg. Bernd Gögel AfD: Oje!) Das ist, wie ich finde, schon eine (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Herausfor- derung!) wirkliche Herausforderung. (Abg. Anton Baron AfD: Sie hatten eine andere Re- de vorbereitet, oder?) (Jochen Haußmann) Ich denke, dies gab ein gutes Beispiel Ihrer Coronapolitik. Denn Sie haben jetzt über das Thema Impfpflicht gesprochen, aber es ist überhaupt nicht klar, welche Konzepte denn die AfD in der Coronapandemie hat. (Abg. Bernd Gögel AfD: Das haben wir schon fünf Mal vorgetragen!) Dazu haben wir nichts gehört. Es gab überhaupt keine Aussagen dazu, wie denn die AfD auf die Coronapandemie eingeht. (Abg. Bernd Gögel AfD: Das haben wir immer wie- der vorgetragen!) Es ist ja schön, wenn man gesund lebt, Sport treibt, sich gut ernährt, auf eine gute Lebensbalance achtet. Wer aber vermittelt, dass man sich damit vor einer Corona-Infektion ausreichend schützt, (Abg. Ruben Rupp AfD: Das sagt keiner!) der hat überhaupt gar nichts von dieser Pandemie verstanden, die wir in Deutschland haben. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Die Diskussion um die Impfpflicht ist wichtig und richtig. Wir sehen ja, dass dieses Thema in allen Fraktionen intensiv diskutiert wird. Heute hat sich im „Morgenmagazin“ der Grünen-Politiker Dohmen (Minister Manfred Lucha: Dahmen!) – Dahmen, danke – dazu Gedanken gemacht, ob das jetzt zur richtigen Zeit kommt. Auch der Vorsitzende unserer Bundestagsfraktion, Christian Dürr, sagt: „Wir sind in der Diskussion.“ (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Ich halte es ausdrücklich für richtig, dass der Deutsche Bundestag diese Diskussion öffnet, dass im Deutschen Bundestag jeder Abgeordnete für sich entscheiden soll und es unterschiedliche Anträge hierzu gibt. Das ist doch eine gute Antwort auf eine Pandemie, die wir so in Deutschland noch nicht erlebt haben. Ich halte das für eine wichtige demokratische Form des Umgangs mit der Pandemie. Man sollte nicht einfach sagen: „So etwas kommt überhaupt nie infrage.“ Wer so regiert, wer so agiert, hat in der Regierungsverantwortung nichts verloren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE – Abg. Anton Baron AfD: Das hat doch Ihr Bundesvorsitzender geäußert!) Die Position unserer Landtagsfraktion haben wir im Übrigen schon in unseren Entschließungsanträgen dargelegt. Das beinhaltet auch, dass wir aus verschiedenen Gründen eine allgemeine Impfpflicht als problematisch ansehen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn man lesen kann, kann man das nachlesen!) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Da gibt es viele Themen, auch bezüglich der praktischen Umsetzung. Aber wir verwehren uns nicht der Diskussion; das ist der große Unterschied. (Zurufe der Abg. Anton Baron und Carola Wolle AfD) Ich glaube, so sollte man Politik im Umgang mit dieser Pandemie machen. Wenn Sie das Sozialministerium mit einer Vielzahl von Anträgen zu diesem Thema beschäftigen, wäre es gut, wenn Sie auch mal Lehren daraus ziehen. Sie könnten dann hier erklären, Herr Gögel, dass Sie dafür einstehen, dass das Impfen eine ganz wichtige Form der Pandemiebekämpfung ist. Kommen Sie nachher ans Redepult und erklären Sie: „Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg steht auch dazu, dass man sich impfen lässt.“ (Abg. Ruben Rupp AfD: Risikogruppen, ja! – Abg. Bernd Gögel AfD: Das ist doch eine individuelle Ent- scheidung!) Das wäre ein Beitrag, den Sie nachher in der zweiten Runde leisten könnten. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Da- niel Andreas Lede Abal GRÜNE) Die anderen Fraktionen eint bei diesem Thema, dass wir alle sagen: Die Menschen sollen sich impfen lassen, sie sollen sich boostern lassen. Wir merken, dass auch diese Diskussion dazu beiträgt, dass sich die Menschen in Baden-Württemberg zu den Impfmöglichkeiten begeben, um sich impfen zu lassen. Wir haben viele Vorschläge gemacht, so beispielsweise, im Bereich der Maskenpflicht viel stärker voranzugehen. Es gibt ein entsprechendes Gutachten des Max-Planck-Instituts, das auch noch einmal zeigt, wie wichtig die Maskenpflicht ist. Deswegen ist einer unserer Vorschläge, im ÖPNV die FFP2- Maskenpflicht einzuführen. Wer viel unterwegs ist, sieht, dass es da noch einiges an Bedarf gibt. Notwendig ist auch eine bessere Planbarkeit und Transparenz der Corona-Verordnungen im Land. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber wenn ich ins Wochenende gehe, beschleicht mich immer eine gewisse Unsicherheit: Was läuft als Nächstes auf dpa? Was ändert sich denn noch? Da hat man Sorge, wenn man eine Information weitergibt, ob es in der nächsten Stunde noch die richtige Information ist. Insofern gehört auch eine gute Planbarkeit und Transparenz der Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg dazu. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich habe in den letzten Wochen mit einigen Klinikvertretern gesprochen, auch Kliniken besucht. Ich hatte in dieser Woche ein Gespräch mit dem Ärztlichen Direktor eines Klinikums, der sagte: „Herr Haußmann, wenn Sie Gelegenheit haben, sagen Sie bitte öffentlich, dass wir auch an die Menschen denken müssen, die jetzt nicht operiert werden können, weil unsere Stationen volllaufen und mit Covidpatienten belegt sind. Diese versorgen wir gern und gut, aber es gibt viele Menschen, die bei uns auf Operationen warten und jetzt nicht ver- (Jochen Haußmann) sorgt werden können. Da wäre doch der Piks in den Arm ein kleiner Beitrag dazu, dass sich diese Situation in Baden-Württemberg wieder verbessert.“ (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. An- ton Baron AfD) Freiheit und Verantwortung, Herr Gögel, bedeuten auch Verantwortung für andere. Das sollten Sie sich mal vormerken. Denn das ist, glaube ich, das Gebot der Stunde in Baden-Württemberg und in Deutschland. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Was oft unterschätzt wird und auch in dieser Debatte zu wenig betont wird, ist die Situation hinsichtlich der Long-Covid-Patienten. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der SPD) Long Covid ist nicht zu unterschätzen. 10 bis 20 % aller Infizierten leiden in der Folge an Long Covid. Dies findet oft nicht die nötige Beachtung in der Öffentlichkeit. Ich sage: Auch insofern ist es ein wichtiger Beitrag, sich impfen zu lassen, damit es nicht weitere Long-Covid-Patienten in Baden-Württemberg gibt. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der CDU) Wer noch immer nicht glaubt, dass Covid eine große Herausforderung darstellt, der kann sich mal die Zahlen anschauen, die die AOK Baden-Württemberg vor Kurzem veröffentlicht hat. Denn lange Jahre war in Baden-Württemberg die Herzinsuffizienz der Kostentreiber, die teuerste Diagnose. Covid hat diese Diagnose abgelöst, Covid ist die teuerste Diagnose in Baden-Württemberg geworden – auch das ein wichtiges Indiz, um sich für die Impfung in Baden-Württemberg, in Deutschland auszusprechen. Herr Gögel, Sie haben jetzt noch mal die Gelegenheit, Ihr Konzept vorzustellen und hier zu sagen: Die Impfung ist wichtig. Das ist Ihre Chance, sich da zu positionieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Andreas Le- de Abal GRÜNE: Gelegenheit schon, aber – –! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Angst vor den Querdenkern! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke den Rednern Knopf, Preusch, Wahl und Haußmann für ihre klugen und richtigen Einlassungen. Herr Haußmann, „Verordnungschaos“ – jetzt sind wir einmal gestolpert; jetzt ist auch wieder gut. (Heiterkeit – Zuruf von der FDP/DVP: Da müssen Sie selbst lachen, Herr Minister!) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Sie wissen schon: Surprise! Was erwartet mich? Es passiert ja sonst nicht so viel im Leben. – Aber ganz im Ernst: In der Tat werden wir heute notverkünden, sehr ordentlich. Am Montag setzt es sich in Kraft. Also, das ist alles gut planbar. Noch ein allerletzter Satz, und dann lassen wir es einfach auch mal gut sein – die Debatte ist dann um –: (Der Redner hält ein Schaubild hoch.) Schauen Sie mal her – so viel zu „Impfchaos“ und allem, was Sie dazu sagen –: Sehen Sie dieses Kreuzchen? Es war der 23. November. Das war die Bekanntgabe nach der MPK, dass wir in Baden-Württemberg bis zum Jahresende 3,5 Millionen Verimpfungen haben werden. Sehen Sie die Steilheit der Kurve? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und das ganz ohne Impfpflicht! – Zuruf des Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE) – Herr Rülke, das war jetzt doch bloß die Einleitung. Lassen Sie mich doch noch weiterreden. – Sie sehen, wir werden die 3,5 Millionen übersteigen. Das ist sehr wichtig. Trotzdem müssen wir festhalten: Eigenverantwortung allein hat uns nicht so weit gebracht, wie es erforderlich wäre, um die auch von Ihnen allen jetzt beschriebenen Situationen abzuwenden. Erlauben Sie mir noch einen Satz dazu, was mich generell stört. Dass es der AfD nicht ums Impfen geht, darüber habt ihr alle schon geredet. – Sie machen sich gemein. Wenn ich sehe, dass Ihr früherer Kollege Fiechtner als Zündler durch das ganze Land reist, dann sehen wir einfach die Geisteshaltung, auch von Frau Baum und anderen. Die Kollegen haben es in dieser Woche schon sehr gut definiert und analysiert. Das muss ich ja gar nicht mehr weiter machen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) – Danke. – Aber was ich generell sagen will: Dem Sound, Impfen wäre etwas Mystisches, Gefährliches, Geheimnisvolles, Blödes, (Zuruf) den Sie hier einführen und den Sie bedienen – Sorgen, Nachfragen gehen Sie ja gar nicht weiter nach, sondern zeichnen sofort ein falsches Bild –, muss man doch schon mal deutlich entgegentreten. Ich darf jetzt eine Viertelminute persönlich werden. Ich bin seit über 30 Jahren in einer NGO in Haiti engagiert, dem ärmsten Land der westlichen Welt. Wir ringen dort um jede Impfdose bei den Kindern, um jede Möglichkeit, irgendjemandem eine Perspektive zu geben. Die reiben sich die Augen angesichts der Fragen, die wir haben. Denn eine Impfpflicht ist automatisch auch ein Impfrecht. Das schützt Leben, und das gibt Perspektiven. Das sollten wir nie vergessen. Herr Preusch und auch Herr Knopf haben ja historisch hergeleitet, dass die fortschrittlichen Impfstoffe und natürlich die Erfindung von Antibiotika ein Segen für die Menschheit sind und – neben der sozialen Frage – unser Leben verlängern. Das (Minister Manfred Lucha) dürfen wir nie vergessen, wenn wir darüber reden. Wir müssen den Sound der Worte ändern. Es ist eine Gnade, dass es Impfstoffe gibt. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Jetzt wissen wir: Wenn die AfD ein Gutachten in Auftrag geben würde, müsste schon feststehen, was bei diesem Gutachten herauskommt. (Beifall des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE – Abg. Bernd Gögel AfD: Das haben wir von Ihnen gelernt!) – Sie haben noch nie richtig hingeschaut. Sie lesen ja die Sachen, die wir machen, nicht einmal. (Zurufe, u. a. der Abg. Carola Wolle AfD) Wir haben dieses Gutachten sehr frühzeitig in Auftrag gegeben, (Zuruf) um das gute Gefühl zu haben, den Menschen auch juristisch Orientierung zu geben. Ja, die Gutachter werten eine allgemeine Impfpflicht nicht nur als zulässig; sie sei in der aktuellen Situation sogar geboten. Selbstverständlich sind damit mit Blick auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie das Recht auf Religionsfreiheit Eingriffe in Grundrechte verbunden, aber diese Eingriffe lassen sich ebenfalls mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verfassungsrechtlich rechtfertigen. Dies beinhaltet eine Schutzpflicht des Staates für seine Bürger. Letztlich ist die Corona-Impfung ja keine Belastung, sondern eine Erleichterung. Die Impfung tut den Menschen gut. (Abg. Ruben Rupp AfD: Es gibt keine Nebenwirkun- gen, alles klar!) Sie schützt vor schweren Verläufen. Sie rettet Leben. Herr Preusch – wo ist er? – hat das richtig ausgeführt: In der wissenschaftlichen Begleitung und im Monitoring von jetzt über sieben oder fast acht Milliarden Impfungen hat sich gezeigt, dass dies die sicherste Form der Impfung ist, die es in der Geschichte der Impfungen überhaupt gibt. Das darf man einfach nicht verkennen. (Abg. Anton Baron AfD: Trotzdem ist nicht alles über den Impfstoff bekannt!) Meine Damen und Herren, nicht nur die Geimpften sind geschützt, sondern auch die Menschen, die durch die Geimpften nicht mehr infiziert werden. (Abg. Ruben Rupp AfD: Wir haben eine Pandemie der Geimpften! Impfen schützt nicht vor Weiterga- be!) Das ist das Entscheidende. Die Kollegenschaft hat das ja wiederholt.
Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos zu? riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Nein. (Abg. Anton Baron AfD: Gerade in dieser Thematik! Da sollten Sie doch aufklären!) – Ach, kommen Sie. (Vereinzelt Heiterkeit) Wir klären auf. Wir führen mit unseren Beratern in allen möglichen Formaten zum Teil in 14 Sprachen Veranstaltungen durch, wir gehen in die religiösen und weltanschaulichen Communitys. Da sind wir sehr gut unterwegs. Da holen wir auch noch auf. Das Schlimme ist aber, dass solche wie Sie Fake News in die Welt setzen (Abg. Anton Baron AfD: Sauerei!) und dann dazu beitragen, diese Stereotype nicht aufklären zu lassen. Das ist das eigentliche Problem. Wir bleiben aber rational. (Vereinzelt Beifall – Zurufe der Abg. Anton Baron und Carola Wolle AfD) Die Impfquote ist zu gering. Alle auf den Intensivstationen, die wir – Kollege Wahl – besucht haben, haben uns gesagt: Das mit der Impfpflicht für Berufsgruppen finden sie in den Krankenhäusern nicht so lustig, weil sie zu 95 % geimpft sind. In der Pflege kennen wir die Problematik der zu niedrigen Impfquote. Zum Teil kennen wir auch die Gründe dafür. Ich habe keine Angst, da Personal zu verlieren. (Abg. Anton Baron AfD: Unglaublich!) Ich sage Ihnen das ganz ehrlich. Ich habe nämlich selbst mit Betroffenen gesprochen; das ist doch klar. Wissen Sie, was die mir sagen? Sie sagen: „Wenn ich muss, lasse ich mich impfen.“ Die klare Ansage gibt also Orientierung. Wir brauchen die Quote von fast 90 %. Wir haben in Baden-Württemberg einen echten Schub gemacht. (Abg. Anton Baron AfD: Und wenn Ihnen jetzt 10 % weglaufen?) Baden-Württemberg ist historisch ein impfskeptisches Land. Herr Wahl und ich kennen das schon aus einer früheren Legislaturperiode, in der wir im Hinblick auf das Masernschutzgesetz gemeinsam den runden Tisch „Impfen Baden-Württemberg“ – Herr Haußmann – gegründet haben. Da haben wir einen Nachholbedarf. Wir holen im Moment aber auf, und zwar in einer guten Dynamik. Aber wir dürfen nicht nachlassen. Die Impfpflicht sorgt für Klarheit. Fraktionsvorsitzender Rülke hat hier zu Recht auch schon die Operationalität angesprochen. Wie gehen wir damit tatsächlich um, was ist der Vollzug? Da dürfen wir uns – – Das eine sind die Gruppenanträge. Minister Lauterbach wird alle Gruppen beraten. Das ist auch gut so. Ich selbst war ja beispielsweise mit Professor Ullmann und dem Kollegen Garg – die die Impfpflicht befürworten, Mediziner, Gesundheitsminister – – Frau Aschenberg-Dugnus ist jetzt eher bei denjenigen, die eine andere Position vertreten; sie hat auch mit uns verhandelt. Das war also ein gutes Einvernehmen. (Minister Manfred Lucha) Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Wir, das Land Baden-Württemberg, haben am 9. Dezember die interministerielle Arbeitsgruppe Impfpflicht einberufen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatsministeriums, des Innenministeriums, des LfDI, der Regierungspräsidien, des Justizministeriums, des MWK – unter Federführung des Sozialministeriums. Wir haben über das Gutachten und dessen Konsequenzen, die Frage, was das für uns in der Umsetzung bedeutet – – Das hat ja das Staatsministerium in Auftrag gegeben. Es gibt schon erste Ergebnisse aus dieser IMA, die wir im bundespolitischen Prozess, mit unseren Kolleginnen und Kollegen – – Ich selbst gehöre einer grünen Taskforce an. Wir haben morgen auch wieder eine GMK zur Impfstoffbeschaffung. Aber diese Punkte besprechen wir ja auch. Erstens: Ein Impfzwang, also die Spritze unter Zwang, wurde allgemein abgelehnt. Es soll lediglich eine Impfpflicht geben, die bei Nichtbeachtung mit Bußgeld geahndet wird. (Lachen bei der AfD) Die Impfpflicht wird kein einmalig nachzuweisendes und zu kontrollierendes Ereignis sein. Vielmehr müssen immer wieder neue Impfnachweise – vermutlich, Stand heute; ich nenne Ihnen nachher noch eine nicht so schöne Erkenntnis – (Abg. Ruben Rupp AfD: Jeden Monat wahrschein- lich!) alle sechs Monate eingereicht und kontrolliert werden. Und selbstverständlich ist eine deutschlandweite Lösung. Es gibt aber natürlich auch Fragestellungen – so offen sind wir –: (Abg. Anton Baron AfD: Also! Immerhin!) In der praktischen Umsetzung gibt es Fragen, die nicht trivial zu lösen sind. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das kann man sagen!) – Ja. Aber wir sind dazu da, sie zu lösen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja!) Darum diskutieren wir darüber und sprechen sie auch offen an, Herr Fraktionsvorsitzender. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ist okay!) Hier gibt es folgende Möglichkeiten, die wir auch kombinieren können. Das ist jetzt nicht abschließend, aber ich stelle es zur Diskussion hier in den Raum, denn wir bleiben in der Debatte. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Bin dank- bar!) Erstens eine öffentliche Bekanntmachung der Impfpflicht, die dann lediglich stichprobenhaft kontrolliert wird – ähnlich wie Fahrscheine oder der Führerschein. Ohne einen Impfnachweis ist ein Zutritt zu Geschäften und bei der Arbeit nicht mehr möglich. Wer nachweislich nicht geimpft ist, wird mit einem ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Bußgeld bewehrt – also optional. Nicht, dass jetzt wieder jemand schreibt: „Er hat angeschafft.“ Er hat überhaupt nichts angeschafft. Sie verzeihen mir mein Migrationsschwäbisch. Zweitens: Die Länder sollen die bereits vorliegenden Daten der erfolgten Impfungen in den Impfzentren, bei Betriebsärzten und niedergelassenen Ärzten sichten – Klammer auf, Klammer zu, Fragezeichen, Ausrufezeichen: Datenschutz – und alle Nichtgeimpften anschreiben und auffordern, sich impfen zu lassen. Das ist in der praktischen Umsetzung sehr schwierig, weil sich Leute ja auch außerhalb haben impfen lassen. Zudem wurden die Daten zu einem anderen Zweck erhoben und könnten somit nicht ohne Weiteres verwendet werden. Auch was die Qualität der Daten betrifft – Sie kennen die Diskrepanz –: Wir gehen heute fest davon aus und sehen es auch an den Abrechnungen, dass mehr verimpft sein müsste, als dokumentiert ist; trotzdem müssen wir da die Ergebnisse einer GMK-Abfrage abwarten, die wir jetzt gestartet haben. – Übrigens, der Kollege Garg und ich ziehen, wie Sie wissen, zu 99,9 % an einem Strang. Das Dritte wäre die Frage: Einrichtung eines digitalen Impfregisters, das geführt wird. Die Nachweise könnten z. B. über die Warn-App, über eine Einwilligung beim Impfen oder beim Nachweis über staatliche Stellen erbracht werden. (Zuruf) Diese Verfahren stehen jetzt einmal im Raum. Das wird nun auch mit Blick auf die Praktikabilität und Umsetzbarkeit, auch bezüglich Datenschutz und anderer Punkte, abgeklärt und miteinander abgewogen. Aber Sie sehen die Ernsthaftigkeit, mit der wir an diesem Thema arbeiten. Ich glaube, das dokumentiert auch die Debatte ab hier. (Abg. Anton Baron AfD: Wie soll der Impfrhythmus aussehen?) Jetzt sage ich euch zu guter Letzt noch etwas – ich bin schon über der Zeit, aber diese Minute geben Sie mir –: Wir haben tatsächlich mit unseren Maßnahmen, die wir gemeinsam getroffen haben, die Sie ja gar nicht kritisiert haben – – Für das eine Mal, wo wir ein bisschen ataktisch unterwegs waren, haben wir heute „Mea culpa“ gesagt. Jetzt ist es mal gut, gell? (Heiterkeit des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP) – Da lacht Herr Rülke. So gefallen Sie mir am besten, Herr Rülke. (Vereinzelt Heiterkeit) Zu den Pferden fällt mir schon noch etwas ein. Aber da warte ich ein bisschen; denn sie wissen, ich bin eher ein Haflinger. Die sind zäh und leben lange; die halten etwas aus. Jetzt im Ernst: Laut DIVI-Register ist zum ersten Mal vom einen auf den anderen Tag die Zahl der Intensivpatientinnen und -patienten gesunken, und zwar von 663 auf 625. Gegenüber Mittwoch ist die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten insgesamt in den Krankenhäusern von 2 324 auf heute 2 203 (Minister Manfred Lucha) zurückgegangen. Das ist eine enorme Entwicklung. Ich bedanke mich dafür auch bei Ihnen allen; denn Sie haben uns unterstützt, auch gegenüber Bundeskanzler Scholz und Minister Lauterbach. Wir haben jetzt die Laufzeit für die Freihaltepauschale und für die Entgeltstruktur bis zum 31. März verlängern können. Was wir in der Tat noch kritisch diskutieren – da unterstützen Sie uns auch –, ist, dass die Kliniken das saldieren müssen. Da habe ich, übrigens wieder gemeinsam mit dem Kollegen Garg, in der GMK den Antrag gestellt, dass diese Saldierung wegfällt, denn sonst können die Kliniken nicht mehr. Das ist ganz klar; das habt ihr ja alle gesagt. Ich werde heute noch mal auf eine Intensivstation gehen, und Sie wissen, was man dort überall als Erstes hört, unterhalb des Medienschirms: Wir brauchen eine Impfpflicht, eine allgemeine Impfpflicht. Das hören Sie von jedem und von allen Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Weil die halt auch nicht darüber nachdenken, wie man es umsetzt!) – Aber jetzt habe ich Ihnen ja gesagt, dass wir schon darüber nachdenken, wie man es umsetzt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja, aber die Diskussion darüber wird zu wenig geführt!) – Aber wir führen sie ja gerade. Wir haben es ja heute eingeführt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Viele glau- ben, wir machen eine Impfpflicht, und dann gehen die Impfgegner los!) – Jetzt seien Sie doch mal ganz ehrlich: Mit dem, was ich Ihnen heute vorgestellt habe, können Sie heimgehen, Sie können darüber nachdenken und nächste Woche eine schöne Aussprache darüber halten und vielleicht gute Vorschläge machen, Herr Rülke. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber darü- ber muss man zuerst nachdenken und dann die Impf- pflicht machen, und nicht umgekehrt!) – Wir tun es. Aber sie kommt, sie muss kommen. Sie wissen ja: Die Ampel hat sich darauf verständigt. Ich möchte Ihnen noch einen letzten Satz sagen – jetzt wird es ernst; jetzt müssen Sie wirklich noch mal aufpassen –: Wir werden bis Mitte Januar vermutlich eine Entspannung haben, und dann kommt der Omikron-Effekt. Unsere Modellierer in den Universitäten Ulm und Freiburg prophezeien uns dann für Ende Januar, Mitte Februar 800 bis 1 000 belegte Intensivbetten, wenn die Leute jetzt nicht wirklich auch noch mehr Abstand halten. (Abg. Emil Sänze AfD: Ein Endzeitszenario nach dem anderen!) Wir haben in Großbritannien bei Omikron derzeit einen R-Wert von 3 – nicht von 1,2 oder 1,3, sondern von 3. Das ist eine unglaubliche Exponentialität. Nach dem, was uns die Modellierer sagen, werden wir zudem auch 2 500 belegte Betten auf den allgemeinen Stationen hariode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 ben, weil die Verläufe vermutlich etwas weniger schwer sind. Das ist – Herr Wahl hat es angesprochen – eine enorme Belastung des Systems. Darum gilt erst recht: Auf die lange Sicht hilft uns nur Impfen, Impfen, Impfen. Wir kämpfen gemeinsam mit dem Bundesminister und mit allen um zusätzlichen Impfstoff, um viel Impfstoff. Heute finden in Baden-Württemberg wieder große Impfaktionen statt; Sie wissen es. Ohne Schmarrn: Es gibt überhaupt keine Schlangen mehr. Jeder, der sich im Moment impfen lassen will, bekommt, egal, wo er hingeht, unkompliziert und schnell seine Impfung. Dafür bedanke ich mich auch bei Ihnen, ebenso beim Haushaltsausschuss und beim Finanzministerium. Was wir in den letzten Wochen auf den Weg gebracht haben – à la bonne heure! –, das ist die Bürgergesellschaft. Dazu zählen wir alle. Dafür herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der FDP/DVP, Abgeord- neten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, wenn ich richtig sehe, gibt es keine Wortmeldungen mehr. Oder gibt es in der zweiten Runde Bedarf? – Herr Abg. Gögel, Sie hätten vielleicht Bedarf, aber keine Zeit. (Heiterkeit) Sonst sehe ich keine Wortmeldungen. Vielen Dank. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Fortsetzung der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022) Buchstabe a: Einzelplan 16: Verfassungsgerichtshof Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1116 Berichterstattung: Abg. Dr. Wolfgang Reinhart Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, zu diesem Einzelplan keine Aussprache zu führen. Daher kommen wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 16 – Verfassungsgerichtshof. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1116. Der Finanzausschuss schlägt Ihnen vor, Kapitel 1601 Verfassungsgerichtshof zuzustimmen. Wer Kapitel 1601 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1601 ist damit einstimmig zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Damit sind wir bereits am Ende der Beratung zum Einzelplan 16. (Zuruf: Das ging aber zügig!) – So schnell kann es gehen. Ich rufe Punkt 2 b der Tagesordnung auf: Einzelplan 17: Der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1117 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Meine Damen und Herren, das Präsidium hat hierzu eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wünscht der Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich in der Aussprache das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Sckerl.
Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist jetzt ein Tagesordnungspunkt mit großer Übereinstimmung hier im Haus. Wir haben den Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den letzten Jahren gemeinsam auf seinem Weg unterstützt. Wir wissen, dass die Aufgabenfülle spätestens mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zugenommen hat und dass er diese umfangreichen Aufgaben auf eine sehr unkonventionelle, aber sehr erfolgreiche Weise erfüllt. Das, was wir in Baden-Württemberg erlebt haben, ist fast beispiellos in dieser Republik: nah an den – in Anführungszeichen – „Kunden“, sehr viel Beratungstätigkeit, sehr viel Aufklärungstätigkeit, Broschüren, Flyer, mittlerweile auch das Beratungs- und Bildungszentrum, in dem sehr viele Veranstaltungen – derzeit digital – stattfinden. Das hat in kurzer Zeit dazu geführt, dass auch der kleine Verein, der kleine Mittelständler bei allen Fragen, die es immer wieder gibt, mit der Datenschutz-Grundverordnung sehr gut umgehen kann, sie sehr gut anwenden kann. Das war eine Zäsur, aber diese Zäsur ist Alltag in Baden-Württemberg. Der Job, den sie machen – ich habe es mir mehrfach angeschaut –, ist hoch inhaltlich, und es ist gleichzeitig sehr pragmatisch und anwendbar. In dieser Kombination ist das eine gelungene Tätigkeit, die wir gern weiterhin unterstützen wollen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Wirtschaft und Ehrenamt profitieren, auch wir in der Politik profitieren. Das haben wir in der Coronapandemie, denke ich, erlebt. Es ist wichtig, dass jemand da ist, der auch mal ungemütlich werden kann, wenn es sein muss, wenn es nämlich um sensible Vorhaben geht, beispielsweise bei dem Thema „Weiterleitung von Daten zwischen Gesundheitsämtern und Polizei“ (Vereinzelt Beifall) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 oder bei der Verwendung von Daten aus Gästelisten für die Kontaktnachverfolgung und einige andere Dinge. Da hat der Landesbeauftragte immer klar seine Auffassung vertreten, und im Vollzug ist dann eine gute Lösung gefunden worden. Das finden wir wichtig. Es geht dem Landesbeauftragen ja nicht darum, Maßnahmen, die – auch im Bereich des Gesundheitsschutzes – notwendig sind, zu verhindern, sondern es geht darum, dass jemand da ist, der sagt: „Ich bin euer Partner, eure Ziele sind richtig und wichtig, aber sie müssen auch datenschutzkonform sein“ – das wurde teilweise bestritten –, und der sagt: „Ich zeige euch die Wege.“ Für dieses kritische Feedback können wir einfach nur dankbar sein. Auch seine Begleitung in einem frühen Stadium von Gesetzgebungsverfahren ist in diesem Zusammenhang wichtig. Wir haben seit dem Jahr 2015 ein Landesinformationsfreiheitsgesetz, das mittlerweile in die Jahre gekommen ist. Andere Länder haben uns mit ihren Gesetzen da deutlich überholt; das ist überhaupt keine Frage. Der Landesbeauftragte hat eine Evaluation durchgeführt. Das Ergebnis ist sehr ernst zu nehmen. Die Koalition hat z. B. vereinbart, dass wir das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickeln. Auch da kommt es entscheidend auf das Team des Landesbeauftragten an. Weitere Aufgaben, die wichtig sind, haben wir gerade im Vorfeld dieses Haushalts definiert. Ich erwähne stellvertretend den schulischen Bereich, bei dem es dringend notwendig ist, dass wir bei der Digitalisierung entscheidend vorankommen und dass die Einführung der Bildungsplattform nicht nur stattfindet, sondern auch von dem LfDI-Team begleitet wird, auch um den wachsenden Anforderungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz zu entsprechen. Auch hier wollen sie Mitgestalter sein. Damit das sichergestellt werden kann, geht es in diesem Haushalt auch um ein bescheidenes Maß an neuen Stellen. Die wollen wir dem LfDI und seinem Team genehmigen. Ich bitte also um Ihre Zustimmung zu diesem neuen Einzelplan 17 des Haushalts. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wolf das Wort.
Guido Wolf CDU
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir wissen – mein Vorredner hat es bereits angesprochen –, nimmt der Datenschutz in Deutschland und auch in Baden-Württemberg eine immer größere Bedeutung ein. Selbst bei alltäglichen Begegnungen fragt man sich heute: Darf ich eine Information über eine andere Person überhaupt freigeben? Das sind Themen, die wir vor etwa zehn Jahren in dieser Form noch überhaupt nicht auf dem Schirm hatten. Der Beauftragte der Landesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist daher überzeugt: Datenschutz auf der einen und Informationsfreiheit auf der anderen Seite sind moderne Bürgerrechte und garantieren Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter. (Guido Wolf) Um dieser zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit Rechnung zu tragen, hat der Beauftragte der Landesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals einen eigenen Einzelplan im Staatshaushalt, den ich ganz kurz skizzieren möchte: Auch wenn der Datenschutz bisweilen für die Einzelne und den Einzelnen einschneidend, zeitweise lästig wirken mag – wir haben schon manche Diskussionen, auch hier, darüber geführt –, ist der sichere Umgang mit Daten und Informationen, gerade online, von immer größerer und grundlegenderer Bedeutung. Dies haben wir insbesondere in den letzten beiden Jahren ganz nah und am eigenen Leib gespürt. Längst gehört das Eintragen in Kontaktnachverfolgungslisten im Restaurant genauso zu unserem Leben wie digitale Konferenzen, Schulklassen und Gerichtsverhandlungen. Da stellen sich datenschutzrechtliche Fragen in ganz neuer Form. Natürlich müssen wir gerade jetzt, in der Coronapandemie auch darauf achten, dass die Balance zwischen der Einhaltung von Datenschutz einerseits und einer wirksamen, auch polizeilichen und strafrechtlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten andererseits immer gut gelingt, damit nicht bisweilen der Eindruck entsteht, Datenschutz behindere wirksame Strafermittlung. All diese Themen haben im Hintergrund eine datenschutzrechtliche Grundprüfung durchlaufen, ebenso die außerordentlich kritische Frage, welche Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber abgefragt, erfasst und gespeichert werden dürfen. Es ist keine einfache Zeit, was auch bei dem Landesbeauftragten zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hat, wie er uns kürzlich bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts anschaulich erläutert hat. Was haben wir aus den letzten Monaten gelernt? Die Bevölkerung, aber auch Entscheider wie wir müssen über datenschutzrelevante Themenfelder best- und schnellstmöglich aufgeklärt werden, und das mit Sensibilität und großer Kompetenz. Zum 1. Juli 2020, inmitten der Pandemie, wurde daher ein Bildungszentrum beim Landesbeauftragten gegründet. Dieses Bildungszentrum ist eine zentrale Anlaufstelle für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vereine, Verbände und Unternehmen. Es ist bundesweit einzigartig, aber es ist auch notwendig, weil wir gespürt haben, dass datenschutzrechtliche Fragen – Stichwort „europäische Datenschutz-Grundverordnung“ – für viele, auch in den Vereinen, große und manchmal fast unüberwindbare Hürden mit sich gebracht haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Gern fördern wir daher im Haushalt 2022 auch die Arbeit dieses Weiterbildungszentrums, damit die zielgerichtete Beratung genau dort ansetzt, wo sie benötigt wird. Im schulischen Bereich ist – wie uns wiederum die Pandemie lehrt – eine moderne und sichere, aber auch effektive digitale Kommunikation elementar. Darin stecken auch die Chancen dieser Coronakrise: hier in der Digitalisierung wirklich wesentliche Schritte nach vorn zu gehen. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Die dafür dringend benötigte einheitliche Bildungsplattform kann jedoch erst im Jahr 2023 umgesetzt und in der Folge eingeführt werden. Bis dahin wird es nötig sein, die Schulung der Lehrkräfte und sonstigen Anwender durch den Datenschutzbeauftragten zu ermöglichen. Hierfür haben wir in dem heute zur Debatte stehenden Haushaltsentwurf, dem Einzelplan 17, die personellen Mittel bereitgestellt. Auch eine weitere im digitalen Bereich angesiedelte Einrichtung des Landesbeauftragten unterstützen wir gern: die künstliche Intelligenz. Welche rechtlichen und auch tatsächlichen Hürden in diesem Bereich entstehen, kann man heute nur erahnen. Sicher ist jedoch, dass es immer mehr und immer fortschrittlichere KI-Projekte geben wird, auch hier in Baden-Württemberg durch Start-up-Unternehmen. Baden-Württemberg ist ein zukunftsträchtiger und rechtssicherer Wirtschaftsstandort; darauf legen wir Wert, aber das bedingt auch einen funktionierenden Datenschutz. Mit dem vorliegenden Einzelplan des Datenschutzbeauftragten bauen wir den Datenschutz in unserem Land bedächtig, aber angemessen aus und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger mit umfassenden und fundierten Schulungsangeboten. Deshalb bitte auch ich Sie, diesem Einzelplan zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Weber das Wort.
Jonas Weber SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Kollegen Wolf und Sckerl haben es angesprochen: Es ist eine Premiere – es ist der erste Einzelplan dieser Art –, aber eben auch ein klares Signal für den Datenschutz in Baden-Württemberg; denn dieser Einzelplan zeigt: Diesem Landtag, diesem Parlament ist der Datenschutz so zentral wichtig, dass wir ihn auf diese Stufe heben. Datenschutz ist für uns kein Randthema; es ist ein ganz elementares Grundrecht, über das wir heute sprechen. Daten sind zu schützen. Wir alle wissen: Die Diskussionen um eine zukünftige Transformation zeigen auch, dass Daten das neue Gold der Zukunft sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz der Daten – das haben wir gerade in der Krise gespürt – ist eben auch ganz handfest. Unter der Überschrift „Batman war hier“ hat der Datenschutzbeauftragte Verstöße bei der Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie skizziert. Ich will das wiederholen, weil es eindrücklich klarmacht, um was es hier geht: Ein Mitarbeiter eines gastronomischen Betriebs hat die Kontaktnachverfolgungsbögen dazu genutzt, einen Gast zu stalken. Daran sieht man, wie sensibel auch in persönliche Lebensbereiche eingegriffen werden kann, wenn man Zugang zu Daten hat. An einer anderen Stelle – dem Umgang mit den Testergebnissen in den Testzentren – wird ebenfalls deutlich, wie wichtig der Datenschutz gerade in der Krise ist. Denn auch hier geht es um ganz sensible persönliche Daten. Daher kann es nicht sein, dass diese Fremden zugänglich sind und dass es zu Datenmissbrauch kommt. (Jonas Weber) Liebe Kolleginnen und Kollegen, er ist zwar nicht da, aber ich sage es trotzdem: Ich finde es schon fatal, dass unser Ministerpräsident mehrfach betont hat, der Datenschutz sei ein Hindernis in der Pandemiebekämpfung. Das Gegenteil ist der Fall; denn nur mit einem gut funktionierenden Datenschutz – ich habe gerade zwei Beispiele genannt – kann es gesellschaftlich doch gelingen, dass wir Zusammenhalt schaffen, persönliche Daten schützen u n d die Pandemie bekämpfen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Ich will noch einen Blick auf den Bereich „Schule und Bildung“ werfen. Wir haben es hier oft diskutiert; auch da ist Datenschutz elementar. Wir haben es beim Homeschooling und beim digitalen Unterricht erlebt, wie wichtig Datenschutz ist. Ich möchte Herrn Dr. Brink und sein Team ausdrücklich loben, weil er in einem intensiven Beratungsprozess mit dem Kultusministerium deutlich gemacht hat, wo die Grenzen sind, die man eben nicht überschreiten darf, und wo auch Chancen sind, und er diese Chancen auch eröffnet hat. Kollege Wolf hat es angesprochen: Es gibt nun etwas in Baden-Württemberg, was einmalig in der Bundesrepublik und ein ganz wichtiges Angebot für Vereine, Unternehmen und Ehrenamt ist, nämlich das Bildungszentrum. Denn der Ansatz des LfDI ist, nicht Kontrolle und Sanktion als alleiniges Merkmal zu sehen, sondern Beratung in den Mittelpunkt zu rücken. Diese Beratung kommt bei den Menschen in Baden-Württemberg an. Deswegen von unserer Seite herzlichen Dank an das Team von Herrn Dr. Brink. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP) Ich will eines mit Blick in die Zukunft noch streifen, eben weil es auch in den Blick genommen werden muss: Wir reden gern, richtigerweise und aus guten Gründen über künstliche Intelligenz. Da geht es auch um Daten. Das heißt, unsere Zukunft wird wesentlich davon bestimmt sein. Auch hier müssen wir mit einem aktiven, mit einem proaktiven Datenschutz die Zukunft gestalten und Menschen schützen. Deswegen kann ich Ihnen zusichern – ich freue mich, dass wir das in großer Einigkeit machen, Herr Kollege Sckerl und Herr Kollege Wolf –, dass wir dem Datenschutz ein Weihnachtsgeschenk machen, indem wir dem Haushalt des Landesdatenschutzbeauftragten zustimmen. Ich bin gespannt – Sie haben es angesprochen; wir waren ja auch gemeinsam auf einem Podium –: Das Informationsfreiheitsgesetz steht an. Wir haben hierüber miteinander diskutiert, und wir, die SPD-Fraktion, haben dazu auch Vorschläge. Ich bin gespannt auf Ihre und freue mich dann auf die Diskussionen. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben so gute Vorschläge, die sollten Sie sich anschauen. Da ist etwas für Sie dabei. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Weinmann. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021
Nico Weinmann FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst vor wenigen Wochen konnten wir hier im Hohen Haus im Rahmen der Behandlung des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die von ihm gefahrene Linie als vernünftig und pragmatisch begrüßen. Wir konnten darauf hinweisen, dass er mit der Schwerpunktsetzung auf Beratung von Unternehmen, von Behörden und von Privatpersonen das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg fördert und er sich im Besonderen engagiert dafür einsetzt, dass Datenschutz eben nicht als eine unnötige Behinderung, als ein unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz verstanden wird. Dabei setzt der Datenschutzbeauftragte den Schwerpunkt richtig: in der Beratung in allen Datenschutzfragen, aber eben auch im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und der Beratung bei informationspflichtigen Stellen. Diese Beratung ist sehr, sehr personalintensiv, und auch für die weiteren Pläne – es ist bereits angesprochen worden – bedarf es einer Ausweitung des Personals. Dieses – da bin ich den Kolleginnen und Kollegen auch dankbar – haben wir fraktionsübergreifend festgestellt und kommen dem sehr gern nach, um auch das Verständnis und die Akzeptanz des Datenschutzes weiterhin zu fördern. Aber wir fordern an dieser Stelle auch, dass die Beachtung des Datenschutzes nicht immer nur als die Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz gesehen wird, und erwarten, dass jedes Ministerium bei seinen Projekten und aus eigenem Antrieb heraus den Datenschutz berücksichtigt und auch entsprechende Mittel vorsieht. (Beifall bei der FDP/DVP) Angesprochen worden ist, dass das Verständnis und der Wert personenbezogener Daten sich in den letzten Jahren verändert haben. Diese spielen in unserer digitalen und vernetzten Welt eine unglaublich große Rolle. Daten sind das Gold oder das Öl von morgen, und sie bedeuten Wettbewerb, Wertschöpfung, Wohlstand und Wachstum. Sie sind aber auch für Forschung, Sicherheit, Gesundheit und – gerade in der Pandemie – für das Leben wichtig. Dem wird nach unserer Überzeugung die Datenschutz-Grundverordnung in der jetzigen Fassung nicht gerecht. Wir hatten 2018 die Datenschutz-Grundverordnung als bahnbrechend, aber bereits auch als verbesserungswürdig erachtet. Das Beispiel der Vereine ist genannt worden. Im Gegensatz zu großen Unternehmen fehlt den meisten Betroffenen, gerade den Privatpersonen, den Kleinunternehmen oder auch den Vereinen, für die korrekte Anwendung der Zugang zu den nötigen rechtlichen, technischen und finanziellen Ressourcen. Die fehlende Differenzierung zwischen Unternehmen, Sektoren und neuen Technologien haben wir angesprochen. Deshalb ist eine gute Beratung wichtig. Der Rahmen, den die Datenschutz-Grundverordnung für alle vorsieht, scheitert eben an der Realität. Somit riskieren wir die digitale Souveränität und schränken auch die Möglichkeit (Nico Weinmann) ein, digitale Lösungen beispielsweise beim Klimaschutz oder im Gesundheitswesen zum Wohle aller einzusetzen. Mit großen Datensätzen können Technologien wie die künstliche Intelligenz in der Diagnose sowie der Forschung und Entwicklung, z. B. auch für die Entwicklung von Medikamenten, eingesetzt werden. Insofern brauchen wir eine offene Diskussion über den Zugang zu Daten. Diese müssen wir intensiv führen, ohne aber den Datenschutz des Einzelnen zu gefährden. Das ist eine spannende Diskussion, auf die ich mich freue. Zunächst einmal freue ich mich, dass wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz jetzt entsprechend verstärkt ausstatten können. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und uns ein weiteres gutes Gelingen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Meine Fraktion und ich begrüßen das Engagement des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Wir danken Herrn Dr. Brink und seinen Mitarbeitern für ihren zurückliegenden sowie zukünftigen Einsatz für die Bürger unseres Landes. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aus dem breiten Tätigkeitsfeld des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit möchte ich ganz besonders herausstellen, dass er Unternehmen, Vereine und weitere nicht öffentliche Stellen in unserem Land sowie deren Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen berät und unterstützt sowie diesen Empfehlungen bzw. Hilfestellungen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gibt. Beispielhaft möchte ich hier die Seite „DS-GVO.clever“ hervorheben, einen Internetauftritt des LfDI zu Erstellung von Datenschutzinformationen für Vereine und kleine Unternehmen, welcher in Fachkreisen über die Grenzen unseres Landes hinweg Bekanntheit erlangt hat. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören auch die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Rechte, Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. In Zeiten des Web 2.0 und der marktbeherrschenden Stellung von US-Unternehmen mit kruden Datenschutzvorstellungen ist das eine wichtige Aufgabe. Mit dem Haushaltsjahr 2022 erhält der LfDI nun endlich seinen eigenen Einzelplan, um seiner unabhängigen Stellung und seinen Aufgaben als oberste Landesbehörde gerecht zu werden. Wir alle wissen, dass die letzten Jahre für den Datenschutz in unserem Land nicht einfach waren. Immer wieder haben die Entscheidungen der Coronapolitik an diesem fundamentalen riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Grundrecht gezerrt. Öffentlichkeitswirksam wurde dem Datenschutz teilweise von Spitzenpolitikern sogar eine Mitschuld an der Lage in der Pandemie gegeben. Als ob ein gläserner Bürger etwas an der Situation geändert hätte! (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Die Bürger mussten sich an zuvor undenkbare Eingriffe in ihren Alltag gewöhnen, anfangs an die verpflichtende Abgabe ihrer Kontaktdaten beim Betreten von Gaststätten und anderen öffentlichen Einrichtungen, später dann an das ständige Scannen eines Codes mittels einer App, um verpflichtend auch Dritten ihre privaten Freizeitaktivitäten offenzulegen. Wenn wir in diesem Hohen Haus also schon über Datenschutz reden, dann sorgen Sie doch bitte in Zukunft auch dafür, die Daten des einzelnen Bürgers und der Gesellschaft ernsthaft zu schützen und eine sinnvolle Abwägung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit einerseits sowie den Interessen der Politik andererseits vorzunehmen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Dazu gehört auch, dass Datenschutz nicht nur während einer Pandemie wichtig ist. Wir als freiheitliche Partei setzen auf die Selbstverantwortung der Bürger, auf datenschutzfreundliche Lösungen wie die Corona-Warn-App und sind glücklich darüber, dass der LfDI diese sowie die datenschutzrechtliche Selbstbestimmung der Bürger unseres Landes fördert und uns alle dabei unterstützt, diese umzusetzen.
Muhterem Aras
Herr Abg. Lindenschmid, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber von der SPD-Fraktion zu?
Daniel Lindenschmid AfD
Ja.
Jonas Weber SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Lindenschmid, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich habe Ihnen jetzt aufmerksam zugehört und muss mich doch sehr wundern, weil ja auch Sie die Beratungen zum Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten mitverfolgt haben. Sie haben gerade behauptet, es wäre ein Ansinnen der Politik, gläserne Bürger zu schaffen und sozusagen die Bürger bei der Pandemiebekämpfung auszuspähen. Wenn Sie den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten gelesen haben – wovon ich ausgehe –, konnten Sie feststellen, dass vornehmlich Dritte – ich hatte gerade zwei Beispiele genannt, also private Unternehmen – Datenmissbrauch und Datenschutzverletzungen begangen haben und nicht die Politik. Sie können dort auch lesen, wie der LfDI – ich hatte es selbst erwähnt – ganz zentral Ministerien und Behörden beraten hat, damit datenschutzkonform vorgegangen wird. Womit können Sie denn erklären, dass Ihre Behauptung, die Sie gerade gemacht haben, zum eigentlichen Wirken des LfDI passt, Herr Lindenschmid?
Daniel Lindenschmid AfD
Nein, ich hatte gesagt, dass der LfDI dafür gesorgt hat, dass die Politik eben keine gläsernen Bürger aus den Bürgern macht. Ohne den Einfluss des LfDI wäre der Datenschutz während der Pandemie niemals so hochgehalten worden. Wir haben es wirklich nur Herrn Brink und seinen Mitarbeitern zu verdanken, dass der Daten- (Daniel Lindenschmid) schutz während der Pandemiezeit keine deutlich stärkeren Eingriffe durch die Politik erdulden musste. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Deswegen: Wir stimmen dem Einzelplan zu. Denn der LfDI hat in den vergangenen zwei Jahren unglaublich gute Arbeit geleistet, und ich bin sicher, dass Herr Brink auch in den kommenden Jahren dafür sorgen wird, dass der Datenschutz hochgehalten wird und der Bürger eben nicht zum gläsernen Bürger wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 17 – Der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1117. Der Finanzausschuss schlägt Ihnen vor, Kapitel 1701 Der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Wer Kapitel 1701 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1701 ist damit einstimmig zugestimmt. Wir sind am Ende der Beratung des Einzelplans 17. Ich rufe Punkt 2 c der Tagesordnung auf: Einzelplan 18: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1118 Berichterstattung: Abg. Susanne Bay Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 18 – Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen – eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Wünscht die Berichterstatterin das Wort? – Das ist nicht der Fall; denn sie spricht gleich in der Aussprache. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Bay.
Susanne Bay GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren haben wohnungsbaupolitische Sprecherinnen und Sprecher an dieser Stelle im Rahmen des Gesamthaushalts des Wirtschaftsministeriums wenige Minuten vortragen können. Heute stehe ich hier als Mitglied eines Arbeitskreises sowie des Ausschusses, der sich ausschließlich mit dem Thema „Bauen und Wohnen“ ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 beschäftigt – ebenso, wie es das neu gegründete Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen tut. Das ist gut so. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Denn wir alle sind uns sicherlich einig, dass bezahlbares Wohnen, nachhaltiges Bauen und Landesentwicklung ganz entscheidende Themen für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sind. Sie sind entscheidend für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sogar in diesen Zeiten der Pandemie sagen uns Umfragen, dass die Versorgung mit ausreichendem, angemessenem und bezahlbarem Wohnraum – neben der Bewältigung der Pandemie – das wichtigste Thema für die Menschen ist. Das spiegelt sich natürlich in den Schwerpunkten wider, die wir hier im Land politisch setzen. Auch die neue Bundesregierung erkennt dies. Nicht umsonst hat sie unseren badenwürttembergischen Weg eingeschlagen und die wichtigen Aufgaben ebenfalls in einem eigenen Ministerium gebündelt. (Abg. Tobias Wald CDU: Wir waren die Blaupause, Frau Kollegin!) – So sieht es aus. – Im Einzelplan des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen setzen wir im Land jedenfalls ein echtes Ausrufezeichen und gehen konsequent auf dem Weg zu einer Versorgung der Menschen mit dem Wohnraum, den sie nachfragen, voran. Gleichzeitig haben wir die Klimafolgen des Bauens im Blick. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) 377 Millionen € sind jetzt für das Landeswohnraumförderungsprogramm vorgesehen. Wie Sie sehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, halten wir Wort und setzen beharrlich auf Angriff gegen den Wohnungsmangel hier in Baden-Württemberg. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Hierbei wird, wie schon in den Jahren zuvor, das Hauptaugenmerk mit über 200 Millionen € auf der Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum liegen. Daneben fördern wir aber auch Eigentum, Modernisierungen und den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Unser Programm ist inzwischen sehr gut angenommen worden. Die Mittel für 2021 sind quasi voll belegt. Mit weiteren Verbesserungen des Programms, an denen wir gerade arbeiten, wollen und werden wir erreichen, dass die Nachfrage weiter steigt. Ein Wort noch zum Mietwohnraum. Hier ist es uns Grünen sehr wichtig, dass qualifizierte Mietspiegel weiter gefördert werden. Denn neben Programmen aller Art sind ja auch die rechtlichen Verflechtungen zwischen Mietern bzw. Mieterinnen und Vermietern bzw. Vermieterinnen (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) wichtige Stellschrauben bei der Frage nach bezahlbarem Wohnraum. Die Kompetenz hierfür liegt hauptsächlich beim Bund. Aber das, was wir hier tun können, das tun wir. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) (Susanne Bay) Unsere Gesellschaft ist vielfältig, und die Anforderungen an das Wohnen sind es deshalb ebenso. Es genügt eben nicht, mit der Gießkanne durch das Land zu ziehen. Deshalb wird es die Fördersäule „Neues Wohnen“ geben, die flexible Lösungen für die Wohnbedürfnisse der Menschen im Land unterstützt. So kann sich Zusammenleben auch außerhalb tradierter Strukturen nach den Bedürfnissen der Menschen entwickeln. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das ist unserer grünen Fraktion ein wirkliches Kernanliegen. Deshalb stärken wir das Neue Wohnen neben den Haushaltsansätzen durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von über 42 Millionen € deutlich. Die November-Steuerschätzung hat die Möglichkeit zur Verstetigung dieses Programms also schon in diesem Jahr eröffnet. Über diese Mittel können auch innovative Vorhaben im Rahmen der Internationalen Bauausstellung gefördert werden – ein ganz wichtiges Instrument, um auch darzustellen, wie sich Bauen und Wohnen klimafreundlich und bezahlbar entwickeln. Die IBA selbst unterstützen wir aufgrund eines Antrags der Regierungsfraktionen zur Aufstockung der Mittel mit weiteren 300 000 €. Passgenaue Angebote dort, wo sie am dringendsten benötigt werden, wollen wir auch mit dem neuen Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ erreichen. Mit ihm führen wir das ausgelaufene Bundesprogramm mit einem Bewilligungsvolumen von 30 Millionen € fort. So können wir wichtige Impulse setzen für die Neubelebung von Innenstädten, Stadtzentren und Quartieren; gleichzeitig stärken wir unsere Kommunen, insbesondere wenn es um Aktivitäten in der Quartiersentwicklung geht. Ganz wichtig ist hier auch die Bewältigung der Folgen der Pandemie für die Innenstädte in unserem Land. Apropos Kommunen: Die Unterstützung unserer Städte und Gemeinden ist ein weiterer Schwerpunkt in diesem Haushalt. Das ist Geld, das aus unserer tiefen Überzeugung sehr gut angelegt ist, um damit die Transformation beim Bauen zu meistern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Allein in die Städtebauförderung fließen 245 Millionen €, und unser Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ ist finanziell so gut ausgestattet wie noch nie. Wenn ich jetzt gedanklich bei den Kommunen bin, möchte ich noch das Thema Denkmalschutz erwähnen. Der Denkmalschutz mit der Sorge um unsere baulichen und geschichtlichen Wurzeln ist auch im neuen Ministerium angesiedelt. Für den Einstieg in ein digitales Denkmalportal stellen wir Mittel bereit. Konkret wird auch die Wohnraumförderung im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz. Hier greift das Programm „Wohnraum nutzen – Denkmal erhalten“. Weitere Impulse für mehr Wohnraum setzt der Kommunalfonds „Wohnraumoffensive BW“. Mit ca. 122 Millionen € startet er in das Haushaltsjahr. Dabei ist der bundesweit einmalige revolvierende Grundstücksfonds, der die besonders neuralgische Bodenfrage adressiert, wichtig. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Martin Grath GRÜNE: Sehr gut!) Mit diesem Instrument können auch finanziell schwächere Kommunen mithilfe des Landes Flächen aufkaufen und zur konsequenten Innenentwicklung nutzen. Unsere ehrgeizigen Ziele beim Flächenverbrauch unterstreichen wir hiermit. Das Kompetenzzentrum Wohnen ist der zweite Baustein der Wohnraumoffensive. Es bietet zusätzliche Beratungs- und Förderangebote. Die Wiedervermietungsprämie kennen Sie; die ist schon eingeführt. Wir planen weitere Prämienangebote, um schlummernde Wohnraumreserven im Bestand zu aktivieren. Darüber hinaus setzt sich die „Patenschaft Innovativ Wohnen BW“ mit der Verknüpfung der Themen Innovation und Bezahlbarkeit auseinander. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit unseren Angeboten ermöglichen wir finanzielle Unterstützung, Zugriff auf dringend benötigte Flächen, Zugang zu Beratungsangeboten und geben Best-Practice-Beispiele an die Hand. Nun fordert die SPD wie quasi immer an dieser Stelle die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Weil es klug ist! – Gegenruf des Abg. Tobias Wald CDU: Teuer! – Abg. Anton Baron AfD: Das gab es doch schon mal!) Was ich Ihnen dargestellt habe, liebe Kolleginnen und Kollegen – hören Sie gut zu –, ist im Grunde ein modularer, gut ausgestatteter Entwicklungsbaukasten des Landes für alle, die vor Ort die dringend benötigten Wohnungen schaffen: die Kommunen, private Bauträger, Genossenschaften, Baugemeinschaften verschiedener Couleur sowie Betriebe, die Werkswohnungen bauen. Der Aufbau einer Landesentwicklungsgesellschaft – das diskutieren wir jetzt schon seit Jahren – würde dagegen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. (Zuruf von der SPD – Gegenruf des Abg. Tobias Wald CDU: Wer hat es verkauft?) Das Land wäre ein weiterer Konkurrent bei der sehr schwierigen Gewinnung von Fachkräften und vor allem ein weiterer Bieter bei dem ohnehin schon völlig überzeichneten Rennen um die raren Bauflächen. Schauen Sie mal auf die Homepage von BayernHeim. Das Erste, was man dort findet, sind Bauflächengesuche. Die haben also ein Riesenproblem. In unserem Baukastensystem ist es dagegen sogar so, dass das Land entbehrliche Grundstücke an Kommunen verbilligt veräußert, wenn geförderter Wohnraum darauf errichtet wird. Auch Erbpachtmodelle unterstützen wir. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir halten also unser agiles Vorgehen nach wie vor für richtig und werden unsere Instrumente immer weiterentwickeln entlang der Bedarfe, die wir täglich in Gesprächen, bei Vor-Ort-Terminen und beim Austausch mit Verbänden herausarbeiten. Wir müssen für neue Wege beim Bauen und Wohnen nicht erst einen Tanker „LEG“ ummanövrieren. (Susanne Bay) Sie sehen also: „One size fits all“ ist nicht unser Motto bei diesem komplizierten Thema. Wir haben die Anforderungen an das Bauen und Wohnen nicht nur erkannt, sondern wir denken das Gesamte und gleichzeitig bis ins Detail. Wir setzen die notwendigen Mittel und stärken so mit Präzision die Vielfalt im Land. So werden wir auch bei der Neufassung des Landesentwicklungsplans vorgehen, der seit 2002 nicht novelliert wurde und der auf viele Aufgabenstellungen unserer Zeit keine Antworten mehr gibt. Wir werden das planvoll, strategisch, aber mit einem klaren Blick und sorgfältiger Abwägung der Herausforderungen und Chancen, die sich unserem Land bieten, tun – selbstverständlich mit einer starken Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Mittel für die zunächst notwendige Raumanalyse sind im Haushalt ebenso vorgesehen wie die Stellen für die Menschen, die an diesem Plan arbeiten werden. Denn was sich bei allen Herausforderungen und Transformationen unserer Zeit nicht ändert, ist unser grüner Grundsatz, dass wir im Hier und Jetzt handeln, aber dabei immer die nächsten Generationen fest im Blick haben. (Beifall der Abg. Martina Häusler GRÜNE) Ich empfehle also Zustimmung zum Haushaltsplan des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Ich bedanke mich bei allen, die am Haushalt mitgewirkt haben, auch beim Koalitionspartner und auch bei der Opposition für die Debatten, die wir geführt haben. (Abg. Anton Baron AfD: Gern, gern!) Vor allem danke ich allen, die unsere Programme abfragen und dringend benötigten Wohnraum schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Neumann-Martin.
Christine Neumann-Martin CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haushaltsberatungen zum Einzelplan 18 sind in gewisser Weise historisch: der erste Haushaltsplan des neuen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Damit ist auch klar, dass sich die Debatte über den Plan von anderen Haushaltsdebatten unterscheidet, da man sich weder mit den politischen Ansätzen noch mit der persönlichen Amtsführung der letzten Haushaltsjahre beschäftigen kann. In der Haushaltsdebatte wurde bereits der Vorwurf in den Raum gestellt, es sei ein kleines Haus. (Zuruf: So ist es!) Nun ja, Sie wissen, es kommt nicht auf die Größe an. Ich sage: Das neue Haus ist schlank aufgestellt. (Zuruf) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Das Ministerium bedient sich der Verwaltungsabteilung des Wirtschaftsministeriums. Das ist ein neuer, innovativer Ansatz, um Doppelstrukturen zu vermeiden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Durch das eigenständige Ressort rücken die Themen des Wohnens, Bauens und Planens in den notwendigen politischen Fokus. Das neue Ministerium ist unsere Antwort auf die aktuelle soziale Frage: das bezahlbare Wohnen. Denn wir haben Nachholbedarf. Aber mit Neiddiskussionen und Enteignungsfantasien wie im Land Berlin wird nicht ein Quadratmeter mehr Wohnraum geschaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Deshalb ist unser Ansatz: konstruktive Ideen und Unterstützung für die Akteure vor Ort. Wir haben in Deutschland eine der geringsten Wohneigentumsquoten in der ganzen Europäischen Union. Hier müssen wir etwas tun, und wir alle wissen, dass wir in den Großstädten und ihrem Umland einen chronischen Mangel an bezahlbarem Wohnraum haben. Mit unserem neuen Haus gehen wir in der Wohnungspolitik die Schaffung von ausreichend bezahlbarem und klimaverträglichem Wohnraum beherzt an. Die Errichtung eines Bauministeriums auf Bundesebene gibt uns dabei recht. Wir sind eben der Impulsgeber für Deutschland. Jetzt ist es wichtig, das neue Ministerium gut aufzustellen und adäquat auszustatten. Das ist uns mit dem Mittelansatz gelungen. Einige Schwerpunkte des Haushalts möchte ich kurz vorstellen: Das Förderangebot „Neues Wohnen“ tritt als weitere Säule neben die sozial orientierte Wohnraumförderung auf der Basis des Landeswohnraumförderungsgesetzes. Mit dem neuen programmatischen Ansatz wollen wir Wohnen jenseits der Grenzziehung der klassischen sozialen Wohnraumförderung unterstützen. Es geht darum, Formen des neuen, vor allem gemeinschaftlichen Wohnens in die Förderung einzubeziehen, z. B. Wohnraum für sozial gemischte Personengruppen, Wohnraum für lebensangepasstes Wohnen für spezifische Zielgruppen, die temporären und flexiblen Wohnformen sowie die Einbeziehung von Gemeinschaftsflächen in die Förderung. Dafür stellen wir Mittel in Höhe von 1,7 Millionen € im Jahr 2022 bereit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Der Mensch lebt als soziales Wesen in seinem Bezugsraum. Deshalb statten wir den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ in Baden-Württemberg mit Mitteln in Höhe von 2 Millionen € aus. Mit dem Investitionspakt sollen im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen verstärkt Impulse für Innenstädte, Stadtteilzentren sowie Quartiere gesetzt werden. Damit schaffen wir einen Ersatz für das ausgelaufene Bundesprogramm „Soziale Integration im Quartier“. Im Sinne der Nachhaltigkeit wollen wir sparsam mit unseren Außenflächen umgehen und den Flächenverbrauch reduzieren. Dazu hat sich das Land schon unter Günther Oettinger bekannt. Deshalb haben wir uns für einen wesentlichen Aus- (Christine Neumann-Martin) bau des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ eingesetzt. Das Programm dient der Aktivierung von Flächenreserven gemäß dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ und leistet einen wichtigen Beitrag zum Flächensparen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Bauen muss nicht nur bezahlbar sein, es muss auch nachhaltiger werden. Die Stärkung und Fortentwicklung des nachhaltigen Bauens ist ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrags. Um einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten zu können, sehen wir im Ministerium im Bereich der Bautechnik und Bauökologie zusätzliche strukturelle Mittel von 1 Million € vor. Im Rahmen des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ sowie der damit verbundenen Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag kommen auf das MLW zusätzliche Aufgaben zu. Zur Umsetzung dieser in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Aufgaben haben wir eine angemessene Sachmittelausstattung vorgesehen. Das ist notwendig, um der Verbindungsstelle zum Strategiedialog im MLW ihre wichtige Arbeit für das Gelingen des Strategiedialogs zu ermöglichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) In Denkmälern kann auch gewohnt werden. Das sagte bereits Kollegin Bay. Deshalb stellen wir im Haushalt im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 1 Million € für das Sonderprogramm „Wohnraum nutzen – Denkmal erhalten“ bereit. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den Grünen) Mit dem Sonderprogramm wollen wir für die Wohnungsnutzung geeignete Baudenkmäler im Land aktivieren. In diesem Haushalt nicht zu vergessen ist die Internationale Bauausstellung. Sie steht für Kreativität, Erfindungsreichtum und neue Ansätze. Für die IBA können auf Initiative der CDU-Fraktion einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 300 000 € bereitgestellt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Die IBA ist ein Schaufenster und Reallabor für innovatives Bauen und Wohnen. Das wird auch durch die zahlreichen und ambitionierten Projekte bewiesen. Als herausragendes Leuchtturmprojekt gehen von ihr Impulse aus, die weit über die Stadt und die Region hinaus reichen. Wir erhoffen uns von der IBA als Ideengeberin wichtige Impulse und überregional anwendbare Lösungen für zukunftsfähiges Planen und Bauen. Wir stehen hinter diesem wichtigen Projekt für Baden-Württemberg und möchten uns weiterhin kraftvoll dafür einsetzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Auf Initiative der CDU-Fraktion werden für die UNESCO-Welterbeförderung 250 000 € bereitgestellt. Auch wenn Wohnen, Bauen und Planen im Fokus stehen, behalten wir doch auch unser kulturelles Erbe im Blick. Der UNESCO-Welterbetitel ist eine der bedeutendsten internationalen Auszeichnungen für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Mit den Mitteln sollen dringend notwendige Investitionen in den Erhalt und die Vermittlung historischer Stätten von Weltrang in Baden-Württemberg finanziert werden. Die Mittel unterstützen die nachhaltige Inwertsetzung der Welterbestätten im Land und helfen bei deren Etablierung als Topdestinationen. Damit bewirken sie auch Impulse für die wirtschaftlichen Entwicklungen der Welterberegionen. Ein weiteres Zukunftsthema ist der bereits angesprochene Landesentwicklungsplan, den wir gemeinsam angehen wollen. Ich sage Ihnen: Vor dieser Aufgabe habe ich Respekt. Hier geht es um die Frage, wie wir das Baden-Württemberg der Zukunft planerisch denken – nachhaltig und ganzheitlich. Ich weiß diese Herkulesaufgabe jedoch bei Nicole Razavi in guten Händen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wichtig ist auch hier, dass wir die Arbeit parlamentarisch begleiten und das Ministerium bei der Aufgabe perspektivisch unterstützen. Ich fasse zusammen: Mit dem Haushalt 2022 wird das Fundament für die Arbeit des neuen MLW weiter gestärkt. Wir gehen das Megathema „Bezahlbares Wohnen“ an. Wir stärken unser Erbe im Bereich der Denkmäler und des Weltkulturerbes, genauso wie wir bei der IBA und dem Strategiedialog die Zukunft in den Blick nehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Hoffmann das Wort zu seiner ersten Rede, der Jungfernrede. – Bitte sehr. (Abg. Tobias Wald CDU: Er hat gestern schon eine Zwischenfrage gestellt!)
Jonas Hoffmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Die beiden Reden, die gerade gehalten wurden, haben unsere Beobachtungen etwas bestätigt – und zwar zwei an der Zahl. Die eine ist, dass wir nicht das Gefühl haben, dass der Regierung die Dramatik der Situation bewusst ist, und die zweite Beobachtung ist, dass die Mieter im besten Fall am Rande erwähnt werden. (Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Ge- nossenschaften!) Wohnen ist eine der größten, wenn nicht d i e soziale Frage des 21. Jahrhunderts. (Abg. Tobias Wald CDU: Richtig!) Überall, auf der ganzen Welt erleben wir in Ballungsräumen den gleichen Effekt: Wohnraum ist knapp, die Mieten steigen, der Wohnraum konzentriert sich auf immer weniger Eigentümer, die zunehmend die Bedingungen des Marktes diktieren. Menschen werden aus ihren Wohnungen vertrieben, weil sie bei den Kostensteigerungen nicht mitgehen können oder weil sie vielleicht einfach nicht in die Pläne der Investoren passen. Globale Investoren drängen auf lokale Märkte und suchen je- (Jonas Hoffmann) de Chance, um Profite zu erwirtschaften, um das Geld halbwegs krisensicher anzulegen. Je nach Quelle kommen in Deutschland zwischen 44 und 51 % der Investoren aus dem Ausland – oft aus Steueroasen wie Großbritannien, den USA, der Schweiz oder Singapur. Selbst hier in Stuttgart – im wohlhabenden Stuttgart – kommt ein gutes Drittel des Kapitals im Immobilienmarkt aus dem Ausland. Aber hierzu werden leider keine genauen Zahlen erfasst. Diese Investoren, deren Geldquellen auch nicht immer zu 100 % legal sind, haben überhaupt kein Interesse an einem guten Verhältnis zu ihren Mietern. Sie nutzen jede Möglichkeit, um zusätzliche Gewinne zu erzielen. Sie nehmen immer wieder Pflichten, die sie als Vermieter haben, nicht wahr. Oft kennen die Mieter nicht einmal die Personen, die sich hinter den Investmentfonds, den Verwaltungsfirmen und den Briefkastenunternehmen verbergen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wie kann so etwas in Deutschland passieren, bei so einem Finanzminister?) Verstehen Sie mich richtig: Große Investoren haben null Interesse daran, dass sich die Situation auf dem Immobilienmarkt entspannt. (Beifall bei der SPD) Die Verlierer dieser Entwicklung sind die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, hier vor Ort, und Mieter, die schon lange in ihren Wohnungen leben. Aber auch Vermieter, die ihre Wohnung ehrlich und fair vermieten wollen, die sich dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ verbunden fühlen, sind die Verlierer. Bisher hat es das Land aus unserer Sicht noch nicht einmal im Ansatz geschafft, diesen Problemen Lösungen entgegenzustellen. Genau das ist in diesem Jahr auch meiner eigenen Mutter passiert: Sie ist erkrankt und Frührentnerin, und sie wurde nach zwölf Jahren von einem Investor aus ihrer Wohnung herausgeklagt. Das Öl wurde rechtswidrig nicht bezahlt, und sie saß drei Mal mitten im Winter im Kalten. Durch psychischen Druck wurde sie endgültig aus ihrer Wohnung vertrieben. Die Kaution hat sie bis heute nicht gesehen. Nicht jede Frau in Baden-Württemberg hat gut verdienende Kinder, die in einem solchen Fall finanziell aushelfen können. Aber auch junge Menschen, die sich den Traum von der ersten eigenen Wohnung, vielleicht auch einem Eigenheim, erfüllen wollen, haben auf diesem Markt fast keine Chance. Das Land der Häuslebauer, wie man es nannte, das ist Baden-Württemberg schon lange nicht mehr. Dieser Ruf beschränkt sich oft auf ältere Herrschaften ohne Migrationshintergrund und Investoren aus der ganzen Welt. Der Respekt gegenüber den Menschen in diesem Land verlangt, dass wir die Situation grundlegend verändern. Deswegen brauchen wir einen aktiven Staat, der durch Gesetze in den Markt eingreift und selbst ein aktiver Player wird. Nur wenn der Staat beides tut, wird sich die Situation für die Menschen in unserem Land verbessern. (Beifall bei der SPD) Das Land muss ein aktiver Player werden und aktiv eingreifen. Wir meinen – da haben Sie absolut recht, Frau Bay –, dass ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 eine Landesentwicklungsgesellschaft, die selbstständig sozialen Wohnraum schafft – eventuell auf landeseigenen Flächen; ausgestattet mit 100 Millionen € mehr in Fördertöpfen und 200 Millionen € mehr, damit sie selbst dort, wo es keinen am Gemeinwohl orientierten Investor gibt, eingreifen kann –, diese Aufgabe meistern kann und bauen kann, um sozialen Wohnraum zu schaffen. (Abg. Daniel Born SPD: Bravo!) Diese Landesentwicklungsgesellschaft soll „BWohnen“ heißen, damit alle verstehen, dass Baden-Württemberg nicht nur für das „obere Drittel“ gut bewohnbar ist. Der Bund möchte nun seiner Bundesentwicklungsgesellschaft – der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – erlauben, Kapital aufzunehmen, um sozialen Wohnraum zu schaffen. Was für eine Blamage wäre es, wenn der Bund hier bei uns, im wohlhabenden Süden, anfinge, sozialen Wohnraum zu schaffen? Das ist unsere Aufgabe! Dafür haben uns die Menschen in dieses Haus gewählt, (Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Sehr richtig! – Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr gut!) damit wir das erledigen. Frau Bay, Sie haben schon gesagt – ich vermute, dass dieses Argument auch noch mal kommt –, es würde ja jetzt noch ein paar Jahre dauern, bis die ersten Mieter wirklich in so eine Wohnung einziehen können. (Abg. Tobias Wald CDU: Wo kommt das Fachperso- nal her? Woher kommt das Personal?) Da haben Sie absolut recht. Deswegen hätte man das besser schon vor fünf, vor zehn Jahren machen müssen. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU – Unruhe) Dann hätten wir günstigen, sozialen, nachhaltigen Wohnraum schaffen können angesichts der Krise, in der sich im Moment viele Familien befinden, die in den letzten zwei Jahren auf engstem Raum, mit schlechter Internetverbindung Homeschooling und Homeoffice machen mussten, ohne dass sie so etwas wie ein Home überhaupt wirklich bewohnen. Wir dürfen diesen Fehler nicht wiederholen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Sie dürfen ihn nicht mehr machen! Genau! Weil Sie ihn schon gemacht haben!) Aber statt eine Landesentwicklungsgesellschaft aufzubauen, Herr Kollege, haben Sie, liebe Landesregierung, sich dafür entschieden, ein Ministerium aufzubauen – wofür Sie inzwischen ein Dreivierteljahr brauchen, und auch sonst wurde nicht viel auf den Weg gebracht. Wir sind nicht überzeugt, dass das der richtige Schritt war. Der vorliegende Haushalt gibt uns dabei recht; die Vorhaben sind im besten Fall als ambitionslos zu bezeichnen. (Beifall bei der SPD) Natürlich finden wir nicht alles schlecht, was in dem Haushalt steht. Den Fördertopf von 50 Millionen € zu Neuem Woh- (Jonas Hoffmann) nen finden wir gut. Der Vorschlag kam ja auch wirklich aus den Reihen der Parlamentarier. Auch, dass das Thema Landesentwicklungsplan eine so prominente Rolle bekommt, finden wir absolut nachvollziehbar. Die Grundlage hierfür ist schon bald 20 Jahre alt. Bis der Plan wirklich kommt, wird sie wahrscheinlich über 25 Jahre alt sein. Auch die Förderung der Denkmäler in BW finden wir wichtig; dies findet unsere Zustimmung. Wir würden uns auch hier eine Verstetigung wünschen. Aber die Maßnahmen auf dem Wohnungsmarkt sind ein Tropfen auf den heißen Stein und werden der Dramatik der Lage der Menschen und des Marktes nicht gerecht. Wenn Sie, liebe Frau Ministerin, aktiver Player werden, Wucher und Gentrifizierung und Marktmissbrauch durch Eigentümer aktiv thematisieren, dies durch Maßnahmen unterbinden und günstigen Wohnraum schaffen, dann haben Sie uns an Ihrer Seite – aber nicht, wenn Sie, liebe Regierung, nur den Status quo verwalten. (Anhaltender Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Dr. Schweickert das Wort.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Man braucht Sie, das neue Ministerium, nicht.“ – Zitat Ende. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh, das ist aber bitter!) Das war das, Frau Ministerin, was Sie, wie Sie ausführten, nicht zu hören bekommen haben, wenn Sie bei den Bürgermeistern, bei den Naturschutzvereinen, bei den Verbänden vor Ort sind. Sie haben gesagt, da sei noch keiner auf Sie zugekommen und habe zu Ihnen gesagt: „Das braucht es nicht.“ Das haben Sie in der Beratung im Finanzausschuss gesagt. Es ist schon interessant, dass so etwas von den Naturschutzvereinen nicht kommt, wenn dort die CDU-Ministerin unterwegs ist. Vielleicht will man den Grünen da ein bisschen Konkurrenz machen. Aber um ehrlich zu sein: Ich bin schon der Meinung, dass es das MLW als Haus nicht braucht. Ich stelle Ihnen mal eine Gegenfrage: Wer von diesen Leuten hat Ihnen denn vor April dieses Jahres gesagt: „Euch braucht es. Wir brauchen unbedingt genau dieses Haus“? Sicherlich niemand. Nicht, dass Sie mich hier mal wieder – bewusst – falsch verstehen: Wir brauchen die Themen; sie sind extrem wichtig. Wir brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Ministerium, die sich darum kümmern. Aber dafür brauche ich das Gebilde, dieses Tiny House MLW, nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn Sie ehrlich wären, Frau Ministerin, müssten Sie zugeben: In dieser Form wollten Sie es eigentlich auch nicht. Wenn riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 es nach Ihnen gegangen wäre, würden wir heute den Einzelplan des Heimatministeriums beraten, (Heiterkeit des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) weil der CDU der ländliche Raum durch diesen willfährigen Grünkurs in den letzten fünf Jahren immer mehr entgleitet. Schauen Sie einfach mal die Wahlergebnisse im ländlichen Raum an, Frau Kollegin. So ist es dann aber wie beim Koalitionsvertrag gewesen: Man konnte sich da auch nicht gegen die Grünen durchsetzen, und somit gibt es halt das MLW und nicht das Heimatministerium. Also beraten wir bei den Haushaltsverhandlungen zum ersten Mal einen Einzelplan 18. Auf diese Premiere hätten wir, wie gesagt, verzichten können, und zwar auch deshalb, weil schon lange befürchtet wurde und durch diesen Haushaltsentwurf jetzt bestätigt wird: Dieses Ministerium hat keinen Plan und auch keine Ideen und ist mit sich selbst beschäftigt. Gehen wir mal in die Inhalte. Im Wesentlichen ist der Einzelplan 18 ja eine Fortschreibung des alten Postens des Einzelplans 07. Damit zeigt sich eigentlich auch, wo dieses Tiny-House-Ministerium hingehört: dass es nicht notwendig ist. Deswegen beantragen wir, die FDP/DVP-Fraktion, die Reintegration des MLW ins Wirtschaftsministerium. Denn wir brauchen keine neuen Posten, wir brauchen neue Ideen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Rüdiger Klos AfD) Auch ich bin im Land unterwegs und rede mit den Menschen, auch in der Kommunalpolitik, und die sagen mir eines, Frau Ministerin: Es ist egal, ob es ein eigenes Ministerium macht, es ist egal, wie es heißt und wie es sich zusammensetzt, wichtig ist, dass es eine ordentliche Politik macht und dass es schnell und effizient Ergebnisse liefert. All das, Frau Ministerin Razavi, sehen wir in Ihrem Haus nicht. Deshalb ist es schon bemerkenswert bei Ihrem Haushalt, dass Sie Wohnraumpolitik per Haushaltsänderungsanträgen machen. Denn in der Ausschussberatung des Finanzausschusses hat die Regierungskoalition den Änderungsantrag 18/15 gestellt und damit im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms eine neue Linie „Neues Wohnen“ geschaffen. Jetzt frage ich die Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsgesetzgebers mal: Wo war denn die Diskussion im LaWo-Ausschuss? Wo waren denn die Ankündigungen des Ministeriums, was man damit machen will? Fehlanzeige. Hier wird zumindest den Oppositionsfraktionen etwas zum Abnicken vorgelegt, von dem wir inhaltlich bisher noch nichts gehört haben und keine Chance hatten, uns inhaltlich einzubringen. Das geht nicht, Frau Ministerin. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Rüdiger Klos und Dr. Uwe Hellstern AfD) Sie sitzen seit 2006 im Landtag. Sie waren eine engagierte Parlamentarierin, (Ministerin Nicole Razavi: Bin!) (Dr. Erik Schweickert) so habe ich Sie immer bei Ihren Debatten mit Herrn Hermann kennengelernt. – Ich weiß nicht. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Doch! Doch!) So schnell, wie bei Ihnen, Frau Ministerin, dieses Exekutivgen aufgegangen ist. (Heiterkeit bei der AfD – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Dass man so plötzlich die Parlamentsarbeit vergisst und in der Exekutivrolle aufgeht, das ist schon bemerkenswert. Da würde ich mir die engagierte PGF wünschen, denn die hätte auch gesagt: So geht es nicht. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Daniel Born SPD) Ich frage mich: Was war eigentlich Sinn und Zweck der Wohnraum-Allianz in der letzten Legislaturperiode? Die CDU ist ja gar nicht weggekommen vor Selbstlob, wie toll das alles war. Und die Grünen – Kollegin Bay – haben ja auch in den Chor eingestimmt, dass das alles so toll war. War da was? Gab es da Ergebnisse? Sind die alle wieder vergessen? War das nur Inszenierung? Denn anders kann ich es mir nicht erklären, dass jetzt ein neuer Strategiedialog kommt. Statt dass man Ergebnisse liefert, macht man Dialoge; diesmal lautet das Thema „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“. Da sieht man dann im Haushalt 300 000 €, zwei Stellen im Einzelplan 18 und noch mal 1,2 Millionen € im Einzelplan 02 vor. Für alle, die nicht wissen, was der Einzelplan 02 ist: Das ist der Einzelplan des Staatsministeriums. Das ist übrigens noch mal ein Beleg dafür, Frau Ministerin, warum Ihr Haus überflüssig ist und warum vielleicht, obwohl man Ihnen eine grüne Staatssekretärin zur Überwachung an die Seite gestellt hat, (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Na, na, na!) auch der Ministerpräsident hier noch mitreden möchte. – Ist das nicht so? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) Bestimmt die Staatssekretärin, was gemacht wird, Kollege Rösler? Dann wäre es noch schlimmer. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Gemeinsam ma- chen die das!) Meine Damen und Herren, wenn man die Arbeit aus der letzten Legislaturperiode ernst nimmt, dann wäre all dieser Unfug nicht notwendig. Deswegen beantragen wir auch hier die Kürzung der Mittel. Und weil vorhin, Frau Kollegin Bay, das mit dem Bund kam – im Bund werde ja auch ein neues – – Das ist ja so der Vorwurf. Das finde ich schon interessant. Da tritt eine neue Regierungskoalition zusammen und schaut, wo es Probleme gibt, und stellt fest: Da ist zu wenig passiert. Dann setzt man ein Signal und geht an die Arbeit, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Es gibt eine eigene Wohnungsbaugesellschaft!) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 weil es ein Problem gibt. Jetzt sagen Sie, das Gleiche machen Sie auf Landesebene. Auf Landesebene sind die Grünen und die CDU – die Grünen seit über zehn Jahren, die CDU seit nun über fünf Jahren – für diesen Bereich verantwortlich. Und dann stellt man nach zehn Jahren fest: Mensch, da gibt es ein Problem, (Heiterkeit des Abg. Rüdiger Klos AfD) da müssen wir endlich mal was machen. Und was macht man? Man etikettiert das Ganze um, gibt dem Ganzen ein neues Label. Das, meine Damen und Herren, wird keine einzige Wohnung bauen, das wird keine neuen Ideen bringen. Deshalb hinkt dieser Vergleich mehr als alles andere, wenn Sie hier auf den Bund zeigen, liebe Damen und Herren von den Grünen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD sowie des Abg. Jonas Hoffmann SPD – Zuruf der Abg. Susanne Bay GRÜNE) Schauen Sie alle mal in Ihrer Tasche nach, ob Sie Ihr I-Phone dabeihaben. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) Ich komme gleich noch darauf. Eine richtig gute, eine wichtige Sache macht das Ministerium: Es fängt nämlich endlich an, den Landesentwicklungsplan zu bearbeiten. Allerdings gibt es auch da ein Haar in der Suppe; denn dieser Landesentwicklungsplan sieht Verpflichtungsermächtigungen bis ins Jahr 2027 vor und damit – falls es jemand vergessen hat – bis nach der nächsten Wahl. Sie gehen also selbst nicht davon aus, dass Sie dieses für Baden-Württemberg so wichtige Projekt bis zum Ende der Legislaturperiode und somit vor der nächsten Wahl schaffen. Das glauben Sie nicht einmal selbst. (Zuruf von der AfD: Oje!) Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg ist der älteste in der Bundesrepublik. Kein anderes Bundesland leistet es sich, auf der Grundlage eines Plans von 2002 zu arbeiten. Meine Damen und Herren, die FDP/DVP hat das in der letzten und in der vorletzten Legislaturperiode thematisiert. Da hieß es immer: „Da brauchen wir nichts; und wenn wir das machen wollen, dann kriegen wir das rechtzeitig hin.“ So geht es nicht. Sie können nicht permanent etwas verschlafen, einfach einmal abwarten (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Da haben wir es halt noch nicht gebraucht!) und dann sagen: „Das kriegen wir nicht hin.“ Da muss man schneller werden. Frau Ministerin, erzählen Sie mir nicht wieder: „Das dauert halt.“ Die Bayern bekommen so etwas auch in dreieinhalb Jahren hin. Schauen Sie mal ins Nachbarland, oder fragen Sie mal den Ministerpräsidenten; er kann bei Herrn Söder nachfragen und sich die Unterlagen geben lassen. Das muss doch der Anspruch sein. Deswegen habe ich Sie nach Ihrem I-Phone gefragt. Bis nämlich der Landesentwick- (Dr. Erik Schweickert) lungsplan, den Sie jetzt starten, bei den Kommunen ankommt – bis zum überarbeiteten Landesentwicklungsplan haben wir das Jahr 2027; dann kommen die Regionalpläne; anschließend setzen wir das Ganze in Bebauungspläne um –, werden über 13 Jahre vergangen sein. Bis das vor Ort ankommt, sind wir im Jahr 2034. Wissen Sie, was es vor 13 Jahren fast noch nicht gab? Ein Smartphone. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE hält ein Handy hoch. – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Aber das hier hat es schon gegeben! – Gegenruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Wo hast du das denn her?) Da gab es fast noch kein I-Phone. Die Digitalisierung, neue Infrastruktur, überarbeitete Raumkonzepte und Klimaschutzmaßnahmen waren damals noch gar keine Themen. (Zuruf) Jetzt schaffen wir die Grundlagen für das, was in 13 Jahren kommt, und Sie sagen: „Da sind wir schon schnell genug.“ Frau Ministerin, das ist viel zu wenig. Wir brauchen hier mehr Speed. Und wenn mehr Speed Geld kostet, dann ist das eine sinnvolle Investition. Darauf warten die Gemeinden, die Bürger und die Unternehmen in unserem Land. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, dass sie dann zumindest die Mittel haben, diesem Anspruch gerecht zu werden. Deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen: Wenn Sie schon unserem Antrag der Reintegration nicht zustimmen wollen – es wäre richtig, ihm zuzustimmen –, sollten Sie zumindest inhaltlich auf die Dinge eingehen, bei denen wir als konstruktive Opposition den Finger in die Wunde legen. Frau Ministerin, geben Sie Gas. Das Thema ist zu wichtig, als dass wir es verschlafen dürfen – und Sie dann, vielleicht in der Mitte der Legislaturperiode, noch einmal ein neues Label aufzusetzen probieren. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol- land SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Abg. Klauß. – Bitte sehr, Herr Abg. Klauß.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Es ist natürlich schwierig, den Haushaltsplan eines Ministeriums zu diskutieren, welches nicht nur unnötig ist, sondern auch nur deswegen existiert, weil Herr Strobl seine Landes-CDU für seinen Innenministerposten an die Grünen verkauft und auch gleich noch das Land für diese grüne Ideologie geopfert hat. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Es ist völlig klar: Bezahlbaren Wohnraum gibt es nicht mit einem zusätzlichen Ministerium, sondern man muss die Gründe kennen, warum eine solche Preisexplosion auf dem Wohnungsmarkt stattfindet und welche Lösungen man dafür nutzen kann. Sie haben leider nichts von beidem erkannt: Weder riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 erkennen Sie die Problematik, noch haben Sie Verständnis für die Lösungen bzw. den Willen dazu. Ich sage Ihnen voraus: Die Mieten und Wohnkosten werden in dieser Legislaturperiode grundsätzlich weiter immens steigen, deutlich stärker als die Inflationsrate. Das ist auch logisch. Es ist schlichtweg das Ergebnis Ihrer politischen Handlungen. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Eines muss ich noch sagen: Die größte Heuchlerpartei, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht, ist die SPD. Das wollte ich schon immer einmal sagen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Das ist ei- ne Unverschämtheit! – Abg. Anton Baron AfD: Grunderwerbsteuer! – Zuruf: Schön haben Sie es gesagt!) Sie plakatieren bei jeder Landtagswahl – 2012, 2016, 2021 – (Vereinzelt Lachen – Zuruf: Wann? – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: 2011! Er weiß noch nicht mal, wann Landtagswahlen sind! – Abg. Daniel Born SPD: Was haben Sie 2012 denn für eine Landtagswahl gesehen? – Unruhe) solche Sprüche wie „für bezahlbaren Wohnraum“. – 2011. – Und was machen Sie als Erstes, 2012 hier in Regierungsverantwortung? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Immer noch 2011!) Sie erhöhen zusammen mit den Grünen den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 auf 5 %. Heuchlerisch! (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Daniel Born: Fragen Sie mal die Kinder in ihren Ki- tas! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Da kommt es wieder! – Unruhe) Wir haben genug Geld, wir müssen die Steuern nicht erhöhen. Es ist eine absolut bodenlose Frechheit, was Sie hier den Bürgern erzählen und wie Sie handeln. Ich kenne neben der SPD überhaupt keine andere Partei, die in der Vergangenheit so viel dafür getan hat, dass die Preise und Mieten explodieren, vor allem im Bund: EnEV-Gesetz, Hunderttausende von Sozialwohnungen verkauft. Aber dann am Bahnhof stehen und laut rufen: Wir haben Platz! (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: So sieht es aus! Das ist SPD!) Ihr Gerede von „Wohnen ist ein Grundbedürfnis“ – das sagt jetzt ja Herr Scholz, (Abg. Daniel Born SPD: Ein Grundrecht!) das haben Sie bei der Bundestagswahl gesagt – ist genauso Heuchelei. Wieso – können Sie mir das einmal erklären? – muss man für ein Fertighaus, eigengenutzt, 19 % Mehrwertsteuer bezahlen? Sie sitzen doch seit 1998 im Bund in der Regierung, mit Ausnahme einer Legislaturperiode. Wie kann das (Miguel Klauß) ein Grundbedürfnis sein, wenn Sie es mit 19 % Mehrwertsteuer besteuern? Nehmen Sie das einmal mit, und erzählen Sie es Ihrem Kanzler. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Ein Grundrecht, wie mein Kollege schon sagte! Das Einfamilienhäuschen nicht!) Die Grünen tun natürlich auch alles dafür, dass die Mieten und Wohnungskosten explodieren. In dieser Legislaturperiode wollen Sie das ja noch einmal toppen. Allein die Solaranlagenpflicht wird mit einem Fingerschnipp für eine gigantische Verteuerung sorgen. Der Personalaufwuchs im Einzelplan ist natürlich logisch bei Parteien, die nur an sich denken und nicht an die Bevölkerung. Denn kein einziger Beamter, kein einziger Staatssekretär oder eine Wohnungsministerin wird auch nur für einen Quadratmeter mehr Wohnfläche sorgen – völlig ausgeschlossen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Deshalb haben wir die Streichung dieses ganzen Aufwuchses beantragt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Ein Beispiel ist in unserem Antrag zum Vario-Bauen zu sehen, ein kleiner Baustein: 5 Millionen € für flexibles Bauen, indem Wohnungen zusammengeführt werden können, wenn sich die persönlichen Wohnsituationen ändern. Aber die großen Maßnahmen sind u. a. folgende Punkte – das betrifft natürlich zumeist die Bundesebene, aber Sie sind ja in irgendeiner Koalition sowieso miteinander verwoben –: Die Steuern müssen herunter, etwa die Grunderwerbsteuer. Steuern auf Mieteinnahmen müssen Sie mit einem Freibetrag versehen – ein Fingerzeig an die FDP, das einmal mit dem Finanzminister im Bund zu besprechen. Denn es ist eben nicht so, dass der Wohnungsmarkt von Immobilienhaien kontrolliert würde, wie es die linken Parteien immer suggerieren. 80 % des Wohnungsmarkts sind in privater Hand, mit Vermietern, die ca. ein bis zwei Wohnungen besitzen, und dies meist zur Altersvorsorge. Wenn Mieteinnahmen aber komplett mit dem Steuersatz verrechnet werden, erklärt das auch den immensen Leerstand bei Einliegerwohnungen. (Abg. Joachim Steyer AfD: Richtig!) Sie weisen normalerweise eine geringere Miete aus, aber mit der Vollversteuerung vermieten die Bürger schlichtweg nicht mehr. (Beifall bei der AfD) Der Grundsteuer C – auch wieder ein Schröpfen der Bürger – stellen wir uns natürlich entgegen. Sie sollten lieber die andere Seite sehen und Anreize schaffen, um Baugrundstücke auf den Markt zu bringen. Die Gebäudeabschreibung in Höhe von 2 % – das ist natürlich Bundespolitik, aber da müssen Sie halt eine Bundesratsinitiative machen oder mit den Bundesparteien sprechen – muss deutlich erhöht werden. Damit hat man einen großen ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Hebel, um privates Kapital in den Wohnungsmarkt zu pumpen. Ich habe das im Ausschuss schon einmal angesprochen, aber Frau Razavi hat mir nach diesem Vorschlag gesagt: „Das ist Bundespolitik, da kann man nichts machen“ und hat mit den Schultern gezuckt. Da war aber der Parteikollege Seehofer noch im Amt, zuständig für das Bauen. Wenn man so argumentiert, zeigt dies: Bezahlbarer Wohnraum ist für Frau Razavi uninteressant, nicht gewollt. (Abg. Tobias Wald CDU: Was?) Da muss man sich fragen, ob man mit einer solchen Haltung richtig auf dem Platz ist. (Beifall bei der AfD) Zweitens: Die Verordnungen müssen entschlackt werden. Dieser ganze Quatsch mit Solaranlagenpflicht, Dachbegrünung, (Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Zu- ruf des Abg. Anton Baron AfD) Fahrradstellplätzen – das muss alles abgeschafft werden. Das führt nur zu einer Verteuerung. (Beifall bei der AfD – Abg. Joachim Steyer AfD: Sehr gut! Mach so weiter!) Auch Verordnungen auf kommunaler Ebene – Baufenster – müssen auf den Prüfstand. Hier brauchen wir die Zusammenarbeit mit den Kommunalen. Das muss entschlackt werden. Eintragungen ins Katasteramt können einige Tausend Euro ausmachen. Das sollte mit der Grunderwerbsteuer abgegolten sein, die, wie gesagt, gesenkt werden muss. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und der dritte Punkt – mit der größte Stellhebel, bei Ihnen natürlich der unbeliebteste – ist, wie so oft, wie in jedem Bereich, Ihre katastrophale Einwanderungspolitik. Wir haben eine gigantische Einwanderung in die Sozialsysteme. Sie sorgen damit für eine gigantische Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, und Sie sorgen für Konkurrenz bei den Sozialwohnungen. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Lassen wir mal die Zahlen wirken. Ich habe jetzt die Zahlen nicht für Baden-Württemberg, aber für Deutschland – das ist ja dann ähnlich. 800 000 Syrer in Deutschland leben von Hartz IV, 73 % der hier lebenden Syrer leben von Hartz IV. Das sind Hunderttausende Wohnungen, die dem Markt für die eigene Bevölkerung entzogen sind – durch eine einzige Bevölkerungsgruppe, die man mit einer Grenzschließung 2015 verhindert hätte. Polen zeigt gerade, wie es geht. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) 87 % der hier lebenden Iraker leben von Hartz IV. Und Ihre Einwanderungspolitik ist ja nicht erst seit 2015 eine Katastrophe; das geht schon seit Jahrzehnten so. 25 % der hier le- (Miguel Klauß) benden Türken leben von Hartz IV. Wenn also Kanzler Scholz sagt, er möchte 400 000 Sozialwohnungen bauen, (Abg. Jonas Hoffmann SPD: 100 000!) dann muss man so ehrlich sein: Davon wird kein einziger Quadratmeter für die eigene Bevölkerung zur Verfügung stehen. Es ist so. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Sie lernen nicht mal daraus. Die Ampelparteien im Bund: Frau Faeser, Innenministerin – Gott bewahre! –, holt als erste Amtshandlung 25 000 Afghanen ins Land. Davon gehen doch wieder 90 % in das Hartz-IV-System und sorgen für weiteren Wohnungsschwund. Bevor Sie jetzt wieder so etwas erzählen wie „Herr Klauß und die AfD-Fraktion spielen Illegale und Niedrigverdiener gegeneinander aus“ – nur um Ihre eigene Unfähigkeit zu kaschieren –: (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) Gebe ich eine Sozialwohnung an eine syrische Familie in Hartz IV, dann ist die Wohnung eben weg für die eigenen sozial Schwächeren. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Sie sind ein Brandstifter! Sie sind ein Brandstifter!) Das bedeutet, Sie spielen die Bevölkerungsgruppen untereinander aus. Sie sind es! (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus! – Abg. Joachim Steyer AfD: Genau! So ist es!) Das ist einfach so, und Sie können es nicht wegargumentieren. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Schämen Sie sich für Ih- re Rede! – Gegenruf des Abg. Joachim Steyer AfD: Für was denn? – Weitere Zurufe) Das heißt: Möchten Sie also für bezahlbaren Wohnraum sorgen, dann brauchen Sie mindestens eine so strenge Einwanderungspolitik, wie wir es im Programm haben. Das heißt: Abschiebungen, Grenzkontrollen mit Abweisung sogenannter Flüchtlinge, keine Einwanderung in die Sozialsysteme. Wir wollen doch alle qualifizierte Fachkräfte, die in das Sozialsystem einbezahlen und die nicht vom ersten Tag an davon leben. (Beifall bei der AfD – Abg. Joachim Steyer AfD: Sehr gut!) Keine Einwanderung in Hartz IV – dann, und nur dann, machen Sie einen ganz großen Wurf beim bezahlbaren Wohnraum. Aber mit einem Innenminister Strobl, der schon in den letzten fünf Jahren untätig war, wird das nichts. Deswegen sollten Sie der Bevölkerung aber auch nicht vormachen, Sie würden für bezahlbaren Wohnraum sorgen. (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Es wird in den nächsten Jahren immens teuer werden. Das sind Ihre politischen Handlungen. Es wird nichts passieren, in hundert kalten Wintern nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat beraten wir heute zum ersten Mal den Haushalt des neuen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. (Abg. Anton Baron AfD: Timing nenne ich das!) Ich sage Ihnen: Das ist auch gut so. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Gut so! – Zuruf: Richtig! – Widerspruch bei der AfD) Weniger gut – da komme ich gleich zu Ihnen, Herr Klauß; das ist aber auch die erste und letzte Anmerkung zu dem, was Sie gesagt haben – (Abg. Miguel Klauß AfD: Argumente waren das! – Zuruf von der AfD: Argumente!) finde ich, dass Sie beim Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ und bei dem nachvollziehbaren Wunsch nach einem Dach über dem Kopf Menschen gegeneinander ausspielen. (Oh-Rufe von der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ei- jeijei! – Weitere Zurufe von der AfD) Herr Klauß, das ist schäbig. Das ist schäbig, und das ist menschenverachtend. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Man kann alles umdrehen! – Weitere Zurufe) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Planen, Bauen und Wohnen: Das sind die entscheidenden Standortfragen, das sind die entscheidenden Zukunftsfragen für unser Land. Wie wir in unseren Städten, wie wir in unseren Dörfern in Zukunft miteinander leben wollen, wie wir die wertvollen Flächen in unserem Land nutzen, wie wir unser Land klug ordnen und für die kommenden Jahre erfolgreich aufstellen, das sind die wichtigen Aufgaben des neuen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Damit ist dieses neue Ministerium ein echtes Strukturministerium, ein echtes Zukunftsministerium. Es ist das Ministerium für geplante und vor allem für gebaute Lebensbedingungen im Land. (Abg. Anton Baron AfD: Wie viele Häuser haben Sie jetzt schon gebaut? – Vereinzelt Heiterkeit) (Ministerin Nicole Razavi) Wir geben mit diesem neuen Haus den hochaktuellen Themen von Bauen und Wohnen in einem eigenen Ressort besondere Sichtbarkeit und das besondere Gewicht, das diese Themen vor allem brauchen. Herr Professor Schweickert, ich habe bei sehr vielen Gesprächen tatsächlich ein nicht nur durchweg, sondern hundertprozentig positives Feedback bekommen – vom Mieterbund bis zu den Gewerkschaften, von den Kommunen bis zur Bauwirtschaft, zum Handwerk und zu Haus & Grund. Alle haben dieses neue Ministerium unisono sehr, sehr begrüßt. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das zeigt, dass wir, die neue Koalition in diesem Land, damit eine gute Entscheidung getroffen haben. Wir setzen mit dem neuen MLW ein klares und vor allem ein richtiges Zeichen auf der Höhe der Zeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich freue mich deswegen auch sehr, dass die neue Bundesregierung diesem Beispiel gefolgt ist, dass die Ampelparteien zumindest im Bund von der Notwendigkeit eines eigenen Bauministeriums überzeugt sind. Dass die FDP/DVP einen Antrag stellt, dieses Haus wieder abzuschaffen, und dass die SPD diesem Antrag im Haushaltsausschuss auch noch zustimmt, muss man nicht verstehen; es macht einfach keinen Sinn. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ich habe es Ihnen doch gerade erklärt!) Ich hoffe, dass Sie der neuen Bundesbauministerin, die der SPD angehört, schon gesagt haben, was Sie von einem solchen Ministerium halten. Ich glaube, dass Sie hier einen eindeutigen Konflikt zwischen Landes-SPD und Landes-FDP einerseits und Bundes-SPD und Bundes-FDP andererseits haben. Das ist aber nicht mein Problem. Das ist Ihr Problem. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Baden-Württemberg ist mit diesem neuen Ministerium in der Tat Trendsetter. Sie können gewiss sein: Ich werde als künftige Vorsitzende der Bauministerkonferenz sehr schnell mit der neuen Bundesbauministerin den Kontakt suchen und aufnehmen. Ich bin sicher, zusammen können wir unabhängig von der Parteifarbe für eine zukunftsfähige Wohnungs- und Baupolitik viel tun und viel erreichen. Die Bundes-FDP ist der Landes-FDP deutlich voraus. Für die SPD gilt das Gleiche. Ich setze hier aber auf Ihre Lernbereitschaft, und ich glaube auch, dass die wichtigen Themen, die wir anzugehen haben und die wir auch angehen, besser ohne die traditionellen parteipolitischen Brillen betrachtet werden sollten; denn es geht, so meine ich, ausschließlich um die Analyse und ausschließlich um den richtigen Weg, mehr für bezahlbaren Wohnraum zu tun, und um die Frage, was wirklich nützt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Sehr gut!) Nach dem Nachtragshaushalt hat dieses neue Ministerium mit dem jetzt vorliegenden Haushalt 2022 erneut einen wichtigen Beitrag für einen guten Start bekommen. Deshalb möchte ich ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 an dieser Stelle herzlich Danke sagen. Ich danke den beiden Regierungsfraktionen, den beiden Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz und Manuel Hagel. Ich danke den beiden Vorsitzenden der Finanz-AKs, dem Kollegen Dr. Rösler und dem Kollegen Wald. Ich danke den beiden AK-Vorsitzenden Susanne Bay und Christine Neumann-Martin. Ich danke den AK-Mitgliedern sehr, sehr herzlich für diese Unterstützung, dass dieses neue Haus einen so guten Start bekommen hat. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zurufe) Ich möchte an dieser Stelle vor allem aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im neuen Ministerium herzlich danken. Ein neues Haus aufzubauen ist ein Riesenkraftakt und verlangt unglaublich viel Engagement. Deswegen auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im neuen Ministerium ein ganz, ganz herzliches Dankeschön für ihre engagierte Arbeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Dank gilt vor allem aber auch meiner Staatssekretärin, der Dank gilt Andrea Lindlohr, die mit ihrer hohen Fachlichkeit einen ganz entscheidenden und wichtigen Beitrag zum Gelingen dieses wichtigen Themas und zum Aufbau dieses wichtigen Hauses leistet. Deswegen ein Dankeschön an die Staatssekretärin. Herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Natürlich auch ein herzliches Dankeschön an das Finanzministerium, an unseren Finanzminister Bayaz für die Unterstützung. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Herr Kretsch- mann!) Mit dem Haushalt 2022 können wir, das junge Ministerium, bereits wichtige Erfolge für die Bau- und Wohnungspolitik markieren. (Zuruf) Das Gesamtvolumen der Wohnraumförderung steigt im Jahr 2022 auf den Rekordwert von 377 Millionen € nach rund 250 Millionen € in diesem Jahr. Die Nachfrage nach Wohnraumfördermitteln hat in diesem Jahr extrem zugenommen. Das freut mich, weil es zeigt, dass wir mit unserem Förderangebot auf dem richtigen Weg sind und das Förderangebot auch attraktiv ist. Unsere Programme, unsere Instrumente funktionieren also. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir geben die richtige Antwort auf die Wohnraumfrage als d i e soziale Frage unserer Zeit, und wir werden die Landeswohnraumförderung im neuen Programm weiter verbessern und sie für Bauherren und für Investoren noch attraktiver machen. Beispielsweise wollen wir den Förderbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche von bisher 3 500 € auf 4 000 € erhöhen. Damit berücksichtigen wir insbesondere die stark gestiegenen Baupreise. Wir wollen die Förderlinie Mitarbeiterwohnen erweitern. Darin sehe ich einen ganz spannenden Ansatz, indem wir die Themen Facharbeitergewinnung/Fachkräftegewinnung auf der (Ministerin Nicole Razavi) einen Seite und die Wohnraumschaffung auf der anderen Seite sehr clever miteinander verbinden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist ein guter Weg! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP) Wir verbessern und ergänzen die sozial orientierte Modernisierungsförderung und vieles mehr. Mir ist wichtig, dass unsere Förderangebote vor allem nah am Markt sind und möglichst breit angenommen werden. Dafür arbeiten wir mit vollem Engagement und vor allem mit vielen, vielen guten Ideen. Der klassischen Wohnraumförderung stellen wir ab dem Jahr 2022 eine weitere, völlig neue Fördersäule an die Seite. Herr Schweickert, wenn Sie sagen, das „Neue Wohnen“ sei sozusagen verspätet noch über Änderungsanträge hineingekommen, dann haben Sie – das muss ich sagen – den Haushaltsentwurf nicht richtig gelesen. Denn das stand schon drin. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Den habe ich gelesen!) – Nein, Sie haben es nicht. Nein! Sie können nachher noch einmal nachlesen, was Sie hier vorn gesagt haben. Sie haben gesagt, das sei den Fraktionen so im Nachhinein eingefallen. Das stimmt nicht. Das stand im Haushaltsentwurf schon drin. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Aber im Aus- schuss wurde dazu nichts gesagt!) Die Regierungsfraktionen haben das Ganze noch einmal aufgestockt (Lachen des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) und zu einem wirklich sehr, sehr wertvollen Instrument gemacht. Mit dem Programm „Neues Wohnen“ weiten wir die Wohnraumförderung auf neue Zielgruppen, auf neue Wohnformen und auf neue Architekturideen aus. Ich glaube, das ist wirklich eine gute Sache. Denn darauf warten viele; der Bedarf dafür ist extrem hoch. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Beispielsweise werden wir, orientiert an den speziellen Wohnraumbedürfnissen, nach Lebenslagen fördern, etwa Angebote für Familien und Senioren, oder wir unterstützen die Schaffung von Wohnungen mit variablen Grundrissen für flexible Nutzungsformen. Wir vergrößern die Förderpalette und machen deutlich: Wohnungspolitik in Baden-Württemberg ist kreativ und innovativ. Das zeigt auch die Internationale Bauausstellung, die „IBAʼ27 StadtRegion Stuttgart“, die für uns, das Ministerium, wie ich glaube, auch für das Land bei der Aufgabe, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, eine echte Werkbank und ein echter, direkter Draht hin zu den Kommunen ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Für das „Neue Wohnen“ wollen wir dank der Unterstützung durch die Regierungsfraktionen im nächsten Jahr insgesamt 50 Millionen € einsetzen. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Zuruf) – Herr Schweickert, hören Sie doch einfach einmal zu. Denn dann klärt sich manche Frage und auch mancher Fehler in Ihrer Haltung. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Diese 50 Millionen €, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind weiteres frisches Geld für mehr bezahlbaren Wohnraum im Land. Insgesamt haben wir damit im Jahr 2022 einen Wohnraumförderrahmen von sage und schreibe 427 Millionen €. Ich meine, das kann sich wirklich sehen lassen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wie gut es ist, dass hier im Land nicht die Opposition regiert, (Abg. Joachim Steyer AfD: Noch nicht!) sondern wir, die Koalition, die Wohnraumpolitik für Baden-Württemberg machen – ich habe es vorhin schon gesagt –, zeigen Ihre Anträge, die diametral auseinanderlaufen. Die FDP/ DVP will das alles auf ein Viertel schrumpfen lassen, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Nein, rück- abwickeln!) die SPD macht eine Finanzpolitik über den Daumen gepeilt. (Abg. Anton Baron AfD: Und die AfD macht richti- ge Politik!) Da kann ich einfach nur sagen: Das geht weit am Ziel vorbei. Nachdem Sie ja jetzt im Bund miteinander regieren, sollten Sie sich vielleicht einfach einmal unterhalten, damit Sie einigermaßen miteinander in dieselbe Richtung marschieren. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ich denke, das wäre durchaus wichtig. Die Mittel für die Wohnraumförderung im Land steigen extrem an. Das darf man durchaus auch einmal wahrnehmen. (Unruhe) Aus der Opposition kommt immer wieder der Vergleich mit Bayern, wo angeblich 900 Millionen € in die Wohnraumförderung gehen. Oftmals steckt ja der Teufel im Detail – so auch hier, weil Sie wieder mal Äpfel mit Birnen vergleichen. So ist in Bayern das studentische Wohnen Teil der sozialen Wohnraumförderung, während bei uns das studentische Wohnen, wie wir wissen, im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angesiedelt ist. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Dann können wir das ja dort herausziehen, damit Ihr Ministerium größer wird!) Außerdem rechnet Bayern nicht nur den eigentlichen Zuschuss, sondern oft das gesamte Darlehen mit in die Fördersumme ein. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Sollen wir das beantragen, Frau Ministerin?) (Ministerin Nicole Razavi) Würden wir so rechnen, wären die Zahlen bei uns noch einmal um ein Vielfaches höher. Vergleichen wir also lieber Vergleichbares miteinander. Ich habe die Zahl von 427 Millionen € für 2022 genannt. Ja, wir tun damit das, was der Fraktionsvorsitzende Stoch vorgestern in seiner Rede forderte, indem er sagte, das Land solle mehr für bezahlbaren Wohnraum tun. Wir tun das also. Herr Stoch hat es dann noch ergänzt. Er sagte noch, Wohnen sei in den Metropolen zu teuer. Da kann ich nur sagen: Da hat er recht. Nur, wir gehen einen Schritt weiter – (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ihr macht es auch im Land teuer!) das hat Herr Stoch halt nicht gesagt. Wir sagen nämlich: Wohnen ist nicht nur in den Metropolen des Landes zu teuer, sondern mittlerweile vielerorts auch im ländlichen Raum. Aber dass die SPD mit dem ländlichen Raum nichts anfangen kann, das ist ja wirklich nichts Neues. Blenden wir doch einfach einmal zurück: Wer hat eigentlich zwischen 2011 und 2016 Politik gegen den ländlichen Raum gemacht? (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Wer hat davon gesprochen, dass im Schwarzwald durchaus einmal ein Tal zuwachsen kann? (Abg. Tobias Wald CDU: Wer war das denn?) Und wer hat eigentlich in einer Zeit Verantwortung getragen, in der die Landeswohnraumförderung gerade einmal klägliche 63 Millionen € betragen hat? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Oi, oi, oi! Der Vorwurf geht genauso an die Grünen! – Weitere Zu- rufe – Unruhe) Ich sage nun noch einmal: Bei uns sind es heute 427 Millionen €. – Es ist so laut hier. (Glocke des Präsidenten – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Entschuldigung, Herr Präsident!) Vielleicht darf ich noch eine Frage anschließen: Wer hat eigentlich Verantwortung getragen, als in den Jahren 2012 und 2016 im Land weniger als 300 – weniger als 300! – sozial geförderte Wohnungen im Jahr fertig geworden sind? Und wer hat im Jahr 2012 Verantwortung getragen, als sage und schreibe 21 500 landeseigene Sozialwohnungen einfach mal so an die PATRIZIA verscherbelt wurden? Wer war denn das? Wir alle wissen, wer das war. Es war die SPD, es war Ihr Wirtschaftsminister und Ihr Wohnungsbauminister Nils Schmid, der das alles zu verantworten hatte, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der AfD – Abg. Tobias Wald CDU: Und alles ohne Sozialcharta! – Weitere Zurufe) Ich kann nur hoffen, liebe Freunde von der SPD, dass Ihre neue Bundesbauministerin mehr von ihrem Geschäft versteht als die SPD hier im Land. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei der AfD) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Neben der Wohnraumförderung haben wir mit der Wohnraumoffensive einen zweiten sehr starken Instrumentenkasten auf den Weg gebracht. Er richtet sich an die Kommunen, die ja im Kampf für mehr Wohnraum an vorderster Front stehen. Ich sage immer: Das sind unsere Beine auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Das Herzstück der Wohnraumoffensive ist der Grundstücksfonds. Er ist die bundesweit bislang einmalige Antwort auf die alles entscheidende Bodenfrage. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Klar ist doch: Ohne den nötigen Grund und Boden werden wir nicht in nennenswertem Umfang neuen Wohnraum bekommen. Hier ist der neuralgische Engpass. (Abg. Anton Baron AfD: Wir haben doch ein Flä- chenproblem!) Das heißt, der Grundstücksfonds ist kein Sparkässchen, (Abg. Anton Baron AfD: Wie wurde er denn in An- spruch genommen?) sondern der Grundstücksfonds ist das scharfe Schwert, mit dem wir den gordischen Knoten der Flächenproblematik durchschlagen werden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Ach Gott, ach Gott!) Die Bodenfrage ist übrigens ein Problem, das Sie – jetzt richte ich mich wieder an die SPD – bei Ihrer gebetsmühlenhaften Forderung nach einer Landeswohnraumgesellschaft oder, wie Sie vorhin sagten, einer Landesentwicklungsgesellschaft beharrlich ausblenden. Auch eine solche Landesgesellschaft könnte die Bodenproblematik nicht lösen; denn sie hätte keine eigenen Flächen und würde auch die notwendigen eigenen Flächen nicht beschaffen können. Sie hätte auch – ich habe es gerade angesprochen, dass die landeseigenen Wohnungen verkauft wurden – keine eigenen Wohnungen. (Abg. Tobias Wald CDU: Im Gegenteil! Weitere Kon- kurrenz beim Wohnraum! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnfläche. Aber darum geht es doch. Deswegen ist die Politik, die Sie hier betreiben, reine Kosmetik, indem Sie über Jahre hinweg gebetsmühlenhaft einen schwerfälligen Tanker auf einer wohnungspolitischen Irrfahrt durchs Land treiben wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich glaube, mittlerweile wissen wir, dass das keinen Wert hat. Eine Landeswohnraumgesellschaft wäre zu weit weg von der Realität, sie wäre weit weg von den Bedürfnissen der Menschen und den Möglichkeiten vor Ort. Das brauchen wir nicht, und deswegen machen wir es auch nicht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich bin fest davon überzeugt: Das Land kann niemals der bessere Häuslebauer sein. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt! – Abg. Rüdi- ger Klos AfD: Ja!) (Ministerin Nicole Razavi) Das können Tausende von privaten Investoren und auch die öffentlichen Investoren deutlich besser. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Zum Schaden der Mie- ter!) Lieber Herr Hoffmann von der SPD, ich kann nur hoffen, dass die vielen privaten Investoren Ihr Investorenbashing nicht hören. Denn so treiben Sie das Engagement für den Wohnungsbau eindeutig aus dem Land. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) So werden wir unser Ziel definitiv nicht erreichen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das habe ich ja gesagt, Frau Razavi! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Die In- vestoren gehen dahin, wo man Geld verdient! Das tut man zurzeit gut in Baden-Württemberg! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin! – Gegenruf des Abg. Bernd Gögel AfD: Im Februar!) Aber das Land kann gerade die finanzschwächeren Städte und Gemeinden bei einer aktiven Boden- und Wohnungspolitik unterstützen. Genau das machen wir mit der Wohnraumoffensive, genau das machen wir mit dem Grundstücksfonds. Das kommt vor Ort auch sehr gut an. Wie gut es ankommt, war vor Kurzem im „Mannheimer Morgen“ zu lesen, beispielhaft an der Gemeinde Hirschberg aufgezeigt. Dort greift man auf die Beratungsangebote unseres Kompetenzzentrums Wohnen und auf den Grundstücksfonds aktiv zu. Ich zitiere den Bürgermeister der Gemeinde: „Das ist ein tolles Angebot, ein super Paket.“ So war es im „Mannheimer Morgen“ zu lesen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das zeigt: Die Wohnraumoffensive mit ihren Angeboten ist eine wichtige wohnungsbaupolitische Innovation made in Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: „Made in THE LÄND“ muss das heißen!) Dazu gehören auch unsere Prämien, die dazu beitragen, leer stehende Wohnungen wieder zurück an den Markt zu bringen. Das ist ein kleines, aber feines Instrument, das eine hohe Werbewirkung für bezahlbaren Wohnraum hat. Deswegen werden wir dieses Prämienmodell auch weiter ausbauen. Parallel dazu setzen wir auf unsere Programme zur Innenentwicklung oder zum Wohnen im Denkmal; auch das haben die Kolleginnen vorhin schon erwähnt. Auch damit setzen wir wirkungsvolle und wichtige Akzente mit zusätzlichem Geld. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir haben mit all dem einen vielfältigen und, wie ich meine, auch sehr klugen und intelligenten Wohnraumfördermix, den wir natürlich weiterentwickeln und weiter verbessern wollen. Genau das brauchen wir auch; denn im Kampf für mehr bezahlbaren Wohnraum zählt jede einzelne zusätzliche Wohnung. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ geben wir der Wohnungsbaupolitik im Land einen weiteren zusätzlichen Schub. Ich freue mich sehr auf diesen Prozess. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Was war mit dem ersten Schub?) Denn der Strategiedialog ist das richtige Format, um im Spannungsfeld zwischen Wohnraumbedarf, Flächensparzielen und Klimaschutzinteressen auszugleichen, Zielkonflikte zu lösen und Durchbrüche zu schaffen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wer nimmt daran teil?) Das neue Bauministerium im Bund plant einen ganz ähnlichen Prozess, wie ich höre. Und auch hier zeigt sich mal wieder: Baden-Württemberg ist ein gutes Beispiel und Vorreiter. (Abg. Anton Baron AfD: Was ist mit der Wohnraum- Allianz? Bleibt die, oder was?) Wir müssen in Bund und Land durchaus grundsätzlich aushandeln, wie wir die Wohnraumfrage mit anderen gesellschaftlichen Zielen richtig austarieren wollen. Wenn wir mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum richtig vorankommen wollen, dann müssen wir deshalb auch über Standards und Anforderungen beim Bau sprechen. (Zuruf – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Schweickert? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Ja.
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Ministerin, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ – ich habe es mir mal aufgeschrieben, damit ich auch richtig sage, wie der zusätzliche Booster heißen soll –: Wer ist dabei? Und vor allem: Ist der Landtag da eingebunden? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Der Strategiedialog ist im Fachministerium angesiedelt. Das wissen Sie. Wir sind gerade dabei – das Staatsministerium und die beteiligten Ministerien –, diesen Strategiedialog aufzubauen, zu schauen, wer dabei sein wird. Das ist ein Prozess, und Sie wissen aus dem Ausschuss, dass dieser Prozess läuft. Zu gegebener Zeit werden wir auch einbinden und informieren. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Aber zum Parlament können Sie was sagen?) – Das, was momentan dazu zu sagen ist, habe ich Ihnen gerade gesagt, und das wussten Sie auch schon. (Abg. Miguel Klauß AfD: Also nichts!) Warten Sie mal ab. Das wird eine gute Sache. Davon können Sie ausgehen. (Zurufe) (Ministerin Nicole Razavi) Ich habe gesagt: Wenn wir vorankommen wollen, dann müssen wir auch über Standards und Anforderungen beim Bau sprechen. Vor allem: Wir müssen uns ehrlich machen, was Verfahren, Vorschriften und Prioritäten angeht. Dann müssen wir auch ganz ehrlich über eine Haltung reden, die sich im Land seit vielen Jahren leider immer mehr breitmacht: „Not in my backyard!“ Diese Haltung –„Wo ich wohne, ist es gut; aber da braucht nicht noch jemand anderes zu wohnen“ – ist eine Haltung, die natürlich vielem im Weg steht und die oft genug beim Planen und Bauen Initiativen ausbremst. (Zurufe, u. a. des Abg. Anton Baron AfD) Die Landesregierung macht jetzt beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit der Taskforce einen ganz entschlossenen und wichtigen Schritt nach vorn. Alles kommt hier auf den Tisch. Eine solche Inventur des Machbaren brauchen wir allerdings auch für die Wohnraumfrage. Denn was für den Windkraftausbau machbar ist, was wir möglich machen können, das müssen wir auch für das Wohnen schaffen. Eine zweite große Herausforderung neben der Wohnraumfrage ist die künftige Gestaltung unserer Städte, unserer Dörfer, unserer Quartiere. Denn seelenlose Schlafstädte sind nicht demografiefest, und sie sind vor allem auch nicht lebens- und liebenswert. Gerade die Innenstädte und Ortskerne stehen vor immensen Herausforderungen, die nicht erst die Coronapandemie sichtbar gemacht hat. Die Stichworte heißen Klimaanpassungen, Funktionswechsel in den Quartieren, Wohnen und Mobilität. Was wir brauchen, sind lebendige und vielfältige Quartiere. Wir brauchen eine Renaissance der Dorfkultur, der Stadtkerne. Was wir brauchen, ist, den Menschen ein Lebensumfeld zu schaffen, in dem sie sich wohlfühlen, in dem sie gern leben, und zwar in allen Lebenslagen, in allen Altersgruppierungen. Das reicht von der Kindertagesstätte über den Kindergarten bis zu dem Lebensmittelladen, dem Arzt und dem Bürgerzentrum. All das macht ein lebenswertes Leben und eine attraktive Lebensqualität in unseren Ortszentren aus. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Mit der Städtebauförderung hat das Land ein mächtiges, ein hervorragend etabliertes Instrument. Die Städtebauförderung ist seit fünf Jahrzehnten der Katalysator für den gelingenden Wandel vor Ort. Auch in diesem Haushalt steht wieder ein Bewilligungsrahmen von gut einer Viertelmilliarde Euro bereit. Gerade die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne ist seit jeher ein ganz zentraler Förderschwerpunkt. Seit einem Jahr gilt dafür auch ein faktischer Fördervorrang. Die Städtebauförderung ist der starke Hebel, um unsere Städte und Gemeinden als Wohn-, Arbeits-, Begegnungs- und Wirtschaftsräume zu stärken und sie zeitgemäß und zukunftsgerecht weiterzuentwickeln. Darauf kommt es, liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr denn je an. Deshalb steht auch dieses Thema markant auf unserer Agenda. Daher mobilisieren wir dafür im Haushalt 2022 auch ganz bewusst erhebliche zusätzliche Ressourcen. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Um die Quartiere und Zentren zu stärken und zu erneuern, starten wir über die Städtebauförderung hinaus ein eigenes Landesprogramm „Soziale Integration im Quartier“. Wir knüpfen damit aus eigener Kraft und in eigener Regie an das ausgelaufene Bundesprogramm an. Wir unterstützen die Kommunen gezielt gerade bei der Bewältigung der Coronafolgen, etwa beim Erhalt starker kommunaler Daseinsvorsorge z. B. mit Bürgerhäusern oder mit städtischen Bibliotheken oder bei notwendigen kommunalen Infrastrukturinvestitionen. Damit entlasten wir die kommunalen Haushalte. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Programm – auch das wurde heute schon gesagt – hat ein Volumen von 30 Millionen € und wird dem Neustart der Zentren nach Corona einen kräftigen Rückenwind geben. (Zurufe) Das ganz besondere Großprojekt unseres neuen Ministeriums in den kommenden Jahren ist in der Tat der Landesentwicklungsplan. Wir zeichnen damit eine Landkarte für das Baden-Württemberg von morgen, für ein Baden-Württemberg der Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und vor allem des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass unser Land den Kräften des Wandels standhält. Der bisherige Landesentwicklungsplan stammt aus einer Zeit – das hat Herr Schweickert heute richtigerweise schon gesagt –, als es noch kein Smartphone gab. Das heißt, unsere Vorgänger hier im Saal hatten bei der Abstimmung über den alten LEP noch kein Smartphone auf dem Tisch. Seit seinem Start vor 20 Jahren – auch das, denke ich, muss man sich vor Augen führen – hat sich der E-Commerce-Umsatz im deutschen Einzelhandel schlicht und ergreifend verfünfzigfacht. Bei Energie, beim Wohnen, beim Klimaschutz, beim Thema Arbeit und beim großen Thema Mobilität diskutieren wir heute völlig anders als damals. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: So ist es!) Das zeigt die erhebliche Veränderungsdynamik, die wir auch in der Landesplanung aufnehmen und der wir Richtung geben müssen. Dabei müssen wir die vielfältigen Flächenansprüche in unserem Land zu einem guten Ausgleich bringen. Wir brauchen Wohnraum und Siedlungsfläche. Wir wollen die Energiewende erfolgreich gestalten. Wir wollen leistungsfähige Verkehrswege, und wir wollen eine klimafreundliche Mobilität. Wir brauchen weiterhin Flächen für Landwirtschaft und Rohstoffsicherung. Zugleich wollen wir auch die Eingriffe in die Natur und in die Landschaft begrenzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Selbstverständlich brauchen auch Industrie und Gewerbe Entwicklungsflächen, damit Wachstum und Innovation buchstäblich Platz haben. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Die brauchen sie aber jetzt!) (Ministerin Nicole Razavi) Über all dem wollen wir gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Wir müssen dafür sorgen, dass Wohlstand, Wertschöpfung, Perspektiven und Lebensqualität auch 2030 und 2040 noch überall im Land zu Hause sind. (Abg. Joachim Steyer AfD: Das sind ja nur hohle Worte! – Abg. Anton Baron AfD: Ich glaube, Sie wa- ren schon lange nicht mehr in der Kommune! Die Leute gehen auf die Barrikaden! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte, Frau Ministerin Razavi. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Denn die Stärke des ganzen Landes, das macht Baden-Württemberg und seinen Erfolg schon immer aus. Mit diesem klaren Ziel gehen wir dieses Marathonprojekt LEP, diese wirkliche Generationenaufgabe, mit viel Schwung und mit voller Kraft an. Wir sind hier auf Kurs. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Sind Sie über- haupt schon in See gestochen?) Wir haben die Meilensteine definiert und die Vorarbeiten begonnen. Wir starten mit einer umfangreichen Raumanalyse. Wir werden mit dem neuen Landesentwicklungsplan einen breiten Dialog erarbeiten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und natürlich auch mit den Verbänden, den Kommunen und den Regionen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich freue mich auf die wirklich spannende Aufgabe, auf diesen spannenden Prozess. Ich lade Sie alle herzlich zur Mitarbeit ein. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Genauso wie beim Strategie- dialog!) Denn dieser neue Landesentwicklungsplan berührt nichts weniger als die Frage nach der künftigen Gestalt, nach der künftigen Identität, nach der Zukunft unseres Landes. Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unserer Politik, mit unseren Entscheidungen im Haushalt 2022 stellen wir die Weichen für eine moderne Landesplanung und für starke Strukturen in einem zukunftsfähigen Baden-Württemberg. Wir stellen die Weichen für lebendige Orte, für lebendige Städte und Dörfer als attraktive Orte des Zusammenlebens. Wir stellen die Weichen für ein nachhaltiges, für ein innovatives und vor allem für ein beschleunigtes Bauen sowie für eine kreative und erfolgreiche Wohnungspolitik. Dafür bitte ich Sie alle um Ihre Unterstützung. Ich freue mich darauf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie auf der Regierungsbank)
Dr. Wolfgang Reinhart
Da die Ministerin die Redezeit von 50 % der für die Fraktionen festgelegten Gesamtredezeit überzogen hat, bewillige ich allen Fraktionen zusätzlich zwei Minuten. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Will von der Fraktion GRÜNE noch jemand sprechen? – Nein. Für die Fraktion der CDU? – Keine weitere Wortmeldung. Für die Fraktion der SPD? – Bitte sehr, Herr Kollege.
Jonas Hoffmann SPD
Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen wirklich viel Erfolg, weil die Menschen in diesem Land – die Hälfte der Menschen in diesem Land sind Mieter – auf Sie angewiesen sind, damit ihre Mieten bezahlbar bleiben. Wir wünschen Ihnen da wirklich viel Erfolg. Das Problem ist nur, dass wir nicht glauben, dass die Maßnahmen ausreichen. Ich bitte Sie: Legen Sie da noch eine Schippe drauf. Ich habe hier ein Schreiben aus Ihrem Haus bekommen, (Der Redner hält ein Schreiben hoch.) das den Bestand des sozial gebundenen Wohnungsmarkts aufzeigt. Aktuell sind wir hier bei 54 000 Wohnungen. Laut der Planung sind wir in zehn Jahren bei 38 000. Das heißt, ich war vorher mit dem Status quo noch sehr, sehr fair. Wenn wir den Status quo an dieser Stelle halten, haben wir schon sehr, sehr viel geschafft. Das ist anscheinend mehr, als im Moment geplant wird. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Meine zweite Äußerung – ich möchte die Zeit doch ein bisschen nutzen – bezieht sich auf die Zahlen des Herrn Klauß. Ich halte es der Würde dieses Hauses für höchst unangebracht, einfach falsche Zahlen, die ich in einer Minute kurz googeln konnte, rauszuhauen. (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Dann korrigieren Sie es!) Sie entschuldigen, ich habe sie wirklich nur gegoogelt. Also: Der Anteil der Privatvermieter liegt bei 31 % und nicht bei 80 %. Entschuldigen Sie mal! (Abg. Miguel Klauß AfD: Frau Razavi hat es auch gesagt!) Das Nächste: Das Bundesministerium möchte nicht 400 000 Sozialwohnungen schaffen, sondern 100 000 Sozialwohnungen und 400 000 neue Wohneinheiten. Da kommen natürlich die Privaten auch rein. Also: Wenn Sie kritisieren, dann machen Sie es wenigstens mit anständigen Zahlen. Das gehört zur Würde des Hauses. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dann wurde auch das SPD-geführte neue Ministerium im Bund zum Thema Bauen angesprochen. Aber der große Unterschied ist – ich habe es auch gerade schon genannt –: ganz klare Zahlen. Diese Zahlen muss das Ministerium erreichen. (Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Die Ministerin muss sich – ich bin überzeugt, dass sie das auch schaffen wird – an diesen Zahlen messen lassen. Das würden wir auch gern in diesem Ministerium sehen. Ich würde Ihnen auch gern ein paar Zahlen mitgeben: Aktuell werden pro Jahr weniger als 2 000 sozial geförderte Wohnungen gebaut. Damit wir den Bedarf decken können, bräuchten wir (Jonas Hoffmann) 6 000. Aktuell werden um die 10 000 Wohnungen im Jahr gefördert. Wenn wir das irgendwie auf ein soziales Niveau bringen wollten, bräuchten wir ca. 40 000 pro Jahr hier in Baden-Württemberg. Der nächste Einwurf: Es kommt beim Thema Wohnen ja gern, dass man irgendwelche Entscheidungen, die zehn Jahre alt sind, irgendwo wieder rauskramt. Ich selbst bin 2016 in die SPD eingetreten und bin jetzt seit Mai hier. Ich möchte heute dafür sorgen, dass wir den Menschen sozialen Wohnraum zur Verfügung stellen. Die Verweise auf Gegebenheiten vor zehn Jahren zeigen aus meiner Sicht jetzt schon, dass Sie da die Verantwortung ablehnen, die Sie jetzt auch von den Bürgern bekommen haben. (Beifall bei der SPD) Sie werfen gemeinwohlorientierte und öffentliche Investoren immer in den gleichen Topf. Ich habe es auch schon im Finanzausschuss gesagt: Der Unterschied zwischen einem gemeinwohlorientierten und einem privaten Investor liegt bei einer 100-m2-Wohnung im Durchschnitt bei 800 €. Das ist die Summe, die ein Mieter bei einem Privatinvestor, wenn der ein Gebäude hochzieht, mehr bezahlen muss, als wenn es über eine „Wohnbau“ läuft oder es unsere Landesentwicklungsgesellschaft „BWohnen“ tut, die hoffentlich bald kommt. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Dann schaffen Sie doch Private ab!) Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute. Auch wir als Oppositionsfraktion sind auf die nächsten Jahre gespannt und hoffen, dass wir da einiges mehr erreichen können, was im Moment in der Pipeline ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Schweickert das Wort.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Ministerin, zwei Punkte möchte ich noch zu Ihrer Rede sagen. Die Landesregierung tritt an und sagt: „Wir müssen Planungsprozesse beschleunigen; da muss ganz viel getan werden.“ Aber die für Landesplanung zuständige Ministerin stellt sich hin und sagt, während andere Bundesländer dreieinhalb Jahre brauchen: „Wir brauchen auf jeden Fall mal Zeit bis 2027.“ Das geht nicht. Damit lassen wir Sie nicht durchkommen. Sie müssen da schneller werden. Dieses I-Phone-Beispiel war der Grund dafür. Sie erwähnen die Prozesse, die danach kommen, und sagen: „Dann machen wir einen Plan.“ Aber bis dieser wirkt, kann man das Ding schon wieder überarbeiten. Das kann doch nicht Ihr Anspruch sein. Da brauchen Sie kreative Vorschläge. Frau Ministerin, es ist ein Dreivierteljahr vergangen, und in diesem Dreivierteljahr ist nichts passiert. (Ministerin Nicole Razavi: Das stimmt nicht! – Abg. Tobias Wald CDU: Nein, falsch!) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Gerade war vom Stapellauf die Rede. Wann stechen Sie in See? Der zweite Punkt, Frau Ministerin: Ja, Sie haben auch im Ausschuss gesagt, dass Sie noch im Dialog sind, wie dieser Strategiedialog aufgezogen werden wird. Das ist richtig; das habe ich da auch schon gehört. Aber heute, in wenigen Minuten, verlangt die Landesregierung, dass wir Mittel freigeben. Wenn ich das aus dem StaMi, das, was in Ihrem Haus im Plan steht, plus die Personalstellen grob überschlage, komme ich auf 2 Millionen €. Der, der das Geld geben soll, nämlich das Parlament, weiß noch nicht mal, ob und, wenn ja, wie überhaupt es vielleicht oder auch nicht beteiligt werden soll. Es tut mir leid: Für einen selbstbewussten Parlamentarier ist das keine Sache. Da muss zumindest eine Aussage kommen: „So haben wir es vor“, oder: „So haben wir es nicht vor.“ Es tut mir leid: Das ist wirklich etwas, was ich parlamentarisch als absolut unterirdisch bezeichne. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Tobias Wald CDU: Völlig falsch!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Abschließend spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Klauß.
Miguel Klauß AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Sehr geehrter Kollege von der SPD, das mit den 30 % stimmt einfach nicht. Ich weiß nicht, was Sie gegoogelt haben. Ich habe jetzt auch mal auf die Schnelle gegoogelt; ich habe leider nicht mehr den Originalartikel. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Sie waren bei Telegram! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Es sind um die zwei Drittel. Frau Razavi hat es genau so bestätigt. Vielleicht geht sie noch mal ans Redepult und erklärt es noch mal. Es stimmt nicht, dass es nur 30 % sind. Hören Sie mit Ihrem komischen Investorenbashing auf; das bringt nichts. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Meine Quelle war Statista!) Frau Razavi, Sie haben doch meine Rede gehört. Ich habe Argumente dafür genannt, wer die Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielt. Das sind Sie. Sie haben nur gesagt, die AfD tue das, aber Sie haben kein Gegenargument gebracht. Das ist einfach so. Bei Ihnen haben sich bestimmt auch schon Bürger gemeldet, die seit sechs Monaten oder einem Jahr auf einer Warteliste für eine Sozialwohnung stehen. Bei mir haben sich welche gemeldet; ich bin überzeugt, bei Ihnen auch. Aber gleichzeitig liest man auch in den Zeitungen, dass Reihenhäuser für Flüchtlinge gebaut werden. Dann können Sie doch nicht uns gegenüber behaupten, wir würden die Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielen. Sie spielen die Bevölkerungsgruppen gegeneinander aus. Das ist einfach die Wahrheit. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 18 – Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1118. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich darf um Aufmerksamkeit und Konzentration bitten, damit wir die Abstimmungen zügig durchführen können. Zunächst rufe ich Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf. Über die hierzu eingebrachten Änderungsanträge und den Entschließungsantrag werde ich dann bei den entsprechenden Kapiteln abstimmen lassen. Ich rufe jetzt die Nummer 1 Kapitel 1801 Ministerium in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Hierzu liegen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP sowie drei Änderungsanträge der Fraktion der AfD vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1218-10, zu Titel 421 01 abstimmen. Das betrifft die Bezüge der Ministerin und der Staatssekretärin. Der Änderungsantrag fordert, die Haushaltsmittel zu streichen, da die Neubildung von Ministerien aus Kostengründen abzulehnen ist. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. (Lachen der Abg. Emil Sänze und Miguel Klauß AfD) Zu Titel 422 01 – Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter – liegen der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1218-1, und der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1218-11, vor. Beide verlangen Kürzungen im Betrags- und im Stellenteil. Ich stelle zunächst den Änderungsantrag der Fraktion der AfD zur Abstimmung, da dieser weiter gehend ist. Wer stimmt dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1218-1, abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Zu Titel 428 01 – Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1218-12, gestellt, der im Betrags- und im Stellenteil Kürzungen begehrt, da der Stellenaufwuchs im Rahmen der Regierungsneubildung abgelehnt wird. Wer stimmt diesem Antrag der AfD-Fraktion zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Wer stimmt Kapitel 1801 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Kapitel 1801 ist mehrheitlich zugestimmt. Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1218-2, abzustimmen, mit dem gefordert wird, das neu gegründete Ministerium aufzulösen und die dort verankerten Aufgaben und Finanzmittel wieder in die Ursprungsministerien zu integrieren. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe die Nummer 2 Kapitel 1802 Allgemeine Bewilligungen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 1802 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1802 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 3 Kapitel 1803 Baurecht, Städtebau und Landesplanung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Zu Titel 547 75 – Sachaufwand für die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans – ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1218-3, gestellt, der im Hinblick auf eine zügige Umsetzung auf eine Erhöhung der Haushaltsmittel abzielt. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wer Kapitel 1803 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Kapitel 1803 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 4 Kapitel 1804 Wohnungswesen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der SPD, vier Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP und drei Änderungsanträge der AfD-Fraktion vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/1218-4, zu Titel 359 79 N – Entnahme aus der Rücklage für den Kommunalfonds „Wohnraumoffensive BW“ –, der verlangt, den Grundstücksfonds durch die Entnahme der für ihn vorgesehenen Mittel aufzulösen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1218-15, zu Titelgruppe 76 – Wohnraumförderung. Hier geht es um die Änderung des Haushaltsvermerks. Der Änderungsantrag wendet sich gegen eine gegenseitige Deckungsfähigkeit mit der Titelgruppe 78 – Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“. Wer diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1218-5, zu Titel 663 76 N – Zinszuschüsse –, der eine Mittelreduzierung um 25 % begehrt. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich komme zu Titel 892 76 N – Zuschüsse für Mietwohnraum. Hierzu sind zwei Änderungsanträge gestellt. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1218-8, der eine Erhöhung fordert, ist weiter gehend. Deshalb stelle ich diesen Änderungsantrag zunächst zur Abstimmung. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1218-8, zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1218-6, abstimmen, der eine Kürzung fordert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1218-14, der die Neuaufnahme des Titels 893 76B N – Zuschüsse für ein Förderprogramm „Vario-Bauen“ – verlangt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Zu Titelgruppe 78 – Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ – liegt noch der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1218-13, vor, der sich gegen die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Titelgruppen 76 und 78 wendet. Wer diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Zu Titel 547 79 N – Sachaufwand – ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1218-7, gestellt, der gegenüber dem ursprünglichen Planansatz eine Halbierung der veranschlagten Mittel fordert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Schließlich kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1218-9. Der Änderungsantrag verlangt die Neueinfügung des Titels 682 79B N – Zuschuss an die Landesentwicklungsgesellschaft für Wohnungsbau und Quartiersentwicklung (BWohnen) – und fordert die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für die aus der Sicht der Antragsteller erforderliche Neugründung. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Danke. Gegenstimode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 men? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wer Kapitel 1804 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1804 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 5 Kapitel 1805 Städtebauliche Erneuerung und Denkmalpflege in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Keine Änderungs- anträge!) Wer stimmt diesem Kapitel 1805 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Kapitel 1805 bei einigen Enthaltungen ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Einstimmig! Kei- ne Gegenstimmen!) Ich rufe die Nummer 6 Kapitel 1806 Überregionale bautechnische Einrichtungen und nachhaltiges Bauen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 1806 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Kapitel 1806 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 7 Kapitel 1807 Vermessungs- und Geoinformationswesen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 1807 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt. Wir haben jetzt noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung abschließend abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 10. November 2021, Drucksache 17/1003, soweit diese den Einzelplan 18 berührt, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Beratung des Einzelplans 18 angelangt. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Unruhe) Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 2 d bis f sowie 3 und 4 gemeinsam auf: Punkt 2 d: Einzelplan 06: Ministerium für Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1106 Berichterstattung: Abg. Tobias Wald (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Punkt 2 e: Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1112 Berichterstattung: Abg. Barbara Saebel Abg. Dr. Uwe Hellstern Abg. Gernot Gruber Punkt 2 f: Staatshaushaltsgesetz 2022 – Drucksache 17/1000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1100 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Punkt 3: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Haushaltsbegleitgesetz 2022 – Drucksache 17/1001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1119 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Punkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 3. November 2021 – Mittelfristige Finanzplanung des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2021 bis 2025 – Drucksachen 17/1002, 17/1120 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung der Tagesordnungspunkte 2 d bis 2 f sowie 3 und 4 eine Redezeit von insgesamt 15 Minuten je Fraktion festgelegt. Wünschen die Berichterstatterinnen oder die Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit erteile ich in der Aussprache für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Dr. Rösler das Wort. – Bitte sehr.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zukunft ist kein Schicksalsschlag, sondern die Folge der Entscheidungen, die wir heute treffen. So hat es einmal ein kluger Mensch namens Franz Alt formuliert. Hier und heute sorgen wir für eine gute Zukunft der Menschen in Baden-Württemberg. (Unruhe) Zweieinhalb intensive Beratungstage zum Haushaltsplan für das Jahr 2022 liegen hinter uns. Ich darf sagen: Jetzt kommt zum Abschluss eigentlich der Höhepunkt. (Abg. Tobias Wald CDU: Ja!) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Wir kommen zu den Ausgaben und Einnahmen des Finanzministeriums höchstselbst. Jetzt schauen wir quasi in den Maschinenraum der Haushaltspolitik. (Anhaltende Unruhe) Zusammengefasst werden hier – der Präsident hat es gesagt – die Einzelpläne 06 und 12, das Staatshaushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und die sogenannte Mifrifi, die mittelfristige Finanzplanung. Da ist noch einmal richtig viel Musik drin. Der Einzelplan 12 ist mit Einnahmen in Höhe von rund 51,4 Milliarden € und Ausgaben von über 20 Milliarden € mit Abstand der größte Einzelplan des gesamten Haushalts. (Anhaltende Unruhe – Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU unterhält sich mit Abg. Miguel Klauß und Abg. Carola Wolle AfD.) – Kollege Löffler, ich wäre froh, wenn es ein bisschen ruhiger wäre. (Zuruf: Er ist zur AfD gewechselt! – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Er ist halt zur AfD übergetreten!)
Daniel Born
Die beiden Kollegen, die im Moment rechts außen stehen – – (Vereinzelt Heiterkeit – Unruhe) – Hallo? Ich darf darum bitten, das Gespräch außerhalb des Plenarsaals fortzuführen. Hier geht es jetzt ausschließlich um das Ministerium für Finanzen. Vielen Dank. – Herr Abgeordneter, fahren Sie fort.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Einzelplan 12 ist sozusagen der Riese, auf dessen Schultern die anderen Einzelpläne stehen, die wir die ganze Zeit besprochen haben. Außerdem geht es um zwei rechtliche Grundlagen des Haushalts, ohne die wir dieses Gesamtwerk überhaupt gar nicht abschließen und verabschieden können: das Staatshaushaltsgesetz mit dem kompletten Staatshaushaltsplan 2022 und allen bisher diskutierten Einzelplänen und zweitens das Haushaltsbegleitgesetz mit den gesetzlichen Änderungen, die erforderlich sind, um diesen Staatshaushaltsplan mit seinen Maßnahmen überhaupt möglich zu machen. Mit der Verabschiedung dieser beiden Gesetze kommt das Parlament, kommen wir, werte Kolleginnen und Kollegen, heute und am kommenden Mittwoch unserem Königsrecht nach; denn ohne die Einzelpläne 06 und 12 sähe es düster aus. Der Einzelplan 06 enthält nämlich die komplette Steuerverwaltung, ohne die wir keine Steuern, keine Einnahmen und auch keine Verfolgungen – (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Quatsch!) auch das ist eine wichtige Teilaufgabe – derjenigen hätten, die keine Steuern zahlen wollen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) (Dr. Markus Rösler) Der Einzelplan 12 – ich sagte es bereits – ist der finanzstärkste Einzelplan des Haushalts. Deswegen ist hier der jetzige letzte Tagesordnungspunkt in der Haushaltsdebatte im Rahmen der zweiten Lesung auch von besonderer Bedeutung. Das Haushaltsverfahren für den kommenden Haushalt war wahrhaft von besonderen Herausforderungen geprägt. Wir, die Regierungsfraktionen, haben auf der Basis der am 11./12. November 2021 vorgelegten November-Steuerschätzung schon bis zum 16. November zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Das hat übrigens der eine oder andere Oppositionspolitiker in den letzten Tagen falsch interpretiert. Die Änderungsanträge von uns, den Regierungsfraktionen, konnte die Regierung ja gar nicht einbringen, weil sie im September gar nicht wusste, wie die November-Steuerschätzung ausfällt. (Abg. Tobias Wald CDU: Richtig!) Wir befinden uns nämlich jetzt im Augenblick im parlamentarischen Verfahren. Deswegen ist es richtig und gut, dass die Fraktionen die Anträge stellen. Seien Sie doch froh über das Königsrecht des Parlaments, und meckern Sie da nicht rum. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir hätten im Übrigen auch, so wie früher unter Grün-Schwarz, auch unter Grün-Rot und noch früher unter Schwarz-Gelb oft erfolgt, die 2,5 Milliarden € zurücklegen können. Das wäre garantiert medial musikalisch misstönig von der Opposition begleitet worden, speziell von der SPD, die ja immer fordert, wir sollten mehr ausgeben und nicht zurücklegen. Aber genau das haben wir gemacht: (Zuruf) Wir haben diese 2,5 Milliarden € – im Urhaushalt 1 Milliarde €, dann später 1,5 Milliarden € – mit verwendet. Im Übrigen haben die schnelle Reaktion auf die Steuerschätzung und das gesamte Haushaltsverfahren Nachtschichten bedeutet. Ich sehe dort hinten den zuständigen Abteilungsleiter, ich sehe die Staatssekretärin, ich sehe den Minister: Deswegen gilt mein herzlicher und ausdrücklicher Dank den vielen Beteiligten, die das ermöglicht haben. Insbesondere gilt mein ausdrücklicher Dank dem Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, der Finanzstaatssekretärin Dr. Gisela Splett und dem Abteilungsleiter mit allen Beteiligten für viele, zahlreiche Nachtschichten. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Mit den prognostizierten Mehreinnahmen der November-Steuerschätzung gingen wir vorsorgend, nachhaltig und zukunftsorientiert um. Dazu drei Säulen: Erste Säule: Wir tilgen mit unseren Anträgen 484 Millionen € Notkredite. Dadurch sind die Sondertilgungen im kommenden Jahr auf insgesamt 958 Millionen € gestiegen. Damit sind alle im Zuge des Dritten Nachtrags 2021 aufgenommenen Notkredite komplett getilgt. Zweite Säule: Wir sorgen für kommende Risiken vor. Wir erhöhen die Zuführung in die Rücklage für Haushaltsrisiken um ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 weitere 752 Millionen €, sodass wir insgesamt 1,58 Milliarden € in die Risikorücklage zurückführen. Ich komme darauf später noch mal zu sprechen. Dritte Säule: Wir investieren 236 Millionen € in unsere Zukunft, in Innovation mit wichtigen Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung, Klimaschutz, Naturschutz und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn es nach Ihnen gehen würde, wären weder die Tilgung noch die Zuführung in die Rücklage für Haushaltsrisiken möglich gewesen. (Abg. Tobias Wald CDU: Ja! – Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist doch Quatsch!) Die SPD hätte – so Ihre Änderungsanträge – Mittel in Höhe von über 1 Milliarde € zusätzlich in den Haushaltsplan eingestellt. Die SPD will 3 € eingeben, wo nur 1 € da ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Es lohnt sich nicht!) Der massive Aufwuchs nach SPD-Idee von über 8 000 Stellen – davon 1 500 unbefristet, also dauerhaft – hätte drastische Konsequenzen: keine Tilgung oder keine Versorgungsrücklage. (Abg. Andreas Stoch SPD: Wann waren Sie mal an einer Schule?) Das würde zukünftigen Generationen jeglichen Spielraum nehmen, Kollege Stoch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die zukünftigen Genera- tionen, die an den Schulen keinen Unterricht haben!) Wir aber erhalten die Spielräume für künftige Herausforderungen. Das ist richtig und gut so. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Schon Antoine de Saint-Exupéry wusste, dass man die Zukunft eben nicht voraussehen kann, sondern dass man sie möglich machen soll – in diesem Fall dadurch, dass wir Mittel in die Risikorücklage einstellen. Das tut die grün-schwarze Koalition, das tun wir, die Regierungsfraktionen, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die FDP/DVP hingegen hat viele Einsparvorschläge eingebracht. Sie hätte summa summarum 116 weitere Stellen geschaffen und gegenüber dem ursprünglich eingebrachten Haushaltsentwurf der Regierung 1 Milliarde € mehr getilgt. Das kann man machen: wenn man keinen Wert auf den Ausbau des ÖPNV legt, wenn man auf Wohnungsbau keinen Wert legt – Kollege Schweickert ist nicht mehr da –, wenn man keinen Wert auf Klimaschutz legt und wenn man keinen Wert auf die Unterstützung des Gesundheitswesens legt. Die grünschwarze Landesregierung legt aber Wert darauf, und deswegen haben wir das gemacht. Und deswegen ist das gut so. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Dr. Markus Rösler) Die Tatsache, dass Herr Lindner gerade 60 Milliarden € Kreditermächtigungen in ein Sondervermögen verlagert, weil er es jetzt noch kann, wollen wir an dieser Stelle nicht vertieft diskutieren. Nur so viel: Herr Lindner nutzt Kreditermächtigungen für Pandemiezwecke, um Geld in ein Sondervermögen zu stecken – Grüße an das Landesverfassungsgericht in Hessen –, (Abg. Tobias Wald CDU: Schattenhaushalt!) solange die reguläre Kreditobergrenze nach der Schuldenregel nicht gilt. Das ist ein Vorgehen, das die FDP/DVP-Landtagsfraktion durchaus einmal einer Prüfung auf seine Verfassungsmäßigkeit unterziehen sollte. Werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, in diesem Kontext darf schon die Frage gestellt werden, ob die von Ihrem Fraktionsvorsitzenden Rülke – er sitzt dort hinten – vollmundig avisierte Klage gegen die grün-schwarze Landesregierung wirklich realisiert wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Brauer von der FDP/DVP-Fraktion?
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Natürlich.
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Stephen Brauer FDP
Kollege Rösler, können Sie einmal den Unterschied zwischen Ihrem Tilgungsbegriff und unserem Tilgungsbegriff erklären? Sie sagen, Sie tilgen. Wir behaupten, das sei gar keine echte Tilgung. Wie kommt man zu einem solchen Missverständnis? Dieser Widerspruch muss doch auflösbar sein.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Selbstverständlich! Wir haben Kreditermächtigungen für insgesamt 13,6 Milliarden € bewilligt, zuerst – Sie wissen es – 7,2 Milliarden € als Notkredite und 6,4 Milliarden € aufgrund der konjunkturellen Delle, wenn ich es einmal so formulieren darf. In einem zweiten Schritt haben wir noch einmal 942 Millionen € Notkredite für die Pandemie und 255 Millionen € Kredite aufgrund der konjunkturellen Delle bewilligt. Das sind die Kreditermächtigungen, die das Parlament geben kann. Dazu haben wir ein Recht. Wenn wir diese Kreditermächtigungen zurückgeben, dann – – (Abg. Stephen Brauer FDP/DVP: Dann ist das keine Tilgung!) – Doch, dann ist das schon eine Tilgung in dem Sinn, dass wir im laufenden Haushalt nie wissen, wie viel davon wir gezogen haben. Es ist richtig, dass wir das Anrecht darauf zurückgegeben haben. (Abg. Nicolas Fink SPD: Das tut jetzt weh! – Zuruf: Man kann es mal so und mal so sagen!) Gleich noch etwas zum Kollegen Stoch, der die Ökologie bemüht hat, kürzlich nämlich ein Eichhörnchen. Eichhörnchen seien keine schwäbischen Hausfrauen, haben Sie gesagt. Ich sage: Sie sind es eben doch, weil Eichhörnchen nämlich zurücklegen. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Abg. Andreas Stoch SPD: Das müssen Sie biolo- gisch beweisen!) – Das weiß ich gut, weil ich Ökologe bin, wie Sie wissen, und nicht nur Ökonom. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich sage Ihnen: Das Eichhörnchen würde verhungern, wenn es nichts zurücklegen würde. Deshalb ist es richtig, dass wir etwas in die Rücklage geben. Das Land würde verhungern, wenn wir nichts zurücklegen würden. Deswegen war Ihr Vergleich schon einmal ganz falsch. Er war so ähnlich, wie wenn Sie von einer Blindschleiche reden, die fliegen oder klettern soll. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Das war jetzt eine klas- se Pointe!) Zur AfD kann ich nur Folgendes sagen: Sie fordern Stelleneinsparungen; dann will ich aber wissen, wo. Wollen Sie die bei der Polizei fordern? Wir haben im Haushalt vier große Stellenaufwüchse: den ersten bei der Polizei, den zweiten bei der Justiz, den dritten im Gesundheitswesen und den vierten in der Bildung. Das sind die vier großen Blöcke, bei denen wir in die Zukunft investiert haben. Das ist gut so. Da Stelleneinsparungen zu fordern ist wohl völliger Quatsch. Das ist keine gute Alternative, das ist überhaupt keine Alternative. Konkret zum Einzelplan 06: Mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden € gehört dieser Einzelplan zu den kleineren Einzelplänen im Haushalt. Es ist hauptsächlich ein Verwaltungshaushalt. Darin enthalten sind 18 800 Stellen, insbesondere in der Steuerverwaltung. Darin enthalten sind Vermögen und Bau sowie die Wilhelma. Ohne die in diesem Einzelplan angesiedelte Steuerverwaltung hätten wir aber auch keine größeren Einzelpläne zu beraten. Mit diesem Einzelplan wird sichergestellt, dass unsere Steuern erhoben werden und das Land in die Lage versetzt wird, seinen Aufgaben und Verpflichtungen nachzukommen. Daher der Dank auch hier an alle Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten im Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Im Vergleich dazu verzeichnet der Einzelplan 12 Einnahmen in Höhe von rund 51,4 Milliarden € und Ausgaben von über 20 Milliarden €. Das sind 92 % aller Einnahmen des Landeshaushalts. Schwerpunkt Steuern: 39,6 Milliarden €. Schwerpunkt bei den Ausgaben mit rund 13,9 Milliarden € der kommunale Finanzausgleich, der uns immer besonders wichtig ist. Ich denke, da kann ich aber für das ganze Parlament sprechen. Auch die Zuführungen an den Versorgungsfonds sind hier veranschlagt. Die Bedeutung unserer Zuführungen zu diesem Versorgungsfonds will ich an dieser Stelle besonders betonen. Dieser Fonds dient der Entlastung künftiger Staatshaushalte in Jahren, in denen die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger aufgrund der demografischen Entwicklung besonders hoch ist. Wir werden die ersten Belastungsspitzen erst im Jahr 2035 bzw. im Jahr 2040 erreichen. Wir müssen also langfristig denken. Denn da werden Ausgaben in Höhe von 8,5 (Dr. Markus Rösler) Milliarden € und im Jahr 2040 bereits in Höhe von 10 Milliarden € erwartet. Diese Ausgaben erfolgen natürlich zu Recht, weil die Leute ein Recht auf ihre Pensionen haben. Wir im Ländle zahlten im Jahr 2021 585 Millionen € in den Versorgungsfonds ein; im Jahr 2022 sind es mit diesem Plan sogar 646 Millionen €. Das ist solide. Das ist im Übrigen die „schwäbische Hausfrau“ Danyal Bayaz, der als Garant für solide Haushaltspolitik steht und diese Tradition weiterführt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) In langen Linien denken und handeln, das passt zu uns Grünen. Als abschreckendes Gegenbeispiel diene an dieser Stelle Bayern, das ja in anderen Zusammenhängen gern mal als solide oder gut zitiert wird. Bayern zahlt im Augenblick nur 110 Millionen € in seinen Pensionsfonds ein. Bayern: 110 Millionen € – das ist unseriös und unverantwortlich gegenüber künftigen Generationen; das gibt es bei uns jedenfalls so nicht –; wir zahlen 646 Millionen € ein. Im Jahr 2022 investieren wir insgesamt 1,8 Milliarden € in den Hochbau und in Liegenschaften, davon 528 Millionen € in große Baumaßnahmen, 472 Millionen € in Bau, Unterhalt und kleine Maßnahmen. So erhalten wir die Substanz vom Landesvermögen und sorgen dafür, dass auch die energetische Sanierung – die Staatssekretärin hat immer auch ein besonderes Augenmerk auf Landesliegenschaften – vorankommt. Stichworte Zukunftsfähigkeit und Vorsorge: Auch die Rücklage für Haushaltsrisiken ist im Einzelplan 12 mit drin. Bei den Risiken sind leider sehr hohe Ausgaben im Zusammenhang mit der Pandemie zu erwarten. Leider. Darüber hinaus sind dort Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen, für die Unterstützung unserer Kommunen, für die Umsetzung der Tarifverhandlungsergebnisse, für die Kofinanzierung im Bereich der innovativen Mikroelektronik drin. Da wir heute in vielerlei Hinsicht noch nicht wissen, was uns hier in den kommenden Jahren erwarten wird, sorgen wir für diese Risiken umfangreich vor. Trotzdem gilt: Hoffentlich reichtʼs. Wir werden im Jahr 2022 keine neuen Schulden aufnehmen, sondern sogar Kreditmarktschulden tilgen – als einziges der 16 Bundesländer! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das ist vorausschauende, zuverlässige und nachhaltige Haushaltspolitik. Dafür steht die grün-schwarze Regierungskoalition, und damit können wir zuversichtlich in die Zukunft schauen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Nimm dein Glas mit!)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Tobias Wald. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021
Tobias Wald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind mit dem heutigen Plenartag auf der Zielgeraden der Beratung des Haushalts 2022 angelangt. Die Aufstellung eines Haushalts – ich glaube, das konnte jeder in den letzten Tagen sehen – mit einem Gesamtvolumen von 54,7 Milliarden € ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Die Ziellinie werden wir in der nächsten Woche noch vor Weihnachten mit der dritten Lesung erreichen. Heute beraten wir die wichtigsten Elemente des Haushalts: den Einzelplan 06, den Einzelplan 12, das Staatshaushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und die mittelfristige Finanzplanung. Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 wird mein geschätzter Kollege, Herr Vizepräsident Wolfgang Reinhart, sprechen. Der Einzelplan 06 hat einen Aufgabenschwerpunkt: unsere wichtige Steuerverwaltung. Eines vorab: Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Steuer- und Finanzverwaltung für ihre sehr gute und wertvolle Arbeit. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Sie arbeiten nach dem Prinzip der Steuergerechtigkeit und sichern somit die Steuereinnahmen, aus denen nun nahezu alle Staatsausgaben, die wir in den letzten Plenartagen über die einzelnen Einzelpläne veranschlagt haben, finanziert werden. Ohne sie wäre alles nicht möglich. Auch mit diesem Haushalt werden wir beim Einzelplan 06 Finanzmittel zur Verfügung stellen, damit unsere fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer wertvollen Arbeit noch besser unterstützt werden und ihr erfolgreich nachkommen können. Ich nenne z. B. die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen in der Finanzverwaltung und die Etablierung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, die Stärkung der Steuerfahndung zur effektiven Bekämpfung von Steuerhinterziehungen. Unseren Weg, den öffentlichen Dienst weiter attraktiver zu gestalten und so Fachkräfte für die vielen offenen Stellen zu finden, setzen wir auch mit diesem Haushalt 2022 fort, genauso Stellenhebungen in der Steuer- und Finanzverwaltung, Digitalisierung der Arbeitsplätze, konsequente Umsetzung unseres großen Projekts „Finanzamt der Zukunft“. Im Jahr 2022 werden wir das Lebensarbeitszeitkontenmodell mit unseren Tarifpartnern weiter beraten und dazu – so denke ich – auch mit unserem Koalitionspartner ein gutes Konzept vorlegen. Wir werden den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter übertragen und eine Coronabonuszahlung steuerfrei auszahlen. Das ist uns wichtig. Klar ist auch: Im Jahr 2022 werden wir endlich die durch die SPD eingeführten Beihilfeverschlechterungen aus den Jahren 2013 und 2014 zurücknehmen können. (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU – Abg. Ger- not Gruber SPD: Wer war denn da Ministerpräsi- dent?) Das ist ein wichtiger Baustein unserer Politik. (Tobias Wald) Mit ihrem Antrag auf Schaffung von 300 neuen Stellen in der Finanzverwaltung setzt die SPD andere Schwerpunkte. Das kann man machen, bringt uns aber leider im realen Leben nichts. Denn, wie wir bereits gehört haben, viele offene Stellen in der Steuerverwaltung können wir nicht besetzen. Wir könnten auch noch einmal 300 Stellen schaffen. Die Menschen dafür sind nicht da. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Wir setzen auf andere Maßnahmen. Wir setzen auf eine Optimierung der Arbeitsbedingungen und Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Dienst. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch im Einzelplan 12 werden die Leitlinien unserer Politik deutlich. Unsere Landesregierung hat einen sehr ausgewogenen Haushaltsentwurf eingebracht, der sich an den Leitlinien des Koalitionsvertrags ausrichtet. Herzlichen Dank, Herr Minister Bayaz, für die gute Vorlage. Die Landesregierung hat Mittel veranschlagt, die bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs im Oktober dieses Jahres zur Verfügung gestanden haben – nicht mehr und nicht weniger. Aufgrund des guten Ergebnisses der Steuerschätzung im November konnten die Regierungsfraktionen nachsteuern. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Noch mehr Geld rausbal- lern!) Hier herzlichen Dank an die Haushaltskommission und auch an Markus Rösler für die gute Zusammenarbeit. Auch in den jetzigen Beratungen werden die Leitlinien unseres Koalitionsvertrags in den Blick genommen. Generationengerechtigkeit und Transparenz, das sind die Wesensmerkmale unserer Finanzpolitik, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Rüdiger Klos AfD: In der Theorie!) Ganz klar: Wir nehmen keine neuen Schulden auf – im Gegensatz zum Bund. Der FDP-Bundesfinanzminister nimmt im neuen Haushalt 245 Milliarden € auf. Im Gegenteil: Wir führen coronabedingte Schulden zurück – nahezu 1 Milliarde €. Wir stärken unsere Rücklagen nochmals um 457 Millionen €. Denn die Haushaltsrisiken sind beachtlich: Die Pandemie tobt weiter, und nahezu täglich müssen wir Finanzpolitiker die Entnahmeanträge der Regierung genehmigen. Dazu gehören dann auch Nothilfen für Krankenhäuser, die Übernahme von Testkosten an Schulen und Kitas, Nothilfen für Unternehmen und Kultureinrichtungen sowie Rettungsschirme für Busunternehmen. Es geht jeden Tag weiter. Trotz Kredittilgung und Stärkung der Rücklagen investieren wir in die Zukunft. Wir investieren über den Einzelplan 12 massiv in unsere landeseigene Infrastruktur, in Gebäude, Liegenschaften und den Klimaschutz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Nicht nur im Einzelplan 12, sondern über sämtliche Einzelpläne richten wir unsere Politik an den Koalitionszielen aus. So investieren wir in Klimaschutz und Artenschutz und somit in die Bewahrung der Schöpfung. Wir investieren in unsere riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Wirtschaft, unterstützen sie bei der Transformation, bei der Bewältigung von Corona und bei Post-Corona-Maßnahmen. Wir investieren in den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem wir in Bildung, Wissenschaft, in die innere Sicherheit, in das Rettungswesen, in den Katastrophenschutz und in die Justiz investieren. Wir fördern den Wohnungsbau noch stärker; denn Wohnen ist für uns Heimat, und dies trägt zum sozialen Frieden im Land bei. Auch und gerade in dieser Pandemie stehen wir an der Seite der Kommunen in unserem Land. Die Gemeinsame Finanzkommission hat eine für beide Seiten tragbare Empfehlung vorgelegt; auch hier mein Dank an unsere Partner, Herrn Minister Dr. Bayaz und Herrn Minister Strobl. Wir unterstützen diese Empfehlung und tragen sie mit. Die CDU-Fraktion wird auch im nächsten Frühjahr mit guten eigenen Vorschlägen und Ideen die Arbeit der GFK weiter begleiten. Denn finanziell gut ausgestattete Städte, Gemeinden und Landkreise sind die Basis für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und sichern die Zukunft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser finanzpolitisches Ziel – Schuldentilgung trotz Corona, Rücklagenbildung wegen Corona, Investitionen in die Zukunft – haben wir mit diesem Haushalt 2022 erreicht. Herzlichen Dank allen Beteiligten, die an diesem Haushalt tatkräftig mitgearbeitet haben. Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Dritte Beratung am kommenden Mittwoch. Dann können wir noch einmal rund um den Haushalt debattieren. Ich freue mich auf die Diskussion. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Nicolas Fink.
Nicolas Fink SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich hatte eigentlich vor, eine freundliche, ja fast schon staatstragende Rede zu halten. Dann bin ich auf Ihren „Machiavelli“-Podcast im WDR gestoßen, sehr geehrter Herr Finanzminister. Diesen habe ich mir sehr aufmerksam angehört. Dabei ging es, wie so häufig in Ihren Interviews, nicht um Finanzpolitik, sondern um Ihre Vorliebe für Rapmusik. Das stand im Mittelpunkt. (Abg. Tobias Wald CDU: Haben Sie was gemein- sam?) – Nein, Rap ist nicht so mein Ding. – Dabei habe ich folgendes Zitat von Ihnen entdeckt, sehr geehrter Herr Finanzminister. Ich zitiere: Es ist halt ungefiltert, direkt, in your face, bäm, hier bin ich. Kein Rumgeschwafel, kein Plastiksprech, sondern klare Aussagen, etwas, was uns manchmal in den politischen Diskursen fehlt. Deshalb habe ich mir natürlich Gedanken gemacht, wie ich Ihnen Ihren Wunsch nach weniger Plastiksprech und mehr klaren Ansagen erfüllen könnte, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Rap!) (Nicolas Fink) oder anders, wie wir mehr Rap ins Parlament bekommen, damit ich Ihre volle Aufmerksamkeit bekomme. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE) Für einen kurzen Moment habe ich mir überlegt, ob ich die Anrede „Sehr geehrter Herr Finanzminister“ in „What’s up, Dr. B?“ ändern soll. (Heiterkeit) Aber das war mir doch parlamentarisch zu unangemessen. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Da ich allerdings manchmal das Gefühl habe, dass Sie noch nicht richtig in Ihrem Amt in Baden-Württemberg angekommen sind, habe ich eine andere Lösung gefunden. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: „Grüß Gott“!) Wenn schon Deutschrap bzw. deutscher Hip-Hop, dann sollte man in Baden-Württemberg nicht „Kollegah“ oder „Haftbefehl“ hören, sondern sich eindeutig mehr mit den „Fantastischen Vier“ beschäftigen. (Zuruf von der SPD: Genau!) Deshalb habe ich extra für Sie mehr oder weniger offensichtlich Songzeilen der „Fanta 4“ in die weitere Rede eingebaut. Mal schauen, ob Sie so mehr auf die SPD-Fraktion hören. (Abg. Tobias Wald CDU: Die armen „Fantastischen Vier“!) Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, wir waren durchaus positiv überrascht, als wir hörten, dass Sie Finanzminister werden. Nicht nur die Presse hat sich gedacht – die erste Songzeile ist jetzt zugegebenermaßen sehr einfach zu erkennen –: „Er wurde über Nacht zum Krieger gemacht.“ (Heiterkeit) Wir kannten schließlich Ihre Reden und Positionen aus dem Bundestag und Ihre Arbeit der letzten dreieinhalb Jahre als Bundestagsabgeordneter. Deshalb waren wir eigentlich positiv gestimmt. Wir sind allerdings mehr als enttäuscht, wie wir feststellen müssen, dass Sie offenbar im zurückhaltenden Agieren dieser Landesregierung gefangen sind. Sie wirken regelrecht gefesselt von einer konservativen CDU-Fraktion und einem ebenso konservativen Ministerpräsidenten. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Die Konsequenz daraus ist aber: Deshalb machen Sie vermeidbare Fehler, Herr Finanzminister. Ihr erster Aufschlag war der dritte Corona-Nachtragshaushalt im Sommer dieses Jahres. Man hätte Ihnen Unrecht getan, wenn man schon nach acht Wochen im Amt Ihre Handschrift hätte erkennen wollen. Schließlich sind Sie kein Bundesligatrainer, sondern Finanzminister. Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass dieser Dritte Nachtrag nichts mit der Bekämpfung der Coronapandemie zu tun hatte. Sie geben die damals aufgenommenen Krediterode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 mächtigungen wieder ungenutzt zurück, und das hat nichts mit Tilgung zu tun. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Was bleibt, ist lediglich die Aufblähung des Regierungsapparats, sehr geehrter Herr Finanzminister. Trotz aller Schonfrist in den ersten Wochen: Schon für diesen Nachtragshaushalt waren Sie verantwortlich, Herr Finanzminister. Oder um – offensichtlich – Smudo zu zitieren: „Am Ende steht dein Name drauf.“ Nun steht Ihr Name auch unter dem ersten ordentlichen Haushalt. Wenn ich mich an den 26. Oktober, den Tag der Einbringung, erinnere, dann muss ich eines vorneweg unterstreichen und auch wiederholen: Das ist ein regulärer Haushalt und keiner des Übergangs, wie Sie es von den Grünen und der CDU immer wieder allen einzureden versuchen. Dass Sie heute diesen Begriff nicht mehr benutzt haben, zeigt: Sie haben gemerkt, was für ein schwacher Start das war. (Beifall bei der SPD) Wir wissen auch, warum Sie das machen. (Abg. Tobias Wald CDU: Oh! Gut!) Mit dem Begriff „Übergang“ versuchen Sie nämlich nur, sich von vornherein eine Ausrede für kraftloses Handeln zu geben, werte Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Tobias Wald CDU: Interessant!) Für diese Landesregierung und ihre Finanzpolitik gilt ganz offensichtlich: „Im Moment fehlt die Vision, doch irgendwas findet sich schon.“ (Abg. Tobias Wald CDU: Sie sollten Dichter werden! Finanzen können Sie nicht!) Gehen wir rein in Ihr Werk. Lassen Sie uns dabei vor allem nicht die vergangenen Beratungen im Finanzausschuss vergessen. Ohne diese wäre der Haushalt nämlich noch löchriger als ein bekannter Schweizer Käse. Wie mangelhaft Ihr Entwurf war, werde ich Ihnen anhand von konkreten Beispielen und Anträgen aufzeigen. Um bei Ihrer Vorliebe für Rap zu bleiben: Es gibt jetzt für Sie sogar eine Hookline in meiner Rede. Sie lautet: Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! Starten wir im Wissenschaftsbereich: Änderungsantrag 14/23 von den Grünen und der CDU. Hier geht es darum, Mittel für Personal für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Höhe von 1,2 Millionen € zur Verfügung zu stellen. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Sie waren im Bundestag, als das beschlossen wurde. In Ihrem Entwurf: Fehlanzeige! Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! (Beifall bei der SPD) Im Umweltministerium hagelt es nur so Änderungsanträge. Auch hier waren die Regierungsfraktionen mengenmäßig Spitzenreiter. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Was heißt „men- genmäßig“? – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Intellektuell nicht!) (Nicolas Fink) Mit dem Antrag 10/26 springen Ihnen die Fraktionen für Ihren Rat der Klimaweisen zur Seite. Ist dieses Projekt auch nur durch die neue Steuerschätzung möglich geworden? Machen Sie etwa Klimaschutz nach Konjunkturlage? Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! (Beifall bei der SPD – Zuruf: Finanzpolitik ist von der Konjunkturlage abhängig!) Im Verkehrsministerium: Änderungsantrag 13/13 von Grünen und CDU. Hier wurden nachträglich offensichtlich notwendige Verpflichtungsermächtigungen gegenüber öffentlichen Einrichtungen erteilt, die zuvor nicht im Entwurf waren. So wurde im Entwurf ganz offensichtlich geschlampt. Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! (Beifall bei der SPD) Mit den Anträgen 08/24 und 08/36 mussten Finanzierungslücken im essenziellen IT-Bereich gestopft werden, damit Fördermittel des Bundes und der EU auch in Baden-Württemberg ankommen können. Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! (Beifall des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) In Ihrem eigenen Haus: Änderungsantrag 06/6, ebenfalls von Grünen und CDU. Hier musste beim Landeszentrum für Datenverarbeitung nachgebessert werden: eine Stelle und strukturelle 300 000 €. Sie ahnen es: Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! Und beim Sozialministerium – mit diesem hatten wir im Ausschuss besondere Freude – gilt: Da muss man bei allem doppelt und dreifach prüfen. Sehr geschätzter Herr Dr. Bayaz, da mussten die Fraktionen einen Leertitel schaffen, damit das Land Bundesmittel aus dem Bundesteilhabegesetz überhaupt umleiten und auszahlen kann. Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, dass das einem überforderten Sozialminister nicht auffällt, ist ehrlicherweise nicht überraschend. Aber, sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! (Beifall bei der SPD und des Abg. Frank Bonath FDP/DVP) Zu unser aller Entsetzen mussten wir leider auch feststellen, dass geplant war, dem Antisemitismusbeauftragten 10 000 € zu streichen. Diese Mittel mit einem Änderungsantrag auf das Ausgangsniveau zurückzuführen, das wurde von Ihnen veranlasst. Dabei sprechen Sie ganz unverhohlen von der Stärkung seiner Arbeit. Das ist beschämend, werte Kolleginnen und Kollegen. Auf die Andeutungen, die November-Steuerschätzung wäre ausschlaggebend für die von mir gerade beschriebene Kürzungsrücknahme, möchte ich nicht näher eingehen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass Baden-Württemberg niemals so pleite sein wird, dass Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch nur auf die Idee kämen, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Der Kampf gegen rechts ist für uns Verpflichtung und wird niemals von der Kassenlage abhängig sein. Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, das muss einem Finanzminister auffallen! riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Diese Liste lässt sich noch unerschöpflich fortsetzen. Diese und mehr solcher Anträge der Regierungsfraktionen – in Summe 225 – belegen, wie löchrig der Entwurf war. Und, sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben es Ihnen schon einmal gesagt: Es ist ein Haushalt der verpassten Chancen. Denn Baden-Württemberg steht finanziell viel besser da, als Sie es immer darstellen. Deswegen wäre in diesem Land von der Finanzlage her mehr möglich, aber Sie können es leider nicht auf die Straße bringen. Für Ihre Finanzpolitik gilt bisher eindeutig: „Die Zeit war hart, kein High, nur Low.“ Sehr geehrter Herr Finanzminister, für uns stellt sich die Frage: Wer hindert Sie daran, das finanzielle Potenzial von Baden-Württemberg auszuschöpfen und damit das Land stärker zu machen? Könnte es eventuell sein, dass der Ministerpräsident hier auf die Bremse tritt? Für diesen gilt offensichtlich: „Freitags ist er nie da.“ (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Könnte es sein, dass Sie sich von der CDU-Fraktion ausbremsen lassen? Wollten Sie so ein Finanzminister werden? Hätten Sie sich vor sechs Monaten vorstellen können, einen solch unambitionierten und, wie ich Ihnen aufgezeigt habe, fehlerhaften Haushalt zu verantworten? Laufen Sie nicht regelmäßig aus dem Kabinett und denken sich vielleicht heimlich: „Heute ist wieder einer der verdammten Tage, die ich kaum ertrage“? Was ist da passiert? Unser Appell: Lösen Sie sich von diesen konservativen Fesseln. Seien Sie so fortschrittlich als Finanzminister, wie Sie es im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Social Media sind. Wir wünschen uns einen Finanzminister, der die Schlüsselrolle seines Ministeriums nutzt, damit Respekt, Zukunft und Zuversicht in den Mittelpunkt der Politik gestellt werden. Und trotzdem: Ich wollte noch Danke dafür sagen, wie wertschätzend und kollegial Sie und Frau Staatssekretärin Dr. Splett auch und gerade mit der Opposition umgehen. Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ihrem Haus für deren gute Arbeit zu bedanken. Das gesamte Finanzministerium war mit einem Nachtragshaushalt, einem regulären Haushalt und der Bewältigung der Pandemie massiv gefordert. Sie haben in Ihrem Haus eine gute Mannschaft, die großes Potenzial hat. Wir erwarten von einem Finanzminister allerdings auch eine politische Lenkungs- und Steuerungswirkung. In diesem Punkt sehen wir bei Ihnen deutlich Luft nach oben. (Beifall bei der SPD und des Abg. Frank Bonath FDP/DVP) Unsere Haushaltsanträge haben gezeigt, wo das Land stehen könnte und wo es hingehen könnte. Die zentralen Aspekte für uns, die SPD, sind Zukunft, Zuversicht und Respekt, die uns auch bei den aktuellen Haushaltsplanberatungen geleitet haben. Es ist bekannt: Wir sind keine Fundamentalopposition. Wir begreifen uns als ein konstruktives Korrektiv, werte Kolleginnen und Kollegen, entschlossen und entschieden, wenn der Minister in sozialen Netzwerken rassistisch angegangen wird, (Nicolas Fink) und ebenso, wenn er ein Meldeportal für mehr Steuergerechtigkeit online stellt – Letzteres übrigens sogar gegen Stimmen von Bundestagsabgeordneten der CDU aus Baden-Württemberg. Auch hier gilt übrigens: Wer wegen seiner Steuerpolitik von Uli Hoeneß kritisiert wird, macht definitiv auch etwas richtig, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Ein Meldeportal ist gut, mehr Personal für die Finanzämter wäre besser. Einen entsprechenden Antrag haben wir gestellt. Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, es könnte alles so einfach sein – ist es aber nicht. Um nochmals auf den Podcast zurückzukommen: Als Finanzminister könnten Sie der DJ des Landes sein. Aber manchmal kommt es mir so vor, als ob Sie nur der Plattenträger des Ministerpräsidenten sind. Mit Rap scheint Ihre Finanzpolitik nicht zu funktionieren. Vielleicht gilt für Sie und das Land: weniger Rap und mehr Rock and Roll. Hier finden Sie auch in der SPD-Fraktion zahlreiche Expertinnen und Experten. (Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD) Die Menschen im Land hätten aber nicht nur mehr Rock and Roll, sondern insbesondere mehr Fortschritt und Respekt verdient. Dafür wird sich die SPD-Fraktion weiterhin mit ganzer Kraft einsetzen. (Abg. Tobias Wald CDU: So wie die Beihilfever- schlechterung!) Vielen Dank und „MfG“. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bekomme das jetzt nicht als Rapzeile hin, gebe aber vorsorglich noch mal den Hinweis – es wurde schon zu Beginn der Sitzung gesagt –, dass der Herr Ministerpräsident heute nicht deshalb fehlt, weil Freitag ist, sondern weil eine Sitzung des Bundesrats stattfindet, bei der er das Land vertritt. (Abg. Tobias Wald CDU: Richtig! Eben! Wurde be- tont! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ansonsten geht es jetzt weiter – wenn man anknüpfen will: „in the house“ – (Heiterkeit) mit der FDP/DVP-Fraktion – ich habe auch dafür keine Rapzeile – und Herrn Abg. Stephen Brauer. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Yes, Sir! „We’ll do our very best“! – Zuruf: Jo!) – Es wäre jetzt genehmigt, zu sagen: Jo, Herr Präsident. (Heiterkeit)
Stephen Brauer FDP
Ich bleibe bei der Anrede: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Heiterkeit – Beifall bei der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der CDU und der SPD) „Housemeister B.“ hat Ihnen keinen Rap mitgebracht, (Vereinzelt Heiterkeit) sondern nur die Kritik am Haushalt. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh! „Nur“!) Es handelt sich bei dem Haushalt 2022 um einen Rekordhaushalt – Rekordsteuereinnahmen, Rekordvolumen, Rekordschuldenstand und Rekordaufwuchs bei den Ministeriumsstellen. Lediglich die Aufnahme neuer Schulden erreicht keinen neuen Rekord. Hier kommt die Landesregierung mit null neuen Schulden aus. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: die Versorgung mit ausreichend Krediten über die Nachträge von 2020 und 2021. Hier wurde vorgesorgt, allerdings nicht mit sparsamem Wirtschaften und Konsolidierungsanstrengungen im Landeshaushalt, sondern mit ausreichend Verschuldungsmöglichkeiten. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Es wurde ja angesprochen, warum es einen Unterschied macht, wenn man im Bund 60 Milliarden € für Klimaschutzinvestitionen aufnimmt. (Abg. Tobias Wald CDU: Schattenhaushalt!) Zur Schuldenpolitik hier im Land – ich kann es Ihnen sagen –: Sie machten Mitte dieses Jahres einen Nachtrag mit einem Volumen von 1,2 Milliarden €, obwohl Sie zum damaligen Zeitpunkt einen Kassenüberschuss von 3,2 Milliarden € hatten (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das waren doch gebundene Mittel! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD) und obwohl Sie auf 20 Milliarden € ungenutzter Liquidität saßen. (Beifall bei der FDP/DVP) Kurzum: Sie brauchen das Geld überhaupt nicht. Sie haben es gebunkert, auch wenn überhaupt keine Haushaltsnotlage vorlag. Deshalb klagen wir; das macht den Unterschied. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Diese Verschuldungsmöglichkeiten werden nun teilweise sogar zurückgegeben, was durchaus lobend zu erwähnen ist. Es handelt sich trotzdem nicht um eine Tilgung. Eine Tilgung liegt nur vor, wenn der Schuldenstand sinkt, und das tut er eben nicht. Allerdings haben wir dargelegt, dass in diesem Rekordhaushalt, der auf dem Fleiß der Menschen im Land und der Innovationskraft der Unternehmen in unserem Land beruht, mehr drin gewesen wäre, nämlich ein Mehr an Tilgung. Eine zusätzliche echte Tilgung in Höhe von 500 Millionen € wäre möglich gewesen, wenn tatsächlich Sparanstrengungen erfolgt und Prioritäten anders gesetzt worden wären. (Stephen Brauer) Ich will es aber nicht bei der Forderung nach Sparanstrengungen belassen, sondern konkret werden. Was wollen wir nicht, was wollen wir stattdessen? Und wie finanzieren wir unsere Vorschläge? Der Stellenaufwuchs wurde bereits mehrfach angesprochen. Dieser ist völlig unnötig. Und es hätte der Landesregierung gut zu Gesicht gestanden, die 200 Lehrerstellen bereitzustellen, anstatt den Wasserkopf in den Ministerien weiter zu vergrößern. (Beifall bei der FDP/DVP) „Indianer statt Häuptlinge“ muss hier das Motto sein; Sie gehen genau den umgekehrten Weg. Jetzt wird oft behauptet, dass die Lehrkräfte gar nicht am Markt zu finden seien. Dann sollten Sie sich mal überlegen, woran das liegt. Vielleicht wäre die Beendigung der Sommerarbeitslosigkeit ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. (Beifall bei der FDP/DVP) Überlegen Sie sich auch, wie Sie Realschullehrer und Realschullehrerinnen gewinnen wollen, wenn Sie diese wichtige und zentrale Schulart aus ideologischen Gründen an den Rand unseres Bildungssystems drücken. (Beifall bei der FDP/DVP) Ministerin Schopper versucht jetzt ja nicht mal mehr, ihre Aversion gegen die Realschulen im Land zu verstecken. Die Lehrerinnen und Lehrer an Realschulen wünschen sich nach einem halben Jahr Schopper bereits Frau Eisenmann zurück. (Abg. Sascha Binder SPD: So weit geht es noch! – Weitere Zurufe, u. a.: Die wollen alle wieder Stoch!) Bleiben wir bei den Schulen: Morgens, mittags und abends sind die Busse auch im ländlichen Raum gut gefüllt, nämlich mit Schülern. Nachts und am frühen Nachmittag sieht das ganz anders aus. Da sitzen teilweise gar keine Fahrgäste in den Bussen. Ihre Logik, einfach die Frequenz zu erhöhen und zu hoffen, dass das Angebot die Nachfrage schafft, kostet Millionen und bringt nichts. Wir sind der Meinung, dass eine gezielte Busförderung für Linien, die auch frequentiert werden, der bessere Weg wäre, um den ÖPNV zu fördern. Zudem wäre es erforderlich, auf kommunaler Ebene weitere solcher Strecken mit echtem Potenzial zu identifizieren; im Kreistag von Schwäbisch Hall gehen wir gerade diesen Weg. Sicher, es ist ökonomischer Unsinn, allein im Auto sitzend zur Arbeit zu fahren und den Wagen, der durchschnittlich 36 000 € kostet, acht Stunden ungenutzt abzustellen. Es fehlt aber genau an den notwendigen Verbindungen in die Gewerbegebiete, um das zu ändern. Es kann nicht das Ziel sein, das Auto zu verbieten bzw. so teuer zu machen, dass es sich nur noch wenige Menschen leisten können, um so die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen. Eine Attraktivitätssteigerung erreichen wir nur durch attraktive und bezahlbare Angebote, nicht durch Geisterfahrten von Bussen auf dem Land. (Beifall bei der FDP/DVP) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Ein zentraler Punkt für die FDP/DVP-Fraktion ist die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes. Steigende Immobilienpreise und steigende Umsätze auf dem Immobilienmarkt spülen immer mehr Geld in die Kassen des Landes. Mehr als 2,5 Milliarden € werden es im nächsten Jahr sein. Eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes würde direkt den Häuslebauerinnen und Wohnungskäufern zugutekommen. Eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5 % ist dringend notwendig und würde zu einer direkten Entlastung der Bürger führen. Die Steuermindereinnahmen in Höhe von 767 Millionen € sind finanzierbar, und man würde damit auch einen wichtigen Schritt zur Förderung von Immobilienbesitz machen. Beim Kauf eines Einfamilienhauses im Wert von 700 000 € dann 10 500 € Grunderwerbsteuer weniger zu zahlen hilft den Menschen sicher mehr, als den nächsten Strategiedialog ins Leben zu rufen. Runde Tische, und seien sie noch so groß, kosten Zeit und Geld und schaffen keine einzige Wohnung – keine einzige. (Beifall bei der FDP/DVP) Ihre Dialoginflation ist sowieso eine komplette Lachnummer. Zusammen mit der Einstellung von PR-Leuten in den Ministerien sind sie reine Marketinginstrumente, um Ihre Unfähigkeit zu handeln zu kaschieren. Ihr Anspruch müsste es sein, stets im Dialog mit den betroffenen Bürgern, Unternehmen und sonstigen Institutionen zu sein. Dialog ist Tagesgeschäft für die Politiker und darf keine Ausnahme sein. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Seimer von der Fraktion GRÜNE?
Stephen Brauer FDP
Ja.
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Peter Seimer GRÜNE
Vielen Dank, Herr Brauer, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben gerade gesagt, die Gegenfinanzierung für die Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes von 5 auf 3,5 % sei finanzierbar, es würde sich um 767 Millionen €, also rund eine Dreiviertelmilliarde, strukturell handeln. Da würde mich interessieren, ob Sie ein paar Hausnummern nennen könnten, wie Sie das finanzieren können.
Stephen Brauer FDP
Wir haben ja Streichungsanträge gestellt; vielleicht haben Sie sie gelesen. Ich sage Ihnen kurz etwas zu unserer Gegenfinanzierung. Klimaschutzfonds: 85 Millionen €. Abschaffung des Bodenfonds: 90 Millionen €. Ablehnung der ÖPNV-Garantie: 31 Millionen €. Absenkung der Wohnraumförderung: 41 Millionen €. Absenkung der Zinstitel: 96 Millionen € usw. usf. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Tobias Wald CDU: Das sind aber alles einmalige Maßnahmen! Es ging um Strukturelles! Das ist völlig falsch!) In der Summe sind es 1,5 Milliarden €. (Stephen Brauer) Sie haben natürlich recht: Die Steuereinnahmen werden hierfür nicht gebraucht. Das wäre bei einer strukturellen Mehrausgabe nicht sachgerecht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Kollege hat aber nach strukturellen Einsparungen gefragt, nicht nach einmaligen!) – Der Klimaschutzfonds ist eine strukturelle Einsparung. Den haben Sie ja jedes Jahr zu finanzieren. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein, falsch! Falsch!)
Daniel Born
Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete für seine Rede. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Völlig falsche Aussage!)
Stephen Brauer FDP
Was wollen wir, und was wollen wir nicht? Wir wollen nicht „THE LÄND“. „THE LÄND“ ist kropfunnötig, „THE LÄND“ ist teuer und bringt nichts. „THE LÄND“ soll cool rüberkommen und eine saturierte und statische Landesregierung moderner darstellen, als sie ist. (Abg. Tobias Wald CDU: Aber die FDP redet jeden Tag darüber! Da hat es sich schon gelohnt!) Diese 21 Millionen € hätten Sie auch in den Kamin hängen können. Wir wollen auch keine Klimaschutzstiftung. Uns ist nicht klar, warum die Zwecke der Stiftung nicht im Rahmen der Baden-Württemberg Stiftung erreicht werden können und warum hier eine gesonderte Institution geschaffen werden musste. Außer der Werbung für die Landesregierung nach dem Motto: „Schaut her, wir tun was“ sehe ich gar keinen Grund. (Beifall bei der FDP/DVP) Ex-Kollege Paal hat die Klimaschutzstiftung ja mit viel Nachdruck gefordert und quasi durchgedrückt. Wir haben uns damals gewundert, warum er so viel Herzblut in diese Klimaschutzstiftung gesteckt hat. Jetzt wissen wir es: Nach seinem Ausscheiden hat er einen Beratervertrag mit dieser Stiftung abgeschlossen, der ihm ein kleines Zubrot zu seinen sonstigen, sicher nicht schlechten Einkünften bietet. Ein Gerhard Schröder für Arme sozusagen, für ganz Arme. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Weiter wollen wir keine Breitbandförderung nur nach dem bisherigen System, sondern die weitaus klügere Voucherlösung. Es wird Zeit für eine intelligente und nachfrageorientierte Steuerung in diesem Bereich und eine Abkehr vom reinen Gießkannenprinzip, wie es bislang gehandhabt wird. Wir verlangen die Einrichtung eines Biberfonds. Wenn Grüne und Schwarze nicht in der Lage sind, sich trotz einer übermäßigen Biberpopulation auf eine Aufnahme dieser Tierart ins Jagdrecht und auf eine Entnahme zu einigen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Seit wann ist denn die FDP für Bürokratie?) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 ist die Zahlung von Schadensersatz das Mindeste, was Sie tun müssen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das schafft doch nur Bürokratie! Das ist völliger Schwachsinn!) – Herr Kollege Rösler, ich habe die Ministerin eingeladen, sie soll sich das mal in Fichtenau anschauen. Da säuft die Kläranlage ab, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja!) da säuft der komplette Weiher von jemandem ab, da säuft eine Mühle ab, und die Leute werden mit ihren Problemen alleingelassen. Und Sie agieren hier in Ihrem Wolkenkuckucksheim. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD – Zuruf von der FDP/DVP: So sieht es aus! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Ich hatte es bereits erwähnt: Baden-Württemberg ist ökonomisch so gut durch diese Krise gekommen, weil fleißige Menschen jeden Tag zur Arbeit gehen und mehr leisten, als sie müssen, und weil sich findige Unternehmerinnen und Unternehmer täglich dem Wettbewerb stellen und mit Organisationstalent und Innovationskraft marktfähige Produkte und Dienstleistungen anbieten. Zur Förderung unserer Wirtschaft kommt allerdings zu wenig von Grün-Schwarz. Die Ausweitung der Meisterprämie, Innovationsgutscheine für Start-ups, Tourismusförderung und eine Aufstockung des Innenstadtprogramms sind wichtige Bausteine, um die Unternehmen in unserem Land dabei zu unterstützen, auch während der Pandemie zukunftsfähig zu bleiben. Das ist mehr als die Worthülsen, die wir gestern von der Ministerin gehört haben. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Tobias Wald CDU: Ja, machen wir doch alles!) Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Greifen Sie zu! Leistungsträger zu unterstützen, gute Rahmenbedingungen für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft im Land zu schaffen sowie die zu fördern, die uns voranbringen (Abg. Tobias Wald CDU: Machen wir!) und den Karren ziehen, das ist unser Ziel. (Abg. Tobias Wald CDU: Und wir machen es!) Diese ganzen Gegenfinanzierungsmaßnahmen plus die Steuereinnahmen ergeben eine sehr schöne Summe, um das Land voranzubringen und die Bürger zu entlasten. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Bravo! Sehr gut! – Zuruf von der FDP/ DVP: Hört, hört! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: FDP als neue Bürokratiepartei!)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dr. Rainer Podeswa. (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt wird aufgeräumt!)
Dr. Rainer Podeswa AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Warum der Finanzminister von einem schuldenfreien Haushalt für 2022 sprechen konnte, als er diesen Ende Oktober hier im Plenum eingebracht hat, ist in der Zwischenzeit, meine ich, jedem interessierten Bürger bekannt. Es wurden im Nachtragshaushalt vor wenigen Monaten an den gesetzlichen Regelungen der Schuldenbremse vorbei und vermutlich auch verfassungswidrig genug Vorratsschulden aufgebaut, um dies gestalten zu können. Wobei hier vielleicht übergeordnet noch anzumerken wäre: Von einem schuldenfreien Haushalt für 2022 zu sprechen, (Abg. Tobias Wald CDU: Wer spricht von einem schuldenfreien Haushalt?) solange die Kreditmarktschulden von Baden-Württemberg mit über 57 Milliarden € in derselben Größenordnung liegen wie der Landeshaushalt selbst, ist technisch sicherlich richtig, trifft aber nicht die Sachlage. Die Verschuldung des Landes Baden-Württemberg war noch niemals so hoch wie unter der grünschwarzen Regierung jetzt. (Beifall bei der AfD) Interessant wird es sein, zu sehen, wie sich die FDP zu diesem vermutlich verfassungswidrigen Vorgehen stellt. Herr Brauer hat gerade ausgeführt, es wäre Klage eingelegt worden. Ist das gestern passiert? Bisher sind mir nur gefühlte hundert Ankündigungen Ihres Fraktionsvorsitzenden bekannt, dass Sie Klage einlegen wollen. (Heiterkeit bei der AfD) Ich wünsche Ihnen dabei viel Spaß. Nicht nur indirekt, sondern ziemlich direkt klagen Sie damit gegen Ihren eigenen Bundesvorsitzenden, der dem Beispiel von Herrn Dr. Bayaz nur zu gern folgt. (Beifall bei der AfD – Abg. Stephen Brauer FDP/ DVP: Sie haben den Unterschied nicht verstanden!) Wenn wir uns die Mitteilung des Finanzministeriums zur mittelfristigen Finanzplanung anschauen, können wir feststellen, dass sich der Finanzminister darin großzügig selbst bescheinigt, dass die aktuelle Finanzplanung das bewährte Prinzip einer vorsichtigen und vorausschauenden Finanzpolitik berücksichtigt. Das ist wörtlich in der Mitteilung Drucksache 17/1002 auf Seite 2 nachzulesen. Strikte Haushaltsdisziplin bescheinigt sich der Herr Finanzminister Dr. Bayaz und weist darauf hin, dass weitere Konsolidierungsmaßnahmen in dem jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren unumgänglich sein werden. Recht hat er. Ich wiederhole: Weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden unumgänglich sein. Das ist ein Fakt. Das hat das Finanzministerium richtig erkannt und stellt es in der mittelfristigen Finanzplanung dar. Was folgert der Finanzminister aus dieser Erkenntnis? Bereits ein ganz kurzer Blick in das Vorwort zum Einzelplan des Finanzministeriums – über den sprechen wir ja hier – führt uns vor Augen, dass die Gesamtausgaben – nur des Finanzminisriode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 teriums – um mehr als 100 Millionen € steigen werden. Eine solche Ausgabensteigerung ist bei diesem Ministerium leider so etwas wie der Normalfall. Wenn wir uns die Haushaltspläne seit 2017 bis heute ansehen, stellen wir fest, dass der Nettoetat des Finanzministeriums, also der Steuergeldverbrauch abzüglich der Verwaltungseinnahmen, ziemlich genau um 500 Millionen € angestiegen ist. In den sechs Jahren – 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 – waren es 500 Millionen €. Das gibt im Mittel einen Anstieg von 83 Millionen € pro Jahr. Aktuell beträgt der Anstieg 100 Millionen €. Auch in diesem Haushalt gilt also unverändert ein „Weiter so!“, wie wir es von einer grünen Regierung seit 2012 gewohnt sind. Strikte Haushaltsdisziplin und Konsolidierungsmaßnahmen? Völlige Fehlanzeige. (Abg. Tobias Wald CDU: Haben Sie mal was von Co- rona gehört? Haben Sie denn mal was davon gehört? Wer bearbeitet die Coronahilfen?) Schauen wir doch zurück auf 2012. Corona war damals, meine ich, noch nicht bekannt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Also schauen wir doch auf den ersten Haushalt der Regierung Kretschmann. In diesem betrugen die Kosten für die Finanzverwaltung bezogen auf die geringen Steuereinnahmen des Landes 3,2 %. In dem jetzt vorliegenden Haushalt betragen die Kosten für die Finanzverwaltung – nur im Finanzministerium – bezogen auf die drastisch gestiegenen Steuereinnahmen des Landes rund 4,8 %. Das ist eine Steigerung um zwei Drittel bzw. 67 %. Wie wollen Sie den Bürgern in Baden-Württemberg eigentlich erklären, dass es 67 % teurer ist, ihnen statt 600 € nun 800 € aus der Lohntüte zu entnehmen? (Beifall bei der AfD) Wie erklären Sie den Bürgern von Baden-Württemberg den Mehrwert? Vielleicht kann uns der Finanzminister ja erklären, welche Konsolidierungsmaßnahmen er hier in den nächsten Haushalten vorsehen will. Im aktuellen Haushaltsplan ist davon jedenfalls nichts zu sehen. (Abg. Anton Baron AfD: Grüne Politik!) Diese Entwicklung führt zwangsläufig zu der Frage, ob in der Finanzverwaltung die Strukturen inzwischen so groß geworden sind, dass eine effektive Steuererhebung zunehmend unmöglich gemacht wird. Wenn schon im Finanzministerium, was sicherlich beispielgebend vorangehen sollte, die Ministerialverwaltung ineffizient ist, wie sieht es dann in den anderen Ministerien aus? Bezüglich des Finanzministeriums werden wir es ja bald bei der Grundsteuerreform erleben: Hier wird passend zur Größe des Verwaltungsapparats in Baden-Württemberg auch im Bereich der Grundsteuer mit großem Aufwand ein neues Verfahren zur Steuererhebung eingeführt. Nach den Lippenbekenntnissen der Regierungsfraktionen soll das aufkommensneutral sein. Was haben wir also? Mehrkosten bei gleichem Steueraufkommen – eine doppelte Fortsetzung des Trends, den ich gerade dargestellt habe. (Dr. Rainer Podeswa) Kommen wir zum nächsten Punkt, dem Dauerbrenner Grunderwerbsteuer. Ein fortwährendes Ärgernis ist diese Debatte eigentlich schon – hat sich doch seit vielen Jahren jeder Amtsund Mandatsträger der CDU dahin gehend geäußert, dass eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes sinnvoll sein würde. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist völliger Quatsch!) Die Grunderwerbsteuer steht zu Recht in der Kritik, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) da sie die Immobilienverkäufe und indirekt auch die Mieten massiv verteuert. Während sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer weiter verschärft, treibt die Grunderwerbsteuer die Kosten für ein Haus oder ein Grundstück zusätzlich in die Höhe und hindert natürlich insbesondere junge Familien mit wenig Eigenkapital daran, Immobilieneigentum zu erwerben. Der größte Profiteur dieser Wohnungsnot – angeblich die größte soziale Frage, die wir in Baden-Württemberg haben – ist der Staat, dessen Grunderwerbsteuereinnahmen explodieren. (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) Selbstverständlich haben wir in den Haushaltsberatungen daher abermals den Antrag eingebracht, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf 3,5 % abzusenken. Selbstverständlich ist es mit geringen Bemühungen – wie auch Herr Kollege Brauer schon dargestellt hat – möglich, dies auch strukturell gegenzufinanzieren, wenn es denn bloß politisch gewollt wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Aber politisch gewollt wird es eben nicht, auch wenn dies den Wohnungsmarkt sofort entlasten würde. Wie das hingegen mit einem neuen Ministerium für Wohnen gelingen soll, welches überhaupt nur durch Kannibalisierung des Wirtschaftsministeriums entstanden ist, wie das mit zusätzlichen 114 neuen Ministerialbeamten erfolgen soll, wird wohl für immer ein Geheimnis zwischen Herrn Ministerpräsident Kretschmann und Herrn Minister Strobl bleiben, wenn wir hier nicht – ich weise das weit von mir – fälschlich unterstellen wollen, dass das einfach bloß aus Parteienproporzgründen erfolgt ist und ansonsten so überflüssig ist wie ein Kropf. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) 114 zusätzliche Ministerialbeamte hier in Stuttgart werden den Wohnungsmarkt in Stuttgart auch nicht wirklich entlasten, sondern zusätzliche Nachfrage schaffen. Auch wenn die Forderung nach einer Senkung des Grunderwerbsteuersatzes hier schon seit einigen Jahren ohne Ergebnis durch die Debatten getragen wird, sind wir doch wirklich gespannt, mit welchen rhetorischen Verrenkungen Sie den Bürgern in unserem Land auch in Zukunft den Widerspruch erklären wollen, dass Sie einerseits dafür sind – insbesondere die CDU –, andererseits aber seit jetzt über fünf Jahren keinen einzigen konkreten Schritt in diese Richtung unternommen haben. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Der nächste Dauerbrenner: Haushaltsreste. Nur von 2020 in das Jahr 2021 wurden 6,7 Milliarden € Haushaltsreste übertragen, 13 % des Gesamthaushalts. In allen Vor-Kretschmann-Regierungen lag die Größenordnung der Haushaltsreste bei 2 bis 3 %, nicht bei 13 %. Angesichts dieser absurden Geldbeträge noch von „Resten“ zu sprechen (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) ist eine Verdummung der Bürger von Baden-Württemberg. (Beifall bei der AfD) Dabei ist hier sogar die Rechtslage ganz eindeutig. Nach der Verwaltungsvorschrift Rechnungslegung sind Ausgabereste auf Beträge zu beschränken, die zur Erfüllung von im folgenden Haushaltsjahr fälligen Zahlungsverpflichtungen notwendig sind und nicht aus Mitteln des Folgehaushalts abgedeckt werden können. Darauf hat der Rechnungshof in seiner Denkschrift erneut – wie in jedem Jahr aller Kretschmann-Regierungen – hingewiesen. Was macht das Finanzministerium? Haushaltsreste werden ohne vertragliche Verpflichtungen in die Folgejahre übertragen. Dass in solchen Fällen die Restebildung ohne entsprechende Verträge oder Bewilligungsbescheide nicht zulässig ist, hat der Rechnungshof auch unmissverständlich festgestellt. Ein besonders pikanter Punkt: Die selbst von den Ministerien als nicht gebundene Reste deklarierten Beträge, als N-Reste deklariert, wurden übertragen und sind von 2020 auf 2021 sogar noch um sage und schreibe 35 % auf weit über 400 Millionen € gestiegen. Selbstverständlich – selbstverständlich! – beantragt die AfD-Fraktion, zumindest einmal diese N-Reste aufzulösen, und betrachtet das zugleich als notwendige Zäsur zur Trendumkehr, damit die in den vergangenen Jahren durch Missmanagement zu riesigen Bergen angewachsenen Reste in den Folgejahren endlich dauerhaft abgesenkt werden können. (Beifall bei der AfD) Dann kommen wir zum Staatshaushaltsgesetz und damit auch zum Schluss. Wie kaum ein anderes Thema ist die exorbitante Vergrößerung des öffentlichen Dienstes in den zurückliegenden Monaten Anlass zu Kritik an der Landesregierung gewesen – und mit Recht. Während des Zeitraums von 2012 bis 2021 ist der Beamtenund Angestelltenapparat in der Landesverwaltung überproportional angewachsen und verzeichnet eine Steigerungsrate von 43 %, und zwar nicht hauptsächlich getrieben durch Polizisten, Lehrer, Richter, Justizvollzugsbeamte oder Sozialpädagogen, sondern durch eine Steigerung von über 2 000 zusätzlichen Ministerialbeamten über die Dekade Kretschmann. Längst sind damit Verwaltungsstrukturen in einer Größenordnung entstanden, die mit den Anforderungen an eine effektiv handelnde Exekutive nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Auch die mittelfristige Finanzplanung des Finanzministeriums kann die Realität nicht leugnen. Die Personalausgaben des Landes werden gegenüber dem Dritten Nachtragshaushalt bis zum Jahr 2025 um mehr als 3 Milliarden € steigen, (Zuruf von der AfD: Boah!) (Dr. Rainer Podeswa) die Finanzierungslücke im selben Zeitraum – die Herausforderung, das Geld, das Sie in den nächsten Haushaltsberatungen noch finden müssen – aber auf 5 Milliarden €. In dieser Situation einen Haushaltsgesetzentwurf vorzulegen, der in § 2 endgültig und erstmals seit vielen Jahren eine Stelleneinsparverpflichtung komplett streicht, ist – das kann man gar nicht anders ausdrücken – unverantwortlich. Selbstverständlich beantragen wir hier dann auch, ein Stelleneinsparprogramm wieder verbindlich in den Gesetzestext aufzunehmen und im Jahr 2022 mindestens 415 Stellen einzusparen. Wobei „einsparen“ gar nicht das richtige Wort ist, weil Sie die Stellen erst nächste Woche Mittwoch mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes schaffen wollen. Es ist also nichts einzusparen, es ist nur nichts aufzubauen, insbesondere nicht in den Ministerialverwaltungen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Wolfgang Reinhart.
Dr. Wolfgang Reinhart CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Podeswa, Sie haben die Finanzverwaltung und das Finanzministerium als ineffizient bezeichnet. Das möchte ich zurückweisen. (Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Ich finde, wir haben in Baden-Württemberg eine sehr gute Finanzverwaltung. Das sollte man mit großem Dank, (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) den Sie bitte weitergeben, Herr Minister, Frau Staatssekretärin, wirklich unterstreichen. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Tobias Wald CDU: Jawohl! Richtig! – Abg. Carola Wolle AfD: Überbordend! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Anton Baron AfD) Ich freue mich natürlich, wenn Sie am Anfang Beifall geben, denn dann ist das Glaube, während der Rede ist es Hoffnung, und wenn Sie mir am Ende dann noch Beifall geben, ist es Liebe. Wollen wir mal schauen, wie weit wir kommen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU, der Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Lachen bei Abgeord- neten der AfD – Oh-Rufe – Abg. Anton Baron AfD: Er hätte wohl eher zum Sozialhaushalt geredet! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich haben wir besondere Zeiten, und natürlich ist durch Corona vieles ganz anders geworden. Die neue Steuerschätzung im November hat logischerweise dazu geführt, dass wir zum einen neue Anträge gestellt haben, dass es zum Zweiten aber auch eine Entlastung gegeben hat. Es gab noch einmal einen Steuerregen. Der Steuerregen ist bekanntlich der Regen, der schon verdunstet ist, bevor er den Boden erreicht. Das wissen wir. Hier wurde riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 aber anders gehandelt. Hier wurde zu Recht in verschiedene zukunftsfähige Bereiche investiert. Zunächst einmal hat man die Notkredite des Nachtrags gestrichen. Das war richtig. An dieser Stelle darf ich übrigens sagen: Es ist schon interessant, dass der Bundesfinanzminister jetzt 60 Milliarden € sozusagen in den Schattenhaushalt transferiert oder transferieren muss. Ich schätze Herrn Lindner sehr, aber ich kann nur einen Tipp geben: Lassen Sie die Einreichung der Klage sein. Es wäre nach diesem neuen Vorgehen nur widersprüchliches Verhalten. Natürlich ist es Tatsache, dass hier jetzt Kreditermächtigungen gestrichen werden. Das ist richtig, das ist gut so, und das ist auch ein vernünftiger Weg. Das ist der eine Teil. Das Zweite ist: Man betreibt Vorsorge, und es kommen weitere 750 Millionen € in die Rücklage. Das ist richtig; denn im Grunde genommen wissen wir alle nicht, was auf uns zukommt. Es werden jetzt schon eine fünfte und sechste Welle befürchtet und prognostiziert. Das heißt, der einzig richtige Weg ist, auf Sicht zu fahren und Vorsorge zu treffen; denn wir haben eine Zeit großer Veränderungen und Unsicherheiten. Das Dritte sind Investitionen. Hier sitzen links und rechts zwei Ministerinnen, die Bildungsministerin und die Wissenschaftsministerin. In deren Haushalten wird viel für Bildung, für Forschung und Entwicklung getan. Es sind über 20 Milliarden €, wenn wir die beiden Haushalte addieren. Hier wird in die Zukunft investiert. Das ist richtig und wichtig. Es ist vor allem auch gut, dass wir, anders als der Bund, die Schuldenbremse einhalten. Ich war damals bei jeder Sitzung zu den Beratungen über die Schuldenbremse in Berlin dabei. Wir wollen nachfolgende Generationen nicht belasten. Wir wollen vor allem auch, dass der Staat in normalen Zeiten mit dem Geld auskommt, das er einnimmt, und dass er nicht mehr ausgibt. Das ist der Normzweck der Schuldenbremse, und die halten wir ein. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE)
Daniel Born
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Brauer von der Fraktion der FDP/DVP?
Dr. Wolfgang Reinhart CDU
Immer gern.
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Stephen Brauer FDP
Herr Kollege Reinhart, Sie haben davon gesprochen, dass es widersprüchliches Verhalten sei, wenn wir bei unserer Klage blieben. Erkennen Sie auch einen Widerspruch, wenn die CDU/CSU auf Bundesebene klagt?
Dr. Wolfgang Reinhart CDU
Deshalb sage ich, dass ich es so interessant finde, wie schnell sich die Zuständigkeiten und Verhaltensweisen ändern. Ich bin sowohl auf das Urteil eines Bundesverfassungsgerichts wie auch eines Landesverfassungsgerichts gespannt. Die Urteile werden wir mit großer Neugier lesen, wenn es überhaupt dazu kommt. Schauen wir einmal. Ich will Ihnen schon sagen: Jetzt stellt sich die Frage, ob wir goldene Zwanzigerjahre bekommen. Denn wir haben einen (Dr. Wolfgang Reinhart) rasanten Wandel und rasante Veränderungen. Wenn wir uns einmal vorstellen, was der Koalitionsvertrag vorsieht, dann sind es die drei großen D. Das erste ist die Dekarbonisierung. Damit wird viel für das Klima investiert, denn den Klimawandel müssen wir bekämpfen. Das zweite ist die Digitalisierung. Darin wird ebenfalls kräftig investiert. Das dritte ist die Demografie. Natürlich haben wir vor über zehn Jahren mit dem Vorsorgefonds begonnen. Darin sind jetzt – ich schätze einmal – 8 Milliarden € vorhanden. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Schon 10 Milli- arden €!) – Schon 10 Milliarden €! Wenn es schon 10 Milliarden € sind, ist es enorm, weil wir damit den Haushalt von dem, was implizit eine Verschuldung ist – das ist die wahre Herausforderung –, entlasten. Natürlich werden mit dem demografischen Wandel noch große Versorgungslasten auf uns zukommen. Aber gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir für die Beamten etwas tun. Dann die Kommunen: Es sind allein 14 Milliarden €, die wir für die Kommunen investieren. Das Haushaltsstrukturgesetz hat übrigens z. B. 3 % für Schwäbisch Hall, für Ihren Wahlkreis, 3,1 % für Esslingen vorgesehen, um nur einmal die Zahlen zu sagen, was aus den 100 % FAG-Mitteln – 827 Millionen € – verteilt wird. Aber: Die Kommunen werden in Baden-Württemberg seit Jahren, ja seit Jahrzehnten besser behandelt als in jedem anderen Bundesland. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir alle stehen zu unseren Kommunen und helfen ihnen damit auch und begleiten sie. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Im Grunde genommen ist es natürlich auch ganz entscheidend und wichtig, dass wir die großen Fragen angehen. Hierbei, denke ich, haben wir gerade bei den mehreren Innovationscampussen mehrere Zukunftsinvestitionsmöglichkeiten und zusätzliche Health and Life Science. Im Grunde genommen stellen wir auf Innovationsstärken und Spitzenforschung ab, damit wir bei FuE weiter in der Innovationsregion Nummer 1, in Baden-Württemberg bleiben. Kurzum, ich will Ihnen zusammenfassend sagen: Das ist ein solider, stabiler Haushalt, durchaus auch des Übergangs. Wir werden wichtige Jahre vor uns haben. Aber wir haben jetzt die folgende Situation: Die Institute der Sachverständigen haben ihre Wachstumsprognosen für das kommende Jahr von 5,1 % im September auf nunmehr 3,5 % reduziert. Das heißt, die Prognosen wurden reduziert. Hinzu kommt: Wir haben eine Arbeitslosenquote von 3,5 %, aber Gott sei Dank die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. In Wahrheit werden wir einen Fachkräftemangel bekommen, Herr Kollege Podeswa, und zwar überall: in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Zurufe von der AfD: Ach! – Unruhe bei der AfD) – Ja, natürlich! Lesen Sie doch heute mal die Zeitungen. Deshalb, meine Damen und Herren: Es wird natürlich ganz entscheidend darauf ankommen – – Es gibt nur zwei Wege, reich zu werden: entweder dadurch, den Besitzstand zu mehren, oder dadurch, die Bedürfnisse zu mindern. Den Besitzstand zu mehren heißt: Jetzt müssen die Steuereinnahmen klug verwendet werden; das machen beide Regierungsfraktionen; (Abg. Anton Baron AfD: Mit den zusätzlichen Mi- nisterien!) das ist unsere Hoheit mit dem Budgetrecht; das macht auch der Finanzminister. Deshalb können wir, glaube ich, mit guter und großer Zuversicht in das Jahr 2022 blicken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Rudi Fischer.
Rudi Fischer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kommunen müssen finanziell breiter aufgestellt werden. Seit Mittwoch diskutieren wir den Haushalt in der zweiten Lesung. Dabei kommt mir die kommunale Ebene immer ein bisschen zu kurz. Aber in den jetzt diskutierten Teilen des Haushalts 2022 spielen die Finanzbeziehungen mit den Kommunen eine zentrale Rolle. Für 2022 erwartet das Land Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden €. Für die Kommunen sind davon 170 Millionen € vorgesehen. Allein 169 Millionen € werden laut Prognose der kommunalen Landesverbände im Jahr 2022 für den Bereich der Ganztagsschulen benötigt. Das ist aber nicht alles. Der Ganztagsanspruch an Grundschulen kommt langfristig noch hinzu. Er wird noch einmal mit einem dreistelligen Millionenbetrag im Personalbereich zusätzlich zu Buche schlagen. Dabei rede ich bisher nur vom Aufgabenbereich „Ganztagsschulen und Betreuung“ und nicht von den anderen Aufgaben, die von den Kommunen bewältigt werden müssen, wo Sie, die grünschwarze Landesregierung, in der Vergangenheit Aufgaben draufgepackt und Verfahren verkompliziert haben. (Beifall bei der FDP/DVP) Beispiele dafür sind Veränderungen im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörden, die Fotovoltaikvorschriften, der Rückbau von Steingärten, Mobilitätsangebote, die Ausweitung des ÖPNV, neue Busrouten, neue Ausschreibungsverfahren, der Ausbau der Kindertagesstätten, Umbauten, Neubauten, Personalgewinnung usw. (Abg. Tobias Wald CDU: Wollen Sie das nicht?) Das heißt für die Kommunen: zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Kosten. Herr Kollege Schwarz betont immer das starke Land. Zu einem starken Land gehören starke Kommunen. (Zuruf: Richtig!) (Rudi Fischer) Die bekommen Sie mit diesen 170 Millionen € aber nicht hin. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war im Ein- vernehmen mit den Kommunen!) Der Ministerpräsident hat am Mittwoch betont, dass jeder vierte Euro dieses Haushalts in die Kommunen gehen würde. Das ist aber keine Entscheidung der aktuellen Landesregierung, sondern die Grundlage hierfür ist unsere baden-württembergische Finanzverfassung. Was er nicht gesagt hat, ist, dass sich davon das Land direkt wieder ein Kuchenstück abschneidet, nämlich mittels des Vorwegabzugs aus der Ausgleichsmasse. Es ist dann halt doch nicht alles ganz so einfach, wie es hier gern dargestellt wird. Es geht weiter mit der Unlust der Landesregierung in den letzten zehn Jahren, den Kommunen mehr Finanzmittel zur freien Verfügung zu geben. Statt Eigenverantwortung zu ermöglichen, werden eng gefasste Förderprogramme aufgelegt. So wird einerseits der Wille der Regierung exekutiert, andererseits kann dann eine der neuen Staatssekretärinnen oder einer der neuen Staatssekretäre zum Bändledurchschneiden kommen. Dabei wäre es an der Zeit, das nahezu unüberschaubare Wirrwarr aus Förderprogrammen zu entzerren. Allein für die Antragstellung beim Land benötigen die Kommunen Personal. Denn wer auf Landesseite Bürokratie abbaut, der entlastet damit auch die Kommunen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Herr Kollege Schwarz hat am Mittwoch behauptet, die FDP würde keine Lösungsvorschläge machen. Hier ist ein weiterer, einer für die Kommunalfinanzen: weniger indirekte Zuweisungen, dafür mehr kommunale Autonomie. Trauen Sie sich endlich an die Reform dieses Systems. Vertrösten Sie die Kommunen nicht auf 2023, 2024, Herr Finanzminister, sondern reagieren Sie jetzt. Jetzt müssen wir die Kommunen stärken. Jetzt ist die Pandemie. Jetzt müssen die kommunalen Aufgaben erledigt werden, und jetzt muss der Finanzminister handeln. Um unser Land zukünftig krisenfest zu machen, müssen dafür heute mit diesem Haushalt die Voraussetzungen geschaffen werden. Handeln Sie jetzt. Wie sagte gestern der Kollege Poreski? Die Kinder sind heute in der Schule und machen heute ihre Abschlüsse. Ich ergänze: Die Kinder kommen heute in die Kindertagesstätten. Das wäre ein weiteres Thema, das mit den Kommunen abzustimmen wäre. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Für die Landesregierung erhält Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 zweieinhalb Tagen sind wir nun mit der zweiten Lesung im Endspurt zum Haushaltsplan 2022 für „THE LÄND“. Wir haben hier in den letzten beiden Tagen und vorher in sechs Sitzungen des Finanzausschusses intensiv diskutiert – zum Teil kontrovers, aber stets konstruktiv. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere beim Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herrn Abg. Rivoir, und bei allen Ausschussmitgliedern ganz herzlich bedanken. Bedanken möchte ich mich auch für die Kreativität bei den heutigen Reden. (Heiterkeit und Beifall) Der Haushalt für das Jahr 2022 ist ein Haushalt des Übergangs, auch wenn daran Zweifel geäußert wurden. Klar ist: Der Grund dafür ist die Coronapandemie, die uns derzeit erneut herausfordert und eben die Planungen besonders schwierig macht. Hohe Inzidenzen und Hospitalisierungsraten machen ein entschlossenes staatliches Handeln weiterhin notwendig. Die Krankenhäuser in unserem Land sind am Limit, die Gesundheitsämter arbeiten rund um die Uhr, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere im Gesundheitssektor – vollbringen einen Kraftakt nach dem anderen. Davor habe ich allerhöchsten Respekt, und wir unterstützen, wo es nur geht. Wir geben unser Bestes, um sowohl die Finanzierung pandemiebedingter Bedarfe sicherzustellen als auch Vorsorge für sonstige Haushaltsrisiken zu treffen. Wir sorgen dafür, dass auch gezielte Investitionen in die Zukunft unseres Landes möglich sind. Denn wir müssen natürlich auch jetzt an die Zeit nach der Krise denken. Genau deshalb sieht der Staatshaushaltsplan vor, dass bereits 2022 Coronakredite getilgt werden. Damit setzen wir um, was wir bei der Aufnahme von coronabedingten Notkrediten versprochen haben: Sollten wir sie nicht in vollem Umfang benötigen, so führen wir die nicht benötigten Mittel zurück, und das mit Augenmaß. So wird aus der Reduzierung des Volumens des Beteiligungsfonds gut die Hälfte der Rücklage für Haushaltsrisiken zugeführt und dient damit der weiteren Pandemievorsorge – Herr Abg. Rösler hat das vorhin schon bestens erläutert –, die andere Hälfte setzen wir zur Schuldentilgung ein. Zusammen mit zusätzlichen Steuereinnahmen aus der November-Steuerschätzung, wovon wir auch einen Teil für die Schuldentilgung verwenden, tilgen wir insgesamt knapp 1 Milliarde €. Ja, wir tilgen. Alle Ausgaben müssen über Einnahmen und gegebenenfalls Kreditermächtigungen hinterlegt sein. Kreditermächtigungen gehören eben zur haushalterischen Verschuldung, und diese bauen wir ab, und damit ist das ganz klar eine Tilgung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Tobias Wald und Dr. Wolfgang Reinhart CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war wichtig!) Die Schuldenbremse, meine Damen und Herren, wurde gleich in den ersten beiden Jahren einer echten Belastungsprobe unterzogen. Wir können heute festhalten: Die Regelungen haben sich bewährt. So hat uns die Ausnahmeregelung die notwendige Flexibilität gegeben, um in der Krise handlungsfähig zu sein und zu bleiben. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Die vorgesehene Schuldentilgung ist Ausdruck haushalterischer Nachhaltigkeit und insbesondere der Generationengerechtigkeit. Denn wir wollen nicht, dass unsere Kinder die Zeche zahlen müssen, sondern wir strengen uns heute an, künftige Belastungen möglichst gering zu halten. Denn wir wissen, dass auch zukünftige Generationen vor großen Herausforderungen stehen werden – Stichwort Klimaschutz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Gleichzeitig investieren wir in die Zukunft. Denn Klimaschutz, Digitalisierung und weitere Themen erfordern Investitionen. Es ist die Aufgabe, hier die richtige Balance zu finden, und genau das gelingt uns mit diesem Haushalt. Wir haben – um noch ein paar Takte zu Corona zu sagen – ins Staatshaushaltsgesetz eine Regelung aufgenommen, die es uns auch im Vollzug ermöglicht, nicht mehr benötigte Coronamittel zur Schuldentilgung einzusetzen. Damit wird die Schuldentilgung auch haushaltstechnisch möglich, wenn dies haushalterisch möglich ist. Finanzpolitik bedeutet in Pandemiezeiten auch immer ein Stück weit Fahren auf Sicht, aber natürlich ohne dass die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit verletzt werden. Das zeigen wir übrigens auch damit, dass wir den Mitgliedern des Finanzausschusses wöchentlich Rechenschaft darüber ablegen, welche Mittel der Rücklage für Haushaltsrisiken bzw. der Rücklage „Zukunftsland BW“ entnommen wurden. Jeder Cent ist transparent. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist bundesweit vorbildlich!) Ob unsere Risikovorsorge zu üppig, zu knapp oder genau richtig bemessen ist, wissen wir erst in der Zukunft. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es!) Das wird ganz entscheidend davon abhängen, wie sich die Pandemie weiter entwickelt. Verantwortungsbewusste, vorausschauende Haushaltspolitik muss deshalb finanzielle Nachhaltigkeit und Risikovorsorge gut ausbalancieren. Und das, denke ich, ist uns mit diesem Haushalt sehr gut gelungen. Nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen komme ich nun zu einigen Schwerpunkten in den Einzelplänen 06 und 12. Denn, Herr Abg. Fink, über die anderen Einzelpläne wurde ja seit Mittwoch bei den anderen Tagesordnungspunkten gesprochen, und es wird auch in der nächsten Woche bei der dritten Lesung noch mal die Möglichkeit bestehen, über alles zu sprechen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Was Sie hier zu den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen gesagt haben, lässt mich allerdings vermuten, dass Sie die Abläufe der Haushaltsaufstellung doch noch nicht ganz verinnerlicht haben. (Zuruf von der SPD: Na ja!) Die Abgeordneten Rösler und Reinhart haben dazu schon das Notwendige gesagt. Wichtige Stichpunkte sind „Parlamentarisches Verfahren“ und Herbst-Steuerschätzung. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Oder andersherum: Wenn Sie im Wesentlichen Kritik am Verfahren und an den Abläufen üben, dann nehme ich doch an, dass Sie mit dem Inhalt, den wir heute auf dem Tisch haben, ganz zufrieden sind. Ich hoffe jedenfalls nachher auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Nicolas Fink SPD: Das ist aber eine sehr ei- genwillige Interpretation!) Aber zurück zu den Einzelplänen 06 und 12 und dabei zunächst zum Klimaschutz im Ressort des Finanzministeriums. Am 6. Oktober hat der Landtag die Novelle zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Zahlreiche im Koalitionsvertrag enthaltene Maßnahmen wurden damit auf den Weg gebracht. Das Ziel einer netto treibhausgasneutralen Landesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 wurde gesetzlich verankert. Das ist für die Landesliegenschaften wirklich ein anspruchsvolles Ziel, das uns vor eine Reihe von Herausforderungen stellt. Denen stellen wir uns. Bisher sind wir schon auf einem guten Weg. So wurden die CO -Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 um über 50 % reduziert, und die PV-Fläche wurde bis zum Jahr 2020 gegenüber 2010 verdoppelt. Auch an dieser Stelle eine Anmerkung Richtung SPD-Fraktion. Wir haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die im Energie- und Klimaschutzkonzept von 2012 unter Minister Schmid festgelegten Ziele für 2020 übererfüllt wurden. Wenn Sie jetzt beklagen, dass nicht mehr PV-Anlagen auf den Dächern installiert seien, darf schon gefragt werden, warum Sie früher nicht ehrgeizigere Ziele formuliert oder gefordert haben. Aber da herrschte relativ lange Funkstille. (Abg. Gernot Gruber SPD: Das stimmt nicht! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Da waren Sie auch Regie- rungsmitglied!) Ihr jetzt gestellter Antrag kommt schlicht zu spät. Denn inzwischen haben wir die Ziele hochgeschraubt. (Abg. Gernot Gruber SPD: Antrag 2016!) Ich erinnere mich beispielsweise auch noch an einen Beitrag des Rechnungshofs in seiner Denkschrift 2018, in dem uns aufgegeben wurde, nur wirtschaftlich große, optimal ausgerichtete PV-Anlagen zu bauen. Da hat sich in den letzten ein, zwei Jahren doch einiges geändert. (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD – Gegenruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Wir haben reagiert, wir haben das Tempo erhöht. Wir haben auch Maßnahmen im Haushalt verankert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) So sind bereits jetzt im Haushalt in den enthaltenen Bauprojekten PV-Projekte im Umfang von 10 000 kWp enthalten. Dies entspricht 73 000 m2 Modulfläche und einem finanziellen Umfang von etwa 15 Millionen €. Hinzu kommen ja noch PV-Projekte auf Bestandsgebäuden, beispielsweise über das Instrument der verwaltungsinternen Refinanzierung. Die Zie- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) le sind also gesetzt, die Weichen sind gestellt, und die Erfolge werden in den kommenden Jahren sichtbar. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Klimaschutz ist im Finanzministerium aber ein Querschnittsthema. Ob bei der Haushaltsaufstellung, bei Finanzanlagen, beim Steuerrecht, bei den landesbeteiligten Unternehmen oder in der Finanzministerkonferenz – überall geben die Pariser Klimaschutzziele die Richtung vor. Auch um diese Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, enthält der Haushalt einzelne, gut begründete Neustellen auch im Finanzministerium. Auch im Finanzministerium selbst versuchen wir, Energie und Ressourcen einzusparen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein Thema ansprechen, auch wenn es im Vergleich mit den Landesgebäuden um eine sehr kleine Menge CO geht. Wie wir alle mitbekommen haben, kam es zu größeren Problemen beim Druck des Haushaltsentwurfs. Teilweise konnten wir nur digitale Versionen zur Verfügung stellen. Aus meiner Sicht sollten wir dies zum Anlass nehmen und mit Blick auf den kommenden Haushalt noch mal überlegen, inwieweit wir künftig an der Bereitstellung eines enormen Umfangs an Druckstücken festhalten wollen. Wir sprechen hier von rund 4,5 Millionen Druckseiten, 9 t Papier und Kosten von 100 000 €. Ich wäre deshalb dankbar, wenn wir das im Finanzausschuss noch einmal besprechen könnten. (Abg. Frank Bonath FDP/DVP: Sehr gute Idee!) Mein Vorschlag ist, in Zukunft auf gedruckte Exemplare zu verzichten. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ein Aufgabenschwerpunkt des Einzelplans 06 ist nach wie vor die Steuerverwaltung mit insgesamt über 16 790 Personalstellen einschließlich 2 555 Stellen für Anwärterinnen und Anwärter. Diese Stellen verteilen sich auf die Oberfinanzdirektion, unsere 65 Finanzämter, die Landesoberkasse und die Bildungszentren in Schwäbisch Gmünd und Freiburg. Diese motivierten, engagierten und gut ausgebildeten Menschen brauchen wir dringend, um dem Land die erforderlichen Einnahmen zu sichern, mit denen wir die Herausforderungen der Zukunft angehen wollen. Ein großes Projekt, das ich erwähnen will, ist die Grundsteuerreform. Dieses Projekt wird über eine Bund-Länder-Kooperation und speziell für Baden-Württemberg mit einem eigenständigen Landesprojekt, das sich sowohl um fachliche und organisatorische Fragestellungen als auch um die Umsetzung des IT-Verfahrens kümmert, umgesetzt. Mit dem aktuellen Haushalt werden für diese temporäre Aufgabe nun weitere 175 Stellen bereitgestellt, die bis 2027 befristet sind. Wir nehmen außerdem mit diesem Haushaltsentwurf 340 Stellenhebungen vor und steigern damit die Attraktivität der Finanzverwaltung. So wollen wir uns wettbewerbsfähig aufstellen. Das soll insbesondere den Beschäftigten des gehobenen und des mittleren Dienstes zugutekommen und (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das ist ein zielgerichteter Booster für die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung und hilft jedenfalls mehr als die Schaffung von Stellen, von denen man weiß, dass man sie dann nicht besetzen können wird. Herr Abg. Wald ist darauf eingegangen. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch auf die aktuellen Entwicklungen im Tarif- und Besoldungsbereich eingehen. Nach dem Tarifabschluss Ende November hat sich die Landesregierung dafür ausgesprochen, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im Land zu übertragen. Das bedeutet, dass die Lohnsteigerung von 2,8 % auch auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Land übertragen werden soll. Außerdem sollen alle im aktiven Dienst auch eine einmalige Coronasonderzahlung in Höhe von 1 300 € erhalten. Durch das Tarifergebnis und die Übertragung auf die Beamtenschaft wird deutlich, dass ein starker öffentlicher Dienst für die Landesregierung von ganz herausragender Bedeutung ist. Gerade auch bei der Bewältigung der Pandemie hat sich gezeigt, dass wir einen handlungsfähigen Staat brauchen. Das sage ich auch in Ihre Richtung noch einmal, weil das bei Ihnen immer etwas anders klingt. (Die Rednerin schaut in Richtung AfD. – Abg. Anton Baron AfD: Schlank und effizient!) Wir sind jedenfalls froh darüber, dass wir so viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, bei denen ich mich an dieser Stelle auch noch einmal herzlich bedanken möchte. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Die Kosten des Tarifergebnisses und dessen Übertragung auf Besoldung und Versorgung belaufen sich im kommenden Jahr auf knapp 400 Millionen €. Sie können über die im Haushalt eingeplante Vorsorge abgedeckt werden. Noch ein paar Sätze zum Thema Digitalisierung, denn nicht erst seit Beginn der Pandemie werden Arbeits- und Verwaltungsprozesse in unserem Ressortbereich zunehmend digital. Die Pandemie hat uns aber noch mal gezeigt, wie wichtig eine funktionierende digitale Verwaltung ist. Durch den schnellen Ausbau vieler mobiler Arbeitsplätze über alle Verwaltungsebenen konnte ein reibungsloser Betrieb der Einnahmeverwaltung gesichert werden. Wir haben zur künftigen Finanzierung dieser Strukturen 2,2 Millionen € eingeplant und sehen den weiteren Ausbau von Homeoffice-Arbeitsplätzen nach wie vor als wichtig an für die Arbeitsfähigkeit der Finanzämter, aber auch als Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch als Beitrag zum Klimaschutz, wenn dadurch Fahrtwege reduziert werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) Wichtig ist uns auch das Thema Steuergerechtigkeit. Wir setzen hier zum einen auf die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Bundesländern und auf europäischer Ebene und zum anderen auf eine Stärkung der Steuerfahnderinnen und (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) -fahnder. 2,4 Millionen € werden wir insbesondere in den Ausbau von Auswertungssystemen mit KI-Unterstützung investieren. Wir investieren auch zusätzlich 1,7 Millionen € in das gemeinsame Projekt des Bundes und der Länder zur Modernisierung der IT-Verfahrenslandschaft, und wir stärken mit zwei Neustellen unser Sicherheitszentrum in der Finanzverwaltung, das für die IT-Sicherheit in diesem Bereich ganz wichtig ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ich freue mich auch, dass 1,8 Millionen € für das Landesamt für Besoldung und Versorgung zur Einführung eines elektronischen Zeichnungsrechts, einer Beihilfedirektabrechnung und einer rechtssicheren elektronischen Bescheidbekanntgabe im Haushalt enthalten sind. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Geschäftsbereich des Finanzministeriums ist die staatliche Liegenschafts- und Hochbauverwaltung mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau und dem Landesbetrieb Bundesbau. Der Haushalt 2022 enthält wieder ganz viele umzusetzende Baumaßnahmen. Allein 37 große Baumaßnahmen mit einem Volumen von über 2 Millionen € haben wir in diesem Haushalt neu verankert. Wir sorgen für die Unterbringung der Hochschulen, der Polizei, der Justiz, der Kultureinrichtungen des Landes und vieler anderer Nutzer. Die Ausgaben für den staatlichen Hochbau und das Staatsvermögen summieren sich im kommenden Jahr auf über 1,8 Milliarden €. Das bedeutet viel Arbeit. Dafür braucht man Personal. Um all die notwendigen Aufgaben umzusetzen, schaffen wir für den Landesbetrieb Vermögen und Bau 46 neue Stellen mit Schwerpunkt Klimaschutz, wandeln 123 k.w.-Stellen in dauerhafte Stellen um und setzen elf Stellenhebungen um. So werden beispielsweise die neuen Kolleginnen und Kollegen im Kompetenzzentrum Fotovoltaik des Landesbetriebs als Taskforce die operative Umsetzung der Fotovoltaikstrategie in den Ämtern unterstützen. Auch die systematische Umstellung der landeseigenen Wärmeversorgung auf nicht fossile Energieträger unterstützen wir mit zwei Neustellen. Wir sorgen also dafür, dass die Vermögens- und Hochbauverwaltung für die Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit, aber auch für die verlässliche Planung, Umsetzung und Steuerung der vielen Baumaßnahmen gut gerüstet ist. An dieser Stelle noch ein kurzer Hinweis darauf, wie wichtig uns die Bewahrung des gebauten historischen Erbes ist. Deshalb sind bei den genannten Neustellen auch welche für die Staatlichen Schlösser und Gärten dabei. Der FDP/DVP möchte ich an dieser Stelle versichern, dass die Heuneburg bei Vermögen und Bau sowie den Staatlichen Schlössern und Gärten in den allerbesten Händen ist. Sie müssen sich gar keine Sorgen machen, dass Mittel falsch eingesetzt werden könnten. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wichtig ist es auch mir, etwas zum Thema Kommunen zu sagen. Nach den einvernehmlichen Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission im letzten Jahr und im Sommer dieses Jahres konnten wir uns auch für das Jahr 2022 auf einen ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 gemeinsamen Weg verständigen. Die Coronapandemie stellt Land und Kommunen gleichermaßen vor Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass wir wichtige Zukunftsaufgaben in gemeinsamer Verantwortung unter Berücksichtigung der für diesen Haushalt begrenzten Spielräume angehen. Wir gehen gemeinsam mit den Kommunen in das kommende Jahr und haben uns schon darauf verständigt, frühzeitig in die Beratungen des Doppelhaushalts 2023/2024 einzusteigen. Wir gehen die großen Zukunftsthemen wie z. B. den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und die Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert an. Das von der Gemeinsamen Finanzkommission am 26. November empfohlene Paket hat – wie schon erwähnt – ein Volumen von gut 170 Millionen €. Wir investieren in eine agile, moderne Verwaltung – zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Wir investieren nochmals verstärkt in die Digitalisierung der Krankenhäuser. Wir führen den Pakt für Integration fort. Wir stärken die Ganztags- und Nachmittagsbetreuung und die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden sowie den juristischen Dienst in den Landratsämtern. Und wir haben Vorsorge getroffen, falls der Bund seiner Verantwortung zum Ausbau der Kitas nicht oder nur zeitverzögert nachkommt, und stellen für den weiteren Kitaausbau 70 Millionen € zur Verfügung. Das ergibt ein Paket, das sich angesichts der bestehenden Spielräume wirklich sehr gut sehen lassen kann. Das Entscheidende ist: Land und Kommunen ziehen an einem Strang, in die gleiche Richtung und gemeinsam in die Zukunft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit der heutigen zweiten Lesung befindet sich der Haushalt 2022 auf der Zielgeraden. Wir alle hätten uns nach fast zwei Jahren eine bessere Pandemielage gewünscht. Doch die Finanzpolitik muss sich immer an den gegebenen Realitäten orientieren. Es ist deshalb notwendig, dass wir erneut in großem Umfang zusätzliche Mittel zur Pandemiebekämpfung einplanen. Gleichzeitig investieren wir nachhaltig in die Zukunft unseres Landes und führen sogar Schulden zurück. Es lässt sich also festhalten: Dieser Haushalt ist ehrlich, verantwortungsvoll und vorausschauend. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, ganz herzlich allen Beschäftigten in der Steuerverwaltung, in der Bauund Liegenschaftsverwaltung, in der Beteiligungsverwaltung, beim LBV und beim Statistischen Landesamt zu danken. Ich danke dem Rechnungshof für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Natürlich danke ich dem Finanzminister und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, die dazu beigetragen haben, diesen Haushalt aufzustellen. Ihnen danke ich sehr für die intensive Beratung, Ihre Unterstützung und auch für Ihre Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zunächst unter Tagesordnungspunkt 2 d zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 06 – Ministerium für Finanzen. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1106. Zunächst rufe ich Abschnitt I der Beschlussempfehlung auf. Die hierzu vorliegenden Änderungsanträge werde ich bei den entsprechenden Kapiteln zur Abstimmung stellen. Ich rufe die Nummer 1 Kapitel 0601 Ministerium in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Zu Titel 422 01 – Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten – liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1206-1, vor, der im Betragsund im Stellenteil Kürzungen vorschlägt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer Kapitel 0601 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0601 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 2 Kapitel 0602 Allgemeine Bewilligungen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 0602 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0602 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 3 auf: Kapitel 0607 Statistisches Landesamt Wer Kapitel 0607 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0607 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Nummer 4 auf: Kapitel 0608 Steuerverwaltung Zu Titel 422 01 – Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten – liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1206-2, vor, der den Betrags- und den Stellenteil betrifft und Erhöhungen sowie zusätzliche Stellen vorschlägt, um die Steuerverwaltung zu stärken. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Wer Kapitel 0608 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0608 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Nummer 5 Kapitel 0610 Landeszentrum für Datenverarbeitung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 0610 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Kapitel 0610 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 6 auf: Kapitel 0614 Bundesbau Baden-Württemberg Wer Kapitel 0614 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0614 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Nummer 7 Kapitel 0615 Vermögen und Bau Baden-Württemberg in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 0615 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0615 ist mehrheitlich zugestimmt. Nun rufe ich die beiden Nummern 8 und 9 Kapitel 0618 Landesamt für Besoldung und Versorgung und Kapitel 0620 Betriebe und Beteiligungen gemeinsam auf. Wer diesen beiden Kapiteln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Kapiteln 0618 und 0620 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Nummer 10 Kapitel 0621 Staatlicher Verpachtungsbetrieb in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 0621 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0621 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Nummer 11 auf: Kapitel 0622 Staatliche Münzen Baden-Württemberg (Stellv. Präsident Daniel Born) Wer stimmt Kapitel 0622 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 0622 ist mehrheitlich zugestimmt. Jetzt rufe ich die beiden Nummern 12 und 13 Kapitel 0623 Wilhelma in Stuttgart-Bad Cannstatt und Kapitel 0624 Staatsweingut Meersburg gemeinsam auf. Wer diesen Kapiteln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Kapiteln 0623 und 0624 ist einstimmig zugestimmt. Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 10. November 2021, Drucksache 17/1003, soweit diese den Einzelplan 06 berührt, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Beratung des Einzelplans 06. Nun kommen wir in der Zweiten Beratung zum Tagesordnungspunkt 2 e und damit zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1112. Die hierzu vorliegenden Änderungsanträge und den Entschließungsantrag werde ich bei den entsprechenden Kapiteln aufrufen. Zunächst rufe ich die Nummer 1 Kapitel 1201 Steuern in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Zu Titel 053 01 – Grunderwerbsteuer – liegen der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1212-1, und der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1212-8, vor. Beide fordern eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP sieht eine weiter gehende Kürzung des Planansatzes vor. Daher stelle ich diesen zunächst zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD abstimmen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer Kapitel 1201 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1201 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 2 ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Kapitel 1202 Allgemeine Bewilligungen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Kapitel 1202 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1202 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 3 auf: Kapitel 1204 Finanzausgleich zwischen Land und Bund sowie anderen Ländern Wer Kapitel 1204 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1204 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 4 Kapitel 1205 Kommunaler Finanzausgleich in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Zu Titel 613 72A – Finanzzuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse A – liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/1212-13, vor, mit dem die Nummer 14 der Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission vom 26. November umgesetzt wird. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt. Wer stimmt Kapitel 1205 mit den soeben beschlossenen Änderungen zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1205 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 5 Kapitel 1206 Schulden und Forderungen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP und ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor. Zu Titel 325 86 – Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt – sind der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1212-2, und der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1212-9, gestellt. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP abstimmen, der die volle Rückgabe der nicht genutzten Kreditermächtigungen aus der Errichtung des Beteiligungsfonds und den Einstieg in die Tilgung der Coronaschulden fordert. Dieser Antrag ist weiter gehend. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Nun lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, der aufgrund erwarteter Steuermehreinnahmen davon ausgeht, dass ein Drittel des bisherigen Ansatzes für die Schuldentilgung eingesetzt werden kann. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1212-3, zu Titel 575 86 – Zinsen an den sonstigen inländischen Kreditmarkt (auch Disagio). Der Antrag spricht sich aufgrund eines hohen Liquiditätsüberschusses für eine Kürzung aus. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Kapitel 1206 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Kapitel 1206 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 6 auf: Kapitel 1208 Staatlicher Hochbau Hierzu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP und ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor. Zu Titel 711 03 – Technische Verbesserungen in bestehenden Gebäuden (ohne Universitäten) zur Energie- und Wassereinsparung – ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1212-7, gestellt worden, der eine Mittelerhöhung verlangt. Diese soll für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen eingesetzt werden. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1212-10, der bei Titel 712 15 – Stuttgart, Neues Schloss, Sanierung und Neustrukturierung Mitteltrakt (Planungsrate) – angesichts der aus der Sicht der Antragsteller notwendigen Haushaltskonsolidierungen vorübergehend Kürzungen begehrt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/1212-4, der auf Mittelstreichungen bei Titel 793 45 N – Herbertingen-Hundersingen, Heuneburg, Kelten-Erlebniswelt, 1. Bauabschnitt – abzielt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir haben noch über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/1212-14, abzustimmen, der in Abschnitt I die Streichung des Titels 793 46 N – Stuttgart, Neubau eines Verfügungsgebäudes auf dem Areal Ulrich-/Urbanstraße – und in Abschnitt II Änderungen in verschiedenen Titeln, u. a. die Sanierungsmaßnahme Freiburg, Universität, Sanierung, 2. Bauabschnitt betreffend, vorsieht. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Wer Kapitel 1208 mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Kapitel 1208 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 7 auf: Kapitel 1209 Staatsvermögen Wer stimmt Kapitel 1209 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1209 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 8 Kapitel 1210 Versorgung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt Kapitel 1210 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1210 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 9 Kapitel 1212 Sammelansätze in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP und zwei Änderungsanträge der Fraktion der AfD vor. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1212-11, abstimmen, der bei Titel 361 01 – Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre – einen höheren Planansatz begehrt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Zu Titel 919 01 – Zuführung an die Rücklage für Haushaltsrisiken – sind der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1212-12, und der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/1212- 15, gestellt. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD abstimmen, der aufgrund der von den Antragstellern erwarteten Mehreinnahmen einen höheren Planansatz verlangt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, der die Vorsorge in der Rücklage für Haushaltsrisiken aufgrund der Umsetzung der Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission in den Einzelplänen entsprechend reduziert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich – – Diesem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt worden. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es! – Abg. Anton Baron AfD: Welche Überraschung!) – Ich musste kurz von meinem Redemanuskript abweichen. (Heiterkeit) (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich hoffe, dass ich jetzt nicht irgendwelche Verschwörungstheorien bedient habe. (Vereinzelt Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Nein – stopp, stopp. Wir prüfen immer ordentlich. Es wurde mehrheitlich zugestimmt. Zu Titel 919 10 – Zuführung an den Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg – liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/1212-16, vor, mit dem die Zuführung an den Versorgungsfonds aufgrund von Stellenveränderungen erhöht werden soll. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1212-5, betrifft Titel 919 11 – Zurückführung an die Rücklage für die Klimaschutzstiftung/den Klimaschutzfonds sowie weitere Klimaschutzmaßnahmen. Der Antrag schlägt vor, die Klimaschutzstiftung aufzulösen und deren Aufgaben an die Baden-Württemberg Stiftung zu übertragen, und fordert deshalb eine Mittelkürzung. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Kapitel 1212 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Kapitel 1212 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 10 auf: Kapitel 1221 Zukunftsoffensive III Wer stimmt Kapitel 1221 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1221 ist mehrheitlich zugestimmt. Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/1212-6, abzustimmen. Der Antrag fordert, bis zum 30. November 2022 ein Konzept zur Ermöglichung einer Zulage im öffentlichen Dienst für IT-Stellen auch im Bereich der Entgeltgruppen 14 und 15 vorzulegen. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe die Nummer 11 auf: Kapitel 1222 Zukunftsoffensive IV Wer stimmt Kapitel 1222 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1222 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 12 Kapitel 1223 Zukunftsinvestitionen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt Kapitel 1223 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1223 ist mehrheitlich zugestimmt. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Beratung des Einzelplans 12. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Tobias Wald CDU zu Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE: Klatsch nicht so viel, dann sind wir schneller fertig!) Jetzt kommen wir in der Zweiten Beratung zu Tagesordnungspunkt 2 f und damit zur A b s t i m m u n g über das Staatshaushaltsgesetz 2022 Das ist die Drucksache 17/1000. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1100, und hier zunächst Abschnitt I. Den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD werde ich an der entsprechenden Stelle aufrufen. Ich rufe § 1 Feststellung des Staatshaushaltsplans in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Aufgrund der bei den Einzelplänen 01, 03, 09, 12 und 13 vorgenommenen Änderungen müssen im Gesamtplan die Haushaltsübersicht sowie die Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2022 jeweils angepasst werden. Die Änderungen können Sie der Übersicht, die auf Ihren Tischen liegt, entnehmen. Wer § 1 mit diesen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? (Abg. Tobias Wald CDU hebt die Hand. – Zurufe: Oh, oh! – Die Regierung hat geschlafen! – Abg. Anton Baron AfD: Jetzt bin ich überrascht! – Gegenruf des
Tobias Wald CDU
War mein Fehler! – Unruhe) – Nein. Jetzt führen wir die Abstimmung noch einmal durch. (Abg. Tobias Wald CDU: Machen wir noch mal! Ge- nau!) So machen wir es. Also: Auf Ihren Tischen liegt die Übersicht; das haben Sie alle gesehen. (Vereinzelt Heiterkeit) Wer jetzt § 1 mit diesen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – (Zuruf von der CDU: Geht doch! – Vereinzelt Heiter- keit) Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – § 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 2 (weggefallen) Dieser Paragraf ist im Gesetzentwurf weggefallen. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/1200, vor, der eine Neufassung von § 2 vorschlägt. Wer (Stellv. Präsident Daniel Born) stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – § 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe § 3 Bewirtschaftung von Planstellen und Stellen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Nun rufe ich die nächsten 15 Paragrafen, also § 4 Kreditaufnahme bis § 14 Inkrafttreten gemeinsam auf und stelle sie gemeinsam zur Abstimmung. (Abg. Sascha Binder SPD: Herr Präsident!) – Ja? (Abg. Sascha Binder SPD: Wir würden gern § 7 b ex- tra abstimmen! Ansonsten würden wir dem gern fol- gen!) – Gut. (Zurufe, u. a.: Oh, extra abstimmen! – Unruhe) Welcher Paragraf? (Abg. Sascha Binder SPD: § 7 b!) § 7 b – Ermächtigung aufgrund der Coronavirus-Pandemie – soll extra abgestimmt werden. Dann machen wir es so, dass wir zunächst über die §§ 4 bis 7 a – wobei letzterer weggefallen ist – abstimmen. Ich frage: Wer stimmt den §§ 4 bis 7 a zu? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist den §§ 4 bis 7 a mehrheitlich zugestimmt. Dann die Frage: Wer stimmt § 7 b zu? Den bitte ich um das Handzeichen. – Soll ich noch einmal? (Zurufe, u. a.: Nein! – Alles gut!) – Okay. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Paragraf – – (Zurufe, u. a. Abg. Stephen Brauer FDP/DVP: Halt! Jetzt war ich zu langsam! Wir haben abgelehnt! – Ge- genruf des Abg. Tobias Wald CDU: Ich kapier’ das nicht! – Unruhe) – Kolleginnen und Kollegen! Das ist der Staatshaushalt. Da nehmen wir uns auch die Zeit, (Abg. Tobias Wald CDU: Richtig!) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 auch wenn wir bis in das nächste Jahr hier sitzen. Wir machen das jetzt ganz ordentlich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich merke, dass jetzt die Abgeordneten nervös werden, die ein Privatleben haben. (Heiterkeit – Zuruf: Haben Sie kein Privatleben?) Es geht jetzt um § 7 b. Über diesen wird abgestimmt. Wer stimmt § 7 b zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist § 7 b einstimmig zugestimmt. Jetzt stimmen wir über die §§ 8 bis 14 ab. Wer stimmt zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen – – (Unruhe – Abg. Stephen Brauer FDP/DVP: Pst!) Damit ist den §§ 8 bis 14 mehrheitlich zugestimmt. Jetzt haben wir abzustimmen über Abschnitt II der Beschlussempfehlung. Die Landesregierung soll ersucht werden, zukünftig in den Förderbescheiden – – (Zurufe – Gegenruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE: Sie dürfen doch abstimmen, wie Sie wollen! – An- haltende Unruhe) – Jetzt haben alle so abgestimmt, wie sie abstimmen wollen. Wir setzen die Beratungen fort. Wir haben jetzt abzustimmen über Abschnitt II der Beschlussempfehlung. Die Landesregierung soll ersucht werden, zukünftig in den Förderbescheiden sowie bei deren Übergabe, der Benachrichtigung über Zuwendungen oder auch bei anderen Gelegenheiten mit folgendem Hinweis die Bedeutung des Landtags von Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang hervorzuheben: Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Wer stimmt Abschnitt II der Beschlussempfehlung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II ist einstimmig zugestimmt. Schließlich kommen wir noch zu Abschnitt III der Beschlussempfehlung. Der Finanzausschuss schlägt dem Landtag vor, von dem Antrag des Abg. Nicolas Fink u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen – Mehr bezahlbare Wohnungen auf landeseigenen Grundstücken schaffen –, Drucksache 17/771, Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt Abschnitt III der Beschlussempfehlung zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt III ist einstimmig zugestimmt. Meine Damen und Herren, die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – – (Abg. Anton Baron AfD: Hat die Regierung abge- stimmt? – Gegenruf: Alles gut!) – Nein, die Abgeordneten haben abgestimmt. Ist doch alles richtig. Meine Damen und Herren, die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 – ist damit abgeschlossen. (Stellv. Präsident Daniel Born) Die Dritte Beratung findet am 22. Dezember 2021 statt. Wir kommen nun unter Punkt 3 der Tagesordnung in der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Haushaltsbegleitgesetz 2022 –, Drucksache 17/1001, mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1119, Berichterstattung: Abg. Nobert Knopf, zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1001: Haushaltsbegleitgesetz 2022 Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1119. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Teil A der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Artikeln 3, 4, 6 und 7 sowie mit der Aufnahme eines neuen Artikels 9 zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Privatschulgesetzes Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des ForstBW-Gesetzes Wer stimmt Artikel 2 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 4 in der Fassung von Teil A Abschnitt I der Beschlussempfehlung. Wer stimmt Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung, also mit den Nummern 1 bis 4, zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2 in der Fassung von Teil A Abschnitt II der Beschlussempfehlung. Wer stimmt Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 mit den Nummern 1 bis 7. Wer stimmt Artikel 5 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung von Teil A Abschnitt III der Beschlussempfehlung. Wer stimmt Artikel 6 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit den Nummern 1 bis 5 in der Fassung von Teil A Abschnitt IV der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/1219 vor. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ich weiß es jetzt nicht: Hier waren die Hände länger oben. (Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD: Zustimmung!) Hat die AfD-Fraktion zugestimmt? (Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD: Ja!) Dem Änderungsantrag ist einstimmig zugestimmt. Wer stimmt Artikel 7 mit der soeben beschlossenen Änderung zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 8 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Wer stimmt Artikel 8 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 8 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe den neuen Artikel 9 Artikel 9 Überleitungsvorschrift in der Fassung von Teil A Abschnitt V der Beschlussempfehlung auf. – Wer stimmt Artikel 9 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 9 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 10 Inkrafttreten in der Fassung von Teil A Abschnitt VI der Beschlussempfehlung auf. – Wer stimmt Artikel 10 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 10 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 17. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. (Stellv. Präsident Daniel Born) (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das muss heißen: „Der Landtag hat am 17. Dezember 2021 das folgen- de Gesetz beschlossen“! Das ist in der Vorlage falsch! – Gegenruf des Abg. Tobias Wald CDU: Was für eine Vorlage?) – Herr Abgeordneter, jetzt wissen Sie, wie ich auf das neue Jahr gekommen bin. (Heiterkeit) Also: Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 17. Dezember 2021 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Haushaltsbegleitgesetz 2022“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Wir haben noch über Teil B der Beschlussempfehlung abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 30. November 2021 – Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission –, Drucksache 17/1005, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 3. November 2021 – Mittelfristige Finanzplanung des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2021 bis 2025 – Drucksachen 17/1002, 17/1120; Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1120. Der Ausschuss für Finanzen schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 3. November 2021, Drucksache 17/1002, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu. Es ist so beschlossen. Damit ist auch Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Wir sind damit für diese Woche am Ende der Haushaltsberatungen und setzen diese am 23. November fort. (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: De- zember!) – Am 22. Dezember. (Beifall – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Schluss: riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 gemeinsam auf: Punkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Juli 2021 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2021 (mit Fortschreibung bis 2024) – Drucksachen 17/565, 17/1215 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Punkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 26. Oktober 2021 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 17/1078, 17/1305 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Punkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 9. November 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Europäisches Jahr der Jugend 2022 COM(2021) 634 final (BR 773/21) – Drucksachen 17/1171, 17/1427 Berichterstattung: Abg. August Schuler Punkt 8: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/1261 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Der unter Punkt 9 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 22. Dezember 2021, um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich und schließe die Sitzung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) 15:06 Uhr
