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Dr. Rainer Podeswa

AfD 17.12.2021 Sitzungen 17/24

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Warum der Finanzminister von einem schuldenfreien Haushalt für 2022 sprechen konnte, als er diesen Ende Oktober hier im Plenum eingebracht hat, ist in der Zwischenzeit, meine ich, jedem interessierten Bürger bekannt. Es wurden im Nachtragshaushalt vor wenigen Monaten an den gesetzlichen Regelungen der Schuldenbremse vorbei und vermutlich auch verfassungswidrig genug Vorratsschulden aufgebaut, um dies gestalten zu können. Wobei hier vielleicht übergeordnet noch anzumerken wäre: Von einem schuldenfreien Haushalt für 2022 zu sprechen, (Abg. Tobias Wald CDU: Wer spricht von einem schuldenfreien Haushalt?) solange die Kreditmarktschulden von Baden-Württemberg mit über 57 Milliarden € in derselben Größenordnung liegen wie der Landeshaushalt selbst, ist technisch sicherlich richtig, trifft aber nicht die Sachlage. Die Verschuldung des Landes Baden-Württemberg war noch niemals so hoch wie unter der grünschwarzen Regierung jetzt. (Beifall bei der AfD) Interessant wird es sein, zu sehen, wie sich die FDP zu diesem vermutlich verfassungswidrigen Vorgehen stellt. Herr Brauer hat gerade ausgeführt, es wäre Klage eingelegt worden. Ist das gestern passiert? Bisher sind mir nur gefühlte hundert Ankündigungen Ihres Fraktionsvorsitzenden bekannt, dass Sie Klage einlegen wollen. (Heiterkeit bei der AfD) Ich wünsche Ihnen dabei viel Spaß. Nicht nur indirekt, sondern ziemlich direkt klagen Sie damit gegen Ihren eigenen Bundesvorsitzenden, der dem Beispiel von Herrn Dr. Bayaz nur zu gern folgt. (Beifall bei der AfD – Abg. Stephen Brauer FDP/ DVP: Sie haben den Unterschied nicht verstanden!) Wenn wir uns die Mitteilung des Finanzministeriums zur mittelfristigen Finanzplanung anschauen, können wir feststellen, dass sich der Finanzminister darin großzügig selbst bescheinigt, dass die aktuelle Finanzplanung das bewährte Prinzip einer vorsichtigen und vorausschauenden Finanzpolitik berücksichtigt. Das ist wörtlich in der Mitteilung Drucksache 17/1002 auf Seite 2 nachzulesen. Strikte Haushaltsdisziplin bescheinigt sich der Herr Finanzminister Dr. Bayaz und weist darauf hin, dass weitere Konsolidierungsmaßnahmen in dem jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren unumgänglich sein werden. Recht hat er. Ich wiederhole: Weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden unumgänglich sein. Das ist ein Fakt. Das hat das Finanzministerium richtig erkannt und stellt es in der mittelfristigen Finanzplanung dar. Was folgert der Finanzminister aus dieser Erkenntnis? Bereits ein ganz kurzer Blick in das Vorwort zum Einzelplan des Finanzministeriums – über den sprechen wir ja hier – führt uns vor Augen, dass die Gesamtausgaben – nur des Finanzminisriode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 teriums – um mehr als 100 Millionen € steigen werden. Eine solche Ausgabensteigerung ist bei diesem Ministerium leider so etwas wie der Normalfall. Wenn wir uns die Haushaltspläne seit 2017 bis heute ansehen, stellen wir fest, dass der Nettoetat des Finanzministeriums, also der Steuergeldverbrauch abzüglich der Verwaltungseinnahmen, ziemlich genau um 500 Millionen € angestiegen ist. In den sechs Jahren – 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 – waren es 500 Millionen €. Das gibt im Mittel einen Anstieg von 83 Millionen € pro Jahr. Aktuell beträgt der Anstieg 100 Millionen €. Auch in diesem Haushalt gilt also unverändert ein „Weiter so!“, wie wir es von einer grünen Regierung seit 2012 gewohnt sind. Strikte Haushaltsdisziplin und Konsolidierungsmaßnahmen? Völlige Fehlanzeige. (Abg. Tobias Wald CDU: Haben Sie mal was von Co- rona gehört? Haben Sie denn mal was davon gehört? Wer bearbeitet die Coronahilfen?) Schauen wir doch zurück auf 2012. Corona war damals, meine ich, noch nicht bekannt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Also schauen wir doch auf den ersten Haushalt der Regierung Kretschmann. In diesem betrugen die Kosten für die Finanzverwaltung bezogen auf die geringen Steuereinnahmen des Landes 3,2 %. In dem jetzt vorliegenden Haushalt betragen die Kosten für die Finanzverwaltung – nur im Finanzministerium – bezogen auf die drastisch gestiegenen Steuereinnahmen des Landes rund 4,8 %. Das ist eine Steigerung um zwei Drittel bzw. 67 %. Wie wollen Sie den Bürgern in Baden-Württemberg eigentlich erklären, dass es 67 % teurer ist, ihnen statt 600 € nun 800 € aus der Lohntüte zu entnehmen? (Beifall bei der AfD) Wie erklären Sie den Bürgern von Baden-Württemberg den Mehrwert? Vielleicht kann uns der Finanzminister ja erklären, welche Konsolidierungsmaßnahmen er hier in den nächsten Haushalten vorsehen will. Im aktuellen Haushaltsplan ist davon jedenfalls nichts zu sehen. (Abg. Anton Baron AfD: Grüne Politik!) Diese Entwicklung führt zwangsläufig zu der Frage, ob in der Finanzverwaltung die Strukturen inzwischen so groß geworden sind, dass eine effektive Steuererhebung zunehmend unmöglich gemacht wird. Wenn schon im Finanzministerium, was sicherlich beispielgebend vorangehen sollte, die Ministerialverwaltung ineffizient ist, wie sieht es dann in den anderen Ministerien aus? Bezüglich des Finanzministeriums werden wir es ja bald bei der Grundsteuerreform erleben: Hier wird passend zur Größe des Verwaltungsapparats in Baden-Württemberg auch im Bereich der Grundsteuer mit großem Aufwand ein neues Verfahren zur Steuererhebung eingeführt. Nach den Lippenbekenntnissen der Regierungsfraktionen soll das aufkommensneutral sein. Was haben wir also? Mehrkosten bei gleichem Steueraufkommen – eine doppelte Fortsetzung des Trends, den ich gerade dargestellt habe. (Dr. Rainer Podeswa) Kommen wir zum nächsten Punkt, dem Dauerbrenner Grunderwerbsteuer. Ein fortwährendes Ärgernis ist diese Debatte eigentlich schon – hat sich doch seit vielen Jahren jeder Amtsund Mandatsträger der CDU dahin gehend geäußert, dass eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes sinnvoll sein würde. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist völliger Quatsch!) Die Grunderwerbsteuer steht zu Recht in der Kritik, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) da sie die Immobilienverkäufe und indirekt auch die Mieten massiv verteuert. Während sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer weiter verschärft, treibt die Grunderwerbsteuer die Kosten für ein Haus oder ein Grundstück zusätzlich in die Höhe und hindert natürlich insbesondere junge Familien mit wenig Eigenkapital daran, Immobilieneigentum zu erwerben. Der größte Profiteur dieser Wohnungsnot – angeblich die größte soziale Frage, die wir in Baden-Württemberg haben – ist der Staat, dessen Grunderwerbsteuereinnahmen explodieren. (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) Selbstverständlich haben wir in den Haushaltsberatungen daher abermals den Antrag eingebracht, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf 3,5 % abzusenken. Selbstverständlich ist es mit geringen Bemühungen – wie auch Herr Kollege Brauer schon dargestellt hat – möglich, dies auch strukturell gegenzufinanzieren, wenn es denn bloß politisch gewollt wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Aber politisch gewollt wird es eben nicht, auch wenn dies den Wohnungsmarkt sofort entlasten würde. Wie das hingegen mit einem neuen Ministerium für Wohnen gelingen soll, welches überhaupt nur durch Kannibalisierung des Wirtschaftsministeriums entstanden ist, wie das mit zusätzlichen 114 neuen Ministerialbeamten erfolgen soll, wird wohl für immer ein Geheimnis zwischen Herrn Ministerpräsident Kretschmann und Herrn Minister Strobl bleiben, wenn wir hier nicht – ich weise das weit von mir – fälschlich unterstellen wollen, dass das einfach bloß aus Parteienproporzgründen erfolgt ist und ansonsten so überflüssig ist wie ein Kropf. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) 114 zusätzliche Ministerialbeamte hier in Stuttgart werden den Wohnungsmarkt in Stuttgart auch nicht wirklich entlasten, sondern zusätzliche Nachfrage schaffen. Auch wenn die Forderung nach einer Senkung des Grunderwerbsteuersatzes hier schon seit einigen Jahren ohne Ergebnis durch die Debatten getragen wird, sind wir doch wirklich gespannt, mit welchen rhetorischen Verrenkungen Sie den Bürgern in unserem Land auch in Zukunft den Widerspruch erklären wollen, dass Sie einerseits dafür sind – insbesondere die CDU –, andererseits aber seit jetzt über fünf Jahren keinen einzigen konkreten Schritt in diese Richtung unternommen haben. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Der nächste Dauerbrenner: Haushaltsreste. Nur von 2020 in das Jahr 2021 wurden 6,7 Milliarden € Haushaltsreste übertragen, 13 % des Gesamthaushalts. In allen Vor-Kretschmann-Regierungen lag die Größenordnung der Haushaltsreste bei 2 bis 3 %, nicht bei 13 %. Angesichts dieser absurden Geldbeträge noch von „Resten“ zu sprechen (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) ist eine Verdummung der Bürger von Baden-Württemberg. (Beifall bei der AfD) Dabei ist hier sogar die Rechtslage ganz eindeutig. Nach der Verwaltungsvorschrift Rechnungslegung sind Ausgabereste auf Beträge zu beschränken, die zur Erfüllung von im folgenden Haushaltsjahr fälligen Zahlungsverpflichtungen notwendig sind und nicht aus Mitteln des Folgehaushalts abgedeckt werden können. Darauf hat der Rechnungshof in seiner Denkschrift erneut – wie in jedem Jahr aller Kretschmann-Regierungen – hingewiesen. Was macht das Finanzministerium? Haushaltsreste werden ohne vertragliche Verpflichtungen in die Folgejahre übertragen. Dass in solchen Fällen die Restebildung ohne entsprechende Verträge oder Bewilligungsbescheide nicht zulässig ist, hat der Rechnungshof auch unmissverständlich festgestellt. Ein besonders pikanter Punkt: Die selbst von den Ministerien als nicht gebundene Reste deklarierten Beträge, als N-Reste deklariert, wurden übertragen und sind von 2020 auf 2021 sogar noch um sage und schreibe 35 % auf weit über 400 Millionen € gestiegen. Selbstverständlich – selbstverständlich! – beantragt die AfD-Fraktion, zumindest einmal diese N-Reste aufzulösen, und betrachtet das zugleich als notwendige Zäsur zur Trendumkehr, damit die in den vergangenen Jahren durch Missmanagement zu riesigen Bergen angewachsenen Reste in den Folgejahren endlich dauerhaft abgesenkt werden können. (Beifall bei der AfD) Dann kommen wir zum Staatshaushaltsgesetz und damit auch zum Schluss. Wie kaum ein anderes Thema ist die exorbitante Vergrößerung des öffentlichen Dienstes in den zurückliegenden Monaten Anlass zu Kritik an der Landesregierung gewesen – und mit Recht. Während des Zeitraums von 2012 bis 2021 ist der Beamtenund Angestelltenapparat in der Landesverwaltung überproportional angewachsen und verzeichnet eine Steigerungsrate von 43 %, und zwar nicht hauptsächlich getrieben durch Polizisten, Lehrer, Richter, Justizvollzugsbeamte oder Sozialpädagogen, sondern durch eine Steigerung von über 2 000 zusätzlichen Ministerialbeamten über die Dekade Kretschmann. Längst sind damit Verwaltungsstrukturen in einer Größenordnung entstanden, die mit den Anforderungen an eine effektiv handelnde Exekutive nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Auch die mittelfristige Finanzplanung des Finanzministeriums kann die Realität nicht leugnen. Die Personalausgaben des Landes werden gegenüber dem Dritten Nachtragshaushalt bis zum Jahr 2025 um mehr als 3 Milliarden € steigen, (Zuruf von der AfD: Boah!) (Dr. Rainer Podeswa) die Finanzierungslücke im selben Zeitraum – die Herausforderung, das Geld, das Sie in den nächsten Haushaltsberatungen noch finden müssen – aber auf 5 Milliarden €. In dieser Situation einen Haushaltsgesetzentwurf vorzulegen, der in § 2 endgültig und erstmals seit vielen Jahren eine Stelleneinsparverpflichtung komplett streicht, ist – das kann man gar nicht anders ausdrücken – unverantwortlich. Selbstverständlich beantragen wir hier dann auch, ein Stelleneinsparprogramm wieder verbindlich in den Gesetzestext aufzunehmen und im Jahr 2022 mindestens 415 Stellen einzusparen. Wobei „einsparen“ gar nicht das richtige Wort ist, weil Sie die Stellen erst nächste Woche Mittwoch mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes schaffen wollen. Es ist also nichts einzusparen, es ist nur nichts aufzubauen, insbesondere nicht in den Ministerialverwaltungen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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