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Daniel Lindenschmid

AfD 17.12.2021 Sitzungen 17/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Meine Fraktion und ich begrüßen das Engagement des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Wir danken Herrn Dr. Brink und seinen Mitarbeitern für ihren zurückliegenden sowie zukünftigen Einsatz für die Bürger unseres Landes. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aus dem breiten Tätigkeitsfeld des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit möchte ich ganz besonders herausstellen, dass er Unternehmen, Vereine und weitere nicht öffentliche Stellen in unserem Land sowie deren Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen berät und unterstützt sowie diesen Empfehlungen bzw. Hilfestellungen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gibt. Beispielhaft möchte ich hier die Seite „DS-GVO.clever“ hervorheben, einen Internetauftritt des LfDI zu Erstellung von Datenschutzinformationen für Vereine und kleine Unternehmen, welcher in Fachkreisen über die Grenzen unseres Landes hinweg Bekanntheit erlangt hat. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören auch die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Rechte, Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. In Zeiten des Web 2.0 und der marktbeherrschenden Stellung von US-Unternehmen mit kruden Datenschutzvorstellungen ist das eine wichtige Aufgabe. Mit dem Haushaltsjahr 2022 erhält der LfDI nun endlich seinen eigenen Einzelplan, um seiner unabhängigen Stellung und seinen Aufgaben als oberste Landesbehörde gerecht zu werden. Wir alle wissen, dass die letzten Jahre für den Datenschutz in unserem Land nicht einfach waren. Immer wieder haben die Entscheidungen der Coronapolitik an diesem fundamentalen riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Grundrecht gezerrt. Öffentlichkeitswirksam wurde dem Datenschutz teilweise von Spitzenpolitikern sogar eine Mitschuld an der Lage in der Pandemie gegeben. Als ob ein gläserner Bürger etwas an der Situation geändert hätte! (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Die Bürger mussten sich an zuvor undenkbare Eingriffe in ihren Alltag gewöhnen, anfangs an die verpflichtende Abgabe ihrer Kontaktdaten beim Betreten von Gaststätten und anderen öffentlichen Einrichtungen, später dann an das ständige Scannen eines Codes mittels einer App, um verpflichtend auch Dritten ihre privaten Freizeitaktivitäten offenzulegen. Wenn wir in diesem Hohen Haus also schon über Datenschutz reden, dann sorgen Sie doch bitte in Zukunft auch dafür, die Daten des einzelnen Bürgers und der Gesellschaft ernsthaft zu schützen und eine sinnvolle Abwägung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit einerseits sowie den Interessen der Politik andererseits vorzunehmen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Dazu gehört auch, dass Datenschutz nicht nur während einer Pandemie wichtig ist. Wir als freiheitliche Partei setzen auf die Selbstverantwortung der Bürger, auf datenschutzfreundliche Lösungen wie die Corona-Warn-App und sind glücklich darüber, dass der LfDI diese sowie die datenschutzrechtliche Selbstbestimmung der Bürger unseres Landes fördert und uns alle dabei unterstützt, diese umzusetzen.

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