Hans-Ulrich Sckerl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist jetzt ein Tagesordnungspunkt mit großer Übereinstimmung hier im Haus. Wir haben den Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den letzten Jahren gemeinsam auf seinem Weg unterstützt. Wir wissen, dass die Aufgabenfülle spätestens mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zugenommen hat und dass er diese umfangreichen Aufgaben auf eine sehr unkonventionelle, aber sehr erfolgreiche Weise erfüllt. Das, was wir in Baden-Württemberg erlebt haben, ist fast beispiellos in dieser Republik: nah an den – in Anführungszeichen – „Kunden“, sehr viel Beratungstätigkeit, sehr viel Aufklärungstätigkeit, Broschüren, Flyer, mittlerweile auch das Beratungs- und Bildungszentrum, in dem sehr viele Veranstaltungen – derzeit digital – stattfinden. Das hat in kurzer Zeit dazu geführt, dass auch der kleine Verein, der kleine Mittelständler bei allen Fragen, die es immer wieder gibt, mit der Datenschutz-Grundverordnung sehr gut umgehen kann, sie sehr gut anwenden kann. Das war eine Zäsur, aber diese Zäsur ist Alltag in Baden-Württemberg. Der Job, den sie machen – ich habe es mir mehrfach angeschaut –, ist hoch inhaltlich, und es ist gleichzeitig sehr pragmatisch und anwendbar. In dieser Kombination ist das eine gelungene Tätigkeit, die wir gern weiterhin unterstützen wollen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Wirtschaft und Ehrenamt profitieren, auch wir in der Politik profitieren. Das haben wir in der Coronapandemie, denke ich, erlebt. Es ist wichtig, dass jemand da ist, der auch mal ungemütlich werden kann, wenn es sein muss, wenn es nämlich um sensible Vorhaben geht, beispielsweise bei dem Thema „Weiterleitung von Daten zwischen Gesundheitsämtern und Polizei“ (Vereinzelt Beifall) ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 oder bei der Verwendung von Daten aus Gästelisten für die Kontaktnachverfolgung und einige andere Dinge. Da hat der Landesbeauftragte immer klar seine Auffassung vertreten, und im Vollzug ist dann eine gute Lösung gefunden worden. Das finden wir wichtig. Es geht dem Landesbeauftragen ja nicht darum, Maßnahmen, die – auch im Bereich des Gesundheitsschutzes – notwendig sind, zu verhindern, sondern es geht darum, dass jemand da ist, der sagt: „Ich bin euer Partner, eure Ziele sind richtig und wichtig, aber sie müssen auch datenschutzkonform sein“ – das wurde teilweise bestritten –, und der sagt: „Ich zeige euch die Wege.“ Für dieses kritische Feedback können wir einfach nur dankbar sein. Auch seine Begleitung in einem frühen Stadium von Gesetzgebungsverfahren ist in diesem Zusammenhang wichtig. Wir haben seit dem Jahr 2015 ein Landesinformationsfreiheitsgesetz, das mittlerweile in die Jahre gekommen ist. Andere Länder haben uns mit ihren Gesetzen da deutlich überholt; das ist überhaupt keine Frage. Der Landesbeauftragte hat eine Evaluation durchgeführt. Das Ergebnis ist sehr ernst zu nehmen. Die Koalition hat z. B. vereinbart, dass wir das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickeln. Auch da kommt es entscheidend auf das Team des Landesbeauftragten an. Weitere Aufgaben, die wichtig sind, haben wir gerade im Vorfeld dieses Haushalts definiert. Ich erwähne stellvertretend den schulischen Bereich, bei dem es dringend notwendig ist, dass wir bei der Digitalisierung entscheidend vorankommen und dass die Einführung der Bildungsplattform nicht nur stattfindet, sondern auch von dem LfDI-Team begleitet wird, auch um den wachsenden Anforderungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz zu entsprechen. Auch hier wollen sie Mitgestalter sein. Damit das sichergestellt werden kann, geht es in diesem Haushalt auch um ein bescheidenes Maß an neuen Stellen. Die wollen wir dem LfDI und seinem Team genehmigen. Ich bitte also um Ihre Zustimmung zu diesem neuen Einzelplan 17 des Haushalts. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
