Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 zweieinhalb Tagen sind wir nun mit der zweiten Lesung im Endspurt zum Haushaltsplan 2022 für „THE LÄND“. Wir haben hier in den letzten beiden Tagen und vorher in sechs Sitzungen des Finanzausschusses intensiv diskutiert – zum Teil kontrovers, aber stets konstruktiv. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere beim Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herrn Abg. Rivoir, und bei allen Ausschussmitgliedern ganz herzlich bedanken. Bedanken möchte ich mich auch für die Kreativität bei den heutigen Reden. (Heiterkeit und Beifall) Der Haushalt für das Jahr 2022 ist ein Haushalt des Übergangs, auch wenn daran Zweifel geäußert wurden. Klar ist: Der Grund dafür ist die Coronapandemie, die uns derzeit erneut herausfordert und eben die Planungen besonders schwierig macht. Hohe Inzidenzen und Hospitalisierungsraten machen ein entschlossenes staatliches Handeln weiterhin notwendig. Die Krankenhäuser in unserem Land sind am Limit, die Gesundheitsämter arbeiten rund um die Uhr, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere im Gesundheitssektor – vollbringen einen Kraftakt nach dem anderen. Davor habe ich allerhöchsten Respekt, und wir unterstützen, wo es nur geht. Wir geben unser Bestes, um sowohl die Finanzierung pandemiebedingter Bedarfe sicherzustellen als auch Vorsorge für sonstige Haushaltsrisiken zu treffen. Wir sorgen dafür, dass auch gezielte Investitionen in die Zukunft unseres Landes möglich sind. Denn wir müssen natürlich auch jetzt an die Zeit nach der Krise denken. Genau deshalb sieht der Staatshaushaltsplan vor, dass bereits 2022 Coronakredite getilgt werden. Damit setzen wir um, was wir bei der Aufnahme von coronabedingten Notkrediten versprochen haben: Sollten wir sie nicht in vollem Umfang benötigen, so führen wir die nicht benötigten Mittel zurück, und das mit Augenmaß. So wird aus der Reduzierung des Volumens des Beteiligungsfonds gut die Hälfte der Rücklage für Haushaltsrisiken zugeführt und dient damit der weiteren Pandemievorsorge – Herr Abg. Rösler hat das vorhin schon bestens erläutert –, die andere Hälfte setzen wir zur Schuldentilgung ein. Zusammen mit zusätzlichen Steuereinnahmen aus der November-Steuerschätzung, wovon wir auch einen Teil für die Schuldentilgung verwenden, tilgen wir insgesamt knapp 1 Milliarde €. Ja, wir tilgen. Alle Ausgaben müssen über Einnahmen und gegebenenfalls Kreditermächtigungen hinterlegt sein. Kreditermächtigungen gehören eben zur haushalterischen Verschuldung, und diese bauen wir ab, und damit ist das ganz klar eine Tilgung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Tobias Wald und Dr. Wolfgang Reinhart CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war wichtig!) Die Schuldenbremse, meine Damen und Herren, wurde gleich in den ersten beiden Jahren einer echten Belastungsprobe unterzogen. Wir können heute festhalten: Die Regelungen haben sich bewährt. So hat uns die Ausnahmeregelung die notwendige Flexibilität gegeben, um in der Krise handlungsfähig zu sein und zu bleiben. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Die vorgesehene Schuldentilgung ist Ausdruck haushalterischer Nachhaltigkeit und insbesondere der Generationengerechtigkeit. Denn wir wollen nicht, dass unsere Kinder die Zeche zahlen müssen, sondern wir strengen uns heute an, künftige Belastungen möglichst gering zu halten. Denn wir wissen, dass auch zukünftige Generationen vor großen Herausforderungen stehen werden – Stichwort Klimaschutz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Gleichzeitig investieren wir in die Zukunft. Denn Klimaschutz, Digitalisierung und weitere Themen erfordern Investitionen. Es ist die Aufgabe, hier die richtige Balance zu finden, und genau das gelingt uns mit diesem Haushalt. Wir haben – um noch ein paar Takte zu Corona zu sagen – ins Staatshaushaltsgesetz eine Regelung aufgenommen, die es uns auch im Vollzug ermöglicht, nicht mehr benötigte Coronamittel zur Schuldentilgung einzusetzen. Damit wird die Schuldentilgung auch haushaltstechnisch möglich, wenn dies haushalterisch möglich ist. Finanzpolitik bedeutet in Pandemiezeiten auch immer ein Stück weit Fahren auf Sicht, aber natürlich ohne dass die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit verletzt werden. Das zeigen wir übrigens auch damit, dass wir den Mitgliedern des Finanzausschusses wöchentlich Rechenschaft darüber ablegen, welche Mittel der Rücklage für Haushaltsrisiken bzw. der Rücklage „Zukunftsland BW“ entnommen wurden. Jeder Cent ist transparent. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist bundesweit vorbildlich!) Ob unsere Risikovorsorge zu üppig, zu knapp oder genau richtig bemessen ist, wissen wir erst in der Zukunft. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es!) Das wird ganz entscheidend davon abhängen, wie sich die Pandemie weiter entwickelt. Verantwortungsbewusste, vorausschauende Haushaltspolitik muss deshalb finanzielle Nachhaltigkeit und Risikovorsorge gut ausbalancieren. Und das, denke ich, ist uns mit diesem Haushalt sehr gut gelungen. Nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen komme ich nun zu einigen Schwerpunkten in den Einzelplänen 06 und 12. Denn, Herr Abg. Fink, über die anderen Einzelpläne wurde ja seit Mittwoch bei den anderen Tagesordnungspunkten gesprochen, und es wird auch in der nächsten Woche bei der dritten Lesung noch mal die Möglichkeit bestehen, über alles zu sprechen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Was Sie hier zu den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen gesagt haben, lässt mich allerdings vermuten, dass Sie die Abläufe der Haushaltsaufstellung doch noch nicht ganz verinnerlicht haben. (Zuruf von der SPD: Na ja!) Die Abgeordneten Rösler und Reinhart haben dazu schon das Notwendige gesagt. Wichtige Stichpunkte sind „Parlamentarisches Verfahren“ und Herbst-Steuerschätzung. ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Oder andersherum: Wenn Sie im Wesentlichen Kritik am Verfahren und an den Abläufen üben, dann nehme ich doch an, dass Sie mit dem Inhalt, den wir heute auf dem Tisch haben, ganz zufrieden sind. Ich hoffe jedenfalls nachher auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Nicolas Fink SPD: Das ist aber eine sehr ei- genwillige Interpretation!) Aber zurück zu den Einzelplänen 06 und 12 und dabei zunächst zum Klimaschutz im Ressort des Finanzministeriums. Am 6. Oktober hat der Landtag die Novelle zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Zahlreiche im Koalitionsvertrag enthaltene Maßnahmen wurden damit auf den Weg gebracht. Das Ziel einer netto treibhausgasneutralen Landesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 wurde gesetzlich verankert. Das ist für die Landesliegenschaften wirklich ein anspruchsvolles Ziel, das uns vor eine Reihe von Herausforderungen stellt. Denen stellen wir uns. Bisher sind wir schon auf einem guten Weg. So wurden die CO -Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 um über 50 % reduziert, und die PV-Fläche wurde bis zum Jahr 2020 gegenüber 2010 verdoppelt. Auch an dieser Stelle eine Anmerkung Richtung SPD-Fraktion. Wir haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die im Energie- und Klimaschutzkonzept von 2012 unter Minister Schmid festgelegten Ziele für 2020 übererfüllt wurden. Wenn Sie jetzt beklagen, dass nicht mehr PV-Anlagen auf den Dächern installiert seien, darf schon gefragt werden, warum Sie früher nicht ehrgeizigere Ziele formuliert oder gefordert haben. Aber da herrschte relativ lange Funkstille. (Abg. Gernot Gruber SPD: Das stimmt nicht! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Da waren Sie auch Regie- rungsmitglied!) Ihr jetzt gestellter Antrag kommt schlicht zu spät. Denn inzwischen haben wir die Ziele hochgeschraubt. (Abg. Gernot Gruber SPD: Antrag 2016!) Ich erinnere mich beispielsweise auch noch an einen Beitrag des Rechnungshofs in seiner Denkschrift 2018, in dem uns aufgegeben wurde, nur wirtschaftlich große, optimal ausgerichtete PV-Anlagen zu bauen. Da hat sich in den letzten ein, zwei Jahren doch einiges geändert. (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD – Gegenruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Wir haben reagiert, wir haben das Tempo erhöht. Wir haben auch Maßnahmen im Haushalt verankert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) So sind bereits jetzt im Haushalt in den enthaltenen Bauprojekten PV-Projekte im Umfang von 10 000 kWp enthalten. Dies entspricht 73 000 m2 Modulfläche und einem finanziellen Umfang von etwa 15 Millionen €. Hinzu kommen ja noch PV-Projekte auf Bestandsgebäuden, beispielsweise über das Instrument der verwaltungsinternen Refinanzierung. Die Zie- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) le sind also gesetzt, die Weichen sind gestellt, und die Erfolge werden in den kommenden Jahren sichtbar. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Klimaschutz ist im Finanzministerium aber ein Querschnittsthema. Ob bei der Haushaltsaufstellung, bei Finanzanlagen, beim Steuerrecht, bei den landesbeteiligten Unternehmen oder in der Finanzministerkonferenz – überall geben die Pariser Klimaschutzziele die Richtung vor. Auch um diese Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, enthält der Haushalt einzelne, gut begründete Neustellen auch im Finanzministerium. Auch im Finanzministerium selbst versuchen wir, Energie und Ressourcen einzusparen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein Thema ansprechen, auch wenn es im Vergleich mit den Landesgebäuden um eine sehr kleine Menge CO geht. Wie wir alle mitbekommen haben, kam es zu größeren Problemen beim Druck des Haushaltsentwurfs. Teilweise konnten wir nur digitale Versionen zur Verfügung stellen. Aus meiner Sicht sollten wir dies zum Anlass nehmen und mit Blick auf den kommenden Haushalt noch mal überlegen, inwieweit wir künftig an der Bereitstellung eines enormen Umfangs an Druckstücken festhalten wollen. Wir sprechen hier von rund 4,5 Millionen Druckseiten, 9 t Papier und Kosten von 100 000 €. Ich wäre deshalb dankbar, wenn wir das im Finanzausschuss noch einmal besprechen könnten. (Abg. Frank Bonath FDP/DVP: Sehr gute Idee!) Mein Vorschlag ist, in Zukunft auf gedruckte Exemplare zu verzichten. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ein Aufgabenschwerpunkt des Einzelplans 06 ist nach wie vor die Steuerverwaltung mit insgesamt über 16 790 Personalstellen einschließlich 2 555 Stellen für Anwärterinnen und Anwärter. Diese Stellen verteilen sich auf die Oberfinanzdirektion, unsere 65 Finanzämter, die Landesoberkasse und die Bildungszentren in Schwäbisch Gmünd und Freiburg. Diese motivierten, engagierten und gut ausgebildeten Menschen brauchen wir dringend, um dem Land die erforderlichen Einnahmen zu sichern, mit denen wir die Herausforderungen der Zukunft angehen wollen. Ein großes Projekt, das ich erwähnen will, ist die Grundsteuerreform. Dieses Projekt wird über eine Bund-Länder-Kooperation und speziell für Baden-Württemberg mit einem eigenständigen Landesprojekt, das sich sowohl um fachliche und organisatorische Fragestellungen als auch um die Umsetzung des IT-Verfahrens kümmert, umgesetzt. Mit dem aktuellen Haushalt werden für diese temporäre Aufgabe nun weitere 175 Stellen bereitgestellt, die bis 2027 befristet sind. Wir nehmen außerdem mit diesem Haushaltsentwurf 340 Stellenhebungen vor und steigern damit die Attraktivität der Finanzverwaltung. So wollen wir uns wettbewerbsfähig aufstellen. Das soll insbesondere den Beschäftigten des gehobenen und des mittleren Dienstes zugutekommen und (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!) riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das ist ein zielgerichteter Booster für die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung und hilft jedenfalls mehr als die Schaffung von Stellen, von denen man weiß, dass man sie dann nicht besetzen können wird. Herr Abg. Wald ist darauf eingegangen. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch auf die aktuellen Entwicklungen im Tarif- und Besoldungsbereich eingehen. Nach dem Tarifabschluss Ende November hat sich die Landesregierung dafür ausgesprochen, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im Land zu übertragen. Das bedeutet, dass die Lohnsteigerung von 2,8 % auch auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Land übertragen werden soll. Außerdem sollen alle im aktiven Dienst auch eine einmalige Coronasonderzahlung in Höhe von 1 300 € erhalten. Durch das Tarifergebnis und die Übertragung auf die Beamtenschaft wird deutlich, dass ein starker öffentlicher Dienst für die Landesregierung von ganz herausragender Bedeutung ist. Gerade auch bei der Bewältigung der Pandemie hat sich gezeigt, dass wir einen handlungsfähigen Staat brauchen. Das sage ich auch in Ihre Richtung noch einmal, weil das bei Ihnen immer etwas anders klingt. (Die Rednerin schaut in Richtung AfD. – Abg. Anton Baron AfD: Schlank und effizient!) Wir sind jedenfalls froh darüber, dass wir so viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, bei denen ich mich an dieser Stelle auch noch einmal herzlich bedanken möchte. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Die Kosten des Tarifergebnisses und dessen Übertragung auf Besoldung und Versorgung belaufen sich im kommenden Jahr auf knapp 400 Millionen €. Sie können über die im Haushalt eingeplante Vorsorge abgedeckt werden. Noch ein paar Sätze zum Thema Digitalisierung, denn nicht erst seit Beginn der Pandemie werden Arbeits- und Verwaltungsprozesse in unserem Ressortbereich zunehmend digital. Die Pandemie hat uns aber noch mal gezeigt, wie wichtig eine funktionierende digitale Verwaltung ist. Durch den schnellen Ausbau vieler mobiler Arbeitsplätze über alle Verwaltungsebenen konnte ein reibungsloser Betrieb der Einnahmeverwaltung gesichert werden. Wir haben zur künftigen Finanzierung dieser Strukturen 2,2 Millionen € eingeplant und sehen den weiteren Ausbau von Homeoffice-Arbeitsplätzen nach wie vor als wichtig an für die Arbeitsfähigkeit der Finanzämter, aber auch als Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch als Beitrag zum Klimaschutz, wenn dadurch Fahrtwege reduziert werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) Wichtig ist uns auch das Thema Steuergerechtigkeit. Wir setzen hier zum einen auf die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Bundesländern und auf europäischer Ebene und zum anderen auf eine Stärkung der Steuerfahnderinnen und (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) -fahnder. 2,4 Millionen € werden wir insbesondere in den Ausbau von Auswertungssystemen mit KI-Unterstützung investieren. Wir investieren auch zusätzlich 1,7 Millionen € in das gemeinsame Projekt des Bundes und der Länder zur Modernisierung der IT-Verfahrenslandschaft, und wir stärken mit zwei Neustellen unser Sicherheitszentrum in der Finanzverwaltung, das für die IT-Sicherheit in diesem Bereich ganz wichtig ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ich freue mich auch, dass 1,8 Millionen € für das Landesamt für Besoldung und Versorgung zur Einführung eines elektronischen Zeichnungsrechts, einer Beihilfedirektabrechnung und einer rechtssicheren elektronischen Bescheidbekanntgabe im Haushalt enthalten sind. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Geschäftsbereich des Finanzministeriums ist die staatliche Liegenschafts- und Hochbauverwaltung mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau und dem Landesbetrieb Bundesbau. Der Haushalt 2022 enthält wieder ganz viele umzusetzende Baumaßnahmen. Allein 37 große Baumaßnahmen mit einem Volumen von über 2 Millionen € haben wir in diesem Haushalt neu verankert. Wir sorgen für die Unterbringung der Hochschulen, der Polizei, der Justiz, der Kultureinrichtungen des Landes und vieler anderer Nutzer. Die Ausgaben für den staatlichen Hochbau und das Staatsvermögen summieren sich im kommenden Jahr auf über 1,8 Milliarden €. Das bedeutet viel Arbeit. Dafür braucht man Personal. Um all die notwendigen Aufgaben umzusetzen, schaffen wir für den Landesbetrieb Vermögen und Bau 46 neue Stellen mit Schwerpunkt Klimaschutz, wandeln 123 k.w.-Stellen in dauerhafte Stellen um und setzen elf Stellenhebungen um. So werden beispielsweise die neuen Kolleginnen und Kollegen im Kompetenzzentrum Fotovoltaik des Landesbetriebs als Taskforce die operative Umsetzung der Fotovoltaikstrategie in den Ämtern unterstützen. Auch die systematische Umstellung der landeseigenen Wärmeversorgung auf nicht fossile Energieträger unterstützen wir mit zwei Neustellen. Wir sorgen also dafür, dass die Vermögens- und Hochbauverwaltung für die Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit, aber auch für die verlässliche Planung, Umsetzung und Steuerung der vielen Baumaßnahmen gut gerüstet ist. An dieser Stelle noch ein kurzer Hinweis darauf, wie wichtig uns die Bewahrung des gebauten historischen Erbes ist. Deshalb sind bei den genannten Neustellen auch welche für die Staatlichen Schlösser und Gärten dabei. Der FDP/DVP möchte ich an dieser Stelle versichern, dass die Heuneburg bei Vermögen und Bau sowie den Staatlichen Schlössern und Gärten in den allerbesten Händen ist. Sie müssen sich gar keine Sorgen machen, dass Mittel falsch eingesetzt werden könnten. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wichtig ist es auch mir, etwas zum Thema Kommunen zu sagen. Nach den einvernehmlichen Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission im letzten Jahr und im Sommer dieses Jahres konnten wir uns auch für das Jahr 2022 auf einen ode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 gemeinsamen Weg verständigen. Die Coronapandemie stellt Land und Kommunen gleichermaßen vor Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass wir wichtige Zukunftsaufgaben in gemeinsamer Verantwortung unter Berücksichtigung der für diesen Haushalt begrenzten Spielräume angehen. Wir gehen gemeinsam mit den Kommunen in das kommende Jahr und haben uns schon darauf verständigt, frühzeitig in die Beratungen des Doppelhaushalts 2023/2024 einzusteigen. Wir gehen die großen Zukunftsthemen wie z. B. den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und die Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert an. Das von der Gemeinsamen Finanzkommission am 26. November empfohlene Paket hat – wie schon erwähnt – ein Volumen von gut 170 Millionen €. Wir investieren in eine agile, moderne Verwaltung – zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Wir investieren nochmals verstärkt in die Digitalisierung der Krankenhäuser. Wir führen den Pakt für Integration fort. Wir stärken die Ganztags- und Nachmittagsbetreuung und die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden sowie den juristischen Dienst in den Landratsämtern. Und wir haben Vorsorge getroffen, falls der Bund seiner Verantwortung zum Ausbau der Kitas nicht oder nur zeitverzögert nachkommt, und stellen für den weiteren Kitaausbau 70 Millionen € zur Verfügung. Das ergibt ein Paket, das sich angesichts der bestehenden Spielräume wirklich sehr gut sehen lassen kann. Das Entscheidende ist: Land und Kommunen ziehen an einem Strang, in die gleiche Richtung und gemeinsam in die Zukunft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit der heutigen zweiten Lesung befindet sich der Haushalt 2022 auf der Zielgeraden. Wir alle hätten uns nach fast zwei Jahren eine bessere Pandemielage gewünscht. Doch die Finanzpolitik muss sich immer an den gegebenen Realitäten orientieren. Es ist deshalb notwendig, dass wir erneut in großem Umfang zusätzliche Mittel zur Pandemiebekämpfung einplanen. Gleichzeitig investieren wir nachhaltig in die Zukunft unseres Landes und führen sogar Schulden zurück. Es lässt sich also festhalten: Dieser Haushalt ist ehrlich, verantwortungsvoll und vorausschauend. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, ganz herzlich allen Beschäftigten in der Steuerverwaltung, in der Bauund Liegenschaftsverwaltung, in der Beteiligungsverwaltung, beim LBV und beim Statistischen Landesamt zu danken. Ich danke dem Rechnungshof für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Natürlich danke ich dem Finanzminister und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, die dazu beigetragen haben, diesen Haushalt aufzustellen. Ihnen danke ich sehr für die intensive Beratung, Ihre Unterstützung und auch für Ihre Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
