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Muhterem Aras

17.12.2021 Sitzungen 17/24

Meine Damen und Herren, wenn ich richtig sehe, gibt es keine Wortmeldungen mehr. Oder gibt es in der zweiten Runde Bedarf? – Herr Abg. Gögel, Sie hätten vielleicht Bedarf, aber keine Zeit. (Heiterkeit) Sonst sehe ich keine Wortmeldungen. Vielen Dank. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Fortsetzung der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022) Buchstabe a: Einzelplan 16: Verfassungsgerichtshof Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1116 Berichterstattung: Abg. Dr. Wolfgang Reinhart Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, zu diesem Einzelplan keine Aussprache zu führen. Daher kommen wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 16 – Verfassungsgerichtshof. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/1116. Der Finanzausschuss schlägt Ihnen vor, Kapitel 1601 Verfassungsgerichtshof zuzustimmen. Wer Kapitel 1601 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Kapitel 1601 ist damit einstimmig zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Damit sind wir bereits am Ende der Beratung zum Einzelplan 16. (Zuruf: Das ging aber zügig!) – So schnell kann es gehen. Ich rufe Punkt 2 b der Tagesordnung auf: Einzelplan 17: Der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1117 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Meine Damen und Herren, das Präsidium hat hierzu eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wünscht der Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich in der Aussprache das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Sckerl.

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