Guido Wolf
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir wissen – mein Vorredner hat es bereits angesprochen –, nimmt der Datenschutz in Deutschland und auch in Baden-Württemberg eine immer größere Bedeutung ein. Selbst bei alltäglichen Begegnungen fragt man sich heute: Darf ich eine Information über eine andere Person überhaupt freigeben? Das sind Themen, die wir vor etwa zehn Jahren in dieser Form noch überhaupt nicht auf dem Schirm hatten. Der Beauftragte der Landesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist daher überzeugt: Datenschutz auf der einen und Informationsfreiheit auf der anderen Seite sind moderne Bürgerrechte und garantieren Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter. (Guido Wolf) Um dieser zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit Rechnung zu tragen, hat der Beauftragte der Landesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals einen eigenen Einzelplan im Staatshaushalt, den ich ganz kurz skizzieren möchte: Auch wenn der Datenschutz bisweilen für die Einzelne und den Einzelnen einschneidend, zeitweise lästig wirken mag – wir haben schon manche Diskussionen, auch hier, darüber geführt –, ist der sichere Umgang mit Daten und Informationen, gerade online, von immer größerer und grundlegenderer Bedeutung. Dies haben wir insbesondere in den letzten beiden Jahren ganz nah und am eigenen Leib gespürt. Längst gehört das Eintragen in Kontaktnachverfolgungslisten im Restaurant genauso zu unserem Leben wie digitale Konferenzen, Schulklassen und Gerichtsverhandlungen. Da stellen sich datenschutzrechtliche Fragen in ganz neuer Form. Natürlich müssen wir gerade jetzt, in der Coronapandemie auch darauf achten, dass die Balance zwischen der Einhaltung von Datenschutz einerseits und einer wirksamen, auch polizeilichen und strafrechtlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten andererseits immer gut gelingt, damit nicht bisweilen der Eindruck entsteht, Datenschutz behindere wirksame Strafermittlung. All diese Themen haben im Hintergrund eine datenschutzrechtliche Grundprüfung durchlaufen, ebenso die außerordentlich kritische Frage, welche Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber abgefragt, erfasst und gespeichert werden dürfen. Es ist keine einfache Zeit, was auch bei dem Landesbeauftragten zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hat, wie er uns kürzlich bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts anschaulich erläutert hat. Was haben wir aus den letzten Monaten gelernt? Die Bevölkerung, aber auch Entscheider wie wir müssen über datenschutzrelevante Themenfelder best- und schnellstmöglich aufgeklärt werden, und das mit Sensibilität und großer Kompetenz. Zum 1. Juli 2020, inmitten der Pandemie, wurde daher ein Bildungszentrum beim Landesbeauftragten gegründet. Dieses Bildungszentrum ist eine zentrale Anlaufstelle für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vereine, Verbände und Unternehmen. Es ist bundesweit einzigartig, aber es ist auch notwendig, weil wir gespürt haben, dass datenschutzrechtliche Fragen – Stichwort „europäische Datenschutz-Grundverordnung“ – für viele, auch in den Vereinen, große und manchmal fast unüberwindbare Hürden mit sich gebracht haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Gern fördern wir daher im Haushalt 2022 auch die Arbeit dieses Weiterbildungszentrums, damit die zielgerichtete Beratung genau dort ansetzt, wo sie benötigt wird. Im schulischen Bereich ist – wie uns wiederum die Pandemie lehrt – eine moderne und sichere, aber auch effektive digitale Kommunikation elementar. Darin stecken auch die Chancen dieser Coronakrise: hier in der Digitalisierung wirklich wesentliche Schritte nach vorn zu gehen. riode – 24. Sitzung – Freitag, 17. Dezember 2021 Die dafür dringend benötigte einheitliche Bildungsplattform kann jedoch erst im Jahr 2023 umgesetzt und in der Folge eingeführt werden. Bis dahin wird es nötig sein, die Schulung der Lehrkräfte und sonstigen Anwender durch den Datenschutzbeauftragten zu ermöglichen. Hierfür haben wir in dem heute zur Debatte stehenden Haushaltsentwurf, dem Einzelplan 17, die personellen Mittel bereitgestellt. Auch eine weitere im digitalen Bereich angesiedelte Einrichtung des Landesbeauftragten unterstützen wir gern: die künstliche Intelligenz. Welche rechtlichen und auch tatsächlichen Hürden in diesem Bereich entstehen, kann man heute nur erahnen. Sicher ist jedoch, dass es immer mehr und immer fortschrittlichere KI-Projekte geben wird, auch hier in Baden-Württemberg durch Start-up-Unternehmen. Baden-Württemberg ist ein zukunftsträchtiger und rechtssicherer Wirtschaftsstandort; darauf legen wir Wert, aber das bedingt auch einen funktionierenden Datenschutz. Mit dem vorliegenden Einzelplan des Datenschutzbeauftragten bauen wir den Datenschutz in unserem Land bedächtig, aber angemessen aus und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger mit umfassenden und fundierten Schulungsangeboten. Deshalb bitte auch ich Sie, diesem Einzelplan zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD)
