Nico Weinmann
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst vor wenigen Wochen konnten wir hier im Hohen Haus im Rahmen der Behandlung des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die von ihm gefahrene Linie als vernünftig und pragmatisch begrüßen. Wir konnten darauf hinweisen, dass er mit der Schwerpunktsetzung auf Beratung von Unternehmen, von Behörden und von Privatpersonen das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg fördert und er sich im Besonderen engagiert dafür einsetzt, dass Datenschutz eben nicht als eine unnötige Behinderung, als ein unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz verstanden wird. Dabei setzt der Datenschutzbeauftragte den Schwerpunkt richtig: in der Beratung in allen Datenschutzfragen, aber eben auch im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und der Beratung bei informationspflichtigen Stellen. Diese Beratung ist sehr, sehr personalintensiv, und auch für die weiteren Pläne – es ist bereits angesprochen worden – bedarf es einer Ausweitung des Personals. Dieses – da bin ich den Kolleginnen und Kollegen auch dankbar – haben wir fraktionsübergreifend festgestellt und kommen dem sehr gern nach, um auch das Verständnis und die Akzeptanz des Datenschutzes weiterhin zu fördern. Aber wir fordern an dieser Stelle auch, dass die Beachtung des Datenschutzes nicht immer nur als die Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz gesehen wird, und erwarten, dass jedes Ministerium bei seinen Projekten und aus eigenem Antrieb heraus den Datenschutz berücksichtigt und auch entsprechende Mittel vorsieht. (Beifall bei der FDP/DVP) Angesprochen worden ist, dass das Verständnis und der Wert personenbezogener Daten sich in den letzten Jahren verändert haben. Diese spielen in unserer digitalen und vernetzten Welt eine unglaublich große Rolle. Daten sind das Gold oder das Öl von morgen, und sie bedeuten Wettbewerb, Wertschöpfung, Wohlstand und Wachstum. Sie sind aber auch für Forschung, Sicherheit, Gesundheit und – gerade in der Pandemie – für das Leben wichtig. Dem wird nach unserer Überzeugung die Datenschutz-Grundverordnung in der jetzigen Fassung nicht gerecht. Wir hatten 2018 die Datenschutz-Grundverordnung als bahnbrechend, aber bereits auch als verbesserungswürdig erachtet. Das Beispiel der Vereine ist genannt worden. Im Gegensatz zu großen Unternehmen fehlt den meisten Betroffenen, gerade den Privatpersonen, den Kleinunternehmen oder auch den Vereinen, für die korrekte Anwendung der Zugang zu den nötigen rechtlichen, technischen und finanziellen Ressourcen. Die fehlende Differenzierung zwischen Unternehmen, Sektoren und neuen Technologien haben wir angesprochen. Deshalb ist eine gute Beratung wichtig. Der Rahmen, den die Datenschutz-Grundverordnung für alle vorsieht, scheitert eben an der Realität. Somit riskieren wir die digitale Souveränität und schränken auch die Möglichkeit (Nico Weinmann) ein, digitale Lösungen beispielsweise beim Klimaschutz oder im Gesundheitswesen zum Wohle aller einzusetzen. Mit großen Datensätzen können Technologien wie die künstliche Intelligenz in der Diagnose sowie der Forschung und Entwicklung, z. B. auch für die Entwicklung von Medikamenten, eingesetzt werden. Insofern brauchen wir eine offene Diskussion über den Zugang zu Daten. Diese müssen wir intensiv führen, ohne aber den Datenschutz des Einzelnen zu gefährden. Das ist eine spannende Diskussion, auf die ich mich freue. Zunächst einmal freue ich mich, dass wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz jetzt entsprechend verstärkt ausstatten können. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und uns ein weiteres gutes Gelingen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen)
