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Plenarprotokoll 7/78

04.05.2022 · 118 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (11)AfD (9)FDP (7)GRÜNE (7)CDU (7)SPD (6)fraktionslos (2)

Dorothea Marx

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffnen möchte. Wenn das Fotoshooting hier hoffentlich gleich beendet ist, kann es losgehen. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Heute haben wir nach langer Zeit auch endlich wieder eine Besuchergruppe auf der Besuchertribüne. Passend dazu heiße ich die Gruppe von der Aktiv-Schule Erfurt willkommen. Schön, dass Sie bei uns sind und dass wir wieder live von Ihnen beobachtet werden können. (Beifall im Hause) In der Landesregierung wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2022 Herr Dr. Burkhard Vogel als Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ernannt. Ich begrüße auch ihn sehr herzlich – wenn er dann kommt, das wird er sicherlich noch tun – und wünsche ihm für die Amtsausübung zum Wohle unseres Freistaats alles Gute. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordnetem Gottweiss geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Herr Abgeordneter Beier. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Worm, Frau Abgeordnete Lehmann und Herr Abgeordneter Dr. Hartung entschuldigt. Allgemeine Hinweise – wie immer an dieser Stelle –: Der Ältestenrat hat für Herrn Robert Sonntag – nicht verwandt und nicht verschwägert –, Redakteur bei Radio ENNO – oder doch? –, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat Frau Präsidentin Keller für Frau Antonia Kellner und Frau Emily Thümmler, Redakteurinnen beim Wartburg-Radio Eisenach, für diese Plenarsitzungen eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Lassen Sie mich bitte noch einmal auf die aktuellen Maßnahmen des Landtags zur Verhinderung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu sprechen kommen. Mit Wirkung vom 2. Mai 2022 hat Frau Präsidentin Keller den sogenannten Basismaßnahmenplan des Landtags in Kraft gesetzt. Für unsere Plenarsitzungen sind dabei folgende Infektionsschutzmaßnahmen von besonderer Bedeutung, die ich noch mal kurz hier nennen möchte: Der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen ist zu wahren. Für das bestimmungsgemäße Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine Pflicht, von der grundsätzlich nur am Sitzplatz und bei Redebeiträgen Ausnahmen bestehen. Unsere Plenarsitzungen werden weiterhin nach jeweils 120 Minuten für jeweils 20 Minuten für eine Lüftungs- und Erholungspause unterbrochen. Für unsere Besuchsgruppen wurde im Funktionsgebäude ein gesonderter Bereich unter Einbeziehung der Tribüne, des Besuchszentrums und des zugehörigen Flurs eingerichtet, sodass wir nicht nur Einzelbesucherinnen und ‑ besucher wieder begrüßen können, sondern endlich auch wieder Besuchergruppen – was wir auch gerade getan haben. Gleichzeitig ist im Interesse des Infektionsschutzes die insoweit notwendige Kontaktminimierung sichergestellt. Wir kommen zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen – teilweise mit konkreter Platzierung – auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Danach wird die Wahl zu Tagesordnungspunkt 15 morgen als erster Punkt aufgerufen. Unter der Voraussetzung, dass der Wahlvorschlag erfolgreich ist, sind auch die Ernennung und die Vereidigung des Wahlbewerbers vorgesehen. – Da geht es um den Präsidenten für den Verfassungsgerichtshof. – Diese sollen sich unmittelbar an die Bekanntgabe des Wahlergebnisses anschließen. Daran schließt sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 an. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/5378, zu Tagesordnungspunkt 17 die 7/5410 und die 7/5418, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/5414, zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/5379, zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/5380, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/5381 und zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/5382 und die 7/5409 sowie zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/5383. Die Fraktion der AfD hat erneut davon abgesehen, einen Wahlvorschlag für die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern einzureichen. Damit werden dem Landtag leider auch weiterhin Schriftführer/ ‑ innen fehlen, deren verantwortungsvolle Aufgabe im Sitzungsvorstand für das Gelingen der Plenarsitzungen von hoher Bedeutung ist. Diese Bedeutung ist auch mit Blick auf das Repräsentationsprinzip der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe im Sitzungsvorstand nicht geringzuschätzen, dessen Einhaltung angesichts des Fernbleibens einer ganzen Fraktion nur partiell erfolgreich sein kann. Die Erfüllung dieser Pflicht sollte jedoch für alle Abgeordneten, die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall DIE LINKE, CDU) Wir haben Beschlussempfehlungen, die folgende Drucksachennummern aufweisen: Zu Tagesordnungspunkt 3 gibt es eine Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5408, zu Tagesordnungspunkt 8 in der Drucksache 7/5385 und zu Tagesordnungspunkt 36 a die 7/5397. Zum Tagesordnungspunkt 1 b wurde ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5419 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/5422 verteilt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 12 wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. Insofern entfällt dieser Tagesordnungspunkt. Es entfällt auch der Tagesordnungspunkt 29, da der zuständige Ausschuss noch nicht abschließend zum Gesetzentwurf beraten hat. Der Antrag zum Tagesordnungspunkt 36 b wurde von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen. Zum Tagesordnungspunkt 36 a und Tagesordnungspunkt 49 wurden Neufassungen der jeweiligen Anträge verteilt. Zur Fragestunde morgen gibt es noch einen Hinweis: Der Herr Abgeordnete Mühlmann hat darum gebeten, dass seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/5265, die morgen als zweite Mündliche Anfrage zum Aufruf kommen würde, am Freitag als erste Mündliche Anfrage aufgerufen wird. Die Landesregierung hat zu den Anträgen in den Tagesordnungspunkten 33 b und c sowie zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 51 mitgeteilt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Jetzt kommt die übliche Frage, ob der Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen wird, und es wurde mir bereits möglicher Ergänzungsbedarf signalisiert. Es gibt eine Wortmeldung vom Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion, bitte schön.

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Stefan Möller AfD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion, den Antrag, der auch verteilt worden ist, „Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren“ wegen besonderer Dringlichkeit mit auf die Tagesordnung unter Punkt I zu nehmen. Zur Dringlichkeit würde mein Kollege Jankowski sprechen.

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Dorothea Marx

Gibt es weitere Wünsche auf Änderung der Tagesordnung oder Ergänzungen? Bitte, Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Frau Präsidentin, vielen Dank. Namens meiner Gruppe beantrage ich, den TOP 51 „Fachkräfte für Bädertechnik“ in der Drucksache 7/5377 in diesen Plenarsitzungstagen bis Freitag abzuarbeiten.

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Dorothea Marx

Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich um Veränderung der Tagesordnung am Donnerstagvormittag. Nach den von Ihnen geschilderten Abläufen, erst der Tagesordnungspunkt 15 – Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs – und danach TOP 4 – Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes – möchten wir gern noch dazwischen die Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2, die Wahl eines Mitglieds für den Datenschutzbeirat und gleichzeitig auch die Zustimmung zum Antrag der Benennung der neuen Direktorin des Rechnungshofs einbauen. Die Begründung liegt darin, dass die Wahlen für den Untersuchungsausschuss eine technische Krux enthalten. Denn wenn der Vorsitzende gewählt werden muss oder kann, kann erst später der Stellvertreter benannt werden. Und wenn nämlich der Kollege durchfallen würde bei der Wahl des Vorsitzenden und gleichzeitig zurückgetreten ist als aktiver Stellvertreter, hätten wir wieder den Untersuchungsausschuss 7/2 nicht installiert. So könnten wir vormittags die entsprechenden Personen wählen und könnten dann nach dem Mittag die entsprechenden Stellvertreter wählen. Das ist also nur ein technischer Vorgang. Darum bitten wir. Danke.

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Dorothea Marx

Vielen Dank. Gibt es noch etwas? Dann arbeiten wir mal die Wünsche der Reihe nach ab. Zunächst hatte die AfD-Fraktion beantragt, den vor Ihnen neu auf den Tischen ausliegenden Antrag in der Drucksache 7/5423 in die Tagesordnung aufzunehmen. Und die Dringlichkeit soll begründet werden. Bitte schön.

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Denny Jankowski AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und natürlich auch auf der Tribüne, meine Fraktion hat beantragt, den Antrag mit dem Titel „Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren“ auf die Tagesordnung dieser Plenarsitzung zu nehmen. Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe, und momentan kommen gerade viele Kinder und Frauen nach Deutschland, um hier Schutz vor dem Krieg zu suchen. Und natürlich müssen für die Kinder und Jugendlichen auch die Bildungschancen gewahrt werden. Der Antrag meiner Fraktion ist dringlich, da die Landesregierung bei der Beschulung und Betreuung der ukrainischen Kinder aber für uns den komplett falschen Weg einschlägt. Die Landesregierung hat nichts aus den Fehlern 2015/2016 gelernt und wiederholt die gleichen Fehler wieder. Erneut werden die Kinder ohne Rücksicht auf die Sprachbarrieren einfach so in die Schulklassen verfrachtet, die Lehrer und Pädagogen werden wieder mit den Problemen größtenteils allein gelassen. Und zu allem Überfluss möchte die Landesregierung die ukrainischen Kinder mit aller Macht in unser Bildungssystem integrieren, obwohl dies weder erforderlich noch von der Ukraine überhaupt gewünscht ist. (Beifall AfD) Ganz im Gegenteil: Auch die ukrainische Generalkonsulin Iryna Tybinka hat sich bei der Kultusministerkonferenz im März ganz klar gegen eine Integration der ukrainischen Kinder in unser Bildungssystem ausgesprochen. Wir halten es für wichtig, dass natürlich auch die Wünsche der Ukrainer für die Beschulung und Betreuung ihrer Kinder hier in Thüringen berücksichtigt werden. Deswegen stellen wir unseren Antrag hier, um dem derzeitigen Kurs der Landesregierung entgegenzuwirken. Und natürlich hat der Antrag damit auch eine Dringlichkeit, denn die Landesregierung setzt ihren falschen Kurs gerade auch um. (Beifall AfD) In unserem Antrag fordern wir unter anderem, dass die Beschulung und Betreuung der ukrainischen Kinder in separaten Klassen und Gruppen in ihrer Heimatsprache und anhand der ukrainischen Lehrpläne erfolgen soll, genau wie es die Generalkonsulin der Ukraine bei der Kultusministerkonferenz auch gefordert hat. Zudem verfügt die Ukraine über eine sehr gut ausgebildete Lernplattform, die wir auch in Thüringen nutzen sollten. Dies erleichtert den Kindern das Lernen, da die Lerninhalte in ihrer Muttersprache angeboten werden und auch der Unterricht über Videoschalte in ukrainischer Sprache möglich ist. Dafür brauchen die Kinder lediglich Leihgeräte, um dies auch nutzen zu können. Die ukrainische Generalkonsulin mahnte bei der Kultusministerkonferenz auch zu Recht an, dass die ukrainischen Kinder und Jugendlichen sich nur vorübergehend in Deutschland und Thüringen aufhalten und es deswegen wichtig sei, auf eine Kontinuität ihrer Bildungsprozesse zu achten. Nichts anderes als ein Mindestmaß an Kontinuität für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen, für die sich ja gerade in ihrem Leben so viel fundamental verändert hat, fordern wir mit unserem Antrag. Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg ist in unseren Augen eine Sackgasse; er wird weder den Bedürfnissen der ukrainischen Kinder und Jugendlichen noch denen der deutschen Kinder und Jugendlichen gerecht. Ich bitte deswegen um Zustimmung für die Dringlichkeit unseres Antrags, damit er auf die Tagesordnung dieser Plenarsitzung gesetzt werden kann. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Wünscht jemand das Wort, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Schülerinnen und Schüler, ich freue mich wirklich auch sehr, dass endlich wieder Schülerinnen und Schüler an unseren Plenarsitzungen teilnehmen können. Deshalb ein herzliches Willkommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Kniese, fraktionslos) Ja, es geht um Schule und es klingt vielleicht auch erst mal vermeintlich gar nicht ganz falsch, was die AfD hier suggeriert, aber es ist perfide. (Heiterkeit AfD) Das will ich kurz darstellen und damit auch begründen, warum wir nicht zustimmen werden, diesen Antrag jenseits der Frist auf die Tagesordnung zu nehmen. Zum einen beschäftigen wir uns selbstverständlich im Bildungsausschuss und als Bildungspolitikerinnen seit Beginn des Angriffskriegs von Putin gegen die Ukraine mit der Situation gerade der Kinder und Jugendlichen. Auch die Kultusministerkonferenz hat das getan. Die Kultusministerkonferenz bündelt ja alle 16 Bundesländer, und wichtig war, dass es ein einheitliches Vorgehen gibt, denn im Moment sind es etwa 560.000 Geflüchtete aus der Ukraine, die insgesamt nach Deutschland gekommen sind, und natürlich müssen wir den Kindern und Jugendlichen auch gleiche Chancen und gleiche Bedingungen bieten. Wir wissen, dass es ein Online-Lernsystem für die Ukraine gibt. Das haben wir uns, glaube ich, alle schon mal angeschaut und waren auch ein Stück weit verwundert, wie gut das funktionieren kann. 18 Fächer werden dort angeboten für die Klassen 5 bis 11. Das Schulsystem der Ukraine ist ja ein bisschen anders aufgebaut. Trotzdem kann das Onlineangebot natürlich unser Schulsystem nicht ersetzen. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass die Menschen, die aus der Ukraine gerade zu uns kommen, überhaupt nicht absehen können, wie lange sie hierbleiben müssen. Ich sage „bleiben müssen“ ganz bewusst, weil ein Großteil natürlich wieder zurück in die Heimat möchte, aber wir alle die Bilder vor Augen haben von den furchtbaren Zerstörungen, den tagtäglichen Angriffen auf die Städte und niemand weiß, ob und wann die Kinder und Jugendlichen tatsächlich wieder zurückkehren können. Auch ist das Schuljahr ein ganz anderes. In der Ukraine endet das Schuljahr im Mai, dann sind längere Sommerferien und dann beginnt das neue Schuljahr. Da die Menschen, die aus der Ukraine hierherkommen, nach Bundesrecht und dem § 24 hier eine Anerkennung finden, gilt für die Kinder und Jugendlichen natürlich auch die Schulpflicht. Und welche andere Schulpflicht sollte dann greifen, als die, die es auch in Deutschland gibt? Machen wir uns nichts vor: Das Beste, um diese Kinder und Jugendlichen eben nicht zu separieren und auszugrenzen – das ist übrigens das, was die AfD will, sie will ein Parallelsystem für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen errichten –, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Eine Unter- stellung!) ist doch, die Kinder zu integrieren. Ich kann für Erfurt sagen: In Erfurt sind bereits 190 Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Schulen aufgenommen worden. Es sind weitere 190 Kinder, für die gerade Plätze gesucht werden, und das können wir hochrechnen. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Zur Dringlichkeit!) Dringlich ist, dass dieses Problem behandelt wird. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Dann stimmen Sie doch zu!) Und das wird behandelt von den Kommunen, von den Schulträgern und auch vom Ministerium. Dringlich ist auch, dass wir diese Kinder, die ganz furchtbare, traumatische Erfahrungen haben, nicht wieder separieren und ausgrenzen, sondern sie willkommen heißen, und das heißt auch, an Bildung partizipieren zu lassen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn die UN-Konvention sagt ganz deutlich: Das Recht auf Bildung kennt keine Grenzen, Kinderrechte kennen keine Grenzen. Deswegen gibt es auch keine Dringlichkeit für diesen reinen Schaufensterantrag, der vielleicht freundlich daherkommt, aber ganz mies auf Ausgrenzung setzt, (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: So ein Unsinn!) und das von Kindern und Jugendlichen, die unser aller Unterstützung brauchen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspricht jemand? Das ist der Fall. Dann brauchen wir für die Aufnahme in die Tagesordnung eine Zweidrittelmehrheit. Damit bitte ich Sie abzustimmen. Wer dafür ist, diesen Antrag als dringlich auf die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Schämt euch!) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Guck mal in den Spiegel!) Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die anderen Fraktionen des Hauses. Die fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich? Ja. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und damit wird dieser Antrag in diesem Plenum nicht beraten. Wir hatten als nächsten Antrag die Bitte der Gruppe der FDP, den Tagesordnungspunkt 51 in dieser Plenarsitzung abzuarbeiten. Auch darüber lasse ich abstimmen. Wer möchte diesem Platzierungswunsch entsprechen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit wird dieser Antrag nicht auf den I. Block vorverlegt. Jetzt haben wir als letzten Antrag zur Tagesordnung die Bitte, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 18 und 22 morgen früh nach der Abarbeitung des Tagesordnungspunkts 1 bzw. der Wahl unter Tagesordnungspunkt 15 mit zu behandeln. Es war dann auch noch die Rede davon, die Wahl in Tagesordnungspunkt 14 vorzuziehen. Das ist aber keine Wahl. Das ist eine Zustimmung zu einem Wahlvorschlag, es müsste also ein extra Tagesordnungspunkt sein. Deswegen frage ich zunächst: Wer möchte der Bitte entsprechen, mit der Wahl unter Tagesordnungspunkt 15, die morgen als Erstes aufgerufen wird, auch die beiden weiteren Wahlen 18 und 22 zum Aufruf zu bringen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Die CDU-Fraktion. Damit ist das mehrheitlich so beschlossen. Dann kommen wir zu der Bitte, den Tagesordnungspunkt 14 auch morgen früh gleich abzuarbeiten. Wer stimmt dieser Verschiebung zu? Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Abgeordneten und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die Gruppe der FDP. Damit ist auch beschlossen, dass das auf den Donnerstagvormittag vorgezogen wird. Damit haben wir alles abgearbeitet, was Sie erbeten hatten. Jetzt gibt es noch eine Bitte. Herr Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Ich habe das bewusst an das Ende dieser Tagesordnungsklärung gesetzt. Ich würde gern den Kollegen Mühlmann danach fragen, ob es sachlich nachvollziehbare Gründe gibt, weswegen er seine Mündliche Anfrage vom Donnerstag auf den Freitag verschiebt, damit wir das nachvollziehen können.

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Dorothea Marx

Herr Mühlmann, möchten Sie dazu eine kurze Erklärung abgeben? (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Weil ich morgen nur zeitweise da bin!) (Zwischenruf aus der Fraktion Die Linke: Da kann es ein Kollege vorlesen!) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich möchte die Anfrage selbst vortragen!) Also wegen zeitlicher Verhinderung. Er hat die Bitte vorgetragen. Ich würde sagen, wir unterbrechen jetzt deswegen nicht die Sitzung, um zu klären, ob man dem folgen kann oder nicht. Ich denke, das kann die jeweilige Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident frei entscheiden. Wir haben das immer mal wieder, dass Kollegen Gründe vorbringen, warum sie etwas verschoben haben wollen. Wir haben auch Pausen, da kann engagiert darüber diskutiert werden. Das ändert nichts an den beschlossenen ergänzenden Festlegungen zur Tagesordnung. Ich darf Sie jetzt um Abstimmung bitten, ob Sie der so – wie abgestimmt – veränderten Tagesordnung zustimmen. Da bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Stimmverhalten aus der Mitte des Hauses konnte ich nicht erkennen, aber eine Mehrheit hat die Tagesordnung – wie abgestimmt – damit beschlossen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ja!) Damit kommen wir zur Tagesordnung und zu den Aktuellen Stunden, dem Aufruf des TagesordAlle Fraktionen wie auch die Parlamentarische Gruppe der FDP haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit 5 Minuten, die bei mehreren Themen auf diese aufgeteilt werden kann. Damit eröffne ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5365 Als Erste erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste, morgen, am 5. Mai, ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Am kommenden Montag, dem 9. Mai, ist aus diesem Anlass das Außerparlamentarische Bündnis für Menschen mit Behinderungen zu Gast im Thüringer Landtag. Deshalb ist heute ein guter Tag, um auch hier im Hohen Hause wichtige Themen in den Blick zu nehmen, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen betreffen. Deshalb haben wir als Fraktion die Gelegenheit genutzt, um die Aktuelle Stunde unter dem Titel „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“ auf die Tagesordnung zu setzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn unserer Fraktion ist es ein ganz besonderes Anliegen, dass allen Menschen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglich ist. Trotz aller Anstrengungen, die wir aus der Regierungsverantwortung heraus hier in Thüringen unternehmen können, sind wir noch weit davon entfernt. Das Ziel, wirklich gemeinsam zu leben, zu lernen und zu arbeiten, ist noch lange nicht erreicht. Behinderte Menschen stoßen im Alltag immer wieder auf Barrieren, auf Ausgrenzung. Wer im Alltag viel Unterstützung braucht, bekommt diese oft nur in Förderschulen, Wohnheimen oder Werkstätten, in denen Menschen mit Behinderungen unter sich sind. Das aber widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb hat der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine große Berechtigung. „Nicht ohne uns über uns“, so lautet der Grundsatz der UN-Konvention. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine inklusive Gesellschaft heißt für uns, alle Menschen sollen gleichberechtigt Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Darüber haben wir hier in den vergangenen Jahren schon oft gesprochen und viele Verbesserungen für Thüringen auf den Weg gebracht, aber das reicht noch lange nicht. Menschen mit Behinderungen sind nicht behindert im eigentlichen Wortsinn, sie werden behindert von Barrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern: der Zugang zu Gebäuden, zu Regalen im Supermarkt, zu Medien und zu Veranstaltungen. Das sind Barrieren, die wir sehen, wenn wir aufmerksam mit unserer Umgebung sind. Aber es sind vor allem auch die Barrieren in den Köpfen, im Verwaltungshandeln und in der Kommunikation. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, das kann Politik nicht allein regeln, dazu brauchen wir einen anderen Blick, ein anderes Hinhören, ein anderes Miteinandergehen. Als Menschen, die diese Einschränkungen im Alltag nicht oder und nicht an vielen Stellen ertragen müssen, brauchen wir dazu die Unterstützung derer, die mit diesen Einschränkungen tagtäglich konfrontiert werden. Nur gemeinsam kann es gelingen, die Achtung, die Würde und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen wirklich zu respektieren und diesen Respekt vor der Unterschiedlichkeit und die gesellschaftliche Wertschätzung in unser Denken zu integrieren. Dieser Respekt aber bedarf eines respektvollen Verhaltens aller Akteurinnen und Akteure untereinander. Er kann sich nur auf den Grundlagen von Gleichheit und Gerechtigkeit entfalten, und dazu brauchen wir den Dialog. Eine Gelegenheit zum Dialog bietet unsere Einladung an das Außerparlamentarische Bündnis für Menschen mit Behinderungen in den Landtag, die ich schon zu Beginn meiner Rede erwähnte. Am kommenden Montag ist es wieder so weit und ich freue mich sehr auf dieses Treffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gibt uns endlich wieder die Gelegenheit zur Debatte im gesellschaftlichen Raum. Das ist auch unser Anspruch: Behinderungen sichtbar machen, über Zugänge zu den gesellschaftlichen Räumen debattieren, miteinander reden statt übereinander zu reden, respektvoll im sachlichen Dialog. Der Europatag am 9. Mai steht seit 1950 für Frieden und Einheit in Europa. In diesem Jahr wird er im Thüringer Landtag auch für das Motto „Tempo machen für Inklusion - barrierefrei zum Ziel!“ stehen. Lassen Sie uns als demokratische Parlamentarierinnen und Parlamentarier gemeinsam für Fortschritte auf politischer und gesellschaftlicher Ebene streiten und so mithelfen, Menschen mit Behinderungen und ihren Forderungen nach einer Gesellschaft für alle eine Stimme zu geben. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Meißner für die Fraktion der CDU das Wort.

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Beate Meißner CDU

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, am morgigen Tag ist zum 30. Mal der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Und das Motto ist jedes Mal „Nichts über uns ohne uns“. Deswegen versuche ich meine Rede heute hier in einfacher Sprache zu halten, damit die, die es betrifft, auch verstehen, um was es hier heute geht. Ich hoffe, dass der Thüringer Landtag auch entsprechend unsere Redebeiträge dolmetscht, damit auch alle das nachvollziehen können. Seit Dezember 2019 gibt es in Thüringen das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dieses Gesetz sieht vor, dass es im Landtag Berichte über die Barrierefreiheit gibt. Sie sollen über ganz Thüringen berichten und nicht nur über Gebäude, die dem Land gehören. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen soll genauso gut bezahlt werden wie alle anderen Beauftragten des Landes auch. Dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen soll nicht mehr verboten sein, in den Stadtund Kreistag gewählt zu werden. Viele wissen wenig über Barrierefreiheit. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion vorgeschlagen, dass es hier in Thüringen eine Fachstelle für Menschen mit Fragen zur Barrierefreiheit gibt. Diese Fachstelle gibt es jetzt hier im Thüringer Landtag. Manchmal halten sich Menschen nicht an die Gesetze und Verordnungen zum Schutz und zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen soll sie nun zur Rechenschaft ziehen dürfen. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen soll alle fünf Jahre gewählt werden und nicht mehr nach jeder Wahl im Landtag. Der Landesbeirat darf nun auch aus mehr Mitgliedern bestehen als bisher. Das Land zahlt in Thüringen den Städten und Kreisen Geld, wenn sie den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auch Geld zahlen. Immer nach sechs Jahren soll nun geschaut werden, wie dieses Gesetz wirkt und was besser gemacht werden kann. Das erste Mal soll das aber schon in diesem Jahr gemacht werden. In den Städten muss es Beauftragte für Menschen mit Behinderungen geben. Kleinere Städte und Dörfer dürfen auch Beauftragte für Menschen mit Behinderungen haben, aber überall soll es Beiräte geben dürfen. Das Gesetz ist ein Anfang. Jetzt merken wir aber, dass noch viel zu tun ist. Die neue Fachstelle für Barrierefreiheit arbeitet sehr gut und die Mitarbeiter haben mit Anfragen aus vielen verschiedenen Bereichen zu tun. Der Thüringer Landtag hat für diese Fachstelle 1 Million Euro in den Haushalt eingestellt. Diese Summe, dieses Geld war bereits nach zwei Monaten komplett ausgeschöpft. Es besteht also dieses Jahr keine Möglichkeit mehr, Anträge zu stellen. Deswegen werden wir uns als CDU-Fraktion dafür einsetzen, dass es im nächsten Jahr mehr Geld für diese Fachstelle gibt. Fragen kommen von überall aus Thüringen, aus Städten und aus Dörfern, aus allen Bereichen des Lebens: Wohnen, Rathäuser, Kindergärten, Schule, Reha-Kliniken, Freibäder. Alle wollen mehr Barrierefreiheit schaffen und wir unterstützen das. (Beifall CDU) Die Städte und Kreise müssen nun bis nächstes Jahr sagen, was sie machen wollen. Das steht auch im Gesetz. Sie müssen das dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zeigen. Bis jetzt ist da leider wenig passiert. Daher brauchen die Städte und Kreise Hilfe, und die Regierung in Thüringen muss diese Hilfe leisten, denn wir wollen gemeinsam Barrieren abbauen. Auch das Land Thüringen muss einen Bericht abgeben. Dort ist aufgeschrieben, wie es mit der Teilhabe besser wird. Da geht es um die Entwicklung und es geht darum, dass die Regierung von Thüringen sagt, was sie ändern will. In den letzten 15 Jahren wurde das nicht gemacht. Und wir als CDU-Fraktion sind gespannt darauf, wann dieser Bericht kommt und was drinsteht, insbesondere auch, was den Abbau von Barrieren im Internet und auf Homepages betrifft. (Beifall CDU) Danke, dass Sie mir alle zugehört haben.

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank. Unsere nächste Rednerin ist für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange.

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Karola Stange Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer, egal, an welcher Stelle Sie heute sitzen! Zuerst ein Lob an die Präsidentin, das Sie sicher weitergeben. Ich hatte heute die Möglichkeit, die neuen Informationsmaterialien des Thüringer Landtags aus dem Fach zu nehmen. Unter anderem wurde auch der Landtag vorgestellt: „Ort der Begegnung“, Information in leichter Sprache. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also: Auch wenn manches etwas länger dauert, aber es passiert. Recht herzlichen Dank. Und, Frau Meißner, ich glaube, es ist eine schwere Aufgabe für uns gemeinsam, leichte oder einfache Sprache zu verwenden. Ich denke, es ist so ein Stückchen wie eine Augenwischerei, nur heute sich hierherzustellen und diese Sprache verwenden zu wollen. Wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, dass immer und überall die Möglichkeiten gegeben werden, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) sowohl leichte als auch einfache Sprache zu nutzen. Und wenn wir uns heute in der Aktuellen Stunde mit dem Thema „Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ kurz, in 5 Minuten, auseinandersetzen, so wissen wir alle, die nachher hier an diesem Pult stehen werden: Es ist viel zu wenig Zeit, in diesen 5 Minuten die Positionen der einzelnen Fraktionen darzustellen oder Fortschritte zu erläutern oder Kritiken anzubringen. Ich denke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gut daran getan, das Thema heute mal auf den Weg zu bringen. Aber wie gesagt: Die Zeit wird nicht reichen. Ich möchte auf zwei, drei Aspekte eingehen, die für mich und meine Fraktion sehr wichtig sind und die wir nicht aus dem Auge verlieren dürfen. Dankenswerterweise führt der Landesbehindertenbeauftragte, seitdem er in Amt und Würden ist, jedes Jahr eine Studie in Thüringen durch oder lässt sie durchführen, wie die Thüringerinnen und Thüringer, die Befragten „die Situation für Menschen mit Behinderungen“ einschätzen. Im Jahr 2021 hat er die Studie auf den Weg gebracht und uns hier im Plenarsaal vorstellen können. Da waren Aussagen unter anderem, die mich schon erschrocken gemacht haben. Unter anderem wurde dargestellt, dass immerhin 78 Prozent, also vier Fünftel der Befragten gesagt haben: Menschen mit Behinderungen werden weiter in der Gesellschaft benachteiligt und diskriminiert. Und unter anderem war eine Antwort, die gegeben worden ist, auf eine Frage, dass 47 Prozent der Befragten kein Inklusionsprojekt, keine Inklusionsmaßnahme kannten und somit auch mit dem Wort „Inklusion“ nicht wirklich viel in Verbindung bringen konnten. Hier, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir gemeinsam in den vor uns liegenden Jahren noch viel zu tun, um das abzubauen. Auch der Landtag – und mit der oben erwähnten Broschüre ist zwar ein erster Schritt gemacht worden – wurde in die Fragestellungen mit einbezogen, und hier haben die Befragten zu 48 Prozent uns mitgeteilt: Es ist schwer, an Politikerinnen und Politiker „heranzukommen“. Da ist unsere Aufgabe, uns für Menschen mit Behinderungen – egal welcher Art und Weise – in Sprechstunden zur Verfügung zu stellen, ihre Anliegen aufzunehmen und zu bearbeiten. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal auf das Thema „Budget für Arbeit“ eingehen: Vor Ostern hatte ich dazu gemeinsam mit dem Geschäftsführer von einem uns allen bekannten großen Verein eine Presseveranstaltung dazu. Wir haben feststellen müssen, dass beim Thema „Budget für Arbeit“, also wo Menschen, die zurzeit noch in der Werkstatt arbeiten, die Möglichkeit haben, in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu kommen, in den zurückliegenden Jahren – seit 2018 ist das möglich –von 38 Anträgen 37 bewilligt wurden und somit 37 Personen die Möglichkeit haben, einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachzukommen. Hier, werte Kolleginnen und Kollegen, können wir ansetzen, auch in den nächsten Wochen, und mit Arbeitgebern sprechen, um deutlich zu machen, wie wertvoll, wie wichtig Menschen in Betrieben sind, wie wichtig behinderte Menschen auch in den Einrichtungen sind, um das Betriebsklima mit zu verbessern. Da haben wir zu tun und hier, werte Frau Ministerin, hoffe ich, dass wir gemeinsam in den nächsten Wochen gute Möglichkeiten haben, durch Thüringer Initiativen das Thema besser voranzubringen. Und wir haben das ganze Thema

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss!

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Karola Stange Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

– noch einen Satz – der UN-Behindertenrechtskonvention in den vielen Artikeln hier bereits gehört. Ein Artikel und ein Thema sind mir besonders wichtig, das ist das Thema der guten Bezahlung für gute Arbeit. Und auch hier sollten wir in den vor uns liegenden Jahren aktiv werden. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Aust für die Fraktion der AfD das Wort.

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René Aust AfD

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kirchenlehrer Augustinus gibt allen Menschen mit auf den Weg, das Bestmögliche aus unseren Talenten, aus unseren Fähigkeiten, aus unseren Anlagen zu machen, sowohl zum Wohle des Einzelnen als auch zum Wohle der Allgemeinheit, und auch einzusetzen. Aus der Logik heraus ist es dementsprechend auch falsch, Menschen Steine in den Weg zu legen, wenn diese eben ihre Talente und Fähigkeiten entwickeln möchten. Die UN nimmt genau das auf, indem sie in ihrer UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen auch mit Behinderung unbeschränkten Zugang zu Bildung haben sollen. Genau diese Strukturen müssen geschaffen werden und immer wieder überprüft werden, damit Menschen mit Behinderung ihre Anlagen voll entwickeln können, zu ihrem eigenen Wohle, aber auch zum Wohle der Gesellschaft insgesamt. Wir alle profitieren davon, wenn Menschen mit Behinderung ihre Anlagen voll entwickeln können. Beispiele dafür sind außergewöhnliche Persönlichkeiten, wie beispielsweise Stephen Hawking, oder auch die vielen Menschen, die sich in Behindertenwerkstätten jeden Tag Mühe geben, für sich selbst zu sorgen, aber auch mit ihren Produkten denjenigen, die ihre Produkte erwerben, eben auch einen positiven Beitrag zu bieten. Unsere Aufgabe ist es, im Landtag immer wieder darum zu streiten, was der bestmögliche Weg ist, behinderten Menschen ihre Möglichkeiten zu geben, damit sie ihre Anlagen voll entwickeln können, damit sie das Beste aus ihren Fähigkeiten machen können. Deswegen werden wir als AfD auch weiterhin dafür streiten, genau für diese Verbesserung für Behinderte einzutreten. (Beifall AfD) Wie dieser Weg aussieht, darüber kann gestritten werden. Beispielsweise wird in diesem Landtag immer wieder darüber gestritten, ob beispielsweise das Förderschulsystem das Richtige ist oder nicht oder ob die vollständige Inklusion in die üblichen Schulen gelingen soll. Wir haben dort eine ganz dezidierte Meinung dazu, die auch unser Kollege Denny Jankowski immer wieder vorgetragen hat. Aus unserer Sicht sind Förderschulen am besten dazu geeignet, den jungen Kindern mit Behinderung das bestmögliche Umfeld zu bieten, damit sie genau das machen können, nämlich ihre Talente voll zu entwickeln zum Wohle für sich selbst, aber auch zum Wohle für alle. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Aust, eines vorweg: Ihre wohlfeilen Worte hier in allen Ehren, aber das, was in den letzten Jahren aus der AfD in Bezug auf Menschen mit Behinderung und Gleichwertigkeit allen Lebens kam, das spottet jeder Beschreibung. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Beispiele!) Auch Ihre Rede ändert das nicht, dass wir leider viel zu oft Ungleichheiten in Kreistagsfraktionen haben – die Anfrage von 2018, wo ein Zusammenhang von Ihnen, von Ihrer Partei hergestellt wurde zwischen Inzest, zwischen weniger wertem Leben und dem, was sozusagen unser Grundgesetz sagt. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Halten Sie sich mal an Ihr Redemanuskript!) All das sind Beispiele dafür, dass Sie leider viel zu oft Menschen mit Behinderung abwerten und separieren. Das ändert auch Ihre Rede hier jetzt nicht. Meine Damen und Herren, wir sprechen heute über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich bin der Grünen-Fraktion persönlich auch sehr dankbar für diese Aktuelle Stunde. Meine Kollegin Stange hat es schon gesagt: Innerhalb von 5 Minuten hier grundsätzlich zu diesem Thema auszuholen, ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit, so viel gäbe es dazu zu sagen. Ich bin deswegen froh, dass die Fraktion der Grünen für nächste Woche Montag hier zum Außerparlamentarischen Bündnis eingeladen hat, und will an dieser Stelle explizit den zwei Sprechern danken, insbesondere Herrn Pfeffer und Herrn Elschner, die seit vielen Jahren dafür sorgen, dass hier im Parlament regelmäßig die Belange der Menschen mit Behinderungen direkt gehört werden und wir als Abgeordnete mit ihnen debattieren. Ich will nur holzschnittartig aus meiner Perspektive die wichtigsten Aspekte, die uns in Thüringen bei dieser Frage „Inklusion und Umsetzung der Behindertenrechte“ begleiten sollten, andeuten. Wir haben ein mittlerweile gutes Instrumentarium, auch für die kommunale Ebene, denn die Landkreise und kreisfreien Städte sind in allererster Linie auch für die Eingliederung und für das Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zuständig. Ich will nur an die integrierte Teilhabeplanung erinnern, an die personenzentrierten Dienstleistungen, an das persönliche Budget – alles Aspekte, bei denen wir Inklusion individuell für Menschen vor Ort erlebbar machen können. Dennoch wissen wir aus Diskussionen mit Fachverbänden und mit den Kommunen selbst, dass wir in Thüringen gerade sehr unterschiedliche Umsetzungsstände haben, insbesondere was die Eingliederungshilfen betrifft. Ich glaube, das ist etwas, was uns alle angeht. Wir müssen in Zukunft dafür sorgen, dass es nicht 22 Eingliederungshilfen in Thüringen gibt, sondern eine, und dass diese dem Primat der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Ein zweiter Aspekt, den ich noch als Herausforderung deutlich machen möchte: Ich bin sehr froh, dass es jetzt nach vielen Jahren endlich gelungen ist, die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe zu vereinen, dass bei Kindern und Jugendlichen endlich keine Unterscheidung mehr getroffen wird, ob sie nun eine Behinderung haben oder keine Behinderung haben. Jedes Kind ist uns gleich viel wert und bedarf genau solcher Aufmerksamkeit. Zukünftig sind die Jugendämter eben für alle Kinder zuständig. Das stellt uns natürlich auch in der Jugendhilfe vor enorme Herausforderungen, sei es die Barrierefreiheit in der Jugendarbeit, sei es die Barrierefreiheit, die Inklusion in der Schule, sei es die Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern. Ein weiterer Aspekt: Die Koalition im Bund macht deutlich, dass Barrierefreiheit auch bundesweit noch ein großes Thema ist – Mobilität, Gesundheit, digitales Leben und Wohnen. Einen letzten Aspekt möchte ich noch deutlich benennen, nämlich die Frage, wie es eigentlich den Menschen geht, die nach wie vor in Werkstätten arbeiten. Hier ist deutlich geworden, dass es aus meiner Perspektive zukünftig auch einer Stärkung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte bedarf und wir über eine Reform der Entlohnung in den Werkstätten sprechen, meine Kollegin Stange hat das schon angesprochen. In diesem Sinne: Es gibt hier viel zu tun. Ich freue mich ein Stück weit noch auf den Bericht von Frau Ministerin. Vielen Dank an die Kollegen von den Grünen für diese Aktuelle Stunde. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Baum von der FDP.

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Franziska Baum FDP

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, gestern vor 14 Jahren trat die UNBehindertenrechtskonvention in Kraft. Bis heute haben 185 Staaten diese Konvention ratifiziert oder sie bestätigt und sind ihr beigetreten. Erst vor wenigen Wochen ist Äquatorialguinea der Vereinbarung beigetreten. Das zeigt auch, glaube ich, in welchem langwierigen internationalen Prozess wir sind und welche unterschiedlichen Standards wir hier versuchen auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Aber bei allem Vergleich, auch in Deutschland und Europa haben wir an ganz vielen Stellen noch ausreichend Nachholbedarf. Deswegen ist es völlig richtig, dass beim Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiterhin Tempo für Inklusion und Barrierefreiheit eingefordert wird. Der Begriff „Inklusion“ löst bei vielen ganz unterschiedliche Reaktionen aus, aber lassen Sie uns uns vielleicht auf Folgendes einigen: Wir können den betroffenen Menschen die grundlegende Einschränkung durch das Handicap nicht nehmen, aber wir können versuchen, ihnen größtmögliche Eigenständigkeit zu ermöglichen. Wir können das Handicap dort würdigen, wo es notwendig ist, und die Menschen vor allem nicht unnötig weiter behindern. (Beifall Gruppe der FDP) Und trotzdem tun wir das an ganz vielen Stellen. Manchmal ist es uns bewusst und manchmal auch nicht. Ich könnte jetzt über barrierefreie Dokumente sprechen oder über barrierefreie Bürgerbüros oder Wahllokale. Aber lassen Sie mich über eine Situation sprechen, die mich immer wieder, wenn ich davon höre, wütend macht. Ich werde diese Geschichte so lange erzählen, bis sich daran etwas ändert. Denn sie beschreibt eine Situation, die man durch pures Wollen, durch pures Verständnis und Wollen verbessern kann. Sie betrifft eine kleine Gruppe von Menschen und soll auch nur ein Beispiel sein. Ich möchte da niemanden in seiner Situation ausgrenzen, in veränderter Form haben sicher auch andere ähnliche Situationen erlebt. Wir haben in verschiedenen Bereichen Zwischenlösungen für Barrierefreiheit entwickelt. Das heißt, wir bemühen uns, auf Menschen mit Behinderungen ganz individuell einzugehen, und dafür müssen die uns dann frühzeitig Bescheid sagen, dass sie an dieser Stelle Hilfe benötigen. Das ist grundsätzlich eine sehr faire Vereinbarung, wenn sie von beiden Seiten eingehalten wird. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal versucht haben, im Rollstuhl mit der Bahn zu verreisen. Das müssen Sie mindestens zwei Tage vorher anmelden, zumindest im Fernverkehr; im Regionalverkehr mag ein spontanes Verreisen gehen, aber auch dann nur auf eigenes Risiko. Im Fernverkehr melden Sie das vorher an, und das ist grundsätzlich auch okay, dann kann sich die Bahn darauf einstellen, dass Sie kommen und kann sich darauf vorbereiten. Dann kann es Ihnen trotzdem passieren, dass am Abfahrts- oder am Ankunftsbahnhof keiner von Ihnen weiß oder dass der Schaffner im Zug Sie nicht im System hat. Dann ist leider der Wagen mit der Zugangstür für den Hubwagen nicht da, die Tür ist defekt oder es gibt gar keinen Hubwagen. Selbst wenn Sie auf allen Vieren in diesen Zug reinklettern wollen würden, Sie dürfen nicht mitfahren. Das öffentliche Unternehmen Deutsche Bahn lässt Sie trotz Anmeldung, trotz Ticket, trotz Platz im Zug auf dem Bahnsteig stehen. Aber das ist noch nicht mal das Schlimmste. Das Schlimmste ist, dass dies am Ende keinen interessiert. Das interessiert die Deutsche Bahn nicht, das interessiert nicht mal die Presse. Es wird sich keiner bei Ihnen entschuldigen, stattdessen hören Sie Sätze wie: Wissen Sie, die Bahn hat keine Beförderungspflicht. Fahren Sie doch einfach mit dem nächsten Zug. – Offenbar ist in unseren Köpfen kein Platz für die Vorstellung, dass eine Person im Rollstuhl vielleicht einen Flug kriegen muss oder einfach eine Verabredung hat. (Beifall Gruppe der FDP) Gerade Menschen, die mit einer manifesten Behinderung leben müssen, rechnen alles dreimal durch. Sie müssen immer einkalkulieren, dass irgendwas nicht funktioniert, dass sie behindert werden, dass der Plan nicht aufgeht. Sie müssen sich ständig erklären, ihre Eigenständigkeit erkämpfen und am Ende mit unserer Unsicherheit umgehen. Wenn Ihnen also das nächste Mal ein Mensch zu verstehen gibt, dass er sich von Ihnen oder der Situation behindert fühlt, oder wenn er einfach forsch Ihr Hilfsangebot ablehnt und er dabei vielleicht nicht freundlich und diplomatisch ist, ziehen Sie in Erwägung, dass er mit der Bahn angereist ist und für heute sein Fass des Ertragens voll ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, die Gruppe der Menschen mit manifesten Behinderungen ist klein, manchmal aber einfach auch nur unsichtbar, weil nicht jeder ein Rollstuhlbasketballer ist. Uns allen ist bewusst, dass wir nicht von jetzt auf gleich Barrierefreiheit herstellen, aber wenn wir selbst – die öffentlichen Stellen – diesen Anspruch nicht vorleben, den Anspruch, den wir mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention manifestieren, nicht ernst nehmen, wie wollen wir den persönlichen Einsatz auf eigenes Risiko von kleinen Gaststätten einfordern? Mühe geben allein reicht nicht, wenn nicht spürbar ist, dass wir das ernst meinen. Und solange wir Menschen auf dem Bahnsteig zurücklassen, ohne dass das irgendwen interessiert oder wir wenigstens ein schlechtes Gefühl haben, so lange ist der Zug zur inklusiven Gesellschaft irgendwo auf der Strecke stehen geblieben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank. Für die Landesregierung erhält Frau Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das Wort.

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Heike Werner

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte mich sehr herzlich zunächst bei der Grünen-Fraktion dafür bedanken, dass dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ich glaube, Frau Baum hat noch mal sehr eindrücklich gezeigt, dass das eine Gesetze sind und das andere aber ist, dass es am Ende in Bezug auf das, was wir wollen, noch ganz viele Barrieren in den Köpfen gibt. Das scheint mir eines der Hauptprobleme zu sein, tatsächlich Inklusion im Bereich der Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Hier gilt es, ganz viel zu reden, zu entscheiden, zu diskutieren. Ich habe gerade noch mal meine Kollegin Frau Ministerin Karawanskij gefragt, das ist ein Thema in der Verkehrsministerkonferenz. Aber auch ich kenne Beispiele bezogen auf Bahnhöfe, wo ich denke, das kann nicht wahr sein. Wir müssen hier, denke ich, wirklich noch mal viel stärker auch auf Bundesebene an den Stellen, wo es zu sehr hapert, die entsprechenden Anträge stellen. Ich finde, es gehört auch dazu, wenn wir die Barrieren in den Köpfen senken wollen, dass viel mehr Begegnung stattfindet. Herr Aust, das ist ja auch ein Argument dafür, dass wir sagen, wir brauchen eine inklusive Beschulung, also auch die Beschulung von Menschen mit Behinderung mit Menschen ohne Behinderung, denn nur so können diese Hürden abgebaut werden, können Tabuisierungen verhindert werden und nur so kann meines Erachtens am Ende auch der Weg in eine inklusive Gesellschaft gelingen. Was heißt „inklusive Gesellschaft“? Eigentlich ist das etwas, was viel, viel weiter ausgeführt werden müsste. Eine vielfältige Gesellschaft, eine inklusive Gesellschaft drückt sich nämlich dadurch aus, dass jeder Mensch am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann und zwar in allen Bereichen, sei es Bildung, Kultur, Mobilität, Wohnen, aber auch politische Partizipation, also Beteiligung, egal woher er kommt, egal welche Religion er hat, welche Identität, welches Alter. Für alle bestehen die gleichen Rechte, und es muss möglich sein, dass man trotz Unterschiedlichkeit gut zusammenleben kann. Dafür braucht es, wie gesagt, Gesetze und der Staat hat die Aufgabe, Menschen vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen. Aber natürlich braucht es dafür auch eine Gesellschaft, die Toleranz lebt, die tolerant ist gegenüber Menschen, die anders scheinen. Und es braucht eine Gesellschaft, in der ein solidarisches Miteinander gang und gäbe ist. Im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung – das wurde schon gesagt – hat sich an dieser Stelle eine ganze Menge getan, was zumindest die Rechte angeht. Hier hat sich vieles zum Positiven entwickelt, aber es gibt eben noch sehr viele Barrieren in den Köpfen. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde schon angesprochen, also etwas, was gemeinsam vereinbart wurde und in dem es – und das will ich noch mal sagen, weil es so wichtig ist – um die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen geht. Es gibt in dieser UN-Behindertenrechtskonvention einen schönen Satz, der sagt: Es geht um den gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das ist ein sehr, sehr hohes Ziel, dem wir uns als Landesregierung in den letzten Jahren immer wieder gestellt haben. Die wichtigste Thüringer Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Maßnahmenplan zur Umsetzung dieser. Der erste wurde 2012 beschlossen mit neun Arbeitsgruppen und unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Es gab damals 235 Maßnahmen, die in sämtlichen Bereichen eine Rolle spielten und die umgesetzt werden sollten. Sie wurden weitestgehend umgesetzt. Wir haben diesen Maßnahmenplan dann 2017 und 2018 evaluiert. Wir haben dazu das Deutsche Institut für Menschenrechte gebeten, diesen Plan zu evaluieren, und haben mit den Anregungen aus dieser Evaluation und vor allem unter Zuhilfenahme eines großen Beteiligungsverfahrens diesen Maßnahmenplan fortgeschrieben. – Ich will ihn ganz kurz vorzeigen. Es sind auch in einfacher Sprache die verschiedenen Maßnahmen dargestellt. – Das Wichtige an diesem Prozess war, dass 75 Prozent der Teilnehmenden in den Arbeitsgruppen tatsächlich nicht Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltungen waren, sondern es waren Selbstbetroffene, es waren Selbstvertretungsorganisationen, aber natürlich auch Expertinnen und Experten von Universitäten, aber auch von Schulen, von Wohlfahrtsverbänden und Wirtschaftsunternehmen und auch den sogenannten Leistungserbringern. Dieser Plan wurde 2019 in Kraft gesetzt. Diese 130 Einzelmaßnahmen und 11 weitere, die hier im Landtag beschlossen wurden, sind nun in der Umsetzungsphase. Wenn man sich das Bild vom September 2021 anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 18 Prozent der Maßnahmen sind bereits umgesetzt, 28 Prozent befinden sich in der laufenden Umsetzung, 32 Prozent werden als Daueraufgabe fortwährend umgesetzt, mit 14 Prozent wurde noch nicht begonnen und 18 Prozent werden etwas anders formuliert werden müssen. Selbstkritisch muss man sagen, dass durch die zwei Jahre der Pandemie natürlich diese Frage des Beteiligungsverfahrens etwas ausgesetzt werden musste, wir nicht ganz so schnell vorangekommen sind, wie wir uns das vorgestellt haben. Das wird sich aber natürlich in diesem Jahr ändern. Wir wollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in den Arbeitsgruppen wieder intensiv an der Umsetzung des Maßnahmenplans arbeiten. Das ist auch das Besondere an diesem Maßnahmenplan, der wird nicht einfach einmal festgelegt und am Ende wird geschaut, was umgesetzt wurde, sondern gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, in den Arbeitsgruppen wird dieser Plan immer wieder überprüft und es wird eben die Perspektive der Menschen aus der Zivilgesellschaft hier mit einbezogen. Es gab – und es wurde vorhin schon angesprochen – sehr viele Dinge, die wir in den letzten Jahren auch gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Ich nenne mal diese Einführung der personenzentrierten Leistungserbringung, das heißt, es muss eine individuelle Bedarfsermittlung geben. Das bedeutet, dass sich der Teilhabeplan, der für einen Menschen mit Behinderungen erarbeitet wird, nicht daran ausrichtet, welche Institutionen es gibt, sondern sich daran ausrichten muss, was der Mensch gern möchte, was seine persönlichen Wünsche und Bedarfe sind. Dieses wird in dem Teilhabeplan festgelegt und muss dann auch umgesetzt werden. Wir haben das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen evaluiert und novelliert und es ist jetzt ein Gesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Wir haben den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt; es gibt eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit; die Berichtspflichten werden ausgedehnt und es gibt die Förderverpflichtung des Landes für kommunale Behindertenbeauftragte, die sich dort wiederfindet. Außerdem – darüber wurde vorhin schon gesprochen – wurde das Sinnesbehindertengeld als Nachteilsausgleich erhöht. Wir haben mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeplanung eine Struktur hier in Thüringen zur Beratung von Menschen mit Behinderungen aufgestellt, die wirklich unabhängig ist und nur aus den Reihen der Selbstvertretung. Das ist etwas sehr Besonderes und Wichtiges. Und natürlich – Frau Stange, Sie haben es angesprochen – das „Budget für Arbeit“ ist noch lange nicht so, wie wir uns das vorstellen. Wir sind gerade dabei, an bestimmten Stellschrauben auch noch mal zu drehen, weil wir glauben, dass das ein gutes Instrument ist, aber hier die Attraktivität erhöht werden muss. Ich werde Sie demnächst auch über die Ergebnisse informieren können. Wir werden diesen Weg natürlich weiter konsequent umsetzen und ich will es aber zum Schluss noch mal sagen: Die Hürden, die größten Hürden bestehen immer noch in den Köpfen, weil das, was wir gesetzlich vielleicht vorgeschrieben haben, auch umgesetzt werden muss. Da gibt es noch viel zu viele Menschen, die das entweder nicht wollen, nicht können, nicht sehen oder eben auch nicht zutrauen. Deswegen ist es so wichtig, dass auf der einen Seite natürlich der Staat seine Aufgaben erfüllt, aber auf der anderen Seite – und da möchte ich Sie alle ansprechen – es wichtig ist, dass jeder Einzelne von uns die Pflicht hat, die guten Ansätze, die guten Ideen auch im Privaten jeden Tag zu leben und weiterzuentwickeln. Nur so kommen wir in diesem gemeinsamen Ziel einer wirklich inklusiven Gesellschaft ein Stück weiter und diesem näher. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5372 Es erhält als Erstes für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Bühl das Wort.

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Andreas Bühl CDU

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Verehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, verehrte Präsidentin, unsere Aktuelle Stunde ist ein wirklich drängendes Thema, was viele, viele Thüringerinnen und Thüringer beschäftigt. Wir haben eine Wohneigentumsquote von 45 Prozent in Thüringen. Damit ist Thüringen ein Häuslebauerland, und das muss so bleiben. (Beifall CDU) Doch ob es so bleibt, das steht sehr in den Sternen, wenn man sich die aktuellen Steigerungen anschaut, Inflation, Baupreissteigerungen, Grundstücksknappheit in Teilen, aber auch die Entwicklung von Zinsen. Zu diesem unabsehbaren Prozess kommt jetzt noch zusätzlich das Handeln der Landesregierung, was vor allen Dingen Verunsicherung unter die Häuslebauer gebracht hat. Ich will das an ein paar Beispielen deutlich machen, die dafür wirklich sinnstiftend sind. Wir haben das SolarInvest-Programm gesehen. Das SolarInvest-Programm war eigentlich ein Scheitern mit Ansage, ein Aprilscherz mit Ansage, denn es war klar, dass es sofort nach Stunden leer sein wird, wenn man es so gestaltet hat, wie man es gestaltet hat. Viele tausend Thüringerinnen und Thüringer sind enttäuscht worden. Wir sehen die Grunderwerbsteuer in Thüringen, die es den Familien, die Grund und Boden erwerben wollen, wenn sie sich ein fertiges Häuschen kaufen wollen, zusätzlich teuer macht. Diese wird zu einer massiven Preissteigerung von 6,5 Prozent führen. Wir haben damit einen der höchsten Werte in ganz Deutschland, und das muss sich dringend ändern. Wir setzen uns zumindest dafür ein. Diese Landesregierung von Rot-Rot-Grün hat es erst auf dieses Niveau gebracht. (Beifall CDU) Wir kämpfen jetzt schon seit sehr langer Zeit um den Kinder-Bauland-Bonus. Ich sehe Beate Meißner, die sich intensiv dafür eingesetzt hat. Jetzt ist er zwar da, nach wirklich intensivem Kampf, aber er hilft eben nicht den jungen Familien, die ein Haus bauen wollen. Denn Sie haben es in dieser Landesregierung wirklich hinbekommen, das, was eigentlich gut gedacht war, jetzt so zu machen, dass es im Grunde den Wenigsten hilft. (Beifall CDU) Wenn in der aktuellen Förderrichtlinie nicht der Kauf von Baugrundstücken und das Bauen integriert sind, dann hilft es einfach nicht. Da kann man natürlich sagen: 200.000 Euro, was ist das? Aber wenn man sich die Preise und die Steigerung anschaut, dann greift aktuell jeder Häuslebauer nach jedem Strohhalm. Denn es gibt ja keine Förderung mehr. Das grüne Bundeswirtschaftsministerium hat als ersten Schritt erst mal jegliche Förderung gestrichen und hat es neu aufgesetzt, um es dann gleich wieder einzustellen, weil das Geld alle war. Andere Förderungen sind auch ausgelaufen, das Baukindergeld und Ähnliches. Man greift nach jedem Strohhalm. Und was macht diese Landesregierung? Sie verschärft noch die Dinge, die da sind, und hilft nicht in der Not von vielen jungen Häuslebauern. (Beifall CDU) Das muss sich dringend ändern, wenn wir wollen, dass weiter Wohn- und Baueigentum in Thüringen geschaffen wird, dass Familien sich bei uns sesshaft machen, dass sie eine Chance bekommen. Denn es wird in den nächsten Monaten sicherlich nicht einfacher werden. Dafür muss das Land auch seinen Beitrag leisten, damit junge Familien sesshaft werden können, damit sie für die Zukunft vorsorgen können, denn das ist wirkliche Altersvorsorge. Deswegen kann ich Ihnen nur raten, liebe Landesregierung, liebe rot-rot-grüne Minderheitskoalition, dass Sie hier endlich handeln, damit Möglichkeiten geschaffen werden. Wir werden es in jedem Fall weiter einfordern. Deswegen ist diese Aktuelle Stunde heute auch so prekär und deswegen haben wir sie auch beantragt. Vielen Dank. (Beifall CDU; Abg. Kniese, fraktionslos) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Reines Ideologieprojekt!)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Vielen Dank. Wir fahren in der Rednerliste fort. Als nächste Kollegin hat Frau Abgeordnete Lukasch für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ute Lukasch Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja eine von denen, die, wie die CDU in ihrer Pressemitteilung behauptet, die Eigenheime nicht gestatten wollen oder bauen lassen wollen. Ich möchte aber, dass alle Menschen in dem Land gut leben können und wohnen wollen. Die CDU forderte auch in zurückliegenden Verhandlungen zum Haushalt das Programm „KinderBauland-Bonus“ und bringt es verquirlt mit den aktuellen Ereignissen und auch mit dem sozialen Wohnungsbau in ihrem Antrag unter einen Hut. Es sind aber zwei Paar Schuhe. Und die Unterstützung – worin besteht eigentlich Ihre Forderung? 2.500 Euro pro Kind. Wir brauchen aber mehr Wohnungen und wir brauchen vor allem günstige Wohnungen, die sich auch eine Familie mit niedrigem Einkommen oder mittlerem Einkommen leisten kann. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das hat der Landtag doch beschlossen!) Aber das stumpfe Bauen von Wohnungen in der Peripherie, im ländlichen Raum führt zu Konflikten, ohne grundlegende Fragen zu klären, das hatte ich beim letzten Mal schon gesagt: Wie wollen wir künftig leben? Wie soll der Verkehr organisiert werden? Wie wird der höhere Bedarf an Kitaplätzen und Beschulung organisiert? Wie soll die soziale Infrastruktur geschehen? (Unruhe CDU) Auch bei der Nachverdichtung in urbanen Räumen stellen sich diese Fragen. Belange der Menschen, was auch die soziale Infrastruktur betrifft, müssen mit eingebracht werden. Auch das Konfliktpotenzial alteingesessener sowie neuer Bürgerinnen wird nicht adäquat angegangen. Was die CDU den Familien anbietet, anstatt alle Fragen komplex zu betrachten, ist die Antwort: Kinder-Bauland-Bonus. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das hat der Landtag beschlossen!) (Unruhe CDU) Darf ich ausreden? Es ist deutlich, dass wir ein Konzept brauchen, das die eben aufgerufenen Fragen zu beantworten hilft. Dafür sind Bürgerbeteiligungsprozesse unerlässlich. Diese müssen in einem verbesserten Verfahren organisiert werden. Wie wir leben, können wir verändern. Das hat Gesellschaft in der Vergangenheit bewiesen, denn immer mehr Land für immer weniger Bevölkerung ist nicht der richtige Weg. Wir sind bereit für einen breiten und ergebnisoffenen Diskurs für die Bewältigung der Probleme bei der Fragestellung zur Umsetzung gleichwertiger Lebensbedingungen. Im Gegensatz zum Wohnen im ländlichen Raum braucht es in den Städten mehr als nur Eigenheim, Eigenheim und nochmals Eigenheim. In Thüringen wird der soziale Wohnungsbau – und ich glaube, auch genau dafür erhalten wir die Bundesmittel – auf viele Weise unterstützt. Wohnungsbauunternehmen bekommen dafür Baudarlehen, Baukostentilgungszuschüsse und sie können damit neu bauen, aber auch modernisieren. Seit 2016 wurden insgesamt ca. 230 Millionen Euro allein in den sozialen Wohnungsbau investiert. Liebe Kollegen, auf die Globale Minderausgabe möchte ich gar nicht erst eingehen, das Defizit, was im Einzelplan 10 ist. Das, was wir alle beschlossen haben, bedeutet ein Defizit von 18,8 Millionen Euro allein im Einzelplan 10. Daraus lässt sich schon erkennen, was dann noch übrig bleibt. Nach Aussagen meines Fraktionsvorsitzenden wollte die CDU in den Haushaltsverhandlungen noch in den Topf des Wohnungsbauvermögens greifen, deswegen halte ich Ihren Antrag für etwas scheinheilig. (Beifall DIE LINKE) Mit Beschluss des Thüringer Landtags haben wir den Kinder-Bauland-Bonus beschlossen, das war im Juli letzten Jahres, und die Landesregierung zu einem Umsetzungskonzept aufgefordert. Die Richtlinie ist dann am 17. Januar im Staatsanzeiger veröffentlicht worden zur finanziellen Unterstützung von Familien mit einem Kind bei einem Erwerb von Wohneigentum, nicht von Grund und Boden, das ist eben genau der Unterschied. Bodenspekulationen hatten wir in den 90er-Jahren satt und wir haben immer noch herrenlose Grundstücke übrig. Das ist eben genau der Unterschied, es ist zur Schaffung von Wohnraum und nicht zum Kauf von Grund und Boden. (Unruhe CDU) Ja, sicher. Aber wenn jetzt jemand schon auf 2.500 Euro beim Kauf von Grund und Boden angewiesen ist, wie soll der dann noch bauen, wenn er das dann noch nicht mal realisieren kann? Das ist für mich die große Frage. Die CDU fördert in der Situation der steigenden Preise die Spekulation, indem sie auch noch die Transaktionssteuer fördert und die Senkung der Grunderwerbsteuer. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Das Ansinnen der CDU führt leider nicht – ich würde es ja begrüßen, wenn das so funktionieren würde – zu vielen neuen Eigentümern, sondern es führt eigentlich nur noch zu mehr ansteigenden Preisen auf jetzt schon überhitzten Märkten. Wir bräuchten eigentlich genau das Gegenteil, nämlich eine Antispekulationssteuer, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Meine Güte!) die endlich das Steuerschlupfloch für Share Deals schließt, also dafür sorgt, dass gerade beim Verkauf von Immobilienbeständen überhaupt Grundsteuer gezahlt wird. Ja, die Grunderwerbsteuer ist in Thüringen sehr hoch. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Genau!) Da darf ich noch mal an den Länderfinanzausgleich erinnern, dann dürfte Ihnen bewusst sein, dass das genau das ist, was uns dann hemmt. Wir brauchen die Förderung.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss!

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Ute Lukasch Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Danke. Wir können gern über Steuerprivilegien und auch eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer reden, aber nur, wenn sich jemand dauerhaft verpflichtet, preisgebundenen Wohnraum anzubieten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Als nächstem Redner erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Kemmerich von der Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer auf der Tribüne und an anderen Endgeräten, herzlich willkommen! Ich danke der CDU, dass sie dieses Thema aufmacht. Ich hätte aber jetzt nicht gedacht, dass wir den alten gesellschaftlichen Konflikt wieder aufreißen zwischen den sozialistischen Vorstellungen von Eigentum und der in unseren Aufgaben sehr wichtigen Eigenschaft von privatem Eigentum, nämlich als Schlüssel für individuelle Lebensgestaltung in unserer Gesellschaft. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Man muss einfach hier noch mal sagen: Das Eigenheim ist für viele Menschen der Mittelpunkt ihres Alltags. (Beifall CDU) Kollege Bühl hat es gesagt, wir haben eine Eigentumsquote von 47 Prozent hier in Thüringen. Es gibt Länder in Europa, Spanien zum Beispiel, die liegen bei weit über 70 Prozent und das ist ein unmittelbarer Faktor, eben der Ausdruck der individuellen Lebensweise, der Versorgung im Alter. Die beste Altersvorsorge ist das Wohnen im eigenen Heim. Da will ich mir von niemandem hineinreden lassen, wie groß das sein darf. Ich erinnere an eine Debatte über zu viele Eigenheime, die die jetzt amtierende Bundesbauministerin losgetreten hat: Man sollte Eigenheime verbieten und Leute, die ein Eigenheim gebaut haben – so weit geht das –, die sollen dann, wenn die Kinder aus dem Haus sind, dieses Eigenheim wieder freigeben. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Furchtbar!) Aber genau darum geht es nicht. Es ist eine individuelle Entscheidung, die getroffen worden ist, und man darf auch behalten. Es ist ein Akt der Selbstverwirklichung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Da muss es auch egal sein, ob es ein kleines Appartement in der Innenstadt ist, ein Einfamilienhaus oder auch ein Mehrfamilienhaus am Rande eines Ballungsgebiets. Ich glaube, den Leuten geht es vor allen Dingen um eins: ohne staatliche Repressalien, ohne staatliche Eingriffe, ohne staatliche verteuernde Maßnahme, Komplexität einfach ihren Lebenstraum doch zu verwirklichen. Sie brauchen gar keine staatliche Hilfe in dem Maße. Aber natürlich ist es ein Faktor, 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zu nehmen, die der Staat eben nur für sich behält und nicht reinvestiert in den Aufbau von Eigentum. Gerade im hektischen Alltag, in dem wir in der Gesellschaft eine zunehmende Entfremdung beklagen, ist doch das Eigenheim der Rückzugspunkt einer Familie, für alle Generationen. Es ist ein Schlüssel dazu, dass wir gerade die Familien so halten können. Deshalb ist es eben auch wichtig, dass wir die Maßnahmen rund um das Bauen oder den Wert der Immobilie im Auge behalten. Da ist es eben wichtig für die Investition auf dem Land, dass es entweder eine vernünftige Nahverkehrstaktung gibt oder dass man den Zyklus, den man sich vornimmt, auch weiterhin mit dem Auto individuell in die Stadt fahren kann – zum Arzt, zum Einkaufen oder auch zum privaten Vergnügen. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb müssen wir uns neben den Zinsen – die können wir nur in Maßen beeinflussen – … Ich will jetzt hier gar nicht erklären, dass steigende Preise auch etwas mit billigem Geld zu tun haben, was wir seit über zehn Jahren in die Märkte pumpen – aus vielerlei Gründen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist aber kein sozialistisches Modell!) (Heiterkeit DIE LINKE) Ich weiß nicht, da können wir mit Frau Lagarde lange streiten, ob es sinnvoll war, in diesem Maße Anleihen zu kaufen und ob das nicht doch eine Verallgemeinerung von Schulden war, was Frau Lagarde gemacht hat. Damit sind wir in der Nähe vom Sozialismus. Deshalb ist es höchst kritisch, was wir gemacht haben, wo wir jetzt teuer bezahlen, mit einer hohen Inflation. Die Inflation frisst es jetzt auf, nachdem wir 35 Jahre fast eine Nullinflation hatten und Anfang der 90er davon träumten, dass sie nie wieder zurückkehrt, ist sie aber wieder zurückgekehrt. Aber zurück zum Punkt: Was kann man denn tun, um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen? Genehmigungsverfahren vereinfachen – Bauanträge werden einfach preiswerter, wenn sie schneller gehen – und nicht unnötig immer neue Hürden drauflegen. Ich erinnere nur an die Frage: Muss auf jedem neuen Dach eine Solaranlage liegen? Rettet das wirklich das Weltklima? Das sollten wir besprechen. Diese Verteuerung, die der Staat neben der Grunderwerbsteuer permanent auflegt, ist doch das, was den Traum vom Eigenheim zusehends platzen lässt. Das ist doch das Aufstiegsversprechen, was wir allen gesagt haben. „Oma ihr klein Häuschen“, der Traum vom Eigenheim, jeder hat, oder viele haben ihr Arbeitsleben begonnen und sehen es als vollendet an, wenn am Ende dort steht, dass sie sich ein Eigenheim haben leisten können, finanzieren können und vor Ende des Arbeitslebens noch abbezahlt haben. Dahin sollten wir zurückkehren. Das ist doch ein Versprechen, was Thüringen attraktiv macht. Wenn wir nach Bayern schauen und auch den Fachkräftekampf, den Kampf um die besten Köpfe in Deutschland erleben – in Bayern habe ich eine Grunderwerbsteuer von 3 Prozent, (Beifall CDU, Gruppe der FDP) hier 6,5. Wenn ich mich entscheiden muss, bleibe ich in Coburg oder in Sonneberg, dann kaufe ich schnell in Coburg. Diese Dinge müssen wir … (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ja, wo verdiene ich denn mehr?) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Die Baupreise sind überall ziemlich gleich!) (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Baupreise sind über die Grenzen in Deutschland relativ gleich, weil die vereinheitlicht sind. Das hat auch viel mit Material zu tun. Es geht auch um das Lebensgefühl der Menschen. Jeder möchte in seiner Heimat bleiben und auch dort investieren. Aber wenn ich als junger Mensch zurückkehre, nachdem ich vielleicht die Familie des Berufs wegen verlassen habe und dann zwischen Sonneberg und Coburg wähle und sage, ich kann in Coburg genauso nah bei meinen Eltern sein, die jenseits der Grenze wohnen, entscheide ich mich halt für die falsche Region. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber gucken Sie sich doch mal die Preisunterschiede an!) Akzeptieren Sie doch einfach mal die Wirkweise. Wenn Sie das in dem Maße verteuern, treffen Menschen ihre Entscheidung, die wir dann beklagen, mit viel Geld wieder rückabwickeln. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Wir haben immer noch eine Rednerliste. Da steht als Nächstes … Ja, diskutieren kann man ja immer, auch in verschiedenen Gremien hier in diesem Landtag, aber in der Aktuellen Stunde ist immer nur einer dran, der hier vorn spricht, und die Redezeit beträgt immer 5 Minuten. Deswegen gebe ich jetzt als nächstem Redner Herrn Abgeordneten Liebscher von der SPD-Fraktion das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, liebe Gäste! Herr Kemmerich, ich glaube nicht, dass es hier um den Kampf der Weltordnung Sozialismus gegen die freie Marktwirtschaft geht, sondern es geht beim Kinder-Bauland-Bonus – und das haben wir auch schon vor zwei Jahren in der Debatte gesagt – darum, was wir denn erreichen wollen. Wir wollen die Wohneigentumsquote der Menschen in Thüringen erhöhen – da sind wir uns, glaube ich, einig hier im Haus – und wir wollen sie dabei aktiv unterstützen und auch Anreize schaffen, dass Menschen hier wohnen und bleiben. Aber wie Kollegin Lukasch schon gesagt hat, wer so ein Projekt macht, sein Häuslein baut, seine Eigentumswohnung anschafft und dann in der Kalkulation auf diese 2.500 Euro pro Kind einmalig angewiesen ist, dem kann man nur raten, die Finger von diesem Projekt zu lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Thüringen ist, wie ein Großteil der Republik, ein Land, das zur Miete wohnt. Das ist in Anbetracht der Preisentwicklung für Bau, Erwerb und Unterhalt einer eigenen Immobilie ein wichtiger Faktor für das verfügbare Haushaltseinkommen. In der Begründung Ihrer Aktuellen Stunde heißt es „Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundbedürfnis aller Menschen“. Volle Zustimmung. Und weiter heißt es: „Wer bauen will, muss auch bauen können.“ Ich formuliere es mal um: Wer Wohnraum braucht, soll sich diesen auch leisten können. Das ist aus unserer Sicht der zentrale Punkt der heutigen Debatte. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Miete wohnen belastet das verfügbare Haushaltseinkommen in der Regel weniger als das selbst gebaute oder gekaufte Haus. Die Mietbelastungsquote in Thüringen lag 2020 bei 23,1 Prozent und das ist nach Sachsen der zweitniedrigste Wert im Bundesvergleich. Jedoch – und das ist auch klar, wenn wir über Thüringen sprechen – zeigen sich im Freistaat regional recht große Unterschiede. Auch wenn in Teilen des Landes die Bevölkerung weniger wird, brauchen wir auch in Zukunft neuen Wohnraum und Kapazitäten für die Sanierung von Bestandsgebäuden, was beispielsweise die Aspekte der Energieeffizienz oder des barrierefreien Wohnens angeht. Neben dem aktuellen Umbau der umfangreichen Bundesförderungen unterstützen wir als Landespolitik insbesondere den sozialen Wohnraumbau. Doch dieser ist angesichts der aktuellen Preisentwicklung und durch den Rasenmähereffekt der Globalen Minderausgabe stark gefährdet. Um den sozialen Wohnungsbestand des Landes aufrechtzuerhalten und ihn notwendigerweise weiter auszubauen, braucht es eine deutlich größere Zuführung in das Sondervermögen Wohnungsbau und dieses müsste natürlich nach unserer Auffassung – auch keine neue Information – dauerhaft ausgestaltet werden. Neben den gut 12.000 sozialgebundenen Wohnungen steht ein Großteil der gut 530.000 Wohngebäude in Thüringen in den nächsten Jahren vor großen Veränderungen. Laut Auskunft der Thüringer Staatskanzlei sind davon gut 85 Prozent mit einem nicht eindeutig bestimmten Energieeffizienzstandard erfasst. Die notwendigen anstehenden Sanierungen zur besseren Energiebilanz der Gebäude kommen demnach auf zahlreiche Wohngebäude hier im Freistaat zu. Hier werden wir als Landespolitik verstärkt gefragt sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Modernisierung der Ortskerne vorantreiben, um die Siedlungen kompakt zu halten und preisstabilen Wohnraum zu erhalten. Hier braucht es mehr Anstrengungen auch für den Neubau von Wohngebäuden in den Ortskernen, statt mit dem Neubau auf der grünen Wiese die Zersiedelung weiter voranzutreiben. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber auch der, der im Ortskern baut, …!) Und auch hier braucht es mehr finanzielle Verlässlichkeit, Frau Tasch, durch das Parlament. Es ist schon in gewisser Weise als zynisch zu betrachten, wenn Sie in Ihrer Aktuellen Stunde das „finanzielle Ausbluten“ – Zitat – des sozialen Wohnungsbaus beklagen und selbst in der Haushaltsaufstellung keine Eigeninitiative ergreifen, geschweige denn unsere Anträge zu diesem Thema unterstützen. Das ist schlechter Stil und unglaubwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Globale Minderausgabe ist schon angesprochen, das wird uns hier wie ein Bumerang in allen Bereichen verfolgen. Grundsätzlich: Ja, es ist wichtig und notwendig, dass wir das Thema auch hier in der Aktuellen Stunde behandeln, jedoch sollte die einreichende Fraktion die Lehren auch aus dieser Debatte dann auch in den zukünftigen politischen Handlungen berücksichtigen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfefferlein für Bündnis 90/Die Grünen.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, Wohneigentum ist ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung in Thüringen. Für unser ländlich geprägtes Bundesland ist das Häuschen im Grünen auch in Zukunft eine gute Wahl, zumal vor allem dort schon die vorhandenen Häuser auf eine gute, eine neue Nutzung warten. Deshalb unterstützen wir als Bündnis 90/Die Grünen die Förderung des Baus und der Sanierung selbstgenutzter Häuser und Wohnungen, insbesondere für Familien mit Kindern. Im Zusammenspiel mit einer starken, vor allem kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft wird so allen Menschen in unserem Land ein sicheres und bezahlbares Wohnen ermöglicht. Der soziale Wohnungsbau wurde dazu im letzten Jahr mit über 100 Millionen Euro gefördert. Von Ausbluten, wie in der Begründung der Aktuellen Stunde von der CDU behauptet, kann also keine Rede sein. Zurück zum Wohneigentum: Für Familien bietet sich die eigene Wohnung deshalb an, weil größere Mietwohnungen noch immer deutlich schwerer zu finden sind als kleine. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da bleibt einem dann schon mit zwei Kindern schnell nicht so viel Wahl, gerade wenn es vielleicht noch ein Garten sein soll für die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse oder zum Toben für die Kinder. Die eigenen vier Wände ermöglichen finanzielle Spielräume und sichern im Alter gegen Armut ab, jedenfalls wenn die Familie sich mit der Investition nicht überhebt und preiswert und qualitativ hochwertig gebaut oder saniert wird. Das erfordert Investitionen in gute Materialien, eine gute Dämmung, die Energieversorgung aus klimafreundlichen Quellen. Der Krieg Putins gegen die Ukraine zeigt gerade beim Heizen in aller Härte die Dringlichkeit auf, schnell von fossilen Brennstoffen wegzukommen. Dieser Ausstieg muss finanziert werden. Dazu hat der Bund seine Förderlandschaft vollkommen neu sortiert. Insbesondere besteht die Unterstützung des Bundes für die Schaffung von Wohneigentum deshalb nun in der Förderung von Investitionen in klimafreundliche Gebäude und Heizsysteme durch die KfW und durch das BAFA. Und weil hier von der CDU der Versuch der Kritik kommt: Kehren Sie lieber erst mal vor Ihrer eigenen Tür, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Das Baukindergeld des Bundes wurde schon von der alten CDU-geführten Bundesregierung nicht verlängert und lief am 31. März letzten Jahres aus. Zudem haben wir hier in Thüringen mit der Durchsetzung Ihrer Globalen Minderausgabe der Landesregierung die Möglichkeit genommen, auf die drängenden Herausforderungen durch den schrecklichen Angriffskrieg auf die Ukraine schnell zu reagieren. So kann Anja Siegesmund genau deshalb jetzt beim supererfolgreichen SolarInvest-Programm nicht nachlegen und wir müssen die Leute auf das nächste Jahr vertrösten, wenn wir die Förderung brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber eines möchte ich noch ganz deutlich sagen: Die eigene Solaranlage auf dem Dach bietet auch ohne Förderung eine attraktive Möglichkeit, die Waschmaschine und das Auto mit preisgünstigem Strom zu versorgen und die Wärmepumpe zu unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir setzen uns als Bündnis 90/Die Grünen für eine Vielzahl von Verbesserungen ein, damit die Menschen in Thüringen auch in Zukunft gut wohnen können. Als letztes Beispiel möchte ich hier unsere heimische Ressource Holz nennen. Wir haben den Holzbau ja schon deutlich gestärkt, denn es bietet große Chancen als Baustoff für ein gutes Wohnklima. Was will man mehr? Vielleicht noch eine ökologische Dämmung aus regional angebautem Hanf für unsere heimische Landwirtschaft, dass die dadurch gestärkt wird. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion.

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Olaf Kießling AfD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Schüler, das Thema dieser Aktuellen Stunde lautet „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung, Bürokratie: Droht der Traum vom Eigentum für Familien zu platzen?“ Diese Frage, liebe Kollegen der CDU, muss wohl leider mit einem klaren Ja beantwortet werden. Redeten wir noch vor Wochen und Monaten von Geringverdienern und der Mittelschicht, die sich das Wohnen im Eigenheim nicht mehr leisten können, nimmt die Kostensteigerung in allen Bereichen des Bauens mittlerweile Dimensionen an, bei denen selbst Bürgern mit einem soliden Budget mitten in der Bauphase die Kosten aus dem Ruder laufen. Wohneigentum ist ein wichtiger Baustein der Alterssicherung, doch Deutschland ist mit 42,1 Prozent Schlusslicht bei der Wohneigentumsquote im europäischen Vergleich. Bei unseren Nachbarn in Polen sind es 85,6 Prozent und Spitzenreiter ist Albanien mit 96,5 Prozent. Da kann Thüringen mit derzeit 45 Prozent nicht mithalten. Und woran liegt das? Es wurde bereits mehrfach von uns schon erwähnt: Zum Beispiel die EU, wo Frau von der Leyen von der CDU seit 2019 das Sagen hat, schafft es, mit immer neuen Vorschriften und Auflagen die Baukosten nach oben zu treiben und den wichtigen Faktor Bauwillige/Baufirmen zu verknappen, was auch zu Preissteigerungen führt. (Beifall AfD) Die CDU hat ja diese Aktuelle Stunde eingebracht und es ist fast so, als würde der Dieb rufen: Haltet den Dieb! Mit dem Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Investitionsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage wollte die damalige CDU-Bundesregierung den von ihr eingeschlagenen Weg des umfassenden Abbaus ungerechtfertigter steuerlicher Subventionen und Ausnahmetatbestände konsequent fortsetzen, hieß es damals in der Begründung, um die seit 1996 bestandene Eigenheimzulage mit dem angeblich höchsten Volumen im Bundesetat an steuerlichen Einzelsubventionen pünktlich zu Weihnachten am 22.12.2005 abzuschaffen. Wenn ich mal unsere 38 Milliarden Euro an Subventionen aus Deutschland in die EU vernachlässige und auch 2020, da waren es nur 32 Milliarden Euro, was wir in die EU eingezahlt haben, da scheinen die 11,4 Milliarden Euro für 2014 an Eigenheimzulage, meist für Familien, doch eher gering, welche für viele das Bauen oder Kaufen erst möglich machten. Selbst im Bereich staatlicher Wohnbauvermögen klemmt aus Gründen der EU-Auflagen in Thüringen die Säge. Gegenwärtig gibt es freie Mittel in Höhe von 162 Millionen Euro im Thüringer Haushalt, wovon 56,7 Millionen Euro ungebunden sind. Doch es passiert zu wenig, zu wenig beim sozialen Wohnungsbau. Selbst private Initiativen, sozialen Wohnraum zu schaffen, finden nicht die notwendige und optimale Stützung, obwohl es dringend notwendig ist. Uns als AfD-Heimatpartei ist es wichtig, die Erwerbsnebenkosten und die Energiekosten bezüglich des Kaufs oder Baus sowie Unterhalt einer selbst genutzten Immobilie zu senken und damit Wohneigentum zu ermöglichen zum Schutz und Wohl unserer Bürger und besonders unserer jungen Familien. (Beifall AfD) Ein Säbelrasseln der NATO und der Bundesregierung trägt leider nicht zum Wohle unserer Bürger bei, denn wer kann sich in Zeiten unkalkulierbarer Energiekosten und ständig steigender Rohstoffpreise noch einen Hausbau leisten? Gestiegen sind dafür die offiziellen Verbraucherpreise von 2021 auf 2022 um 7,4 Prozent. Die Baupreise sind um 6 Prozent in 2021 gestiegen. Der Reallohn ist in 2021, im Coronajahr, laut Statistischem Bundesamt dafür um 0,1 Prozent gesunken. Somit haben die politisch Verantwortlichen durch die Coronamaßnahmen ein Spiel mit dem Streichholz bei der Teuerung und dem Abschwung betrieben. So lag die Inflationsrate im Jahr 1999 bei der Einführung des Euro noch bei 0,638 Prozent, im Jahr 2002 bereits bei 1,34 Prozent. Der Verbraucherpreisindex kletterte in der Zeit von 1999 von 78,8 auf 115,4 Prozent in 2022. Wir als AfD haben schon mehrfach hier die Senkung der Erwerbsnebenkosten gefordert, wie im Bereich auch der Grunderwerbsteuer, was Sie von Rot-Rot-Grün abgelehnt haben, auch von der CDU, die selbst diesen Antrag gestellt hat. Und wären Sie, liebe CDU, früher über ihren eigenen Schatten gesprungen, hätten wir beim Thema „Senkung der Grunderwerbsteuer“ schon weiter sein können. (Beifall AfD) Meine Fraktion hat im letzten Plenum auch den Vorschlag eingebracht, die Grunderwerbsteuer für Einkommensschwache bei Immobilienersterwerb aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus zu übernehmen. Dies wäre eine schnelle und direkte Hilfe gewesen. Aber es war Ihnen von der CDU leider nicht möglich, selbst, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Und wenn Sie nicht nur Lippenbekenntnisse hier von sich geben wollen, hätten Sie noch zwei Chancen im aktuellen Plenum, Entlastungen zuzustimmen: TOP 31, unser Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts. Hier geht es um die einfache Bauvorlagenberechtigung, was eine echte Kostenreduzierung, nämlich der Bauplanungskosten für Bauherren ermöglicht. Und auch Ihre Zustimmung unter TOP 28 – Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes – kann die Herstellungskosten und die laufenden Energiekosten senken.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Olaf Kießling AfD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Wichtig ist allerdings auch, dass hier eine Lösung existiert, die dann kein Bürokratiemonster schafft, sondern bestenfalls alle staatlich beeinflussbaren Kosten um den Hausbau und Immobilienerwerb senkt und auch die Bürokratie senkt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Gibt es weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ja, Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Ja, mich treibt es noch mal hier vor, weil Kollegin Lukasch doch ziemlich ideologisch, verräterisch und auch verständnislos gegenüber vielen, vielen Familien in Thüringen aufgetreten ist. Ich will es noch mal deutlich machen am Beispiel, was doch einige Freunde von mir, die jetzt alle so in dem Alter sind, beim Hausbauen haben. Da sieht man, ein typisches Haus in Thüringen, nicht sonderlich groß, liegt bei aktuellen Baupreisen bei 500.000 Euro. Das muss man mal sagen. Da kann man nicht den München-Thüringen-Vergleich machen, die 500.000 Euro kostet es auch hier, weil eben auch hier die Baupreise hoch sind. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In München kostet es 2 Millionen!) Wenn man dann sieht, dass eine Rate für so ein Haus aktuell – wenn man es in einer Zeit abzahlen will, dass man noch nicht Rentner ist – bei 1.600 bis 1.900 Euro liegt, dann weiß man, dass einer der zwei Verdiener von der Familie nur für dieses Haus arbeitet. Wie soll dann noch der ganze Rest funktionieren? Ich finde, Sie machen hier ganz deutlich, liebe Linke, dass Sie eben nicht dafür sind, dass sich junge Familien noch so ein Eigenheim leisten können, wenn wir nicht Unterstützung dafür machen, weil nämlich die kompletten Tilgungszuschüsse vom Bund weggefallen sind, die sind durch die Grünen gestrichen worden. Damit ist also nichts mehr möglich, die Preise steigen. Wenn man möchte, dass eine bezahlbare Rate rauskommt, dann muss man hier was tun. Da ist Thüringen in der Pflicht und da, finde ich, waren die Ausführungen der Linken hier wirklich sehr verräterisch, und das sollten sich alle mal anschauen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt das Wort für die Landesregierung … (Unruhe im Hause) Kollegen und Kolleginnen, wir haben immer noch eine Tagesordnung, eine Rednerliste/Rednerinnenliste. Jetzt hat für die Landesregierung die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Karawanskij, das Wort.

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Karawanskij

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

2018 – 44,8 Millionen, das sind 413 Wohneinheiten, 2019 – 44,5 Millionen, das sind 379 Wohneinheiten – ich kann noch weitermachen –, 2021 – 43,1 Millionen, 342 Einheiten. Insgesamt haben wir als Landesregierung in den letzten vier Jahren rund 165 Millionen Euro für 1.376 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. (Beifall DIE LINKE) Was ich Ihnen verdeutlichen möchte, ist, dass wir als Landesregierung mit einem unterschiedlichen Förderinstrumentarium eine ganz klare Zielstellung verfolgen, und im Übrigen nicht erst seit der Aktuellen Stunde heute im Jahr 2022, die Sie beantragt haben und die wir heute hier gemeinsam diskutieren, sondern spätestens seit 2015 bzw. 2017, seit wir in den Wohnungsbauförderrichtlinien, im Innenstadtstabilisierungsprogramm, auch in der Modernisierungsrichtlinie genau die Schaffung von angemessenem Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten fördern, dass wir eben einen Wohnraum schaffen, ein Zuhause schaffen, für all die Menschen, die eben nicht das dicke Portemonnaie haben – das ist eine klare Zielstellung der Landesregierung –, und wir fördern die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es bauen nicht nur Leute mit einem dicken Portemonnaie! Auch normale Leute wollen ein Eigenheim!) Wir stellen das Ganze dar als Baudarlehen in Höhe von bis zu 80 Prozent für förderfähige Kosten. Es werden auch Tilgungszuschüsse gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind oder zusätzlich, wenn es um Effizienz bzw. um Barrierefreiheit geht. Der Baukostenzuschuss ist tatsächlich auch wichtig bei den steigenden Kosten von Baumaterial und Handwerksleistungen und senkt auch die Belastung. Was ich hier entgegenstellen möchte, sind nämlich zwei grundlegende Fragen: Geht es um Wohnraum, geht es um ein Zuhause oder geht es um Eigentum? Und da haben wir unterschiedliche Entwicklungen in den verschiedenen Regionen in Thüringen. Wir haben zum einen in den Städten – wie Erfurt und Jena – die Situation, dass wir mit dem Instrumentarium der Mietpreisbremse bzw. mit den Kappungsgrenzen den sprunghaft stark angestiegenen Mietpreisen ein gleichbleibendes Niveau garantieren, dass tatsächlich Menschen in den Städten auch leben können, dass sie sich vor allen Dingen auch die Wohnungen leisten können, dass wir tatsächlich die vielen Wohnungen, die mit der 20-jährigen Mietpreisbindung jetzt langsam aus der Belegungsbindung rausfallen, dass wir es schaffen, hinterherzubauen bzw. sozialen Wohnraum zu schaffen, dass Menschen tatsächlich wohnen können, denn darum geht es, es geht erst mal um das Grundrecht Wohnen, um ein Zuhause. Zum anderen haben wir in den ländlichen Räumen teilweise das Problem und die Fragestellung, dass dort Leerstände von Wohnräumen da sind, wo wir eher anregen wollen, sowohl andere Nutzungsformen zu übertragen bzw. Wohnräume zu schaffen, was sie an Bedürfen tatsächlich haben. Und wenn Sie es tatsächlich gut meinen und gut denken würden, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich das hier erst mal in Ihren wahllos aneinandergereihten Wortgruppen zur Begründung der Aktuellen Stunde einordnen. Wenn Sie tatsächlich Sorge um die Eigenheime haben, um die Menschen, dass sie ein bezahlbares Zuhause finden, und wenn es um das Wohnen der Menschen geht, möchte ich mit Ihnen eine Sorge teilen, die mich sehr intensiv umtreibt. Seit 2011 haben wir in Deutschland besonders tiefe Zinsen. Das ist jetzt keine Propaganda, das ist jetzt auch keine Ideologie, sondern das ist Fakt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Gut, dass das jetzt keine Propaganda ist!) Gleichzeitig hat sich der Hauspreisindex seit 2011 verdoppelt – im Übrigen auch ungebrochen während der Pandemie. Wir haben Sorge, dass wir seit dieser Zeit, seit über zehn Jahren, Kapitalbewegungen haben, die sich dann in Immobilienpreisen niederschlagen, die so steigen, dass Akteure am Markt agieren, die nicht Familien sind, die keine Menschen sind, die auf der Suche nach einem Zuhause sind, in Größenordnungen, die genau zur Repression – Sie haben gerade beschrieben, dass es hier um Repression der Politik geht. Aber es geht tatsächlich um etwas anderes. Es geht um eine Repression auf dem Markt, dass Menschen aufgrund von gestiegenen Preisen nicht mehr die Möglichkeit haben, weil Akteure am Markt sind, die gar nicht daran interessiert sind, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Muss ich noch mal die Gesetzeslage erklären?) sich selbst einen Wohnraum zu schaffen, sondern die tatsächlich hier (Unruhe CDU, Gruppe der FDP) für Preissteigerungen sorgen. Wir haben Kaufpreissteigerungen in unattraktiven Lagen.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Darf ich bitte mal um Ruhe bitten? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es geht um Thüringer Familien!)

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Karawanskij

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Es geht um Thüringer Familien.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Darf ich mal um Ruhe bitten?

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Karawanskij

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Und es ist kein Phänomen nur in Thüringen, Herr Voigt. (Unruhe CDU)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Das Wort hat die Ministerin.

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Karawanskij

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Es geht um kein Phänomen in Thüringen, sondern ich bin ja nicht allein mit meiner Sorge. Die Sorge teilen die Bundesbank und die Finanzaufsicht genauso. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Aber wir sind hier in Thüringen, Frau Ministerin!) Ja, und wenn Sie sich bitte mal anschauen, dass auch in Thüringen der Baupreisindex steigt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Weil Sie die Preise festlegen!) Ja, weil ich die Preise mache für die Baupreise. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, sorry, es tut mir leid, das ist, glaube ich, jetzt Propaganda Ihrerseits. Wenn wir gleichzeitig anschauen, dass wir es beispielsweise am Immobilienmarkt mit Akteuren zu tun haben, die jetzt wie beispielsweise die Adler Group in die Bredouille kommen, und wir Preise aufrufen, die keiner mehr bezahlen kann, die eben kein Zuhause, keinen Wohnraum zur Verfügung stellen, dann haben wir ein anderes Problem. Dann haben wir nicht das Problem von mangelnder politischer Steuerung, sondern wir haben das Problem, dass der Immobilienmarkt den Gefahren des Finanzmarktes unterliegt. Und das muss reguliert werden, da bin ich ganz bei Ihnen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist doch totaler Quatsch! Schauen Sie sich doch mal die Verhältnisse an!) Da brauchen wir seit über zehn Jahren hier eine Fragestellung, damit das reguliert wird, denn letztendlich muss Wohnraum Familien zur Verfügung gestellt werden. Und um das noch mal einzuordnen: Wenn einem Wohnheim auf dem Ringelberg oder bei Ihrem Beispiel von 500 Quadratmetern für 500.000 Euro oder 750.000 Euro ein Kinder-Bauland-Bonus von 2.500 Euro gegenübergestellt wird und das analytisch als Ursache gesehen wird, verkennt das doch wohl sehr wohl die Realitäten. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie greifen nach jedem Strohhalm! Nach jedem Strohhalm!) Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“

Möchte irgendjemand noch ein paar Sekunden seiner Redezeit ausschöpfen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde. Wir kommen zum dritten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5386 Das Wort für die einbringende AfD-Fraktion erhält Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Millionen Menschen atmeten auf, als die allgemeine Impfpflicht im Bundestag vorerst scheiterte. 9.000 Menschen konnten das in Thüringen allein nicht. Für sie ist die Impfpflicht schon Realität, weil sie etwa in der Gesundheitsversorgung oder in der Pflege arbeiten. Kaum etwas ist den Befürwortern von zwei Jahren Ausnahmezustand so wichtig wie die Legende, dass uns nur Impfungen vor dem Coronauntergang bewahrt hätten. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht nur, aber auch!) Und die Erkenntnis, dass die richtigen Schutzmaßnahmen für die besonders betroffenen 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung offensichtlich sinnvoller gewesen wären als Zwang und Schikane für alle, die Erkenntnis ist gefährlich, aber diesen Durchbruch der Erkenntnis kann man kaum verhindern, denn zu groß sind die Widersprüche der Impflegende mit der Realität. (Beifall AfD) Denn wieso zwingt man Personal zu Impfungen, um Patienten vor einer Infektion zu schützen, die durch eben diese Infektion angeblich längst gegen schwere Verläufe geschützt sein müssten? Warum behauptet man eine Langzeitsicherheit der mRNAImpfstoffe, wenn diese doch nur notzugelassen sind und die europäische Arzneimittelbehörde auf ihrer Internetseite schreibt, dass die dafür erforderlichen Studien zur Langzeitsicherheit erst noch erstellt werden müssen? (Beifall AfD) Warum mussten mit der medizinischen Bedarfsversorgungssicherstellungsverordnung aus dem Mai 2020 wichtige Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen im Arzneimittelgesetz und weiteren Fachgesetzen außer Kraft gesetzt werden und warum warnt BioNTech im Jahresbericht für die US-Börsenaufsicht, dass eine ausreichende Wirksamkeit unter Sicherheit ihres notzugelassenen Impfstoffs möglicherweise nie nachzuweisen ist? Gefühlt jeder Impfpflichtbefürworter twitterte in den vergangenen Wochen seine Coronainfektion trotz Booster und betonte, dass es ohne Booster vermutlich noch viel schlimmer gekommen wäre. Aber, meine Damen und Herren, warum denkt man, dass diese peinliche Propaganda ausgerechnet Personal mit medizinischen Fachkenntnissen beeindruckt? (Beifall AfD) Man erkennt an diesen Fragen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Desaster für die Glaubwürdigkeit der Impfzwangbefürworter ist. Sie ist auch ein moralisches Desaster, denn die Überlastung des Gesundheitssystems und die Patientengefährdung entstehen nämlich nicht durch ungeimpftes Personal, sie existieren, weil das Gesundheitssystem von der Politik über Jahre kaputtgespart wurde – ganz vorn dabei übrigens auch Karl Lauterbach. (Beifall AfD) Es ist der Gipfel, dann die Schuld beim ungeimpften Personal zu suchen, das unter anderem auch bis zum Burnout mangelnde Kapazitäten in den vergangenen zwei Jahren auszugleichen versuchte. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aber auch ein rechtliches Desaster: Maskenpflicht, Testpflicht, Verbote sind mangels Erforderlichkeit weitgehend aufgehoben – das ist auch gut so –, aber wie soll dann der viel schwerere Eingriff der Impfpflicht für bestimmte Personengruppen noch rechtmäßig sein? Wie soll eine Impfpflicht verhältnismäßig sein, wenn das Gesetz nicht einmal eine natürlich erworbene Immunität durch den Nachweis von Antikörpern akzeptiert, wie bei Masern beispielsweise? (Beifall AfD) Wie soll ein Tätigkeitsverbot rechtmäßig sein, das beispielsweise Personal von Augenärzten oder Hautärzten aus dem Beruf nimmt, bei denen die Patienten jetzt schon viele Monate auf einen Termin warten müssen? Angesichts dieser Ausgangslage, meine Damen und Herren, reicht es nicht, dass Betroffene das Verbotsverfahren hinauszögern können, indem sie die Fristen konsequent ausnutzen, die jetzt gesetzt werden. Es reicht auch nicht, dass Betroffene sich durch die Vorlage einer Impfterminkette weitere Zeit verschaffen können. Vor allem CDU, SPD, FDP und Grüne sind nun in der Pflicht, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu beenden, die sie vor ein paar Monaten im Bundestag begründet haben. Bis dahin kann zumindest der Thüringer Erlass zur Umsetzung der Impfpflicht an vielen Stellen nachgebessert werden, um im Wege der Ermessensausübung Tätigkeitsverbote zu verhindern, was schließlich in Thüringen übrigens oft auch im Verantwortungsbereich von CDU-Landräten geschieht. Als AfD werden wir natürlich auch unseren Beitrag leisten, indem wir ein Volksbegehren auf den Weg bringen, mit dem ein Impfzwang in der Thüringer Verfassung verboten wird. Das dauert natürlich noch ein bisschen, aber wir sind guter Hoffnung, dass das funktioniert. Und abschließen möchte ich meinen kleinen Vortrag mit dem Grund, warum wir das Ganze machen. Der Grund ist, dass wir im letzten Jahr und im vorletzten Jahr eine Art Ausnahmezustand, viel Zwang und Schikane erleben mussten und sich das in Thüringen nie wiederholen soll, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Danke. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Dr. Klisch von der SPD-Fraktion das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, zu Beginn lassen Sie mich einfach, auch wenn wir das schon oft an diesem Pult gemacht haben, zu oft kann man das gar nicht machen, allen Beschäftigten im Gesundheitswesen und auch im Pflegesektor dafür danken, dass sie sich tagtäglich für uns alle aufopfern und letztendlich an das Wohl von uns Menschen denken. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und wir wissen, glaube ich, jeder Einzelne hier in dieser Runde und jeder Politiker weiß, dass sie im Gesundheitssektor Großes leisten, dass sie oft nichts Großes dafür zurückbekommen, außer vielleicht große Worte, dass es unsere Pflicht ist, hier zu handeln, und dass es aber eben auch unsere Pflicht ist, für ihre Sicherheit wie auch die ihrer Schützlinge zu kämpfen. Ich glaube, das Wort „Sicherheit“ war damals ein Impulsgeber für dieses Gesetz. Sicherheit einerseits, weil man natürlich an die Sicherheit der Patienten, der zu Pflegenden, der sogenannten vulnerablen Gruppen dachte. Man hat gewusst, dass Menschen, die Mehrfacherkrankungen haben oder die in höherem Lebensalter sind, viel schneller durch die Coronaursprungsvariante, durch die Deltavariante erkranken, sehr viel schwerer erkranken und eben leider auch oft daran verstorben sind. Gleichzeitig sind aber die schmerzhaften Erfahrungen – Sie alle erinnern sich an die Zeiten in Italien, in Spanien –, dass man hat aus den Statistiken leider relativ schnell herauslesen müssen, dass gerade die Beschäftigten im Gesundheitssektor – die, die sich kümmern, die, die sich aufopfern – sich einer Gefahr aussetzen und dass die eben schwer erkranken, dass sie oft in überproportional hohem Maße auch verstorben sind. Deshalb, glaube ich, war damals der Impuls im Deutschen Bundestag der richtige. Es wurde damals heftig darüber diskutiert, am Ende gab es die Abstimmung mit einer breiten Mehrheit für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, und das Gesetz wurde erlassen, ein Bundesgesetz. Die Landesregierung hat natürlich die Aufgabe, Bundesgesetze umzusetzen. Ich denke, sie hat das auch sehr transparent und effizient getan und sie hat sich vor allen Dingen darum gekümmert – das, was gerade angesprochen wurde –, dass es eben auch immer wieder Einzelfälle gibt. Es gibt Menschen, die sagen, das geht für mich nicht, ich habe entweder auch andere Erkrankungen, deswegen kann ich das gar nicht machen, ich habe andere Gründe. Deshalb gibt es die Einzelfallprüfung und es gibt die Beratung, damit man ins Gespräch kommt, damit man herausfindet, was der beste Weg ist. Und natürlich wissen wir alle, Zeiten ändern sich. Ich glaube, wir alle sind in den letzten zwei Jahren mittlerweile irgendwie Virenexperten geworden, wir haben viele Varianten schon erlebt und wir haben momentan eine Omikron-Variante, vor der eben die Impfung nicht optimal schützt. Wir sehen, was passiert, nicht nur im Gesundheitssektor – gerade dort, aber auch eben in ganz vielen anderen Bereichen –, wie die Mitarbeiter selbst hier im Landtag, wie die Parlamentarier ausfallen und krank zu Hause liegen und einfach kein Schutz bestand. Ich besuche viele Pflegeheime, ich kann Ihnen sagen, da gibt es sehr, sehr viele ältere Menschen, die leider auch jetzt im Krankenhaus behandelt werden oder auch versterben. Viren mutieren, die Instrumente, die dagegen helfen, ändern sich. Deshalb ist dieses Gesetz von vornherein mit Augenmaß befristet worden; damit man eben genau das hinterfragt, ist es überhaupt ein richtiges Instrument, deshalb die Befristung. Letztendlich, wenn wir ehrlich sind, können wir hier nichts an dem Bundesgesetz ändern, das kann nur der Bundesgesetzgeber, das kann nur der Bundestag. Wir können hier darüber reden, das haben wir auch letzten Donnerstag ausführlich im Gesundheitsausschuss getan, mit der Ministerin, wir haben auch genau da diese Fragen gestellt. Insofern lassen Sie uns ehrlich miteinander umgehen, lassen Sie uns für das Wohl der Menschen kämpfen und nicht einfach nur Polemik betreiben, vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank. Nächster Redner, bevor dann die Lüftungspause ansteht, ist Herr Abgeordneter Dr. König von der Fraktion der CDU.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Die AfD hat heute eine Aktuelle Stunde eingereicht, die erneut die Impfpflicht, hier im Speziellen die einrichtungsbezogene Impfpflicht und deren Umsetzung in Thüringen, thematisiert. Ein Thema, das wir bereits ausführlich hier im Hohen Haus im Rahmen eines Sonderplenums Anfang Februar diskutiert haben. Bereits damals hat die CDU-Fraktion mittels eines Antrags deutlich gemacht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus ihrer Sicht in der aktuellen, durch die Omikron-Variante geprägten Phase der Pandemie weder verhältnismäßig noch gerechtfertigt ist. Bereits damals haben wir uns für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die, wie wir wissen, nur auf der Bundesebene erfolgen kann, ausgesprochen. Ein wesentlicher Faktor hierfür war, dass ein möglichst hoher Fremdschutz bei der Omikron-Variante, insbesondere mit abnehmender Impfwirkung hinsichtlich der Übertragbarkeit nach drei Monaten, aus unserer Sicht nicht mehr garantiert werden konnte. Es erging in diesem Zusammenhang eine Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat und in Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung, unverzüglich für die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz einzusetzen. Hier habe ich allerdings keine sonderlichen Aktivitäten der Landesregierung wahrgenommen, aber vielleicht gehen Sie noch mal in Ihrem Redebeitrag darauf ein, Frau Werner. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit Februar hat sich die Diskussion zur Impfpflicht weiterentwickelt. Wie wir alle wissen, kam es im Bundestag, im Übrigen mit negativer Kanzlermehrheit, nicht zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland. Mit dem Aus für die allgemeine Impfpflicht ist es umso wichtiger, auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf allen Ebenen neu zu betrachten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – daran möchte ich erinnern – wurde im Dezember 2021 beschlossen, als die Delta-Variante, die viel stärkere Auswirkungen hatte und wo auch die Impfung stärker wirkte, vorherrschend war, und eine allgemeine Impfpflicht stand damals auch in Aussicht. Nun ist die Omikron-Variante – wie ich schon gesagt haben – vorherrschend, und eine allgemeine Impfpflicht wird es absehbar auch nicht geben. Also beide Hauptargumente für die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind vom Tisch. Die Landesregierung muss schon deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Vorgriff auf eine etwaige Aussetzung auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Einzelfallprüfung von Sanktionen für nicht geimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen so großzügig wie irgendwie möglich ausgelegt werden kann. Auch wenn ich erwarte, dass sich Angestellte mit Blick auf ihre Patienten impfen lassen – das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt auch im Berufsethos –, möchte ich aber an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass angesichts der Spezifik der Omikron-Variante Sanktionsmaßnahmen wie Betreuungsverbote gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht angemessen sind. (Beifall CDU) Schon allein deshalb, dass man den Angestellten in diesen Bereichen sagt: „Ihr habt die Pflicht, euch impfen zu lassen, sonst könnt ihr euren Beruf nicht mehr weiter ausführen!“, die dann aber gleichzeitig dadurch, dass es keine allgemeine Impfpflicht gibt, Patienten behandeln, die nicht geimpft sind und ihre Angehörigen auch mit in den einzelnen Praxen haben, muss das ausgesetzt werden. Mit dieser Meinung steht die CDU-Fraktion nicht allein da. So hat ebenfalls die Landeskrankenhausgesellschaft gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, genauso wie Vertreter der Ärzteschaft auch hier in Thüringen und die Wohlfahrtsverbände. In diesem Zusammenhang möchte ich den Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Stefan Werner, zitieren, der gesagt hat: „Mit einer alleinigen Impfpflicht für Mediziner und Pflegekräfte wird nichts erreicht.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn man dann noch betrachtet, dass, auch wenn noch nicht alle Daten erhoben sind, wir schon von 8.700 Ungeimpften im Gesundheitsbereich sprechen, besteht die Gefahr, dass wir in einzelnen Bereichen, aber auch in einzelnen Gebieten in Thüringen wirklich einen Notstand in der medizinischen Versorgung bekommen. Das muss auch mitbetrachtet werden. Ich glaube, vom Landkreis Nordhausen wurde gesagt, dass es ungefähr 1.000 Ungeimpfte gibt, also von 60.000 insgesamt in Thüringen macht das dann, wenn man die 8.700 jetzt hochrechnet, bis zu 15 Prozent aus, und das ist nicht kompensierbar. Das muss in die Entscheidung mit einbezogen werden. Wie gesagt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte ausgesetzt werden. Hier muss der Bundesgesetzgeber schnell aktiv werden, und das ist die Position der CDU-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank. Damit haben wir auch eine FastPunktlandung auf 16.00 Uhr. Wir treten in die 20minütige Lüftungspause ein. Es geht hier weiter um 16.20 Uhr mit der Fortsetzung unserer dritten Aktuellen Stunde und da gibt es auch noch einige Redner/-innen, nämlich auch zwei fraktionslose Abgeordnete haben sich hier noch mit zu Wort gemeldet. Wir sehen uns wieder um 16.20 Uhr.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Wir fahren fort in der Beratung des dritten Teils der Aktuellen Stunde. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Plötner.

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Ralf Plötner Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuhörende! Kollegin Dr. Klisch hat es gesagt, danke an die Beschäftigten in den Gesundheits- und Medizinberufen. Ich denke, den Dank kann man tatsächlich erweitern auf alle die, die sich bisher gegen Corona haben impfen lassen. Und was für die Menschen allgemein gilt, ist natürlich auch bei den Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen richtig, und zwar, dass gegen Corona geimpfte Beschäftigte deutlich weniger und deutlich kürzer ansteckend sind und dass gegen Corona Geimpfte sich deutlich besser gegen schwere Krankheitsverläufe geschützt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ja, es soll mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Gesundheitsschutz der besonders vulnerablen Personengruppen unterstützt werden. Ich sage dies hier, damit das noch mal klar wird, dass bei allen bisherigen Maßnahmen immer der Gesundheitsschutz Motiv war und ist. Wenn wir uns an die schweren Verläufe der ersten Wellen mit COVID-19 erinnern und daran, wie viele Menschen auch in Pflegeheimen diese Infektion nicht überlebt haben, wird dieses Motiv noch mal deutlich. Werte Zuhörende, wir können feststellen, dass trotz der Belastungen in den Gesundheitsämtern der Prozess zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht begonnen hat. Die Landesregierung hat die Rahmenbedingungen geschaffen, um eben dementsprechend den Gesundheitsämtern großen Handlungsspielraum bei der Umsetzung zur Verfügung zu stellen, und damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung kommt und Engpässe vermieden werden. Daher ist diese Forderung, die auch heute hier mehrfach schon aufgemacht wird, bereits erfüllt, da niemand ein Interesse an einer Unterversorgung hat. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass ab dem 16. März 2022 in medizinischen und Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht bereits gilt, aber jetzt erst die Phase beginnt, in der Betroffene angehört werden, wird klar, dass die Landesregierung und die Gesundheitsämter mit dem nötigen Augenmaß vorangehen. Es ist immer eine Einzelfallprüfung und immer eine Ermessensentscheidung. Bisher konnte man die einrichtungsbezogene Impfpflicht als Zwischenschritt für eine allgemeine Impfpflicht ansehen. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aber blieb bisher aus. Neben den wichtigen ethischen und gesundheitspolitischen Fragen, die dort diskutiert wurden, war leider ein Parteiengezänk in den Vordergrund getreten. Der Zeitpunkt einer allgemeinen Impfpflicht hätte eher früher als später sein müssen. Dadurch ergibt sich ein erneuter Beratungs- und Entscheidungsbedarf im Bund, denn es gibt dadurch ein Ungleichgewicht. Denn wenn Bewohnerinnen und Bewohner in einem Heim ungeimpft gegen Corona sein können und Besucherinnen und Besucher in den Pflegeheimen auch, dann ist eben der angesprochene Gesundheitsschutz der besonders gefährdeten Personen nicht vollumfänglich gegeben. Wir können darüber hier im Landtag trefflich streiten und uns damit auseinandersetzen, entscheiden können wir zu diesem Bundesgesetz aber nichts. Die AfD-Fraktion ist auch wieder mit großer Unsachlichkeit unterwegs. Sie hatten ja bereits im Sommer 2020 die Pandemie für beendet erklärt. Wir mussten uns letztens auch hier im Plenum noch mal einen unerträglichen Vergleich anhören, wo mRNA-Impfstoffe mit den perversen und zu verachtenden Menschenversuchen der Nationalsozialisten gleichgesetzt worden sind. So verwundert es eben auch nicht, dass Sie weiterhin mit diesen Unsachlichkeiten und diesem Duktus hier voranschreiten. Es sind zwei Sachen, die uns wirklich daran stören, das eine, es ist wissenschaftsfeindlich, die klaren Fakten wie die Existenz von Corona werden geleugnet. Wenn man sich überlegt, dass mittlerweile weltweit über 6.240.000 Menschen am Coronavirus gestorben sind, deutschlandweit über 135.000 (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das ist doch wirklich so ein Käse!) und in Thüringen über 7.100 Menschen, dann muss man das bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen und vor allen Dingen etwas dagegen tun und Maßnahmen ergreifen. Das wollen Sie eben nicht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen sind Sie dort realitätsfern und populistisch unterwegs. Auch um den Beschäftigten hier entgegenzukommen wurde ja der proteinbasierte Impfstoff Novavax priorisiert, damit eben auch allen ein Angebot gemacht werden konnte, die der Technologie von mRNA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Werte Zuhörende, eine gestern veröffentlichte Studie der Arbeitnehmerkammern Bremens und des Saarlands sowie des Instituts für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen machte noch einmal deutlich, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege allgemein verbessern müssen – also verlässliche Arbeitszeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine bessere Bezahlung, auch vor allem mehr Wertschätzung und weniger Dokumentationspflichten. Gut die Hälfte der Beschäftigten ist dann bereit, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Sogar 60 Prozent der ausgestiegenen Pflegerinnen und Pfleger könnten sich eine Rückkehr in den Beruf vorstellen. Daher müssen sich die Bedingungen insgesamt verbessern, wenn wir hier dem Personalmangel entgegentreten wollen. Das Beste – ich komme zum Abschluss, Herr Präsident – wäre, dass sich die bisher ungeimpften Beschäftigten gegen das Coronavirus impfen lassen und damit sich selbst sowie die Menschen in den Einrichtungen schützen und letztlich auch die Gesundheitsämter in Thüringen entlasten. Vielen Dank. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner, der angekündigte Abschluss war tatsächlich eine Punktlandung. Für die Gruppe der FDP hat jetzt Kollege Kemmerich das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörer hier im Saal und an anderen Stellen! Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist weder gesundheitlich geboten noch juristisch haltbar. Das gilt insbesondere für den Zeitpunkt heute, wenn wir heute darüber diskutieren. In meinen Augen war sie auch im Dezember ein falscher Beschluss, aber wir reden heute, und deshalb müssen wir das für die Zukunft regeln. Insofern fordern wir, dass sie aufgehoben wird und – Frau Werner, an Ihre Adresse – ausdrücklich die Umsetzung, die Sie für den Juni angekündigt haben, eben nicht durchzuführen, Bußgeldverfahren einzuleiten. Wir wissen von 8.700 Fällen, die heute bekannt sind. Es ist ja auch sehr kompliziert und komplex. Es geht hier um die Immunisierung mit Dreifachimpfung. Es geht um den aufgehobenen Genesenenstatus. All das ist juristisch nicht geklärt und relativ unausgegoren. Insofern, Frau Werner: Erlösen Sie alle Beteiligten von der Umsetzung dieses Molochs. Die Beschäftigten, die wir bis heute wieder mit 8.700 beziffern können, warten auf ein klares Signal. Es mag sein, dass in unserem allgemeinen Leben Corona etwas zurückgedrängt worden ist, das Virus ist aber nach wie vor unter uns. Das soll auch nicht geleugnet werden, aber die Beschäftigten leben jeden Tag mit der Last, ob sie nun weiter in ihrem Beruf arbeiten können und den ihnen anvertrauten Menschen auch ihre Fürsorge geben können. Insofern wird es höchste Zeit, hier ein klares Signal an die Beschäftigten in der Gesundheits- bzw. Pflegebranche zu geben, dass sie das weiter tun dürfen. Im Deutschen Bundestag wurde eine umfangreiche Teststrategie für die betroffenen Einrichtungen beschlossen. Das ist ein sowohl wirksames, aber auch gebotenes, milderes juristisches Mittel, das Ziel zu erreichen – nämlich vulnerable Gruppen vor einem Zugriff des Virus zu schützen. Das sollten wir weiter bevorzugen: eine vernünftige Teststrategie zu entwickeln, um tatsächlich Schutz zu gewährleisten. Das haben wir in beiden Coronawintern viel zu spät gemacht, fast unterlassen und damit auch eine große Anzahl von schweren Verläufen und leider auch Todesfällen ausgelöst. Das Impfen ist in erster Linie ein Selbstschutz. Wir wollen es auch gar nicht negieren, aber alles, was es überhöht … Wenn ich Herrn Plötner höre – dass Impfen auch den Gesundheitsämtern hilft … Es ist nur die Folge einer unsinnigen Politik, dass die Gesundheitsämter hier dermaßen belastet sind. Impfen ist nicht dafür da, Gesundheitsämter zu entlasten. Bester Fremdschutz sind tatsächlich das Tragen von Masken und andere Hilfsmaßnahmen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was erzählen Sie denn, Herr Kemmerich?) Hier sollten wir fortschreiten. Tatsächlich sollten wir uns auch als Gesellschaft endlich dem einmal stellen, den Immunisierungsgrad der Gesellschaft zu überprüfen. In Großbritannien haben sie repräsentative Studien angelegt, bei denen der Immunisierungsgrad der Bevölkerung inzwischen mit über 99 Prozent, also fast einer Immunisierung der gesamten Gesellschaft festgestellt wird – durch vielfache Maßnahmen, durch eine Impfung, aber auch durch durchlebte Infektionen. Gerade die zurzeit dominierende Variante Omikron ist ja auch eine Gelegenheit gewesen, Impflücken, Immunisierungslücken innerhalb der Gesellschaft zu schließen, und das sollten wir als Gesellschaft jetzt anerkennen und die richtigen Schlüsse für den nächsten Winter ziehen. Da muss ich noch was sagen, dass neben den Pflegeberufen auch viele anderen mit Sorge auf den Herbst schauen, und nicht in erster Linie auf den Verlauf von Krankheit, den haben jetzt leider viele durchlebt und Gott sei Dank viele auch mit sehr milden Verläufen und kurzen Intervallen. Wir müssen weiterschauen. Und der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat heute vorgeschlagen, die Isolation komplett nach dem Vorbild von England zu beenden. Jeder sollte eigenverantwortlich mit seiner Erkrankung umgehen und sich notfalls mit Maske bewegen oder auch selbst isolieren, aber eine generelle Isolationspflicht sollte es nicht mehr geben. Auch das halte ich wichtig für den Fortgang innerhalb der Gesellschaft, das ist nicht nur für die Pflegeberufe wichtig, sondern auch für den ÖPNV, für die öffentliche Verwaltung, aber auch für jeden Mittelständler ist es wichtig, dass man weiß, wer am nächsten Tag zur Arbeit gehen kann und wer auch nicht. Aber eins müssen wir auch sehen, wir müssen auch die Pflegeberufe und die Pflegeinstitutionen auf den nächsten Herbst vorbereiten. Dazu gehört die Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impflicht, aber auch da ein klares Signal: Wie kommen wir durch den nächsten Herbst, wenn das Virus wieder auflebt oder auch andere Erkrankungen, Influenza und Ähnliches auf uns zukommen? Ich glaube, wir haben da bisher noch zu wenig unternommen. Wenn ich die Bemühungen im Deutschen Bundestag sehe, eben nicht bis zum 30.06. eine vernünftige Evaluation vorzulegen – gerade Herr Lauterbach verhindert das gerade in großen Stücken –, machen wir hier was falsch. Eins ist sicher: Der Herbst wird kommen und der Virus wird noch unter uns sein. Aber wie wir damit umgehen, das ist noch unsicher. Und das verunsichert viele in Deutschland. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Babette Pfefferlein.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, alle Diskussionen zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impflicht waren und sind wichtig. Aber sie ändern nichts daran, dass diese durch ein bundesweit geltendes Gesetz flächendeckend eingeführt ist. Ich möchte es an der Stelle noch mal sagen: In unserer Verfassung steht die ausdrückliche Pflicht der Länder, Bundesgesetze auszuführen. Die AfD-Fraktion fordert in ihrer Aktuellen Stunde damit allen Ernstes einen derben Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zwar lässt die Bundesrepublik Deutschland den Ländern die Eigenständigkeit, aber eine solche Aufforderung zur landespolitischen Verhinderung verfassungsrechtlicher Pflichten geht hier wirklich zu weit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich könnte natürlich den Damen und Herren der AfD an dieser Stelle gern den Vorgang einer demokratischen Entscheidungsfindung erklären, aber diese Zeit habe ich leider nicht. Und ich glaube, ich würde die anderen Kolleginnen und Kollegen damit auch langweilen. Wir haben in den vergangenen beiden Jahren erlebt, wie eine extrem ansteckende Infektionserkrankung viel Krankheit, Leid und Tod gebracht hat. Wir haben aber auch erlebt, wie Impfstoffe zu Hoffnungsträgern wurden und uns eine wirksame Möglichkeit boten, um die Pandemie einzudämmen, wir hier in Europa. In vielen anderen Ländern der Welt warten Menschen bis heute auf diese Chance. Am 10. Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz entsprechend angepasst. Gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz gilt nun seit dem 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impflicht für bestimmte Berufsgruppen. Und es ist bewusst befristet, weil man am Ende die Entwicklung noch mal anschauen will und dann vielleicht auch andere Entscheidungen trifft. Diese Impfpflicht schützt insbesondere pflegebedürftige, hochbetagte Menschen und Personen mit akuten und chronischen Grundkrankheiten. Diese haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, eventuell sogar tödliche COVID-19-Verläufe. Die Minimierung des Risikos, dass diese Personengruppen sich bei den Beschäftigten mit dem Coronavirus infizieren, ist ganz sicher auch ein Gebot der Haltung. Diese Haltung, das Verantwortungsbewusstsein ist denen, die in der Pflege und in der Betreuung arbeiten, ganz gewiss in die Gene geschrieben, sonst hätten sie wohl nicht diesen Berufsweg eingeschlagen. Einige sind dennoch noch nicht gegen das Coronavirus geimpft. Manchen fehlt die Zeit, manchen fehlen die richtigen Argumente, sich für eine Immunisierung zu entscheiden. Der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die allgemeine Impfpflicht folgen. Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist während der Delta-Variante beschlossen worden. Aber auch wenn das unter dem Einfluss geschah, dass der Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus mit der Delta-Variante deutlich höher war als bei der jetzigen Omikron-Variante, so schütze ich mit einer Immunisierung auch während dieser Variante mich und andere. Auch das trägt immer noch zur Entlastung des Gesundheitssystems bei und sichert die Gesundheitsversorgung. Und wir wissen nicht, ob wir es in den kommenden Monaten nicht wieder mit einer gefährlichen Virusvariante zu tun bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine breite Immunisierung der gesamten Bevölkerung. Unter diesem Aspekt ist auch diese Impfverpflichtung im Gesundheits- und Pflegesektor zu betrachten. Wenn wir über das Impfen sprechen, dann müssen wir auch über Verantwortung sprechen: Haben nicht alle Menschen, die einen Beruf wählen, in dem sie mit schutzbedürftigen Menschen arbeiten, eine besondere Verantwortung, die Verantwortung, auch eigene Befindlichkeiten nicht über den größtmöglichen Schutz der ihnen anvertrauten Menschen zu stellen? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt für den Beruf, das gilt aber auch für die Familie und Freunde. Deshalb ist und bleibt es eine ganz individuelle Entscheidung, sich impfen zu lassen. Die Impfquote der Beschäftigten in den Krankenhäusern liegt trotz regionaler Unterschiede im Bundesdurchschnitt bei über 95 Prozent, wie das Deutsche Krankenhausinstitut schon Anfang April berichtete. Für den Bereich der Pflege liegen noch keine konkreten Zahlen vor und die Quote dort liegt wohl etwas niedriger, aber trotzdem in allen Bundesländern über der Impfquote der Gesamtbevölkerung. Auch der befürchtete Exodus des Personals ist in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ausgeblieben. Für mich zeigt das ganz deutlich: Die Menschen, die sich für diese Berufe entschieden haben, wissen um ihre Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen. Bei diesen Menschen möchte ich mich an dieser Stelle auch ganz herzlich für ihre Arbeit, ihren Einsatz und für ihr Engagement bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD hätte die Aktuelle Stunde nutzen können, um darüber zu diskutieren, wie unter den jetzigen Umständen und den vorliegenden Zahlen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter umgegangen werden könnte. Der AfD fällt aber zu diesem Thema nichts Besseres ein, als die Landespolitik aufzufordern, den Verfassungspflichten abzuschwören. Auf diese Art von Politik ist zu verzichten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Es liegen jetzt noch zwei Wortmeldungen aus den Reihen der fraktionslosen Abgeordneten vor und das Wort hat Frau Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, es ist heute schon mehrfach gesagt worden, dass wir in Thüringen die Situation haben, dass ungefähr 15 Prozent der 60.000 Beschäftigten im Thüringer Gesundheitswesen als ungeimpft gelten. Wie die Gesundheitsämter melden, wird sich diese Zahl noch weiter nach oben entwickeln, wenn der Genesenenstatus in den nächsten Wochen und Monaten bei vielen ausläuft. Die letzten Wochen und Monate haben auch gezeigt, dass der versprochene Impfschutz weder einen Fremdschutz noch einen Eigenschutz darstellt. Aus einem Pflegeheim für Behinderte mit 31 Bewohnern und 42 Mitarbeitern ist mir bekannt, dass sich von 57 Geboosterten 54 infiziert haben. (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Hat sie es immer noch nicht geschnallt?!) Ich zitierte auch eine Ärztin aus einer Klinik: „Ich als Ungeimpfte habe in den letzten Wochen ad hoc mehrere 24-Stunden-Dienste für geimpfte erkrankte Kollegen übernehmen müssen.“ Und gerade Geimpfte haben auch unter starken Verläufen sowie unter Nebenwirkungen gelitten. Hier ein Beispiel einer dreifach geimpften Pflegerin im Altenpflegeheim, die uns schreibt, dass sie bis heute auf ihren geliebten Sport verzichten muss, weil sie ihn aufgrund von Impfnebenwirkungen nicht mehr ausüben kann. Einer Studie der Charité mit 40.000 Teilnehmern zufolge liegt die Zahl schwerer Komplikationen nach Impfungen 40-mal höher als vom Paul-Ehrlich-Institut bisher erfasst wurde. Das sind keine Einzelfälle mehr, wie es hier oft in diesem Hause behauptet wird. Und ich denke, dass es auch nicht so ist, dass wir hier machtlos sind und nichts gegen die Bundesgesetzgebung tun können. Deswegen ist es eine menschliche Verpflichtung, den Mitarbeitern der Gesundheitsbranche die Angst um ihren Arbeitsplatz endgültig zu nehmen (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos) und nicht diese Angst noch durch Androhung von Bußgeldern zu verstärken. Es ist unsere Aufgabe hier in diesem Parlament, ihnen die Angst zu nehmen und eine Sicherheitsgarantie für Weiterbeschäftigung auch ohne COVID-Impfung auszusprechen. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos) Ich rufe die Landesregierung dazu auf, ihre Maßnahmen vor allem unter der folgenden Erkenntnis zurückzunehmen: Wie dem „Wall Street Journal“ zu entnehmen war, hat der Hersteller des hier am meisten genutzten COVID-19-Impfstoffs gegenüber seiner Finanzaufsichtsbehörde infrage gestellt, ob er jemals eine Dauererlaubnis für die Impfung bekommt. Es heißt in der Erklärung: Wir könnten nicht in der Lage sein, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres COVID-Impfstoffs nachzuweisen. Gerade das Gesundheitspersonal sieht diese Auswirkungen auf Menschen täglich. Deshalb muss gerade ihnen die freie Entscheidung zustehen, ob sie sich solchen Risiken der Nebenwirkungen bei vernachlässigbarem Impfschutz selbst aussetzen wollen. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos) Viele haben sich für eine Impfung entschieden, aber niemand hat das Recht, einen Menschen dazu zu zwingen. Ich fordere daher die Landesregierung auf, alles Erdenkliche dafür zu tun, dass es nicht zum Zusammenbruch unseres Gesundheitswesens in Thüringen durch die Umsetzung dieses sinnlosen Gesetzes, das Sie nicht zu verantworten haben, kommt. Ich bitte Sie, alles Mögliche dafür zu tun, dass Pflegerinnen, Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte mit Freude und mit ihrer Leidenschaft in diesem körperlich und seelisch anstrengenden Beruf sorglos weiterarbeiten können. Danke. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank, Frau Kollegin Bergner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gröning.

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Birger Gröning fraktionslos

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, kommen wir zur Aktuellen Stunde bezüglich der Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Bereits im Februar habe ich gleichlautende Petition mit dem Antrag auf Veröffentlichung auf der Internetplattform des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags eingereicht. Diese wurde wegen rechtlicher Bedenken nicht veröffentlicht, weil einige Mitglieder des Petitionsausschusses einen Aufruf zum zivilen Ungehorsam befürchteten, wenn sich auf die bestehende Kann-Bestimmung berufen wird. Eine Korrektur der Formulierung und die Behandlung im nächsten Petitionsausschuss sollten dann einer Veröffentlichung dieser Petition nicht mehr im Wege stehen. Aber, wie zu erwarten, ist die Veröffentlichung trotz der Korrektur der Petition im Sinne des Petitionsausschusses abgelehnt worden. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, verhindern damit einen offenen und demokratischen Umgang mit einem bestehenden Problem im Gesundheitssystem, ganz nach der Manier, wir stecken den Kopf in den Sand und dann gibt es kein Problem. Alle, die damit ein Problem haben, werden mit dem Totschlagargument „rechtsextrem“ mundtot gemacht. Mit Demokratie hat das nichts zu tun. Unser Gesundheitspersonal wurde über Jahrzehnte von der Politik mit Füßen getreten – schlechte Arbeitsbedingungen, schlechte Bezahlung, schlechte Wertschätzung in der Gesellschaft –, was ich als eine absolute Unverschämtheit ansehe. Corona hat die durch die Politik erzeugten Defizite aufgezeigt. Der Abbau von Intensivbetten, der Mangel an Pflegepersonal und die Schließung von Krankenhäusern sind das Ergebnis einer fehlgeleiteten bürgerfeindlichen Politik. Jetzt wird das stark gebeutelte Gesundheitspersonal auch noch einer Impfpflicht unterzogen und somit das Grundrecht auf Unversehrtheit des Körpers aufgehoben. Für mich ist das eine Übergriffigkeit des Staates, vor allem, weil es sich nach wie vor um eine experimentelle und nur bedingt zugelassene Medikation mit massiven Nebenwirkungen handelt. Jetzt endlich kann man unter – man kann das auch mitschreiben – nebenwirkungen.bund.de besagte Nebenwirkungen zentral melden. Es ist keine Verschwörungstheorie und hat nichts mit Rechtsextremismus zu tun. Ich kann mich noch gut an die Äußerungen unserer Gesundheitsministerin bezüglich einer Nichtexistenz dieser Impfnebenwirkungen erinnern. Ich kann mich auch noch gut an die Demos und Spaziergänge in Erfurt für die Selbstbestimmung über den eigenen Körper im Falle von Impfungen erinnern, ganz nach dem Motto: „Mein Körper gehört mir.“, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie meinen die illegalen Demonstrationen, die nicht angemeldet waren?!) was die Freiwilligkeit und nicht die Ablehnung der Forderungen unserer Bürger unterstreicht. Eine Impfpflicht hingegen ist absolut bürgerfeindlich – und das möchte ich hiermit noch mal unterstreichen. Wie man der gestrigen „Thüringer Allgemeinen“ entnehmen kann, sprechen sich sowohl die Ärztekammer als auch der Wohlfahrtsverband ebenfalls gegen die Umsetzung dieser Impfpflicht aus. Dass trotz der berechtigten Bedenken dieser wichtigen Institutionen die Gesundheitsministerin Frau Werner an der Impfpflicht festhält, zeigt einmal mehr die Ignoranz der Landesregierung. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bundesgesetz!) Am 24.05. soll nun über meine Petition wieder im Petitionsausschuss verhandelt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Petitionsausschussvorsitzende Frau Müller – sie ist gerade nicht da –, ich bin gespannt, ob die Landesregierung im Sinne des freien Bürgers und der Demokratie tätig wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Danke, Herr Gröning. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Dann, Frau Ministerin Werner, haben Sie das Pult für sich.

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Heike Werner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Sehr geehrter Herr Präsident und sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach so vielen Verschwörungstheorien, Falschbehauptungen und Lügen ist es relativ schwierig, jetzt hier auf alles zu reagieren, das ist zeitlich gar nicht möglich. Ich würde mich deswegen heute vor allem auf die Impfpflicht beschränken wollen, will aber noch mal wirklich all diejenigen, die interessiert daran sind, gute Informationen zu bekommen, darauf hinweisen, dass man auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei dem Robert Koch-Institut, bei „Faktencheck“ usw. all die Informationen nachlesen kann, dass man sich informieren kann und dass natürlich auch die Gesundheitsämter und auch das Gesundheitsministerium immer gern bereit sind, Fragen zu beantworten – viele Bürgerinnen und Bürger machen davon zum Glück auch Gebrauch. Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Wir haben schon sehr viel – das wurde heute schon angesprochen – im Ausschuss darüber gesprochen. Ich denke, ich habe sehr viel mit mehr Zeit und auch im Austausch dargelegt – wobei, glaube ich, von Ihnen sehr wenige Fragen gestellt wurden –, was an der Stelle alles wichtig und notwendig ist und woran wir uns halten müssen. Ich will aber hier an der Stelle zumindest, weil doch noch ein paar Dinge gesagt wurden, die einfach falsch sind, ein paar Elemente richtigstellen und insbesondere auf den Antrag der AfD-Fraktion und auf die Begründung etwas eingehen. Zunächst scheint mir bei der AfD hier ein Missverständnis vorzuliegen hinsichtlich der Systematik des § 20a des Infektionsschutzgesetzes. Die Norm unterscheidet an der Stelle sehr klar zwischen dem Umgang mit den sogenannten Bestandskräften und den sogenannten Neukräften. Bei Ersteren handelt es sich um Menschen in Einrichtungen und Unternehmen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und die bereits bis zum 15. März dieses Jahres erstmals tätig geworden sind. Ich möchte auch noch mal betonen, es geht an der Stelle um ein „Tätigsein“ und nicht um ein bloßes „Beschäftigtwerden“. Das ist deswegen wichtig, weil der erste Begriff natürlich wesentlich weiter ist als der zweite. Bei den sogenannten Neukräften handelt es sich um Menschen, die nach dem 15. März erstmals tätig geworden sind oder tätig werden sollen. Für diese Neukräfte gilt Kraft des Gesetzes ein Verbot, ohne Vorlage eines sogenannten Immunitätsnachweises tätig zu werden. Insofern ist für diese im Fall der Zuwiderhandlung gar keine behördliche Ermessensentscheidung mehr möglich, sondern das Gesundheitsamt hat hier lediglich das sich bereits aus dem Gesetz ergebende Verbot zu konkretisieren. Anders ist es bei Bestandskräften. Ich möchte mich hier auch noch mal dem Dank anschließen. Ja, es ist so, die Beschäftigten im Gesundheitssystem haben die Hauptlast der Pandemie wegtragen müssen. Aber ich will auch sagen, dass ca. 85 Prozent der Beschäftigten, von denen wir gerade reden, auch geimpft sind. Das sind sehr viele. Wir reden von ca. 15 Prozent der Menschen, die nicht geimpft sind oder keinen Immunitätsnachweis vorlegen können. Für diese sogenannten Bestandskräfte muss das Gesundheitsamt in jedem Fall eine Ermessensentscheidung treffen. Hier ist auch noch mal wichtig, die Betonung liegt auf „es ist diese Ermessensentscheidung zu treffen“, und zwar im Einzelfall, und das Ermessen ist anzusetzen. Ohne in eine Einführung des Allgemeinen Verwaltungsrechts abschweifen zu wollen, erlaube ich mir dennoch den Hinweis, dass die handelnde Behörde verpflichtet ist, ein durch den Gesetzgeber – hier den Bundesgesetzgeber – eingeräumtes Ermessen auch tatsächlich auszuüben. Aber allein der Umstand, dass eine handelnde Behörde pflichtgemäß ihr Ermessen ausübt, sagt noch nichts darüber aus, wie hoch tatsächlich die statistische Verteilung ist, also die inhaltliche Entscheidung in dem Bereich tatsächlich aussieht oder, noch mal anders gesagt, wie oft es tatsächlich zu einem Tätigkeitsverbot oder Betretungsverbot kommt, ist nicht durch Ermessensausübung eben in keinster Weise vorbestimmt. Es gibt hier auch keine Planvorgaben oder Ähnliches, sondern es gibt eben diese Ermessensentscheidung. Es wurde hier schon gesagt, wir müssen hier Bundesrecht umsetzen. Herr Kemmerich, Sie wissen es eigentlich sehr genau, zum Ersten, es gibt hier ein Bundesgesetz, das müssen wir umsetzen. Wir können nicht einfach, weil uns ein Gesetz nicht gefällt – und glauben Sie mir, der rot-rot-grünen Regierung gefallen einige Gesetze nicht –, sie nicht auf Landesebene umsetzen. Es gilt das Rechtsstaatsprinzip, es gilt das Gewaltenteilungsprinzip, und an diese hält sich natürlich auch die Thüringer Landesregierung. Zum Zweiten die Frage der Verfassungsrechtlichkeit oder der verfassungsrechtlichen Bedenken: Es gab hier bereits zumindest eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 10. Februar 2022. Hier wurde zumindest festgelegt, dass es keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Insofern ist die Umsetzung dieses Gesetzes auf Landesebene auch notwendig und wir können nicht einfach davon Abstand nehmen. Zur Frage der Ermessensentscheidung lassen Sie mich noch etwas ausführen. Wir haben dazu – das wurde schon gesagt – einen Erlass herausgege ­ ben, den wir diese Woche auch noch mal aktuali ­ siert haben. Es ist notwendig und es war wichtig, damit die Gesundheitsämter in der konkreten Nor anwendung ein einheitliches Vorgehen an den m Tag legen können. Wir unterstützen auch die Gesundheitsämter durch die Zurverfügungstellung der notwendigen technischen Infrastruktur sowie durch entsprechende Musterschreiben und Bescheide. Wir haben in diesem Umsetzungserlass klargestellt, nach welchen Kriterien die Gesundheitsämter diese Ermessensentscheidung zu treffen haben. Ich will Ihnen ein paar wenige Kriterien an dieser Stelle benennen: Da ist zum einen das Risiko, dass ange ­ schaut werden soll, welches von einer ungeimpften Person für das jeweilige vulnerable Klientel aus ­ geht mit der es diese Person zu tun hat. Da ist , aber auch die zeitliche Nähe zum planmäßigen Ausscheiden aus einer entsprechenden Einrichtung oder einem Unternehmen maßgeblich, um bei ­ spielsweise auch sicherzustellen, dass Auszubil ­ dende, die kurz vor dem Abschluss stehen, die usbildung auch beenden können. Es sind ebenA falls Impfstoffknappheit zu berücksichtigen – das ist momentan natürlich nur theoretischer Natur – und auch die Schwere des Eingriffs in die Berufsaus ­ übungsfreiheit. Das zentrale Kriterium – und das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen – ist aber die Gefährdung der Versorgungssicher heit. Von einer solchen ist beispielsweise auszugehen, wenn in einem Krankenhaus Planbetten nicht mehr betrieben werden können oder wenn durch die Schließung von Angeboten der ambulanten Versor ­ gung der Zustand der Unterversorgung oder dro ­ henden Unterversorgung eintreten würde oder wenn etwa Einrichtungen der Pflege oder Eingliederungshilfe schließen müssten. Das sind wichtige zentrale Kriterien, und darauf werden wir ganz genau schauen. Es kann nicht dazu kommen, dass die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Lassen Sie mich zum Schluss noch mal ganz kurz darauf eingehen, auf die Zahl, die ich am Anfang schon genannt habe, die Frage, wie viele Menschen tatsächlich geimpft sind. Es sind ca. 85 Prozent der Beschäftigten in diesen Bereichen, die entweder geimpft sind oder die zusätzlich auch einen Immunitätsnachweis vorlegen können. Ich weiß, dass die Frage sehr oft gestellt wird von den Beschäftigten, von den ungeimpften Beschäftigten: Na ja, es gibt doch eine Ungerechtigkeit, ich muss mich impfen lassen, aber die Menschen, die ich behandele, beispielsweise nicht. Und zumindest für den Bereich der Pflege können wir das sagen, dass ca. 91 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner geimpft sind. Eine zweite Frage, die gestellt wird, ist der Zusammenhang zur allgemeinen Impfpflicht. Auch hier muss ich noch mal sagen: Ich bedaure das auch sehr, dass die allgemeine Impfpflicht eher einem Machtkampf im Bundestag zum Opfer gefallen ist und eben nicht an den Inhalten wirklich gearbeitet wurde. Ich glaube aber, das ist wichtig und ich hoffe, dass sich der Bundestag an der Stelle auch noch mal engagiert, dass wir eine allgemeine Impfpflicht einführen, weil es das beste Mittel ist, um tatsächlich die Pandemie zu bewältigen. Ich muss aber auch sagen, dass die allgemeine Impfpflicht zwar im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht oft gebracht wurde, aber im Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht findet sich dieser Zusammenhang gar nicht, weil eben auch eine andere Zielrichtung mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verfolgt wurde, nämlich der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen, also Schutz der Menschen, die besonders gefährdet sind. Deswegen ganz zum Schluss noch mal der Dank an all diejenigen, die sich für Menschen engagieren, die sich den Menschen widmen, die krank sind, die gefährdet sind, und die Bitte ganz zum Schluss, dass sich diejenigen, die ungeimpft sind, diese Entscheidung noch mal überlegen. Es gibt viele Möglichkeiten, sich an der Stelle zu erkundigen, und deswegen ganz zum Schluss auch noch mal, weil die Frage der Zulassung gestellt wurde: Die Impfstoffe haben keine Notzulassung, sondern eine bedingte Zulassung. Diese Zulassung wird für eine gewisse Zeit immer wieder überprüft, bis eben dann die finale Zulassung des Impfstoffs auch möglich ist. Und es wird besonders viel darauf geschaut, ob es tatsächlich Nebenwirkungen gibt oder starke Impfreaktionen. Deswegen müssen nicht Sie irgendwelche Seiten hier anführen, sondern jeder Mensch, der geimpft wird, wird von seinem Arzt oder seiner Ärztin aufgefordert, sich bei entsprechenden Nebenwirkungen oder Impfreaktionen a) beim Arzt oder bei der Ärztin zu melden und b) das in die entsprechenden Seiten des PEI auch einzutragen, denn die haben alle ein großes Interesse daran, dass diese Dinge auch klar und transparent werden. Das ist dann die Grundvoraussetzung für eine entsprechende finale Zulassung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kann ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde hiermit schließen und ich rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5389 Das Wort erhält Abgeordneter Bergner für die einbringende Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch für das kollegiale Einspringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Urteil vom 26. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Die Eingriffsrechte, die dem bayerischen Verfassungsschutz zugebilligt werden, verstoßen zu Teilen gleich gegen mehrere Grundrechte, nämlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme, gegen das Fernmeldegeheimnis und gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung. Diese Feststellungen haben, wie wir alle hier wissen, selbstverständlich nicht nur Auswirkungen auf Bayern. Es ist völlig klar, dass wir auch in Thüringen zur Kenntnis nehmen müssen, wo die Grenzen der Bürgerrechte beeinträchtigt werden, und genau darauf möchten wir heute den Blick wenden. Im November letzten Jahres forderte Innenminister Maier noch mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz, für den Kampf gegen Rechtsextremismus. Und ich möchte betonen, dass die FDP ganz klar die Gefahr sieht, die von Extremisten ausgeht, und die daraus resultierende Notwendigkeit, diese mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auch zu bekämpfen. Und dennoch, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen (Beifall Gruppe der FDP) – danke – und Kollegen, dürfen Bürgerrechte auch in diesem Kampf nicht mit Füßen getreten werden. (Beifall Gruppe der FDP) Nicht erst das Urteil hat uns deutlich vor Augen geführt, dass gerade das passiert. Bereits im März 2020 habe ich darauf hingewiesen, dass in 91 Fällen Personendaten beim Verfassungsschutz rechtswidrig gespeichert wurden. Meine Damen und Herren, das ist keine Bagatelle. (Beifall Gruppe der FDP) Wer jetzt denkt, dass man nichts zu befürchten habe, wenn man nichts verbirgt, dem sei gesagt – und nicht nur an dieser Stelle –: Grundrechte, meine Damen und Herren, sind keine Sonderrechte. Sie stehen jedem Bürger zu (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP) und sie sind zu wahren und zu schützen. – Ja, manchmal haben wir auch gleiche Meinungen. Meine Damen und Herren, ich möchte den Blick auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz lenken, beispielsweise auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung, auf die Wohnung. Hier hat das Bundesverfassungsgericht kritisiert, dass in der bayerischen Regelung die Wohnraumüberwachung grundsätzlich zulässig ist und nur bei Vorliegen hinreichender, gewichtiger, tatsächlicher Anhaltspunkte für die Betroffenheit des Grundrechts unzulässig ist. Das findet sich so auch im Thüringer Gesetz, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Das Thema „Wohnraumüberwachung“ ist ja auch nicht erst seit dem Urteil in Thüringen präsent – auch darauf möchte ich aufmerksam machen –, wir hatten es auch schon bei den Bodycams, die die Union ja auch in Wohnungen einsetzen wollte. Und wir hatten das Thema des Weiteren bei Überwachungsmaßnahmen der Polizei. Entsprechende Kritik haben wir Freien Demokraten bereits in einem Gesetzentwurf zum Polizeiaufgabengesetz geäußert und geübt, bisher aber leider nicht mit dem von uns erwünschten Erfolg. Auch das will ich nicht verschweigen. Aber das ist bei Weitem, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht der einzige Kritikpunkt. Die Datenübermittlung an andere Behörden oder auch eine Vorabkontrolle bei der Erstellung von Bewegungsprofilen sind Themen, die uns auch in Thüringen betreffen und an denen umgehend Änderungen vonnöten sind, und zwar Änderungen, die uns wirklich umtreiben müssen, Herr Minister. Mit diesen Änderungen müssen wir uns, müssen sich vor allem auch die Regierung und natürlich das parlamentarische Kontrollgremium dringend befassen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe, unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben bestmöglich wahrnehmen. Und es ist das ureigenste Anliegen, das wir als Freie Demokraten natürlich auch vertreten, dass dabei die Grundrechte der Menschen in unserem Land zu wahren sind. (Beifall Gruppe der FDP) Nun gäbe es etliches auch im Detail zu besprechen, was konkret unsere weiteren Kritikpunkte sind, über die wir mit Ihnen ins Gespräch kommen wollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Aktuelle Stunde schlicht und einfach nicht das richtige Podium dafür ist und auch zu kurz ist, um die Detaildiskussion zu führen. Aber wir wollen die Debatte anschieben und wir hoffen auch, dass wir in den zuständigen Ausschüssen damit zu diesen Themen miteinander ins Gespräch kommen können, auch mit in die Diskussion mit der Landesregierung eintreten können. Und wir hoffen, dass es vielleicht auch gelingt, gemeinsam einen Weg zu gehen, der die Ausgewogenheit von Bürgerrechten und Schutzbedürfnissen wiederherstellt. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, lassen Sie mich zu Anfang noch mal deutlich sagen, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich begrüßen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere bündnisgrünen Kolleginnen in Bayern haben bereits zur Verabschiedung des Gesetzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zur Wohnraumüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Mobilfunkortung, angemeldet. Der seit Jahren andauernden Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und der damit einhergehenden Beschränkung von Bürger-/-innenrechten bundesweit wurde damit erneut ein Stoppzeichen vom Verfassungsgericht entgegengesetzt. In Thüringen sehen wir generell natürlich auch Änderungsbedarf. Es ist auch kein Geheimnis und hier schon mehrfach gesagt worden, dass wir die weitgehende Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form anstreben. (Beifall DIE LINKE) Wenn man zu dem Schluss kommen sollte, dass ein Verfassungsschutz notwendig ist – ich gehe davon aus, dass die FDP dies hier gerade getan hat –, sollten seine Befugnisse aus unserer Sicht stark beschränkt sein und die Beobachtung besonders rechtsextremistischer Bewegungen einem transparenten und wissenschaftlich arbeitenden zivilen Institut übertragen werden. Nun wissen wir auch alle, dass im Koalitionsvertrag dazu etwas Anderes steht, denn für eine Reform in diese Richtung gibt es keine Mehrheit. Diese Mehrheit gibt es auch nicht mit der FDP. Wir werden uns dennoch immer für die Stärkung von Bürgerinnenrechten und der wissenschaftlichen Analysefähigkeit sowie der demokratischen Kontrolle einsetzen, soweit es über Kompromisse tatsächlich möglich ist. Mit der CDU-Fraktion wird es wahrscheinlich wesentlich schwieriger werden. Deshalb gehe ich nach dieser Aktuellen Stunde davon aus, dass die FDP wahrscheinlich einen Gesetzentwurf oder eine Gesetzesänderung auch entsprechend einbringen wird. Natürlich sind wir bereit, konstruktiv daran mitzuarbeiten. Nun noch mal ganz konkret zum Urteil: Nach einer ersten oberflächlichen Analyse – zum jetzigen Zeitpunkt ist aus meiner Sicht auch, ehrlich gesagt, noch nicht mehr möglich – kommen wir erst mal zu dem Schluss, dass sich die Auswirkungen für Thüringen eher in Grenzen halten dürften, zumindest im Hinblick auf die kassierten bayerischen Normen. Die Bayern haben doch einen erheblichen Schluck mehr konservative sicherheitspolitische Wünsche in das Gesetz geschüttet und es mit Verweisungsketten tatsächlich hart übertrieben. Die Bestimmungen in Bayern sind deutlich weitgehender als die in Thüringen. Das heißt natürlich nicht, dass im Lichte dieses Urteils keine punktuellen Änderungen bei uns in Thüringen notwendig sind. Wir werden das Urteil deshalb auch in den kommenden Tagen und Wochen genauer prüfen und anhand der Leitplanken, die das Gericht gesetzt hat, den eventuellen Änderungsbedarf mit unseren Koalitionspartnerinnen besprechen. Dieser könnte sich zum Beispiel im § 21, Informationsübermittlung durch das Amt für Verfassungsschutz, ergeben. Aber – wie gesagt – das müssen wir uns tatsächlich genau anschauen. Deswegen ist es aus meiner Sicht verfrüht, hier jetzt schon irgendwelche Forderungen aufzumachen, außer die grundlegenden, die ich zum Anfang meiner Rede genannt habe. Diese Aktuelle Stunde dient aus meiner Sicht eher dem Versuch der FDP, noch mal klarzustellen, dass Sie die Bürgerinnenrechtspartei in diesem Landtag sind. (Beifall Gruppe der FDP) Ob das so ist, daran habe ich größere Fragezeichen. Aber natürlich verweigern wir uns nicht einer konstruktiven Zusammenarbeit, um unsere Gesetze tatsächlich bürgerinnen- und bürgerfreundlicher zu machen. Daran sind wir interessiert und ich gehe davon aus, dass wir das im zuständigen Fachausschuss, dem Innenausschuss, auch diskutieren werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Auch ich habe mir natürlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mal angeschaut. Ich muss sagen, auf den ersten Blick erkennt man schon, dass es da durchaus auch Parallelen zu Thüringen gibt. Insbesondere, was die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und von V-Leuten angeht, scheinen mir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch in Thüringen nicht eingehalten zu sein. Man kann schon diskutieren, ob genügend hinreichende Eingriffsschwellen definiert sind. Auf jeden Fall fehlt es nach meiner Einschätzung an spezifischen Anforderungen, etwa zur Zulässigkeitsdauer des Einsatzes oder zu einer im Verhältnis zur Dauer steigenden Gefährlichkeit der zu beobachtenden Bestrebungen. Da ist das Gesetz blank und es gibt auch weitere fehlende Aspekte, die das Bundesverfassungsgericht fordert. Insofern ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Regelungen auch in Thüringen rechtswidrig sind. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Jetzt müsste sie nach meinem Verständnis eigentlich verdeckte Ermittler und V-Leute abziehen. Das ist für uns natürlich nicht ganz uninteressant, weil wir ja vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Insofern stelle ich mir jetzt natürlich die Frage, ob im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Urteil bestimmte Austritte etwas zu tun haben. Ich kann es natürlich nicht bestätigen oder ich werde es auch nie erfahren, weil – das ist ja so ein weiterer Punkt – wir an der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes des Inlandsgeheimdienstes nicht teilhaben dürfen, obwohl der Rechtsanspruch der Fraktion darauf besteht, hier also Recht und Gesetz nicht eingehalten werden. In dem Zusammenhang stelle ich mir natürlich auch die Frage: Ist in Thüringen das Hauptproblem in Bezug auf die Regelungen des Inlandsgeheimdienstes das, was jetzt das Bundesverfassungsgericht für Bayern festgestellt hat oder gibt es andere Hauptprobleme? Da sage ich: Natürlich gibt es andere Hauptprobleme. Eines davon habe ich eben schon benannt, der Inlandsgeheimdienst unterliegt in Thüringen keiner demokratisch legitimierten Kontrolle. Daran hat auch das Scheinmediationsverfahren im Landtag nichts geändert, denn anstatt die Wiederherstellung einer demokratischen Kontrolle zu vermitteln, hat der Mediator sich eher als Ideengeber für eine effiziente Ausgrenzung der AfD heraufgeschwungen. (Beifall AfD) Nur so ist überhaupt denkbar, dass der Inlandsgeheimdienst in Thüringen von einem SPD-Parteifunktionär verwaltet und geführt wird, dem es selbst nicht zu plump war, zuerst im Amt die AfD als Konkurrenzpartei zu beschädigen und dann gern beim Bundestagswahlkampf 2021 gegen sie anzutreten und um ein Bundestagsmandat zu konkurrieren. Das ist ungefähr so fair, wie wenn der Lahme dem Champion vor dem Wettkampf ins Bein schießt. (Beifall AfD) Der Präsident des Inlandsgeheimdienstes musste dann seine Kandidatur zurückziehen, er hätte ohnehin keine Chance gegen den AfD-Kandidaten gehabt, aber es wirft natürlich ein entsprechendes Schlaglicht auf die Amtsführung. Ein weiteres Hauptproblem beim Inlandsgeheimdienst in Thüringen ist, dass permanent aus der Spitze heraus die Gefahr von rechts betont wird, und das in einem Land, in dem 2013, ich glaube, 16 Polizeiautos von Linksextremen abgefackelt wurden, bis heute kein Täter angeklagt wurde; das Burschenschaftsdenkmal, ich glaube, 2019 war es, schwer beschädigt wurde, der Täter zwar ermittelt, aber das Strafverfahren eingestellt wurde; eine Vielzahl von Brandanschlägen im Jahr 2020 zu verzeichnen war, wo auch historische Bausubstanz zerstört wurde und auch Menschenleben gefährdet worden sind, keiner hat eine Ahnung, wer es war; in Thüringen fast jede Woche ein Anschlag auf ein AfD-Wahlkreisbüro stattfindet, Täter aber nicht ermittelt werden; Menschen in Thüringen im Schlaf überfallen werden von linksextremen Rollkommandos, die dann mit Hämmern Opfer schwer schädigen; und jetzt zum Schluss natürlich eine junge Mutter überfallen worden ist in einem Laden, auch von einem linken Rollkommando. (Beifall AfD) Immer werden keine Täter ermittelt und daran erkennt man: Das Problem in diesem Land sind nicht irgendwelche Sonderregelungen, die jetzt das Bundesverfassungsgericht in den Blick genommen hat, sondern das Problem ist, dass der Thüringer Inlandsgeheimdienst einerseits blind ist wie ein Maulwurf, wenn es um die Aufklärung linksextremen Terrors geht, und er andererseits wie auf einem LSDTrip Dinge sieht, die gar nicht da sind, wenn es um die Bekämpfung der Opposition geht, insbesondere der parlamentarischen Opposition der AfD. (Beifall AfD) Das ist das Problem, an das man herantreten müsste, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das weder von der FDP gewollt ist, noch jemals hier im Parlament geschehen wird, jedenfalls nicht, solange sich die Mehrheitsverhältnisse nicht ändern. (Beifall AfD)

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Bergner

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Danke, Herr Kollege Möller. Das Wort hat jetzt Kollege Bilay für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon festgestellt worden, dass das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Es ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Erfolg für den Kampf um den Erhalt der Grundrechte und auch für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik. Und es bestätigt die langjährigen Warnungen, insbesondere der Linken, dass nämlich ein uferloser Ausbau der Überwachung nicht am Ende der Sicherheit der Menschen nützt, sondern ihnen am Ende sogar schadet. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und wenn die FDP in aller Kürze einer Aktuellen Stunde hier einen Redebedarf signalisiert hat, dann will ich der FDP nur sagen: Wir können es kurz machen; alles das, was wir im Grunde genommen zur Frage Verfassungsschutz zu sagen haben, haben wir in der 5. Legislatur und im Gesetzentwurf thematisiert und vorgeschlagen. Wir haben nämlich vorgeschlagen, statt der Geheimdienste eine Informations- und Dokumentationsstelle in Thüringen zu errichten. Bei dieser Forderung bleiben wir auch grundsätzlich, weil wir nämlich davon überzeugt sind, dass die Geheimdienste erstens ungeeignet sind zur Abwehr der Gefahren der Demokratie. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir erleben es immer wieder, dass Geheimdienste in weiten Teilen das gesellschaftliche Engagement in der Bundesrepublik diskreditieren. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das stimmt!) Geheimdienste stehen in Teilen weit außerhalb der demokratischen Kontrolle, und gerade die Geheimdienste haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch die Finanzierung von V-Leuten die rechte Szene erst mit erstarken lassen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) In der Summe kommen wir zu der Einschätzung, dass die Frühwarnfunktion der Geheimdienste in ganz Deutschland gescheitert ist. Ein Ergebnis dieses Scheiterns sehen wir auch auf der rechten Seite in diesem Haus, nämlich mit dem Sitzen der AfD hier im Landtag. Sie bekommen jedes Jahr rund 4 Millionen vom Steuerzahler überwiesen, ungefähr die Hälfte dessen, was der Verfassungsschutz in Thüringen bekommt, und mit diesen 4 Millionen werden extreme Rechte und Neonazis hier in Thüringen durchgefüttert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aus unserer Sicht ein politischer Skandal, und wir werden alles dafür tun, dass dieser Skandal mit der AfD auch hier beendet wird. (Heiterkeit AfD) In 5 Minuten, Herr Bergner, Sie haben das selbst gesagt, kann man nicht auf 136 Seiten Urteilsbegründung umfangreich eingehen, aber wir müssen durchaus auf die möglichen … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er schickt das Rollkommando demnächst zu uns!) Das, was Sie hier mit Nazisprech ständig dazwischenrufen und sogar vom Rednerpult, ohne dass eingegriffen wird, hier artikulieren, ist aus meiner Sicht höchst fragwürdig und wird noch mal woanders diskutiert werden. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich habe das Recht zu reden, auch dazwischenzureden!) Worüber wir aber diskutieren müssen, sind die möglichen Auswirkungen des Urteils auf Thüringen. Herr Bergner ist darauf eingegangen. Was die Wohnraumüberwachung angeht, das konnten wir ja zumindest bei den Bodycams jetzt erst einmal abwehren in der Einigung mit der CDU; da läuft noch die Anhörung im Innenausschuss dazu. Aber ich will es mal konkret machen, was das Thema der Handyortung in Thüringen betrifft; das ist auch verfassungswidrig ausgelegt worden, insbesondere was die Erstellung von Bewegungsprofilen anbetrifft. Durch eine Anfrage meines Kollegen Dittes ist ja mal für das Jahr 2019 herausgekommen, dass durch den Thüringer Verfassungsschutz innerhalb eines Jahres mehr als 2.500 sogenannte stille SMS allein an zwei Betroffene geschickt wurden, die das nicht merken, um sie zu orten. Und bei 2.500 SMS an zwei Personen innerhalb eines Jahres ist durchaus erkennbar, dass faktisch damit Bewegungsprofile erzeugt werden können, was aus unserer Sicht höchst fragwürdig und mit Würdigung des Urteils aus Karlsruhe durchaus auch als verfassungswidrig einzustufen ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deshalb haben wir – wir können uns der Debatte gern im Innenausschuss dann stellen – als Linke eine Bitte an den Innenminister, dass er tatsächlich die Rechtmäßigkeit des Einsatzes, zumindest jetzt der stillen SMS auch mal prüft und das Instrument so lange aussetzt, solange das Prüfergebnis nicht vorliegt. Über dieses Prüfergebnis können wir dann im Innenausschuss diskutieren. Und wir haben noch eine zweite Bitte an den Innenminister, dass er mit dem Justizminister dieses Urteil sehr sorgfältig auswertet und schaut, welche Schlussfolgerungen sich aus Thüringen ergeben könnten. Am Ende eine politische Bewertung des Urteils: Die Kläger, nämlich die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, übrigens auch das Gericht selbst, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten!) und der Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten haben mit dieser Klage und am Ende auch dem Urteil wesentlich mehr zum Schutz der Verfassung beigetragen als die Geheimdienste in Deutschland. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen gebührt unser Dank und der der gesamten Zivilgesellschaft den Klägerinnen und Klägern und nicht den Geheimdiensten in diesem Land. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Vielen Dank, Herr Bilay. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet.

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Raymond Walk CDU

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU-Fraktion ist eines klar: Der Kampf gegen Terrorismus und die Feinde unserer Demokratie, insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Rechtsextremismus gerade hier bei uns in Thüringen, muss weiterhin im Fokus stehen. Als Beleg dafür lassen Sie mich drei gravierende Fälle aus den letzten knapp vier Wochen hier benennen, über die öffentlich berichtet wurde. Fall 1: Am Mittwoch, dem 6. April, bundesweite Razzia, Bundesanwaltschaft und BKA ermitteln in elf Bundesländern zu dem Thema „Rechtsextremismus in Thüringen“ mit dem Schwerpunkt bei mir in Eisenach, darunter mehrere Beschuldigte der Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, der rechtsterroristischen Vereinigung „Atomwaffen Division Deutschland“ und nicht zuletzt der verbotenen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“, das alles bei uns in Thüringen, das alles bei mir in Eisenach. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das hätte man 2018 und 2019 schon wissen können!) Das vorläufige Fazit: vier vollstreckte U-Haft-Befehle. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das hat sich einfach über Jahre etabliert!) Fall 2: Am Samstag, den 23. April, wird in der Erfurter Innenstadt von mehreren Tätern ein ThorSteinar-Laden überfallen. Die 32-jährige Verkäuferin wird schwer misshandelt. Das Ganze wird über Überwachungskamera aufgezeichnet und ist im Netz auch anzuschauen. Dritter Fall: Letzten Samstag gegen 22.45 Uhr wird in Mühlhausen ein 62-jähriger gebürtiger Vietnamese nach Zeugenaussagen von einem Täter zunächst rassistisch beleidigt, anschließend zusammengeschlagen und noch am Boden liegend wird auf ihn eingetreten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese drastischen Beispiele belegen, dass wir in Verantwortung stehen und Extremisten mit allen zur Verfügung stehenden tatsächlichen und rechtlichen Mitteln wirksam bekämpfen müssen, aber – und das ist entscheidend, darauf sind die Vorredner eingegangen – das muss selbstverständlich verfassungskonform sein. Das heißt, alle Eingriffsbefugnisse müssen der Verfassung entsprechen. Unverzichtbar ist dabei die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze. Das gilt für Bayern, für alle Bundesländer, das gilt auch für Thüringen. Lassen Sie mich aber noch eines sagen, weil es auch schon anklang: Fakt ist, dass unsere bayerischen Nachbarn andere Regelungen im Verfassungsschutzgesetz haben als wir in Thüringen. Insofern ist eine Eins-zu-eins-Übertragung des Urteils auf die Thüringer Verhältnisse eben nicht zulässig. Wir haben beispielsweise die Onlinedurchsuchung oder Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung in Thüringen überhaupt nicht geregelt. Anders ausgedrückt: Diese sind bei uns unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nimmt uns in die Pflicht. Das tut es zu Recht. Und schon jetzt ist zwingend, dass wir die Thüringer Vorschriften auf den Prüfstand stellen, auch das klang schon an. Unter anderem denke ich an die Wohnraumüberwachung sowie den Einsatz verdeckter Mitarbeiter und Vertrauensleute, da muss man genau hinschauen, Herr Minister Maier. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der auch Vorsitzender der IMK ist, hat das Urteil wie folgt begrüßt: Er hat gesagt, dass jetzt erstmals umfangreiche Klarstellungen zum verfassungsrechtlichen Rahmen der Befugnisse erfolgt sind. Ich zitiere ihn noch mal: „Das heutige Urteil ist eine Stärkung des Verfassungsschutzes: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung unserer Verfassungsschutzbehörden für den Schutz unserer freiheitlichen Demokratie deutlich betont und die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht grundsätzlich beanstandet. Ihre Ausgestaltung im Einzelnen bedarf jedoch an einigen Stellen zusätzlicher verfahrensrechtlicher Sicherungen und klarstellender Begrenzungen.“ Dem kann man sich nur anschließen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat auch Maßstäbe im Bereich der Datenerhebungs- und übermittlungsbe‑ fugnisse kritisiert. Auch das müssen wir uns anschauen. Ich prophezeie, wenn wir dann genauer in die Landesregelung hineinschauen, wird es wohl in den Ländern kein Verfassungsschutzgesetz geben, das derzeit eins zu eins die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen kann. Ich komme zum Schluss. Ich habe es erwähnt, das Bundesverfassungsgericht nimmt uns in die Pflicht. Aber was folgt daraus für uns? Wir regen zum einen die Zusammenarbeit und den Austausch auf Bund-Länder-Ebene an, Herr Minister Maier, die sich das Urteil genau anschauen, um dann auch entsprechende rechtliche Regelungen, die verfassungskonform sind, vorzulegen. Es kann ja nicht sein, dass in Schleswig-Holstein andere Regeln gelten als in Thüringen oder auch in Bayern. Und lassen Sie mich das noch sagen, Frau Kollegin Marx, wir haben in Thüringen ein funktionierendes Kontrollorgan, das ist die Parlamentarische Kontrollkommission. Ich habe vor einigen Tagen bereits angeregt, dass sich auch die Parlamentarische Kontrollkommission mit dem Urteil und mit den Auswirkungen auf Thüringen befasst. Damit komme ich zum Schluss und will noch etwas zum Thema „Herausforderungen“ sagen, das auch bei meinen Vorrednern anklang: Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers – das sind wir alle heute hier im Rund – ist es immer, eine gute Balance hinzubekommen auf der einen Seite der Freiheitsrechte, auf der anderen Seite der Sicherheitsbedürfnisse der Menschen. Das muss in Einklang gebracht werden, das ist unsere Aufgabe. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Verehrter Herr Präsident und gleichzeitig auch Vorredner, ich freue mich immer sehr, wenn die FDP die alten bürgerrechtlichen Traditionen wieder etwas stärker hervorhebt. Das war ja in den letzten Jahren nicht immer der Fall und da haben wir sicherlich auch viele Gemeinsamkeiten, auf denen wir aufbauen können. Die Überprüfung verfassungsgerichtlicher Möglichkeiten vom Verfassungsschutz findet bei uns auch immer sozusagen offene Ohren und Augen, wir haben das ja auch hier in Thüringen schon ausführlich selbst getan, als wir uns infolge der Tätigkeit bei der NSU-Aufklärung erstmalig 2014 an eine doch ziemlich umfassende Reform unseres eigenen Verfassungsschutzgesetzes gemacht haben. Dabei sind viele Probleme, die das Bundesverfassungsgericht jetzt der bayerischen Regel attestiert hat, doch zumindest schon mal angegangen worden. Ob das nun letztendlich schon alles der Weisheit letzter Schluss ist, das überprüfen auch wir gern anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, aber es geht sehr vieles schon in eine ganz andere Richtung als die Fehler, die jetzt hier vom Bundesverfassungsgericht angesprochen worden sind. Es wurde schon darauf hingewiesen, die Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes hat das Bundesverfassungsgericht nicht bestritten. Und auch wir machen das weiterhin nicht, und ich wundere mich dann immer wieder über die gleichen merkwürdigen Allianzen, die hier entstehen, dass die einen – (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was soll denn das?) ja, das ist doch aber so, faktisch ist das doch so. Was soll das? Das sage ich jetzt hier, und es ist so. Und ich weise erneut darauf hin, dass der Verfassungsschutz nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe ist, sondern auch eine für Sicherheitsbehörden und dass die Abschaffung der Institution Verfassungsschutz dazu führen würde, dass diese Aufgabe bei der Polizei zu erledigen wäre und die Polizei in diesem Bereich dann keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen würde. Insofern ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes in einer eigenständigen Behörde, die parlamentarischer Kontrolle unterliegt, besser aufgehoben und sinnvoller geregelt als woanders. (Beifall CDU) Dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die natürlich immer wieder einen sehr wichtigen Beitrag bei der Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen leisten, allein nicht sehr weit kommen würden, das können wir jetzt aktuell aus sehr vielen verschiedenen Erkenntnissen sehen, die auch zum Beispiel in die letzten Fahndungsmaßnahmen eingeflossen sind und auch aktuell im Rahmen der Auseinandersetzung in der Gesellschaft, zum Beispiel auch über den Krieg in der Ukraine, nicht unwichtig sein werden. Wir gucken uns gern auch unser Thüringer Gesetz noch mal genauer an, was den Einsatz von Vertrauensleuten angeht. Da ist dieser Punkt bei der Regelung, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vorabprüfung genannt, wir haben den Einsatz von V-Leuten in Thüringen dann bei der Novelle 2014 stark eingeschränkt. Wir haben gesagt, nur bei gewaltbereiten extremistischen Bestrebungen ist es überhaupt zu rechtfertigen. Und wir haben eine weitgehende Kontrolle. Da ist einmal im Amt für Verfassungsschutz jetzt ein Controller mit richterlicher Unabhängigkeit ständig tätig, der ungefragt sämtliche Akten anschauen und sämtliche Türen und Schränke auf- und zumachen kann. Und es gibt ein persönliches Zustimmungserfordernis des Innenministers und sogar des Ministerpräsidenten, der das damals auch selbst gewünscht hat, dass er dort zustimmen muss, wenn Vertrauenspersonen eingesetzt werden. Ob das diesem Vorabprüfungserfordernis genügt, das kann man allerdings trotzdem noch mal einer genaueren Betrachtung unterziehen. Am Schluss vielleicht noch mal zur AfD, die immer so jammert, dass sie so fiesen Verdächtigungen ausgesetzt worden ist: Also mich wundert ja dann schon, dass ein Unternehmer, der Ihnen eine Großspende geleistet hat, die jetzt also zurückfordert in Bezug auf Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten. Und da sollten Sie doch mal gucken, wie es kommt, dass solche Dinge auch von Ihren ehemaligen Fans mittlerweile verstärkt an Sie herangetragen werden. Also dieses immer wieder dann Zurückgreifen, dass Sie die unschuldigen Opfer sind und von parteipolitisch motivierten Beamten verfolgt würden, das glaubt Ihnen langsam auch keiner mehr. In diesem Sinne freue ich mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit mit den Menschen, die auch konstruktiv an dieser Arbeit mitwirken wollen. (Zwischenruf aus dem Hause) Die AfD zähle ich dort nicht hinzu. Das, denke ich, wird mir keiner unterstellen können. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Bergner

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Georg Maier

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. April 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz grundlegende Rahmenbedingungen zur Datenerhebung und ‑ übermittlung der Verfassungsschutzbehörden getroffen. Auch wenn sich das Urteil in seiner unmittelbaren Wirkung nur auf das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erstreckt, wird es in unterschiedlichem Umfang – das ist hier schon häufiger erwähnt worden – auch Rechtsänderungen der Verfassungsschutzgesetze im Bund und den übrigen Ländern, also auch in Thüringen, nach sich ziehen. Dass die Befugnisse zur Erreichung der gesetzlichen Aufgaben des Bayerischen Verfassungsschutzes grundsätzlich im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet und erforderlich sind, stellt das Bundesverfassungsgericht nicht in Zweifel. Die Gründe für die Verfassungswidrigkeit einzelner Vorschriften betreffen nicht den Kern der mit ihnen eingeräumten Befugnisse, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber kann in diesen Fällen die verfassungsrechtlich aufgeworfenen Beanstandungen nachbessern und damit den Kern der mit den Vorschriften verfolgten Ziele auf verfassungsgemäße Weise verwirklichen. Die intensive Befassung mit der umfangreichen Entscheidung und ihrer Begründung hat bereits begonnen und sollte auch das Ziel verfolgen, die Rechtslage in Deutschland zu harmonisieren. Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass es sich bei den Angelegenheiten des Verfassungsschutzes um eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern handelt, die in besonderem Maße von Zusammenarbeit geprägt ist. An einer hierzu im Bereich der Innenressorts eingerichteten Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wird sich Thüringen beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich in seiner Entscheidung mit einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen auseinander, von denen im Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP drei ausdrücklich angesprochen werden, und zwar erstens die unterschiedlichen gesetzlichen Aufgabenfelder und Handlungsmöglichkeiten von Verfassungsschutzbehörden, Polizeibehörden und Ordnungsbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit Informationsübermittlung, zweitens die Regelung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zur Wohnraumüberwachung und drittens der Einsatz von Vertrauensleuten. Ohne an dieser Stelle bereits eine abschließende Bewertung vornehmen zu wollen, fällt ins Auge, dass das Thüringer Verfassungsschutzgesetz in wesentlichen Punkten Unterschiede zur bayerischen Rechtslage aufweist. Hinsichtlich der Regelungen zur Informationsübermittlung durch den Bayerischen Verfassungsschutz kritisiert das Gericht, dass nach dieser im Grunde genommen jeder Normverstoß Anlass für eine Datenübermittlung sein könnte. Es wirft gleichzeitig die Frage auf, warum das Gesetz nicht auf eine notwendige Zuordnung zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung abstellt. Die Rechtslage in Thüringen stellt sich insoweit anders dar, da § 21 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz restriktivere und konkreter formulierte Übermittlungsvoraussetzungen benennt, einschließlich eines Verweises auf den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit auch den ursprünglichen Erhebungszweck bei der Verfassungsschutzbehörde. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da fehlt trotz- dem eine Verhältnismäßigkeitsprüfung!) In Bezug auf die sogenannte Wohnraumüberwachung stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass Verfassungsschutzbehörden eine Wohnraumüberwachung in ganz besonderen Gefahrenlagen durchführen dürfen. Die in § 11 Abs. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz geregelte Wohnraumüberwachung erfordert, dass die Maßnahme „im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe […] nicht rechtzeitig erlangt werden kann“. Damit ist der Gefahrenbegriff in Thüringen wesentlich präziser und enger formuliert als im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Auch wird dem vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Prinzip der Subsidiarität Rechnung getragen, da eine verfassungsschutzbehördliche Maßnahme der Wohnraumüberwachung gegenüber einer solchen der Polizei eben nur nachrangig zulässig ist. Der Einsatz von V-Leuten bleibt auch nach der Entscheidung des Gerichts ein zulässiges Mittel zur Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden. Das Bundesverfassungsgericht betont hier aber völlig zutreffend die hohe Eingriffsintensität, die mit einem langfristigen Einsatz dieses nachrichtendienstlichen Mittels verbunden ist. Soweit das Gericht beim Einsatz von V-Leuten und im Zusammenhang mit längerfristigen Observationen von einer unabhängigen Vorabkontrolle spricht, bedarf es der Prüfung, ob die Thüringer Regelungen dem bereits genügen. Auf der gesetzlichen Grundlage des Freistaats ist die Stabsstelle „Controlling“ tätig. Sie ist bei der Beurteilung der Rechtund Zweckmäßigkeit der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel nicht an die Weisung des Präsidenten des Verfassungsschutzes gebunden und unterliegt einer unmittelbaren Unterrichtungspflicht gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Entscheidungsgründe des Gerichts sind hier nicht unmittelbar ergiebig, da es eine vergleichbare Einrichtung in Bayern nicht gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich also in seiner Urteilsbegründung deshalb auch nicht mit dem Modell, das wir hier in Thüringen haben – also der Stabsstelle „Controlling“ – auseinandergesetzt. Ähnlich sieht es bei der Bewertung der Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zur Onlinedurchsuchung und des Zugriffs auf Daten der Vorratsdatenspeicherung aus. Hier kann das vorliegende Urteil schon deshalb nicht auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz übertragen werden, da dort solche Regelungen gar nicht enthalten sind. Gleichwohl bedarf die weitreichende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der weiteren sorgfältigen Prüfung und wird voraussichtlich auch in einer Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes münden. Das Bundesverfassungsgericht weckt in seiner Entscheidung keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des behördlichen Verfassungsschutzes und seiner spezifischen Aufgaben in den Bereichen der Beobachtung und Vorfeldaufklärung. Es gibt Hinweise, wie dies verfassungskonform geregelt werden kann. Diese Hinweise werden wir selbstverständlich aufgreifen und auf der Grundlage der vertieften Abstimmung auf Bund-LänderEbene einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Bergner

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Vielen Dank, Herr Minister. Damit sehe ich auch zu diesem Teil der Aktuellen Stunde keine Wortmeldungen mehr. Ich schließe den vierten Teil und rufe den fünften Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5407 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, wie aktuell das heutige Thema der Pressefreiheit ist, zeigt sich daran, dass gerade in den letzten Tagen wiederholt Angriffe auf die Pressefreiheit stattgefunden haben. Am letzten Sonnabend rückte eine Gruppe von Vertretern der als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ in das Landesfunkhaus des MDR ein und störte die Mitarbeiter mittels Megafon und Transparenten, weil die Berichterstattung nicht in ihr politisches Weltbild passte. Das reiht sich ein in eine Tendenz der letzten Jahre, die besonders mit den Coronaprotesten eine neue Dimension gewonnen hat. In nie dagewesenem Maße wurden Journalistinnen und Journalisten bedrängt, bedroht und angegriffen, mit dem Ziel, sie an der Ausübung ihrer Arbeit und/oder kritischen Berichterstattung zu behindern. Im April 2021 kam es zu Morddrohungen und tätlichen Angriffen gegen Pressefotografen in Mühlhausen. Im Dezember 2021 und Januar 2022 kam es zu schweren Angriffen auf Pressefotografen in Jena, ebenso am 24. Januar in Weimar, am 29. Januar und 21. Februar in Erfurt. In Sömmerda fand ein Journalist bei Rückkehr von der Berichterstattung am 2. Februar seine Autoreifen zerstochen vor. Wer sich an den Kollegen Fiedler erinnert, der würde jetzt hier stehen und sagen: Wo leben wir denn?! (Beifall DIE LINKE) Die genannten Fälle, meine Damen und Herren, sind Beispiele aus 36 behördlich bekannten Fällen von Angriffen und Straftaten gegen Journalistinnen und Journalisten, die allein in Thüringen in den letzten sechs Jahren stattgefunden haben. Aber das passiert nicht nur in Thüringen, das passiert in Sachsen, in Bayern, in ganz Deutschland, aber auch in der ganzen Welt. In diesem Saal, meine Damen und Herren, die Pressefreiheit und ihre gesellschaftspolitische Rolle besonders hervorzuheben, ist fast, aber eben mit Blick nach rechts nur fast unnötig. Pressefreiheit ist ein elementarer Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft, existenzieller Bestandteil von gesellschaftlichem Leben und auch und gerade Bestandteil unserer eigenen Arbeit als Abgeordnete. Und nicht umsonst werden die Medien als vierte Gewalt im Staatsgefüge bezeichnet und ihr damit verbundener öffentlicher Kontrollauftrag betont. Diese Aufgabe, diese Arbeit, meine Damen und Herren, muss verteidigt werden. (Beifall DIE LINKE) Nun ist die Problematik, wie gesagt, beileibe keine Thüringer oder deutsche Problematik, sondern die Pressefreiheit ist aktuell auf allen Kontinenten in unterschiedlicher Form bedroht. Zwischen Anfang 2016 und Ende 2020 sind 400 Journalisten weltweit bei und wegen der Ausübung ihrer Arbeit getötet worden. Ebenso ist die Inhaftierungsrate von Journalistinnen und Journalisten konstant hoch. Ein aktueller Bericht der UNESCO sagt, allein dieses Jahr wurden bereits 24 Journalistinnen und Journalisten und zwei Medienmitarbeiter getötet, sieben davon in der Ukraine. 362 Journalistinnen und Journalisten und 19 Medienmitarbeiter sowie 92 Blogger und Bürgerjournalisten sitzen in Haft. Und wenn man jetzt noch in die Ukraine und nach Russland ganz konkret schaut, wo durch die russischen Kriegshandlungen der Druck auf die Journalistinnen und Journalisten weiter steigt, müssen wir willkürliche Festnahmen, Zensur, staatliche Desinformationskampagnen zur Kenntnis nehmen. Das, meine Damen und Herren – ich hoffe, wir sind uns da einig –, hat nichts mehr mit Pressefreiheit zu tun. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Welches sind nun die Herausforderungen? Ganz allgemein: die Sicherheit und der Schutz der Medienschaffenden. Sich dieser Herausforderung zu stellen, ist wichtig und immanent. Man kann es nicht oft genug betonen: Die Pressefreiheit ist elementarer Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Ein abschließendes Fazit: Einerseits Journalistinnen und Journalisten zu schützen und andererseits gegen Desinformation und Hassbotschaften vorzugehen, das muss ein zentrales Anliegen aller verantwortlichen politischen Akteure wo auch immer, also auch bei uns hier in Thüringen sein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Herrgott zu Wort gemeldet.

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Christian Herrgott CDU

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das hohe Gut der Pressefreiheit ist in Deutschland allgemein per Grundgesetz, aber auch hier in Thüringen durch unser Pressegesetz verankert, und in unserem Grundgesetz ist diese Freiheit im ersten Absatz von Artikel 5 festgeschrieben – ich zitiere –: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Auch wenn manch ein Kollege hier im Haus das mit Sicherheit anders sehen möge und auch artikuliert, aber so ist die Rechtslage und so ist auch die Realität, auch wenn Sie in manch einer Filterblase etwas anderes behaupten, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) (Zwischenruf aus dem Hause) Ich kann mir fast denken, was Sie erzählen, Kollege, aber Sie werden uns ja nachher noch damit erheitern. Von daher will ich da nicht zu weit vorgreifen. Ähnlich regelt auch unser Thüringer Pressegesetz aus dem Jahr 1991 die Freiheit der Presse. Ich darf zitieren: „Die Presse ist frei. […] Sondermaßnahmen wie Zensur oder das vertragswidrige Verweigern von Druck und Vertrieb eines Presseerzeugnisses sind verboten.“ Durch diese gesetzliche Verankerung von Pressefreiheit wird die freie Berufsausübung und vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen garantiert, wobei sowohl das Presseerzeugnis als auch dessen Produktion und Verbreitung geschützt werden. Die Pressefreiheit in Deutschland beinhaltet ebenfalls den Schutz von Informationen und von Redaktionsgeheimnissen. Ein wichtiger Grundsatz unserer Pressefreiheit besteht zudem darin, dass im Unterschied zu diktatorischen Gesellschaftsformen der Zugang zum Journalistenberuf nicht staatlich reglementiert ist und auch die Gründung von Verlagen keiner Zulassung bedarf. Pressefreiheit, meine Damen und Herren, erfüllt zudem keinen Selbstzweck der Medien und ist auch kein Luxusgut. Vielmehr erfüllt die Presse eine öffentliche Aufgabe, die auch in § 3 unseres Landespressegesetzes näher beschrieben wird. Die Pressefreiheit hat einen ganz praktischen Nutzen für jeden Einzelnen unserer Gesellschaft, also nicht nur für uns Parlamentarier hier im Hohen Haus. So soll nämlich die Presse Nachrichten beschaffen, verbreiten, Stellung nehmen, Kritik üben, an der Meinungsbildung mitwirken und einen wichtigen Beitrag zur Bildung leisten, damit eben jeder Einzelne sein ganz individuelles Leben auf der Höhe der gegebenen Möglichkeiten gestalten kann und sich frei informieren kann. Journalisten haben den Auftrag, Öffentlichkeit herzustellen, das heißt, möglichst viele richtige und wichtige Informationen an möglichst viele Menschen weiterzuleiten. Denn nur auf dieser Grundlage werden Menschen in die Lage versetzt, sich als Wähler und Marktteilnehmer auch kundig zu machen und so zu handeln. Meine Damen und Herren, unter Demokraten ist es von jeher Konsens, die freie Berufsausübung der Kollegen Journalisten zu unterstützen. Im Gegensatz zum politisch Extremen und Populistischen, auch zu manchem Putin-Handlanger in diesem Land war es für die CDU von Anfang an klar, dass der uneingeschränkte Zugang auch zu Veranstaltungen und auch parteipolitischen Veranstaltungen für jeden Journalisten gewährleistet ist. Bei der AfD war das über viele Jahre hinweg eben keine Selbstverständlichkeit. Wenn man die Journalisten vorher nicht handverlesen aussortieren konnte, hat man eben die Medien komplett ausgeschlossen. Das zeugt von wenig demokratischem Handeln und von wenig Verständnis für die Pressefreiheit in unserem Land, verehrte Kollegen. (Beifall CDU) Verehrter Präsident, meine Damen und Herren, dass ein Gefährdungstatbestand der Pressefreiheit auch in Deutschland durchaus reell ist, belegt die Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“ mit der veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit 2022, wo Deutschland unter 180 Ländern für das Jahr 2021 mit dem Platz 16 belegt wird. Zwar ist die Situation für Journalisten in Deutschland mit dem Platz 16 relativ gut, gemessen an anderen Ländern, aber doch sah sich auch eine Reihe von Journalisten in Deutschland tätlichen Angriffen, Drohungen, Einschüchterungsversuchen und anderem ausgesetzt – Kollege Blechschmidt hat das ja gerade an verschiedenen Fallbeispielen bereits ausgeführt –. Es bleibt also eine dauerhafte Herausforderung, dass wir uns gemeinsam mit allen Demokraten in diesem Land dafür einsetzen, dass Journalisten ihre gesetzlich definierten Aufgaben diskriminierungsfrei wahrnehmen können und wir die freie Meinungsbildung bei allem unterstützen, wie uns das möglich ist. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Vielen Dank, Herr Kollege Herrgott. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Henfling zu Wort gemeldet.

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Madeleine Henfling GRÜNE

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen und pressefreiheitliebenden Fraktionen, gestern, am 3. Mai – das hat Kollege Blechschmidt schon gesagt – fand zum 28. Mal der Internationale Tag der Pressefreiheit statt. Das ist der Tag, an dem auf Verletzungen der Pressefreiheit aufmerksam gemacht werden soll. Ich denke, als Konsens zumindest bis ungefähr da in der Diskussion zum Thema „Pressefreiheit“ darf wohl gelten, dass eine freie Berichterstattung Basis für die Existenz von Demokratie überhaupt ist. Sie ist für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen eine stimulierende und zugleich orientierende Kraft, während sie das politische System gleichzeitig zu Transparenz und Anpassung nötigt. Die Pressefreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht – und das aus gutem Grund. Um es mit Habermas zu sagen, der bereits 2010 in einem Essay in der Süddeutschen Zeitung festhielt, ich zitiere: „Ohne die Impulse einer meinungsbildenden Presse, die zuverlässig informiert und sorgfältig kommentiert, kann die Öffentlichkeit diese Energie nicht mehr aufbringen.“ Diese Freiheit gilt es ständig wieder und neu zu schützen und zu verteidigen. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ macht mit einem jährlichen Bericht auf weltweite Missstände der Pressefreiheit aufmerksam. Dazu gibt es das hier eben schon angesprochene Länderranking. Die Zeiten, in denen man sich bei diesem Presseranking als Europäerin vermeintlich entspannt zurücklehnen konnte, könnten aber auch schon länger vorbei sein. So rutscht Deutschland weiter ab. Ja, man kann jetzt sagen, Platz 16 ist nicht so schlimm, aber innerhalb von einem Jahr von 13 auf 16 zu rutschen – und wir waren auch mal auf Platz 3 – ist vielleicht schon etwas, was uns zu denken geben sollte. Der genaue Blick in dieses Presseranking lohnt sich da auch noch mal ganz deutlich, weil die aufgeführten Punkte schon als Brennglas für Thüringer Verhältnisse und Zustände zu sehen sind. „Reporter ohne Grenzen“ kommen unter anderem zu folgenden Einschätzungen: „Die Ablehnung unabhängiger Medien durch Teile der Gesellschaft entlud sich 2021 noch häufiger in gewaltsamen Attacken – und das mehrheitlich im Kontext von Protest gegen die Corona-Maßnahmen. Während mit 65 Fällen die Aggressivität bereits im Jahr 2020 sehr hoch war, verzeichnete [Reporter ohne Grenzen] 2021 insgesamt 80 Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten.“ Besonders am Rand von rechtsextremen Demonstrationen wie aus dem Querdenker-Umfeld sind solche Fälle bekannt. Auch die „Reporter ohne Grenzen“ konstatieren an dieser Stelle: „Die Mehrheit dieser Angriffe (52 Fälle) ereignete sich bei Demonstrationen im ‚Querdenken‘-Milieu. Dabei klagten Betroffene über mangelnde Unterstützung durch die Polizei. Beamte, die in unmittelbarer Nähe standen, hätten oft weder eingegriffen noch seien sie ihnen zu Hilfe gekommen. Bei vielen entstand ein Gefühl, von der Polizei nicht geschützt, sondern ‚allein gelassen‘ oder gar zusätzlich bedroht zu werden. Es wurden 12 Fälle registriert, in denen Polizistinnen oder Polizisten selbst die Presse angriffen, zum Beispiel mit Schlagstöcken oder mit dem Strahl eines Wasserwerfers, der gezielt auf als ‚Presse‘ gekennzeichnete Personen gerichtet wurde.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wird auch noch mal deutlich, dass die Gefahr für die Pressefreiheit nicht immer nur einfach von rechtsextremen Demonstrationen oder rechtsextremen Personen oder von der AfD ausgeht, sondern dass auch staatliche Institutionen gut daran täten, in ihren eigenen Reihen zu schauen, inwieweit sie dafür sorgen können, dass Pressefreiheit auch wirklich umgesetzt wird und dass Vertreterinnen und Vertreter der Presse bei der Ausübung ihrer Tätigkeit geschützt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das können wir auch in Thüringen beobachten, Kollege Blechschmidt hat hierzu einen sehr aktuellen Fall gewählt. Wir können aber auch konstatieren – und das kann ich auch für meine Heimatstadt tun –, dass Pressevertreterinnen auch als Lokaljournalistinnen aus dem Bereich der CoronaLeugner/-innen-Demonstrationen massiv angegangen und bedroht worden sind. Was kann man insbesondere als Politikerin und Politiker dagegen tun? Es wäre gut, wenn man solidarisch ist. Das vermisse ich. Das will ich hier vielleicht auch noch deutlich anfügen, damit wir uns hier nicht nur in der Sonntagsrede verlieren. Ich erwarte von jedem hier im Raum, der vor Ort Verantwortung übernimmt, der Verantwortung für dieses Land übernimmt, dass er sich solidarisch an die Seite derjenigen stellt, die als Journalistinnen und Journalisten angegriffen werden. Und ich erwarte, dass Sie aufstehen, wenn so etwas passiert. Ich muss ehrlich sagen, das passiert noch viel zu wenig, auch gerade in Thüringen in den Regionen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein letztes Beispiel will ich aber auch noch anbringen, weil es aktuell ist und wir ja immer noch den FretterodeProzess hier tatsächlich beobachten können, auch ein Angriff übrigens auf Journalisten an dieser Stelle, die nicht ernst genommen worden sind in ihrer Ausübung und die unter Generalverdacht gestellt wurden, die beweisen mussten, dass ihnen sozusagen Gewalt angetan wurde. Auch im Prozess zeigt sich, dass Journalistinnen und Journalisten da nicht ausreichend in ihrer Kompetenz ernst genommen werden. Das gilt es abzustellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und damit ist meine Redezeit zu Ende. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die AfDFraktion hat sich Abgeordneter Cotta zu Wort gemeldet.

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Jens Cotta AfD

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Journalisten, aus meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/5314, die Ihnen auch vorliegt, geht hervor, dass es in den Jahren 2019 bis 2021 exakt sechs gemeldete Vorfälle gab, von denen drei eingestellt wurden, bei zwei dauern die Ermittlungen noch an und in genau einem Fall wurde Strafantrag gestellt. Wohlgemerkt über drei Jahre hinweg! Zudem hat die Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes in Sachsen am gestrigen Tag im MDR-Radio ein Interview gegeben. Der Schlusssatz des Beitrags war – ich zitiere –: „Es ist nicht so, dass wir hier tatsächlich mit einer Bedrohung der Pressefreiheit in Deutschland zu kämpfen hätten.“ Aus der Begründung zur Aktuellen Stunde merkt man deutlich, dass hier Die Linke versucht, ein Thema, das durchaus international eine Berechtigung hat, auf Thüringen herunterzubrechen. Dies musste misslingen. (Beifall AfD) Ich vermute, ein neutraler Journalist wird an dieser Stelle sein Notizbuch schließen und den Raum verlassen, weil ihm einfach die Relevanz der Thematik fehlt. Anlass dieser Aktuellen Stunde wird die kürzlich erschienene Studie „Feindbild Journalist“ in der Version 6 des European Centre for Press & Media Freedom sein. Diese Studie kommt in der Zusammenfassung zu folgendem Ergebnis: 75 Prozent der angezeigten Fälle ereigneten sich auf Protesten gegen die Coronamaßnahmen, die jedoch nur einer politischen Seite, nämlich einer rechten zugeordnet werden. – Das ist reichlich absurd und es ist als Fake News zu kategorisieren, weil dort einfach ein Querschnitt der Gesellschaft zu finden ist. Zahlreiche Artikel und Studien belegen meine Aussage. Der Schwerpunkt der Vorfälle liegt zwar noch in Sachsen, zieht aber zunehmend westwärts. Thüringen spielt allerdings dabei keine Rolle. Alle Publikationen zu dem Thema lassen nur einen Schluss zu: Von einer systematischen Bedrohung für Journalisten kann in Deutschland nicht und in Thüringen schon gar nicht gesprochen werden. (Beifall AfD) Problematisch für die Pressefreiheit in Deutschland ist nicht die externe Bedrohung durch vereinzelte Gewalttäter, sondern die eigene, die interne Zensur, die Schere im Kopf einzelner Journalisten: (Beifall AfD) Darf er über dieses Thema noch recherchieren? Befindet er sich damit noch im Konsens der ach so aufgeklärten Gesellschaft? Was sagen die Kollegen dazu? Was sagt der Auftraggeber dazu? Bekomme ich denn danach überhaupt noch Aufträge? (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde die Gelegenheit nutzen, an den deutschen Pressekodex zu erinnern, der die Richtlinien für die journalistische Arbeit definiert. Zu nennen wären da exemplarisch die Sorgfalt in der Recherche, die Richtigstellung, die Wahrung des Berufsgeheimnisses, der Schutz der Persönlichkeit, der Schutz der Ehre, das Diskriminierungsverbot, die Unschuldsvermutung. In Bezug auf diese Aktuelle Stunde möchte ich einen Kodex besonders herausheben: die Qualität der medizinischen Berichterstattung. Gerade dieser Punkt wurde im letzten Jahr verwässert, denn bei Berichten über medizinische Themen ist – ich zitiere – „eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.“ (Beifall AfD) Genau hier liegt die eigentliche Problematik für den weitverbreitenden deutschen, belehrenden und kaum noch objektiven Haltungsjournalismus. So sagte zum Beispiel Mister Tagesschau, Jan Hofer, als er im Juli letzten Jahres die ARD verlassen hat, über seine neuen Aufgaben und den neuen privaten Arbeitgeber – ich zitiere –: „Natürlich anders, aber kleiner, hoffentlich effektiver und ohne Schere im Kopf“. Damit kritisierte er die Selbstzensur seiner Kollegen, die im vorauseilenden Gehorsam bestimmte Sachverhalte weglassen, die sogenannte Lückenpresse. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das eben Ausgeführte am Ende noch einmal kurz zusammenfassen: Die Pressefreiheit kann nicht durch einzelne Gewalttäter gefährdet werden, so unschön der konkrete Fall sicherlich sein mag. Keine Studie oder Statistik erlaubt es, in Thüringen von einer systematischen Bedrohung von Journalisten zu sprechen. Die Gewährleistung der Pressefreiheit gehört bereits heute zur Leitlinie des Handelns der Thüringer Polizei. Sie ist Gegenstand der jeweiligen Lagebeurteilung und somit ist in Thüringen ein Schutz von Pressevertretern etabliert. Problematisch für die Pressefreiheit ist aber die in weiten Teilen sichtbare Selbstzensur. Die gefährdet in der Tat eine unabhängige Berichterstattung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuschauer am Livestream, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man unabhängige Journalistinnen und Journalisten so darstellt wie Herr Cotta eben und meint, die hätten keinen eigenen Kopf und könnten nicht selbstständig denken, dann kommen wir in Zustände, die mit Freiheit und Pressefreiheit nichts mehr zu tun haben. Das ist auch keine Alternative, sondern einfach nur Fake News. Sie erzählen irgendetwas, irgendwer würde irgendwas selbst zensieren, wahrscheinlich irgendein großes Gebilde obendrüber, was überhaupt gar nicht definierbar ist. Sie vernebeln damit Ihre eigentlichen Antworten und dementsprechend ist auch jegliche Argumentation mit Ihnen sinnfrei. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen heute über die Pressefreiheit sprechen, und der gestrige Internationale Tag der Pressefreiheit hat leider wenig Anlass zum Feiern geboten. Wie die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ in der 20. Ausgabe ihrer regelmäßig erscheinenden Rangliste der Pressefreiheit belegt, hat sich die Situation von Journalistinnen und Journalisten im vergangenen Jahr weltweit spürbar verschlechtert. Zensureingriffe, Repressionen, Publikationsverbote, Haftstrafen und gewalttätige Angriffe beeinträchtigen inzwischen in vielen Ländern die freie Berichterstattung und erschweren die Arbeit von Medienschaffenden. Besonders drastisch ist die Entwicklung in den vergangenen Monaten in Russland verlaufen. Dort gibt es inzwischen faktisch keine Meinungs- und Medienfreiheit mehr. Jede Form unabhängiger, nicht regimekonformer journalistischer Arbeit wird verfolgt und mit drastischen Methoden unterdrückt. Strafbar macht sich schon, wer auch nur Begriffe wie „Krieg“, „Angriff“ oder „Invasion“ in einen Zusammenhang mit dem Wort „Ukraine“ bringt. Bis zur Orwell‘schen Gedankenpolizei scheint es dann nur noch ein kleiner Schritt zu sein. Es gehört leider auch in diesen Zusammenhang, dass in der Ukraine seit Kriegsbeginn sieben Medienschaffende ums Leben gekommen sind. Aber auch in Deutschland haben sich die Rahmenbedingungen journalistischer Arbeit – viele Kolleginnen und Kollegen haben schon darauf hingewiesen – im letzten Jahr weiter verschlechtert. 80 gewaltsame Angriffe – das sind keine Einzelfälle, wie das hier die AfD gerade versucht hat darzustellen – sind verzeichnet, das sind 15 Attacken mehr als im Jahr davor und damit ein neuer Höchststand bzw. ein Tiefpunkt im Hinblick auf die ungehinderte Ausübung der verfassungsrechtlich garantierten Medien- und Meinungsfreiheit. Gut, dass ein Bündnis aus Journalistinnenorganisationen, Mediengewerkschaften wie ver.di und Beratungseinrichtungen im letzten Jahr einen Schutzkodex für Medienschaffende aufgestellt hat und viele Medienhäuser diesen anwenden. Besser wäre noch, wenn dies an allen Medienhäusern zur Anwendung kommt und im Koalitionsvertrag im Bund nun schnell der Entwurf eines Bundespresseauskunftsgesetzes folgt. Auch wer die Angreifer dieser Übergriffe sind, von denen ich gerade gesprochen habe, wird in dieser Rangliste benannt: 52 dieser dokumentierten Angriffe ereigneten sich bei Protestaktionen gegen die sogenannten Coronamaßnahmen und gingen von sogenannten Querdenkern, Spaziergängern, Reichsbürgern und ähnlichen Vertretern des rechten politischen Rands aus. Die als Biedermänner getarnten eigentlichen Brandstifter der Gewalt gegen Medienschaffende sitzen auch hier im Haus, die haben wir gerade gehört. Es ist so, wie Herr Hanno Müller gestern in der „Thüringer Allgemeinen“ schrieb – ich zitiere –: „Zensur fängt klein an. Etwa wenn Parteien wie die AfD auch in Thüringen […] offen gegen Medien und ihre Vertreter hetzen und sich dabei mit Begrifflichkeiten wie ‚Lügenpresse‘ der Sprache des Dritten Reiches bedienen.“ Ich kann Hanno Müller hier nur zustimmen, zuerst kommt die Hetze, dann werden aus den Worten Taten und es folgt die Gewalt. Das ist das gleiche Muster wie gegen die Medienfreiheit gerichtete Unterdrückungs- und Verfolgungskampagnen im Reich Putins. So schließt sich auch der Kreis. Die erschreckende Entwicklung Russlands zeigt, was mit der Meinungs- und Medienfreiheit passiert, wenn Leute vom Schlag der autoritären, regimeliebenden AfD an die Macht kommen. Daher kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Montag das Wort für die Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pressefreiheit gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie und vor allen Dingen unserer liberalen Gesellschaft. Sie ist eine Grundlage der freien Meinungsbildung durch Lerneffekte und Selbstbeschäftigung. Sie ist elementar für ein selbstbestimmtes Leben, weil sie Zugang zu Informationen sichert. Sie ermöglicht dem einzelnen Bürger, Entscheidungen – natürlich auch der Regierenden – und Informationen allgemein kritisch zu hinterfragen. Medien haben nicht nur die Aufgabe, über Politik zu sprechen und sich damit zu beschäftigen, sondern eben auch, Informationen so aufzuarbeiten, dass ein Großteil der Bevölkerung damit umgehen kann. Deshalb sind in dem Fall Demokratie und Pressefreiheit zwei Seiten derselben Medaille. (Beifall Gruppe der FDP) Man kann auch zusammenfassen: Ohne Demokratie gibt es naturgemäß keine Pressefreiheit, aber ohne Pressefreiheit kann es eben keine Demokratie geben oder wie Hannah Arendt mal gesagt hat: „The moment we no longer have a free press, anything can happen.“ Deutschland hat erlebt, was passieren kann. Pressefreiheit ist also keine Selbstverständlichkeit, sondern – weltweit betrachtet – tatsächlich ein Privileg und ein besonderes in Deutschland, denn wir wissen darum, deswegen ist die Freiheit der Presse auch im Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz besonders geschützt. Der Kollege der CDU hat es schon gesagt. Dennoch gilt es, die Pressefreiheit auch bei uns zu verteidigen – so, wie auch die Freiheit jeden Tag verteidigt und erstritten werden muss. Wie die Freiheit hat natürlich auch die Pressefreiheit viele Gegner. Cyberangriffe gegen Redaktionen, Angriffe gegen Reporter im Rahmen von Recherchen und Berichterstattungen – das ist aber nicht etwas, was ganz fern ist, was vielleicht nur in anderen Ländern gilt. Gerade hier in Thüringen haben wir das nicht zuletzt bei den Coronaprotesten gesehen, auch in Fretterode vor vier Jahren, als damals Journalisten körperlichen Angriffen ausgesetzt waren, weil sie in der Neonaziszene recherchiert haben. Investigativer Journalismus, der die Dinge aufdecken will, darf nicht durch Gewaltausübung unterdrückt werden. Ich glaube, da sind wir uns einig. Auch weltweit ist die Pressefreiheit einer zunehmenden Gefahr ausgesetzt. Die Welt wird restriktiver, und allein zwischen 2016 und 2020 wurden 400 Journalistinnen und Journalisten getötet, 360 befinden sich aktuell in Haft und unzählige werden täglich verfolgt, angegriffen, beleidigt und schikaniert. Ein Blick in das aktuelle Russland zeigt das gut. Dort versucht die Regierung per Gesetz, unter Androhung von drakonischen Haftstrafen, aus ihrer Sicht unliebsame Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine einzuschränken. Davon sind auch ausländische Sender betroffen. Russische Behörden haben sie bereits mit einem Sendeverbot belegt, die Deutsche Welle beispielsweise als ausländischen Agenten eingestuft. Unterdessen gab die wichtigste unabhängige Zeitung in Russland, die „Nowaja Gaseta“, bekannt, ihr Erscheinen aus konkreter Furcht vor Repressalien auszusetzen. Sie hatte zuvor den russischen Präsidenten Putin öffentlich wegen des Ukraine-Krieges kritisiert. Deswegen tut es mir ganz persönlich immer weh, wenn ich in Debatten höre, dass wir in einer Meinungsdiktatur leben würden. Ja, auch mir gefällt garantiert – gerade als Mitglied der FDP – nicht alles, was veröffentlichte Meinung ist, aber ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass Kritik an der Kritik nicht möglich ist. Was der Einsatz des eigenen Lebens für die eigene Überzeugung tatsächlich bedeutet, sehen wir jeden Tag in den Ländern, in denen tatsächlich Meinungsfreiheit unterdrückt wird und Menschenrechte missachtet werden. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen bin ich dankbar, dass wir hier darüber sprechen können, auch wenn es vielleicht aktuell nicht diesen einen abschließenden konkreten Anlass gibt, aber dieser Tag, der Welttag der Pressefreiheit, soll uns daran erinnern, dass wir jeden Tag aufgefordert sind, und zwar nicht nur hier im Parlament, sondern auch in dieser Gesellschaft daran mitzuwirken, dass Meinung frei sein kann, solange sie tatsächlich auf den Grundlagen unseres Grundgesetzes steht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.

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Georg Maier

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Hohe Haus befasst sich in der heutigen Aktuellen Stunde mit dem hohen Gut der unabhängigen Presseberichterstattung. Die Erörterung nimmt damit direkten Bezug zum Internationalen Tag der Pressefreiheit gestern. Auch in der Antragsbegründung nimmt man darauf Bezug und verweist auf den Aufruf des Deutschen Journalisten-Verbandes zu Demonstrationen vor den diplomatischen Vertretungen Russlands in sechs deutschen Städten. Viele Medien nutzten diesen Tag, um auf die teilweise schwierige Situation in der Welt, aber auch hier in Deutschland hinzuweisen. So erkennt beispielsweise das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit, dass sich die Lage der Medienschaffenden durch den Aufstieg des Rechtspopulismus immer weiter verschlechtert hat. (Beifall DIE LINKE) Es ist hier schon angeklungen, „Reporter ohne Grenzen“ bestätigen diese Aussage und verweisen auf eine weltweite Rangliste mit 180 Ländern, die seit 2013 geführt wird. In dieser Rangliste ist Deutschland in den vergangenen Jahren drei Plätze abgerutscht. Als Ursachen werden abnehmende Medienvielfalt, Gefahren durch Gesetzgebung, aber insbesondere Gewalt bei Demonstrationen genannt. „Reporter ohne Grenzen“ berichten von 80 bestätigten Fällen in Deutschland, bei denen Medienvertreterinnen und Medienvertreter gewaltsam angegriffen wurden, und bewertet damit die Lage der Pressefreiheit in Deutschland nur noch als zufriedenstellend. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schutz von Medienschaffenden, insbesondere während der Ausübung ihrer Tätigkeit, ist sowohl der Landesregierung als auch den Sicherheitsbehörden unseres Freistaats ein besonderes Anliegen. Der Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags befasste sich erst in der jüngsten 32. Sitzung am 28. April mit dem Thema „Freie Berichterstattung und Sicherheit von Medienschaffenden bei Corona-Protesten“. Ich möchte die Aktuelle Stunde nutzen, um die wesentlichen Informationen zum Thema darzustellen. Grundsätzlich gilt, die Gewährleistung einer uneingeschränkten medialen Recherche und Berichterstattung ist unabdingbar. Nur so kann die Pressefreiheit gewahrt werden. Für die Thüringer Polizei ist das eine primäre Leitlinie bei ihrem Handeln und Gegenstand jedweder Lagebeurteilung und ‑ bewältigung. Dies gilt sowohl für planbare Einsätze als auch für spontane Einsätze. Demgemäß wird auch bei begleitenden Einsätzen zu Versammlungen mit Pandemie-Bezug verfahren, die es im vergangenen Halbjahr zuhauf gab. Der Auftrag des Medienschutzes ist resultierend aus der jeweiligen Lagebeurteilung standardisiert zu berücksichtigen und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen umzusetzen. Im Allgemeinen dient die Vereinbarung zwischen der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Deutschen Presserat als Basis. Hier sind Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung grundlegend abgestimmt. Im Interesse einer erfolgreichen Lagebewältigung ist Ziel der Einsatzvorbereitung und ‑ durchführung, Medienvertreter frühzeitig anzusprechen, mit ihnen Kontakt aufzunehmen und etwaige spezifische Maßnahmen abzustimmen. Zudem können Medienschaffende dabei hinsichtlich relevanter Thematiken sensibilisiert werden, um ihr eigenes Vorgehen und Verhalten bei Bedarf anpassen zu können. Gleichlautend sollen zentrale polizeiliche Ansprechpartner oder Anlaufstellen mitgeteilt werden. Entsprechende faktische und organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise die Sensibilisierung der eingesetzten Kräfte bezüglich der Verhaltensweise bei Konflikten mit Medienbezug, die Einrichtung einer stationären Mediensammelstelle im bzw. unmittelbar am Einsatzraum als Bestandteil eines Einsatzabschnittes, die Bereitstellung mobiler Presseteams, die frühzeitige Mitteilung von Anlaufstellen und Kontaktdaten an Medienvertreter bzw. durch Pressemeldungen im Vorfeld, die Bereitstellung von Einsatzkräften zum Medienschutz, gegebenenfalls in Abstimmung mit relevanten anderen Einsatzabschnitten. Eine direkte Begleitung von Medienvertretern und ‑ vertreterinnen im unmittelbaren Einsatzraum ist bei Bedarf und natürlich bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen ebenfalls möglich und wurde auch schon häufig umgesetzt. Überdies sei darauf hingewiesen, dass es unbenommen der beschriebenen Vorkehrungen und Verfahrensweisen erforderlich sein kann, Medienvertreter davor zu schützen, sich an gefahrenträchtige Orte bzw. in Situationen mit einem nicht abschätzbaren Konfliktpotenzial zu begeben. Dies dient ebenfalls ausschließlich dem Schutz der betroffenen Personen und soll ausdrücklich nicht zu einer scheinbar unangemessenen Einschränkung des medialen Handelns führen. Die dargestellten Leitlinienmaßnahmen sind ebenso expliziter Bestandteil des Einsatzkonzepts und des Einsatzbefehls der Landespolizeidirektion zu Maßnahmen im Umgang mit Infektionen mit dem Coronavirus. Das ist deshalb wichtig zu betonen, weil es insbesondere im Zuge der Proteste gegen die Hygienemaßnahmen der Landesregierung zu Angriffen auf Pressevertreter/-innen kam. In Thüringen wurden innerhalb der Jahre 2021 und 2022 insgesamt elf Ermittlungsverfahren geführt, bei denen 13 Medienvertreter/-innen Opfer einer Straftat wurden. Die Angegriffenen sahen sich dabei sowohl verbalen als auch körperlichen Attacken ausgesetzt. Einige der Ermittlungsverfahren sind durch die sachleitende Staatsanwaltschaft eingestellt, andere befinden sich noch in der Bearbeitung von Polizei und Justiz. Bei diesen Straftaten wurden nach Kenntnis der Thüringer Polizei sieben Journalistinnen und Journalisten verletzt. Die bisherige Analyse der Delikte lässt den Schluss zu, dass es den Tatverdächtigen oft darum geht, nicht medial erfasst zu werden. Auch ist zu konstatieren, dass insbesondere bei Coronaprotesten den Medienvertretern eine regierungsnahe Berichterstattung unterstellt wird, was die Protestierenden natürlich offensiv ablehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Angriffe auf Journalisten sind und bleiben inakzeptabel. Unter anderem aus diesem Grund habe ich im März dieses Jahres gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands Thüringen, Sebastian Scholz, öffentlichkeitswirksam einen Flyer an die Thüringer Polizei übergeben. Ich habe diesen Flyer mit dabei, wen es interessiert, ich habe noch weitere Exemplare mitgebracht. Dieser Flyer enthält Informationen für Polizeibeamte und Journalisten gleichermaßen. Er gibt Hinweise, wie man vertrauensvoll miteinander umgeht und arbeitet. Dieser DJV-Flyer wird nun auch in einigen anderen Bundesländern genutzt. In diesem Jahr wird sich Thüringen bis zu der Ebene der IMK dazu mit dem Ziel der bundesweiten Akzeptanz abstimmen. Er ist neben den stetigen Aus- und Fortbildungsangeboten innerhalb der Thüringer Polizei eine weitere Säule, um die Sicherheit von Pressevertreterinnen und ‑ vertretern zu verbessern. Es war auch meine Initiative, dass wir gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband Schulungen an der Polizeischule in Meinungen durchführen, wo Journalisten direkt im Kontakt mit den Anwärterinnen und Anwärtern ihre Perspektive vermitteln können. Ich denke, das ist sehr wichtig, von Anfang an in der Ausbildung das zu betonen. Thüringen war aber auch auf Ebene der Konferenz der Innenminister/-innen aktiv und hat bereits im Frühjahr 2021 das Thema „Schutz der Pressefreiheit insbesondere in Versammlungslagen“ auf die Tagesordnung gesetzt. Die IMK hat sich geschlossen zur Wahrung der Pressefreiheit in Deutschland bekannt. Neben der aktuell laufenden Modernisierung der Regeln der Zusammenarbeit zwischen Presse und Polizei war man sich einig, in den Fachgremien gerade auch Verbesserungen beim Schutz von Pressevertreterinnen und ‑ vertretern zu prüfen. Die Beratungen sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich jüngst mit Chefredakteuren der Thüringer Medien getroffen. Das habe ich getan, um auch noch mal dezidiert deren Perspektive zu erfahren und auch Kritik aufzunehmen. Wir haben uns aktuelle Fälle vor Augen gehalten und haben gemeinsam Verbesserungspotenzial identifiziert. Bei diesem Treffen wurde aber auch reflektiert, dass die Bemühungen meines Hauses und der zugehörigen Sicherheitsbehörden zur guten Zusammenarbeit bei Versammlungen im Allgemeinen und bei den Coronaprotesten im Besonderen als gut und verlässlich eingeschätzt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schutz der freien Berichterstattung ist eine zentrale Aufgabe zum Schutz der Demokratie. Diesem Grundsatz fühle ich mich verpflichtet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Damit schließe ich, wenn ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen sehe, diesen Teil der Aktuellen Stunde. Wir treten in eine 20-minütige Lüftungspause bis 18.40 Uhr ein und dann machen wir den letzten Teil der Aktuellen Stunde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich setze die Sitzung fort. Wir kommen zum Aufruf des sechsten Teils der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5415 Das Wort erhält Abgeordneter Liebscher für die Fraktion der SPD.

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Lutz Liebscher SPD

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat seit Wochen auch erhebliche finanzielle Auswirkungen, was die Menschen in unserem Land unter anderem an der Tankstelle, beim Heizen und beim Einkaufen im Supermarkt deutlich spüren. Mit dem Ziel, diese Entwicklungen zu dämpfen, hat sich die Bundesregierung Ende März auf ein Entlastungspaket verständigt, das neben einer Energiepreispauschale, einem Kinderbonus und einer Einmalzahlung für Empfänger/-innen von Sozialleistungen auch die Absenkung der Energiesteuer um 30 Cent je Liter Benzin und 14 Cent je Liter Diesel für die Monate Juni, Juli und August vorsieht. Im gleichen Zeitraum soll bundesweit auch ein 9-Euro-Monatsticket für den Nah- und Regionalverkehr gelten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das 9Euro-Ticket soll Menschen entlasten, die mit dem Nah- und Regionalverkehr zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildung pendeln. Hier wird es merkliche Entlastungen besonders für Personen geben, die auf den ÖPNV angewiesen sind und das Angebot im Rahmen eines dauerhaften Abonnements nutzen. Das ist eine Frage, die die Menschen draußen bewegt. Das muss an dieser Stelle auch noch einmal klar gesagt werden an die Inhaber solcher Abonnement-Karten, egal ob Schüler-Abo, Job-Ticket, normale Abo-Karte und auch SemesterTicket: All diese Abos werden nach den Plänen der Regierung für die Monate Juni, Juli und August jeweils nur 9 Euro kosten. Und alle Inhaber eines solchen Abos müssen nichts tun, denn die Vergünstigung wird mit dem Abo verrechnet und erstattet werden. Es ist nicht nötig, das Abo-Ticket für diesen Zeitraum zu kündigen, um vom 9-EuroTicket zu profitieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Ticket wird also für viele Nahverkehrsnutzer eine spürbare Entlastung bedeuten. Inhaber einer regulären Monatskarte werden beispielsweise in Erfurt, Jena und Gera um 54,40 Euro pro Monat entlastet, Schüler und Auszubildende im gleichen Verkehrsgebiet um 38,60 Euro pro Monat. Auch Studierende müssen vom 9-Euro-Ticket profitieren, wenngleich natürlich bekannt ist, dass jede Universität, jede Hochschule das separat mit den Betrieben verhandelt, die Studierendenräte und am Ende das Studierendenwerk das auch mit abwickeln. Aber am Beispiel der Friedrich-Schiller-Universität zum Beispiel wäre das eine Entlastung von 52 Euro pro Studierendem und würde den Semesterbeitrag rückwirkend für das Sommersemester auf 190 Euro und damit seit Langem mal wieder unter 200 Euro drücken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit dies alles klappt, wird im Hintergrund unglaublich viel kommuniziert und vorbereitet. An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank richten an die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und in den Verkehrsbetrieben und -verbünden, die an der Umsetzung des Tickets zum 1. Juni arbeiten. Sie tun das tüchtig und verlässlich, auch wenn sie zu dieser Aufgabe gekommen sind wie die Jungfrau zum Kinde. Also ein herzlicher Dank an alle, die am Erfolg dieses Tickets mitarbeiten! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundestag und Bundesrat haben Ende Mai die entsprechenden Gesetzesänderungen auf dem Tisch, um das 9-Euro-Ticket tatsächlich einzuführen. Ich bin sicher, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, denn bei aller berechtigten Kritik und bei allen Problemen ist dieses Ticket nicht nur eine Entlastung für Bestandskunden, sondern auch und in erster Linie eine große Chance für die Stärkung des Nahverkehrs, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber nicht im ländlichen Raum! Nicht im ländlichen Raum!) was die Rückgewinnung und die Hinzugewinnung neuer Kundinnen betrifft. Deswegen ist es so wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen hier an einem Strang ziehen, damit das Ticket zu einem Erfolg wird. Das erwarten die Menschen im Land von uns zu Recht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, klar muss aber auch sein, dass die Kosten für das 9-EuroTicket vollumfänglich vom Bund getragen werden müssen. Damit meine ich nicht nur die Einnahmeausfälle der Verkehrsbetriebe, sondern auch jene Kosten, die im Zuge der Umsetzung des Tickets anfallen könnten, wenn zum Beispiel zusätzliche Busse und Bahnen auf besonders nachgefragten Strecken bereitgestellt werden müssen. Das sage ich auch ganz klar an die Adresse der Bundesregierung und insbesondere an den Bundesverkehrsminister Volker Wissing: Lassen Sie die Länder hier nicht auf halber Strecke verhungern! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn sich die Entlastung durch die Länder nicht mit den avisierten 2,5 Milliarden Euro realisieren lässt, von denen auf Thüringen übrigens 33 Millionen Euro entfallen, dann muss entsprechend aufgestockt werden, am besten gleich im Gesetzgebungsverfahren Ende Mai. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Ländern dürfen etwaige Mehrkosten nicht einseitig übergeholfen werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing war bis vor Kurzem noch Landesverkehrsminister in Rheinland-Pfalz, er sollte doch in der Kürze der Zeit die Probleme und Bedarfe der Länder nicht vergessen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insofern kann man nur hoffen, dass da noch nachgebessert wird. Wenn die Energiesteuersenkung pauschal durchgesetzt wird – maßgeblich vorangetrieben von der FDP –, dann kann es nicht sein, dass die Länder hier bangen müssen, was die etwaigen Kosten bezüglich des Tickets angeht. Ebenso erwarte ich von Volker Wissing – und damit komme ich zum Schluss – eine Aussage darüber, wie es ab September weitergehen soll. Hier gibt es noch keinerlei Ideen und Ansätze, wie das zarte Pflänzchen des Umstiegs von Pkw auf ÖPNV im Herbst nach Auslaufen des Tickets gehegt und gepflegt werden soll. Im Moment deutet alles darauf hin, dass dieses Pflänzchen abrupt herausgerissen wird – und das darf nicht sein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Tasch für die Fraktion der CDU das Wort.

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Christina Tasch CDU

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt spricht für die CDU-Fraktion jemand, der im flachen Land wohnt, auf dem Dorf, und das ganz anders sieht als Sie, Herr Liebscher, der in Jena wohnt, eine Straßenbahn vor dem Haus und eine gute Anbindung hat. (Beifall CDU) Als ich zum ersten Mal von dem 9-Euro-Ticket hörte, dachte ich, es ist ein Scherz – alles vor dem Hintergrund, dass die Bürger massiv unter den dramatischen Energie- und Kraftstoffpreisen leiden, während bei den übrigen Maßnahmen des AmpelEnergieentlastungspakets Rentner, Minijobber und Studenten in die Röhre gucken. Liebe Kollegen, ein 9-Euro-Nahverkehrsticket wird den Pendlern im ländlichen Raum herzlich wenig nutzen. (Beifall CDU) Wenn kein Bus fährt, nutzt auch kein 9-Euro-Ticket etwas. Entscheidend bleibt nämlich immer, dass das ÖPNV- und SPNV-Angebot vor Ort überzeugen muss. Die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs sinkt, je mehr die Attraktivität des ÖPNV steigt. Dazu müssen wir bereit sein. Vor allem muss die Infrastruktur auskömmlich finanziert werden. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hätten Sie schon lange machen können!) Die Thüringer Landesregierung rechnet mit 33 Millionen Euro an Unterstützung vom Bund für das vergünstigte 9-Euro-Ticket. Nun frage ich Sie mal, Frau Ministerin: Wäre es Ihnen nicht lieber gewesen, Sie könnten 33 Millionen für umweltfreundliche Fahrzeiten, für eine bessere Vertaktung ausgeben? (Beifall CDU) Am 03.03. hatten wir eine Anhörung zum Thema „Straßenbahn und ÖPNV“. Da ist ganz deutlich geworden, wie sehr die Aufgabenträger auf neue Straßenbahnen und auf neue Busse warten. (Beifall CDU) Aber wir geben 33 Millionen für nur eine Klientel aus. Für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Daseinsvorsorge!) und Investitionen in die Infrastruktur braucht es nämlich mehr Geld. Beispiel: dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Aber anstatt das Geld so auszugeben, hätten wir es für eine Taktverdichtung oder neue Angebote ausgeben müssen und können, ansonsten versickert das. Bemerkenswert ist die Lektüre zu diesem Mehrwert, die Frage/Antwort der Erfurter Verkehrsbetriebe. Die werden nämlich gefragt: Werden Bahnen und Busse während der drei Monate nicht zu voll? Die Antwort – die muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –: Es wird wahrscheinlich wieder voller werden in den drei Monaten, in denen das 9-Euro-Ticket gilt, aber das ist ja in der Sommerzeit und in der Sommerzeit fahren weniger Leute und da wird das alles nicht so sein. Ich finde, das sagt doch schon alles, was hier für eine wahnwitzige Aktion von der Ampelregierung gestartet wurde. Und die SPD meint: „Dabei kommt es jetzt auf eine solide Umsetzung an, um Kundinnen und Kunden für den öffentlichen Personenverkehr zu gewinnen und zu halten. Insbesondere im ländlichen Raum muss hierfür die Taktung erhöht […] werden.“ Ja, sehr schön. Da will ich mal ein Beispiel – ich habe das schon so oft gesagt – nennen: Wenn man mit dem RE1 – das ist die bestausgelastete Nahverkehrsstrecke in Thüringen – um 12.59 Uhr in Mühlhausen aus Erfurt ankommt, kreuzen sich die Züge von Göttingen nach Glauchau, von Glauchau nach Göttingen und umgekehrt. Sie steigen aus und in dem Moment fahren in Mühlhausen alle Busse auf die Dörfer weg. Ich weiß von meinem Kollegen Jonas Urbach, der das mehrfach angesprochen hat im Kreistag, und auch (Unruhe SPD) (Beifall CDU) Ihr Kollege Herr Dr. Bruns spricht das schon jahrelang an, dass das Problem ist, dass der Herr Landrat vom Unstrut-Hainich-Kreis überhaupt nicht zuckt. Und das ist das Beispiel, warum dieses 9-Euro-Ticket den ländlichen Raum nicht gleichberechtigt behandelt und ins Leere geht. (Beifall CDU) Das ist genau der Widerspruch, einerseits billigere Tickets, aber auf der anderen Seite kein gutes Angebot. Wie gesagt, wir stehen für Investitionen in ein modernes, klimaschonendes Bus- und Bahnangebot durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur und die Anschaffung, wie gesagt, neuer Fahrzeuge. Ich will es noch mal sagen: Die Neigetechnik, die auf der Strecke RE1 fährt – ich bin erst letzte Woche mitgefahren –, da ist zwischen Bahnsteig und Einstieg so viel Platz. Wir haben vorhin davon gesprochen, dass gerade behinderte Menschen schlecht mit Bussen und Bahnen fahren können. Da kommt kein Mensch rein mit einem Rollator, keine Mutter/kein Vater mit dem Kinderwagen, kein Nichts. Wir brauchen da neue Fahrzeuge. Wir können aber keine neuen Fahrzeuge dort einsetzen, weil die Strecke Gotha–Leinefelde nicht elektrifiziert ist. Deswegen fahren die Neigetechnikzüge dort 160 – das ist übrigens ein Superangebot. Wenn es da keine neuen Fahrzeuge gibt und die Elektrifizierung kommt nicht und wieder Dieselfahrzeuge eingesetzt werden, dann fahren sie 120. Das ist eine Verschlechterung des ÖPNV. (Zwischenruf aus dem Hause: Wer war denn das?) Ja, wer war es denn? Ach ja, gut, wer war es? Sie haben das jetzt auf den Weg gebracht. Wir finden es nicht zielführend für die Akzeptanz des Personennahverkehrs. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Als Nächste erhält Abgeordnete Lukin für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Gudrun Lukin Die Linke

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal ein herzliches Dankeschön für die Aktuelle Stunde zum geplanten bundesweiten 9-Euro-Ticket für den ÖPNV. Einen Vorzug hat die Initiative des Bundes: Der ÖPNV ist in der Diskussion, einmal, was die fahrgastfreundliche Ticketlösung anbelangt, aber auch seine unzureichende Finanzierung, die leider zu eingeschränkten Angeboten geführt hat und auch noch führt. Einige Beispiele hat Frau Tasch benannt. Das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Ticket soll ab 1. Juni für drei Monate gelten, den Nahverkehr attraktiver gestalten und Menschen zum Umsteigen auf den ÖPNV bewegen. Zugleich könnten auf diesem Wege auch Fahrgäste, die in der Pandemiezeit verloren gingen, zurückgewonnen werden. Es ist zugleich ein klimafreundliches Äquivalent zur Pendlerpauschale. Erstmalig werden auch Fahrgäste des ÖPNV bzw. diejenigen, die es werden wollen oder können, für einen Umstieg auf die klimafreundliche Bahn, Straßenbahn oder den Bus belohnt. Hierbei muss jedoch gesichert werden, dass die Verkehrsunternehmen, die die Umsetzung in kürzester Zeit vornehmen, keine Verluste einfahren, denn Fahrgasteinnahmen sind nach wie vor leider ein wichtiger Bestandteil der Kostenkalkulation bei den Verkehrsunternehmen. Deren Aufwendungen sind in den letzten Monaten enorm angewachsen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wem nutzt das?) Hier ist vor allen Dingen der Bund gefragt, denn durch explodierende Bau- und Energiekosten, auch infolge des Ukraine-Krieges und die Folgen der Pandemie, stehen die Verkehrsunternehmen unter hohem wirtschaftlichen Druck. Der Bund muss unbedingt sicherstellen, dass die vorgesehenen 2,5 Milliarden Euro, für Thüringen schon erwähnt 33 Millionen, gegebenenfalls erhöht werden, um das preiswerte Ticket und die notwendigen zusätzlichen Fahrten für die Verkehrsunternehmen zu ermöglichen, denn weder gekürzte Fahrpläne noch überfüllte Züge und Bahnen verlocken auf längere Sicht zum Umstieg auf den ÖPNV. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die Bahn hat keine Reserven und die Busunternehmen haben auch keine Reserven!) Dazu kommt: Keinesfalls darf es aufgrund von fehlenden Mitteln im Anschluss an diese gute Aktion zu einem Anstieg der regulären Ticketpreise kommen, wenn eventuell die Kosten für die Betriebe aus dem Ruder gelaufen sind. Insofern ist die wissenschaftliche Begleitung dieser Maßnahme von großer Bedeutung. Ohnehin gilt es, den erwarteten Ansturm an zusätzlichen Fahrgästen zu bewältigen. Hier sind die Möglichkeiten der ÖPNV-Unternehmen aufgrund der Sparpolitik der vergangenen Jahrzehnte leider nicht groß. Gerade in der Urlaubssaison werden die Herausforderungen für Personal und Fahrzeuge enorm sein. Wenn bereits jetzt ein Mangel an Bus- und Straßenbahnfahrern in vielen Verkehrsunternehmen herrscht, müssen wir zeitnah über eine generelle Verbesserung der ÖPNV-Finanzierung bundesweit und in den Ländern nachdenken. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene 9Euro-Ticket für Bus und Bahn könnte der Auftakt zu einem verkehrspolitischen Neuanfang sein, nämlich Alternativen zum Auto zu starten und die Preise für klimafreundliche Mobilität mit Bus und Bahn günstiger und attraktiver zu machen. Auf lange Sicht wäre das nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge vor allen Dingen für Kinder, Jugendliche, ältere Fahrgäste und Menschen mit Handicap und geringerem Einkommen, also für diejenigen, die besonders auf den ÖPNV angewiesen sind, sondern auch für den Klimaschutz. Der konkrete Vorschlag hat allerdings eine Vielzahl von Problemen im Gepäck: einmal die noch nicht geklärte Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen und zum anderen einen enormen bürokratischen Aufwand für die Verkehrsunternehmen und -verbünde. Denn bundesweit müssen spezielle Tickets eingeführt werden, Automaten umgestellt werden und eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden. Die Sonderkonferenz der Verkehrsminister hatte deshalb mit 11 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, anstelle der 9-Euro-Lösung auf einen auf drei Monate befristeten Nulltarif zu setzen, vollfinanziert durch den Bund. Weniger Bürokratie, weniger Kosten bei der Vorbereitung und Organisation wären das positive Echo gewesen. Wir müssen allerdings aufpassen, dass sich jetzt im Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes nicht die Bundesregierung aus der Vollfinanzierung mogelt, denn mit einer Pauschale werden die Leistungen und der enorme Aufwand nicht abgeglichen. Ich möchte hier noch einmal ganz herzlich Dank sagen, denn in Thüringen haben die Verkehrsunternehmen und der VMT viele Anstrengungen unternommen, um am Tag nach dem zustimmenden Votum der Bundesratssitzung am 20.05. überhaupt den Ticketverkauf in Thüringen zu ermöglichen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An Fahrausweisautomaten, in Fahrzeugen und Haltestellen, in Servicezentren, in den Regionalbussen beim Fahrer werden diese Tickets angeboten werden können, auch wenn die Deckung der Finanzierungslücke durch den Bund noch nicht geklärt ist und lediglich die Hoffnung auf die erste Ausgleichszahlung durch den Bund im Juni besteht. Hier sollte unsere Botschaft sein, dass wir sowohl eine günstige Ticketstruktur als auch den Ausbau des ÖPNV im Land brauchen. Konsequent wäre es, die Preise dauerhaft günstig zu gestalten und gleichzeitig das Angebot auszubauen.

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Frau Lukin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Gudrun Lukin Die Linke

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Hier müssen Bund, Länder und Kommunen noch mehr Hand in Hand gehen und zusammenarbeiten. Schönen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Für die Fraktion der AfD erhält jetzt Abgeordneter Rudy das Wort.

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Thomas Rudy AfD

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörer, die SPD möchte die Aktuelle Stunde nutzen, um sich selbst auf die Schulter zu klopfen, indem die Wohltaten der SPD-geführten Bundesregierung hier zur Sprache gebracht werden. Da stellt sich allerdings die Frage, ob die Wohltaten tatsächlich Wohltaten sind oder ob man uns vielleicht eine Mogelpackung verkauft, denn wir sehen doch Folgendes: Im Raumschiff Berlin denkt man sich ein großartiges Projekt aus, das die Bürger entlasten soll. Den Machern der Bundeskoalition kommt es vor allem darauf an, dass man das großartig als Wohltat verkaufen kann: Seht her, wir tun Gutes für euch, ein Monatsticket für 9 Euro für ganz Deutschland, das ist bezahlbar. Die Umsetzung der Sache und die damit verbundenen Schwierigkeiten überlässt man dann lieber den anderen, den Bundesländern nämlich, die wie Thüringen befürchten müssen, dass die Sache am Ende den Landeshaushalt zusätzlich belastet. (Beifall AfD) Und man überlässt die Umsetzung natürlich den Verkehrsunternehmen, die man einfach damit konfrontiert, dass sie ein unkalkulierbares Fahrgastaufkommen bewältigen müssen. Und das alles soll innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden. So kann es nicht verwundern, dass beispielsweise die Bahngewerkschaft EVG bei der Umsetzung des Ticketprojekts ein Chaos erwartet. Das erwarte ich auch. Denn die vielen Fahrgäste, die sich die Politik wünscht, müssen auch transportiert werden. Reichen die Kapazitäten der Züge aus oder müssen zusätzliche Züge eingesetzt werden? Stehen für diese Züge genügend Waggons und Triebwagen zur Verfügung? Werden ausreichend Lokführer vorgehalten, die diese Züge fahren? Steht überhaupt genügend Personal für die Züge oder für die Bahnsteige zur Verfügung? Alles Fragen, über die offenkundig im Raumschiff Berlin gar nicht nachgedacht wurde, was jetzt auch die Thüringer SPD zu bemerken scheint. Aber die macht es genauso wie die Genossen in Berlin, man fordert eben mal wünschenswerte Dinge wie die Erhöhung der Taktung und den Ausbau der Netzdichte. Aber sind diese Kapazitäten vor Ort überhaupt vorhanden? Gibt es in Thüringen genug Züge und Lokführer für eine höhere Taktung? Immerhin hat die SPD einen entscheidenden Haken der Sache entdeckt: Das 9Euro-Ticket begünstigt vor allem wieder die Städte – wie auch meine Kollegin Tasch schon sagt –, während es für Bewohner ländlicher Regionen sehr viel weniger attraktiv ist, und zwar auch wegen fehlender Verbindungen. Wir sehen, meine Damen und Herren, eine von der praktischen Seite her gesehen realitätsferne Politik, eine Politik zugunsten der urbanen Zentren, eine Politik, der die ländlichen Regionen gleichgültig sind. Bei der Beurteilung der Sache sollten wir auch bedenken, wie das alles finanziert werden soll. Ungeachtet der Frage, ob der Bund die Kosten der Länder ausreichend, also zu 100 Prozent, gegenfinanziert, müssen wir auch die Frage stellen, woher das Geld letztendlich kommt. Denn es sind dieselben Bürger, die man jetzt mit dem 9-Euro-Ticket beglücken will, die das alles als Steuerzahler finanzieren. Zudem bleiben die wirklichen Ursachen der Probleme außen vor. Die Politik will nämlich die Bürger von Kosten entlasten, die diese Politik den Bürgern vorher auferlegt hat. Denn vergessen wir nicht: Die hohen Sprit- und Strompreise sind wesentliche Resultate politischer Entscheidungen. (Beifall AfD) Und hier kommt auch die Unehrlichkeit ins Spiel. Wenn die Regierungen in Bund und Ländern die Bürger wirklich entlasten wollten, dann würden die Steuern auf Kraftstoffe dauerhaft gesenkt und die Energiewende würde beendet. Das nützte den Menschen in Stadt und Land und das wären echte Entlastungen gerade der Familien. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Klientelpolitik!) Aber genau das will die linksgrüne Politik nicht. Vielmehr ist das erklärte Ziel, auch des 9-Euro-Tickets, die Menschen zum Zwecke des Weltklimaschutzes umzuerziehen. Das ist sicher der falsche Weg. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, viele Menschen finden, das 9-Euro-Ticket ist eine großartige Sache, und ich bin den Grünen in der Bundesregierung außerordentlich dankbar, dass sie diese Maßnahme zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs durchgesetzt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das 9-Euro-Ticket ist die Einladung, ÖPNV supergünstig auszuprobieren und darüber nachzudenken, wie ein Deutschland und Thüringen aussehen könnten, wenn Bus und Bahn für alle Menschen kostengünstig nutzbar wären. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Man muss es erst mal können!) Wir alle wissen, dass die ÖPNV-Unternehmen gerade durch die Pandemie in den letzten beiden Jahren mit massiven Einnahmeausfällen zu kämpfen hatten. An dieser Stelle ein Dank an alle Schaffnerinnen, Zugbegleiter und Busfahrerinnen, die auch in schwierigen Zeiten alles gegeben haben, für ihre Kunden ein attraktives Angebot zu halten. Auch Unternehmen wie die Erfurter Verkehrsbetriebe, die in den letzten Jahren beständig ihre Kundenzahlen erhöhen und Menschen zum Umstieg auf Bus und Straßenbahnen bewegen konnten, hatten einen massiven Einbruch zu verzeichnen. Ich hoffe daher inständig, dass das 9-Euro-Ticket dazu führt, neue Kundinnen und Kunden oder alte zurückzugewinnen und die Nutzerzahlen auf ein Vorpandemieniveau zu heben. Wenn das gelänge, hätte das 9-Euro-Ticket einen großartigen Dienst erbracht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was uns als grüne Landtagsfraktion jedoch nach wie vor verwundert, ist, dass Thüringen dafür nur 33 Millionen vom Bund erhalten soll von den insgesamt bereitgestellten 2,5 Milliarden Euro. Denn wenn man es auf die Einwohnerzahl runterbricht oder den Kieler Schlüssel als Berechnungsgrundlage nimmt, müssten es eigentlich über 60 Millionen Euro sein. Warum also bekommt Thüringen weniger? Wir haben hier noch keine gute Erklärung gehört, und ich möchte unserer Verkehrsministerin gern mitgeben, sich das noch mal sehr kritisch anzuschauen. Der Kieler Schlüssel bietet aber eine gute Möglichkeit, kurz über die Perspektive des Thüringer Nahverkehrs zu sprechen. Leider führt der Schlüssel aufgrund der sinkenden Einwohner/-innenzahl nämlich dazu, dass in den ostdeutschen Ländern die Regionalisierungsmittel mittelfristig inflationsbereinigt eher sinken. Das macht zwei Dinge deutlich. Erstens: Der Bund muss, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regionalisierungsmittel anheben und Verkehrsminister Wissing muss der Förderung des Bahnverkehrs endlich Priorität geben. Dass er den sauteuren Tankrabatt noch nicht einmal infrage gestellt hat, aber ständig versucht, die Kosten des 9-Euro-Tickets auf die Länder abzuwälzen, ist ein absolutes Unding und ein Hohn für alle Menschen, die einen Verkehrsminister und keinen Autominister erwartet haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Zweitens: Für Thüringen bedeutet der Kieler Schlüssel ein Henne-Ei-Problem. Denn immer wieder werden bei Reaktivierungen oder Ausweitungen des Fahrplans Bedenken mit Blick auf die mittelfristig sinkenden Mittel angemeldet. Gleichzeitig bekommen wir dann eben auch nicht mehr Regionalisierungsmittel, wenn wir die Zugkilometer nicht erhöhen, denn diese fließen in den Kieler Schlüssel mit ein. Mit Blick auf die nächsten Landeshaushalte ist es daher auch geboten, neben den Regionalisierungsmitteln des Bundes mehr Landesmittel für den ÖPNV bereitzustellen. Denn während andere Bundesländer im Durchschnitt rund ein Viertel der Gelder für den ÖPNV aus eigenen Landesmitteln aufbringen, sind es in Thüringen unter 10 Prozent. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünschen uns jedenfalls mit Blick auf die Überarbeitung des Nahverkehrsplans und Ausschreibungen von Bahnnetzen mehr Mut mit Blick auf die Zukunft. Schließlich ist das Ziel die Verdopplung der Fahrgastzahlen bis 2030, und da muss selbstverständlich auch Thüringen mit Schritt halten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgrund des heutigen Erdüberlastungstags, auch Earth Overshoot Day, will ich auch noch auf die Verantwortung des Bundesentlastungspakets für den Klimaschutz hinweisen. Die Energiesteuersenkung auf Benzin und Diesel halten wir für nicht zielgerichtet und unverhältnismäßig. Nachdem die Spritpreise seit den Diskussionen um den Tankrabatt wieder gesunken sind, ist es keine gute Idee, den Benzinpreis in den Sommermonaten steuerfinanziert, also von unser aller Geld, um pauschal 30 Cent abzusenken. Die Steuersenkung wird gerade den einkommensschwächeren Haushalten leider nicht wirklich helfen. Es wäre viel sinnvoller, das Geld dauerhaft in eine Mobilitätsprämie, die vorwiegend Geringverdiener/-innen entlastet, zu investieren. Abschließend sei gesagt, ich freue mich auf das 9-Euro-Ticket und hoffe, dass viele Menschen die Möglichkeit nutzen, den ÖPNV auszuprobieren. Ich setze auch auf das Verständnis von Abo-Kundinnen und -kunden, wenn es an der einen oder anderen Stelle an den Zügen mal voller wird. Denn im besten Fall erzeugt das 9-Euro-Ticket eine solche Nachfrage, dass es ganz viel politischen Druck zur Verbesserung des ÖPNVs eben auch langfristig, mittelfristig und langfristig darüber hinausgehend entwickeln wird, und davon würden dann am Ende wir alle profitieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Vielen Dank. Und als Nächster erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die von der SPD beantragte Aktuelle Stunde ist natürlich eine gute Gelegenheit, die grundlegende Problematik noch mal kurz zu beleuchten, die dieses Vorhaben mit sich bringen wird, dafür schon mal herzlichen Dank. Die Idee, den ÖPNV durch eine massive Verbilligung in seiner Attraktivität zu steigern, Menschen dazu zu bewegen, ihr Auto stehen zu lassen und sich im Umweltverbund fortzubewegen, scheint auf den ersten Blick vernünftig. Zum Gelingen der Mobilitätswende, die, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, zweifelsfrei notwendig ist, gehört neben technologieoffenem Individualverkehr vor allem ein starker ÖPNV, aber eben ein starker ÖPNV und kein mediales Strohfeuer. Lieber Kollege Liebscher, da ist es nicht redlich, wenn in einer Koalition, in der es durchaus sehr unterschiedliche Positionen gibt, einem Koalitionspartner gewissermaßen eine Kröte zum Schlucken gegeben wird. Und ihm dann hinterher alle Unzulänglichkeiten dieser Kröte auch noch ans Jackett heften zu wollen, das ist, glaube ich, nicht Sinn der Sache, wenn man versuchen will, miteinander Ergebnisse zu erreichen. Meine Damen und Herren, die Frage ist ja: Wird die gewünschte Stärkung des ÖPNV durch ein zeitweiliges Drehen an der Preisschraube erreicht? Daran, das will ich ganz klar sagen, haben wir ganz große Zweifel. Was gehört denn zu einem ÖPNV, der eine echte Alternative oder Ergänzung zum eigenen Auto darstellt? Diese Frage muss man – das kam heute auch schon ein bisschen raus – für Stadt und Land durchaus sehr unterschiedlich beantworten, denn Stadt und Land haben sehr unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Politik, die auf die Wähler im urbanen Lifestyle-Viertel abzielt, wo man mit dem geförderten Lastenrad – und da gucke ich durchaus auch in die Richtung – seine Kinder in den Bioladen fahren kann, nützt den Menschen auf dem Land in Thüringen überhaupt nicht viel. (Beifall CDU) In den Städten Thüringens, vor allem denen, die auch eine Straßenbahn unterhalten, arbeiten die Verkehrsbetriebe bereits jetzt an ihrer Leistungsgrenze. Vor Kurzem hatten wir eine Anhörung genau zu diesem Thema, in der die Verkehrsbetriebe von Gera bis Gotha ihre Situation geschildert haben. Da mangelt es an Fahrzeugen, da mangelt es an modernen Straßenbahnen. In Gera beispielsweise – wir waren neulich erst dort – stammt ein Großteil der Fahrzeuge noch aus sozialistischen Zeiten, ein Auto könnte da längst mit einem H-Kennzeichen durch die Gegend fahren. Neue Bahnen werden nicht ausreichend gefördert, Busse überhaupt nicht. Da sind wir wieder beim ländlichen Raum, denn dort sind es vor allem die Busse, die fehlen, meine Damen und Herren. Und es mangelt an Fahrern. In Jena ist man derzeit beispielsweise gezwungen, den Ferienfahrplan anzubieten, da es im Augenblick nicht mehr genügend Fahrer verfügbar gibt wegen Krankheitsfällen usw. Es mangelt nicht am Willen der Menschen, den ÖPNV und auch den SPNV zu nutzen, wenn er ihnen einen Mehrwert im Alltag schafft. Aber das bedeutet eben, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, adäquate technische Ausstattung, das bedeutet sinnvolle Taktfolgen, das bedeutet brauchbare Betriebszeiten und natürlich auch Fahrzeiten. Auch da will ich noch einmal betonen, es fehlt – und das weiß ich als Mitglied der Aufsichtsräte eines kreiseigenen Nahverkehrsunternehmens – dort sehr stark an Investitionsmitteln, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Da will ich auch, lieber Kollege Liebscher, in Richtung der SPD noch einmal sagen: Es ist ja nicht so, dass Sie auf Landesebene erst seit gestern regieren würden. Da fehlt doch in all diesen Jahren ein Zuwachs an Attraktivität vor allem auch im ländlichen Raum, um ÖPNV wirklich anbieten und annehmen zu können, denn, wenn ich keine Chance habe, nach Feierabend noch mit Bus oder Bahn nach Hause zu kommen, dann ist es ein Mittel, das zwar theoretisch schön ist, aber eben nur theoretisch. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wenn man zu wenige Investitionsmittel hat?) Wenn ich dann höre, dass das TMIL in seiner Haushaltsaufstellung 2023 die unzureichenden Investitionszuschüsse im ÖPNV erneut weiter kürzen will, da sehe ich dort auch keinen großen Wurf. Das will ich ganz klar und deutlich sagen und auch nicht verschweigen. Da vielleicht der Hinweis an die Kollegen der SPD, lieber Kollege Liebscher, ein Gespräch auch in der Koalition auf Landesebene zu führen, um dort etwas zu erreichen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die FDP wollte 1 Milliarde aus dem Haushalt gestrichen haben!) Sie können dann noch genügend reden. Ich habe nur eine begrenzte Redezeit. Ich will deswegen zum Abschluss kommen und ganz klar sagen: Ein mediales Strohfeuer genügt sicher nicht, wenn wir den ÖPNV auf Dauer so leistungsfähig gestalten wollen, dass es etwas bringt. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, danke ich für die Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Abend. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung erhält Ministerin Karawanskij das Wort.

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Karawanskij

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Ja, die Idee ist, für nicht einmal 30 Cent am Tag nicht nur durch Thüringen, sondern durch ganz Deutschland zu reisen, und das soll im Sommer dieses Jahres für drei Monate möglich sein. Was mich sehr freut in dieser aktuellen Debatte um das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV, was jetzt die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und was jetzt auch in den Abstimmungen immer konkretere Formen annimmt, wenn wir tatsächlich damit noch mal eine Debatte bekommen und gemeinsam gesellschaftlich diskutieren, wie wir zukünftig in Qualität des ÖPNVs, des Fernverkehrs, des Nahverkehrs, des schienengebundenen Verkehrs investieren wollen, wie wir ihn ausgestalten wollen und wie wir tatsächlich damit auch einen Beitrag für eine Klimawende mitgestalten und wie wir auch das, was wir als Daseinsvorsorge bezeichnen, ausbauen können. Aber da muss man auch ehrlich sein. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und natürlich, ich kann in der Tat die Gruppe der FDP nur einladen – wenn ich mich richtig entsinne, haben Sie sich bei den Abstimmungen zum Haushalt eher enthalten –, tatsächlich auch in dieser Haushaltsaufstellung, wie wir sie gerade haben im Haushalt 2023, hier maßgeblich noch mal Einfluss zu nehmen, auch was die Ausgestaltung des Investitionshaushalts und damit die ÖPNV-Finanzierung betrifft. Aber wir müssen uns ehrlich machen, vor allen Dingen, was wir gegebenenfalls – ich begrüße das, 9 Euro für drei Monate, das ist klasse – als Einmaleffekt oder tatsächlich als Effekt für gegebenenfalls verloren gegangenes Vertrauen in zwei Jahren Pandemie und damit sozusagen auch eine Erinnerung dessen, dass es einen ÖPNV gibt, betrachten und was wir andererseits langfristig an Investitionen in Infrastruktur, in Schiene, in Straße, in Fahrzeuge benötigen. Wir haben in dem Zeitraum des 9-Euro-Tickets, drei Monate, einen Großteil in den Sommerferien, wo sich das Angebot vor allen Dingen dann auf den ÖPNV ausrichten soll, also in Bus und Bahn, nicht im Fernverkehr. Zur Umsetzung gibt es zur Stunde noch Vorabstimmungen für die morgige Verkehrsministerkonferenz, die in Bremen mit dem Bundesminister bzw. den Länderministern stattfindet. Das ist tatsächlich für mich noch mit ein paar Fragezeichen versehen. Nämlich, wir haben jetzt eine Schätzung abgegeben über den VDV, wonach entsprechend aufgrund der Einnahmeausfälle aus den letzten zwei Jahren dort 30 Millionen für Thüringen angenommen werden, aber es ist eben keine Spitzabrechnung, und wir können schlicht und ergreifend bislang noch nicht ermessen, werden zusätzliche Fahrzeuge benötigt, werden zusätzliche Kapazitäten benötigt oder wird gegebenenfalls auch noch mehr Geld benötigt, um dann auch noch einen tatsächlichen Ausgleich zu schaffen. Aber mir ist wichtig, dass wir diese Debatte um die 2,5 Milliarden Euro, die dieses 9-Euro-Ticket kosten wird, nicht losgelöst führen von den grundsätzlichen Investitionen, die wir – und da erinnere ich auch an die Beschlusslagen des letzten Jahres, 2021 von 2020 – grundsätzlich, was die Ausgestaltung, Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur und auch den Betrieb dieser Struktur betrifft, nicht nur angemahnt haben, beschlossen haben, einstimmig beschlossen haben, über alle Parteifarben und alle Bundesländer hinweg. Wir brauchen 1,5 Milliarden jährlich, beginnend ab 2022, und wir sind sehr, sehr dankbar für die ÖPNV-Rettungsschirme, damit wir tatsächlich die bestellten Verkehre nicht abbestellen müssen, aber dass wir das nicht noch mal neuen Kriterien unterlegen, das brauchen wir auch, dass wir Bewertungskriterien für die Investitionen, für den Bau an Infrastruktur anderen Maßstäben unterlegen, wenn wir es mit der Verkehrswende ernst meinen, dass wir da standardisierte Bewertungsverfahren neu auflegen, dass wir das auf andere Füße stellen. Aber zu meinen, dass wir das mit Regionalisierungsmitteln, dass wir das mit Finanzierungsmodellen von vor zehn Jahren, von vor 20 Jahren schaffen bzw. stemmen können, ist ein Ammenmärchen. Da müssen wir ehrlich sein, dass wir tatsächlich eine Erhöhung dieser Gelder brauchen – Regionalisierungsmittel ab 2022, fortlaufend ab 2023. Dann müssen wir uns noch mal gesondert darüber verständigen, wenn wir in Größenordnungen in die Dekarbonisierung einsteigen wollen. Dafür brauchen wir Länder als Aufgabenbesteller on top tatsächlich Mittel zur Verfügung, damit wir für unsere zukünftigen Generationen investieren können. Das ist eine Generationenaufgabe, die werden wir nicht im Jahr 2022 für drei Monate im Sommer lösen. Dieser Aufgabe werden wir uns aber stellen. Ich werde morgen in Bremen für das Land Thüringen ganz klar formulieren, dass wir nicht nur die 1,5 Milliarden, wie sie jetzt in dem Referentenentwurf gemeinsam mit dem 9-Euro-Ticket formuliert sind, manifestiert sehen, sondern dass wir dafür eine Fortschreibung brauchen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wenn wir es ernst meinen, wenn wir auch die Klimakrise ernst meinen, dann brauchen wir langfristige Investitionen. Da brauchen wir auch gar nicht das Auseinanderdividieren ländlicher und städtischer Räume. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ja, da gibt es eine Diskrepanz an ganz verschiedenen Stellen – was das kulturelle Angebot anbelangt, was die Mobilität betrifft, aber auch was Ruhe bzw. eine Siedlungsdichte betrifft. Insofern brauchen wir tatsächlich die Debatte, welche Mobilitäten wir schaffen und wie wir die Infrastruktur dafür bereitstellen. Dass wir mit dem 9-Euro-Ticket für diejenigen, die in den ländlichen Regionen sind, nicht dieselben Möglichkeiten haben wie für diejenigen in den städtischen Regionen, ist ganz klar. Ich finde das als Einmaleffekt für den Sommer tatsächlich gut. Wir brauchen aber die Langfristdebatte und wir brauchen vor allen Dingen die langfristige Finanzierung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“

Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Damit schließe ich den letzten Teil der Aktuellen Stunde und damit die heutige Plenarsitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen früh, um 9.00 Uhr.

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