Stefan Möller
d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Auch ich habe mir natürlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mal angeschaut. Ich muss sagen, auf den ersten Blick erkennt man schon, dass es da durchaus auch Parallelen zu Thüringen gibt. Insbesondere, was die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und von V-Leuten angeht, scheinen mir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch in Thüringen nicht eingehalten zu sein. Man kann schon diskutieren, ob genügend hinreichende Eingriffsschwellen definiert sind. Auf jeden Fall fehlt es nach meiner Einschätzung an spezifischen Anforderungen, etwa zur Zulässigkeitsdauer des Einsatzes oder zu einer im Verhältnis zur Dauer steigenden Gefährlichkeit der zu beobachtenden Bestrebungen. Da ist das Gesetz blank und es gibt auch weitere fehlende Aspekte, die das Bundesverfassungsgericht fordert. Insofern ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Regelungen auch in Thüringen rechtswidrig sind. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Jetzt müsste sie nach meinem Verständnis eigentlich verdeckte Ermittler und V-Leute abziehen. Das ist für uns natürlich nicht ganz uninteressant, weil wir ja vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Insofern stelle ich mir jetzt natürlich die Frage, ob im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Urteil bestimmte Austritte etwas zu tun haben. Ich kann es natürlich nicht bestätigen oder ich werde es auch nie erfahren, weil – das ist ja so ein weiterer Punkt – wir an der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes des Inlandsgeheimdienstes nicht teilhaben dürfen, obwohl der Rechtsanspruch der Fraktion darauf besteht, hier also Recht und Gesetz nicht eingehalten werden. In dem Zusammenhang stelle ich mir natürlich auch die Frage: Ist in Thüringen das Hauptproblem in Bezug auf die Regelungen des Inlandsgeheimdienstes das, was jetzt das Bundesverfassungsgericht für Bayern festgestellt hat oder gibt es andere Hauptprobleme? Da sage ich: Natürlich gibt es andere Hauptprobleme. Eines davon habe ich eben schon benannt, der Inlandsgeheimdienst unterliegt in Thüringen keiner demokratisch legitimierten Kontrolle. Daran hat auch das Scheinmediationsverfahren im Landtag nichts geändert, denn anstatt die Wiederherstellung einer demokratischen Kontrolle zu vermitteln, hat der Mediator sich eher als Ideengeber für eine effiziente Ausgrenzung der AfD heraufgeschwungen.
(Beifall AfD)
Nur so ist überhaupt denkbar, dass der Inlandsgeheimdienst in Thüringen von einem SPD-Parteifunktionär verwaltet und geführt wird, dem es selbst nicht zu plump war, zuerst im Amt die AfD als Konkurrenzpartei zu beschädigen und dann gern beim Bundestagswahlkampf 2021 gegen sie anzutreten und um ein Bundestagsmandat zu konkurrieren. Das ist ungefähr so fair, wie wenn der Lahme dem Champion vor dem Wettkampf ins Bein schießt.
(Beifall AfD)
Der Präsident des Inlandsgeheimdienstes musste dann seine Kandidatur zurückziehen, er hätte ohnehin keine Chance gegen den AfD-Kandidaten gehabt, aber es wirft natürlich ein entsprechendes Schlaglicht auf die Amtsführung. Ein weiteres Hauptproblem beim Inlandsgeheimdienst in Thüringen ist, dass permanent aus der Spitze heraus die Gefahr von rechts betont wird, und das in einem Land, in dem 2013, ich glaube, 16 Polizeiautos von Linksextremen abgefackelt wurden, bis heute kein Täter angeklagt wurde; das Burschenschaftsdenkmal, ich glaube, 2019 war es, schwer beschädigt wurde, der Täter zwar ermittelt, aber das Strafverfahren eingestellt wurde; eine Vielzahl von Brandanschlägen im Jahr 2020 zu verzeichnen war, wo auch historische Bausubstanz zerstört wurde und auch Menschenleben gefährdet worden sind, keiner hat eine Ahnung, wer es war; in Thüringen fast jede Woche ein Anschlag auf ein AfD-Wahlkreisbüro stattfindet, Täter aber nicht ermittelt werden; Menschen in Thüringen im Schlaf überfallen werden von linksextremen Rollkommandos, die dann mit Hämmern Opfer schwer schädigen; und jetzt zum Schluss natürlich eine junge Mutter überfallen worden ist in einem Laden, auch von einem linken Rollkommando.
(Beifall AfD)
Immer werden keine Täter ermittelt und daran erkennt man: Das Problem in diesem Land sind nicht irgendwelche Sonderregelungen, die jetzt das Bundesverfassungsgericht in den Blick genommen hat, sondern das Problem ist, dass der Thüringer Inlandsgeheimdienst einerseits blind ist wie ein Maulwurf, wenn es um die Aufklärung linksextremen Terrors geht, und er andererseits wie auf einem LSDTrip Dinge sieht, die gar nicht da sind, wenn es um die Bekämpfung der Opposition geht, insbesondere der parlamentarischen Opposition der AfD.
(Beifall AfD)
Das ist das Problem, an das man herantreten müsste, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das weder von der FDP gewollt ist, noch jemals hier im Parlament geschehen wird, jedenfalls nicht, solange sich die Mehrheitsverhältnisse nicht ändern.
(Beifall AfD)
