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Dorothea Marx

04.05.2022 Sitzungen 7/78

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffnen möchte. Wenn das Fotoshooting hier hoffentlich gleich beendet ist, kann es losgehen. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Heute haben wir nach langer Zeit auch endlich wieder eine Besuchergruppe auf der Besuchertribüne. Passend dazu heiße ich die Gruppe von der Aktiv-Schule Erfurt willkommen. Schön, dass Sie bei uns sind und dass wir wieder live von Ihnen beobachtet werden können. (Beifall im Hause) In der Landesregierung wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2022 Herr Dr. Burkhard Vogel als Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ernannt. Ich begrüße auch ihn sehr herzlich – wenn er dann kommt, das wird er sicherlich noch tun – und wünsche ihm für die Amtsausübung zum Wohle unseres Freistaats alles Gute. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordnetem Gottweiss geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Herr Abgeordneter Beier. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Worm, Frau Abgeordnete Lehmann und Herr Abgeordneter Dr. Hartung entschuldigt. Allgemeine Hinweise – wie immer an dieser Stelle –: Der Ältestenrat hat für Herrn Robert Sonntag – nicht verwandt und nicht verschwägert –, Redakteur bei Radio ENNO – oder doch? –, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat Frau Präsidentin Keller für Frau Antonia Kellner und Frau Emily Thümmler, Redakteurinnen beim Wartburg-Radio Eisenach, für diese Plenarsitzungen eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Lassen Sie mich bitte noch einmal auf die aktuellen Maßnahmen des Landtags zur Verhinderung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu sprechen kommen. Mit Wirkung vom 2. Mai 2022 hat Frau Präsidentin Keller den sogenannten Basismaßnahmenplan des Landtags in Kraft gesetzt. Für unsere Plenarsitzungen sind dabei folgende Infektionsschutzmaßnahmen von besonderer Bedeutung, die ich noch mal kurz hier nennen möchte: Der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen ist zu wahren. Für das bestimmungsgemäße Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine Pflicht, von der grundsätzlich nur am Sitzplatz und bei Redebeiträgen Ausnahmen bestehen. Unsere Plenarsitzungen werden weiterhin nach jeweils 120 Minuten für jeweils 20 Minuten für eine Lüftungs- und Erholungspause unterbrochen. Für unsere Besuchsgruppen wurde im Funktionsgebäude ein gesonderter Bereich unter Einbeziehung der Tribüne, des Besuchszentrums und des zugehörigen Flurs eingerichtet, sodass wir nicht nur Einzelbesucherinnen und ‑ besucher wieder begrüßen können, sondern endlich auch wieder Besuchergruppen – was wir auch gerade getan haben. Gleichzeitig ist im Interesse des Infektionsschutzes die insoweit notwendige Kontaktminimierung sichergestellt. Wir kommen zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen – teilweise mit konkreter Platzierung – auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Danach wird die Wahl zu Tagesordnungspunkt 15 morgen als erster Punkt aufgerufen. Unter der Voraussetzung, dass der Wahlvorschlag erfolgreich ist, sind auch die Ernennung und die Vereidigung des Wahlbewerbers vorgesehen. – Da geht es um den Präsidenten für den Verfassungsgerichtshof. – Diese sollen sich unmittelbar an die Bekanntgabe des Wahlergebnisses anschließen. Daran schließt sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 an. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/5378, zu Tagesordnungspunkt 17 die 7/5410 und die 7/5418, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/5414, zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/5379, zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/5380, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/5381 und zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/5382 und die 7/5409 sowie zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/5383. Die Fraktion der AfD hat erneut davon abgesehen, einen Wahlvorschlag für die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern einzureichen. Damit werden dem Landtag leider auch weiterhin Schriftführer/ ‑ innen fehlen, deren verantwortungsvolle Aufgabe im Sitzungsvorstand für das Gelingen der Plenarsitzungen von hoher Bedeutung ist. Diese Bedeutung ist auch mit Blick auf das Repräsentationsprinzip der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe im Sitzungsvorstand nicht geringzuschätzen, dessen Einhaltung angesichts des Fernbleibens einer ganzen Fraktion nur partiell erfolgreich sein kann. Die Erfüllung dieser Pflicht sollte jedoch für alle Abgeordneten, die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall DIE LINKE, CDU) Wir haben Beschlussempfehlungen, die folgende Drucksachennummern aufweisen: Zu Tagesordnungspunkt 3 gibt es eine Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5408, zu Tagesordnungspunkt 8 in der Drucksache 7/5385 und zu Tagesordnungspunkt 36 a die 7/5397. Zum Tagesordnungspunkt 1 b wurde ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5419 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/5422 verteilt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 12 wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. Insofern entfällt dieser Tagesordnungspunkt. Es entfällt auch der Tagesordnungspunkt 29, da der zuständige Ausschuss noch nicht abschließend zum Gesetzentwurf beraten hat. Der Antrag zum Tagesordnungspunkt 36 b wurde von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen. Zum Tagesordnungspunkt 36 a und Tagesordnungspunkt 49 wurden Neufassungen der jeweiligen Anträge verteilt. Zur Fragestunde morgen gibt es noch einen Hinweis: Der Herr Abgeordnete Mühlmann hat darum gebeten, dass seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/5265, die morgen als zweite Mündliche Anfrage zum Aufruf kommen würde, am Freitag als erste Mündliche Anfrage aufgerufen wird. Die Landesregierung hat zu den Anträgen in den Tagesordnungspunkten 33 b und c sowie zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 51 mitgeteilt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Jetzt kommt die übliche Frage, ob der Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen wird, und es wurde mir bereits möglicher Ergänzungsbedarf signalisiert. Es gibt eine Wortmeldung vom Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion, bitte schön.

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