Jens Cotta
e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Journalisten, aus meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/5314, die Ihnen auch vorliegt, geht hervor, dass es in den Jahren 2019 bis 2021 exakt sechs gemeldete Vorfälle gab, von denen drei eingestellt wurden, bei zwei dauern die Ermittlungen noch an und in genau einem Fall wurde Strafantrag gestellt. Wohlgemerkt über drei Jahre hinweg! Zudem hat die Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes in Sachsen am gestrigen Tag im MDR-Radio ein Interview gegeben. Der Schlusssatz des Beitrags war – ich zitiere –: „Es ist nicht so, dass wir hier tatsächlich mit einer Bedrohung der Pressefreiheit in Deutschland zu kämpfen hätten.“ Aus der Begründung zur Aktuellen Stunde merkt man deutlich, dass hier Die Linke versucht, ein Thema, das durchaus international eine Berechtigung hat, auf Thüringen herunterzubrechen. Dies musste misslingen.
(Beifall AfD)
Ich vermute, ein neutraler Journalist wird an dieser Stelle sein Notizbuch schließen und den Raum verlassen, weil ihm einfach die Relevanz der Thematik fehlt. Anlass dieser Aktuellen Stunde wird die kürzlich erschienene Studie „Feindbild Journalist“ in der Version 6 des European Centre for Press & Media Freedom sein. Diese Studie kommt in der Zusammenfassung zu folgendem Ergebnis: 75 Prozent der angezeigten Fälle ereigneten sich auf Protesten gegen die Coronamaßnahmen, die jedoch nur einer politischen Seite, nämlich einer rechten zugeordnet werden. – Das ist reichlich absurd und es ist als Fake News zu kategorisieren, weil dort einfach ein Querschnitt der Gesellschaft zu finden ist. Zahlreiche Artikel und Studien belegen meine Aussage. Der Schwerpunkt der Vorfälle liegt zwar noch in Sachsen, zieht aber zunehmend westwärts. Thüringen spielt allerdings dabei keine Rolle. Alle Publikationen zu dem Thema lassen nur einen Schluss zu: Von einer systematischen Bedrohung für Journalisten kann in Deutschland nicht und in Thüringen schon gar nicht gesprochen werden.
(Beifall AfD)
Problematisch für die Pressefreiheit in Deutschland ist nicht die externe Bedrohung durch vereinzelte Gewalttäter, sondern die eigene, die interne Zensur, die Schere im Kopf einzelner Journalisten:
(Beifall AfD)
Darf er über dieses Thema noch recherchieren? Befindet er sich damit noch im Konsens der ach so aufgeklärten Gesellschaft? Was sagen die Kollegen dazu? Was sagt der Auftraggeber dazu? Bekomme ich denn danach überhaupt noch Aufträge?
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde die Gelegenheit nutzen, an den deutschen Pressekodex zu erinnern, der die Richtlinien für die journalistische Arbeit definiert. Zu nennen wären da exemplarisch die Sorgfalt in der Recherche, die Richtigstellung, die Wahrung des Berufsgeheimnisses, der Schutz der Persönlichkeit, der Schutz der Ehre, das Diskriminierungsverbot, die Unschuldsvermutung. In Bezug auf diese Aktuelle Stunde möchte ich einen Kodex besonders herausheben: die Qualität der medizinischen Berichterstattung. Gerade dieser Punkt wurde im letzten Jahr verwässert, denn bei Berichten über medizinische Themen ist – ich zitiere – „eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.“
(Beifall AfD)
Genau hier liegt die eigentliche Problematik für den weitverbreitenden deutschen, belehrenden und kaum noch objektiven Haltungsjournalismus. So sagte zum Beispiel Mister Tagesschau, Jan Hofer, als er im Juli letzten Jahres die ARD verlassen hat, über seine neuen Aufgaben und den neuen privaten Arbeitgeber – ich zitiere –: „Natürlich anders, aber kleiner, hoffentlich effektiver und ohne Schere im Kopf“. Damit kritisierte er die Selbstzensur seiner Kollegen, die im vorauseilenden Gehorsam bestimmte Sachverhalte weglassen, die sogenannte Lückenpresse.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das eben Ausgeführte am Ende noch einmal kurz zusammenfassen: Die Pressefreiheit kann nicht durch einzelne Gewalttäter gefährdet werden, so unschön der konkrete Fall sicherlich sein mag. Keine Studie oder Statistik erlaubt es, in Thüringen von einer systematischen Bedrohung von Journalisten zu sprechen. Die Gewährleistung der Pressefreiheit gehört bereits heute zur Leitlinie des Handelns der Thüringer Polizei. Sie ist Gegenstand der jeweiligen Lagebeurteilung und somit ist in Thüringen ein Schutz von Pressevertretern etabliert. Problematisch für die Pressefreiheit ist aber die in weiten Teilen sichtbare Selbstzensur. Die gefährdet in der Tat eine unabhängige Berichterstattung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
