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Raymond Walk

CDU 04.05.2022 Sitzungen 7/78

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU-Fraktion ist eines klar: Der Kampf gegen Terrorismus und die Feinde unserer Demokratie, insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Rechtsextremismus gerade hier bei uns in Thüringen, muss weiterhin im Fokus stehen. Als Beleg dafür lassen Sie mich drei gravierende Fälle aus den letzten knapp vier Wochen hier benennen, über die öffentlich berichtet wurde. Fall 1: Am Mittwoch, dem 6. April, bundesweite Razzia, Bundesanwaltschaft und BKA ermitteln in elf Bundesländern zu dem Thema „Rechtsextremismus in Thüringen“ mit dem Schwerpunkt bei mir in Eisenach, darunter mehrere Beschuldigte der Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, der rechtsterroristischen Vereinigung „Atomwaffen Division Deutschland“ und nicht zuletzt der verbotenen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“, das alles bei uns in Thüringen, das alles bei mir in Eisenach. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das hätte man 2018 und 2019 schon wissen können!) Das vorläufige Fazit: vier vollstreckte U-Haft-Befehle. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das hat sich einfach über Jahre etabliert!) Fall 2: Am Samstag, den 23. April, wird in der Erfurter Innenstadt von mehreren Tätern ein ThorSteinar-Laden überfallen. Die 32-jährige Verkäuferin wird schwer misshandelt. Das Ganze wird über Überwachungskamera aufgezeichnet und ist im Netz auch anzuschauen. Dritter Fall: Letzten Samstag gegen 22.45 Uhr wird in Mühlhausen ein 62-jähriger gebürtiger Vietnamese nach Zeugenaussagen von einem Täter zunächst rassistisch beleidigt, anschließend zusammengeschlagen und noch am Boden liegend wird auf ihn eingetreten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese drastischen Beispiele belegen, dass wir in Verantwortung stehen und Extremisten mit allen zur Verfügung stehenden tatsächlichen und rechtlichen Mitteln wirksam bekämpfen müssen, aber – und das ist entscheidend, darauf sind die Vorredner eingegangen – das muss selbstverständlich verfassungskonform sein. Das heißt, alle Eingriffsbefugnisse müssen der Verfassung entsprechen. Unverzichtbar ist dabei die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze. Das gilt für Bayern, für alle Bundesländer, das gilt auch für Thüringen. Lassen Sie mich aber noch eines sagen, weil es auch schon anklang: Fakt ist, dass unsere bayerischen Nachbarn andere Regelungen im Verfassungsschutzgesetz haben als wir in Thüringen. Insofern ist eine Eins-zu-eins-Übertragung des Urteils auf die Thüringer Verhältnisse eben nicht zulässig. Wir haben beispielsweise die Onlinedurchsuchung oder Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung in Thüringen überhaupt nicht geregelt. Anders ausgedrückt: Diese sind bei uns unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nimmt uns in die Pflicht. Das tut es zu Recht. Und schon jetzt ist zwingend, dass wir die Thüringer Vorschriften auf den Prüfstand stellen, auch das klang schon an. Unter anderem denke ich an die Wohnraumüberwachung sowie den Einsatz verdeckter Mitarbeiter und Vertrauensleute, da muss man genau hinschauen, Herr Minister Maier. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der auch Vorsitzender der IMK ist, hat das Urteil wie folgt begrüßt: Er hat gesagt, dass jetzt erstmals umfangreiche Klarstellungen zum verfassungsrechtlichen Rahmen der Befugnisse erfolgt sind. Ich zitiere ihn noch mal: „Das heutige Urteil ist eine Stärkung des Verfassungsschutzes: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung unserer Verfassungsschutzbehörden für den Schutz unserer freiheitlichen Demokratie deutlich betont und die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht grundsätzlich beanstandet. Ihre Ausgestaltung im Einzelnen bedarf jedoch an einigen Stellen zusätzlicher verfahrensrechtlicher Sicherungen und klarstellender Begrenzungen.“ Dem kann man sich nur anschließen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat auch Maßstäbe im Bereich der Datenerhebungs- und übermittlungsbe‑ fugnisse kritisiert. Auch das müssen wir uns anschauen. Ich prophezeie, wenn wir dann genauer in die Landesregelung hineinschauen, wird es wohl in den Ländern kein Verfassungsschutzgesetz geben, das derzeit eins zu eins die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen kann. Ich komme zum Schluss. Ich habe es erwähnt, das Bundesverfassungsgericht nimmt uns in die Pflicht. Aber was folgt daraus für uns? Wir regen zum einen die Zusammenarbeit und den Austausch auf Bund-Länder-Ebene an, Herr Minister Maier, die sich das Urteil genau anschauen, um dann auch entsprechende rechtliche Regelungen, die verfassungskonform sind, vorzulegen. Es kann ja nicht sein, dass in Schleswig-Holstein andere Regeln gelten als in Thüringen oder auch in Bayern. Und lassen Sie mich das noch sagen, Frau Kollegin Marx, wir haben in Thüringen ein funktionierendes Kontrollorgan, das ist die Parlamentarische Kontrollkommission. Ich habe vor einigen Tagen bereits angeregt, dass sich auch die Parlamentarische Kontrollkommission mit dem Urteil und mit den Auswirkungen auf Thüringen befasst. Damit komme ich zum Schluss und will noch etwas zum Thema „Herausforderungen“ sagen, das auch bei meinen Vorrednern anklang: Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers – das sind wir alle heute hier im Rund – ist es immer, eine gute Balance hinzubekommen auf der einen Seite der Freiheitsrechte, auf der anderen Seite der Sicherheitsbedürfnisse der Menschen. Das muss in Einklang gebracht werden, das ist unsere Aufgabe. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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