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Babette Pfefferlein

GRÜNE 04.05.2022 Sitzungen 7/78

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, alle Diskussionen zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impflicht waren und sind wichtig. Aber sie ändern nichts daran, dass diese durch ein bundesweit geltendes Gesetz flächendeckend eingeführt ist. Ich möchte es an der Stelle noch mal sagen: In unserer Verfassung steht die ausdrückliche Pflicht der Länder, Bundesgesetze auszuführen. Die AfD-Fraktion fordert in ihrer Aktuellen Stunde damit allen Ernstes einen derben Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zwar lässt die Bundesrepublik Deutschland den Ländern die Eigenständigkeit, aber eine solche Aufforderung zur landespolitischen Verhinderung verfassungsrechtlicher Pflichten geht hier wirklich zu weit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich könnte natürlich den Damen und Herren der AfD an dieser Stelle gern den Vorgang einer demokratischen Entscheidungsfindung erklären, aber diese Zeit habe ich leider nicht. Und ich glaube, ich würde die anderen Kolleginnen und Kollegen damit auch langweilen. Wir haben in den vergangenen beiden Jahren erlebt, wie eine extrem ansteckende Infektionserkrankung viel Krankheit, Leid und Tod gebracht hat. Wir haben aber auch erlebt, wie Impfstoffe zu Hoffnungsträgern wurden und uns eine wirksame Möglichkeit boten, um die Pandemie einzudämmen, wir hier in Europa. In vielen anderen Ländern der Welt warten Menschen bis heute auf diese Chance. Am 10. Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz entsprechend angepasst. Gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz gilt nun seit dem 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impflicht für bestimmte Berufsgruppen. Und es ist bewusst befristet, weil man am Ende die Entwicklung noch mal anschauen will und dann vielleicht auch andere Entscheidungen trifft. Diese Impfpflicht schützt insbesondere pflegebedürftige, hochbetagte Menschen und Personen mit akuten und chronischen Grundkrankheiten. Diese haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, eventuell sogar tödliche COVID-19-Verläufe. Die Minimierung des Risikos, dass diese Personengruppen sich bei den Beschäftigten mit dem Coronavirus infizieren, ist ganz sicher auch ein Gebot der Haltung. Diese Haltung, das Verantwortungsbewusstsein ist denen, die in der Pflege und in der Betreuung arbeiten, ganz gewiss in die Gene geschrieben, sonst hätten sie wohl nicht diesen Berufsweg eingeschlagen. Einige sind dennoch noch nicht gegen das Coronavirus geimpft. Manchen fehlt die Zeit, manchen fehlen die richtigen Argumente, sich für eine Immunisierung zu entscheiden. Der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die allgemeine Impfpflicht folgen. Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist während der Delta-Variante beschlossen worden. Aber auch wenn das unter dem Einfluss geschah, dass der Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus mit der Delta-Variante deutlich höher war als bei der jetzigen Omikron-Variante, so schütze ich mit einer Immunisierung auch während dieser Variante mich und andere. Auch das trägt immer noch zur Entlastung des Gesundheitssystems bei und sichert die Gesundheitsversorgung. Und wir wissen nicht, ob wir es in den kommenden Monaten nicht wieder mit einer gefährlichen Virusvariante zu tun bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine breite Immunisierung der gesamten Bevölkerung. Unter diesem Aspekt ist auch diese Impfverpflichtung im Gesundheits- und Pflegesektor zu betrachten. Wenn wir über das Impfen sprechen, dann müssen wir auch über Verantwortung sprechen: Haben nicht alle Menschen, die einen Beruf wählen, in dem sie mit schutzbedürftigen Menschen arbeiten, eine besondere Verantwortung, die Verantwortung, auch eigene Befindlichkeiten nicht über den größtmöglichen Schutz der ihnen anvertrauten Menschen zu stellen? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt für den Beruf, das gilt aber auch für die Familie und Freunde. Deshalb ist und bleibt es eine ganz individuelle Entscheidung, sich impfen zu lassen. Die Impfquote der Beschäftigten in den Krankenhäusern liegt trotz regionaler Unterschiede im Bundesdurchschnitt bei über 95 Prozent, wie das Deutsche Krankenhausinstitut schon Anfang April berichtete. Für den Bereich der Pflege liegen noch keine konkreten Zahlen vor und die Quote dort liegt wohl etwas niedriger, aber trotzdem in allen Bundesländern über der Impfquote der Gesamtbevölkerung. Auch der befürchtete Exodus des Personals ist in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ausgeblieben. Für mich zeigt das ganz deutlich: Die Menschen, die sich für diese Berufe entschieden haben, wissen um ihre Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen. Bei diesen Menschen möchte ich mich an dieser Stelle auch ganz herzlich für ihre Arbeit, ihren Einsatz und für ihr Engagement bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD hätte die Aktuelle Stunde nutzen können, um darüber zu diskutieren, wie unter den jetzigen Umständen und den vorliegenden Zahlen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter umgegangen werden könnte. Der AfD fällt aber zu diesem Thema nichts Besseres ein, als die Landespolitik aufzufordern, den Verfassungspflichten abzuschwören. Auf diese Art von Politik ist zu verzichten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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