thueringer-landtag.de ↗

Georg Maier

04.05.2022 Sitzungen 7/78

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Hohe Haus befasst sich in der heutigen Aktuellen Stunde mit dem hohen Gut der unabhängigen Presseberichterstattung. Die Erörterung nimmt damit direkten Bezug zum Internationalen Tag der Pressefreiheit gestern. Auch in der Antragsbegründung nimmt man darauf Bezug und verweist auf den Aufruf des Deutschen Journalisten-Verbandes zu Demonstrationen vor den diplomatischen Vertretungen Russlands in sechs deutschen Städten. Viele Medien nutzten diesen Tag, um auf die teilweise schwierige Situation in der Welt, aber auch hier in Deutschland hinzuweisen. So erkennt beispielsweise das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit, dass sich die Lage der Medienschaffenden durch den Aufstieg des Rechtspopulismus immer weiter verschlechtert hat. (Beifall DIE LINKE) Es ist hier schon angeklungen, „Reporter ohne Grenzen“ bestätigen diese Aussage und verweisen auf eine weltweite Rangliste mit 180 Ländern, die seit 2013 geführt wird. In dieser Rangliste ist Deutschland in den vergangenen Jahren drei Plätze abgerutscht. Als Ursachen werden abnehmende Medienvielfalt, Gefahren durch Gesetzgebung, aber insbesondere Gewalt bei Demonstrationen genannt. „Reporter ohne Grenzen“ berichten von 80 bestätigten Fällen in Deutschland, bei denen Medienvertreterinnen und Medienvertreter gewaltsam angegriffen wurden, und bewertet damit die Lage der Pressefreiheit in Deutschland nur noch als zufriedenstellend. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schutz von Medienschaffenden, insbesondere während der Ausübung ihrer Tätigkeit, ist sowohl der Landesregierung als auch den Sicherheitsbehörden unseres Freistaats ein besonderes Anliegen. Der Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags befasste sich erst in der jüngsten 32. Sitzung am 28. April mit dem Thema „Freie Berichterstattung und Sicherheit von Medienschaffenden bei Corona-Protesten“. Ich möchte die Aktuelle Stunde nutzen, um die wesentlichen Informationen zum Thema darzustellen. Grundsätzlich gilt, die Gewährleistung einer uneingeschränkten medialen Recherche und Berichterstattung ist unabdingbar. Nur so kann die Pressefreiheit gewahrt werden. Für die Thüringer Polizei ist das eine primäre Leitlinie bei ihrem Handeln und Gegenstand jedweder Lagebeurteilung und ‑ bewältigung. Dies gilt sowohl für planbare Einsätze als auch für spontane Einsätze. Demgemäß wird auch bei begleitenden Einsätzen zu Versammlungen mit Pandemie-Bezug verfahren, die es im vergangenen Halbjahr zuhauf gab. Der Auftrag des Medienschutzes ist resultierend aus der jeweiligen Lagebeurteilung standardisiert zu berücksichtigen und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen umzusetzen. Im Allgemeinen dient die Vereinbarung zwischen der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Deutschen Presserat als Basis. Hier sind Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung grundlegend abgestimmt. Im Interesse einer erfolgreichen Lagebewältigung ist Ziel der Einsatzvorbereitung und ‑ durchführung, Medienvertreter frühzeitig anzusprechen, mit ihnen Kontakt aufzunehmen und etwaige spezifische Maßnahmen abzustimmen. Zudem können Medienschaffende dabei hinsichtlich relevanter Thematiken sensibilisiert werden, um ihr eigenes Vorgehen und Verhalten bei Bedarf anpassen zu können. Gleichlautend sollen zentrale polizeiliche Ansprechpartner oder Anlaufstellen mitgeteilt werden. Entsprechende faktische und organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise die Sensibilisierung der eingesetzten Kräfte bezüglich der Verhaltensweise bei Konflikten mit Medienbezug, die Einrichtung einer stationären Mediensammelstelle im bzw. unmittelbar am Einsatzraum als Bestandteil eines Einsatzabschnittes, die Bereitstellung mobiler Presseteams, die frühzeitige Mitteilung von Anlaufstellen und Kontaktdaten an Medienvertreter bzw. durch Pressemeldungen im Vorfeld, die Bereitstellung von Einsatzkräften zum Medienschutz, gegebenenfalls in Abstimmung mit relevanten anderen Einsatzabschnitten. Eine direkte Begleitung von Medienvertretern und ‑ vertreterinnen im unmittelbaren Einsatzraum ist bei Bedarf und natürlich bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen ebenfalls möglich und wurde auch schon häufig umgesetzt. Überdies sei darauf hingewiesen, dass es unbenommen der beschriebenen Vorkehrungen und Verfahrensweisen erforderlich sein kann, Medienvertreter davor zu schützen, sich an gefahrenträchtige Orte bzw. in Situationen mit einem nicht abschätzbaren Konfliktpotenzial zu begeben. Dies dient ebenfalls ausschließlich dem Schutz der betroffenen Personen und soll ausdrücklich nicht zu einer scheinbar unangemessenen Einschränkung des medialen Handelns führen. Die dargestellten Leitlinienmaßnahmen sind ebenso expliziter Bestandteil des Einsatzkonzepts und des Einsatzbefehls der Landespolizeidirektion zu Maßnahmen im Umgang mit Infektionen mit dem Coronavirus. Das ist deshalb wichtig zu betonen, weil es insbesondere im Zuge der Proteste gegen die Hygienemaßnahmen der Landesregierung zu Angriffen auf Pressevertreter/-innen kam. In Thüringen wurden innerhalb der Jahre 2021 und 2022 insgesamt elf Ermittlungsverfahren geführt, bei denen 13 Medienvertreter/-innen Opfer einer Straftat wurden. Die Angegriffenen sahen sich dabei sowohl verbalen als auch körperlichen Attacken ausgesetzt. Einige der Ermittlungsverfahren sind durch die sachleitende Staatsanwaltschaft eingestellt, andere befinden sich noch in der Bearbeitung von Polizei und Justiz. Bei diesen Straftaten wurden nach Kenntnis der Thüringer Polizei sieben Journalistinnen und Journalisten verletzt. Die bisherige Analyse der Delikte lässt den Schluss zu, dass es den Tatverdächtigen oft darum geht, nicht medial erfasst zu werden. Auch ist zu konstatieren, dass insbesondere bei Coronaprotesten den Medienvertretern eine regierungsnahe Berichterstattung unterstellt wird, was die Protestierenden natürlich offensiv ablehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Angriffe auf Journalisten sind und bleiben inakzeptabel. Unter anderem aus diesem Grund habe ich im März dieses Jahres gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands Thüringen, Sebastian Scholz, öffentlichkeitswirksam einen Flyer an die Thüringer Polizei übergeben. Ich habe diesen Flyer mit dabei, wen es interessiert, ich habe noch weitere Exemplare mitgebracht. Dieser Flyer enthält Informationen für Polizeibeamte und Journalisten gleichermaßen. Er gibt Hinweise, wie man vertrauensvoll miteinander umgeht und arbeitet. Dieser DJV-Flyer wird nun auch in einigen anderen Bundesländern genutzt. In diesem Jahr wird sich Thüringen bis zu der Ebene der IMK dazu mit dem Ziel der bundesweiten Akzeptanz abstimmen. Er ist neben den stetigen Aus- und Fortbildungsangeboten innerhalb der Thüringer Polizei eine weitere Säule, um die Sicherheit von Pressevertreterinnen und ‑ vertretern zu verbessern. Es war auch meine Initiative, dass wir gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband Schulungen an der Polizeischule in Meinungen durchführen, wo Journalisten direkt im Kontakt mit den Anwärterinnen und Anwärtern ihre Perspektive vermitteln können. Ich denke, das ist sehr wichtig, von Anfang an in der Ausbildung das zu betonen. Thüringen war aber auch auf Ebene der Konferenz der Innenminister/-innen aktiv und hat bereits im Frühjahr 2021 das Thema „Schutz der Pressefreiheit insbesondere in Versammlungslagen“ auf die Tagesordnung gesetzt. Die IMK hat sich geschlossen zur Wahrung der Pressefreiheit in Deutschland bekannt. Neben der aktuell laufenden Modernisierung der Regeln der Zusammenarbeit zwischen Presse und Polizei war man sich einig, in den Fachgremien gerade auch Verbesserungen beim Schutz von Pressevertreterinnen und ‑ vertretern zu prüfen. Die Beratungen sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich jüngst mit Chefredakteuren der Thüringer Medien getroffen. Das habe ich getan, um auch noch mal dezidiert deren Perspektive zu erfahren und auch Kritik aufzunehmen. Wir haben uns aktuelle Fälle vor Augen gehalten und haben gemeinsam Verbesserungspotenzial identifiziert. Bei diesem Treffen wurde aber auch reflektiert, dass die Bemühungen meines Hauses und der zugehörigen Sicherheitsbehörden zur guten Zusammenarbeit bei Versammlungen im Allgemeinen und bei den Coronaprotesten im Besonderen als gut und verlässlich eingeschätzt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schutz der freien Berichterstattung ist eine zentrale Aufgabe zum Schutz der Demokratie. Diesem Grundsatz fühle ich mich verpflichtet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

Alle Reden von Georg Maier Protokoll ↗