Dr. Thadäus Rudolf König
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Die AfD hat heute eine Aktuelle Stunde eingereicht, die erneut die Impfpflicht, hier im Speziellen die einrichtungsbezogene Impfpflicht und deren Umsetzung in Thüringen, thematisiert. Ein Thema, das wir bereits ausführlich hier im Hohen Haus im Rahmen eines Sonderplenums Anfang Februar diskutiert haben. Bereits damals hat die CDU-Fraktion mittels eines Antrags deutlich gemacht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus ihrer Sicht in der aktuellen, durch die Omikron-Variante geprägten Phase der Pandemie weder verhältnismäßig noch gerechtfertigt ist. Bereits damals haben wir uns für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die, wie wir wissen, nur auf der Bundesebene erfolgen kann, ausgesprochen. Ein wesentlicher Faktor hierfür war, dass ein möglichst hoher Fremdschutz bei der Omikron-Variante, insbesondere mit abnehmender Impfwirkung hinsichtlich der Übertragbarkeit nach drei Monaten, aus unserer Sicht nicht mehr garantiert werden konnte. Es erging in diesem Zusammenhang eine Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat und in Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung, unverzüglich für die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz einzusetzen. Hier habe ich allerdings keine sonderlichen Aktivitäten der Landesregierung wahrgenommen, aber vielleicht gehen Sie noch mal in Ihrem Redebeitrag darauf ein, Frau Werner. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit Februar hat sich die Diskussion zur Impfpflicht weiterentwickelt. Wie wir alle wissen, kam es im Bundestag, im Übrigen mit negativer Kanzlermehrheit, nicht zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland. Mit dem Aus für die allgemeine Impfpflicht ist es umso wichtiger, auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf allen Ebenen neu zu betrachten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – daran möchte ich erinnern – wurde im Dezember 2021 beschlossen, als die Delta-Variante, die viel stärkere Auswirkungen hatte und wo auch die Impfung stärker wirkte, vorherrschend war, und eine allgemeine Impfpflicht stand damals auch in Aussicht. Nun ist die Omikron-Variante – wie ich schon gesagt haben – vorherrschend, und eine allgemeine Impfpflicht wird es absehbar auch nicht geben. Also beide Hauptargumente für die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind vom Tisch. Die Landesregierung muss schon deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Vorgriff auf eine etwaige Aussetzung auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Einzelfallprüfung von Sanktionen für nicht geimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen so großzügig wie irgendwie möglich ausgelegt werden kann. Auch wenn ich erwarte, dass sich Angestellte mit Blick auf ihre Patienten impfen lassen – das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt auch im Berufsethos –, möchte ich aber an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass angesichts der Spezifik der Omikron-Variante Sanktionsmaßnahmen wie Betreuungsverbote gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht angemessen sind.
(Beifall CDU)
Schon allein deshalb, dass man den Angestellten in diesen Bereichen sagt: „Ihr habt die Pflicht, euch impfen zu lassen, sonst könnt ihr euren Beruf nicht mehr weiter ausführen!“, die dann aber gleichzeitig dadurch, dass es keine allgemeine Impfpflicht gibt, Patienten behandeln, die nicht geimpft sind und ihre Angehörigen auch mit in den einzelnen Praxen haben, muss das ausgesetzt werden. Mit dieser Meinung steht die CDU-Fraktion nicht allein da. So hat ebenfalls die Landeskrankenhausgesellschaft gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, genauso wie Vertreter der Ärzteschaft auch hier in Thüringen und die Wohlfahrtsverbände. In diesem Zusammenhang möchte ich den Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Stefan Werner, zitieren, der gesagt hat: „Mit einer alleinigen Impfpflicht für Mediziner und Pflegekräfte wird nichts erreicht.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn man dann noch betrachtet, dass, auch wenn noch nicht alle Daten erhoben sind, wir schon von 8.700 Ungeimpften im Gesundheitsbereich sprechen, besteht die Gefahr, dass wir in einzelnen Bereichen, aber auch in einzelnen Gebieten in Thüringen wirklich einen Notstand in der medizinischen Versorgung bekommen. Das muss auch mitbetrachtet werden. Ich glaube, vom Landkreis Nordhausen wurde gesagt, dass es ungefähr 1.000 Ungeimpfte gibt, also von 60.000 insgesamt in Thüringen macht das dann, wenn man die 8.700 jetzt hochrechnet, bis zu 15 Prozent aus, und das ist nicht kompensierbar. Das muss in die Entscheidung mit einbezogen werden. Wie gesagt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte ausgesetzt werden. Hier muss der Bundesgesetzgeber schnell aktiv werden, und das ist die Position der CDU-Fraktion. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
